Wissen, Zurechnung und Ad-hoc-Publizität.

Wissen, Zurechnung und Ad-hoc-Publizität. von Breuer,  Christoph
Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Frage, wann sich ein Emittent im Rahmen seiner Ad-hoc-Publizitätspflicht nach Art. 17 MAR und § 97 WpHG zurechnen lassen muss, dass einzelne Unternehmensangehörige veröffentlichungspflichtige Insiderinformationen kennen oder kennen müssen. Behandelt wird ferner die Konzerndimension der Ad-hoc-Publizität sowie die Frage, ob der Emittent und seine Unternehmensangehörigen dem Kapitalmarkt auch eigenes (strafbares) Fehlverhalten offenbaren müssen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Insiderinformationen im Aufsichtsrat.

Insiderinformationen im Aufsichtsrat. von Suchsland,  Max Malte
Die Arbeit untersucht, inwieweit eine börsennotierte Gesellschaft dazu verpflichtet ist, Insiderinformationen, die allein innerhalb ihres Aufsichtsrats vorliegen, in Form einer Ad-hoc-Mitteilung zu veröffentlichen. Dabei stellt sich insbesondere die Frage, ob der Aufsichtsrat für die Erfüllung der Ad-hoc-Publizitätspflicht bzw. die Entscheidung über den Aufschub der Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Art. 17 Abs. 4 MAR im Wege einer Annexkompetenz zuständig ist.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Wissenszurechnung bei juristischen Personen nach der Reform der Ad-hoc-Publizität und des Insiderhandels durch die MAR.

Wissenszurechnung bei juristischen Personen nach der Reform der Ad-hoc-Publizität und des Insiderhandels durch die MAR. von Neumann,  Laura Sophie
Das In-Kraft-Treten der Marktmissbrauchsverordnung wirft die Frage neu auf, ob im Rahmen der Ad-hoc-Publizitätspflicht und des Insiderhandelsverbots juristischen Personen Wissen zugerechnet wird. Eine Auslegung beider Regelungskomplexe nach europarechtlichen Maßstäben ergibt, dass die Ad-hoc-Publizitätspflicht kein Wissen(müssen), sondern ein ordnungsgemäßes Informationsmanagement des Emittenten erfordert. Für das Insiderhandelsverbot werden Grundsätze einer Wissenszurechnung entwickelt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Konzern – Einheit oder Vielheit?

Konzern – Einheit oder Vielheit? von Artmann,  Eveline, Rüffler,  Friedrich, Torggler,  Ulrich
Konzerngesellschaften stehen im Spannungsverhältnis zwischen wirtschaftlicher Einheit und rechtlicher Vielheit. Insbesondere im Zusammenhang mit der Frage, wie weit die rechtliche Trennung reicht, ergeben sich Kernprobleme des Konzernrechts.In diesem Buch werden leitende Prinzipien erläutert:• Rechtsvergleichende Perspektiven und internationalen Entwicklungen (Tobias Tröger)• Konzerninsolvenzrecht (Stephan Riel)• Verbotene Zuwendungen im Unternehmensverbund (Hans-Georg Koppensteiner)• Haftung für Kartellverstöße (Florian Schuhmacher)• Informationsweitergabe und Wissenszurechnung im Konzern (Alexander Schopper)• Statutarische Konzernklauseln (Julia Told)
Aktualisiert: 2023-05-11
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Die Wissenszurechnung.

Die Wissenszurechnung. von Goldschmidt,  Christof-Ulrich
Der Autor beschäftigt sich mit der Wissenszurechnung, also mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Person haftet, wenn infolge arbeitsteiligen Handelns nicht sie selbst, sondern eine andere Person rechtlich relevante Umstände kennt oder infolge von Fahrlässigkeit nicht kennt. Der Grundgedanke der Arbeit liegt darin, daß es kein allgemeines Rechtsinstitut der Wissenszurechnung gibt, sondern daß die Frage, inwieweit jemand für das Wissen von Hilfspersonen einstehen muß, von der jeweiligen Wissensnorm beantwortet wird (d. h. der Rechtsnorm, die an die Kenntnis oder die fahrlässige Unkenntnis bestimmte Rechtsfolgen knüpft). Dieser Gedanke wird für die Arglisthaftung des Verkäufers gemäß § 436 S. 2 BGB, und zwar zunächst für natürliche und sodann für juristische Personen und Gesamthandsgemeinschaften, entwickelt. Beim Ausgangspunkt einer auf Vorsatz beschränkten Haftung begründet das vorsätzliche Unterlassen der Organisation der betriebsinternen Kommunikation die Arglisthaftung, das bloße pannenhafte Steckenbleiben der maßgeblichen Nachrichten dagegen eine Fahrlässigkeitshaftung des Geschäftsherrn.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Die Wissenszurechnung.

Die Wissenszurechnung. von Goldschmidt,  Christof-Ulrich
Der Autor beschäftigt sich mit der Wissenszurechnung, also mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Person haftet, wenn infolge arbeitsteiligen Handelns nicht sie selbst, sondern eine andere Person rechtlich relevante Umstände kennt oder infolge von Fahrlässigkeit nicht kennt. Der Grundgedanke der Arbeit liegt darin, daß es kein allgemeines Rechtsinstitut der Wissenszurechnung gibt, sondern daß die Frage, inwieweit jemand für das Wissen von Hilfspersonen einstehen muß, von der jeweiligen Wissensnorm beantwortet wird (d. h. der Rechtsnorm, die an die Kenntnis oder die fahrlässige Unkenntnis bestimmte Rechtsfolgen knüpft). Dieser Gedanke wird für die Arglisthaftung des Verkäufers gemäß § 436 S. 2 BGB, und zwar zunächst für natürliche und sodann für juristische Personen und Gesamthandsgemeinschaften, entwickelt. Beim Ausgangspunkt einer auf Vorsatz beschränkten Haftung begründet das vorsätzliche Unterlassen der Organisation der betriebsinternen Kommunikation die Arglisthaftung, das bloße pannenhafte Steckenbleiben der maßgeblichen Nachrichten dagegen eine Fahrlässigkeitshaftung des Geschäftsherrn.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Wissenszurechnung im Strafrecht.

Wissenszurechnung im Strafrecht. von Wittmann,  Christian
Kann die Strafbarkeit des Täters durch Wissenszurechnung auf Opferseite beeinflusst werden? Christian Wittmann untersucht die Tatbestände § 263 StGB und § 297 StGB. Ausgangspunkt ist die zivilrechtliche Wissenszurechnung. Es zeigt sich, dass deren Wertungen auf das Strafrecht nicht übertragbar sind. Der Autor setzt daher am strafrechtlichen Verantwortungsprinzip an und untersucht von hier aus die Grundkonstellationen, in denen Wissenszurechnung im Strafrecht eine Rolle spielen kann. Allgemein gesprochen geht es sowohl um die Zurechnung des Wissens des Rechtsgutsinhabers als auch um die von Hilfspersonen. Fazit: Das Wissen des Rechtsgutsinhabers begründet dessen Verantwortung für den Taterfolg und schließt die Zurechnung des Erfolgsunrechts zum Täter aus. Nur beim Wissen des Leitungsorgans einer juristischen Person ist in bestimmten Situationen eine andere Lösung geboten. Demgegenüber ist das Wissen von Hilfspersonen nicht geeignet, die Verantwortung des selbst verfügenden Rechtsgutsinhabers zu begründen. Die Grundsätze der zivilrechtlichen Wissenszurechnung sind insoweit nicht übertragbar, zudem stehen strafrechtsspezifische Gründe entgegen. Die Behandlung des § 297 StGB setzt sich kritisch mit der Ansicht des Gesetzgebers auseinander, zwischen Reeder und Schiffsführer werde generell Wissen zugerechnet und kommt zu einem differenzierten Ergebnis.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Wissenszurechnung im Strafrecht.

Wissenszurechnung im Strafrecht. von Wittmann,  Christian
Kann die Strafbarkeit des Täters durch Wissenszurechnung auf Opferseite beeinflusst werden? Christian Wittmann untersucht die Tatbestände § 263 StGB und § 297 StGB. Ausgangspunkt ist die zivilrechtliche Wissenszurechnung. Es zeigt sich, dass deren Wertungen auf das Strafrecht nicht übertragbar sind. Der Autor setzt daher am strafrechtlichen Verantwortungsprinzip an und untersucht von hier aus die Grundkonstellationen, in denen Wissenszurechnung im Strafrecht eine Rolle spielen kann. Allgemein gesprochen geht es sowohl um die Zurechnung des Wissens des Rechtsgutsinhabers als auch um die von Hilfspersonen. Fazit: Das Wissen des Rechtsgutsinhabers begründet dessen Verantwortung für den Taterfolg und schließt die Zurechnung des Erfolgsunrechts zum Täter aus. Nur beim Wissen des Leitungsorgans einer juristischen Person ist in bestimmten Situationen eine andere Lösung geboten. Demgegenüber ist das Wissen von Hilfspersonen nicht geeignet, die Verantwortung des selbst verfügenden Rechtsgutsinhabers zu begründen. Die Grundsätze der zivilrechtlichen Wissenszurechnung sind insoweit nicht übertragbar, zudem stehen strafrechtsspezifische Gründe entgegen. Die Behandlung des § 297 StGB setzt sich kritisch mit der Ansicht des Gesetzgebers auseinander, zwischen Reeder und Schiffsführer werde generell Wissen zugerechnet und kommt zu einem differenzierten Ergebnis.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Das Risiko von Deckungslücken durch die Wissens- und Verhaltenszurechnung in der D&O-Versicherung

Das Risiko von Deckungslücken durch die Wissens- und Verhaltenszurechnung in der D&O-Versicherung von Thole,  Katharina
Manager müssen Tag für Tag für das Unternehmen weitreichende Entscheidungen treffen und dabei ständig eine Vielzahl von Vorschriften, Gesetze oder auch interne Richtlinien beachten. Der durch Fehlentscheidungen verursachte Schaden kann existenzbedrohend sein. Um das persönliche Haftungsrisiko des Managers abzusichern, gibt es D&O-Versicherungen als spezielle Art der Haftpflichtversicherung. Jeder Manager erwartet, dass sein Unternehmen als unverzichtbare Absicherung für ihn eine D&O-Versicherung abschließt. Nicht ohne Grund ist sie deshalb das Kernprodukt der unter dem Oberbegriff „Financial Lines“ zusammengefassten Versicherungslösungen. Doch wie verlässlich ist der Versicherungsschutz? Um diese Frage zu klären wird untersucht, wodurch Deckungslücken im D&O-Versicherungsschutz entstehen können, durch welche Umstände tatsächlicher und rechtlicher Art die Entstehung dieser Lücken begünstigt wird und welche Wege eröffnet werden können, um potentielle Deckungslücken von Anfang an zu vermeiden oder rechtzeitig zu schließen. Die Hauptursachen für eine lückenhafte Absicherung im Schadenfall sind Anfechtung oder Rücktritt des Versicherers sowie seine Leistungsfreiheit als Folge von Obliegenheitsverletzungen oder Risikoausschlüssen. Diese Risikotatbestände können nicht nur durch eigenes Fehlverhalten verwirklicht werden. Der Versicherungsschutz kann auch als Folge einer Zurechnung des Wissens und des Verhaltens Dritter, nämlich der Organe des Unternehmens und sonstiger handelnder Personen gefährdet werden. Dann droht einem Manager die persönliche Haftung, obwohl er selbst keine Fehler gemacht hat. Den Weg der Zurechnung fremden Verhaltens bietet nicht nur die rechtliche Gestaltung der D&O-Versicherung, die regelmäßig vom Unternehmen als Versicherung für fremde Rechnung abgeschlossen wird. Gerade die weiteren, an der Schnittstelle zwischen Versicherungsvertragsrecht, Gesellschaftsrecht und allgemeinem Schuldrecht angesiedelten Zurechnungstatbestände sind nicht nur für die Manager von Kapitalgesellschaften von hoher praktischer Bedeutung. Die Autorin geht daher den Wegen nach, die eine Zurechnung ermöglichen und den Verlust des D&O-Versicherungsschutzes der Manager von Unternehmen verschiedener Gesellschaftsformen und Konzernangehörigkeiten herbeiführen können. Dazu beleuchtet sie umfassend die rechtlichen Grundlagen der Zurechnung fremden Wissens und Verhaltens. Sie untersucht anhand der tatsächlichen Gegebenheiten am Markt, welche Lösungen das Versicherungsgewerbe dazu anbietet und wie effizient deren Schutzwirkung ist. Das Buch wendet sich an die Rechtsberater von Wirtschaftsunternehmen, Versicherungen und Versicherungsmaklern sowie an alle, die sich in der Rechtswissenschaft oder der juristischen Praxis mit den versicherungs- und gesellschaftsrechtlichen Fragen der D&O-Versicherung befassen.
Aktualisiert: 2023-05-05
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Das Risiko von Deckungslücken durch die Wissens- und Verhaltenszurechnung in der D&O-Versicherung

Das Risiko von Deckungslücken durch die Wissens- und Verhaltenszurechnung in der D&O-Versicherung von Thole,  Katharina
Manager müssen Tag für Tag für das Unternehmen weitreichende Entscheidungen treffen und dabei ständig eine Vielzahl von Vorschriften, Gesetze oder auch interne Richtlinien beachten. Der durch Fehlentscheidungen verursachte Schaden kann existenzbedrohend sein. Um das persönliche Haftungsrisiko des Managers abzusichern, gibt es D&O-Versicherungen als spezielle Art der Haftpflichtversicherung. Jeder Manager erwartet, dass sein Unternehmen als unverzichtbare Absicherung für ihn eine D&O-Versicherung abschließt. Nicht ohne Grund ist sie deshalb das Kernprodukt der unter dem Oberbegriff „Financial Lines“ zusammengefassten Versicherungslösungen. Doch wie verlässlich ist der Versicherungsschutz? Um diese Frage zu klären wird untersucht, wodurch Deckungslücken im D&O-Versicherungsschutz entstehen können, durch welche Umstände tatsächlicher und rechtlicher Art die Entstehung dieser Lücken begünstigt wird und welche Wege eröffnet werden können, um potentielle Deckungslücken von Anfang an zu vermeiden oder rechtzeitig zu schließen. Die Hauptursachen für eine lückenhafte Absicherung im Schadenfall sind Anfechtung oder Rücktritt des Versicherers sowie seine Leistungsfreiheit als Folge von Obliegenheitsverletzungen oder Risikoausschlüssen. Diese Risikotatbestände können nicht nur durch eigenes Fehlverhalten verwirklicht werden. Der Versicherungsschutz kann auch als Folge einer Zurechnung des Wissens und des Verhaltens Dritter, nämlich der Organe des Unternehmens und sonstiger handelnder Personen gefährdet werden. Dann droht einem Manager die persönliche Haftung, obwohl er selbst keine Fehler gemacht hat. Den Weg der Zurechnung fremden Verhaltens bietet nicht nur die rechtliche Gestaltung der D&O-Versicherung, die regelmäßig vom Unternehmen als Versicherung für fremde Rechnung abgeschlossen wird. Gerade die weiteren, an der Schnittstelle zwischen Versicherungsvertragsrecht, Gesellschaftsrecht und allgemeinem Schuldrecht angesiedelten Zurechnungstatbestände sind nicht nur für die Manager von Kapitalgesellschaften von hoher praktischer Bedeutung. Die Autorin geht daher den Wegen nach, die eine Zurechnung ermöglichen und den Verlust des D&O-Versicherungsschutzes der Manager von Unternehmen verschiedener Gesellschaftsformen und Konzernangehörigkeiten herbeiführen können. Dazu beleuchtet sie umfassend die rechtlichen Grundlagen der Zurechnung fremden Wissens und Verhaltens. Sie untersucht anhand der tatsächlichen Gegebenheiten am Markt, welche Lösungen das Versicherungsgewerbe dazu anbietet und wie effizient deren Schutzwirkung ist. Das Buch wendet sich an die Rechtsberater von Wirtschaftsunternehmen, Versicherungen und Versicherungsmaklern sowie an alle, die sich in der Rechtswissenschaft oder der juristischen Praxis mit den versicherungs- und gesellschaftsrechtlichen Fragen der D&O-Versicherung befassen.
Aktualisiert: 2023-04-27
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Ad-hoc-Publizität und Wissenszurechnung

Ad-hoc-Publizität und Wissenszurechnung von Schmidt,  Kevin
Der VW-Abgasskandal warf für die europarechtlich geprägte Pflicht zur Ad-hoc-Publizität nach § 15 WpHG a.F. bzw. Art. 17 Market Abuse Regulation (MAR) die Frage auf, ab welchem Zeitpunkt ein Emittent von Finanzinstrumenten zur Offenlegung von Insiderinformationen verpflichtet ist, die ihn unmittelbar betreffen. Eine berechtigte Frage, da sich doch Leitungs- und Aufsichtsorgane im Allgemeinen gerne auf die Unkenntnis hinsichtlich des Vorliegens von Insiderinformationen berufen. Anknüpfend daran war zu klären, ob die Pflicht zur Ad-hoc-Publizität erst mit Kenntnis des Emittenten entsteht und wenn ja, wie ihm das Wissen bestimmter Personen innerhalb der eigenen Gesellschaft und im Konzern im Hinblick auf Art. 17 Abs. 1 MAR zuzurechnen ist. Insoweit besteht ein Spannungsverhältnis zwischen vollharmonisierenden EU-Recht und bekannten Grundsätzen der Wissenszurechnung im deutschen Recht. Diese Studie untersucht dabei zunächst die Frage, ob § 15 WpHG a.F. bzw. Art. 17 Abs. 1 MAR ein subjektives Element enthalten und kommt dabei zudem Ergebnis, dass sich ein solches aus dem Merkmal der "Unverzüglichkeit" der Offenlegungsverpflichtung nach Art. 17 Abs. 1 MAR unionsrechtsautonom ableiten lässt. Darauf aufbauend, wird die Anwendbarkeit der deutschen Wissenszurechnungsgrundsätze im Rahmen von Art. 17 Abs. 1 MAR untersucht. Es erfolgt dabei eine systematische Betrachtung der einzelnen Zurechnungskonstellationen innerhalb einer Gesellschaft, bei der grundsätzlich eine Wissenszurechnung von Leitungs-, Aufsichtsorganen oder von Mitarbeitern in Betracht kommt. Weiterhin stellt sich die Frage der kapitalmarktrechtlich orientierten Wissenszurechnung jedoch auch in komplexen Konzernsachverhalten, die dahingehend ebenfalls untersucht wurden. Die Arbeit berücksichtigt dabei auch die sich möglicherweise aus nationalem Recht ergebenden Grenzen einer Wissenszurechnung und setzt diese in ein kontextbezogenes Verhältnis zum europäischen Marktmissbrauchsrecht.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Das Verhältnis von Kapitalmarkt- und Gesellschaftsrecht am Beispiel der Ad-hoc-Publizität bei Compliance-Sachverhalten

Das Verhältnis von Kapitalmarkt- und Gesellschaftsrecht am Beispiel der Ad-hoc-Publizität bei Compliance-Sachverhalten von Krötz,  Kilian
Das Verhältnis des europäischen Insiderrechts zum deutschen Aktienrecht hat mit der Rechtsprechung des EuGH im Fall „Geltl/Daimler“ seinen vorläufigen Höhepunkt gefunden. Die Frage des Zeitpunkts des Einsetzens der Ad-hoc-Publizitätspflicht für verschiedene konzernangehörige Emittenten bei Compliance-Verstößen rückt dieses Verhältnis seit dem Aufkommen des „Abgasskandals“ in der Automobilindustrie erneut prominent ins Licht. Die Arbeit untersucht dabei das Schnittfeld zwischen Ad-hoc-Publizitätspflicht und Compliance-Verantwortung. Die vom Telos der Marktmissbrauchsverordnung geprägte Untersuchung verdeutlicht dabei den weit überwiegenden Vorrang des europäischen vor dem nationalen Recht.
Aktualisiert: 2023-04-24
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Insiderinformationen im Aufsichtsrat.

Insiderinformationen im Aufsichtsrat. von Suchsland,  Max Malte
Die Arbeit untersucht, inwieweit eine börsennotierte Gesellschaft dazu verpflichtet ist, Insiderinformationen, die allein innerhalb ihres Aufsichtsrats vorliegen, in Form einer Ad-hoc-Mitteilung zu veröffentlichen. Dabei stellt sich insbesondere die Frage, ob der Aufsichtsrat für die Erfüllung der Ad-hoc-Publizitätspflicht bzw. die Entscheidung über den Aufschub der Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Art. 17 Abs. 4 MAR im Wege einer Annexkompetenz zuständig ist.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Wissen und Ad-Hoc-Publizität.

Wissen und Ad-Hoc-Publizität. von Bekritsky,  Grigory
Die Wissenszurechnung ist wieder da. Im Rahmen der Ad-Hoc-Publizität gehört sie zu den umstrittensten Themen der europäischen Kapitalmarktinformationshaftung. Die hierfür maßgebliche Vorschrift des Art. 17 MAR schweigt nämlich zu der Frage, bei welchen Personen innerhalb des Emittenten sich eine Insiderinformation befinden muss, damit die Ad-Hoc-Publizitätspflicht entsteht. Die rechtlichen Grundlagen sind bislang unzureichend durchdacht und wenig geklärt.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Wissen – Vorsatz – Zurechnung

Wissen – Vorsatz – Zurechnung von Rachlitz,  Richard
Der Umgang mit Wissensnormen ist in vielerlei Hinsicht von grundlegenden Unsicherheiten geprägt. Im Mittelpunkt steht das Elementarproblem der Wissenszurechnung, also die Frage, unter welchen Voraussetzungen jemand für das Wissen einer anderen Person einstehen muss. Rechtsprechung und Rechtswissenschaft sind seit jeher um eine Lösung bemüht, jedoch ohne klares Ergebnis. Auf Basis einer eingehenden Analyse der tatbestandlichen Bezüge des Privatrechts auf "Wissen" und "Wissenmüssen" unternimmt Richard Rachlitz den Versuch, sich den Wissensnormen des Privatrechts neu anzunähern. Davon ausgehend, dass Wissen als Element des Tatbestands privatrechtlicher Normen niemals als "nackte Tatsache" relevant ist, sondern immer nur in einem spezifischen, willentlichen Verhaltensbezug, entfaltet der Autor die These, dass Wissensnormen nichts anderes sind als verkürzt formulierte Vorsatz- bzw. Verschuldensnormen. Die fundamentalen Probleme im Umgang mit Wissensnormen lösen sich damit auf.
Aktualisiert: 2022-05-11
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Wissen – Vorsatz – Zurechnung

Wissen – Vorsatz – Zurechnung von Rachlitz,  Richard
Der Umgang mit Wissensnormen ist in vielerlei Hinsicht von grundlegenden Unsicherheiten geprägt. Im Mittelpunkt steht das Elementarproblem der Wissenszurechnung, also die Frage, unter welchen Voraussetzungen jemand für das Wissen einer anderen Person einstehen muss. Rechtsprechung und Rechtswissenschaft sind seit jeher um eine Lösung bemüht, jedoch ohne klares Ergebnis. Auf Basis einer eingehenden Analyse der tatbestandlichen Bezüge des Privatrechts auf "Wissen" und "Wissenmüssen" unternimmt Richard Rachlitz den Versuch, sich den Wissensnormen des Privatrechts neu anzunähern. Davon ausgehend, dass Wissen als Element des Tatbestands privatrechtlicher Normen niemals als "nackte Tatsache" relevant ist, sondern immer nur in einem spezifischen, willentlichen Verhaltensbezug, entfaltet der Autor die These, dass Wissensnormen nichts anderes sind als verkürzt formulierte Vorsatz- bzw. Verschuldensnormen. Die fundamentalen Probleme im Umgang mit Wissensnormen lösen sich damit auf.
Aktualisiert: 2022-05-11
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Die Wissenszurechnung bei der D&O-Versicherung als Versicherung für fremde Rechnung

Die Wissenszurechnung bei der D&O-Versicherung als Versicherung für fremde Rechnung von Chiumento,  Benjamin
Die D&O-Versicherung ist zu einem im Wirtschaftsleben weit verbreiteten und anerkannten Produkt geworden. Obwohl viele Fragen geklärt sind, verbleiben Bereiche ohne gefestigte Rechtsprechung und anerkannte wissenschaftliche Grundsätze. Dies gilt auch für die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung infolge von Wissenszurechnung. Die D&O-Versicherung wird als Fremdversicherung für eine Vielzahl von versicherten Personen abgeschlossen, deren Wissen der Versicherungsnehmerin über § 47 VVG zugerechnet wird. Liegt bei einem Versicherten ein anzeigepflichtiges Umstandswissen vor, kann dies zum Deckungsverlust aller führen. Die Arbeit behandelt dieses und damit zusammenhängende Probleme. Dabei werden zunächst die im übrigen Zivilrecht entwickelten Wissenszurechnungsgrundsätze für die Wissenszurechnung bei der juristischen Person dargestellt und ein eigener Vorschlag entwickelt bevor dann die versicherungsvertraglichen Besonderheiten der Wissenszurechnung behandelt werden. Bei der Darstellung der Einschränkungsmöglichkeiten der Rechtsfolgen der Wissenszurechnung nach dem Versicherungsvertragsgesetz wird auch auf das Problem der Arglistanfechtung erörtert. Nach der Darstellung der vertraglichen Einschränkungsmöglichkeiten und den jeweiligen Vorzügen der dargestellten Regelungen, werden noch mögliche Schadensersatzansprüche der Versicherte infolge des Verlustes von Deckungsschutz beleuchtet. Die Arbeit endet mit einer Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Die Wissenszurechnung gegenüber juristischen Personen.

Die Wissenszurechnung gegenüber juristischen Personen. von Fietz,  Timo
Die Untersuchung befasst sich mit der grundsätzlichen Frage, wann eine juristische Person Kenntnis im rechtlichen Sinne besitzt. Aufbauend auf allgemeinen Überlegungen zur zivilrechtlichen Zurechnungsdogmatik wird die Wissenszurechnung gegenüber juristischen Personen am speziellen Beispiel der Haftung für unterlassene oder fehlerhafte Kapitalmarktinformation nach den §§ 97, 98 WpHG behandelt. Hierbei werden auch etwaige Grenzen aufgezeigt, die bei der Wissenszurechnung berücksichtigt werden müssen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Das technische Phänomen „Künstliche Intelligenz“ im allgemeinen Zivilrecht

Das technische Phänomen „Künstliche Intelligenz“ im allgemeinen Zivilrecht von Konertz,  Roman, Schönhof,  Raoul
Das Phänomen der künstlichen Intelligenz (KI) gewinnt im Vertrags- und Deliktsrecht zunehmend an Bedeutung. Für die Behandlung der Thematik sind Grundkenntnisse der KI notwendig. Die Autoren beschreiben im notwendigen Maße die technischen Aspekte der KI. Sie zeigen auf, dass implementierte KI nichts anderes ist als Computersoftware. KI kann sich zwar unterschiedlich verhalten, dies ist aber immer deterministisch begründet. Es bestehen Herausforderungen bei der Vorhersehbarkeit und Erklärbarkeit der Folgen von KI (xAI). Vor diesem Hintergrund werden die Auswirkungen auf das Vertrags- und Deliktsrecht untersucht. Eine (Teil-)Rechtsfähigkeit von KI bietet dabei keinen Mehrwert. Die wahren Herausforderungen der KI liegen anderswo.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Ad-hoc-Publizität, Wissenszurechnung und die aktienrechtliche Verschwiegenheitspflicht

Ad-hoc-Publizität, Wissenszurechnung und die aktienrechtliche Verschwiegenheitspflicht von Gaßner,  Timm
Das Werk widmet sich dem Verhältnis zwischen dem europäischen Marktmissbrauchsrecht und dem bislang kaum harmonisierten Gesellschaftsrecht. Dabei werden die Auswirkungen der Pflicht zur Ad-hoc-Publizität auf die Wissenszurechnung einerseits und die aktienrechtliche Schweigepflicht andererseits beleuchtet. Einen Schwerpunkt der Untersuchung bildet daher auch die multiple Organmitgliedschaft, die zwangsläufig zu einem Wissensransfer zwischen den Gesellschaften führt. Durch die Zugehörigkeit zu den Organen verschiedener Emittenten können auch potenziell publizitätspflichtige Insiderinformationen in andere Unternehmenssphären hineingetragen werden. Gleichzeitig unterliegen solche Informationen regelmäßig dem Gebot des Schweigens.
Aktualisiert: 2023-02-14
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