Strafrechtswissenschaft als Analyse und Konstruktion.

Strafrechtswissenschaft als Analyse und Konstruktion. von Böse,  Martin, Kindhäuser,  Urs, Paeffgen,  Hans-Ullrich, Stübinger,  Stephan, Verrel,  Torsten, Zaczyk,  Rainer
Mit der vorliegenden Festschrift für Ingeborg Puppe wird anlässlich ihres 70. Geburtstages eine Rechtswissenschaftlerin geehrt, deren Werk in besonderer Weise durch analytische Klarheit und methodische Präzision geprägt ist. Die Festschrift umfasst Beiträge zu rechtsphilosophischen, rechtstheoretischen und methodischen Grundfragen des Strafrechts, zum Allgemeinen und Besonderen Teil des Strafrechts (einschließlich des Nebenstrafrechts), zum Internationalen und Europäischen Strafrecht sowie zum Strafprozess- und Verfassungsrecht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Strafrecht Allgemeiner Teil

Strafrecht Allgemeiner Teil von Kindhäuser,  Urs, Zimmermann,  Till
Der Allgemeine Teil des Strafrechts zählt wegen seines hohen Abstraktionsgrades und der nahezu unüberschaubaren Zahl von Meinungsstreitigkeiten zu den kompliziertesten Materien in der juristischen Ausbildung. Die Neuauflage des Lehrbuchs von Kindhäuser und Zimmermann bringt die ausbildungsrelevanten Themenbereiche verständlich, komprimiert und leserfreundlich strukturiert nahe. Es eignet sich sowohl zur ersten Einführung in den Allgemeinen Teil des Strafrechts als auch zur Wiederholung des Stoffes.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Verfassung – Philosophie – Kirche.

Verfassung – Philosophie – Kirche. von Bohnert,  Joachim, Gramm,  Christof, Kindhäuser,  Urs, Lege,  Joachim, Rinken,  Alfred, Robbers,  Gerhard
Das Wesentliche bewahren und entwickeln - so erscheint das Werk von Alexander Hollerbach. Umfassend erschließt dieses Werk Sinnprinzipien der Verfassung, getragen in kultureller Verantwortung, eingebettet in philosophischem Verständnis und religiöser Überzeugung. Das Werk Alexander Hollerbachs gilt der Rechtswissenschaft insgesamt, die rechtsethischen Grundwerten und zuhöchst der Leitidee der Gerechtigkeit verpflichtet ist, die sie zur Anschauung und zur Geltung zu bringen hat. Hierfür hat er zahlreiche zusammenfassende Beiträge geleistet, die Sinnprinzipien und Grundstrukturen aufzeigen und zu einem Ganzen verbinden. Alexander Hollerbach hat die Wissenschaft vom Staatskirchenrecht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend und umfassend geprägt. Dem Kirchenrecht hat er Wege gewiesen und die Aufmerksamkeit für das Detail auch dabei mit Grundsatzfragen verknüpft; sorgfältige Bestandsaufnahme dient der Festigung des Bewährten wie dem Fortschreiten in die für richtig erkannte Richtung. Konkreter Wissenschaftsgeschichte und wichtigen, zuvor oft nicht hinreichend gewürdigten historischen Persönlichkeiten gelten zahlreiche seiner Schriften, auch hierin festigt er Tradition und den Gesamtzusammenhang des Rechts. Am 23. Januar 1931 wurde Alexander Hollerbach in Gaggenau geboren. Die Festschrift zur Vollendung seines 70. Geburtstages vereinigt Beiträge zu Verfassung, Philosophie und Kirche ihm zum Dank.
Aktualisiert: 2023-06-15
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StGB

StGB von Kindhäuser,  Urs, Neumann,  Ulfrid, Paeffgen,  Hans-Ullrich, Saliger,  Frank
Der NomosKommentar ist das Markenzeichen im Strafrecht. Und das nicht von ungefähr: Er bietet den neuesten Stand der wissenschaftlichen Diskussion sowie die umfassende Dokumentation der aktuellen Rechtsprechung. Der Praxis liefert er neue und unverzichtbare Argumentationsmuster, die Darstellung lässt Raum für die entscheidende Vertiefung in der Argumentation. Und alle Bände erscheinen zur gleichen Zeit. Die Neuauflage umfasst u.a. folgende Gesetzesänderung: § 130 Abs. 5 neu (Leugnung und Verharmlosung von Taten nach dem VStGB) Neue Strafbarkeiten bzgl. gefälschter Impfausweise und Gesundheitszeugnisse, §§ 277 ff Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten, § 126a neu Bekämpfung verhetzender Inhalte sowie Bekämpfung von Propagandamitteln und Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen) § 127 neu (Kriminelle Internet- Handelsplattformen) Strafrechtserweiterungen bei der Nachstellung, beim Cyberstalking sowie bei der Zwangsprostitution Reformierte Recht der sexualisierten Gewalt gegen Kinder Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität Neuregelung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln Reform der Geldwäsche Auf der Höhe der Zeit reflektieren und durchdringen die Kommentatoren aktuelle strafrechtliche Themen, z.B. Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch, § 219a durch die Corona-Pandemie aufgeworfenen Frage ( Triage, Corona-Soforthilfen als „Subvention“, die Fälschung von Impf- und Testnachweisen und Abmilderungen im Insolvenzstrafrecht) die kontroverse Rechtsprechung seit der Reform der Vermögensabschöpfung, die in ihrer gesamten Breite erstmals systematisiert aufbereitet wird Mit Beiträgen von Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Jörg Albrecht | Prof. Dr. Karsten Altenhain | Prof. Dr. Tillmann Bartsch | Prof. Dr. Martin Böse | Prof. Dr. Jens Bülte | Prof. Dr. Dr. h.c. Gerhard Dannecker | Prof. Dr. Axel Dessecker | Prof. Dr. Frieder Dünkel | Prof. Dr. Lutz Eidam | Prof. Dr. Armin Engländer | RiBGH Prof. Dr. Ralf Eschelbach | Prof. Dr. Helmut Frister | Prof. Dr. Monika Frommel | Prof. Dr. Karsten Gaede | AkadR Dr. Thomas Grosse-Wilde | Prof. Dr. Dr. h.c. Uwe Hellmann | Prof. Dr. Elisa Hoven | Prof. Dr. Walter Kargl | Prof. Dr. Gabriele Kett-Straub | Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Urs Kindhäuser | Prof. Dr. Diethelm Klesczewski | Prof. Dr. Bernhard Kretschmer | Prof. Dr. Lothar Kuhlen | Prof. Dr. Dr. Milan Kuhli | Prof. Dr. Reinhard Merkel | Prof. Dr. Dres. h.c. Ulfrid Neumann | Prof. Dr. Heribert Ostendorf | Prof. Dr. Konstantina Papathanasiou | Prof. Dr. Hans-Ullrich Paeffgen | Prof. Dr. Helmut Pollähne | Prof. Dr. Ineke Regina Pruin | Prof. Dr. Ingeborg Puppe | Prof. Dr. Andreas Ransiek | Prof. Dr. Frank Saliger | Prof. Dr. Wolfgang Schild | Prof. Dr. Edward Schramm | Prof. Dr. Thomas Schröder | Prof. Dr. Kay Schumann | Prof. Dr. Bernd-Rüdeger Sonnen | Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Streng | Prof. Dr. Stephan Stübinger | Prof. Dr. Brigitte Tag | Prof. Dr. Friedrich Toepel | Prof. Dr. Bernhard Villmow | Prof. Dr. Dr. Thomas Vormbaum | Prof. Dr. Benno Zabel | Prof. Dr. Frank Zieschang | Prof. Dr. Till Zimmermann
Aktualisiert: 2023-06-08
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Frankfurter Kommentar zum Kartellrecht

Frankfurter Kommentar zum Kartellrecht von Achenbach,  Hans, Ackermann,  Thomas, Baron,  Michael, Bauer,  Wolfram, Bergmann,  Bettina, Birmanns,  Stephanie, Blechman,  Michael D., Böse,  Martin, Bracher,  Christian-Dietrich, Brand,  Oliver, Breiler,  Jürgen, Bunte,  Hermann-Josef, Cappellari,  Silvio, Düsing,  Mechthild, Grave,  Carsten, Grünwald,  Andreas, Gutermuth,  Gerd Axel, Heintz,  Dominique, Heithecker,  Jan, Hellmann,  Hans-Joachim, Hertslet,  Michael, Heyers,  Johannes, Horstkotte,  Christian, Jaeger,  Wolfgang, Jörgens,  Konstantin, Jungermann,  Sebastian, Kapp,  Thomas, Kindhäuser,  Urs, Klein,  Gordon J., Klose,  Tobias, Kokott,  Juliane, Könen,  Daniel, Kuhn,  Tilman, Kunnes,  Christian, Lange,  Knut Werner, Lange,  Markus, Lingrün,  Lars, Lohse,  Andrea, Louven,  Sebastian, Maltz,  Christina, Meyer,  Frank, Meyer-Lindemann,  Hans Jürgen, Möller,  Silke, Mross,  Oliver, Murach,  Jens-Olrik, Oehm,  Theresa, Otto,  Jannik, Pardemann,  Hansjörg, Paschke,  Marian, Patterson,  Jennifer, Peyer,  Sebastian, Peytz,  Henrik, Pitruzzella,  Giovanni, Podszun,  Rupprecht, Pohlmann,  Petra, Polley,  Romina, Rahlmeyer,  Dietmar, Reich,  Philippe, Reimers,  Thilo, Reinert,  Peter, Rieger,  Harald, Ritzenhoff,  Lukas, Rixen,  Siegfried, Rosenfeld,  Andreas, Roth,  Wulf-Henning, Rudolf,  Lars-Peter, Schneider,  Hartmut, Schroeder,  Dirk, Schwensfeier,  Roland, Seeliger,  Daniela, Stancke,  Fabian, Stühmeier,  Torben, Van Cleynenbreugel,  Pieter, Vetter,  Michael, Völcker,  Sven B., Wagner,  Christoph, Waldenberger,  Arthur, Weck,  Thomas, Weidenbach,  Georg, Weisser,  Johannes, Werner,  Michael Jürgen, Weyer,  Hartmut, Wingerter,  Eugen, Wollmann,  Hanno, Wolter,  Matthias, Wrage-Molkenthin,  Heidi
Zuletzt erschien Lieferung 105 (Mai 2023 / 174,- € zzgl. 19,- € für die Datenbank).
Aktualisiert: 2023-06-06
Autor: , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,
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Innere Freiheit

Innere Freiheit von Di Fabio,  Udo, Goos,  Christoph, Kindhäuser,  Urs, Roth,  Wulf-Henning
Die Bedeutung des grundgesetzlichen Würdebegriffs ist noch immer ungeklärt. Rechtsprechung und Literatur verzichten in der Regel auf eine positive Bestimmung des Begriffs und argumentieren negativ, vom Verletzungsvorgang her. Der für die Identifikation verbotener Verletzungshandlungen erforderliche Konsens im Einzelfall jedoch stellt sich immer seltener ein. Christoph Goos weist anhand der Materialien und weiterer zeitgenössischer Texte nach, dass die Väter und Mütter des Grundgesetzes – anders als verbreitet angenommen – eine durchaus präzise Vorstellung von der Bedeutung des Würdebegriffs hatten. Sie verstanden unter der Würde des Menschen seine innere, geistige Freiheit, die in der NS-Zeit systematisch mit Füßen getreten worden war. Ausgehend von diesem historischen Befund werden das Schutzgut – die unvertretbare Erst-Person-Perspektive jedes Menschen – und die Normgehalte des Art. 1 Abs. 1 GG (Antastungsverbot, Achtungs- und Schutzpflicht) dargestellt und entfaltet. Ausgezeichnet mit dem »Preis des Präsidenten der Italienischen Republik« und dem »Promotionspreis der Universitätsgesellschaft Bonn«; außerdem auf der Shortlist »OpusPrimum«, Förderpreis der VolkswagenStiftung für die beste wissenschaftliche Nachwuchspublikation 2011.
Aktualisiert: 2023-05-28
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Die konkludente Täuschung beim Betrug

Die konkludente Täuschung beim Betrug von Di Fabio,  Udo, Kindhäuser,  Urs, Mayer Lux,  Laura, Roth,  Wulf-Henning
Die meisten Definitionsversuche von konkludenter Täuschung kommen über Leerformeln – etwa die »Verkehrsauffassung« – nicht hinaus. Im Gegensatz dazu kann Laura Mayer Lux aufzeigen, dass die schlüssige Täuschung eine aktive Täuschung ist, die einer unwahren Behauptung über betrugsrelevante Tatsachen entspricht. Mithilfe der analytischen Sprachphilosophie begründet die Autorin Betrug als »Kommunikationsdelikt« theoretisch und bestimmt Täuschung mit Bezug auf die kommunikative Interaktion zwischen Täter und Getäuschtem. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass die konkludente Täuschung als »semantischer Schluss« bezeichnet werden kann, also als ein Schluss, der im Hinblick auf die Bedeutung des fraglichen kommunikativen Aktes konstruiert wird, und als »indirekte unwahre Informationsbehauptung« verstanden werden muss. This study seeks to contribute, through the analytical philosophy of language, to a theoretical framework of fraud as a “communication offense”. It also aims at determining the meaning of the deceit element – particularly, implied or tacit deceit – with reference to the communicative interaction between the offender and the victim of the deception. A thorough study of definitions of tacit deceit reveals that most researches come out with “empty formulas” – such as “prevailing public understanding” – which are unable to specify the deceit element. By contrast, this study argues that tacit deceit should be referred to as an active deceit. That is, an untrue statement about fraud-relevant facts, i.e., information which, depending on the economic relationship, may act as a determining factor for a rational disposition of property. Finally, this research clarifies tacit deceit as a “semantic deduction”, i.e., a deduction that is constructed in view of the meaning of the communicative act under analysis, and proposes that tacit deceit should be interpreted as an “indirect false assertion about information”
Aktualisiert: 2023-05-28
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60 Jahre Bonner Grundgesetz – eine geglückte Verfassung?

60 Jahre Bonner Grundgesetz – eine geglückte Verfassung? von Di Fabio,  Udo, Hillgruber,  Christian, Kindhäuser,  Urs, Roth,  Wulf-Henning, Waldhoff,  Christian
Ursprünglich als Provisorium aus der Taufe gehoben, verfasst das Grundgesetz sechzig Jahre nach seinem Inkrafttreten einen deutschen Staat, der die volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten wiedererlangt hat. Mit der deutschen Einheit ist das de facto schon länger als Vollverfassung fungierende Grundgesetz nun auch ausdrücklich zur endgültigen Verfassung geworden. Trotz der mittlerweile über 50 Änderungen ist das Grundgesetz in seinen primären Setzungen unverändert, die Herausforderungen der Nachkriegszeit hat es bewältigt. Neue Fragen sind entstanden, auf die diese Verfassung eine Antwort geben soll. Der 60. Jahrestag der Verkündung des Bonner Grundgesetzes war für die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Universität Bonn Anlass für eine Ringvorlesung, deren Beiträge hier versammelt sind. Die neuere deutsche Verfassungsgeschichte dient den Autoren, unter ihnen Jürgen Rüttgers, Andreas Voßkuhle und Wolfgang Schäuble, als Ausgangspunkt für die Suche nach Antworten auf die verfassungsrechtlichen Fragen der Gegenwart.
Aktualisiert: 2023-05-28
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Das Individuum im Spannungsverhältnis von staatlicher Souveränität und Internationalisierung

Das Individuum im Spannungsverhältnis von staatlicher Souveränität und Internationalisierung von Jacob,  Thomas, Kindhäuser,  Urs, Roth,  Wulf-Henning
Auch mehr als 200 Jahre nach Kant besteht im Staats- und Völkerrecht das Bedürfnis nach Orientierung an Rechtsprinzipien, die vom politischen Tageswillen unabhängig sind. Der Krieg als überstaatliches Zwangsmittel zur Interessensdurchsetzung ist nicht überwunden, Weltverfassung und Staatenbünde sind Schwerpunkte nicht nur der europäischen Diskussion, und die militärische Intervention aus humanitären Gründen ist aktueller denn je. Nur zu oft nimmt überstaatlicher Zwang dabei das Prädikat der Rechtmäßigkeit für sich in Anspruch, das Individuum droht zum bloßen Objekt der Internationalisierung zu werden. Diese Problematik supranationaler Zwangsgewalt findet in der Rechtsphilosophie Immanuel Kants und der Perspektive des nach freiheitlichen Prinzipien anzustrebenden Friedens eine Würdigung, die in Schlüssigkeit und Gedankentiefe außergewöhnlich ist. Die vorliegende Arbeit liefert eine durchgängige Interpretation der Rechtsphilosophie Kants im Blick auf das Rechtsverhältnis der Staaten zueinander. Träger des Promotionspreises 2009 des Rechtswissenschaftlichen Fachbereichs der Universität Bonn!
Aktualisiert: 2023-05-28
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Einreden gegen Grundpfandrechte beim Wechsel des Grundstückseigentümers

Einreden gegen Grundpfandrechte beim Wechsel des Grundstückseigentümers von Di Fabio,  Udo, Kindhäuser,  Urs, Kurth,  Daniel, Roth,  Wulf-Henning
Beim Wechsel des Grundpfandgläubigers regelt das BGB das rechtliche Schicksal von Einreden des Grundstückseigentümers in zahlreichen Vorschriften. Im Gegensatz dazu fehlt eine gesetzliche Regelung für den Fall, dass nicht der Grundpfandgläubiger das Grundpfandrecht, sondern der einredeberechtigte Eigentümer sein Eigentum überträgt. Obwohl diese Problematik bereits in unterschiedlichen Zusammenhängen Gegenstand höchstrichterlicher Entscheidungen war, liegt bislang keine umfassende Untersuchung der hiermit verbundenen Fragen vor. Der Autor widmet sich zunächst der Rechtsfigur der Einrede und beschreibt die unterschiedlichen Einreden, welche einem Grundstückseigentümer gegen die Inanspruchnahme aus einem Grundpfandrecht zustehen können, bevor dann unter Auswertung der Gesetzesmaterialien und in Auseinandersetzung mit den hierzu in der Rechtswissenschaft vertretenen Ansichten das rechtliche Schicksal von Einreden des Grundstückseigentümers bei einer Übertragung des Eigentums beleuchtet wird. Die Untersuchung erstreckt sich hierbei unter anderem auf die Fragen, ob (und wie) Einreden überhaupt übertragbar sind und ob Einreden automatisch mit dem Eigentum auf einen Erwerber übergehen können.
Aktualisiert: 2023-05-28
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Die Form der Eheschließung

Die Form der Eheschließung von Di Fabio,  Udo, Kindhäuser,  Urs, Maschwitz,  Alexandra, Roth,  Wulf-Henning
Neben einem Bedürfnis nach Individualisierung der Form der Eheschließung ist derzeit ein zunehmendes Auseinanderfallen des staatlichen und des religiösen Eheverständnisses festzustellen. Diese Arbeit beschäftigt sich mit diesem Verhältnis von staatlichem und religiösem Eheverständnis und staatlichem und religiösem Ehe(schließungs)recht. Wie schützt das staatliche Eherecht in Deutschland – als Beispiel eines Systems mit obligatorischer Zivileheschließung – und in Schweden – als Beispiel eines Systems der fakultativen Zivileheschließung – vor der Umgehung der dem staatlichen Recht zugrunde liegenden Werte? Wie verhindert der Staat Kinderehen, Zwangsehen, Scheinehen und polygame Ehen? Und wie sollte der Staat mit informellen Eheschließungen, also rein religiös geschlossenen Ehen, umgehen? Marriage has for centuries been at the heart of religious and secular law. With the newest reforms of the law of personal status in Germany, entering into force on 1.01.2009, for the first time since 1875 it is possible to hold a religious marriage ceremony in Germany without previously performing a civil marriage. This work examines the roots of our marriage ceremonies going back to the old Germans and Romans as well as to Scandinavian marriage traditions. While family law and international human rights law build the cornerstone of the work, the religious perspective of marriage and marriage formation is analysed, too. The actuality of the work lies in its effort to analyse the effect of our current law in Germany and in Sweden in dealing with child marriages, forced marriages, sham marriages, polygamous marriages and informal marriages. Additionally, the influence of the introduction of same sex marriages in Sweden on the formation of marriage is dealt with.
Aktualisiert: 2023-05-28
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Strafrechtsdogmatische Analysen

Strafrechtsdogmatische Analysen von Di Fabio,  Udo, Kindhäuser,  Urs, Puppe,  Ingeborg, Roth,  Wulf-Henning
Die in dieser Sammlung zusammengestellten strafrechtsdogmatischen Analysen sind Versuche, Erkenntnisse der Logik und Sprachphilosophie zur Lösung bestimmter Einzelprobleme unmittelbar fruchtbar zu machen. Diese Probleme sind u.a.: die logisch einwandfreie Bestimmung der Kausalität nach einer einzigen »Formel«, mit der auch die Fälle der Mehrfachkausalität lösbar sind, einschließlich des sog. Gremienproblems, das keinen Grund für die Verschärfung des Strafrechts durch eine fahrlässige Mittäterschaft liefert, die Anwendung von Wahrscheinlichkeitsgesetzen, des Erfordernisses der Realisierung des unerlaubten Risikos sowie des Schutzzweckzusammenhangs bei der objektiven Zurechnung, eine normative Bestimmung des Willensbegriffs beim Vorsatz, die Unterscheidung zwischen Tatsachenirrtum, Wertungs- und Subsumtionsirrtum, die sog. Vorsatzkonkretisierung und die Bestimmung der einzelnen Straftat, die mehrere Tatbestände erfüllt.
Aktualisiert: 2023-05-28
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Der Grundsatz der Verfügbarkeit von Informationen in der strafrechtlichen Zusammenarbeit der Europäischen Union

Der Grundsatz der Verfügbarkeit von Informationen in der strafrechtlichen Zusammenarbeit der Europäischen Union von Böse,  Martin, Di Fabio,  Udo, Kindhäuser,  Urs, Roth,  Wulf-Henning
Nach dem Haager Programm zur Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht in der Europäischen Union soll der Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten durch Umsetzung eines Grundsatzes der »Verfügbarkeit« strafverfolgungsrelevanter Daten erheblich vereinfacht werden. Dieser neue Ansatz wirft eine Reihe grundsätzlicher Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf die Grundrechte des Einzelnen und datenschutzrechtliche Standards, das Verhältnis zur »klassischen« Rechtshilfe und inwiefern es zum Schutz dieser Rechte geboten ist, an bisher bestehenden Rechtshilfehindernissen festzuhalten. Böse analysiert die geltenden Regelungen und die Vorschläge zur Umsetzung des Verfügbarkeitsgrundsatzes und arbeitet auf dieser Grundlage die materiellen Grenzen der Informationsrechtshilfe und die Anforderungen an das Verfahren heraus.
Aktualisiert: 2023-05-28
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Strafrechtswissenschaft als Analyse und Konstruktion.

Strafrechtswissenschaft als Analyse und Konstruktion. von Böse,  Martin, Kindhäuser,  Urs, Paeffgen,  Hans-Ullrich, Stübinger,  Stephan, Verrel,  Torsten, Zaczyk,  Rainer
Mit der vorliegenden Festschrift für Ingeborg Puppe wird anlässlich ihres 70. Geburtstages eine Rechtswissenschaftlerin geehrt, deren Werk in besonderer Weise durch analytische Klarheit und methodische Präzision geprägt ist. Die Festschrift umfasst Beiträge zu rechtsphilosophischen, rechtstheoretischen und methodischen Grundfragen des Strafrechts, zum Allgemeinen und Besonderen Teil des Strafrechts (einschließlich des Nebenstrafrechts), zum Internationalen und Europäischen Strafrecht sowie zum Strafprozess- und Verfassungsrecht.
Aktualisiert: 2023-05-25
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StGB

StGB von Kindhäuser,  Urs, Neumann,  Ulfrid, Paeffgen,  Hans-Ullrich, Saliger,  Frank
Der NomosKommentar ist das Markenzeichen im Strafrecht. Und das nicht von ungefähr: Er bietet den neuesten Stand der wissenschaftlichen Diskussion sowie die umfassende Dokumentation der aktuellen Rechtsprechung. Der Praxis liefert er neue und unverzichtbare Argumentationsmuster, die Darstellung lässt Raum für die entscheidende Vertiefung in der Argumentation. Und alle Bände erscheinen zur gleichen Zeit. Die Neuauflage umfasst u.a. folgende Gesetzesänderung: § 130 Abs. 5 neu (Leugnung und Verharmlosung von Taten nach dem VStGB) Neue Strafbarkeiten bzgl. gefälschter Impfausweise und Gesundheitszeugnisse, §§ 277 ff Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten, § 126a neu Bekämpfung verhetzender Inhalte sowie Bekämpfung von Propagandamitteln und Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen) § 127 neu (Kriminelle Internet- Handelsplattformen) Strafrechtserweiterungen bei der Nachstellung, beim Cyberstalking sowie bei der Zwangsprostitution Reformierte Recht der sexualisierten Gewalt gegen Kinder Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität Neuregelung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln Reform der Geldwäsche Auf der Höhe der Zeit reflektieren und durchdringen die Kommentatoren aktuelle strafrechtliche Themen, z.B. Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch, § 219a durch die Corona-Pandemie aufgeworfenen Frage ( Triage, Corona-Soforthilfen als „Subvention“, die Fälschung von Impf- und Testnachweisen und Abmilderungen im Insolvenzstrafrecht) die kontroverse Rechtsprechung seit der Reform der Vermögensabschöpfung, die in ihrer gesamten Breite erstmals systematisiert aufbereitet wird Mit Beiträgen von Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Jörg Albrecht | Prof. Dr. Karsten Altenhain | Prof. Dr. Tillmann Bartsch | Prof. Dr. Martin Böse | Prof. Dr. Jens Bülte | Prof. Dr. Dr. h.c. Gerhard Dannecker | Prof. Dr. Axel Dessecker | Prof. Dr. Frieder Dünkel | Prof. Dr. Lutz Eidam | Prof. Dr. Armin Engländer | RiBGH Prof. Dr. Ralf Eschelbach | Prof. Dr. Helmut Frister | Prof. Dr. Monika Frommel | Prof. Dr. Karsten Gaede | AkadR Dr. Thomas Grosse-Wilde | Prof. Dr. Dr. h.c. Uwe Hellmann | Prof. Dr. Elisa Hoven | Prof. Dr. Walter Kargl | Prof. Dr. Gabriele Kett-Straub | Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Urs Kindhäuser | Prof. Dr. Diethelm Klesczewski | Prof. Dr. Bernhard Kretschmer | Prof. Dr. Lothar Kuhlen | Prof. Dr. Dr. Milan Kuhli | Prof. Dr. Reinhard Merkel | Prof. Dr. Dres. h.c. Ulfrid Neumann | Prof. Dr. Heribert Ostendorf | Prof. Dr. Konstantina Papathanasiou | Prof. Dr. Hans-Ullrich Paeffgen | Prof. Dr. Helmut Pollähne | Prof. Dr. Ineke Regina Pruin | Prof. Dr. Ingeborg Puppe | Prof. Dr. Andreas Ransiek | Prof. Dr. Frank Saliger | Prof. Dr. Wolfgang Schild | Prof. Dr. Edward Schramm | Prof. Dr. Thomas Schröder | Prof. Dr. Kay Schumann | Prof. Dr. Bernd-Rüdeger Sonnen | Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Streng | Prof. Dr. Stephan Stübinger | Prof. Dr. Brigitte Tag | Prof. Dr. Friedrich Toepel | Prof. Dr. Bernhard Villmow | Prof. Dr. Dr. Thomas Vormbaum | Prof. Dr. Benno Zabel | Prof. Dr. Frank Zieschang | Prof. Dr. Till Zimmermann
Aktualisiert: 2023-05-23
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Strafgesetzbuch

Strafgesetzbuch von Kindhäuser,  Urs, Neumann,  Ulfrid, Paeffgen,  Hans-Ullrich
Der „NK-StGB“ ist das Markenzeichen im Strafrecht. Nicht von ungefähr: Er bietet den neuesten Stand der wissenschaftlichen Diskussion sowie die umfassende Dokumentation der aktuellen Rechtsprechung. Dem Praktiker werden neue und unverzichtbare Argumentationsmuster geliefert, die Darstellung lässt Raum für die entscheidende Vertiefung in der Argumentation. Die Reformauflage des „NK“ reagiert unmittelbar auf einen Gesetzgeber, der dem Ruf nach mehr Sicherheit mit einer (Spring-)Flut neuer oder reformierter, stets und ständig jedoch strafverschärfender Gesetze folgt. Die Kommentierungen konnten insbesondere folgende Gesetze bereits berücksichtigen: Gesetz zur Reform der Vermögensabschöpfung Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen Gesetz zur Bekämpfung der internationalen Korruption Die Verbesserungen zum Schutz gegen Nachstellung (Stalking) Grundlegende Änderungen im Sexualstrafrecht (Reform 2016 sowie 49. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches zur Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht) Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Beihilfe beim Suizid das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels das Gesetz zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuches; Gesetz zur Einführung einer Speicherfrist und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten (Vorratsdatenspeicherung) Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages (Gesetz gegen Hasskriminalität) Gesetz zur Änderung der Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten (Verschärfung des Terrorismusstrafrechts) Gesetz zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Mollath-Fall) Auf der Höhe der Zeit berücksichtigt der Großkommentar bereits die Gesetzesentwürfe zum Fahrverbot als allgemeine Sanktion und zur Majestätsbeleidigung (Böhmermann-Fall). Herausragende Autoren: Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hans-Jörg Albrecht, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, Freiburg | Prof. Dr. Karsten Altenhain, Universität Düsseldorf | Prof. Dr. Martin Böse, Universität Bonn | Prof. Dr. Gerhard Dannecker, Universität Heidelberg | Prof. Dr. Axel Dessecker, Kriminologische Zentralstelle (KrimZ), Wiesbaden | Prof. Dr. Frieder Dünkel, Universität Greifswald | Prof. Dr. Helmut Frister, Universität Düsseldorf | Prof. Dr. Monika Frommel, Universität Kiel | Prof. Dr. Karsten Gaede, Bucerius Law School, Hamburg | Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Winfried Hassemer, Rechtsanwalt, Frankfurt a.M. | Prof. Dr. Uwe Hellmann, Universität Potsdam | Prof. Dr. Walter Kargl, Universität Frankfurt a.M. | Prof. Dr. Gabriele Kett-Straub, Universität Erlangen-Nürnberg | Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Urs Kindhäuser, Universität Bonn | Prof. Dr. Bernhard Kretschmer, Universität Gießen | Prof. Dr. Dr. h.c. Lothar Kuhlen, Universität Mannheim | Prof. Dr. Reinhard Merkel, Universität Hamburg | Prof. Dr. Dres. h.c. Ulfrid Neumann, Universität Frankfurt a.M. | Prof. Dr. Heribert Ostendorf, Universität Kiel | Prof. Dr. Hans-Ullrich Paeffgen, Universität Bonn | Prof. Dr. Helmut Pollähne, Bremen | Prof. Dr. Ingeborg Puppe, Universität Bonn | Prof. Dr. Andreas Ransiek, Universität Bielefeld | Prof. Dr. Frank Saliger, Universität München | Prof. Dr. Wolfgang Schild, Universität Bielefeld | Dr. Thomas Schröder, Universität Heidelberg | PD Dr. Kay Schumann, Universität Bonn | Prof. Dr. Bernd-Rüdeger Sonnen, Universität Hamburg | Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Streng, Universität Erlangen-Nürnberg | Prof. Dr. Stephan Stübinger, FernUniversität in Hagen | Prof. Dr. Brigitte Tag, Universität Zürich | Prof. Dr. Friedrich Toepel, Universität Bonn | Prof. Dr. Bernhard Villmow, Universität Hamburg | Prof. Dr. Dr. Thomas Vormbaum, FernUniversität in Hagen | Prof. Dr. Benno Zabel, Universität Bonn | Prof. Dr. Rainer Zaczyk, Universität Bonn | Prof. Dr. Frank Zieschang, Universität Würzburg
Aktualisiert: 2023-05-23
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