Verfassung – Philosophie – Kirche.

Verfassung – Philosophie – Kirche. von Bohnert,  Joachim, Gramm,  Christof, Kindhäuser,  Urs, Lege,  Joachim, Rinken,  Alfred, Robbers,  Gerhard
Das Wesentliche bewahren und entwickeln - so erscheint das Werk von Alexander Hollerbach. Umfassend erschließt dieses Werk Sinnprinzipien der Verfassung, getragen in kultureller Verantwortung, eingebettet in philosophischem Verständnis und religiöser Überzeugung. Das Werk Alexander Hollerbachs gilt der Rechtswissenschaft insgesamt, die rechtsethischen Grundwerten und zuhöchst der Leitidee der Gerechtigkeit verpflichtet ist, die sie zur Anschauung und zur Geltung zu bringen hat. Hierfür hat er zahlreiche zusammenfassende Beiträge geleistet, die Sinnprinzipien und Grundstrukturen aufzeigen und zu einem Ganzen verbinden. Alexander Hollerbach hat die Wissenschaft vom Staatskirchenrecht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend und umfassend geprägt. Dem Kirchenrecht hat er Wege gewiesen und die Aufmerksamkeit für das Detail auch dabei mit Grundsatzfragen verknüpft; sorgfältige Bestandsaufnahme dient der Festigung des Bewährten wie dem Fortschreiten in die für richtig erkannte Richtung. Konkreter Wissenschaftsgeschichte und wichtigen, zuvor oft nicht hinreichend gewürdigten historischen Persönlichkeiten gelten zahlreiche seiner Schriften, auch hierin festigt er Tradition und den Gesamtzusammenhang des Rechts. Am 23. Januar 1931 wurde Alexander Hollerbach in Gaggenau geboren. Die Festschrift zur Vollendung seines 70. Geburtstages vereinigt Beiträge zu Verfassung, Philosophie und Kirche ihm zum Dank.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Gemeinschaftskommentar zum Bremischen Personalvertretungsgesetz (BremPersVG)

Gemeinschaftskommentar zum Bremischen Personalvertretungsgesetz (BremPersVG) von Dannenberg,  Onno, Däubler,  Wolfgang, Diers,  Helke, Fuchs,  Karl-Detlef, Graue,  Bettina, Grauvogel,  Michael, Gude,  Michael, Hansen,  Sonja, Kamm,  Désirèe, Kramer,  Ingo, Lewin,  Danka, Oetjens,  Reiner, Ramm,  Thomas, Rinken,  Alfred, Rust,  Ursula, Sandmann,  Bernd, Staack,  Daniel, Staack,  Sabrina
Das Bremische Personalvertretungsgesetz bildet die Basis für die Personalratsarbeit der bremischen Verwaltung. Doch wie ist das 1974 in Kraft getretene Gesetz heute zu interpretieren, was sagt die aktuelle Rechtsprechung? Die Arbeitnehmerkammer Bremen bietet mit der nun vorliegenden Kommentierung eine unverzichtbare Entscheidungs- und Handlungsgrundlage für Personalräte, Gewerkschaften, Dienststellen, Richter und Anwälte. 18 kompetente Autorinnen und Autoren von der Arbeitnehmerkammer sowie aus Wissenschaft, Justiz und Gewerkschaften kommentieren die 74 Paragrafen und nehmen auf rund 800 Seiten unter Einbeziehung der neuesten Rechtsprechung ausführlich Stellung: angefangen bei der Wahl und Zusammensetzung des Gremiums, über die Mitbestimmung in sozialen, personellen und organisatorischen Angelegenheiten bis hin zur Zuständigkeit der Gerichte. Das Standardwerk ist das einzige seiner Art und löst nach fast 40 Jahren die erste Kommentierung aus dem Jahr 1979 ab.
Aktualisiert: 2023-06-05
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Gemeinschaftskommentar zum Bremischen Personalvertretungsgesetz (BremPersVG)

Gemeinschaftskommentar zum Bremischen Personalvertretungsgesetz (BremPersVG) von Dannenberg,  Onno, Däubler,  Wolfgang, Diers,  Helke, Fuchs,  Karl-Detlef, Graue,  Bettina, Grauvogel,  Michael, Gude,  Michael, Hansen,  Sonja, Kamm,  Désirèe, Kramer,  Ingo, Lewin,  Danka, Oetjens,  Reiner, Ramm,  Thomas, Rinken,  Alfred, Rust,  Ursula, Sandmann,  Bernd, Staack,  Daniel, Staack,  Sabrina
Das Bremische Personalvertretungsgesetz bildet die Basis für die Personalratsarbeit der bremischen Verwaltung. Doch wie ist das 1974 in Kraft getretene Gesetz heute zu interpretieren, was sagt die aktuelle Rechtsprechung? Die Arbeitnehmerkammer Bremen bietet mit der nun vorliegenden Kommentierung eine unverzichtbare Entscheidungs- und Handlungsgrundlage für Personalräte, Gewerkschaften, Dienststellen, Richter und Anwälte. 18 kompetente Autorinnen und Autoren von der Arbeitnehmerkammer sowie aus Wissenschaft, Justiz und Gewerkschaften kommentieren die 74 Paragrafen und nehmen auf rund 800 Seiten unter Einbeziehung der neuesten Rechtsprechung ausführlich Stellung: angefangen bei der Wahl und Zusammensetzung des Gremiums, über die Mitbestimmung in sozialen, personellen und organisatorischen Angelegenheiten bis hin zur Zuständigkeit der Gerichte. Das Standardwerk ist das einzige seiner Art und löst nach fast 40 Jahren die erste Kommentierung aus dem Jahr 1979 ab.
Aktualisiert: 2023-05-27
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Gemeinschaftskommentar zum Bremischen Personalvertretungsgesetz (BremPersVG)

Gemeinschaftskommentar zum Bremischen Personalvertretungsgesetz (BremPersVG) von Dannenberg,  Onno, Däubler,  Wolfgang, Diers,  Helke, Fuchs,  Karl-Detlef, Graue,  Bettina, Grauvogel,  Michael, Gude,  Michael, Hansen,  Sonja, Kamm,  Désirèe, Kramer,  Ingo, Lewin,  Danka, Oetjens,  Reiner, Ramm,  Thomas, Rinken,  Alfred, Rust,  Ursula, Sandmann,  Bernd, Staack,  Daniel, Staack,  Sabrina
Das Bremische Personalvertretungsgesetz bildet die Basis für die Personalratsarbeit der bremischen Verwaltung. Doch wie ist das 1974 in Kraft getretene Gesetz heute zu interpretieren, was sagt die aktuelle Rechtsprechung? Die Arbeitnehmerkammer Bremen bietet mit der nun vorliegenden Kommentierung eine unverzichtbare Entscheidungs- und Handlungsgrundlage für Personalräte, Gewerkschaften, Dienststellen, Richter und Anwälte. 18 kompetente Autorinnen und Autoren von der Arbeitnehmerkammer sowie aus Wissenschaft, Justiz und Gewerkschaften kommentieren die 74 Paragrafen und nehmen auf rund 800 Seiten unter Einbeziehung der neuesten Rechtsprechung ausführlich Stellung: angefangen bei der Wahl und Zusammensetzung des Gremiums, über die Mitbestimmung in sozialen, personellen und organisatorischen Angelegenheiten bis hin zur Zuständigkeit der Gerichte. Das Standardwerk ist das einzige seiner Art und löst nach fast 40 Jahren die erste Kommentierung aus dem Jahr 1979 ab.
Aktualisiert: 2023-05-27
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Verfassung – Philosophie – Kirche.

Verfassung – Philosophie – Kirche. von Bohnert,  Joachim, Gramm,  Christof, Kindhäuser,  Urs, Lege,  Joachim, Rinken,  Alfred, Robbers,  Gerhard
Das Wesentliche bewahren und entwickeln - so erscheint das Werk von Alexander Hollerbach. Umfassend erschließt dieses Werk Sinnprinzipien der Verfassung, getragen in kultureller Verantwortung, eingebettet in philosophischem Verständnis und religiöser Überzeugung. Das Werk Alexander Hollerbachs gilt der Rechtswissenschaft insgesamt, die rechtsethischen Grundwerten und zuhöchst der Leitidee der Gerechtigkeit verpflichtet ist, die sie zur Anschauung und zur Geltung zu bringen hat. Hierfür hat er zahlreiche zusammenfassende Beiträge geleistet, die Sinnprinzipien und Grundstrukturen aufzeigen und zu einem Ganzen verbinden. Alexander Hollerbach hat die Wissenschaft vom Staatskirchenrecht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend und umfassend geprägt. Dem Kirchenrecht hat er Wege gewiesen und die Aufmerksamkeit für das Detail auch dabei mit Grundsatzfragen verknüpft; sorgfältige Bestandsaufnahme dient der Festigung des Bewährten wie dem Fortschreiten in die für richtig erkannte Richtung. Konkreter Wissenschaftsgeschichte und wichtigen, zuvor oft nicht hinreichend gewürdigten historischen Persönlichkeiten gelten zahlreiche seiner Schriften, auch hierin festigt er Tradition und den Gesamtzusammenhang des Rechts. Am 23. Januar 1931 wurde Alexander Hollerbach in Gaggenau geboren. Die Festschrift zur Vollendung seines 70. Geburtstages vereinigt Beiträge zu Verfassung, Philosophie und Kirche ihm zum Dank.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Ausgewählte Schriften.

Ausgewählte Schriften. von Bohnert,  Joachim, Gramm,  Christof, Hollerbach,  Alexander, Kindhäuser,  Urs, Lege,  Joachim, Rinken,  Alfred, Robbers,  Gerhard
Das Streben nach Billigkeit und Gerechtigkeit steht im Mittelpunkt des Werkes von Alexander Hollerbach. Es spiegelt sich in der Breite seines kirchen- und staatskirchenrechtlichen, rechtsphilosophischen, verfassungsrechtlichen und wissenschaftsgeschichtlichen Schaffens. In kultureller Verantwortung, rechtsphilosophischem Verständnis und religiöser Überzeugung zeigt Alexander Hollerbach Sinnprinzipien und Grundstrukturen der Verfassung auf und verbindet sie zu einem Ganzen. Freiheit und Selbstbestimmung, Rechtsethik, Gerechtigkeit und Billigkeit sind zentrale Begriffe seines Denkens und Wirkens. Alexander Hollerbach ist für die Wissenschaft des Kirchen- und Staatskirchenrechts prägend geworden. Seine Habilitationsschrift "Verträge zwischen Staat und Kirche in der Bundesrepublik Deutschland" gilt noch heute als maßgebend. Der hier abgedruckte Aufsatz "Göttliches und Menschliches in der Ordnung der Kirche" steht beispielhaft für sein tiefes Wissen um den Zusammenhang von ius divinum und ius humanum. Das Wesentliche zu bewahren und zu entwickeln ist Alexander Hollerbach ein besonderes Anliegen. Dieses Streben findet Ausdruck in der Sorgfalt, mit der er sich der Geschichte seiner Wissenschaft widmet. Die Aufsätze über Leben und Werk seines Lehrers Erik Wolf gelten als stilprägend. Am 23. Januar 2006 hat Alexander Hollerbach sein 75. Lebensjahr vollendet. Mit der Sammlung seiner verstreut erschienenen Schriften wollen seine Schüler die Breite und die Bedeutung seines Wirkens veranschaulichen.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Verfassung – Philosophie – Kirche.

Verfassung – Philosophie – Kirche. von Bohnert,  Joachim, Gramm,  Christof, Kindhäuser,  Urs, Lege,  Joachim, Rinken,  Alfred, Robbers,  Gerhard
Das Wesentliche bewahren und entwickeln - so erscheint das Werk von Alexander Hollerbach. Umfassend erschließt dieses Werk Sinnprinzipien der Verfassung, getragen in kultureller Verantwortung, eingebettet in philosophischem Verständnis und religiöser Überzeugung. Das Werk Alexander Hollerbachs gilt der Rechtswissenschaft insgesamt, die rechtsethischen Grundwerten und zuhöchst der Leitidee der Gerechtigkeit verpflichtet ist, die sie zur Anschauung und zur Geltung zu bringen hat. Hierfür hat er zahlreiche zusammenfassende Beiträge geleistet, die Sinnprinzipien und Grundstrukturen aufzeigen und zu einem Ganzen verbinden. Alexander Hollerbach hat die Wissenschaft vom Staatskirchenrecht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend und umfassend geprägt. Dem Kirchenrecht hat er Wege gewiesen und die Aufmerksamkeit für das Detail auch dabei mit Grundsatzfragen verknüpft; sorgfältige Bestandsaufnahme dient der Festigung des Bewährten wie dem Fortschreiten in die für richtig erkannte Richtung. Konkreter Wissenschaftsgeschichte und wichtigen, zuvor oft nicht hinreichend gewürdigten historischen Persönlichkeiten gelten zahlreiche seiner Schriften, auch hierin festigt er Tradition und den Gesamtzusammenhang des Rechts. Am 23. Januar 1931 wurde Alexander Hollerbach in Gaggenau geboren. Die Festschrift zur Vollendung seines 70. Geburtstages vereinigt Beiträge zu Verfassung, Philosophie und Kirche ihm zum Dank.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Ausgewählte Schriften.

Ausgewählte Schriften. von Bohnert,  Joachim, Gramm,  Christof, Hollerbach,  Alexander, Kindhäuser,  Urs, Lege,  Joachim, Rinken,  Alfred, Robbers,  Gerhard
Das Streben nach Billigkeit und Gerechtigkeit steht im Mittelpunkt des Werkes von Alexander Hollerbach. Es spiegelt sich in der Breite seines kirchen- und staatskirchenrechtlichen, rechtsphilosophischen, verfassungsrechtlichen und wissenschaftsgeschichtlichen Schaffens. In kultureller Verantwortung, rechtsphilosophischem Verständnis und religiöser Überzeugung zeigt Alexander Hollerbach Sinnprinzipien und Grundstrukturen der Verfassung auf und verbindet sie zu einem Ganzen. Freiheit und Selbstbestimmung, Rechtsethik, Gerechtigkeit und Billigkeit sind zentrale Begriffe seines Denkens und Wirkens. Alexander Hollerbach ist für die Wissenschaft des Kirchen- und Staatskirchenrechts prägend geworden. Seine Habilitationsschrift "Verträge zwischen Staat und Kirche in der Bundesrepublik Deutschland" gilt noch heute als maßgebend. Der hier abgedruckte Aufsatz "Göttliches und Menschliches in der Ordnung der Kirche" steht beispielhaft für sein tiefes Wissen um den Zusammenhang von ius divinum und ius humanum. Das Wesentliche zu bewahren und zu entwickeln ist Alexander Hollerbach ein besonderes Anliegen. Dieses Streben findet Ausdruck in der Sorgfalt, mit der er sich der Geschichte seiner Wissenschaft widmet. Die Aufsätze über Leben und Werk seines Lehrers Erik Wolf gelten als stilprägend. Am 23. Januar 2006 hat Alexander Hollerbach sein 75. Lebensjahr vollendet. Mit der Sammlung seiner verstreut erschienenen Schriften wollen seine Schüler die Breite und die Bedeutung seines Wirkens veranschaulichen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Souveränität, Recht, Moral

Souveränität, Recht, Moral von Arato,  Andrew, Basta-Fleiner,  Lidija, Beaud,  Olivier, Birtek,  Faruk, Buchstein,  Hubertus, Castiglione,  Dario, Cohen,  Jean, Dobner,  Petra, Fassbender,  Bardo, Fleiner,  Thomas, Greber,  Anton, Grimm,  Dieter, Habermas,  Jürgen, Hofmann,  Hasso, Iser,  Mattias, Kallscheuer,  Otto, Ladwig,  Bernd, Landfried,  Christine, Mahlmann,  Matthias, Mahrenholz,  Ernst-Gottfried, Möllers,  Christoph, Offe,  Claus, Preuss,  Ulrich K, Rinken,  Alfred, Schmierer,  Joscha, Schneider,  Hans-Peter, Schuppert,  Gunnar, Stein,  Tine, Zürn,  Michael
Wenn Staaten gemeinsame Ziele erreichen wollen, müssen sie sich auf rechtliche und moralische Grundlagen einigen. Das rührt an das Prinzip der Souveränität des Einzelstaates. Möglichkeiten und Folgen politischer Gemeinschaften jenseits des Nationalstaates werden hier unter anderem von Andrew Arato, Dieter Grimm, Jürgen Habermas, Matthias Iser, Christine Landfried, E.-G. Mahrenholz, Gunnar F. Schuppert, Ulrich K. Preuß und Michael Zürn diskutiert.
Aktualisiert: 2023-05-14
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Souveränität, Recht, Moral

Souveränität, Recht, Moral von Arato,  Andrew, Basta-Fleiner,  Lidija, Beaud,  Olivier, Birtek,  Faruk, Buchstein,  Hubertus, Castiglione,  Dario, Cohen,  Jean, Dobner,  Petra, Fassbender,  Bardo, Fleiner,  Thomas, Greber,  Anton, Grimm,  Dieter, Habermas,  Jürgen, Hofmann,  Hasso, Iser,  Mattias, Kallscheuer,  Otto, Ladwig,  Bernd, Landfried,  Christine, Mahlmann,  Matthias, Mahrenholz,  Ernst-Gottfried, Möllers,  Christoph, Offe,  Claus, Preuss,  Ulrich K, Rinken,  Alfred, Schmierer,  Joscha, Schneider,  Hans-Peter, Schuppert,  Gunnar, Stein,  Tine, Zürn,  Michael
Wenn Staaten gemeinsame Ziele erreichen wollen, müssen sie sich auf rechtliche und moralische Grundlagen einigen. Das rührt an das Prinzip der Souveränität des Einzelstaates. Möglichkeiten und Folgen politischer Gemeinschaften jenseits des Nationalstaates werden hier unter anderem von Andrew Arato, Dieter Grimm, Jürgen Habermas, Matthias Iser, Christine Landfried, E.-G. Mahrenholz, Gunnar F. Schuppert, Ulrich K. Preuß und Michael Zürn diskutiert.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Souveränität, Recht, Moral

Souveränität, Recht, Moral von Arato,  Andrew, Basta-Fleiner,  Lidija, Beaud,  Olivier, Birtek,  Faruk, Buchstein,  Hubertus, Castiglione,  Dario, Cohen,  Jean, Dobner,  Petra, Fassbender,  Bardo, Fleiner,  Thomas, Greber,  Anton, Grimm,  Dieter, Habermas,  Jürgen, Hofmann,  Hasso, Iser,  Mattias, Kallscheuer,  Otto, Ladwig,  Bernd, Landfried,  Christine, Mahlmann,  Matthias, Mahrenholz,  Ernst-Gottfried, Möllers,  Christoph, Offe,  Claus, Preuss,  Ulrich K, Rinken,  Alfred, Schmierer,  Joscha, Schneider,  Hans-Peter, Schuppert,  Gunnar, Stein,  Tine, Zürn,  Michael
Wenn Staaten gemeinsame Ziele erreichen wollen, müssen sie sich auf rechtliche und moralische Grundlagen einigen. Das rührt an das Prinzip der Souveränität des Einzelstaates. Möglichkeiten und Folgen politischer Gemeinschaften jenseits des Nationalstaates werden hier unter anderem von Andrew Arato, Dieter Grimm, Jürgen Habermas, Matthias Iser, Christine Landfried, E.-G. Mahrenholz, Gunnar F. Schuppert, Ulrich K. Preuß und Michael Zürn diskutiert.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Gemeinschaftskommentar zum Bremischen Personalvertretungsgesetz (BremPersVG)

Gemeinschaftskommentar zum Bremischen Personalvertretungsgesetz (BremPersVG) von Dannenberg,  Onno, Däubler,  Wolfgang, Diers,  Helke, Fuchs,  Karl-Detlef, Graue,  Bettina, Grauvogel,  Michael, Gude,  Michael, Hansen,  Sonja, Kamm,  Désirèe, Kramer,  Ingo, Lewin,  Danka, Oetjens,  Reiner, Ramm,  Thomas, Rinken,  Alfred, Rust,  Ursula, Sandmann,  Bernd, Staack,  Daniel, Staack,  Sabrina
Das Bremische Personalvertretungsgesetz bildet die Basis für die Personalratsarbeit der bremischen Verwaltung. Doch wie ist das 1974 in Kraft getretene Gesetz heute zu interpretieren, was sagt die aktuelle Rechtsprechung? Die Arbeitnehmerkammer Bremen bietet mit der nun vorliegenden Kommentierung eine unverzichtbare Entscheidungs- und Handlungsgrundlage für Personalräte, Gewerkschaften, Dienststellen, Richter und Anwälte. 18 kompetente Autorinnen und Autoren von der Arbeitnehmerkammer sowie aus Wissenschaft, Justiz und Gewerkschaften kommentieren die 74 Paragrafen und nehmen auf rund 800 Seiten unter Einbeziehung der neuesten Rechtsprechung ausführlich Stellung: angefangen bei der Wahl und Zusammensetzung des Gremiums, über die Mitbestimmung in sozialen, personellen und organisatorischen Angelegenheiten bis hin zur Zuständigkeit der Gerichte. Das Standardwerk ist das einzige seiner Art und löst nach fast 40 Jahren die erste Kommentierung aus dem Jahr 1979 ab.
Aktualisiert: 2023-05-05
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Demokratie als Organisationsform der Bürgergesellschaft

Demokratie als Organisationsform der Bürgergesellschaft von Rinken,  Alfred
Die Auswahl enthält Beiträge zu zentralen verfassungstheoretischen und verfassungsrechtlichen Problembereichen. Im ersten Teil wird in kritischer Auseinandersetzung mit neo-etatistischen Ansätzen Demokratie als Organisationsform der pluralistischen Bürgergesellschaft dargestellt. Im zweiten Teil wird das Problem des Öffentlichen in seiner nationalen, europäischen und globalen Dimension reflektiert. Dabei werden als Gegenwartsprobleme des Öffentlichen die Gefahren seiner Entdifferenzierung und Vermachtung hervorgehoben. Der dritte Teil behandelt die kommunale Daseinsvorsorge im Spannungsfeld von sozialstaatlicher Politik und Markt. Der Autor setzt sich kritisch mit den Privatisierungstendenzen in der öffentlichen Verwaltung auseinander und warnt davor, die Vorteile öffentlicher Organisation ohne zwingende Gründe aufs Spiel zu setzen. Am Beispiel der kommunalen Krankenhäuser wird die Gefahr einer Erosion des Öffentlichen an einem hochaktuellen Beispiel erläutert.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Demokratie als Organisationsform der Bürgergesellschaft

Demokratie als Organisationsform der Bürgergesellschaft von Rinken,  Alfred
Die Auswahl enthält Beiträge zu zentralen verfassungstheoretischen und verfassungsrechtlichen Problembereichen. Im ersten Teil wird in kritischer Auseinandersetzung mit neo-etatistischen Ansätzen Demokratie als Organisationsform der pluralistischen Bürgergesellschaft dargestellt. Im zweiten Teil wird das Problem des Öffentlichen in seiner nationalen, europäischen und globalen Dimension reflektiert. Dabei werden als Gegenwartsprobleme des Öffentlichen die Gefahren seiner Entdifferenzierung und Vermachtung hervorgehoben. Der dritte Teil behandelt die kommunale Daseinsvorsorge im Spannungsfeld von sozialstaatlicher Politik und Markt. Der Autor setzt sich kritisch mit den Privatisierungstendenzen in der öffentlichen Verwaltung auseinander und warnt davor, die Vorteile öffentlicher Organisation ohne zwingende Gründe aufs Spiel zu setzen. Am Beispiel der kommunalen Krankenhäuser wird die Gefahr einer Erosion des Öffentlichen an einem hochaktuellen Beispiel erläutert.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Gemeinschaftskommentar zum Bremischen Personalvertretungsgesetz (BremPersVG)

Gemeinschaftskommentar zum Bremischen Personalvertretungsgesetz (BremPersVG) von Dannenberg,  Onno, Däubler,  Wolfgang, Diers,  Helke, Fuchs,  Karl-Detlef, Graue,  Bettina, Grauvogel,  Michael, Gude,  Michael, Hansen,  Sonja, Kamm,  Désirèe, Kramer,  Ingo, Lewin,  Danka, Oetjens,  Reiner, Ramm,  Thomas, Rinken,  Alfred, Rust,  Ursula, Sandmann,  Bernd, Staack,  Daniel, Staack,  Sabrina
Das Bremische Personalvertretungsgesetz bildet die Basis für die Personalratsarbeit der bremischen Verwaltung. Doch wie ist das 1974 in Kraft getretene Gesetz heute zu interpretieren, was sagt die aktuelle Rechtsprechung?Die Arbeitnehmerkammer Bremen bietet mit der nun vorliegenden Kommentierung eine unverzichtbare Entscheidungs- und Handlungsgrundlage für Personalräte, Gewerkschaften, Dienststellen, Richter und Anwälte.18 kompetente Autorinnen und Autoren von der Arbeitnehmerkammer sowie aus Wissenschaft, Justiz und Gewerkschaften kommentieren die 74 Paragrafen und nehmen auf rund 800 Seiten unter Einbeziehung der neuesten Rechtsprechung ausführlich Stellung: angefangen bei der Wahl und Zusammensetzung des Gremiums, über die Mitbestimmung in sozialen, personellen und organisatorischen Angelegenheiten bis hin zur Zuständigkeit der Gerichte. Das Standardwerk ist das einzige seiner Art und löst nach fast 40 Jahren die erste Kommentierung aus dem Jahr 1979 ab.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Alternativen zur Privatisierung

Alternativen zur Privatisierung von Rinken,  Alfred
Die Arbeit problematisiert die gegenwärtige Praxis einer materiellen und formellen Privatisierung weiter Bereiche der kommunalen Daseinsvorsorge. Im Ersten Teil wird als verfassungstheoretisches Problem der materiellen Privatisierung auf die Gefahr einer Erosion des Öffentlichen hingewiesen: auf die Tendenz zur Ausdünnung der demokratischen und sozialstaatlichen Legitimations- und Verantwortungsstrukturen. Im Zweiten Teil wird die These entwickelt, dass es sich bei der Wahl einer privatrechtlichen Organisationsform für öffentliches Handeln (formelle Privatisierung) nicht um eine rein rechtstechnische Frage, sondern um eine verfassungsrelevante Strukturentscheidung handelt, die einer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung bedarf. Als eine flexible Handlungsform des öffentlichen Rechts und als geeignete Alternative zu privatrechtlichen Rechtsformen wird im Dritten Teil die Organisationsform des selbständigen Kommunalunternehmens vorgestellt. Die Leistungsfähigkeit dieser neuen öffentlich-rechtlichen Organisationsform wird sodann im Vierten Teil auf der Grundlage eines ausführlichen Rechtsformenvergleichs dargestellt und im Fünften Teil anhand einer rechtstatsächlichen Analyse der bayerischen Krankenhaus-Kommunalunternehmen konkretisiert. Von den rechtspolitischen Vorschlägen ist die Forderung nach einer Einführung einer direktiven Mitbestimmung im Kommunalunternehmen hervorzuheben.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Verfassung der Freien Hansestadt Bremen

Verfassung der Freien Hansestadt Bremen von Buse,  Karen, Fischer-Lescano,  Andreas, Meyer,  Ilsemarie, Rinken,  Alfred, Stauch,  Matthias, Weber,  Christian
Der neue Kommentar zur Bremischen Verfassung ermöglicht seit langer Zeit wieder eine zeitgemäße und aktuelle Verfassungsauslegung im Kommentar-Format. Autoren aus Wissenschaft und Berufspraxis legen Wert auf eine systematische und praxisnahe Erläuterung der einzelnen Artikel, die alle Gebiete umfasst: Im Zusammenhang mit den Verfassungsartikeln werden ebenfalls die konkretisierenden Normen des einfachen bremischen Rechts, des Geschäftsordnungsrechts, des verfassungsgeschichtlichen Kontexts sowie die Bezüge zu Bundesrecht und transnationalem Recht fachgerecht herangezogen. Die Autonomieräume der Bremischen Verfassung gegenüber dem Grundgesetz sowie Bremische Besonderheiten werden im Kommentar ausführlich aufgezeigt. Die Rechtsprechung des Bremischen Staatsgerichtshofs ist umfassend ausgewertet und in den Zusammenhang der relevanten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und überstaatlicher Gerichte eingeordnet. Ein Entscheidungsregister verschafft einen schnellen und breiten Überblick. Besonders aktuell Berücksichtigt wird nicht nur die Ende 2015 erfolgte Novellierung der Verfassung Bremerhavens, sondern auch die in 2015 erfolgten Änderungen des Hochschulgesetzes, des Polizeigesetzes und des Deputationengesetzes. Auch werden die Auswirkungen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 2015 (Az. 2 BvR 1282/11), in dem das Gericht Art. 61 Satz 2 der Bremischen Landesverfassung für nichtig erklärt hat, ausführlich kommentiert.
Aktualisiert: 2023-04-28
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Gemeinschaftskommentar zum Bremischen Personalvertretungsgesetz (BremPersVG)

Gemeinschaftskommentar zum Bremischen Personalvertretungsgesetz (BremPersVG) von Dannenberg,  Onno, Däubler,  Wolfgang, Diers,  Helke, Fuchs,  Karl-Detlef, Graue,  Bettina, Grauvogel,  Michael, Gude,  Michael, Hansen,  Sonja, Kamm,  Désirèe, Kramer,  Ingo, Lewin,  Danka, Oetjens,  Reiner, Ramm,  Thomas, Rinken,  Alfred, Rust,  Ursula, Sandmann,  Bernd, Staack,  Daniel, Staack,  Sabrina
Das Bremische Personalvertretungsgesetz bildet die Basis für die Personalratsarbeit der bremischen Verwaltung. Doch wie ist das 1974 in Kraft getretene Gesetz heute zu interpretieren, was sagt die aktuelle Rechtsprechung? Die Arbeitnehmerkammer Bremen bietet mit der nun vorliegenden Kommentierung eine unverzichtbare Entscheidungs- und Handlungsgrundlage für Personalräte, Gewerkschaften, Dienststellen, Richter und Anwälte. 18 kompetente Autorinnen und Autoren von der Arbeitnehmerkammer sowie aus Wissenschaft, Justiz und Gewerkschaften kommentieren die 74 Paragrafen und nehmen auf rund 800 Seiten unter Einbeziehung der neuesten Rechtsprechung ausführlich Stellung: angefangen bei der Wahl und Zusammensetzung des Gremiums, über die Mitbestimmung in sozialen, personellen und organisatorischen Angelegenheiten bis hin zur Zuständigkeit der Gerichte. Das Standardwerk ist das einzige seiner Art und löst nach fast 40 Jahren die erste Kommentierung aus dem Jahr 1979 ab.
Aktualisiert: 2020-01-03
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