Locatio conductio, Kolonat, Pacht, Landpacht.

Locatio conductio, Kolonat, Pacht, Landpacht. von Harke,  Jan Dirk
Ein flüchtiger Blick auf das BGB enthüllt ein augenfälliges Ungleichgewicht zwischen zwei Regelungskomplexen: Das Pachtrecht kommt mit wenigen Vorschriften und einer zentralen Verweisungsnorm aus, die es zum Annex des Mietrechts macht. Das Recht des Landpachtvertrags ist dagegen eigenständig und umfassend geregelt. Diese Diskrepanz ist nur äußeres Zeichen eines Unterschieds in der Funktionalität der beiden Vertragstypen: Das Pachtrecht ist eigentlich überflüssig; die wenigen Vorschriften, die es vom Mietrecht unterscheiden, fehlen dort. Der Landpachtvertrag bietet dagegen ein sinnvolles Regelungsmuster für die Fälle, in denen eine Vereinbarung über den Austausch von Gegenstandsnutzung und Geld hinausgeht und der Vertragsteil, dem der Gegenstand überlassen wird, diesen nicht nur im eigenen, sondern gerade auch im Interesse seines Vertragspartners nutzt. Daß dieses vielseitig, gerade für das Franchising verwendbare Vertragsmodell im BGB an eine landwirtschaftliche Zweckbestimmung gebunden und so weitgehend unbrauchbar gemacht wird, ist Folge eines unglücklichen Umgangs der gemeineuropäischen Rechtswissenschaft mit dem römischen Recht des Kolonats. Hier war nicht nur eine Betriebspflicht des Pächters anerkannt, sondern auch das notwendige Gegenstück dazu gefunden: die beschränkte Teilhabe des Verpächters am Betriebsrisiko des Pächters in Form des Pachtnachlasses bei außergewöhnlichen Betriebsstörungen. Sie wurde als einseitiges Pächterprivileg, Billigkeitsinstrument für den Wegfall der Geschäftsgrundlage und schließlich als Ausdruck einer strikten Verpflichtung des Verpächters auf den Fruchtbezugserfolg mißdeutet. Die Konsequenz war stets die gleiche: Das unverstandene Recht auf Pachtnachlaß wurde abgeschafft oder allenfalls als Anomalie begriffen. Zusammen mit seinem Pendant, der Betriebspflicht des Pächters, hat es auf Umwegen jedoch wieder Eingang in das BGB gefunden. Was noch aussteht, ist seine Befreiung aus dem Käfig des Landpachtrechts.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Mietrecht

Mietrecht von Riecke,  Olaf, Schach,  Klaus
Der „Schach“ ist das Formularbuch der Extraklasse zum Mietrecht, „eine Fundgrube an Arbeitshilfen für die Vertragsgestaltung, Beratung und Prozessführung“*. Die aktuelle Neuauflage münzt die Neuregelungen durch die Mietrechtsnovelle 2019 („Mietrechtsanpassungsgesetz“) in neue Formulare und Erläuterungen um. Außerdem besticht das Werk durch die Kombination aus aktualisierten materiell-rechtlichen und prozessualen Erläuterungen durchgehend überarbeitete Vertrags- und Klagemuster passgenaue neue Strategieempfehlungen und Gebührenanmerkungen neue praxiserprobte Handlungsempfehlungen für die Vertretung sowohl des Vermieters als auch des Mieters. * RAin Dr. Annegret Harz, FAinMuW, ZAP 2017, 1105 Mit den Auswirkungen des Mietrechtsanpassungsgesetzes 2019: Modernisierungskosten: Absenkung der jährlichen Umlage, Einführung einer Kappungsgrenze die neue „Kleine Modernisierung“: erleichterte Ankündigung, einfachere Berechnung der Modernisierungsumlage Mietpreisbremse: unaufgeforderte Auskunftspflicht des Vermieters über Vormiete, vereinfachte Rügemöglichkeit des Mieters bei Verstößen „Herausmodernisieren” als Pflichtverletzung Schutz des Mieters bei Weitervermietung zu sozialen Zwecken Die Autoren sind anerkannte Mietrechtsprofis mit zahlreichen einschlägigen Veröffentlichungen: RA Dr. Rainer Burbulla; RA Carolin Duijn; RA Heiko Ormanschick; RiAG Dr. Olaf Riecke; RA, VRiLG a.D. Klaus Schach; RA Dr. Johann-Frederik Schuldt; RA Stefan Sentek, FAMuW; RA Dr. Andreas Stangl, FAMuW u FABAR
Aktualisiert: 2023-06-06
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AnwaltFormulare

AnwaltFormulare von Ahouzaridi,  Irini, Arens,  Wolfgang, Bühler,  LL.M.,  Michael, Geiger,  Andreas, Heid,  Peter, Heidel,  Thomas, Klingbeil,  Thilo, Melchinger,  Hansjörg, Mittelmann,  Ursula, Pauly,  Stephan, Schmitz,  Katja, Valder,  Hubert, van Bühren,  Hubert W., von der Decken,  Christel, Walchner,  Wolfgang, Werber,  Wolfgang, Würfel,  Wolfgang
„AnwaltFormulare“ verschafft Ihnen den Überblick zu insgesamt 58 Rechtsgebieten vom Aktienrecht bis zur Zwangsvollstreckung. So können Sie mit wenig Zeitaufwand sofort den Sachverhalt beurteilen und eine Entscheidung über das weitere Vorgehen treffen. Dieses umfassende Standardwerk ist besonders nützlich für Allgemeinanwälte und junge Anwälte, die sich noch nicht auf ein Fachgebiet festgelegt haben. Besonders praktisch: die zahlreichen Muster zum Download. 58 juristische Tätigkeitsgebiete – 58 Chancen auf ein lukratives Mandat! Unser Standardwerk „AnwaltFormulare“ macht’s möglich! Wenn Sie als Allgemeinanwalt tätig sind oder erst vor kurzem Ihre anwaltliche Zulassung erhalten haben und sich daher noch nicht auf ein Fachgebiet festgelegt haben, dann haben Sie einen entscheidenden Vorteil: Ihnen stehen alle Rechtsgebiete für Ihre anwaltliche Tätigkeit offen. Das bedeutet aber auch: Sie müssen über ausreichendes Fachwissen in jedem dieser Rechtsgebiete verfügen. Unmöglich? Nein – mit der Unterstützung durch unser Standardwerk „AnwaltFormulare“ verschaffen Sie sich schnell und sicher das Wissen, das Sie benötigen! Der perfekte Einstieg für Sie als Anwalt in praktisch jedes Rechtsgebiet Das bereits in 10. Auflage erscheinende Standardwerk „AnwaltFormulare“ bietet Ihnen nicht nur einen schnellen Einstieg und Überblick zu allen gängigen Rechts- bzw. Sachgebieten, die Ihnen im Laufe Ihrer Anwaltstätigkeit begegnen können. Zusätzlich ersparen Ihnen die über 1.000 Muster, die Sie zur schnellen Übernahme in Ihre Textverarbeitung auch als Download erhalten, sehr viel Zeit und Aufwand bei Ihrer anwaltlichen Tätigkeit. Vom Aktienrecht bis zur Zwangsvollstreckung: Alles drin in 58 Kapiteln „AnwaltFomulare“ ist ein echter Alleskönner: Dieses Formularbuch bietet Ihnen in 58 Kapiteln einen Einstieg in die wichtigsten Tätigkeitsgebiete, und zwar nicht nur für die klassischen forensischen Gebiete, sondern auch für die wachsende Anzahl von Bereichen, in denen Sie beratend oder rechtsgestaltend tätig sind: Aktienrecht • Allgemeine Geschäftsbedingungen • Anwaltshaftungsrecht • Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht • Asylrecht • Aufenthaltsrecht • Bankrecht • Öffentliches Baurecht • Privates Baurecht • Bauträgerrecht • Datenschutzrecht • Erbrecht • Europarecht • Familienrecht • Franchiserecht • GmbH-Recht • Grundstücksrecht • Handelsrecht • Handelsvertreterrecht • Insolvenzrecht • Internationales Privatrecht • Internationales Zivilprozessrecht • IT-Recht • Kapitalanlagerecht • Kartellrecht • Kaufrecht • Leasing • Maklerrecht • Menschenrechtsbeschwerde • Miete und Pacht • Personengesellschaften • Planfeststellungsrecht • Presserecht • Reiserecht • Schiedsgerichtsbarkeit • Sozialrecht • Sponsoring • Steuerrecht • Stiftungsrecht • Strafrecht • Transportrecht • Umwandlungsrecht • Unternehmenskauf • Unternehmenskooperation • Unternehmensverträge • Urheberrecht • Vereine • Verfassungsbeschwerde • Vergaberecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Vertragshändlerrecht • Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrecht • Wettbewerbsrecht • Wohnungseigentumsrecht • Zivilprozessrecht • Zwangsvollstreckung. Sie sehen selbst: Alles drin, was Sie für Ihre anwaltliche Praxis benötigen! „AnwaltFormulare“ hilft Ihnen aktiv bei der Mandantengewinnung Mit „AnwaltFormulare“ sind Sie bestens aufgestellt. Sie erschließen sich mit vertretbarem Zeitaufwand ein bislang unbekanntes oder selten bearbeitetes Rechtsgebiet soweit, dass Sie schnell die Erfolgsaussichten eines Mandats in einem dieser 58 Gebiete einschätzen können und sich nicht um das Haftungsrisiko sorgen müssen. Das bedeutet: Die Gefahr, einen Mandanten und mögliche Folgemandate zu verlieren, verringert sich spürbar. Profitieren Sie von diesen Vorteilen: • Über 1.000 Muster, Checklisten und Formulare vermitteln Ihnen schnell benötigtes Wissen • Konkrete Handlungsanweisungen helfen bei der tatsächlichen Umsetzung • Der Aufbau des Formularbuchs folgt dem Ablauf der Mandatsbearbeitung • Jedes Kapitel ist von einem Spezialisten auf dem jeweiligen Gebiet bearbeitet NEU in der 10. Auflage Neben der aktuellen Rechtsprechung sind in die Neuauflage alle relevanten Gesetzesänderungen eingearbeitet. Neu aufgenommen wurden die Kapitel Aufenthaltsrecht, Asylrecht und Datenschutzrecht. Das Beste kommt zum Schluss Jedes einzelne Muster (insgesamt über 1.000!) finden Sie nicht nur im Buch, sondern auch als Download ohne weitere Kosten. Kein lästiges Abtippen oder Scannen – jedes Dokument können Sie mit wenigen Mausklicks in Ihre Textverarbeitung übernehmen. Komfortabler geht es nicht! Jetzt bestellen! Vertrauen Sie auf DAS Buch, das die gesamte Bandbreite der anwaltlichen Tätigkeit mit sofort umsetzbaren Mustern und Formularen abdeckt und den Einstieg in die Bearbeitung eines beliebigen Mandats ermöglicht – für mehr Mandate und mehr Umsatz!
Aktualisiert: 2023-06-01
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Ueber Preussen’s landschaftliche Creditvereine, die Reformen, deren sie bedürfen und über ein richtiges System der Boden-Nutzung und Schätzung

Ueber Preussen’s landschaftliche Creditvereine, die Reformen, deren sie bedürfen und über ein richtiges System der Boden-Nutzung und Schätzung von Bülow-Cummerow,  ...
Frontmatter -- Preußens landschaftliche Credituereine, die Reformen, deren sie bedürfen -- Ueber die Reform der landwirthschaftlichen Credit- Institutionen und der Taxprincipien -- Ueber die Reformen, deren die landschaftlichen Credit- Institutionen bedürfen, um ihre eigentliche höhere Sestimmung vollkommen zu erfüllen -- Ueber Wertschätzung der Forsten -- Werth der Torfbrüche -- Werth der Grundstücke zum Brennen von Stein und Ralf -- Beilage. Die Mecklenburg. Bodenschätzungs - Tabellen -- Druckfehler
Aktualisiert: 2023-05-29
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Pachtrecht

Pachtrecht von Kern,  Christoph
Der Berliner Kommentar Pachtrecht befasst sich mit allen denkbaren pachtrechtlichen Fragestellungen des materiellen Rechts sowie den Besonderheiten des Verfahrensrechts unter Zugrundelegung zahlreicher Beispiele aus Rechtsprechung und Literatur. Neben den tatbestandlichen Merkmalen der §§ 581 ff. BGB werden auch für die Praxis relevante Problemstellungen, wie der Konkurrenzschutz von Pächtern, ausführlich behandelt. Zudem werden - um die umfassende Darstellung der pachtrechtlichen Fallgestaltungen zu gewährleisten - auch pachtrechtlich relevante Nebengebiete und praxisrelevante Verfahrensgesetze kommentiert.
Aktualisiert: 2023-05-24
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Locatio conductio, Kolonat, Pacht, Landpacht.

Locatio conductio, Kolonat, Pacht, Landpacht. von Harke,  Jan Dirk
Ein flüchtiger Blick auf das BGB enthüllt ein augenfälliges Ungleichgewicht zwischen zwei Regelungskomplexen: Das Pachtrecht kommt mit wenigen Vorschriften und einer zentralen Verweisungsnorm aus, die es zum Annex des Mietrechts macht. Das Recht des Landpachtvertrags ist dagegen eigenständig und umfassend geregelt. Diese Diskrepanz ist nur äußeres Zeichen eines Unterschieds in der Funktionalität der beiden Vertragstypen: Das Pachtrecht ist eigentlich überflüssig; die wenigen Vorschriften, die es vom Mietrecht unterscheiden, fehlen dort. Der Landpachtvertrag bietet dagegen ein sinnvolles Regelungsmuster für die Fälle, in denen eine Vereinbarung über den Austausch von Gegenstandsnutzung und Geld hinausgeht und der Vertragsteil, dem der Gegenstand überlassen wird, diesen nicht nur im eigenen, sondern gerade auch im Interesse seines Vertragspartners nutzt. Daß dieses vielseitig, gerade für das Franchising verwendbare Vertragsmodell im BGB an eine landwirtschaftliche Zweckbestimmung gebunden und so weitgehend unbrauchbar gemacht wird, ist Folge eines unglücklichen Umgangs der gemeineuropäischen Rechtswissenschaft mit dem römischen Recht des Kolonats. Hier war nicht nur eine Betriebspflicht des Pächters anerkannt, sondern auch das notwendige Gegenstück dazu gefunden: die beschränkte Teilhabe des Verpächters am Betriebsrisiko des Pächters in Form des Pachtnachlasses bei außergewöhnlichen Betriebsstörungen. Sie wurde als einseitiges Pächterprivileg, Billigkeitsinstrument für den Wegfall der Geschäftsgrundlage und schließlich als Ausdruck einer strikten Verpflichtung des Verpächters auf den Fruchtbezugserfolg mißdeutet. Die Konsequenz war stets die gleiche: Das unverstandene Recht auf Pachtnachlaß wurde abgeschafft oder allenfalls als Anomalie begriffen. Zusammen mit seinem Pendant, der Betriebspflicht des Pächters, hat es auf Umwegen jedoch wieder Eingang in das BGB gefunden. Was noch aussteht, ist seine Befreiung aus dem Käfig des Landpachtrechts.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Locatio conductio, Kolonat, Pacht, Landpacht.

Locatio conductio, Kolonat, Pacht, Landpacht. von Harke,  Jan Dirk
Ein flüchtiger Blick auf das BGB enthüllt ein augenfälliges Ungleichgewicht zwischen zwei Regelungskomplexen: Das Pachtrecht kommt mit wenigen Vorschriften und einer zentralen Verweisungsnorm aus, die es zum Annex des Mietrechts macht. Das Recht des Landpachtvertrags ist dagegen eigenständig und umfassend geregelt. Diese Diskrepanz ist nur äußeres Zeichen eines Unterschieds in der Funktionalität der beiden Vertragstypen: Das Pachtrecht ist eigentlich überflüssig; die wenigen Vorschriften, die es vom Mietrecht unterscheiden, fehlen dort. Der Landpachtvertrag bietet dagegen ein sinnvolles Regelungsmuster für die Fälle, in denen eine Vereinbarung über den Austausch von Gegenstandsnutzung und Geld hinausgeht und der Vertragsteil, dem der Gegenstand überlassen wird, diesen nicht nur im eigenen, sondern gerade auch im Interesse seines Vertragspartners nutzt. Daß dieses vielseitig, gerade für das Franchising verwendbare Vertragsmodell im BGB an eine landwirtschaftliche Zweckbestimmung gebunden und so weitgehend unbrauchbar gemacht wird, ist Folge eines unglücklichen Umgangs der gemeineuropäischen Rechtswissenschaft mit dem römischen Recht des Kolonats. Hier war nicht nur eine Betriebspflicht des Pächters anerkannt, sondern auch das notwendige Gegenstück dazu gefunden: die beschränkte Teilhabe des Verpächters am Betriebsrisiko des Pächters in Form des Pachtnachlasses bei außergewöhnlichen Betriebsstörungen. Sie wurde als einseitiges Pächterprivileg, Billigkeitsinstrument für den Wegfall der Geschäftsgrundlage und schließlich als Ausdruck einer strikten Verpflichtung des Verpächters auf den Fruchtbezugserfolg mißdeutet. Die Konsequenz war stets die gleiche: Das unverstandene Recht auf Pachtnachlaß wurde abgeschafft oder allenfalls als Anomalie begriffen. Zusammen mit seinem Pendant, der Betriebspflicht des Pächters, hat es auf Umwegen jedoch wieder Eingang in das BGB gefunden. Was noch aussteht, ist seine Befreiung aus dem Käfig des Landpachtrechts.
Aktualisiert: 2023-05-11
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BGB-Schuldrecht Besonderer Teil, eBook

BGB-Schuldrecht Besonderer Teil, eBook von Emmerich, Emmerich,  Volker
Alle thematisch relevanten Bereiche der Schuldrechtsreform 2022 wurden aufgegriffen und eingearbeitet. Der Schwerpunkte Pflichtfach - Band Schuldrecht Besonderer Teil behandelt sowohl vertragliche wie gesetzliche Schuldverhältnisse und hier mit Blick auf deren Examensrelevanz insbesondere die Kernmaterien Kauf- und Mietrecht, Dienst- und Werkvertragsrecht sowie Bereicherungs- und Deliktsrecht. Es werden anhand von nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewählten Fällen die Grundlinien der schuldrechtlichen Materien entwickelt, die wichtigsten sich hieraus ergebenden Einzelfragen geklärt und ein vollständiger Überblick über den Stand der Diskussion zum Besonderen Schuldrecht vermittelt. Dem Studienanfänger wird hierdurch das Eindringen in die Rechtsmaterie erleichtert, dem Examenskandidaten ein zusammenhängender Überblick zu den Kernfragen gegeben.  
Aktualisiert: 2023-05-10
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BGB-Schuldrecht Besonderer Teil

BGB-Schuldrecht Besonderer Teil von Emmerich,  Volker
Die Themen: Der Schwerpunkte Pflichtfach - Band Schuldrecht Besonderer Teil behandelt sowohl vertragliche wie gesetzliche Schuldverhältnisse und hier mit Blick auf deren Examensrelevanz insbesondere die Kernmaterien Kauf- und Mietrecht, Dienst- und Werkvertragsrecht sowie Bereicherungs- und Deliktsrecht. Es werden anhand von nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewählten Fällen die Grundlinien der schuldrechtlichen Materien entwickelt, die wichtigsten sich hieraus ergebenden Einzelfragen geklärt und ein vollständiger Überblick über den Stand der Diskussion zum Besonderen Schuldrecht vermittelt. Dem Studienanfänger wird hierdurch das Eindringen in die Rechtsmaterie erleichtert, dem Examenskandidaten ein zusammenhängender Überblick zu den Kernfragen gegeben. Die Neuauflage: Mit der 15. Auflage wird das Lehrbuch auf den Stand von Dezember 2017 gebracht und in allen Teilen gründlich überarbeitet; hervorzuheben sind die Einarbeitung • des Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung (2018), • des Gesetzes über Pauschalreiseverträge und Reisevermittlung (2017) sowie • des Gesetzes zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld (2017).
Aktualisiert: 2023-05-10
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Vermietung

Vermietung von Pachowsky,  Reinhold
Diese einzigartige Vermietungsbuch (3.Auflage) ist für Makler, aber auch für alle Vermietenden (Gesellschaften oder privat) geeignet, verständlich und praxisnah erklärt. Das komplexe Mietrecht in der direkten Anwendung (Vermietung) ist einer der besonderen Vorteile. Juristische Begriffe wie Ortsübliche Vergleichsmiete, Mietpreisbremse, Bestellerprinzip für Makler usw. werden ebenso verständlich erklärt wie auch die Modernisierung mit der 8%-Umlage und die Auskunftspflichten zum Inhalt gehören. Grundsätze bei Verpachtungen und im Gewerblichen Mietrecht sind ebenso enthalten. Einzigartig ist das Buch, weil wesentliche Inhalte aus einem vormals staatlich geprüften Fernlehrgang stammen und es somit ein zuverlässiges Fachwissen vermittelt.
Aktualisiert: 2022-10-13
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BGB-Schuldrecht Besonderer Teil, eBook

BGB-Schuldrecht Besonderer Teil, eBook von Emmerich, Emmerich,  Volker
Alle thematisch relevanten Bereiche der Schuldrechtsreform 2022 wurden aufgegriffen und eingearbeitet. Der Schwerpunkte Pflichtfach - Band Schuldrecht Besonderer Teil behandelt sowohl vertragliche wie gesetzliche Schuldverhältnisse und hier mit Blick auf deren Examensrelevanz insbesondere die Kernmaterien Kauf- und Mietrecht, Dienst- und Werkvertragsrecht sowie Bereicherungs- und Deliktsrecht. Es werden anhand von nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewählten Fällen die Grundlinien der schuldrechtlichen Materien entwickelt, die wichtigsten sich hieraus ergebenden Einzelfragen geklärt und ein vollständiger Überblick über den Stand der Diskussion zum Besonderen Schuldrecht vermittelt. Dem Studienanfänger wird hierdurch das Eindringen in die Rechtsmaterie erleichtert, dem Examenskandidaten ein zusammenhängender Überblick zu den Kernfragen gegeben.  
Aktualisiert: 2023-02-07
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