Der Konflikt zwischen der katholisch-irischen und der protestantisch-britischen Bevölkerungsgruppe im nur 1,7 Mio. Einwohner großen Nordirland forderte seit 1968 annähernd 4.000 Todesopfer; 50.000 Menschen wurden verletzt. Auch wenn in jüngerer Zeit eine Beruhigung des Konflikts eingetreten ist, so wurde eine dauerhafte Lösung noch nicht erreicht. Dieses Buch stellt die Geschichte des weit in der Vergangenheit wurzelnden Nordirlandkonflikts unter besonderer Berücksichtigung völkerrechtlicher Aspekte dar. Untersucht wird das Selbstbestimmungsrecht der Völker, insbesondere das Prinzip des Minderheitenschutzes in Bezug auf Nordirland. Der Terrorismus seitens katholischer und protestantischer paramilitärischer Gruppen, vor allem der IRA, wird in einen völkerrechtlichen Kontext gestellt. Außerdem erfolgt ein Vergleich des Konflikts in Nordirland mit Zypern, Gibraltar, Palästina und dem Baskenland, bevor abschließend verschiedene Lösungsmodelle in völkerrechtlicher und praktisch-politischer Hinsicht diskutiert werden.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Der Konflikt zwischen der katholisch-irischen und der protestantisch-britischen Bevölkerungsgruppe im nur 1,7 Mio. Einwohner großen Nordirland forderte seit 1968 annähernd 4.000 Todesopfer; 50.000 Menschen wurden verletzt. Auch wenn in jüngerer Zeit eine Beruhigung des Konflikts eingetreten ist, so wurde eine dauerhafte Lösung noch nicht erreicht. Dieses Buch stellt die Geschichte des weit in der Vergangenheit wurzelnden Nordirlandkonflikts unter besonderer Berücksichtigung völkerrechtlicher Aspekte dar. Untersucht wird das Selbstbestimmungsrecht der Völker, insbesondere das Prinzip des Minderheitenschutzes in Bezug auf Nordirland. Der Terrorismus seitens katholischer und protestantischer paramilitärischer Gruppen, vor allem der IRA, wird in einen völkerrechtlichen Kontext gestellt. Außerdem erfolgt ein Vergleich des Konflikts in Nordirland mit Zypern, Gibraltar, Palästina und dem Baskenland, bevor abschließend verschiedene Lösungsmodelle in völkerrechtlicher und praktisch-politischer Hinsicht diskutiert werden.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Der Autor befasst sich betont praxisnah mit dem Sachgebiet Schadenersatz im österreichischen Skirecht. In enger Zusammenarbeit mit führenden Experten und Gutachtern werden die geltenden Sorgfaltsnormen im Skisport dargestellt. Eine Erläuterung des Skirechts, die dem Rechtsanwender die wichtigsten Anknüpfungspunkte für eine mögliche Haftung vorstellt und auch für den Rechtslaien verständlich ist.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Der Autor befasst sich betont praxisnah mit dem Sachgebiet Schadenersatz im österreichischen Skirecht. In enger Zusammenarbeit mit führenden Experten und Gutachtern werden die geltenden Sorgfaltsnormen im Skisport dargestellt. Eine Erläuterung des Skirechts, die dem Rechtsanwender die wichtigsten Anknüpfungspunkte für eine mögliche Haftung vorstellt und auch für den Rechtslaien verständlich ist.
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Der Konflikt zwischen der katholisch-irischen und der protestantisch-britischen Bevölkerungsgruppe im nur 1,7 Mio. Einwohner großen Nordirland forderte seit 1968 annähernd 4.000 Todesopfer; 50.000 Menschen wurden verletzt. Auch wenn in jüngerer Zeit eine Beruhigung des Konflikts eingetreten ist, so wurde eine dauerhafte Lösung noch nicht erreicht. Dieses Buch stellt die Geschichte des weit in der Vergangenheit wurzelnden Nordirlandkonflikts unter besonderer Berücksichtigung völkerrechtlicher Aspekte dar. Untersucht wird das Selbstbestimmungsrecht der Völker, insbesondere das Prinzip des Minderheitenschutzes in Bezug auf Nordirland. Der Terrorismus seitens katholischer und protestantischer paramilitärischer Gruppen, vor allem der IRA, wird in einen völkerrechtlichen Kontext gestellt. Außerdem erfolgt ein Vergleich des Konflikts in Nordirland mit Zypern, Gibraltar, Palästina und dem Baskenland, bevor abschließend verschiedene Lösungsmodelle in völkerrechtlicher und praktisch-politischer Hinsicht diskutiert werden.
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Der Autor befasst sich betont praxisnah mit dem Sachgebiet Schadenersatz im österreichischen Skirecht. In enger Zusammenarbeit mit führenden Experten und Gutachtern werden die geltenden Sorgfaltsnormen im Skisport dargestellt. Eine Erläuterung des Skirechts, die dem Rechtsanwender die wichtigsten Anknüpfungspunkte für eine mögliche Haftung vorstellt und auch für den Rechtslaien verständlich ist.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Ausgangspunkt dieser Arbeit ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, nach der gewerblich tätige Erbenermittler keinerlei Ansprüche gegen aufgefundene Erben geltend machen können, wenn es ihnen nicht gelingt, den Erben zum Abschluss einer Honorarvereinbarung zu bewegen. Im Gegensatz zu anderslautenden Stimmen in Rechtsprechung und Literatur verneint der BGH insbesondere Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag. Diese Entscheidung erscheint mit Blick auf die bisherige Rechtsprechung, die dazu neigte, den Anwendungsbereich der §§ 677 ff BGB immer weiter auszudehnen, zumindest fragwürdig, so dass zu untersuchen ist, ob dem BGH insoweit zu folgen ist. Zudem befasst sich die Arbeit mit weiteren Problemen, die sich aus der Tätigkeit der Erbenermittler ergeben, wie z.B. mit möglichen Ansprüchen des Erbenermittlers auf «Finderlohn» analog § 971 BGB, mit dem Erfordernis einer behördlichen Erlaubnis nach den Vorschriften des RBerG und mit möglichen Grundlagen für ein Einsichtsrecht der Erbenermittler in Personenstandsbücher.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Ausgangspunkt dieser Arbeit ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, nach der gewerblich tätige Erbenermittler keinerlei Ansprüche gegen aufgefundene Erben geltend machen können, wenn es ihnen nicht gelingt, den Erben zum Abschluss einer Honorarvereinbarung zu bewegen. Im Gegensatz zu anderslautenden Stimmen in Rechtsprechung und Literatur verneint der BGH insbesondere Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag. Diese Entscheidung erscheint mit Blick auf die bisherige Rechtsprechung, die dazu neigte, den Anwendungsbereich der §§ 677 ff BGB immer weiter auszudehnen, zumindest fragwürdig, so dass zu untersuchen ist, ob dem BGH insoweit zu folgen ist. Zudem befasst sich die Arbeit mit weiteren Problemen, die sich aus der Tätigkeit der Erbenermittler ergeben, wie z.B. mit möglichen Ansprüchen des Erbenermittlers auf «Finderlohn» analog § 971 BGB, mit dem Erfordernis einer behördlichen Erlaubnis nach den Vorschriften des RBerG und mit möglichen Grundlagen für ein Einsichtsrecht der Erbenermittler in Personenstandsbücher.
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Ausgangspunkt dieser Arbeit ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, nach der gewerblich tätige Erbenermittler keinerlei Ansprüche gegen aufgefundene Erben geltend machen können, wenn es ihnen nicht gelingt, den Erben zum Abschluss einer Honorarvereinbarung zu bewegen. Im Gegensatz zu anderslautenden Stimmen in Rechtsprechung und Literatur verneint der BGH insbesondere Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag. Diese Entscheidung erscheint mit Blick auf die bisherige Rechtsprechung, die dazu neigte, den Anwendungsbereich der §§ 677 ff BGB immer weiter auszudehnen, zumindest fragwürdig, so dass zu untersuchen ist, ob dem BGH insoweit zu folgen ist. Zudem befasst sich die Arbeit mit weiteren Problemen, die sich aus der Tätigkeit der Erbenermittler ergeben, wie z.B. mit möglichen Ansprüchen des Erbenermittlers auf «Finderlohn» analog § 971 BGB, mit dem Erfordernis einer behördlichen Erlaubnis nach den Vorschriften des RBerG und mit möglichen Grundlagen für ein Einsichtsrecht der Erbenermittler in Personenstandsbücher.
Aktualisiert: 2023-06-23
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«Personale Rechtsgutslehre» und «Opferorientierung im Strafrecht»: Diese Begriffspaare beschreiben Gründe und Grenzen eines am Menschen orientierten und sich seiner beschränkten Wirksamkeit bewussten Strafrechts. Die Beiträge dieses Bandes dokumentieren ein Frankfurter Symposium aus Anlass des 65. Geburtstages von Winfried Hassemer und zeigen, dass diese tragenden Pfeiler im Gebäude seines Strafrechtsdenkens nichts von ihrer Aktualität und Bedeutung verloren haben.
Aktualisiert: 2023-06-23
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«Personale Rechtsgutslehre» und «Opferorientierung im Strafrecht»: Diese Begriffspaare beschreiben Gründe und Grenzen eines am Menschen orientierten und sich seiner beschränkten Wirksamkeit bewussten Strafrechts. Die Beiträge dieses Bandes dokumentieren ein Frankfurter Symposium aus Anlass des 65. Geburtstages von Winfried Hassemer und zeigen, dass diese tragenden Pfeiler im Gebäude seines Strafrechtsdenkens nichts von ihrer Aktualität und Bedeutung verloren haben.
Aktualisiert: 2023-06-23
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«Personale Rechtsgutslehre» und «Opferorientierung im Strafrecht»: Diese Begriffspaare beschreiben Gründe und Grenzen eines am Menschen orientierten und sich seiner beschränkten Wirksamkeit bewussten Strafrechts. Die Beiträge dieses Bandes dokumentieren ein Frankfurter Symposium aus Anlass des 65. Geburtstages von Winfried Hassemer und zeigen, dass diese tragenden Pfeiler im Gebäude seines Strafrechtsdenkens nichts von ihrer Aktualität und Bedeutung verloren haben.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Arbeit beschäftigt sich mit der aktuellen Problematik der Integration von (Spät-)Aussiedlern in die bundesdeutsche Gesellschaft. Im Mittelpunkt steht dabei die – möglichst vorurteilsfreie – Untersuchung der Kriminalität von jungen männlichen Spätaussiedlern. Nach der Darstellung von geschichtlichen, rechtlichen und kulturellen Entwicklungen und Zusammenhängen werden die Erscheinungsformen der Aussiedlerkriminalität beschrieben und dann Kriminalitätsursachen ausführlich behandelt. Im Umgang mit jungen Aussiedlern wird vor allem der Prävention Bedeutung beigemessen. Abschließend sind die Probleme mit Aussiedlern im Strafvollzug aufgezeigt und es werden Lösungsansätze erarbeitet.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Arbeit beschäftigt sich mit der aktuellen Problematik der Integration von (Spät-)Aussiedlern in die bundesdeutsche Gesellschaft. Im Mittelpunkt steht dabei die – möglichst vorurteilsfreie – Untersuchung der Kriminalität von jungen männlichen Spätaussiedlern. Nach der Darstellung von geschichtlichen, rechtlichen und kulturellen Entwicklungen und Zusammenhängen werden die Erscheinungsformen der Aussiedlerkriminalität beschrieben und dann Kriminalitätsursachen ausführlich behandelt. Im Umgang mit jungen Aussiedlern wird vor allem der Prävention Bedeutung beigemessen. Abschließend sind die Probleme mit Aussiedlern im Strafvollzug aufgezeigt und es werden Lösungsansätze erarbeitet.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Arbeit beschäftigt sich mit der aktuellen Problematik der Integration von (Spät-)Aussiedlern in die bundesdeutsche Gesellschaft. Im Mittelpunkt steht dabei die – möglichst vorurteilsfreie – Untersuchung der Kriminalität von jungen männlichen Spätaussiedlern. Nach der Darstellung von geschichtlichen, rechtlichen und kulturellen Entwicklungen und Zusammenhängen werden die Erscheinungsformen der Aussiedlerkriminalität beschrieben und dann Kriminalitätsursachen ausführlich behandelt. Im Umgang mit jungen Aussiedlern wird vor allem der Prävention Bedeutung beigemessen. Abschließend sind die Probleme mit Aussiedlern im Strafvollzug aufgezeigt und es werden Lösungsansätze erarbeitet.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Zum Werk
Als Paris noch ein Dorf auf einer Insel im Fluss war, London nicht mehr als eine Siedlung und Wien gerade einmal der Vorposten eines gigantischen Militärlagers an der Donau, war sie bereits Weltstadt: Rom, die Stadt am Tiber, sagenumwobene Gründung eines Brüderpaares, Stadt der Konsuln und der legendären Anwälte, der Imperatoren, der Renaissancepäpste und der Künstler; durch viele Epochen Sehnsuchtsziel Reisender und einzig denkbare Hauptstadt des neu gegründeten Italien im 19. Jahrhundert, aber auch Stadt der Mafia, der Faschisten ebenso wie der militanten Linken, der Intrigen und politischen Machenschaften, der alles durchdringenden Günstlingswirtschaft.
Dieser Guide durch Rom (nicht nur) für Juristen ist nichts weniger als trockenes Römisches Recht. Es ist ein ganzer Ozean an Geschichten und Anekdoten, an Tatsachen und Gerüchten, an faszinierenden Lichtgestalten und erschreckenden Psychopathen, an göttlichen Künstlern und listigen Fälschern.
Es ist eine Reise, die auf sieben Hügel führt - und durch mehr als zweieinhalb Jahrtausende.
Vorteile auf einen BlickRom-Führer der besonderen ArtInsiderwissen gut aufbereitetjede Menge Lesespaß an freien Tagen
Zielgruppe
Für Juristen und Juristinnen mit Bezug zum italienischen Rechtsraum, im Rechtsvergleich tätige Juristen und Juristinnen, aber auch für Reiselustige, die Rom unter einem besonderen Blickwinkel kennenlernen wollen.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Zum Werk
Als Paris noch ein Dorf auf einer Insel im Fluss war, London nicht mehr als eine Siedlung und Wien gerade einmal der Vorposten eines gigantischen Militärlagers an der Donau, war sie bereits Weltstadt: Rom, die Stadt am Tiber, sagenumwobene Gründung eines Brüderpaares, Stadt der Konsuln und der legendären Anwälte, der Imperatoren, der Renaissancepäpste und der Künstler; durch viele Epochen Sehnsuchtsziel Reisender und einzig denkbare Hauptstadt des neu gegründeten Italien im 19. Jahrhundert, aber auch Stadt der Mafia, der Faschisten ebenso wie der militanten Linken, der Intrigen und politischen Machenschaften, der alles durchdringenden Günstlingswirtschaft.
Dieser Guide durch Rom (nicht nur) für Juristen ist nichts weniger als trockenes Römisches Recht. Es ist ein ganzer Ozean an Geschichten und Anekdoten, an Tatsachen und Gerüchten, an faszinierenden Lichtgestalten und erschreckenden Psychopathen, an göttlichen Künstlern und listigen Fälschern.
Es ist eine Reise, die auf sieben Hügel führt - und durch mehr als zweieinhalb Jahrtausende.
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Zielgruppe
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Als Paris noch ein Dorf auf einer Insel im Fluss war, London nicht mehr als eine Siedlung und Wien gerade einmal der Vorposten eines gigantischen Militärlagers an der Donau, war sie bereits Weltstadt: Rom, die Stadt am Tiber, sagenumwobene Gründung eines Brüderpaares, Stadt der Konsuln und der legendären Anwälte, der Imperatoren, der Renaissancepäpste und der Künstler; durch viele Epochen Sehnsuchtsziel Reisender und einzig denkbare Hauptstadt des neu gegründeten Italien im 19. Jahrhundert, aber auch Stadt der Mafia, der Faschisten ebenso wie der militanten Linken, der Intrigen und politischen Machenschaften, der alles durchdringenden Günstlingswirtschaft.
Dieser Guide durch Rom (nicht nur) für Juristen ist nichts weniger als trockenes Römisches Recht. Es ist ein ganzer Ozean an Geschichten und Anekdoten, an Tatsachen und Gerüchten, an faszinierenden Lichtgestalten und erschreckenden Psychopathen, an göttlichen Künstlern und listigen Fälschern.
Es ist eine Reise, die auf sieben Hügel führt - und durch mehr als zweieinhalb Jahrtausende.
Vorteile auf einen BlickRom-Führer der besonderen ArtInsiderwissen gut aufbereitetjede Menge Lesespaß an freien Tagen
Zielgruppe
Für Juristen und Juristinnen mit Bezug zum italienischen Rechtsraum, im Rechtsvergleich tätige Juristen und Juristinnen, aber auch für Reiselustige, die Rom unter einem besonderen Blickwinkel kennenlernen wollen.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Das Grundgesetz gewährleistet die Freiheit der Kunst. Aber gewährleistet es auch die Freiheit der Kochkunst? Astrid Fleisch spannt einen Bogen zwischen der ewigen Frage nach der Definition von Kunst, dem Grundrecht der Kunstfreiheit als Folge der Menschenwürde und unserer überbordenden Kreativität am Herd. Sie verknüpft dabei rechtsphilosophische und kunsttheoretische Überlegungen mit einer anschaulichen Darstellung der Kochkunst und ihrer vielfältigen Phänomene. Anhand zahlreicher Beispiele beleuchtet sie lebendig und einprägsam die Frage nach der verfassungsrechtlichen Einordnung des Kochens und inspiriert so alle, die gerne essen oder selbst in der Küche tätig sind.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Zurechnungsfragen stellen ein zentrales Problem des Rechts dar. Hinter dem uneinheitlich verwendeten Begriff verbergen sich grundlegende philosophische, ethische und juristische Fragen über die Zuordnung von Verantwortung. Alexander Hobusch unternimmt den Versuch, den Begriff einer rechtlichen Zurechnung zu definieren und handhabbar zu machen. Mithilfe einer induktiven Untersuchung von Einzelproblemen aus dem Strafrecht, Zivilrecht und Öffentlichen Recht werden die abstrakten Wertungen hinter dem Phänomen Zurechnung offengelegt, zusammengetragen und systematisiert. Aus diesen entwickelt er danach eine umfassend anwendbare allgemeine Zurechnungstheorie, welche die rechtliche Zuordnung von Verantwortung erklärbar macht. Er erprobt diese an drei umstrittenen Zurechnungsproblemen des Parteienrechts: Für die Reichweite des Parteibegriffs am Beispiel der parteinahen Stiftungen, für die Zurechnung von Anhängerverhalten im Rahmen des Parteiverbots und für die finanzierungsrechtliche Zurechnung von Wahlkampfaktionen Dritter bietet der Autor eine neuartige argumentative und methodische Erschließung an.
Aktualisiert: 2023-06-23
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