Am 1. Januar 2024 tritt die bisher umfangreichste Reform des Personengesellschaftsrechts in Kraft. Spätestens dann wird das Austrittskündigungsrecht aus wichtigem Grund das zentrale außerordentliche Lösungsrecht im Personengesellschaftsrecht sein. Um beantworten zu können, weshalb der Gesetzgeber in dieser Hinsicht Reformbedarf gesehen und die Austrittskündigung als das neue Leitbild im System der Personengesellschaften festgeschrieben hat, setzt diese Untersuchung bei der geltenden Rechtslage an. Davon ausgehend wird – zum Teil aus abgeschlossenen Entwicklungen, zum Teil aus der Auseinandersetzung mit bestehenden Streitständen – ein grundlegendes Verständnis des Kündigungsrechts nach geltender sowie künftiger Gesetzesfassung entwickelt.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Am 1. Januar 2024 tritt die bisher umfangreichste Reform des Personengesellschaftsrechts in Kraft. Spätestens dann wird das Austrittskündigungsrecht aus wichtigem Grund das zentrale außerordentliche Lösungsrecht im Personengesellschaftsrecht sein. Um beantworten zu können, weshalb der Gesetzgeber in dieser Hinsicht Reformbedarf gesehen und die Austrittskündigung als das neue Leitbild im System der Personengesellschaften festgeschrieben hat, setzt diese Untersuchung bei der geltenden Rechtslage an. Davon ausgehend wird – zum Teil aus abgeschlossenen Entwicklungen, zum Teil aus der Auseinandersetzung mit bestehenden Streitständen – ein grundlegendes Verständnis des Kündigungsrechts nach geltender sowie künftiger Gesetzesfassung entwickelt.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Am 1. Januar 2024 tritt die bisher umfangreichste Reform des Personengesellschaftsrechts in Kraft. Spätestens dann wird das Austrittskündigungsrecht aus wichtigem Grund das zentrale außerordentliche Lösungsrecht im Personengesellschaftsrecht sein. Um beantworten zu können, weshalb der Gesetzgeber in dieser Hinsicht Reformbedarf gesehen und die Austrittskündigung als das neue Leitbild im System der Personengesellschaften festgeschrieben hat, setzt diese Untersuchung bei der geltenden Rechtslage an. Davon ausgehend wird – zum Teil aus abgeschlossenen Entwicklungen, zum Teil aus der Auseinandersetzung mit bestehenden Streitständen – ein grundlegendes Verständnis des Kündigungsrechts nach geltender sowie künftiger Gesetzesfassung entwickelt.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Anders als für aufsteigende Informationen zur Konzernleitung wurde das Thema der Informationspflichten der Konzernspitze gegenüber den abhängigen Gesellschaften bisher kaum untersucht. Das kann insoweit wenig überraschen, als dass effiziente Informationssysteme Teil einer guten Konzernorganisation sind und der Vorstand der abhängigen Gesellschaft im Zweifel ggfs. nicht die fütternde Hand beißen mag. Die Frage ob, wann und in welchem Umfang eine herrschende Gesellschaft auf Fragen Auskunft erteilen oder sogar eigeninitiativ aufklären muss, verdient dennoch eine weniger stiefmütterliche Behandlung. Sie wird nicht nur in der Krise virulent, sondern ist als Bestandteil guter Unternehmensführung tagtäglich relevant.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Anders als für aufsteigende Informationen zur Konzernleitung wurde das Thema der Informationspflichten der Konzernspitze gegenüber den abhängigen Gesellschaften bisher kaum untersucht. Das kann insoweit wenig überraschen, als dass effiziente Informationssysteme Teil einer guten Konzernorganisation sind und der Vorstand der abhängigen Gesellschaft im Zweifel ggfs. nicht die fütternde Hand beißen mag. Die Frage ob, wann und in welchem Umfang eine herrschende Gesellschaft auf Fragen Auskunft erteilen oder sogar eigeninitiativ aufklären muss, verdient dennoch eine weniger stiefmütterliche Behandlung. Sie wird nicht nur in der Krise virulent, sondern ist als Bestandteil guter Unternehmensführung tagtäglich relevant.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Anders als für aufsteigende Informationen zur Konzernleitung wurde das Thema der Informationspflichten der Konzernspitze gegenüber den abhängigen Gesellschaften bisher kaum untersucht. Das kann insoweit wenig überraschen, als dass effiziente Informationssysteme Teil einer guten Konzernorganisation sind und der Vorstand der abhängigen Gesellschaft im Zweifel ggfs. nicht die fütternde Hand beißen mag. Die Frage ob, wann und in welchem Umfang eine herrschende Gesellschaft auf Fragen Auskunft erteilen oder sogar eigeninitiativ aufklären muss, verdient dennoch eine weniger stiefmütterliche Behandlung. Sie wird nicht nur in der Krise virulent, sondern ist als Bestandteil guter Unternehmensführung tagtäglich relevant.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Über die urheberrechtliche Relevanz der Kabelweitersendung von Rundfunkprogrammen besteht in vielerlei Hinsicht Unklarheit. Insbesondere die §§ 87 Abs. 5 und 20 b Abs. 2 UrhG für eine Vergütung der Kabelweitersenderechte der Sendeunternehmen haben seit ihrer Einführung durch das Vierte Urheberrechtsänderungsgesetz erheblichen Anlass zur Diskussion gegeben. Gegenstand dieser Untersuchung ist die urheberrechtliche Beurteilung der angemessenen Vergütung für das Recht der Kabelweitersendung anhand der tatsächlichen und rechtlichen Situation des Kabelmarktes in Deutschland. Dabei wird teilweise auf die Rechtslage in den USA zurückgegriffen, wobei Bezugspunkt für die Frage der Vergütung in erster Linie die zentrale Vorschrift des § 111 des Copyright Act ist. Die Verfasserin plädiert im Ergebnis für eine prozentuale Beteiligung der Sendeunternehmen an den Bruttoeinnahmen der Kabelbetreiber aus den Kabelanschlussentgelten.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Über die urheberrechtliche Relevanz der Kabelweitersendung von Rundfunkprogrammen besteht in vielerlei Hinsicht Unklarheit. Insbesondere die §§ 87 Abs. 5 und 20 b Abs. 2 UrhG für eine Vergütung der Kabelweitersenderechte der Sendeunternehmen haben seit ihrer Einführung durch das Vierte Urheberrechtsänderungsgesetz erheblichen Anlass zur Diskussion gegeben. Gegenstand dieser Untersuchung ist die urheberrechtliche Beurteilung der angemessenen Vergütung für das Recht der Kabelweitersendung anhand der tatsächlichen und rechtlichen Situation des Kabelmarktes in Deutschland. Dabei wird teilweise auf die Rechtslage in den USA zurückgegriffen, wobei Bezugspunkt für die Frage der Vergütung in erster Linie die zentrale Vorschrift des § 111 des Copyright Act ist. Die Verfasserin plädiert im Ergebnis für eine prozentuale Beteiligung der Sendeunternehmen an den Bruttoeinnahmen der Kabelbetreiber aus den Kabelanschlussentgelten.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Über die urheberrechtliche Relevanz der Kabelweitersendung von Rundfunkprogrammen besteht in vielerlei Hinsicht Unklarheit. Insbesondere die §§ 87 Abs. 5 und 20 b Abs. 2 UrhG für eine Vergütung der Kabelweitersenderechte der Sendeunternehmen haben seit ihrer Einführung durch das Vierte Urheberrechtsänderungsgesetz erheblichen Anlass zur Diskussion gegeben. Gegenstand dieser Untersuchung ist die urheberrechtliche Beurteilung der angemessenen Vergütung für das Recht der Kabelweitersendung anhand der tatsächlichen und rechtlichen Situation des Kabelmarktes in Deutschland. Dabei wird teilweise auf die Rechtslage in den USA zurückgegriffen, wobei Bezugspunkt für die Frage der Vergütung in erster Linie die zentrale Vorschrift des § 111 des Copyright Act ist. Die Verfasserin plädiert im Ergebnis für eine prozentuale Beteiligung der Sendeunternehmen an den Bruttoeinnahmen der Kabelbetreiber aus den Kabelanschlussentgelten.
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Aktualisiert: 2023-06-22
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Zum Werk
Der Kommentar bietet sowohl den Juristinnen und Juristen als auch den mit Problemen des Handelsrechts befassten Nichtjuristinnen und Nichtjuristen klare und knappe Erläuterungen der geltenden handelsrechtlichen Vorschriften. Er zeichnet sich aus durch sprachliche Präzision und Konzentration, die es erlauben, auch auf engem Raum möglichst viele Informationen zu liefern. Dabei orientieren sich die Kommentierungen vorwiegend an der Rechtsprechung, die umfassend ausgewertet ist, nehmen aber auch Stellung zu abweichenden Meinungen in der Literatur.
Vorteile auf einen Blickkompakte, griffige KommentierungErläuterung der bilanzrechtlichen Vorschriftenbesonders günstiger Preis
Zur Neuauflage
Die 10. Auflage berücksichtigt u.a. die Änderungen durchdas Finanzintegritätsstärkungsgesetz vom 3.6.2021,das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie vom 5.7.2021 unddas Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnung über grenzüberschreitende Zuständigkeiten und grenzüberschreitende Beweissachen in Zivil- und Handelssachen vom 24.6.2022Außerdem bietet sie einen Ausblick auf die Änderungen des HGB durch das Personengesellschaftsmodernisierungsgesetz vom 10.8.2021, das 2024 in Kraft treten wird.
Im Übrigen wird der Kommentar durchgängig auf den Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur von Februar 2023 gebracht.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Gerichte, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Wirtschaftsberatung, Kaufleute, Rechtsabteilungen und Geschäftsführung von Unternehmen, Handelsvertretung, Studierende sowie Referendarinnen und Referendare.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Im Übrigen wird der Kommentar durchgängig auf den Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur von Februar 2023 gebracht.
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Seit der Reform des EG-Kartellrechts zum 1. Mai 2004 sind Patentlizenzvereinbarungen von den Unternehmen im Rahmen einer so genannten «Selbsteinschätzung» in Hinblick auf Art. 81 EG zu prüfen. Dabei ist die Gruppenfreistellungsverordnung Technologietransfer (VO 772/2004) der Europäischen Kommission zu beachten. Weitere Anhaltspunkte bieten die Leitlinien für Technologietransfer-Vereinbarungen sowie die bisherige Entscheidungspraxis der Gemeinschaftsgerichte und der Europäischen Kommission. Der Autor analysiert zunächst die für die Selbsteinschätzung zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen und entwickelt schließlich einen eigenen Analyserahmen für die EG-kartellrechtliche Beurteilung von Patentlizenzvereinbarungen.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Seit der Reform des EG-Kartellrechts zum 1. Mai 2004 sind Patentlizenzvereinbarungen von den Unternehmen im Rahmen einer so genannten «Selbsteinschätzung» in Hinblick auf Art. 81 EG zu prüfen. Dabei ist die Gruppenfreistellungsverordnung Technologietransfer (VO 772/2004) der Europäischen Kommission zu beachten. Weitere Anhaltspunkte bieten die Leitlinien für Technologietransfer-Vereinbarungen sowie die bisherige Entscheidungspraxis der Gemeinschaftsgerichte und der Europäischen Kommission. Der Autor analysiert zunächst die für die Selbsteinschätzung zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen und entwickelt schließlich einen eigenen Analyserahmen für die EG-kartellrechtliche Beurteilung von Patentlizenzvereinbarungen.
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Seit der Reform des EG-Kartellrechts zum 1. Mai 2004 sind Patentlizenzvereinbarungen von den Unternehmen im Rahmen einer so genannten «Selbsteinschätzung» in Hinblick auf Art. 81 EG zu prüfen. Dabei ist die Gruppenfreistellungsverordnung Technologietransfer (VO 772/2004) der Europäischen Kommission zu beachten. Weitere Anhaltspunkte bieten die Leitlinien für Technologietransfer-Vereinbarungen sowie die bisherige Entscheidungspraxis der Gemeinschaftsgerichte und der Europäischen Kommission. Der Autor analysiert zunächst die für die Selbsteinschätzung zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen und entwickelt schließlich einen eigenen Analyserahmen für die EG-kartellrechtliche Beurteilung von Patentlizenzvereinbarungen.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Zum Werk
Verträge, Schriftsätze, Bescheide und Urteile können auch von Computern generiert werden. Welche Texte sind besser geschrieben, welche Aufgaben effizienter erledigt, welche Entscheidung objektiver getroffen? Brauchen wir für die Gestaltung unseres Rechtssystems künftig keine Juristen mehr, sondern eher Informatiker? Mit diesen Fragen setzt sich dieses Werk, das keinen Anspruch auf die vollständige Beantwortung dieser Fragen erhebt, auseinander.
Vorteile auf einen Blick"Tech": Technische Grundlagen werden verständlich und wenig euphorisch dargestellt. Das Buch lädt ein, auch ohne Vorwissen die zahlreichen Alltagsbeispiele auszuprobieren, nachzubauen und auch zu programmieren. Das vermittelt die Bedeutung von Informationsverarbeitung, die Funktionsweise von Datenbanken, den Aufbau von Computern sowie deren Programmierung und führt schließlich zu den Besonderheiten von Machine Learning und KI-Systemen."Legal": Es werden die grundlegenden Fragen über das Recht gestellt: Was ist Recht, wie funktioniert Recht? Wofür und wie wird ein Rechtsbegriff gebildet? Was studiert man eigentlich im Fach "Rechtswissenschaft"?"Legal Tech": Erst im Anschluss werden die derzeitigen Entwicklungen skizziert, die in der Rechtspraxis im Bereich der Automatisierung zu beobachten sind. Warum sind manche "Legal Tech"-Lösungen erfolgreich, welche werden es künftig sein, welche Konzepte werden scheitern?
Zielgruppe
Für alle am Thema Interessierten.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Vorteile auf einen Blick"Tech": Technische Grundlagen werden verständlich und wenig euphorisch dargestellt. Das Buch lädt ein, auch ohne Vorwissen die zahlreichen Alltagsbeispiele auszuprobieren, nachzubauen und auch zu programmieren. Das vermittelt die Bedeutung von Informationsverarbeitung, die Funktionsweise von Datenbanken, den Aufbau von Computern sowie deren Programmierung und führt schließlich zu den Besonderheiten von Machine Learning und KI-Systemen."Legal": Es werden die grundlegenden Fragen über das Recht gestellt: Was ist Recht, wie funktioniert Recht? Wofür und wie wird ein Rechtsbegriff gebildet? Was studiert man eigentlich im Fach "Rechtswissenschaft"?"Legal Tech": Erst im Anschluss werden die derzeitigen Entwicklungen skizziert, die in der Rechtspraxis im Bereich der Automatisierung zu beobachten sind. Warum sind manche "Legal Tech"-Lösungen erfolgreich, welche werden es künftig sein, welche Konzepte werden scheitern?
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