Grundriss des deutschen Strafprocessrechts.

Grundriss des deutschen Strafprocessrechts. von Binding,  Karl
Im Rahmen des Projekts »Duncker & Humblot reprints« heben wir Schätze aus dem Programm der ersten rund 150 Jahre unserer Verlagsgeschichte, von der Gründung 1798 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945. Lange vergriffene Klassiker und Fundstücke aus den Bereichen Rechts- und Staatswissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Geschichte, Philosophie und Literaturwissenschaft werden nach langer Zeit wieder verfügbar gemacht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Kompensation des Vermögensnachteils durch nicht exakt quantifizierbare, vermögenswirksame Effekte.

Die Kompensation des Vermögensnachteils durch nicht exakt quantifizierbare, vermögenswirksame Effekte. von Lösing,  Carsten
Die Untreue-Strafbarkeit nimmt im Bereich der Wirtschaftskriminalität eine zentrale Stellung ein. Hauptstreitpunkt ist das Strafbarkeitsmerkmal »Vermögensnachteil«. Ausgehend vom sog. Mannesmann-Fall setzt sich der Verfasser mit der Zulässigkeit und Vorteilhaftigkeit der Festlegung von Prämien und Boni in Anstellungsverträgen auseinander. Carsten Lösing untersucht, unter welchen Voraussetzungen Vermögensabflüsse durch andere Effekte kompensiert werden können. Ein Schwerpunkt der Arbeit stellt die Auseinandersetzung mit vermögenswirksamen Effekten dar, deren Wert sich nicht exakt quantifizieren lässt. Hier beschreibt und beurteilt der Autor verschiedene dogmatische Lösungsansätze. Er geht unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Studien detailliert auf zugrunde zu legende Faktoren und Indizien ein und betritt damit strafrechtswissenschaftliches Neuland.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Kriminologie – Jugendkriminalrecht – Strafvollzug.

Kriminologie – Jugendkriminalrecht – Strafvollzug. von Kubink,  Michael, Neubacher,  Frank
Mit der Gedächtnisschrift ehren Kollegen und Weggefährten den im März 2014 verstorbenen Kölner Kriminologen und Strafrechtler Michael Walter. Die 54 Beiträge decken die gesamte Breite seines wissenschaftlichen Werkes ab und betreffen die Kriminologie und das Strafrecht, insbesondere das Jugendkriminalrecht, ebenso den Strafvollzug sowie »Literatur und Kriminalität«. Sie würdigen das Werk eines Wissenschaftlers, der immer auch auf eine Verbesserung der kriminalpolitischen Verhältnisse abzielte und als Mittler zwischen Theorie und Praxis auftrat. Beide verdanken ihm wichtige Impulse, wie zuletzt seine Vorschläge zur opferbezogenen Vollzugsgestaltung verdeutlicht haben.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Strafverfolgung und die Cloud.

Strafverfolgung und die Cloud. von Bell,  Senta
Im Lichte der Digitalisierung und der zunehmenden Relevanz von Cloud-Diensten befasst sich die Arbeit mit den strafprozessualen Möglichkeiten und deren völkerrechtlichen Grenzen bei Ermittlungen im Cloud-Kontext. Dabei findet auch eine Auseinandersetzung mit den neu geschaffenen Ermächtigungsgrundlagen § 100b StPO und § 100a II 2 und 3 StPO und dem neuen Datenschutzrecht statt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Resozialisierung und Außenkontakte im geschlossenen Vollzug.

Resozialisierung und Außenkontakte im geschlossenen Vollzug. von Fährmann,  Jan
Die Untersuchung befasst sich mit dem Thema des Außenkontakts während des Strafvollzugs am Beispiel der Telefonie. Die Auswertung kriminologischer Erkenntnisse ergibt, dass Außenkontakt im Regelfall positiv für die Resozialisierung der Gefangenen ist. Die Untersuchung der Telefonie in 20 Gefängnissen zeigt jedoch, dass diese vielfach die Resozialisierung kaum fördert. Die rechtswissenschaftliche Untersuchung des verfassungsrechtlichen Resozialisierungsprinzips, der Telefonnormen der Strafvollzugsgesetze und der Telefonpraxis ergibt, dass diese zum Teil rechtswidrig sind.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Unrechtsbewusstsein der DDR-„Mauerschützen“.

Das Unrechtsbewusstsein der DDR-„Mauerschützen“. von Siekmann,  Hanno
Der tödliche Schusswaffengebrauch an der innerdeutschen Grenze stellt im Rahmen der strafgerichtlichen Aufarbeitung des SED-Unrechts einen zentralen Aspekt dar, der sich nach der Wiedervereinigung sowohl in der zahlreich ergangenen Rechtsprechung als auch umfangreichen Literatur niederschlägt. So ist die Diskussion über die strafrechtliche Verantwortlichkeit der DDR-Soldaten für tödliche Schüsse an der innerdeutschen Grenze bis heute nicht abgeschlossen. Die in diesem Zusammenhang vorhandene Rechtsprechung und Literatur misst dem Aspekt des Unrechtsbewusstseins des handelnden Schützen eine relativ geringe Bedeutung zu. Hanno Siekmann geht der Frage nach, ob nicht die soziale Lebenswirklichkeit der DDR-Grenzsoldaten verkannt und ein dem psychologischen, soziologischen und kriminologischen Befund nicht gerecht werdendes Ergebnis erzielt wird, sofern das Unrechtsbewusstsein dieser Personen tatsächlich in einer Form angenommen wird, die einen strafrechtlichen Schuldvorwurf rechtfertigt. Er gelangt dabei zu dem Ergebnis, dass - vorbehaltlich einer abweichenden Beurteilung im Einzelfall - die Grenzsoldaten in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum gemäß § 17 StGB handelten und ein strafrechtlicher Schuldvorwurf ihnen gegenüber somit im Interesse eines ernstgenommenen Schuldstrafrechts nicht zu erheben ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Symbolische Gesetzgebung im Lichte der positiven Generalprävention.

Symbolische Gesetzgebung im Lichte der positiven Generalprävention. von Funcke-Auffermann,  Niklas
Am 01.04.2004 trat das "Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften" in Kraft. Der massenmedial vermittelte Eindruck eines dramatischen Anstiegs der Sexualdelinquenz hat in der Öffentlichkeit zu geradezu panikartigen Reaktionen und zu eindringlichen Appellen an den Gesetzgeber geführt. Nicht zuletzt wegen des sogenannten politisch-publizistischen Verstärkerkreislaufs ist die Sexualstrafgesetzgebung seit 1998 von permanenter Novellierung und Verschärfung geprägt. Die Strafgesetzgebung wird zum Austragungsort symbolischer Statuskämpfe, in denen es vornehmlich um positive Selbstdarstellung und Diskreditierung des Gegners geht. Gesetzgeberische Handlungen stellen in diesem Rahmen primär auf symbolische bzw. positiv-generalpräventive Wirkungen ab und ignorieren den Rechtsgüterschutz. Der Autor leitet hieraus die Hauptthese ab, dass symbolische bzw. generalpräventive Wirkungen nur reflexive, d. h. zweitrangige, latente Folgen einer rechtsgüterschutzorientierten Normsetzung sein dürfen. Sie können keinesfalls souverän Strafschärfungen legitimieren. Im Hinblick auf die Forderung, die ursprünglichen Maßstäbe der Strafgesetzgebung - insbesondere Rechtsgüterschutz und Ultima-ratio-Grundsatz - wiederherzustellen, empfiehlt sich ein verändertes Gesetzgebungsprocedere, in dem die Wissenschaften intensiver im Sinne eines interdisziplinären Diskurses miteinbezogen werden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Strafbarkeit von bildbasierten sexualisierten Belästigungen.

Strafbarkeit von bildbasierten sexualisierten Belästigungen. von Greif,  Jessica
Die Abhandlung unternimmt eine phänomenologische und strafrechtsdogmatische Betrachtung des sog. Image-based sexual abuse. Auf diese Weise zeigt die Autorin Unzulänglichkeiten bei der gegenwärtigen Strafbarkeit von diversen bildbasierten sexualisierten Belästigungen (z. B Revenge Porn, Upskirting, Sextortion, Deepfake-Pornografie) nach dem deutschen Strafrecht auf. Hierauf aufbauend unterbreitet die Autorin einen Entwurfsvorschlag de lege ferenda.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Strafbarkeit der Abgabe eines unrichtigen Bilanzeids gemäß § 331 Nr. 3a HGB.

Die Strafbarkeit der Abgabe eines unrichtigen Bilanzeids gemäß § 331 Nr. 3a HGB. von Fleischer,  Ulrich
Die Einfügung von § 331 Nr. 3a HGB, welcher die Abgabe eines unrichtigen »Bilanzeids« mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren sanktioniert, hat zu kontroversen Diskussionen in der Fachliteratur – vor allem über dessen Anwendungsbereich – geführt. Eine klärende Gerichtsentscheidung steht bis heute aus. In seiner mit dem CBH-Promotionspreis 2014 ausgezeichneten Arbeit setzt sich der Verfasser mit sämtlichen für Wissenschaft und Praxis bedeutsamen Fragestellungen rund um den Bilanzeid auseinander.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Strafbarkeit der Abgabe eines unrichtigen Bilanzeids gemäß § 331 Nr. 3a HGB.

Die Strafbarkeit der Abgabe eines unrichtigen Bilanzeids gemäß § 331 Nr. 3a HGB. von Fleischer,  Ulrich
Die Einfügung von § 331 Nr. 3a HGB, welcher die Abgabe eines unrichtigen »Bilanzeids« mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren sanktioniert, hat zu kontroversen Diskussionen in der Fachliteratur – vor allem über dessen Anwendungsbereich – geführt. Eine klärende Gerichtsentscheidung steht bis heute aus. In seiner mit dem CBH-Promotionspreis 2014 ausgezeichneten Arbeit setzt sich der Verfasser mit sämtlichen für Wissenschaft und Praxis bedeutsamen Fragestellungen rund um den Bilanzeid auseinander.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die gesetzliche Bestimmung von Strafschärfungen.

Die gesetzliche Bestimmung von Strafschärfungen. von Heinrich,  Julia
Der Gesetzlichkeitsgrundsatz (Art. 103 Abs. 2 GG) erfordert die Beachtung des Zusammenhangs zwischen einem angemessenen Straftatbegriff und der konkreten Strafzumessung. Im Fokus der Untersuchung steht die gesetzliche Bestimmung von Strafschärfungen. Die konkurrierenden Qualifikationstatbestände und Regelbeispielsnormen werden angesichts der verfassungsrechtlichen Anforderungen verworfen. Entwickelt und de lege ferenda vorgeschlagen wird ein synthetisches Modell ratio-gerechter Strafschärfungen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die gesetzliche Bestimmung von Strafschärfungen.

Die gesetzliche Bestimmung von Strafschärfungen. von Heinrich,  Julia
Der Gesetzlichkeitsgrundsatz (Art. 103 Abs. 2 GG) erfordert die Beachtung des Zusammenhangs zwischen einem angemessenen Straftatbegriff und der konkreten Strafzumessung. Im Fokus der Untersuchung steht die gesetzliche Bestimmung von Strafschärfungen. Die konkurrierenden Qualifikationstatbestände und Regelbeispielsnormen werden angesichts der verfassungsrechtlichen Anforderungen verworfen. Entwickelt und de lege ferenda vorgeschlagen wird ein synthetisches Modell ratio-gerechter Strafschärfungen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Sühnebegriff in der Rechtsprechung.

Der Sühnebegriff in der Rechtsprechung. von Grommes,  Sabine
Die Verhängung von Strafen stellt den massivsten Eingriff des Staates in die Rechte des Einzelnen überhaupt dar. Dennoch fristet die Strafzumessung in der Strafrechtswissenschaft eher ein Schattendasein. Während es unzählige Aufsätze zu den diversen Tatbestandsproblemen, die in Urteilen entschieden werden, gibt, existieren kaum Abhandlungen, die sich ausführlich mit der Strafbegründung auseinandersetzen. Es handelt sich dabei um einen Bereich, der sich mit juristischen Kenntnissen allein nicht vollständig erschließen lässt. Erforderlich ist hier vielmehr ein Blick über den juristischen Tellerrand hinaus in andere Fachgebiete wie z. B. die Sprachwissenschaft. Warum bedient sich ein Gericht bestimmter Begriffe in seinem Urteil, während es andere eher zu meiden scheint? Dieser Frage widmet sich Sabine Grommes im Rahmen einer interdisziplinären Untersuchung des Sühnebegriffs und seiner Verwendung durch die Gerichte. "Sühne" stellt eine in unserer Alltagssprache nicht besonders geläufige Vokabel dar. Dennoch findet man den Sühnebegriff in gerichtlichen Entscheidungen außergewöhnlich oft, während andere Begriffe, die man dort sehr viel häufiger vermuten würde, wie z. B. "Vergeltung" oder "Genugtuung", überraschend selten genannt werden. Um dieses Phänomen näher zu untersuchen, betrachtet die Autorin die Verwendung des Sühnebegriffs durch die Rechtsprechung näher, indem sie sich zunächst mit den sprachwissenschaftlichen, theologischen und rechtshistorischen sowie rechtstheoretischen Hintergründen der Sühne auseinandersetzt und sich danach einer detaillierten Untersuchung von BGH-Entscheidungen zuwendet. Grommes zeigt anhand einer umfassenden interdisziplinären Untersuchung auf, dass die Kritik sprachlicher Unrichtigkeiten im Bereich der Strafzumessung nicht nur eine kleinliche Haarspalterei darstellt, sondern die Verwendung von sog. "Transferbegriffen", durch die Begriffe mit weniger positiven Konnotationen in Urteilen umgangen werden, ein auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten bedenkliches Vorgehen darstellt, das von der Rechtsprechung nach Möglichkeit vermieden werden sollte.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Strukturvergleich strafrechtlicher Verantwortlichkeit und Sanktionierung in Europa.

Strukturvergleich strafrechtlicher Verantwortlichkeit und Sanktionierung in Europa. von Eser,  Albin, Perron,  Walter
Mit diesem Band wird ein Beitrag zu einer neuartigen Methodik der Strafrechtsvergleichung vorgelegt. Mittels eines kombinierten empirisch-normativen Forschungsansatzes werden tiefere Einblicke in die Funktionsweise verschiedener europäischer Strafrechtssysteme ermöglicht (u.a. Deutschland, England, Schweden und die Schweiz). Anhand der bekannten, in allen untersuchten Ländern immer noch hochaktuellen Problematik der Tötung des tyrannischen Ehemannes durch die misshandelte Ehefrau wird exemplarisch rechtsvergleichend untersucht, wie verschiedene Rechtsordnungen mit schwierigen strafrechtlichen Abwägungs- und Wertungsproblemen umgehen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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