Kartellrecht

Kartellrecht von Ablasser-Neuhuber,  Astrid, Anweiler,  Jochen, Baron,  Michael, Barthelmeß,  Stephan, Bauer,  Michael, Bergmann,  Helmut, Buth,  Birgit, Dicks,  Heinz-Peter, Fiedler,  Lilly, Freund,  Heinz-Joachim, Funke,  Thomas G., Grave,  Carsten, Haucap,  Justus, Heckenberger,  Wolfgang, Herbers,  Björn, Herzog,  Andrea, Hörst,  Michael, Huttenlauch,  Anna Blume, Jaeger,  Wolfgang, Kahlenberg,  Harald, Kallfass,  Gunnar, Kersting,  Christian, Knauff,  Matthias, Kühnen,  Jürgen, Loewenheim,  Ulrich, Lüdemann,  Jörn, Lüdemann,  Volker, Mackenrodt,  Mark-Oliver, Meessen,  Karl M., Meyer-Lindemann,  Hans Jürgen, Neuhaus,  Kai, Nordemann,  Jan Bernd, Nowak,  Carsten, Nyberg,  Jenny, Ollerdißen,  Hartwig, Ost,  Konrad, Otto,  Jannik, Preuß,  Nicola, Quellmalz,  Jens Holger, Riesenkampff,  Alexander, Rudolf,  Lars-Peter, Sack,  Rolf, Schöner,  Markus, Schütze,  Joachim, Schweda,  Marc, Schwensfeier,  Roland, Simon,  Stephan, Steinbarth,  Sebastian, Stockmann,  Kurt, Sturhahn,  Detlef-Holger, Vogel,  Louis, Wachinger,  Lorenz, Wallenfels,  Dieter, Weiß,  Wolfgang, Weitbrecht,  Andreas, Westermann,  Kathrin, Wurmnest,  Wolfgang, York von Wartenburg,  Clemens Graf, Zuber,  Andreas
Zum Werk Auf europäischer Ebene ist die Rechtsvereinheitlichung stark vorangeschritten. Hierfür können als Beispiel die Verfahrensverordnung und die Fusionskontrollverordnung genannt werden. Die Verfahrensverordnung stellte das Kartellanmeldeverfahren auf neue Grundlagen. Das Anmeldeerfordernis entfiel, so dass das Risiko nachträglicher Verbote bei den Unternehmen verbleibt. Kernstück des Kommentars sind auf europäischer Ebene die einschlägigen Regelungen des EU-Vertrags sowie der Fusionskontrollverordnung und der verschiedenen Gruppenfreistellungsverordnungen. Auf nationaler Ebene hat die 9. GWB-Novelle die wettbewerblichen Rahmenbedingungen insbesondere im Bereich des Ordnungsrahmens für die digitalisierte Wirtschaft verbessert und den Schadenersatzanspruch für Kartellgeschädigte erleichtert, Regelungslücken bei der Bußgeldhaftung wurden geschlossen, der Anwendungsbereich der Fusionskontrolle durch das Bundeskartellamt erweitert. Von besonderer Wichtigkeit ist die Technologie-Transfer-Verordnung. Diese regelt im Einzelnen, unter welchen Voraussetzungen Patent-, Marken- sowie Know-how-Lizenzen erlaubt sind. InhaltArt. 101 AEUVArt. 102 - 106 AEUVGruppenfreistellungsverordnungenKartellverfahrensverordnungFusionskontrollverordnungGewerbliche SchutzrechteVerkehrLandwirtschaftDrittstaatsbezogene SachverhalteDrittstaatsverträgeGWB Vorteile auf einen Blickmaßgebliche Autoreneinbändiger Großkommentardas gesamte nationale und europäische Kartellrecht aktuell kommentiert Zur Neuauflage Die dritte Auflage kommentiert in einem Band das gesamte nationale und europäische Kartellrecht. Inhaltlich wurde vor allem die große 9. GWB-Novelle eingearbeitet. Das Werk ist auf dem neuesten Stand und berücksichtigt die gesamte in der Zwischenzeit erschienene Kommentarliteratur. Zielgruppe Für Rechtsanwälte, Richter, Unternehmensjuristen, Kartellamtsmitarbeiter.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Wertepluralismus und Wertewandel heute

Wertepluralismus und Wertewandel heute von Häberle,  Peter, Meessen,  Karl M.
Die unbestrittene Aktualität der Frage nach dem "Wertewandel", dem "Wertzerfall" oder "Wertverlust" in den westlichen Industriegesellschaften gab der Universität Augsburg Anlass, in den Mittelpunkt der Feier ihres zehnjährigen Bestehens das Thema "Wertepluralismus und Wertewandel heute" zu stellen. Aus jeweils unterschiedlicher Perspektive und mit unterschiedlichen Akzentsetzungen gehen die einzelnen Beiträge auf Geschichte, Chancen und Grenzen des Wertgedankens in Theologie, Recht, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Psychologie, Erziehungswissenschaften, Literatur und Geschichtswissenschaft ein.
Aktualisiert: 2019-11-04
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Wirtschaftsrecht im Wettbewerb der Systeme

Wirtschaftsrecht im Wettbewerb der Systeme von Meessen,  Karl M.
1989 entwickelte Karl M. Meessen die These eines "Competition of Competition Laws". Inzwischen geriet die Doha-Runde der WTO-Verhandlungen in Cancún nicht zuletzt deswegen in schwere Fahrwasser, weil die Europäische Union allzu lange auf der Vereinbarung von Prinzipien eines globalen Wettbewerbsrechts beharrte. Nachdem der Wettbewerb der Systeme weltweit in aller Munde ist, untersucht der Autor auf Grundlage seiner Studie Economic Law in Globalizing Markets, 2004 das gesamte Wirtschaftsrecht als einen unter mehreren Faktoren des zwischenstaatlichen Wettbewerbs um arbeitsplatzschaffende wirtschaftliche Aktivitäten. Zur Entwicklung und Auslegung wirtschaftsrechtlicher Normen gelangt er zu Ergebnissen, die nach Teilgebieten des Wirtschaftsrechts (Marktrecht, Transaktionenrecht und Güterrecht) differenzieren.
Aktualisiert: 2019-01-31
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Kartellrecht

Kartellrecht von Ablasser-Neuhuber,  Astrid, Anweiler,  Jochen, Baron,  Michael, Barthelmeß,  Stephan, Bauer,  Michael, Bergmann,  Helmut, Buth,  Birgit, Dicks,  Heinz-Peter, Fiedler,  Lilly, Funke,  Thomas, Grave,  Carsten, Haucap,  Justus, Heckenberger,  Wolfgang, Herrmann,  Christoph, Herzog,  Andrea, Hörst,  Michael, Huttenlauch,  Anna Blume, Jaeger,  Wolfgang, Kahlenberg,  Harald, Kallfass,  Gunnar, Kersting,  Christian, Knauff,  Matthias, Kühnen,  Jürgen, Loewenheim,  Ulrich, Lübbig,  Thomas, Lüdemann,  Jörn, Lüdemann,  Volker, Meessen,  Karl M., Meyer-Lindemann,  Hans Jürgen, Neuhaus,  Kai, Nordemann,  Jan Bernd, Nowak,  Carsten, Nyberg,  Jenny, Ost,  Konrad, Quellmalz,  Jens Holger, Rehbinder,  Eckard, Riesenkampff,  Alexander, Rudolf,  Lars-Peter, Sack,  Rolf, Schöner,  Markus, Schütze,  Joachim, Schweda,  Marc, Schwensfeier,  Roland, Simon,  Stephan, Steinbarth,  Sebastian, Stockmann,  Kurt, Sturhahn,  Detlef-Holger, Vogel,  Louis, Wachinger,  Lorenz, Wallenfels,  Dieter, Weiß,  Wolfgang, Weitbrecht,  Andreas, Westermann,  Kathrin, York von Wartenburg,  Clemens Graf, Zuber,  Andreas
Europäisches und Deutsches Kartellrecht in einem Band Auf europäischer Ebene ist die Rechtsvereinheitlichung stark vorangeschritten. Hierfür können als Beispiel die neue Verfahrensverordnung und die neu gefasste Fusionskontrollverordnung genannt werden. Die Verfahrensverordnung stellte das Kartellanmeldeverfahren auf neue Grundlagen. Das Anmeldeerfordernis entfiel, so dass das Risiko nachträglicher Verbote bei den Unternehmen verbleibt. Kernstück des Kommentars sind auf europäischer Ebene die einschlägigen Regelungen des EU-Vertrags sowie der Fusionskontrollverordnung und der verschiedenen Gruppenfreistellungsverordnungen. Auf nationaler Ebene soll die 8. GWB-Novelle 2013 die wettbewerblichen Rahmenbedingungen, insbesondere im Bereich der Fusionskontrolle, der Missbrauchsaufsicht und des Verfahrens bei Kartellverstößen, weiter modernisieren und optimieren sowie die Durchsetzung des GWB noch effizienter gestalten. Im Bereich der Fusionskontrolle werden die Unterschiede zum europäischen Recht weiter verringert. Die Missbrauchsvorschriften werden durch die Novelle einfacher, verständlicher und damit anwenderfreundlicher. Die Neuerungen der europäischen Verfahrensverordnung wurden in deutsches Recht umgesetzt, so dass mittlerweile eine Anpassung des nationalen und des europäischen Rechts auf diesem wichtigem Gebiet eingetreten ist. Vor dem Hintergrund, dass Kartellvereinbarungen zwischen Großunternehmen zunehmend Wirkungen entfalten, die über nationale Grenzen hinausgehen und daher auch das europäische Kartellrecht tangieren, war die Parallelisierung der Rechtsordnungen zu begrüßen. Von besonderer Wichtigkeit ist die Technologie-Transfer-Verordnung. Diese regelt im Einzelnen, unter welchen Voraussetzungen Patent-, Marken- sowie Know-how-Lizenzen erlaubt sind. - Art. 101 AEUV - Art. 102 - 106 AEUV - Gruppenfreistellungsverordnungen - Kartellverfahrensverordnung - Fusionskontrollverordnung - Gewerbliche Schutzrechte - Verkehr - Landwirtschaft - Drittstaatsbezogene Sachverhalte - Drittstaatsverträge - GWB - maßgebliche Autoren - einbändiger Großkommentar - das gesamte nationale und europäische Kartellrecht aktuell kommentiert Für Rechtsanwälte, Richter, Unternehmensjuristen, Kartellamtsmitarbeiter.
Aktualisiert: 2020-02-10
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