Kartellrecht

Kartellrecht von Ablasser-Neuhuber,  Astrid, Anweiler,  Jochen, Baron,  Michael, Barthelmeß,  Stephan, Bauer,  Michael, Bergmann,  Helmut, Buth,  Birgit, Dicks,  Heinz-Peter, Fiedler,  Lilly, Freund,  Heinz-Joachim, Funke,  Thomas G., Grave,  Carsten, Haucap,  Justus, Heckenberger,  Wolfgang, Herbers,  Björn, Herzog,  Andrea, Hörst,  Michael, Huttenlauch,  Anna Blume, Jaeger,  Wolfgang, Kahlenberg,  Harald, Kallfass,  Gunnar, Kersting,  Christian, Knauff,  Matthias, Kühnen,  Jürgen, Loewenheim,  Ulrich, Lüdemann,  Jörn, Lüdemann,  Volker, Mackenrodt,  Mark-Oliver, Meessen,  Karl M., Meyer-Lindemann,  Hans Jürgen, Neuhaus,  Kai, Nordemann,  Jan Bernd, Nowak,  Carsten, Nyberg,  Jenny, Ollerdißen,  Hartwig, Ost,  Konrad, Otto,  Jannik, Preuß,  Nicola, Quellmalz,  Jens Holger, Riesenkampff,  Alexander, Rudolf,  Lars-Peter, Sack,  Rolf, Schöner,  Markus, Schütze,  Joachim, Schweda,  Marc, Schwensfeier,  Roland, Simon,  Stephan, Steinbarth,  Sebastian, Stockmann,  Kurt, Sturhahn,  Detlef-Holger, Vogel,  Louis, Wachinger,  Lorenz, Wallenfels,  Dieter, Weiß,  Wolfgang, Weitbrecht,  Andreas, Westermann,  Kathrin, Wurmnest,  Wolfgang, York von Wartenburg,  Clemens Graf, Zuber,  Andreas
Zum Werk Auf europäischer Ebene ist die Rechtsvereinheitlichung stark vorangeschritten. Hierfür können als Beispiel die Verfahrensverordnung und die Fusionskontrollverordnung genannt werden. Die Verfahrensverordnung stellte das Kartellanmeldeverfahren auf neue Grundlagen. Das Anmeldeerfordernis entfiel, so dass das Risiko nachträglicher Verbote bei den Unternehmen verbleibt. Kernstück des Kommentars sind auf europäischer Ebene die einschlägigen Regelungen des EU-Vertrags sowie der Fusionskontrollverordnung und der verschiedenen Gruppenfreistellungsverordnungen. Auf nationaler Ebene hat die 9. GWB-Novelle die wettbewerblichen Rahmenbedingungen insbesondere im Bereich des Ordnungsrahmens für die digitalisierte Wirtschaft verbessert und den Schadenersatzanspruch für Kartellgeschädigte erleichtert, Regelungslücken bei der Bußgeldhaftung wurden geschlossen, der Anwendungsbereich der Fusionskontrolle durch das Bundeskartellamt erweitert. Von besonderer Wichtigkeit ist die Technologie-Transfer-Verordnung. Diese regelt im Einzelnen, unter welchen Voraussetzungen Patent-, Marken- sowie Know-how-Lizenzen erlaubt sind. InhaltArt. 101 AEUVArt. 102 - 106 AEUVGruppenfreistellungsverordnungenKartellverfahrensverordnungFusionskontrollverordnungGewerbliche SchutzrechteVerkehrLandwirtschaftDrittstaatsbezogene SachverhalteDrittstaatsverträgeGWB Vorteile auf einen Blickmaßgebliche Autoreneinbändiger Großkommentardas gesamte nationale und europäische Kartellrecht aktuell kommentiert Zur Neuauflage Die dritte Auflage kommentiert in einem Band das gesamte nationale und europäische Kartellrecht. Inhaltlich wurde vor allem die große 9. GWB-Novelle eingearbeitet. Das Werk ist auf dem neuesten Stand und berücksichtigt die gesamte in der Zwischenzeit erschienene Kommentarliteratur. Zielgruppe Für Rechtsanwälte, Richter, Unternehmensjuristen, Kartellamtsmitarbeiter.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Mein Zeugnis

Mein Zeugnis von Vogel,  Louis
Diese Schrift, die lange vergriffen war, gehört zu den Klassikern in der biblischen Beurteilung und Abwehr der römisch-katholischen Irrlehren. Pfr. Louis Vogel (1888-1975) hat nach seiner Bekehrung zu Jesus Christus unter vielen Kämpfen die römische Kirche verlassen und wurde exkommuniziert. Sein Zeugnis zeigt uns in eindrücklicher Weise den Machtanspruch der widergöttlichen Weltkirche Roms, die einzige Wahrheit zu besitzen und den unbeugsamen Willen, diesen Anspruch auch durchzusetzen. In seiner direkten und unnachahmlichen Sprache antwortet Pfr. Vogel auf 10 Briefe eines gewissen Dr. M. (der wohl ein Mitarbeiter des Bischofs Charles R. von Str. war). Der Autor erläutert und widerlegt alle wesentlichen katholischen Irrlehren anhand des Wortes Gottes, der Bibel. So kommen z.B. die Sakramente, der Marien- der Reliquienkult, die Apokryphen, das angebliche erste Papsttum des Apostels Petrus und vieles mehr zur Sprache. Durch unwiderlegbare Fakten werden diese Irrlehren biblisch bewertet und abgelehnt. Dr. M. durchlebt im Laufe der Briefe eine Veränderung: der Leser wird Zeuge, wie er vom ablehnenden Skeptiker zum staunenden Befürworter des Wortes Gottes wird. Möge dieses Buch erneut vielen Lesern zum Segen werden!
Aktualisiert: 2019-01-08
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Kartellrecht

Kartellrecht von Ablasser-Neuhuber,  Astrid, Anweiler,  Jochen, Baron,  Michael, Barthelmeß,  Stephan, Bauer,  Michael, Bergmann,  Helmut, Buth,  Birgit, Dicks,  Heinz-Peter, Fiedler,  Lilly, Funke,  Thomas, Grave,  Carsten, Haucap,  Justus, Heckenberger,  Wolfgang, Herrmann,  Christoph, Herzog,  Andrea, Hörst,  Michael, Huttenlauch,  Anna Blume, Jaeger,  Wolfgang, Kahlenberg,  Harald, Kallfass,  Gunnar, Kersting,  Christian, Knauff,  Matthias, Kühnen,  Jürgen, Loewenheim,  Ulrich, Lübbig,  Thomas, Lüdemann,  Jörn, Lüdemann,  Volker, Meessen,  Karl M., Meyer-Lindemann,  Hans Jürgen, Neuhaus,  Kai, Nordemann,  Jan Bernd, Nowak,  Carsten, Nyberg,  Jenny, Ost,  Konrad, Quellmalz,  Jens Holger, Rehbinder,  Eckard, Riesenkampff,  Alexander, Rudolf,  Lars-Peter, Sack,  Rolf, Schöner,  Markus, Schütze,  Joachim, Schweda,  Marc, Schwensfeier,  Roland, Simon,  Stephan, Steinbarth,  Sebastian, Stockmann,  Kurt, Sturhahn,  Detlef-Holger, Vogel,  Louis, Wachinger,  Lorenz, Wallenfels,  Dieter, Weiß,  Wolfgang, Weitbrecht,  Andreas, Westermann,  Kathrin, York von Wartenburg,  Clemens Graf, Zuber,  Andreas
Europäisches und Deutsches Kartellrecht in einem Band Auf europäischer Ebene ist die Rechtsvereinheitlichung stark vorangeschritten. Hierfür können als Beispiel die neue Verfahrensverordnung und die neu gefasste Fusionskontrollverordnung genannt werden. Die Verfahrensverordnung stellte das Kartellanmeldeverfahren auf neue Grundlagen. Das Anmeldeerfordernis entfiel, so dass das Risiko nachträglicher Verbote bei den Unternehmen verbleibt. Kernstück des Kommentars sind auf europäischer Ebene die einschlägigen Regelungen des EU-Vertrags sowie der Fusionskontrollverordnung und der verschiedenen Gruppenfreistellungsverordnungen. Auf nationaler Ebene soll die 8. GWB-Novelle 2013 die wettbewerblichen Rahmenbedingungen, insbesondere im Bereich der Fusionskontrolle, der Missbrauchsaufsicht und des Verfahrens bei Kartellverstößen, weiter modernisieren und optimieren sowie die Durchsetzung des GWB noch effizienter gestalten. Im Bereich der Fusionskontrolle werden die Unterschiede zum europäischen Recht weiter verringert. Die Missbrauchsvorschriften werden durch die Novelle einfacher, verständlicher und damit anwenderfreundlicher. Die Neuerungen der europäischen Verfahrensverordnung wurden in deutsches Recht umgesetzt, so dass mittlerweile eine Anpassung des nationalen und des europäischen Rechts auf diesem wichtigem Gebiet eingetreten ist. Vor dem Hintergrund, dass Kartellvereinbarungen zwischen Großunternehmen zunehmend Wirkungen entfalten, die über nationale Grenzen hinausgehen und daher auch das europäische Kartellrecht tangieren, war die Parallelisierung der Rechtsordnungen zu begrüßen. Von besonderer Wichtigkeit ist die Technologie-Transfer-Verordnung. Diese regelt im Einzelnen, unter welchen Voraussetzungen Patent-, Marken- sowie Know-how-Lizenzen erlaubt sind. - Art. 101 AEUV - Art. 102 - 106 AEUV - Gruppenfreistellungsverordnungen - Kartellverfahrensverordnung - Fusionskontrollverordnung - Gewerbliche Schutzrechte - Verkehr - Landwirtschaft - Drittstaatsbezogene Sachverhalte - Drittstaatsverträge - GWB - maßgebliche Autoren - einbändiger Großkommentar - das gesamte nationale und europäische Kartellrecht aktuell kommentiert Für Rechtsanwälte, Richter, Unternehmensjuristen, Kartellamtsmitarbeiter.
Aktualisiert: 2020-02-10
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