Daten als Kreditsicherungsmittel mit Bestand in der Insolvenz

Daten als Kreditsicherungsmittel mit Bestand in der Insolvenz von Schulze,  Silvio
In den letzten Jahren konnte man in der Rechtswissenschaft eine angeregte Debatte um das »Dateneigentum« verfolgen. Diese Arbeit liefert hierzu einen Beitrag, indem sie bis ins Detail durchspielt, wie sich ein eigentumsähnliches Datenverfügungsrecht in die Zivilrechtsordnung einfügen würde. Der Autor greift dabei die These auf, dass aus dem Strafrecht die Existenz eines Datenverfügungsrechtes folgt und dass dieses im Zivilrecht eine Geltung als subjektives Vermögensrecht entfaltet. Diesen Gedanken spiegelt er an der titelgebenden Frage. Ob an einem Gegenstand eine insolvenzfeste Sicherheit bestellt werden kann, zeigt wie ihn das Zivilrecht sieht und behandelt. Der Arbeit liegt als Prämisse zugrunde, dass das bürgerliche Recht dank seiner abstrakten Grundstrukturen auch für Fragen des Digitalzeitalters adäquate Lösungen bietet, und versteht sich als Plädoyer gegen die rechtspolitische Forderung eines umfassenden »Digital-Updates« für das Zivilrecht.
Aktualisiert: 2022-12-19
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Praxis der internen Kreditrevision

Praxis der internen Kreditrevision von Stannigel,  Hellmut
Die insgesamt gesehen sehr günstige Entwicklung der westdeutschen Wirtschaft in den ver gangenen 25 Jahren wäre ohne Einsatz erheblicher Fremdmittel nicht möglich gewesen. Der weit überwiegende Teil der Fremdmittel wurde seit jeher von Banken und Sparkassen in herkömmlichen und neuen Formen des Kredits zur Verfügung gestellt. Es leuchtet oh ne weiteres ein, daß dabei stets zu prüfen war, ob die vorgelegten Unterlagen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers eine Kreditgewährung mit oder ohne Si cherstellung vertretbar erscheinen lassen, insbesondere ob Verzinsung und Tilgung des Kredits hinreichend geWährleistet sind. Im Zuge der schärferen Konkurrenz in Industrie, Handel und Handwerk - im wesentli chen verursacht durch die Liberalisierung des Welthandels und infolge der Einflüsse einer unsteten konjunkturellen Entwicklung - sowie im Zusammenhang mit Strukturänderun gen in der Wirtschaft ist das Kreditgeschäft der Banken und Sparkassen in den beiden letzten Jahrzehnten umfangreicher, differenzierter und im allgemeinen auch risikovoller geworden. Verluste resultierten oft aus der Fehleinschätzung der Entwicklungschancen von Unternehmungen und aus der Überbewertung von Kreditsicherheiten, vornehmlich solcher fiduziarischer und überwiegend gewerblich genutzter Art. Daher liegt es nahe, daß Kreditinstitute die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden nicht nur vor der Hingabe eines Kredi tes prüfen, sondern in angemessenen zeitlichen Abständen grundsätzlich auch während der Laufzeit.
Aktualisiert: 2023-04-01
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Die Praxis der Kreditgewährung

Die Praxis der Kreditgewährung von Hiebler,  Franz
Für die verschiedenen Gebiete des Bankwesens gibt es zahlreiche wertvolle und interessante Bücher, die es dem Bankkaufmann ermöglichen, sein Wis sen zu vertiefen und zu erw~itern. An Literatur zur praktischen Einführung in das Kreditgeschäft fehlt es dagegen. Das vorliegende Buch ist vom Prak tiker für die Praxis geschrieben und soll allen, die in der Praxis mit dem Kreditgeschäft zu tun haben, ein Helfer sein und allen jungen Bankkauf leuten, die sich in die schwierige und vielseitige Materie erst einarbeiten wollen, die Möglichkeit geben, die Praxis der Kreditgewährung zu erlernen. Wer als Bankkaufmann vorwärtskommen will, muß bemüht sein, dieses Arbeitsgebiet zu beherrschen; denn das Kreditgeschäft bringt die wichtigsten Erträgnisse für alle Kreditinstitute, und der Aufbau eines soliden Kredit geschäfts ist für jedes Institut von großer Bedeutung. Gute Kreditsach bearbeiter sind immer gesucht und werden in der Regel gut bezahlt. Da die Bearbeitung des Kreditgeschäfts in Spezialbüros erfolgt und dort die Geheimhaltung oberstes Gebot ist, dürfte es für einen Außenstehenden sehr schwer sein, in die Materie einzudringen. Aus diesem Grunde glaube ich, daß dieses Buch vielen Kollegen willkommen sein wird. Die ersten drei Auflagen waren in wenigen Jahren vergriffen, ein Zeichen dafür, daß das Buch Anklang gefunden hat. Möge auch die vierte Auflage freundliche Aufnahme finden. Franz Hiebler Inhaltsverzeichnis Seite Einführung 13 A. Der Kreditnehmer 15 1. Natürliche Personen . 15 1. Geschäftsfähigkeit und Haftung. 15 2. Die Güterstände . . . . . . . . 16 a) Gesetzlicher Güterstand - Zugewinngemeinschaft 16 b) Vertragliche Güterstände 18 H. Unternehmen . . . . . . . . .
Aktualisiert: 2023-04-01
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Urheberrechte als Kreditsicherheit

Urheberrechte als Kreditsicherheit von Freyer,  Simon
Kreativunternehmen haben einen erheblichen Finanzierungsbedarf, können aber selten hinreichend werthaltige körperliche Gegenstände als Sicherheit anbieten. In der Informationsgesellschaft besteht deshalb ein wachsendes Bedürfnis, Immaterialgüterrechte wie das Urheberrecht zur Kreditbesicherung einzusetzen. Die das Urheberrecht prägende besondere Verwobenheit von Vermögens- und Persönlichkeitsrecht führt bei seinem Einsatz als Kreditsicherheit allerdings zu beträchtlichen Schwierigkeiten. So geraten Rechtsinstitute wie Zustimmungserfordernis, Rückrufsrecht und Zweckübertragungslehre zwangsläufig in Konflikt mit den Interessen des Sicherungsnehmers. Die Arbeit versucht, die Auslegungsgrenzen dieser urheberschützenden Vorschriften auszuloten und unterbreitet Vorschläge für die Vertragsgestaltung. Sie zeigt auf, dass die Kreditbesicherung mittels urheberrechtlicher Nutzungsrechte möglich ist, aber sowohl dem Urheber als auch dem Sicherungsnehmer große Zugeständnisse abverlangt.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Probleme des Vertragsrechts und der Vertragssicherung in den Staaten des Kaukasus und Zentralasiens

Probleme des Vertragsrechts und der Vertragssicherung in den Staaten des Kaukasus und Zentralasiens von Chanturia,  Lado, Knieper,  Rolf, Schramm,  Hans-Joachim
Der vorliegende Sammelband enthält Aufsätze und Vorträge, die im Rahmen des von der VolkswagenStiftung finanzierten Projekts zur Erforschung des Zivil- und Wirtschaftsrechts der Staaten des Kaukasus und Zentralasiens auf einer Konferenz an der Universität Bremen im April 2008 vorgelegt wurden. Diese Tagung war bereits die zweite im Verlauf des Projekts und hatte, nachdem Gegenstand der ersten Veranstaltung die allgemeinen Fragen des Zivilrechts waren, nunmehr spezielle Probleme des Vertragsrechts, des Rechts der Leistungsstörungen und der Vertragssicherung zum Gegenstand. Besonderes Kennzeichen dieser Konferenz war, dass an ihr nicht nur Wissenschaftler teilgenommen haben, sondern mit Unterstützung der GTZ auch Praktiker, insbesondere Richter. Auf diese Weise sollte die Veranstaltung nicht nur einen Beitrag liefern zur Vermittlung von Kenntnissen über das Recht dieser Länder, sondern auch zum Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis. Ein solcher Dialog zwischen Praktikern und Wissenschaftlern ist in den Staaten dringend erforderlich, um die theoretischen Debatten an den praktisch relevanten Fragen auszurichten. Die Themen der Veranstaltung reichten dieses Mal von Problemen des Vertragsschlusses über Fragen der Folgen von Leistungsstörungen bis hin zum Leasingrecht und dem Recht der Kreditsicherheiten. Das Buch richtet sich daher an alle, die sich für die Rechtsentwicklung dieser Länder interessieren oder mit dem Recht der Staaten des Kaukasus und Zentralasiens praktisch befasst sind.Die Herausgeber sind schon seit vielen Jahren wissenschaftlich-theoretisch und praktisch- rechtsberatend in den Ländern der Region engagiert. Prof. Dr. Dres. h. c. Rolf Knieper ist emeritierter Professor für Wirtschaftsrecht der Universität Bremen und in den Ländern seit 1992 als Rechtsberater überwiegend im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ) aktiv. Prof. Lado Chanturia (Tbilisi) lehrt und forscht derzeit an der Universität Bremen. Zuvor war er in seiner Heimat Georgien u. a. als Justizminister und Präsident des Obersten Gerichts an herausragender Stelle tätig. Gemeinsam mit PD Dr. Hans-Joachim Schramm leitet er das von der VolkswagenStiftung finanzierte Forschungsprojekt, in dessen Rahmen der vorliegende Band entstanden ist. Dr. Schramm war ebenfalls in einer Vielzahl von Rechtsberatungsprojekten in den Staaten der GUS aktiv und ist derzeit als Akademischer Rat an der Universität Bremen beschäftigt.°°
Aktualisiert: 2023-03-21
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Urheberrechte als Kreditsicherheit

Urheberrechte als Kreditsicherheit von Freyer,  Simon
Kreativunternehmen haben einen erheblichen Finanzierungsbedarf, können aber selten hinreichend werthaltige körperliche Gegenstände als Sicherheit anbieten. In der Informationsgesellschaft besteht deshalb ein wachsendes Bedürfnis, Immaterialgüterrechte wie das Urheberrecht zur Kreditbesicherung einzusetzen. Die das Urheberrecht prägende besondere Verwobenheit von Vermögens- und Persönlichkeitsrecht führt bei seinem Einsatz als Kreditsicherheit allerdings zu beträchtlichen Schwierigkeiten. So geraten Rechtsinstitute wie Zustimmungserfordernis, Rückrufsrecht und Zweckübertragungslehre zwangsläufig in Konflikt mit den Interessen des Sicherungsnehmers. Die Arbeit versucht, die Auslegungsgrenzen dieser urheberschützenden Vorschriften auszuloten und unterbreitet Vorschläge für die Vertragsgestaltung. Sie zeigt auf, dass die Kreditbesicherung mittels urheberrechtlicher Nutzungsrechte möglich ist, aber sowohl dem Urheber als auch dem Sicherungsnehmer große Zugeständnisse abverlangt.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Der Schutz des Bürgen bei Abschluss des Bürgschaftsvertrags im türkischen und deutschen Bürgschaftsrecht

Der Schutz des Bürgen bei Abschluss des Bürgschaftsvertrags im türkischen und deutschen Bürgschaftsrecht von Utlu,  Alper
Die Bürgschaft ist nicht nur eine Personalsicherheit, für den Bürgen ist sie insbesondere eine persönliche Unsicherheit, die häufig nicht nur ihn selbst, sondern gleichermaßen sein unmittelbares Umfeld betrifft. Warum setzt sich der Bürge dem Risiko der Inanspruchnahme aus und wann übersteigt die persönliche Unsicherheit des Bürgen die Grenzen dessen, was einer Bürgschaft vernünftigerweise abgefordert werden muss? Diese Frage ist nicht nur auf der Grundlage des deutschen Bürgschaftsrechts zu beantworten. Zum einen bietet es sich an, sich mit solchen Bürgschaftsrechten zu befassen, die dem Bürgen ein hohes Maß an Schutz gewähren. Dazu gehört das türkische Bürgschaftsrecht. Zum anderen ist es wichtig, sich etwaigen verhaltensökonomischen Rationalitätsdefiziten zu widmen, die den Bürgen veranlassen können, eine Bürgschaft einzugehen, die ein anderer an seiner Stelle nicht einzugehen gewillt wäre. Auf dieser Grundlage untersucht der Autor das deutsche Bürgschaftsrecht und liefert u.a. anhand des türkischen Bürgschaftsrechts Vorschläge, das deutsche Bürgschaftsrecht punktuell zu ändern, nämlich dort, wo typische Rationalitätsdefizite den Bürgen zur Eingehung der Bürgschaft veranlassen: vor Abschluss des Bürgschaftsvertrags.
Aktualisiert: 2023-04-01
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Recht der Kreditsicherheiten

Recht der Kreditsicherheiten von Bülow,  Peter
Das Werk ist der wissenschaftlichen Durchdringung des Kreditsicherungsrechts verpflichtet. Zugleich bietet es der anwaltlichen und gerichtlichen Praxis Überblick über die rechtlichen Zusammenhänge und über mannigfache Einzelfragen, den Studierenden der Rechtswissenschaft, aber auch der Wirtschaftswissenschaft eine klare Aufbereitung der komplexen Rechtsmaterie. Die Neuauflage des Lehr- und Handbuchs bringt Darstellung und Analyse auf den neuesten Stand (Juli 2017).
Aktualisiert: 2021-02-10
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Sicherheiten für künftige Forderungen in der Insolvenz.

Sicherheiten für künftige Forderungen in der Insolvenz. von Kuszlik,  Nina
Die Insolvenzfestigkeit von Sicherheiten für künftig entstehende Forderungen ist bisher nicht abschließend geklärt. Nina Kuszlik untersucht die Absonderungsberechtigung des Sicherungsnehmers, wenn die gesicherte Forderung erst nach Verfahrenseröffnung oder in der Krise des späteren Insolvenzschuldners entsteht.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Wirksamkeit und Inhaltskontrolle harter Patronatserklärungen

Wirksamkeit und Inhaltskontrolle harter Patronatserklärungen von Schnellecke,  Christian
Harte Patronatserklärungen stellen eine anerkannte und gebräuchliche Kreditsicherheit dar, die hauptsächlich in Konzernverhältnissen Anwendung findet. Die Rechtmäßigkeit dieses nicht kodifizierten Vertrages wurde jüngst durch ein instanzgerichtliches Urteil in Frage gestellt. In dieser Arbeit wird zunächst die Natur des Patronatsvertrages näher erläutert, wobei insbesondere die Hauptleistungspflicht im Lichte der Schuldrechtsreform begutachtet wird. Der Schwerpunkt liegt auf der eingehenden Untersuchung der Anwendbarkeit des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf harte Patronatserklärungen und der entsprechenden Inhaltskontrolle. Zuletzt wird auf die Voraussetzungen einer Sittenwidrigkeit und andere Unwirksamkeitsgründe eingegangen.
Aktualisiert: 2023-04-12
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Geistiges Eigentum als Kreditsicherheit

Geistiges Eigentum als Kreditsicherheit von Decker,  Maximilian
Geistiges Eigentum gewinnt stetig an Wert und Bedeutung. Zunehmend stellt sich daher auch die Frage, wie Geistiges Eigentum als Kreditsicherheit neue Finanzierungsmöglichkeiten für innovatives Unternehmertum eröffnen kann. Maximilian Decker geht dieser Frage zunächst im Rahmen der aktuellen deutschen Rechtslage nach und stellt dar, wie Immaterialgüterrechte und Lizenzen als Kreditsicherheit eingesetzt werden können. In einem zweiten Teil stellt er den UNCITRAL Legislative Guide on Secured Transactions und dessen immaterialgüterspezifischen Annex näher vor. Beide enthalten umfangreiche Vorschläge, wie nationale Kreditsicherungssysteme gerade auch im Hinblick auf den Einsatz Geistigen Eigentums optimiert werden könnten. Der Autor untersucht Möglichkeiten zur Reformierung des deutschen Kreditsicherungsrechts anhand dieser Empfehlungen und entwirft eigene Vorschläge für die insoweit notwendige insolvenzsichere Ausgestaltung von Lizenzen.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Die Behandlung dinglicher Kreditsicherheiten und Eigentumsvorbehalte nach den Artikeln 5 und 7 EuInsVO sowie nach autonomem deutschen Insolvenzkollisionsrecht

Die Behandlung dinglicher Kreditsicherheiten und Eigentumsvorbehalte nach den Artikeln 5 und 7 EuInsVO sowie nach autonomem deutschen Insolvenzkollisionsrecht von Naumann,  Claudia
Am 31. Mai 2002 ist die Europäische Insolvenzverordnung in Kraft getreten. Sie behandelt in den Artikeln 5 und 7 außerhalb des Insolvenzeröffnungsstaates gelegene dingliche Kreditsicherheiten und Eigentumsvorbehalte. Ausgehend vom Wortlaut werden eingehend die Rechtsnatur sowie die rechtlichen und praktischen Folgewirkungen der Artikel 5 und 7 untersucht. Die Sinnermittlung erfolgt anhand der klassischen Auslegungsmethoden unter Heranziehung europarechtsspezifischer Besonderheiten. Diese Vorschriften sind keine Kollisions-, sondern Sachnormen und im Kontext mit dem Anerkennungsrecht (Art. 17) zu lesen. Lässt das Insolvenzverfahren unter Anwendung der wesentliche Beeinträchtigungen der Sicherungsrechte befürchten, wird derartigen Wirkungen im Situsstaat die Anerkennung verweigert. Diskutiert wird die Problematik auch für das deutsche internationale Insolvenzrecht. Die Autorin befürwortet insoweit einen Rückgriff auf die Instrumentarien des IPR.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die Unternehmensbeleihung im europäischen Binnenmarkt

Die Unternehmensbeleihung im europäischen Binnenmarkt von Hintz,  Erik
Innerhalb der Europäischen Union existieren mit dem französischen , der englischen und der schwedischen drei unterschiedliche Konzepte zur Unternehmensbeleihung. Die Abwesenheit solcher «Unternehmenshypotheken» in den Rechtsordnungen der Mehrzahl der Mitgliedstaaten wirft die Frage auf, ob Letztere den Marktbürgern ein Instrument zur Ausübung grundfreiheitlich geschützten Wirtschaftsverkehrs vorenthalten. Diese Problematik wird ausgehend von der deutschen Rechtsordnung untersucht, wobei die Grundsatzfrage der Praktikabilität des Einsatzes des Unternehmens als lebender wirtschaftlicher Einheit zwecks Kreditsicherung behandelt wird. Die Frage, ob die grenzüberschreitende Kreditsicherung mittels mitgliedstaatlicher Unternehmenshypotheken zu eröffnen ist, stellt sich schließlich vor dem Hintergrund des sekundären Gemeinschaftsrechts, insbesondere der Europäischen Insolvenzverordnung.
Aktualisiert: 2019-12-19
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