Die parlamentarische Zustimmung zu völkerrechtlichen Verträgen erfolgt vor dem Vertragsschluss. Das Zustimmungsgesetz hat in der Bundesrepublik Deutschland nach heute allgemeiner Auffassung zwei verschiedene Funktionen: Zum einen ermächtigt es die Exekutive zum Vertragsschluss, zum anderen begründet es die Geltung des Vertrages als Norm in der deutschen Rechtsordnung. Die Arbeit geht der Frage nach, welche Mechanismen die Fortentwicklung eines Vertrages nach seinem Abschluss in der Völkerrechtsordnung erklären können. Auf dieser Grundlage widmet sie sich dann den Auswirkungen dieser Prozesse in der deutschen Rechtsordnung.
Aktualisiert: 2022-01-20
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Der wachsende Weltmarkt für Biokraftstoffe braucht dringend einen Rechtsrahmen, der die Konfliktpotentiale des Energiepflanzenanbaus regelt. Die Studie widmet sich dem Handel mit Biokraftstoffen in der WTO und erörtert anhand verschiedener Handelsmaßnahmen die rechtliche Umsetzbarkeit von Nachhaltigkeitskriterien für die Biospritproduktion. Neben der Schaffung einer spezifischen Zollnomenklatur für die neue Produktlinie sind gerade im Agrarsektor die Vorgaben des Welthandelsrechts für staatliche Subventionen zu beachten. Bei Biokraftstoffen aus unökologischer Produktion gestatten die Vertragstexte der WTO importsteuernde und vermarktungsregulierende Maßnahmen, während der extraterritoriale Einsatz von Gentechnik durch handelsrechtliche Instrumente nur begrenzt steuerbar ist. Die gegenseitigen Verpflichtungen einiger WTO-Mitglieder können auch im öffentlichen Beschaffungswesen eine Rolle spielen, wenn Biokraftstoffe bei der staatlichen Auftragsvergabe zum Kriterium werden. Für Entwicklungsländer sieht das WTO-Recht eine Reihe von Sonderregelungen vor, die ihre Teilnahme am Biokraftstoffhandel erleichtern können.
Die Darstellung richtet sich an mit Welthandelsrecht befasste Juristen sowie an Entscheidungsträger und Berater in Politik und Behördenpraxis.
Aktualisiert: 2022-01-20
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Stiftungsgründungen durch juristische Personen öffentlichen Rechts sind verstärkt zu beobachten. Diese Entwicklung deutet darauf hin, dass das Stiftungswesen einen rechtlichen Wandel durchlebt. Gegenstand der Untersuchung ist daher die Frage, ob aktuelle Stiftungsgründungen noch mit dem herkömmlichen Stiftungsbegriff vereinbar sind. Anhand der Analyse und rechtlichen Bewertung exemplarischer Beispiele staatlicher und kommunaler Stiftungsgründungen wird aufgezeigt, dass in dem Maße, wie die öffentliche Hand selbst als Stifter in Erscheinung tritt, sich die Position des Stiftungswesens als Teil des so genannten dritten Sektors, der bisher als Bindeglied zwischen Staat und Gesellschaft fungierte, verändert hat. In der Arbeit wird nachgewiesen, dass vorrangiges Motiv sowohl bei den Ländern als auch den Kommunen die Aufgabenverlagerung in Form der formellen oder materiellen Privatisierung ist. Diese Rechtsformenwahl der öffentlichen Hand führt zu einer zunehmenden Verklammerung von Staat und Gesellschaft und verursacht diffizile Abgrenzungsfragen. Die Autorin stellt unter Zugrundelegung des herkömmlichen Stiftungsbegriffs exemplarische Fälle solcher Stiftungsgründungen vor und unterzieht sie einer verfassungsrechtlichen und stiftungsrechtlichen Würdigung. Festgestellten verfassungsrechtlichen Defiziten dieser Rechtsformenwahl wird ein eigenes staatliches Organisationsmodell entgegengesetzt.
Aktualisiert: 2022-01-20
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Schwerpunktthema des siebenten Jahrbuches ist ein Ausschnitt aus dem großen Themenbereich "Menschenrechte". Es geht um das Lebensrecht von psychisch kranken und geistig behinderten Menschen, das in exemplarischer Weise durch die NS-"Euthanasie"-Aktion in Frage gestellt und verneint worden ist. Die Themen reichen von den geistes- und zeitgeschichtlichen Voraussetzungen des eugenischen Denkens über die Ereignisse während der Zeit der NS-Herrschaft und die Bemühungen um ihre strafrechtliche "Aufarbeitung" in der Bundesrepublik bis zu den gegenwärtigen Diskussionen um Sterbehilfe und menschenwürdiges Sterben. Innerhalb dieses Schwerpunktthemas und neben ihm hat sich für dieses Jahrbuch ein Nebenschwerpunkt mit der Thematik "Widerstand in einem totalitären System" herausgebildet.
Das Buch beinhaltet 7 s/w Abbildungen.
Aus dem Inhalt
Allgemeine Beiträge
'ANNA CAPELLI, Mailand:'
Strafvollzugsgeschichte – Quellen und Methoden
'FRIEDRICH DENCKER, Münster:'
Strafverfolgung der Euthanasie-Täter nach 1945
'PETRA FUCHS, Berlin / GERRIT HOHENDORF, München / PHILIPP RAUH, Berlin / ANNETTE HINZ-WESSELS, Berlin / PAUL RICHTER, Heidelberg / MAIKE ROTZOLL, Heidelberg:'
Die NS-"Euthanasie"-Aktion-T4 im Spiegel der Krankenakten. Neue Ergebnisse historischer Forschung und ihre Bedeutung für die heutige Diskussion medizinethischer Fragen
'KLAUS-DETLEV GODAU-SCHÜTTKE, Bielefeld:'
Die Untätigkeit der Justiz vor 1945
'DOMENIK HENNING WENDT; Münster:'
Humor als Form des Widerstands im Dritten Reich
'UWE KAMINSKY, Düsseldorf:'
Die Evangelische Kirche und der Widerstand gegen die "Euthanasie"
'HANS-WALTER SCHMUHL, Bielefeld:'
Die katholische Kirche und die "Euthanasie"
'HANS-WALTER SCHMUHL, Bielefeld:'
"Euthanasie" im Nationalsozialismus – ein Überblick
'MICHAEL SCHWARTZ, Berlin:'
Medizinische Tyrannei: Eugenisches Denken und Handeln in international vergleichender Perspektive (1900–1945)
Forum Juristische Zeitgeschichte
'VERA GROßE-VEHNE, Münster:'
"NARA T-253, roll 44, file 81" – "Euthanasie"-Quellen bei T. Morell
Beiträge zur modernen deutschen Strafgesetzgebung. Materialien zu einem Historischen Kommentar
'SYLVIA KESPER-BIERMANN, Bayreuth:'
Kodifikation und Nation. Entwicklungslinien deutscher und schweizerischer Kriminalgesetzgebung im 19. und frühen 20. Jahrhundert
Leben und Werk. Biographien und Werkanalysen
'MARIO A. CATTANEO, Padova Treviso:'
Recht, nicht Rache. Zum Gedenken an Simon Wiesenthal
'KLAUS-DETLEV GODAU-SCHÜTTKE, Bielefeld:'
Die Heyde/Sawade-Affäre. Zur Person Werner Heyde – 1902 bis 1945
'ROBERT CHR. VAN OOYEN, Lübeck:'
Normative Staatslehre in pluralismustheoretischer Absicht: Hans Kelsens Verfassungstheorie der offenen Gesellschaft
'BERND RÜTHERS, Konstanz:'
Der Widerstand der Namenlosen – Hans Calmeyer – zu Unrecht vergessen!
'FRIEDRICH SCHAFFSTEIN (†)'
Erinnerungen an Georg Dahm
Juristisches Zeitgeschehen. Rechtspolitik und Justiz aus zeitgenössischer Perspektive
'JOHANN BRAUN, Passau:'
Freiheit und Personalität
'HELIA-VERENA DAUBACH, Recklinghausen:'
Aktuelle Entwicklungen: § 216 StGB – Patientenverfügung – Patientenautonomie
'HEINZ HOLZHAUER, Münster:'
Zum Verlauf und zum gegenwärtigen Stand der Diskussionen um die Patientenautonomie am Lebensende
'CRISTINA DE MAGLIE, Pavia:'
Multikulturalismus und Strafrecht. Am Beispiel der USA
'THILO RAMM, Darmstadt:'
Juristische Politikbegleitung
Recht in der Kunst – Kunst im Recht
'REINER HAEHLING VON LANZENAUER, Baden-Baden:'
Angeklagt wegen Mordes: Rechtsanwalt Karl Hau
'KLAUS LÜDERSSEN, Frankfurt:'
Die düstere Poesie des Paradoxen im Recht. Kafkas Roman "Der Proceß" und verwandte Texte
Beiträge zur Anwaltsgeschichte
'ANGELA BORGSTEDT, Karlsruhe:'
Solidarität – Entsolidarisierung. Reaktionen innerhalb der Anwaltschaft auf die Entrechtung jüdischer Kollegen
'ANGELIKA KÖNIGSEDER, Berlin:'
Verteidigung vor dem Volksgerichtshof
'TILLMANN KRACH, Mainz:'
Rechtsanwälte im Nationalsozialismus. Anpassung – Distanz – Widerstand
'TILLMANN KRACH, Mainz:'
Die Ahndung "widerständigen Verhaltens" durch die anwaltliche Ehrengerichtsbarkeit
'HARTMUT LUDWIG, Berlin:'
Rechtsanwalt Dr. Hans Koch als Verteidiger Pfarrer Martin Niemöllers 1938 vor dem Sondergericht II in Berlin
Aktualisiert: 2022-01-20
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Aktualisiert: 2022-01-20
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Geliebt hat er die Rechtswissenschaft nicht, persönlichkeitsprägend ist sie für ihn nicht geworden, und auch sein Werk ist letztlich durch sie nicht entscheidend geprägt worden. Und doch wird, wenn von "Dichterjuristen" die Rede ist, der Name Heinrich Heines stets als einer der ersten fallen. Immerhin wurde er an der juristischen Fakultät der Universität Göttingen, einer der renommiertesten seiner Zeit, durch den bekannten Rechtshistoriker Gustav Hugo zum Doktor beider Rechte promoviert. So finden sich denn in seinem Werk zahlreiche Passagen - auch solche größeren Umfangs -, die den Autor als Juristen ausweisen. Sie betreffen zum einen Rechtsfragen selbst, zum anderen Fragen, deren Behandlung den studierten Juristen erkennen lassen. Die vorliegende, mit einer umfangreichen Einleitung von Thomas Vormbaum versehene Textsammlung gibt die wichtigsten dieser Textpassagen mit Erläuterungen wieder.
Aktualisiert: 2020-03-05
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Waldorfpädagogik, anthroposophische Medizin, biologisch-dynamische Landwirtschaft und ethisch-ökologisches Bankwesen leisten gern konsumierte sowie gelegentlich gewürdigte Gesellschaftsbeiträge und bilden mit diesen im Kontext der Alternativkultur eine Bewegung: die anthroposophische Bewegung. Wenig bekannt sowie geschätzt ist bislang jedoch, dass neben dieser pluralen Bewegung auch eine öffentliche Gesellschaft existiert: die Anthroposophische Gesellschaft. Und heute zunehmend zitiert, aber kaum kanonisch rezipiert ist die Inspirationsquelle beider, Rudolf Steiners Philosophie vom Menschen: die Anthroposophie.°°Rudolf Steiner hat die Anthroposophie zu Beginn des 20. Jahrhunderts zunächst als Philosophie formuliert, dann zu ihrer Pflege eine Gesellschaft gegründet und schließlich aus dieser heraus berufspraktische Anregungen gegeben. Die Akteure der anthroposophischen Philosophie, Gesellschaft und Bewegung blicken anlässlich seines 150. Geburtstagsjahres auf eine nunmehr 100-jährige Wirkungsgeschichte zurück. Und die akademische Esoterikforschung beginnt nun, die Anthroposophie rückwärts von den Praxisfeldern über die Gesellschaftsgeschichte bis zu ihren Philosophiequellen zu erschließen.°°Der Sammelband Anthroposophie in Geschichte und Gegenwart möchte zu dieser jüngst eröffneten Debatte einen Beitrag zum Dialog zwischen akademischer und anthroposophischer Wissenschaft leisten. Er bietet Laien wie Akademikern eine systematische Einführung in Kontext, Genese, Idee und Wirkungsgeschichte der anthroposophischen Philosophie, Gesellschaft und ihren Praxisfeldern.
Aktualisiert: 2022-12-21
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Das preußische Seidengewerbe erfreute sich im 18. Jahrhundert der besonderen Aufmerksamkeit der staatlichen Wirtschaftspolitik im Rahmen merkantilistischer Wirtschaftsmaßnahmen und wurde auch durch das Engagement jüdischer Unternehmer gefördert. Im Mittelpunkt dieses Buches stehen jene Interaktionen und Kommunikationen zwischen dem König, seinen Beamten und den jüdischen Seidenunternehmern, die den Handlungsspielraum der einzelnen Akteure im Allgemeinen und beispielhaft an den beiden Seidenunternehmen von Bernhard Isaak und Moses Mendelssohn erhellen. Deren Entwicklung wäre ohne die sozialen Netzwerke der Akteure der Aufklärung und der Wirtschaft sowie ihre engen Interdependenzen im 18. Jahrhundert nicht erfolgreich verlaufen. Innerhalb von drei Generationen und unter den veränderten gesellschaftlichen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Verhältnissen in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts wurden aus Bittstellern der jüdischen Minderheit ihre Rechte kennende und nutzende bürgerliche Wirtschaftsakteure, die ihre Interessen selbstbewusst und zielgerichtet im Dialog mit dem König und seiner Bürokratie vertraten. Da Moses Mendelssohn seinen eigenen Seidenhandel unter dem sicheren Dach der Firma Bernhard Isaak und Söhne abwickelte, blieb dieser „Handel auf eigene Rechnung“ in der Forschung bislang unbeachtet. Das Geschäftsjournal seiner Seidenhandlung belegt den großen wirtschaftlichen Erfolg dieses jüdischen Aufklärers, der sich eine europaweit anerkannte Reputation als Fachmann für das Wechselrecht und das Seidengewerbe erarbeitete und als zuverlässiger Geschäftsmann die großen preußischen Seidenunternehmen mit qualitativ hochwertiger Rohseide versorgte. Das Buch gewährt auch Einblicke in eine besondere Quellengattung, das Geschäftsjournal, und erleichtert deren Benutzung durch die Erläuterungen der fachspezifischen Begriffe.
Aktualisiert: 2022-12-21
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Employee Relationship Management (ERM) ist Bestandteil
und zugleich Erweiterung des klassischen Personalmarketing.
Seine Beziehungsphasen
• Personalgewinnung
• Personaleinsatz
• Personalbindung
• Personalfreisetzung
sind in den Bänden 1 bis 4 ausführlich dargestellt worden. Als
Ergänzung zur anwendungsorientierten Veranschaulichung der
dort dargestellten Inhalte dient das vorliegende Handbuch.
Wiederum haben Expertinnen und Experten aus Hochschule
und Wirtschaft ihr Wissen zu den unterschiedlichen Aspekten
des Employee Relationship Managements zusammengetragen,
diesmal aber speziell aufbereitet in Form exemplarischer Fallstudien,
die aufzeigen, wie die Herausforderungen und Potenziale
des ERM in praktischen Beispielen zielführend gestaltet
werden können. Entstanden ist ein Mix aus Good Practice
Cases, der vielfache Anregungen bietet und in seiner Art einzigartig
im deutschsprachigen Raum ist.
Somit eignet sich das Handbuch sowohl für Studierende, die
ihr theoretisches Wissen an Beispielen aus dem Berufsalltag
erproben wollen, als auch für Managerinnen und Manager, um
neue Anregungen zur erfolgreichen Disposition im erweiterten
Personalmarketing zu erhalten.
Aktualisiert: 2022-01-20
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Die Monographie wendet sich an Juristen, Politologen, Historiker und interessierte Laien. Ihre Zielsetzung besteht darin herauszufinden, ob es der bundesdeutschen Justiz bei der Ahndung des DDR-Unrechts gelungen ist, die bei der als gescheitert angesehenen Ahndung von NS-Justizverbrechen gemachten Fehler zu vermeiden.
Aktualisiert: 2022-01-20
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