Aktualisiert: 2020-09-01
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KGaA und Vorzugsaktie gewinnen im Kontext der Eigenkapitalfinanzierung von Aktiengesellschaften Bedeutung. Beide Instrumente dienen u.a. der Kontrollerhaltung. Da der Einsatz von stimmrechtlosen Vorzugsaktien nur begrenzt möglich ist, kann eine Finanzierungsblockade entstehen. Diese kann durch den Formwechsel in eine KGaA wieder beseitigt werden.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Ausgehend von den rechtlichen Rahmenbedingungen werden typische Fragen und Probleme behandelt und praxiserprobte Lösungen geboten. Besonders eingehend werden die Rechte und Aufgaben des Versammlungsleiters - auch in Konfliktsituationen - sowie das Rede- und Auskunftsrecht des Aktionärs erläutert.
Die Neuauflage wurde durchgehend überarbeitet. Berücksichtigt wurden u. a.:
- Corporate Governance Kodex
- Jüngste Gesetzesänderungen
- Aktuelle Rechtsprechung und Fachliteratur
Aktualisiert: 2023-01-01
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Die KGaA ist in der jüngeren Vergangenheit insbesondere bei Familienunternehmen in den Fokus der Gestaltungspraxis gerückt. Vermehrt kommt dabei eine SE als persönlich haftende Gesellschafterin der KGaA zum Einsatz. In der gesellschaftsrechtlichen Literatur ist die SE & Co. KGaA bislang nicht Gegenstand der Diskussion. Diese Lücke zu schließen ist das Ziel der vorliegenden Monographie. Der Autor untersucht die einzelnen Organe dieser Rechtsform und entwickelt Lösungsvorschläge für die Rechtsfragen, die sich durch den Einsatz einer SE als Komplementärin einer KGaA ergeben. Praktischen Wert erlangt die Untersuchung insbesondere durch ihre Darstellung der Besonderheiten, die im Rahmen des Formwechsels einer AG bzw. SE in eine SE & Co. KGaA Anwendung finden.
Aktualisiert: 2023-04-08
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Jörn Grosch betrachtet Steuertatbestände, in denen eine Person Einkünfte erzielt, eine andere Person jedoch Steuerschuldnerin wird, wie im Fall der Organschaft, der Mitunternehmerschaft, der Kommanditgesellschaft auf Aktien und Hinzurechnungstatbestände des AStG (§§ 7 ff., 15 AStG). Der Autor zeigt, dass viele Probleme mit der Rechtstechnik einer Ergebniszurechnung zusammenhängen, die die Einkünfteerzielung und Steuerschuldnerschaft trennt. Der Ergebniszurechnung stellt er Alternativen gegenüber, die deren Probleme vermeiden. Darüber hinaus werden Fragen der Trennung von Einkünfteerzielung und Steuerschuldnerschaft im Abkommensrecht dargestellt und Lösungen dazu entwickelt.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Ein erfahrenes Autorenteam aus Wissenschaft, Wirtschaft und Rechtsberatung erläutert systematisch das Recht der Aktiengesellschaften von der Gründung über den laufenden Betrieb bis zur Beendigung. Dabei werden in der Detailtiefe praxisgerechte Schwerpunkte gesetzt. Berücksichtigt werden die zahlreichen Gesetzesänderungen, u.a. das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG), das Gesetz zur Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen, das Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie, die Aktienrechtsnovelle 2016 und das Abschlussprüfungsreformgesetz ( AReG). Behandelt werden
• die Gründung
• die Satzung
• Kapitalmaßnahmen und Finanzierung
• die Organe
• die Hauptversammlung
• Sonderprüfung, Jahresabschluss und Gewinnverwendung
• Registerwesen und Bekanntmachungen
• börsennotierte Aktiengesellschaften
• das Konzernrecht
• die Mitbestimmung
• die Auflösung und Abwicklung
• die KGaA
• das Steuerrecht.
Der Anhang enthält im Wesentlichen in der Praxis verwendbare Muster einschließlich Satzung. Käufer des Buches erhalten alle Muster des Buches gratis als Word-Datei.
Aktualisiert: 2023-02-08
Autor:
Sebastian LL.M. Becker,
Christoph von von Eiff,
Jürgen Frodermann,
Björn Gaul,
Thomas Gerdel,
Andreas M.C.J. Göhmann,
Marcel eMBA Hagemann,
Henryk Haibt,
Armin M.C.J. Hauschild,
Karsten Heider,
Peter Henning,
Dirk Jannott,
Rolf Leithaus,
Heinz Nicolas,
Wolfgang Richter,
Robert Schreiner,
Christian Schübel,
Hans-Peter Schwintowski,
Ulrich Seibert,
Marcus LL.M. Wuntke,
Isolde Würz
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Insbesondere die hohe Zahl an Unternehmensinsolvenzen von kleinen und mittelständischen Unternehmen in den vergangenen Jahren bedarf einer weiteren Analyse der Wahl der optimalen Rechtsform. Ein wichtiges Kriterium ist dabei für kleine beziehungsweise mittelständische Unternehmen die Möglichkeit, sich am Kapitalmarkt risikotragendes Eigenkapital zu beschaffen, um am Markt konkurrenzfähig zu bleiben. Die (GmbH & Co.) KGaA stellt dabei eine alternative Rechtsform dar, die neben der AG die Möglichkeit eröffnet, den Gang an die Börse durchzuführen. Zu diesem Zweck wird die GmbH & Co. KGaA steuerlich analysiert. Die Beurteilung der Besteuerung erfolgt nach zwei Betrachtungsweisen: der kapitalistischen und der bisher in der Literatur vernachlässigten mitunternehmerischen Betrachtungsweise. Dabei bleibt es nicht bei einer bloßen Beschreibung der unterschiedlichen Denkansätze, sondern es wird darüber hinaus ein quantitativer Steuerbelastungsvergleich für verschiedene Fallkonstellationen durchgeführt. In die abschließende Beurteilung werden neben der Besteuerung zudem nicht-steuerliche Kriterien einbezogen.
Aktualisiert: 2023-04-12
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Dass der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) jüngst wieder mehr Aufmerksamkeit zuteil wurde, verwundert nicht. Das hybride Binnenrecht der KGaA eröffnet Unternehmen vielfach genau dort Gestaltungsmöglichkeiten, wo die Instrumente des Aktienrechts an Grenzen stoßen. Dies zeigt sich insbesondere bei der Abschaffung stimmrechtsloser Vorzugsaktien. Hier kann die KGaA als Äquivalent zur Vorzugsaktie eingesetzt werden und so die Beibehaltung des Machtgefüges innerhalb der Gesellschaft gewährleisten. Diese Arbeit macht es sich zur Aufgabe, Vorzugsaktie und KGaA in den Kontext von Kontrollerhaltung und Eigenkapitalfinanzierung einzuordnen. Im Hauptteil der Arbeit werden die verschiedenen Wege zur Abschaffung stimmrechtsloser Vorzugsaktien näher beleuchtet und die dabei auftretenden Rechtsfragen einer Lösung zugeführt.
Aktualisiert: 2023-04-07
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Eine KGaA ist eine Kommanditgesellschaft auf Aktien, deren persönlich haftender Gesellschafter keine natürliche Person ist (z.B. Kapital- oder Kommanditgesellschaften oder eine Stiftung). Zivilrechtliche Vorteile sind die Haftungsbeschränkung, die Nachfolgeregelung, die Machtfülle der die Komplementärgesellschaft beherrschenden Familie sowie die Kompetenzlosigkeit des Aufsichtsrates - alles Punkte, die diese Rechtsform insbesondere für Familienunternehmen interessant machen.
Das Heft bietet für diese Rechtsform Satzungsformulierungen, die alle praktischen und rechtlichen Schwierigkeiten bei der Ausgestaltung einer GmbH & Co. KGaA berücksichtigen - auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Literatur. Es wird eine einfache Mustersatzung einer nicht börsennotierten und eine ausführliche Satzung einer börsennotierten KGaA mit beschränkter Haftung dargestellt.
Aktualisiert: 2021-12-30
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Aktualisiert: 2023-03-29
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Diese Arbeit untersucht erstmals eingehender die Stellung der KGaA als Beteiligte eines Beherrschungsvertrags (§ 291 AktG). Außerdem geht sie der Frage nach einer analogen Anwendung der §§ 319 ff. AktG auf die KGaA nach und bejaht sie schließlich dem Grunde nach. Neben allgemeinen Legitimationsfragen sowie Problemen der Konzernbildung, -leitung und -beendigung steht die Stellung der persönlich haftenden Gesellschafter – u. a. in Bezug auf Haftung, Verlustbeteiligung und Selbstorganschaft – im Mittelpunkt des Interesses.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die Rechtsform der KGaA ist ein Glücksfall für die besonderen Bedürfnisse eines Familienunternehmens: Sie verbindet die Gestaltungsmöglichkeiten einer Personengesellschaft und die steuerlichen Vorteile einer GmbH & Co. KG mit der Börsenfähigkeit einer AG. Die Verbindung von personengesellschaftsrechtlichen und aktienrechtlichen Elementen in der KGaA erzeugt allerdings ein Konfliktfeld, das in § 278 Abs. 2, 3 AktG nur sehr knapp geregelt ist. Stephan Philbert legt diese Verweisungen gesetzessystematisch aus, um eine klare Abgrenzung zwischen den Regelungsregimen zu ermöglichen.
Der Wissenschaft stellt Stephan Philbert die These vor, dass einer abstrakt-systematisierenden Zuordnung im Zweifel Vorrang gegenüber einer konkret-teleologischen Perspektive zuzuweisen sei. Bedeutsame Abgrenzungsprobleme wie z. B. die Holzmüller-Doktrin, die Rechnungslegung und die Satzungsänderung werden eingehend behandelt.
Die Arbeit dient sowohl dem Rechtsberater als auch dem Unternehmer als praktisches Nachschlagewerk: Zahlreiche Übersichten verschaffen Klarheit über die Struktur, die anwendbaren Vorschriften und die zulässigen Satzungsgestaltungen der KGaA.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Der Bundesgerichtshof hat durch seinen Beschluss vom 24. Februar 1997 (BGHZ 134, 392) die GmbH & Co. KGaA als weitere börsenfähige Rechtsform anerkannt. Gegen eine verstärkte Verwendung dieser Gesellschaftsform spricht insbesondere die verbreitete Behauptung, wonach die GmbH & Co. KGaA ein undurchsichtiges Rechtsgebilde sei, in dem die in der AG konkretisierte aktienrechtliche Gewaltenteilung in einem erheblichen Maße aufgeweicht werde. Dies macht es erforderlich, das anwendbare Recht zu bestimmen sowie die Instrumente der Einschränkung der bestehenden Gestaltungsfreiheit und deren praktischen Anwendungsbereich herauszuarbeiten. Die Arbeit nimmt eine systematische und anhand praktischer Fragestellungen erfolgende Bestimmung und Bewertung von Umfang und Grenzen des gesellschaftsrechtlichen Anlegerschutzes in der börsennotierten GmbH & Co. KGaA vor.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Seit einigen Jahren wird an der Reform des deutschen Aktienrechts gearbeitet, und die Fülle der sich dabei erhebenden Fragen wird allerorts von Wissenschaft und Pra xis behandelt. Um so verwunderlicher muß es erscheinen, daß im Rahmen der diesbezüglichen Ausführungen und Überlegungen die Kommanditgesellschaft auf Aktien bisher keine besondere Würdigung fand. Nun handelt es sich bei dieser Unternehmungsform um ein nur noch wenig bekann tes und selten angewandtes Rechtsinstitut, dessen Probleme bisher vorwiegend aus rein juristischer Schau behandelt und dargestellt worden sind. Dabei kommen in der Regel wirtschaftliche und speziell betriebswirtschaftliche Überlegungen kaum in Betracht. Aus diesen Gründen und durch die bevorstehende Aktienrechtsreform angeregt, ent stand die vorliegende Arbeit, die Anlaß geben soll, die Kommanditgesellschaft auf Aktien einmal in die Diskussion zur Reform des Aktienrechts und zum anderen in weiteren Kreisen mit in die Überlegungen bei der Wahl der Unternehmungsform einzubeziehen. Sie wurde nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten aufge baut und soll in erster Linie die wirtschaftlichen Ausstrahlungen der rechtlichen Bestimmungen aufzeigen, eine Möglichkeit der Behandlung von Unternehmungs formen, von der bisher noch selten Gebrauch gemacht wurde. auf eine Reihe von Die Ausführungen stützen sich neben der angegebenen Literatur Satzungen bestehender Kommanditgesellschaften auf Aktien, die mir freund l- cherweise zur Verfügung gestellt wurden. An dieser Stelle möchte ich Herrn Prof. Dr. Dr. h. c. Erich Gut e n b erg für sein Interesse, das er der Arbeit entgegengebracht hat, und für seine kritischen Hinweise danken. Mönchengladbach. im Frühjahr 1959 Manfred Elschenbroich Inhaltsverzeichnis Seite Einleitung .
Aktualisiert: 2023-04-04
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Aufgrund des hybriden Charakters der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) besteht seit Jahrzehnten Uneinigkeit hinsichtlich ihrer konzeptionellen steuerrechtlichen Behandlung. Durch das Urteil des BFH vom 19.5.2010, wonach es für die Anwendung des DBA-Schachtelprivilegs allein auf die zivilrechtliche Einordnung der KGaA als juristische Person ankommt, hat die andauernde Diskussion um die Besteuerung der KGaA – insbesondere im Hinblick auf deren abkommensrechtliche Behandlung – neuen Auftrieb erhalten.
Die Entscheidung des BFH hat zur Folge, dass eine Dividendenempfängerin in der Rechtsform der KGaA die von zahlreichen DBA gewährte Steuerfreistellung ausländischer Dividendeneinkünfte auch insoweit in Anspruch nehmen kann, als diese Einkünfte dem persönlich haftenden Gesellschafter auf der Grundlage der sog. „Wurzeltheorie“ unmittelbar zuzurechnen sind. Um Besteuerungslücken zu vermeiden, hat der Gesetzgeber zum 1.1.2012 mit der Einführung des § 50d Abs. 11 EStG reagiert, wonach die Anwendung des DBA-Schachtelprivilegs nunmehr insoweit ausgeschlossen ist, als die Einkünfte nach innerstaatlichem Recht anderen Personen als der Kapitalgesellschaft selbst zuzurechnen sind.
Eine Untersuchung des geltenden Rechts zeigt jedoch, dass die Besteuerung von Unternehmen in der Rechtsform der KGaA insgesamt nur unzureichend geregelt ist. Die steuerrechtliche Behandlung der KGaA auf der Grundlage der bestehenden, in sich widersprüchlichen Sonderregelungen führt in der Praxis zu erheblichen Rechtsunsicherheiten. Anstelle einzelfallbezogener Nachbesserungsversuche – wie der Einführung von § 50d Abs. 11 EStG – sollte der Gesetzgeber vielmehr erwägen, das Besteuerungskonzept der KGaA auf eine konsistente gesetzliche Grundlage zu stellen, um eine attraktive Rechtsformalternative zu schaffen.
Aktualisiert: 2019-10-03
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Der Beschluss des BGH vom 24. Februar 1997 zur Zulässigkeit einer KGaA mit einer GmbH als Komplementärin hat die wohl gestaltungsreichste deutsche Rechtsform in den Mittelpunkt des gesellschaftsrechtlichen Interesses gerückt. Die kapitalistische KGaA vereint die Vorteile der GmbH und der AG und bietet dem Satzungsgeber weitaus mehr Gestaltungsfreiheit als die AG. Für kapitalmarktaktive Unternehmen bestehen mit der Rechtsform der GmbH & Co. KGaA dem Gesetz nach ideale Möglichkeiten, die Unternehmensführung und Kapitalaufbringung zu trennen. Ziel der Arbeit ist es, den hieraus resultierenden Konflikt zwischen der Gestaltungsfreiheit und dem Anlegerschutz zu vermessen und auf der Ebene der KGaA-Satzung und des Gesellschaftsvertrages der Komplementärgesellschaft Gestaltungsvorschläge zu unterbreiten, um eine Machtbalance zwischen Geschäftsführung und Kommanditaktionären zu erzielen.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Aktualisiert: 2022-02-12
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Die KGaA nimmt eine besondere Stellung im deutschen Gesellschaftsrecht ein, da nach § 278 AktG in einer Gesellschaft sowohl personen- als auch kapitalgesellschaftsrechtliche Beteiligungsstrukturen nebeneinander bestehen. Hierauf basieren die Probleme der Besteuerung derKGaA: Der gesellschaftsrechtlich hybride Charakter der KGaA und die damit verbundenen ökonomischen Aspekte müssen sich in der Besteuerung wiederfinden. Hieraus lassen sich die Kriterien für eine systematische Analyse der KGaA-Besteuerung bestimmen. Die Besteuerung der personalistischen Strukturelemente muss derjenigen von Personenunternehmen entsprechen; als Vergleichsmaßstab für die Besteuerung der kapitalistischen Strukturelemente dient die Besteuerung der AG bzw. der GmbH.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Während sich Stiftung & Co. KG und GmbH & Co. KGaA in den vergangenen Jahren großer Beliebtheit in der wissenschaftlichen Literatur erfreut haben, ist die Rechtsformalternative einer Stiftung & Co. KGaA bislang gänzlich unbeachtet geblieben. Dies vermag zu überraschen, zumal sich mit einer derartigen Kombination zum einen die Vorzüge des Stiftungsrechts in Anspruch nehmen lassen; zum anderen bietet sich mit einer Kommanditgesellschaft auf Aktien die Möglichkeit, Zugang zu einem organisierten Kapitalmarkt zu erhalten. Insofern stellt die Stiftung & Co. KGaA eine überaus interessante Rechtsformalternative dar, die vielleicht nicht für die breite Masse, jedoch sicherlich in speziell gelagerten Anwendungsfällen eine überaus erwägenswerte Option begründet. Die Arbeit befasst sich mit der Frage nach der grundsätzlichen Zulässigkeit einer Stiftung & Co. KGaA und den gesellschafts- und steuerrechtlichen Charakteristika einer derartigen Rechtsformkombination. Den Abschluss der Untersuchung bildet ein Steuerbelastungsvergleich, der die Stiftung & Co. KGaA einer klassischen KG, einer Stiftung & Co. KG sowie einer klassischen KGaA gegenüberstellt.
Aktualisiert: 2019-12-19
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