Funktionsgerechte Hochschulorganisation

Funktionsgerechte Hochschulorganisation von Horn,  Hans-Detlef, Krause,  Katharina
Am 4. Dezember 2012 veranstalteten der Deutsche Hochschulverband, Landesverband Hessen und die Philipps-Universität Marburg ein Symposium zum Thema "Funktionsgerechte Hochschulorganisationen - Rahmenbedingungen und Entwicklungspotenziale akademischer Selbstverwaltung". Der Band versammelt die dort gehaltenen und anschließend überarbeiteten Stellungnahmen und Referate. Er richtet sich nicht nur an Hochschulpolitischer und Hochschulrechtler, sondern besonders auch an diejenigen, für die die Organisation der hochschulinternen Willensbildung zum Umfeld ihrer alltäglichen Arbeitspraxis gehört: an Wissenschaftler, Nachwuchswissenschaftler und Studierende.
Aktualisiert: 2023-06-20
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Funktionsgerechte Hochschulorganisation

Funktionsgerechte Hochschulorganisation von Horn,  Hans-Detlef, Krause,  Katharina
Am 4. Dezember 2012 veranstalteten der Deutsche Hochschulverband, Landesverband Hessen und die Philipps-Universität Marburg ein Symposium zum Thema "Funktionsgerechte Hochschulorganisationen - Rahmenbedingungen und Entwicklungspotenziale akademischer Selbstverwaltung". Der Band versammelt die dort gehaltenen und anschließend überarbeiteten Stellungnahmen und Referate. Er richtet sich nicht nur an Hochschulpolitischer und Hochschulrechtler, sondern besonders auch an diejenigen, für die die Organisation der hochschulinternen Willensbildung zum Umfeld ihrer alltäglichen Arbeitspraxis gehört: an Wissenschaftler, Nachwuchswissenschaftler und Studierende.
Aktualisiert: 2023-06-20
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Zielvereinbarungen im Hochschulbereich

Zielvereinbarungen im Hochschulbereich von Schmuck,  Sebastian
Staatliche Hochschulen sehen sich immer mehr mit der Aufgabe konfrontiert, das aus der Privatwirtschaft stammende „Neue Steuerungsmodell“ mit den dazu gehörenden Instrumenten zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben um- und einzusetzen. Eines dieser neuen Instrumente ist die Zielvereinbarung, die auf allen Ebenen der Hochschulverwaltung abgeschlossen werden kann. Das vorliegende Werk beschäftigt sich mit externen Zielvereinbarungen, die zwischen dem jeweiligen Bundesland und den staatlichen Hochschulen und Medizinischen Fakultäten vereinbart werden. Es klärt die Frage auf, ob Zielvereinbarungen aus rechtswissenschaftlicher Sicht geeignet sind, die mit ihnen verfolgten Ziele zu erreichen. Nach einer einleitenden Vorstellung des Neuen Steuerungsmodells stellt der Verfasser in einem empirischen Teil Zielvereinbarungen aus den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern sowie deren rechtliche Grundlagen dar. Darauf aufbauend untersucht er, ob die mit dem neuen Steuerungsinstrument verfolgten Ziele in der bisherigen Praxis erreicht wurden oder nicht. Im Hauptteil wird die zentrale Frage geklärt, ob es sich bei den Vereinbarungen um verbindliche öffentlich-rechtliche Verträge handelt und welche verfassungsrechtlichen Grenzen und einfach-rechtliche Vorschriften insbesondere beim Abschluss von Zielvereinbarungen zu beachten sind. Abschließend erläutert der Verfasser Fälle von Leistungsstörungen und Möglichkeiten der Durchsetzung der vertraglichen Verpflichtungen. Der Verfasser gelangt zu dem Ergebnis, dass sich Zielvereinbarungen aus juristischer Sicht grundsätzlich eignen, die mit ihnen angestrebten Ziele auch zu erreichen. Die bisher in der Praxis festgestellten Defizite beim Einsatz des neuen Steuerungsinstruments resultieren daher allein auf der konkreten Gestaltung der Vereinbarung im Einzelfall. Das vorliegende Buch richtet sich an alle Beteiligten der staatlichen Hochschulerwaltung sowohl auf Seiten der Länder und ihrer Ministerien als auch in den Hochschulen, die ihre Hochschulen mit Zielvereinbarungen führen wollen, um deren Vorteile für eine moderne Hochschulverwaltung zu nutzen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Funktionsgerechte Hochschulorganisation

Funktionsgerechte Hochschulorganisation von Horn,  Hans-Detlef, Krause,  Katharina
Am 4. Dezember 2012 veranstalteten der Deutsche Hochschulverband, Landesverband Hessen und die Philipps-Universität Marburg ein Symposium zum Thema "Funktionsgerechte Hochschulorganisationen - Rahmenbedingungen und Entwicklungspotenziale akademischer Selbstverwaltung". Der Band versammelt die dort gehaltenen und anschließend überarbeiteten Stellungnahmen und Referate. Er richtet sich nicht nur an Hochschulpolitischer und Hochschulrechtler, sondern besonders auch an diejenigen, für die die Organisation der hochschulinternen Willensbildung zum Umfeld ihrer alltäglichen Arbeitspraxis gehört: an Wissenschaftler, Nachwuchswissenschaftler und Studierende.
Aktualisiert: 2023-06-12
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Zielvereinbarungen im Hochschulbereich

Zielvereinbarungen im Hochschulbereich von Schmuck,  Sebastian
Staatliche Hochschulen sehen sich immer mehr mit der Aufgabe konfrontiert, das aus der Privatwirtschaft stammende „Neue Steuerungsmodell“ mit den dazu gehörenden Instrumenten zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben um- und einzusetzen. Eines dieser neuen Instrumente ist die Zielvereinbarung, die auf allen Ebenen der Hochschulverwaltung abgeschlossen werden kann. Das vorliegende Werk beschäftigt sich mit externen Zielvereinbarungen, die zwischen dem jeweiligen Bundesland und den staatlichen Hochschulen und Medizinischen Fakultäten vereinbart werden. Es klärt die Frage auf, ob Zielvereinbarungen aus rechtswissenschaftlicher Sicht geeignet sind, die mit ihnen verfolgten Ziele zu erreichen. Nach einer einleitenden Vorstellung des Neuen Steuerungsmodells stellt der Verfasser in einem empirischen Teil Zielvereinbarungen aus den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern sowie deren rechtliche Grundlagen dar. Darauf aufbauend untersucht er, ob die mit dem neuen Steuerungsinstrument verfolgten Ziele in der bisherigen Praxis erreicht wurden oder nicht. Im Hauptteil wird die zentrale Frage geklärt, ob es sich bei den Vereinbarungen um verbindliche öffentlich-rechtliche Verträge handelt und welche verfassungsrechtlichen Grenzen und einfach-rechtliche Vorschriften insbesondere beim Abschluss von Zielvereinbarungen zu beachten sind. Abschließend erläutert der Verfasser Fälle von Leistungsstörungen und Möglichkeiten der Durchsetzung der vertraglichen Verpflichtungen. Der Verfasser gelangt zu dem Ergebnis, dass sich Zielvereinbarungen aus juristischer Sicht grundsätzlich eignen, die mit ihnen angestrebten Ziele auch zu erreichen. Die bisher in der Praxis festgestellten Defizite beim Einsatz des neuen Steuerungsinstruments resultieren daher allein auf der konkreten Gestaltung der Vereinbarung im Einzelfall. Das vorliegende Buch richtet sich an alle Beteiligten der staatlichen Hochschulerwaltung sowohl auf Seiten der Länder und ihrer Ministerien als auch in den Hochschulen, die ihre Hochschulen mit Zielvereinbarungen führen wollen, um deren Vorteile für eine moderne Hochschulverwaltung zu nutzen.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Niedersächsisches Hochschulgesetz

Niedersächsisches Hochschulgesetz von Epping,  Volker
Vom ersten und bis heute wegweisenden Hochschulurteil des Bundesverfassungsgerichts zum Niedersächsischen Vorschaltgesetz aus dem Jahr 1973 über die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur niedersächsischen Stiftungshochschule bis hin zur jüngsten verfassungsgerichtlichen Entscheidung zur Medizinischen Hochschule Hannover – niedersächsische Reformen des Hochschulrechts standen und stehen im Zentrum des wissenschaftsrechtlichen Interesses. Der Kommentar zum Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) behandelt umfassend und aktuell sämtliche Fragen des niedersächsischen Hochschulrechts. Schwerpunkte liegen im Prüfungs- und Graduierungsrecht, im Berufungs- und Dienstrecht, im Stiftungs- und Hochschulmedizinrecht sowie im Finanz- und Haushaltsrecht. Im Bereich des institutionellen Hochschulrechts werden Aufgaben, Befugnisse sowie Konstituierung und Abwahl der Organe und Gremien im Gesamtgefüge des Organisationsrechts sowie im Kontext der verfassungsrechtlichen Vorgaben (Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG, Art. 5 Abs. 3 der Niedersächsischen Verfassung) dargestellt. Dabei werden niedersächsische Besonderheiten vor dem Hintergrund föderaler Verbindungslinien eingehend berücksichtigt. Da sich trotz des Wegfalls der Rahmenvorgaben des HRG in allen Landeshochschulgesetzen weiterhin vergleichbare Bestimmungen zu den zentralen Gegenständen finden, soll die Kommentierung auch eine verlässliche Hilfe für Hochschulrechtsfragen in allen Bundesländern bieten. Ebenfalls vollständig kommentiert wird das Niedersächsische Hochschulzulassungsgesetz (NHZG). Kommentiert von Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft, Justiz, Anwaltschaft, Hochschul- und Ministerialverwaltung. Angesprochen werden alle mit dem Hochschul- und Wissenschaftsrecht befassten Personen und Institutionen.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Niedersächsisches Hochschulgesetz

Niedersächsisches Hochschulgesetz von Epping,  Volker
Die Neuregelungen im Hochschulrecht Mit dem Gesetz zur Stärkung der differenzierten Hochschulautonomie haben sich wesentliche Regelungsinhalte des Niedersächsischen Hochschulgesetz geändert. Alle staatlichen und nichtstaatlichen Hochschulen sind betroffen. Der „Epping“ in Neuauflage Der hochgelobte Kommentar zum NHG erscheint zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach der Reform. Seine Schwerpunkte orientieren sich an den Neuregelungen, u.a. die neuen rechtlichen Grundlagen der staatlichen Anerkennung nichtstaatlicher Hochschulen oder die neuen Möglichkeiten der Profilbildung und Schwerpunktsetzung für die Hochschulen. Die Rechtsprechung im Bereich des Hochschul-, Zulassungs- und Prüfungsrechts ist umfassend ausgewertet und auf dem neuesten Stand. Aus einer Hand Vollständig kommentiert ist auch das mit dem NHG eng verzahnte Niedersächsische Hochschulzulassungsgesetz (NHZG). Vorbildhaft Aufgrund der zahlreichen Parallelbestimmungen in anderen Bundesländern ist die Kommentierung wegweisend für das gesamte deutsche Hochschulrecht, etwa beim Berufungsverfahren (§ 26 NHG) Senat bzw. Hochschulrat (§ 41 NHG) Akkreditierung (§ 6 NHG) Die Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft, Justiz, Anwaltschaft, Hochschul- und Ministerialverwaltung sind ausgewiesene Expertinnen und Experten und kennen die entscheidenden Details im Hochschulrecht.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Föderalismus versus Zentralismus. Allgemeine und ausgewählte Aspekte

Föderalismus versus Zentralismus. Allgemeine und ausgewählte Aspekte von Knopp,  Lothar
Auch nach der Föderalismusreform I (2006), mit der wesentliche Regelungsbereiche und gesetzgeberische Zuständigkeiten der Länderhoheit überantwortet wurden - man denke nur an die Bereiche Umwelt, Hochschulen und Bildung, Beamtenbesoldung und -versorgung - ist die Diskussion um das föderative System der Bundesrepublik Deutschland nicht abgeflacht, sondern hat neue Nahrung erhalten. Befürworter zentralistischer Strukturen fordern im Bereich Bildung ein einheitliches Abitur unter Verweisung auf die PISA-Studien, im Bereich Wissenschaft stellt sich die Problematik der immer weiter aufgehenden Besoldungs- und Versorgungsschere in den Ländern bei verbeamteten Hochschullehrern. Die vorliegende Publikation beinhaltet Beiträge zu dem Themenkomplex Zentralismus/Föderalismus, überwiegend erstellt von Nachwuchswissenschaftlern des Zentrums für Rechts- und Verwaltungswissenschaften an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus. In den Beiträgen werden teilweise aktuelle allgemeine und besondere Aspekte der Föderalismusdebatte aufgegriffen, u. a. mit einem Fokus auf Bildung und Wissenschaft, auch im europäischen Vergleich, wie der Beitrag zu der polnischen Situation zeigt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Niedersächsisches Hochschulgesetz

Niedersächsisches Hochschulgesetz von Epping,  Volker
Die Neuregelungen im Hochschulrecht Mit dem Gesetz zur Stärkung der differenzierten Hochschulautonomie haben sich wesentliche Regelungsinhalte des Niedersächsischen Hochschulgesetz geändert. Alle staatlichen und nichtstaatlichen Hochschulen sind betroffen. Der „Epping“ in Neuauflage Der hochgelobte Kommentar zum NHG erscheint zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach der Reform. Seine Schwerpunkte orientieren sich an den Neuregelungen, u.a. die neuen rechtlichen Grundlagen der staatlichen Anerkennung nichtstaatlicher Hochschulen oder die neuen Möglichkeiten der Profilbildung und Schwerpunktsetzung für die Hochschulen. Die Rechtsprechung im Bereich des Hochschul-, Zulassungs- und Prüfungsrechts ist umfassend ausgewertet und auf dem neuesten Stand. Aus einer Hand Vollständig kommentiert ist auch das mit dem NHG eng verzahnte Niedersächsische Hochschulzulassungsgesetz (NHZG). Vorbildhaft Aufgrund der zahlreichen Parallelbestimmungen in anderen Bundesländern ist die Kommentierung wegweisend für das gesamte deutsche Hochschulrecht, etwa beim Berufungsverfahren (§ 26 NHG) Senat bzw. Hochschulrat (§ 41 NHG) Akkreditierung (§ 6 NHG) Die Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft, Justiz, Anwaltschaft, Hochschul- und Ministerialverwaltung sind ausgewiesene Expertinnen und Experten und kennen die entscheidenden Details im Hochschulrecht.
Aktualisiert: 2023-04-26
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Erfolgreiche Universitätsverwaltung

Erfolgreiche Universitätsverwaltung von Brönnimann,  Markus
Die Beiträge der vorliegenden Publikation richten sich an Verantwortliche in Verwaltungen von Hochschulen, die an einem produktiven Erfahrungsaustausch interessiert sind. Das Buch zeigt umfassend und eindrücklich am Beispiel der Universität St.Gallen auf, wie die Universitätsverwaltung konkret arbeitet. Charakteristisch für sie sind die Breite und Vielfalt der Aufgaben gepaart mit einem hohen Grad der Spezialisierung und Professionalisierung. Die effektive und effiziente Verwaltung einer Universität leistet einen bedeutenden Beitrag für den erfolgreichen Betrieb der Lehre und Forschung. Sie sorgt mit schlanken Prozessen, adäquaten Führungssystemen und einer ausgeprägten Dienstleistungskultur dafür, dass die Universitätsleitung die Servicequalität und die Gesamtkosten unter Kontrolle halten kann. Anhand der nutzwertigen Einblicke in die Praxis lassen sich inspirierende Erkenntnisse und Empfehlungen für das eigene Handeln gewinnen.
Aktualisiert: 2023-04-01
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Regulierung der Hochschulautonomie

Regulierung der Hochschulautonomie von Konegen-Grenier,  Christiane
Lange haben sich Deutschlands Universitäten und Fachhochschulen gegen die Gängelung durch die Bildungspolitik von Bund und Ländern gewehrt und mehr Selbstbestimmung eingefordert. Mit der Novellierung des Hochschulrahmengesetzes im Jahr 1998 war es schließlich so weit. Mehr Autonomie wurde möglich – allerdings haben nicht alle Länder diese Chance gleichermaßen beim Schopf gepackt. Viele Hochschulen monieren nach wie vor, Ihnen sei nicht genügend Entscheidungskompetenz übertragen worden. Die IW-Position von Bildungsexpertin Christiane Konegen-Grenier setzt sich damit auseinander: Sie führt auf, welche Voraussetzungen die Hochschulgesetzgebung inhaltlich erfüllen muss, um eine tatsächliche institutionelle Autonomie zu gewährleisten. Zugleich bedarf es aber eines staatlichen Regulierungsrahmens, der den sich selbst steuernden Hochschulen gewisse Eckpunkte vorgibt. Die Autorin skizziert zunächst, wie ein solcher Rahmen aussehen könnte, und widmet sich dann vier Handlungsfeldern für eine autonomiefördernde Hochschulgesetzgebung: dem Verhältnis von Staat und Hochschule, der Steuerung von Finanzen und Personal sowie der Profilbildung der Hochschulen. Die Studie mündet schließlich in zehn konkreten Empfehlungen zur erfolgreichen Gestaltung der Hochschulautonomie.
Aktualisiert: 2022-02-16
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Zielvereinbarungen im Hochschulbereich

Zielvereinbarungen im Hochschulbereich von Schmuck,  Sebastian
Staatliche Hochschulen sehen sich immer mehr mit der Aufgabe konfrontiert, das aus der Privatwirtschaft stammende „Neue Steuerungsmodell“ mit den dazu gehörenden Instrumenten zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben um- und einzusetzen. Eines dieser neuen Instrumente ist die Zielvereinbarung, die auf allen Ebenen der Hochschulverwaltung abgeschlossen werden kann. Das vorliegende Werk beschäftigt sich mit externen Zielvereinbarungen, die zwischen dem jeweiligen Bundesland und den staatlichen Hochschulen und Medizinischen Fakultäten vereinbart werden. Es klärt die Frage auf, ob Zielvereinbarungen aus rechtswissenschaftlicher Sicht geeignet sind, die mit ihnen verfolgten Ziele zu erreichen. Nach einer einleitenden Vorstellung des Neuen Steuerungsmodells stellt der Verfasser in einem empirischen Teil Zielvereinbarungen aus den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern sowie deren rechtliche Grundlagen dar. Darauf aufbauend untersucht er, ob die mit dem neuen Steuerungsinstrument verfolgten Ziele in der bisherigen Praxis erreicht wurden oder nicht. Im Hauptteil wird die zentrale Frage geklärt, ob es sich bei den Vereinbarungen um verbindliche öffentlich-rechtliche Verträge handelt und welche verfassungsrechtlichen Grenzen und einfach-rechtliche Vorschriften insbesondere beim Abschluss von Zielvereinbarungen zu beachten sind. Abschließend erläutert der Verfasser Fälle von Leistungsstörungen und Möglichkeiten der Durchsetzung der vertraglichen Verpflichtungen. Der Verfasser gelangt zu dem Ergebnis, dass sich Zielvereinbarungen aus juristischer Sicht grundsätzlich eignen, die mit ihnen angestrebten Ziele auch zu erreichen. Die bisher in der Praxis festgestellten Defizite beim Einsatz des neuen Steuerungsinstruments resultieren daher allein auf der konkreten Gestaltung der Vereinbarung im Einzelfall. Das vorliegende Buch richtet sich an alle Beteiligten der staatlichen Hochschulerwaltung sowohl auf Seiten der Länder und ihrer Ministerien als auch in den Hochschulen, die ihre Hochschulen mit Zielvereinbarungen führen wollen, um deren Vorteile für eine moderne Hochschulverwaltung zu nutzen.
Aktualisiert: 2023-03-21
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Exzellenz durch Wettbewerb und Autonomie?

Exzellenz durch Wettbewerb und Autonomie? von Markova,  Hristina
Inwiefern Setzen sich neoliberale Orientierungen auf dem hochschulpolitischen Feld durch? Hristina Markova greift in ihrer Studie die Frage der 'Ökonomisierung' der Wissenschaft auf und zeigt, welche Spuren der neoliberale Diskurs in den kollektiven Wissensvorräten hinterlassen hat. Zahlreiche Reformen wie die Einführung von Studiengebühren, der Bologna-Prozess und die Exzellenzinitiative deuten auf einen Wandel der Denkmuster hin: Nicht mehr die Gewährleistung der formalen Gleichheit zwischen den Universitäten scheint im Vordergrund politischer Bemühungen zu stehen, sondern die Förderung von Wettbewerb, Profilierung und Autonomie. Politische Maßnahmen wie die Exzellenzinitiative werden häufig als eine Ökonomisierungsstrategie aufgefasst und kritisch reflektiert. Ungeklärt blieb bisher jedoch die Frage, welche sozialen Deutungsmuster die Funktionsträger im Feld der Hochschulpolitik in Deutschland aktivieren, wenn sie sich über die aktuellen hochschulpolitischen Reformen äußern. Mit welchen Bedeutungen werden Begriffe wie 'Leistung', 'Exzellenz', 'Hochschulautonomie', 'Wettbewerb' und 'Profilierung' im hochschulpolitischen Feld belegt? Die qualitative Studie beleuchtet aus sozialkonstruktivistisch-wissenssoziologischer Perspektive die als selbstverständlich reproduzierten Deutungen von Entscheidungsträgern, wenn sie über die Exzellenzinitiative als politische Idee sprechen. Somit liefert die vorliegende Untersuchung einen empirischen Zugang zu der These des Einzugs ökonomischer Kalküle und Denkweisen ins hochschulpolitische Feld.
Aktualisiert: 2023-03-20
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Erfolgreiche Universitätsverwaltung

Erfolgreiche Universitätsverwaltung von Brönnimann,  Markus
Die Beiträge der vorliegenden Publikation richten sich an Verantwortliche in Verwaltungen von Hochschulen, die an einem produktiven Erfahrungsaustausch interessiert sind. Das Buch zeigt umfassend und eindrücklich am Beispiel der Universität St.Gallen auf, wie die Universitätsverwaltung konkret arbeitet. Charakteristisch für sie sind die Breite und Vielfalt der Aufgaben gepaart mit einem hohen Grad der Spezialisierung und Professionalisierung. Die effektive und effiziente Verwaltung einer Universität leistet einen bedeutenden Beitrag für den erfolgreichen Betrieb der Lehre und Forschung. Sie sorgt mit schlanken Prozessen, adäquaten Führungssystemen und einer ausgeprägten Dienstleistungskultur dafür, dass die Universitätsleitung die Servicequalität und die Gesamtkosten unter Kontrolle halten kann. Anhand der nutzwertigen Einblicke in die Praxis lassen sich inspirierende Erkenntnisse und Empfehlungen für das eigene Handeln gewinnen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Niedersächsisches Hochschulgesetz

Niedersächsisches Hochschulgesetz von Epping,  Volker
Vom ersten und bis heute wegweisenden Hochschulurteil des Bundesverfassungsgerichts zum Niedersächsischen Vorschaltgesetz aus dem Jahr 1973 über die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur niedersächsischen Stiftungshochschule bis hin zur jüngsten verfassungsgerichtlichen Entscheidung zur Medizinischen Hochschule Hannover – niedersächsische Reformen des Hochschulrechts standen und stehen im Zentrum des wissenschaftsrechtlichen Interesses. Der Kommentar zum Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) behandelt umfassend und aktuell sämtliche Fragen des niedersächsischen Hochschulrechts. Schwerpunkte liegen im Prüfungs- und Graduierungsrecht, im Berufungs- und Dienstrecht, im Stiftungs- und Hochschulmedizinrecht sowie im Finanz- und Haushaltsrecht. Im Bereich des institutionellen Hochschulrechts werden Aufgaben, Befugnisse sowie Konstituierung und Abwahl der Organe und Gremien im Gesamtgefüge des Organisationsrechts sowie im Kontext der verfassungsrechtlichen Vorgaben (Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG, Art. 5 Abs. 3 der Niedersächsischen Verfassung) dargestellt. Dabei werden niedersächsische Besonderheiten vor dem Hintergrund föderaler Verbindungslinien eingehend berücksichtigt. Da sich trotz des Wegfalls der Rahmenvorgaben des HRG in allen Landeshochschulgesetzen weiterhin vergleichbare Bestimmungen zu den zentralen Gegenständen finden, soll die Kommentierung auch eine verlässliche Hilfe für Hochschulrechtsfragen in allen Bundesländern bieten. Ebenfalls vollständig kommentiert wird das Niedersächsische Hochschulzulassungsgesetz (NHZG). Kommentiert von Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft, Justiz, Anwaltschaft, Hochschul- und Ministerialverwaltung. Angesprochen werden alle mit dem Hochschul- und Wissenschaftsrecht befassten Personen und Institutionen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die öffentlichen Hochschulen zwischen Hochschulautonomie und staatlicher Verantwortung

Die öffentlichen Hochschulen zwischen Hochschulautonomie und staatlicher Verantwortung
Gegenstand der Arbeit ist das Verhältnis zwischen Staat und öffentlichen Hochschulen. Die Autorin stellt darin die neueren Entwicklungen in der Hochschulorganisation, die von der wissenschaftspolitischen Zielvorstellung der Stärkung der Eigenverantwortung der Hochschulen durch die Reduzierung staatlicher Einwirkungsmöglichkeiten geprägt sind, auf den Prüfstand ihrer Verfassungs- und Gesetzmäßigkeit.
Aktualisiert: 2019-01-03
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Zur Verfassungsmäßigkeit der Regelungen des Hochschulgesetzes NRW über den Hochschulrat

Zur Verfassungsmäßigkeit der Regelungen des Hochschulgesetzes NRW über den Hochschulrat von Horst,  Thomas
Am 1.1.2007 ist das Hochschulfreiheitsgesetz (HFG) für Nordrhein-Westfalen und damit auch das Hochschulgesetz (HG NRW) als maßgeblicher Bestandteil des HFG in Kraft getreten. Zentrale Merkmale des neuen Gesetzes sind die Verselbständigung der Hochschulen als Körperschaften des öffentlichen Rechts verbunden mit einer Übertragung der Verantwortung für Finanz-, Personal- und Organisationsentscheidungen, der Rückzug des Staates aus der Detailsteuerung der Hochschulen sowie die Implementierung von neuen und starken Leitungsstrukturen. Wesentliches Element dieser neuen Leitungsstrukturen ist der Hochschulrat. Diesem neuen und zentralen Organ der Hochschule kommt als wichtigem Baustein einer Neuordnung der Leitungs- und Aufsichtsstrukturen innerhalb der Hochschule eine herausragende Bedeutung zu. Der Hochschulrat soll die strategische Ausrichtung der Hochschule mitbestimmen, zugleich aber auch die Hochschulleitung beaufsichtigen bzw. kontrollieren und - Impulse aus Wirtschaft und Gesellschaft aufnehmend - als "Transmissionsriemen" das erforderliche Beratungswissen für die Entscheidungen der Hochschulleitung vermitteln. Der Verfasser geht der Frage nach, ob die Regelungen des Hochschulgesetzes NRW über den Hochschulrat mit dem Grundgesetz und der Landesverfassung vereinbar sind und gelangt im Ergebnis zur Verfassungswidrigkeit der Regelungen.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Zehn Jahre Bauautonomie

Zehn Jahre Bauautonomie von Darmstadt,  Technische Universität, Sauer,  Mona
An einer Technischen Universität, an der Bauingenieurwesen und Architektur seit weit mehr als 125 Jahren gelehrt werden, war es sicherlich nahe liegend, dass im Rahmen eines Modellversuchs, der der Hochschule insgesamt mehr Autonomie einräumt, auch über die Verantwortung für die Baumaßnahmen diskutiert wurde. Dass aber die Universitätsleitung den Mut und das Land Hessen das Vertrauen hatte, dass diese verantwortungsvolle und auch nicht ganz problemund risikolose Aufgabe der Universität selbst übertragen werden sollte, war im Umfeld bundesdeutscher Hochschulen alles andere als selbstverständlich. Der Regelfall ist nach wie vor, dass für die Durchführung der Hochschulbaumaßnahmen die staatlichen Bau- und Liegenschaftsbetriebe der jeweiligen Länder und damit Institutionen außerhalb der Hochschulen zuständig sind. Als die Rahmenbedingungen des Autonomie-Modells der TU Darmstadt definert wurden, konnte die Universität mit dem damaligen Präsidenten und Bauingenieur Prof. Dr.-Ing. Wörner an ihrer Spitze glaubhaft vermitteln, dass Hochschulautonomie für die TU Darmstadt folgerichtig und zwangsläufig auch die Autonomie bei der Abwicklung der Bauangelegenheiten bedeutet. Durch die Regelungen im „TU Darmstadt- Gesetz“, das eigentlich den sperrigen Titel „Gesetz zur organisatorischen Fortentwicklung der Technischen Universität Darmstadt“ trägt, wurde die TU Darmstadt am 1. 1. 2005 zur Modellhochschule für eine umfassende Autonomie. Durch die einfache Formulierung im Gesetzestext: „die TU Darmstadt ist für ihre Grundstücks- und Bauangelegenheiten selbst zuständig“, konnte die Universität fortan auch sämtliche Phasen bei der Betreuung und Durchführung von Baumaßnahmen in eigener Verantwortung durchführen, ohne dass zwingend der aus dem ehemaligen Staatsbauamt hervorgegangene Landesbetrieb Hessisches Baumanagement (hbm) eingeschaltet und beauftragt werden musste. Das in dieser Form an der TU Darmstadt neu gebildete Dezernat Bau und Immobilien (seit November 2014 Dezernat Baumanagement und Technischer Betrieb) übernahm neben anderen Aufgaben wie dem Flächenmanagement und dem kaufmännischen Gebäudemanagement, einschließlich der Abwicklung von Ver- und Anmietungen sowie Veräußerung und Kauf von Liegenschaften, nunmehr auch sämtliche Bauherrenaufgaben. Hierzu wurden 9 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Niederlassung des Hessischen Baumanagements (hbm) in Darmstadt, die bereits in den Vorjahren kleine Bau- und Bauunterhaltungsmaßnahmen für die TU Darmstadt betreut hatten, an die TU Darmstadt versetzt. Durch diesen Personalübergang war auch der Fortgang der über das Jahr 2004 hinaus laufenden kleinen Baumaßnahmen sichergestellt. Weiteres Personal zur Abwicklung der großen Bauvorhaben wurde in den nachfolgenden Jahren projektbezogen und sukzessive bedarfsgerecht zusätzlich eingestellt. Die Autonomie in Bauangelegenheiten war damit auch ein Umorganisations- und Aufbauprojekt innerhalb der Universitätsverwaltung. Im ersten Jahr 2005 mit insgesamt rund 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einschließlich des Personals für die Liegenschaftsverwaltung gestartet, wurde der Personalstamm des Dezernats Baumanagement und Technischer Betrieb durch zum Teil projektbezogene Verstärkungen bis zum Jahr 2014 annähernd verdoppelt. Die Bedarfs- und Programmplanung in Abstimmung mit den zukünftigen Nutzern, die Betreuung der Planung der Baumaßnahmen, die Ausschreibung und Vergabe von Bau- und Planungsleistungen einschließlich der Durchführung von Architektenwettbewerben sowie das Beauftragen, Abrechnen und Abnehmen der Leistungen einschließlich des Controllings der Qualitäten, Kosten und Termine werden seit dem Jahr 2005 durch das Dezernat Baumanagement und Technischer Betrieb wahrgenommen. Um eine weitere gesetzliche Vorgabe umzusetzen, nämlich geeignete Maßnahmen zur Korruptionsvermeidung zu treffen, hat die Universität weiterhin mit dem „Competence Center Vergabe“ des hbm in Fulda kooperiert und die formale Abwicklung der Bauvergaben dort durchführen lassen. Dadurch konnten sowohl der Standard als auch die etablierten IT-gestützen Verfahren analog zum sonstigen Landesbau gesichert werden. Ansonsten gelten für die TU Darmstadt letztlich die gleichen Regeln wie für den Landesbetrieb hbm. Ein wesentlicher Unterschied ist allerdings, dass die TU Darmstadt ein jährliches Bauinvestitionsbudget zur eigenen Verwaltung erhält und TU-Buch-A_001-013_V_rz.indd 12 10.12.14 14:30 13 Thorsten Schmidt Einleitung hierdurch die Anmeldung und Einzelveranschlagung der Baumaßnahmen im Bauhaushalt des Landes entfällt. In der ersten Modellversuchsperiode in den Jahren 2005 bis 2009 hat die TU Darmstadt für Bau- und Geräteinvestitionen jährlich einen Betrag in Höhe von 20 Mio. Euro erhalten. Seit dem Jahr 2010 wurde das Budget zur Kompensation weggefallener Bundesmittel nach der Abschaffung der allgemeinen Hochschulbauförderung auf jährlich 25,5 Mio. Euro aufgestockt. Darüber hinaus konnte die TU Darmstadt von Sonderprogrammen wie dem Konjunkturpaket II, dem Sonderinvestitionsprogramm des Landes, dem Hochschulpakt 2020 und weiteren Sonderfinanzierungszusagen insbesondere für die Universitäts- und Landesbibliothek und das Schloss profitieren, sodass die jährlichen Bauausgaben im Jahr 2012 mit rund 100 Mio. Euro ihren bisherigen Höhepunkt erreichen konnten. Vernachlässigbar war hierbei die ebenfalls durch das „TU Darmstadt-Gesetz“ eingeräumte Möglichkeit, nicht benötigte Liegenschaften veräußern und entsprechende Erlöse zur Verstärkung der Investitionsmittel verwenden zu dürfen. Diese durch das Wachstum der Universität nur für kleineren Streubesitz nutzbare Option ist aber über die Übertragung der Zuständigkeit für die Baumaßnahmen hinaus ein weiterer Ausdruck einer umfassenden Autonomie. Erst am Ende eines Jahres hat die TU Darmstadt gegenüber dem Land über die getätigten Grundstücksgeschäfte zu berichten. Da ansonsten hierzu keine ministeriellen Genehmigungen erforderlich sind, kann die TU Darmstadt durch die gesetzliche Ermächtigung faktisch und vollumfänglich Eigentümerrechte ausüben, ohne dass die Grundstücke ihr tatsächlich durch Grundbuchänderung übertragen wurden. Durch die Bündelung der Zuständigkeit für die Grundstücksund Bauangelegenheiten in der Universitätsverwaltung ist der Kreis der insgesamt Beteiligten deutlich kleiner geworden und es konnten durch flachere Hierachien und die abschließende Entscheidungsbefugnis direkt beim Präsidium schnellere und effizientere Abläufe erreicht werden. Mit der Autonomie konnte somit im Wesentlichen eine Verwaltungsbeschleunigung erreicht werden, die es der TU Darmstadt ermöglicht hat, schneller auf sich ändernde Anforderungen aus Lehre und Forschung zu reagieren. Nach der erfolgreichen Evaluierung der „Bauautonomie“ an der TU Darmstadt wurden im Jahr 2009 vergleichbare Regelungen als Wahlmöglichkeit für alle Hochschulen in das Hessische Hochschulgesetz aufgenommen. Selbst der Hessische Rechnungshof hat der TU Darmstadt nach einer Prüfung vor Ort in den „Bemerkungen 2011“ bestätigt, dass es ihr gelungen sei, „die Baumaßnahmen eigenverantwortlich, flexibel und zeitnah durchzuführen.“ Neben den Rahmenbedingungen wurde der Erfolg auch durch das große Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dezernats Baumanagement und Technischer Betrieb ermöglicht. Ein nicht unerheblicher Teil hatte bereits seit dem Studium einen persönlichen Bezug zur TU Darmstadt aufgebaut und damit ein hohes Maß an Identifikation mit den Aufgaben und dem Arbeitgeber mitgebracht. Die breite eigene Kompetenz und Erfahrung des Personals im Dezernat Baumanagement und Technischer Betrieb bei der Planung und Umsetzung von Bauprojekten ist ein wesentlicher Schlüssel für die erfolgreiche Wahrnehmung der Bauherrenfunktion und der Projektsteuerung, auch wenn für die Realisierung der Projekte überwiegend externe Planungsbüros beauftragt werden. Hierdurch können insbesondere in der Projekteinleitungs- und Entwicklungsphase mit den zukünftigen Nutzern die für eine schnelle und wirtschaftliche Realisierung erforderlichen Fragestellungen geklärt und erste Skizzen oder Visualisierungen erstellt werden. Die Bauautonomie als ein Bestandteil des umfassenden Autonomiemodells an der TU Darmstadt ist inzwischen längst etabliert und nicht mehr wegzudenken. Die Bautätigkeit an der TU Darmstadt hat unter diesen Bedingungen einen neuen Höhepunkt erreicht, wie es ihn zuletzt in der Ausbauphase der frühen 1970er-Jahre gegeben hat. Die zahlreichen im Rahmen der Autonomie seit 2005 erfolgreich durchgeführten Bauprojekte haben der Universität ein neues Gepräge und eine neue baulich-räumliche Qualitität gegeben. Sie sind damit ein deutlich sichtbarer Beleg für die Leistungsfähigkeit der Hochschulautonomie an der TU Darmstadt insgesamt.
Aktualisiert: 2020-07-06
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Autonomie im Bildungswesen

Autonomie im Bildungswesen von Berka,  Walter
Die Bildungslandschaft in Österreich befindet sich am Beginn des 21. Jahrhunderts in einem augenfälligen Umbruch. Vor diesem Hintergrund geht die Studie der juristischen und rechtspolitischen Bedeutung des Autonomiepostulats im Bildungsbereich und seinen Konsequenzen nach. Wie verhalten sich die individuelle pädagogische und wissenschaftliche Freiheit des Lehrpersonals zur institutionellen Autonomie von Bildungseinrichtungen, die nicht mehr im unmittelbaren Staatseinfluss stehen? Welche neuen Konfliktpotentiale brechen auf, wenn sich Hochschulen und Universitäten nicht mehr in erster Linie gegenüber dem Staat rechtfertigen, als vielmehr am Markt durchsetzen müssen? Die Untersuchung mündet in die These, dass ein juristischer Begriff der Autonomie eine Einbindung der autonomen Entscheidungsbefugnisse in übergeordnete Verantwortungssphären voraussetzt und damit zwangsläufig zur verfassungsrechtlich ausgeprägten staatlichen Verantwortung für das öffentliche Bildungswesen führt, die auch gegenüber autonomen Bildungseinrichtungen besteht.
Aktualisiert: 2019-01-24
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Nützliche Nutzlosigkeit

Nützliche Nutzlosigkeit von Bollenbeck,  Georg, Greisenegger,  Wolfgang, Hoyer,  Jörg, Kappus,  Helga, Mittelstraß,  Jürgen, Schmidt,  Gunnar, Schmidt,  Siegfried J.
Wissen zu produzieren war zunächst per se Aufklärung, eben einer an Aufklärung interessierten kritischen Vernunft, und der Humanisierungsauftrag der Wissenschaften, von Welt und Selbst, war darin als Nutzen kalkuliert. Darauf bezogen haben Wissenschaft und Forschung ihre inneren Rahmenbedingungen entwickelt. Die Universitäten stehen damit an profiliertester Stelle im Zusammenhang von Wissensproduktion und Bildung. Diesen Ort verdanken sie einer Theorieabhängigkeit von Wissen und einer Kultur der Selbstdefinition, in der die Begründungshorizonte von Wissen in normative Diskurse eingelassen waren.Doch solche „nützliche Nutzlosigkeit“ bringt Bildungseinrichtungen immer stärker unter Druck, ebenso wie die Folgen einer globalen Medialisierung. Gibt es noch eine Idee der Universität? Wie wird mit den strukturellen Veränderungen in der Verständigung auf Bildung, der Kommerzialisierung von Wissensbildungsprozessen und Komplexitätsdifferenzen von Bildung und gesellschaftlicher Entwicklung umgegangen?
Aktualisiert: 2022-01-14
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