Softwarekauf und -weiterverkauf.

Softwarekauf und -weiterverkauf. von Hantschel,  Ines
Aufgrund eines Vorlagebeschlusses des BGH (Az: I ZR 129/08) wird nun der EuGH über die Anwendbarkeit des Erschöpfungsgrundsatzes auf die Online-Übertragung von Computerprogrammen entscheiden. Die Dissertation von Ines Hantschel stellt den derzeitigen Streitstand in Rechtsprechung und Literatur dar, zeigt auf, wie sich Software und Daten in das System des Bürgerlichen Rechts einordnen lassen und macht zur Lösung urheberrechtlicher Probleme Vorschläge für Neuregelungen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das einheitliche digitale Werkexemplar

Das einheitliche digitale Werkexemplar von Reccius,  Hannes
Spätestens seit der UsedSoft-Entscheidung des EuGH im Jahr 2012 wurde in der urheberrechtlichen Literatur und Praxis in Deutschland wie in Europa gestritten, ob sich das Verbreitungsrecht an digitalen Werkkopien erschöpfen könne, die im Wege der Online-Übertragung erstellt wurden. Nach neueren Entscheidungen des Gerichtshofs, etwa in Sachen Tom Kabinet Ende 2019, wurde die Diskussion abermals aufgegriffen und fortgeführt. Mit dieser Fragestellung allein wird allerdings die Problematik rund um den Vertrieb und die Nutzung von digitalen Werkexemplaren nur unzureichend erfasst. Zum einen stellt sich bereits die Frage, ob das Verbreitungsrecht – nach der herkömmlichen Einordnung ein Recht zur körperlichen Verwertung des Werkes – die Übertragung digitaler Inhalte auf unkörperlichem Wege, bspw. per Download von einem Server, überhaupt erfassen kann und wie es dann vom Recht der öffentlichen Zugänglichmachung abzugrenzen ist. Dazu erschweren weitere, häufig technisch bedingte, Unterschiede im Vergleich zur analogen Werknutzung eine rechtssichere Einordnung digitaler Verwertungshandlungen und Nutzungsvorgänge. Die im analogen Umfeld noch klaren Grenzen zwischen körperlicher und unkörperlicher Werknutzung scheinen zu verwischen. Vor diesem Hintergrund analysiert der Verfasser die in Bezug auf verschiedene urheberrechtliche Richtlinien ergangene Rechtsprechung des EuGH zur Übertragung digitaler Werkkopien. Ausgehend von den Grundüberzeugungen des Gerichts sowie der historischen Bedeutung der Verwertungsrechte entwickelt der Verfasser ein funktionales Verständnis vom Begriff der Vervielfältigung und des Vervielfältigungsstücks. Dadurch wird es ermöglicht, auch im digitalen Umfeld die „körperlichen“ Verwertungsrechte sowie weitere am „Vervielfältigungsstück“ anknüpfende urheberrechtliche Normen entsprechend ihrer ursprünglichen Bedeutung für die Werkverwertung anzuwenden. Auf diesem Weg soll eine Gleichbehandlung analoger und digitaler Werknutzungsformen erreicht werden, ohne dass die berechtigten Verwertungsinteressen der Urheber oder die Nutzungsbefugnisse der Kulturverbraucher eingeschränkt werden.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Softwarekauf und -weiterverkauf.

Softwarekauf und -weiterverkauf. von Hantschel,  Ines
Aufgrund eines Vorlagebeschlusses des BGH (Az: I ZR 129/08) wird nun der EuGH über die Anwendbarkeit des Erschöpfungsgrundsatzes auf die Online-Übertragung von Computerprogrammen entscheiden. Die Dissertation von Ines Hantschel stellt den derzeitigen Streitstand in Rechtsprechung und Literatur dar, zeigt auf, wie sich Software und Daten in das System des Bürgerlichen Rechts einordnen lassen und macht zur Lösung urheberrechtlicher Probleme Vorschläge für Neuregelungen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Erschöpfung im digitalen Werkvertrieb über Cloud Computing

Die Erschöpfung im digitalen Werkvertrieb über Cloud Computing von Konieczek,  Angela
Der Konsum urheberrechtlich geschützter Werke über das Internet ist längst Alltag geworden. Bücher und Musiktitel können legal heruntergeladen und auf mehreren Endgeräten gespeichert werden. Bei Filmen hat sich der Vertrieb über Cloud Computing durch Bereitstellen einzelner Titel zum Streaming durchgesetzt. Diese neuen Vertriebswege schaffen für Urheber und Konsumenten viele Vorteile. Bei der Anwendung urheberrechtlicher Normen auf diese neuartigen Technologien ergeben sich aber Zweifelsfragen. So ist einer der Grundpfeiler des Urheberrechts, der Erschöpfungsgrundsatz, nur für die Verbreitung körperlicher Werkexemplare normiert. Trotzdem wurde er durch den EuGH bereits auf den Download-Vertrieb von Software angewandt. Das Werk widmet sich der interessanten Fragestellung, ob der Erschöpfungsgrundsatz zur Wahrung des Interessengleichgewichts zwischen Urheber und Rezipient auch auf den Vertrieb anderer digitaler Güter, insbesondere über Cloud Computing, übertragen werden kann.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Softwarekauf und -weiterverkauf.

Softwarekauf und -weiterverkauf. von Hantschel,  Ines
Aufgrund eines Vorlagebeschlusses des BGH (Az: I ZR 129/08) wird nun der EuGH über die Anwendbarkeit des Erschöpfungsgrundsatzes auf die Online-Übertragung von Computerprogrammen entscheiden. Die Dissertation von Ines Hantschel stellt den derzeitigen Streitstand in Rechtsprechung und Literatur dar, zeigt auf, wie sich Software und Daten in das System des Bürgerlichen Rechts einordnen lassen und macht zur Lösung urheberrechtlicher Probleme Vorschläge für Neuregelungen.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Das einheitliche digitale Werkexemplar

Das einheitliche digitale Werkexemplar von Reccius,  Hannes
Spätestens seit der UsedSoft-Entscheidung des EuGH im Jahr 2012 wurde in der urheberrechtlichen Literatur und Praxis in Deutschland wie in Europa gestritten, ob sich das Verbreitungsrecht an digitalen Werkkopien erschöpfen könne, die im Wege der Online-Übertragung erstellt wurden. Nach neueren Entscheidungen des Gerichtshofs, etwa in Sachen Tom Kabinet Ende 2019, wurde die Diskussion abermals aufgegriffen und fortgeführt. Mit dieser Fragestellung allein wird allerdings die Problematik rund um den Vertrieb und die Nutzung von digitalen Werkexemplaren nur unzureichend erfasst. Zum einen stellt sich bereits die Frage, ob das Verbreitungsrecht – nach der herkömmlichen Einordnung ein Recht zur körperlichen Verwertung des Werkes – die Übertragung digitaler Inhalte auf unkörperlichem Wege, bspw. per Download von einem Server, überhaupt erfassen kann und wie es dann vom Recht der öffentlichen Zugänglichmachung abzugrenzen ist. Dazu erschweren weitere, häufig technisch bedingte, Unterschiede im Vergleich zur analogen Werknutzung eine rechtssichere Einordnung digitaler Verwertungshandlungen und Nutzungsvorgänge. Die im analogen Umfeld noch klaren Grenzen zwischen körperlicher und unkörperlicher Werknutzung scheinen zu verwischen. Vor diesem Hintergrund analysiert der Verfasser die in Bezug auf verschiedene urheberrechtliche Richtlinien ergangene Rechtsprechung des EuGH zur Übertragung digitaler Werkkopien. Ausgehend von den Grundüberzeugungen des Gerichts sowie der historischen Bedeutung der Verwertungsrechte entwickelt der Verfasser ein funktionales Verständnis vom Begriff der Vervielfältigung und des Vervielfältigungsstücks. Dadurch wird es ermöglicht, auch im digitalen Umfeld die „körperlichen“ Verwertungsrechte sowie weitere am „Vervielfältigungsstück“ anknüpfende urheberrechtliche Normen entsprechend ihrer ursprünglichen Bedeutung für die Werkverwertung anzuwenden. Auf diesem Weg soll eine Gleichbehandlung analoger und digitaler Werknutzungsformen erreicht werden, ohne dass die berechtigten Verwertungsinteressen der Urheber oder die Nutzungsbefugnisse der Kulturverbraucher eingeschränkt werden.
Aktualisiert: 2023-03-29
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Der Erwerb digitaler Werkexemplare zur privaten Nutzung

Der Erwerb digitaler Werkexemplare zur privaten Nutzung von Kuschel,  Linda
Werkexemplare werden seit geraumer Zeit digital erworben und genutzt, dennoch sind grundlegende rechtliche Fragen noch immer offen. Insbesondere ist unklar, was der (dingliche) Gegenstand des Erwerbs ist. Dabei ist die Rechtsnatur des Erwerbsgegenstands von entscheidender Bedeutung für verschiedene aktuelle Diskussionen, etwa jene um die Rechtmäßigkeit des Weiterverkaufs digitaler Werkexemplare oder die Zulässigkeit bestimmter Nutzungsbeschränkungen in Endnutzerlizenzverträgen. Linda Kuschel untersucht den Erwerb digitaler Werkexemplare zur privaten Nutzung aus drei Perspektiven: der urheberrechtlichen, der schuldrechtlichen und der sachenrechtlichen. Sie entwickelt ein stimmiges Konzept, um diese drei Bereiche miteinander in Einklang zu bringen.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Die Schutzwirkungen von Patenten auf biotechnologische Erfindungen

Die Schutzwirkungen von Patenten auf biotechnologische Erfindungen von Thörner,  Eva Maria
Das Patentrecht schützt Erfindungen auf dem Gebiet der Biotechnologie. Dies entspricht dem Grundsatz, dass das Patentrecht auf alle Gebiete der Technik gleichermaßen Anwendung findet. Dennoch nimmt die Biotechnologie im Gefüge des patentrechtlichen Systems eine Sonderstellung ein. Dies gilt nicht nur in Bezug auf die Voraussetzungen der Schutzrechtsgewährung, sondern insbesondere auch hinsichtlich der Frage, wie weit angesichts der Vermehrungsfähigkeit biologischer Materie der durch ein Patent gewährte Schutz reichen soll. Im Patentgesetz finden sich daher zahlreiche Spezialvorschriften, mittels derer der Besonderheit der Vermehrungsfähigkeit Rechnung getragen und ein angemessenes Schutzniveau sichergestellt werden soll. Die vorliegende Arbeit hat es sich zur Aufgabe gemacht, diese Spezialvorschriften zu analysieren und zu bewerten. Sie stellt dazu einen Vergleich mit dem allgemeinen Patentrecht an und untersucht, inwieweit die Einführung der speziellen Vorschriften zur Lösung der jeweiligen Problemstellung tatsächlich erforderlich gewesen ist. Insbesondere erinnert diese Arbeit dabei an die Aufgabe des Patentrechts zur Innovationsförderung. Dieser kann das Patenrecht nur durch allgemeine Vorschriften gerecht werden, die auch Erfindungen auf neuartigen Gebieten der Technik erfassen.
Aktualisiert: 2020-01-06
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Verbreitung digitaler Inhalte unter Zugrundelegung des Erschöpfungsgrundsatzes am Beispiel von E-Books

Verbreitung digitaler Inhalte unter Zugrundelegung des Erschöpfungsgrundsatzes am Beispiel von E-Books von Maaß,  Danielle
Die unkörperliche Verwertung digitaler Güter wie E-Books und Musikdateien gehört längst zu einem modernen Nutzerverhalten. Es werden digitale Dateien aus dem Internet heruntergeladen, Musikdateien in die Cloud geladen und Filme gestreamt. Wie sind diese Verwertungshandlungen einzuordnen? Im Besonderen sollen hier die unkörperlichen Verbreitungshandlungen digitaler Inhalte untersucht werden. Aber wie lassen sich digitale Inhalte qualifizieren und was sind unkörperliche Verbreitungshandlungen? Die zentrale Forschungsfrage der digitalen unkörperlichen Verwertung eröffnet die Problematik, ob der Erschöpfungsgrundsatz für diese Fälle überhaupt Anwendung finden kann. So behandelt die Erschöpfungslehre ihrem Ursprung nach schließlich eine körperliche Werkverbreitung. Seit der UsedSoft-Rechtsprechung steht dieses Dogma zumindest offen zur Diskussion. Der EuGH entschied, dass ein Recht auf Verbreitung der Kopie eines Computerprogramms dann erschöpft sei, wenn der Inhaber des Urheberrechts gegen Zahlung eines Entgelts auch ein Recht eingeräumt habe, diese Kopie ohne zeitliche Begrenzung zu nutzen. Aber lassen sich körperliche Werke mit lediglich digital vorliegenden Werken vergleichen? Ist eine E-Book-Datei letztlich genau so zu behandeln wie ein physisches Buch? Untersucht wird, ob der Erschöpfungsgrundsatz gar analog angewendet werden darf. Eine ökonomische Perspektive untermauert die anhaltende Brisanz des Themas und eröffnet wirtschaftliche Vor- und Nachteile einer Übertragung der Erschöpfungswirkung auf digitale unkörperliche Werke. Auch die Rechtsnatur der Überlassung digitaler Inhalte spielt dabei eine Rolle. So stehen neben der Anwendung des Kaufrechts auch die Miete oder die Leihe zur Diskussion. Aspekte schuldrechtlicher und dinglicher Weiterveräußerungsverbote kleiden die Thematik abschließend in vertraglicher Hinsicht aus. Die Problemstellung lädt ein zur intensiven Auseinandersetzung mit dem Urheberrecht inmitten einer wachsenden Informationsgesellschaft.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Der Erwerb digitaler Werkexemplare zur privaten Nutzung

Der Erwerb digitaler Werkexemplare zur privaten Nutzung von Kuschel,  Linda
Werkexemplare werden seit geraumer Zeit digital erworben und genutzt, dennoch sind grundlegende rechtliche Fragen noch immer offen. Insbesondere ist unklar, was der (dingliche) Gegenstand des Erwerbs ist. Dabei ist die Rechtsnatur des Erwerbsgegenstands von entscheidender Bedeutung für verschiedene aktuelle Diskussionen, etwa jene um die Rechtmäßigkeit des Weiterverkaufs digitaler Werkexemplare oder die Zulässigkeit bestimmter Nutzungsbeschränkungen in Endnutzerlizenzverträgen. Linda Kuschel untersucht den Erwerb digitaler Werkexemplare zur privaten Nutzung aus drei Perspektiven: der urheberrechtlichen, der schuldrechtlichen und der sachenrechtlichen. Sie entwickelt ein stimmiges Konzept, um diese drei Bereiche miteinander in Einklang zu bringen.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Gewährleistung bei Verträgen über digitale Inhalte

Gewährleistung bei Verträgen über digitale Inhalte von Schmitt,  Thomas Rainer
Software, eBooks, MP3s, Filme - Gewährleistung beim Erwerb digitaler Inhalte Digitale Inhalte wie Software, Filme oder eBooks nutzt nahezu jeder - und das ganz unterschiedlich: Filme können beispielsweise entweder auf einem Datenträger erworben oder über das Internet gestreamt werden. Die Verträge darüber sind entsprechend vielfältig. Dieses Werk widmet sich (zT auch unter Betrachtung dt Rechts) Verträgen über digitale Inhalte in Zusammenhang mit gewährleistungsrechtlichen Fragen: Wann sind digitale Inhalte mangelhaft? Welche Besonderheiten bestehen abhängig vom Vertragstyp? Wann ist der Vertrag entgeltlich (insb bei Hingabe von Daten oder Duldung von Werbung)? Was ist hinsichtlich der Rechtsbehelfe zu beachten? Dabei wird eine Bandbreite von Themen aufgegriffen: Sicherheitsmängel, Zwangsupdates, Fernwartung, agile Programmierung, Verfügbarkeitsquoten und Service Level Agreements, aber auch die Erhaltungspflicht beim Mietvertrag, der Gutglaubenserwerb und die AGB-Kontrolle (inklusive Erörterung der Zulässigkeit besonders gebräuchlicher Klauseln). Zudem werden die Rolle des Datenschutzrechts, insbesondere das Problem des Koppelungsverbots, sowie wesentliche urheberrechtliche Aspekte, zB in Zusammenhang mit dem Erschöpfungsgrundsatz und der Zulässigkeit der Linksetzung und des Streaming, behandelt.
Aktualisiert: 2020-02-19
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Die Erschöpfung im digitalen Werkvertrieb über Cloud Computing

Die Erschöpfung im digitalen Werkvertrieb über Cloud Computing von Konieczek,  Angela
Der Konsum urheberrechtlich geschützter Werke über das Internet ist längst Alltag geworden. Bücher und Musiktitel können legal heruntergeladen und auf mehreren Endgeräten gespeichert werden. Bei Filmen hat sich der Vertrieb über Cloud Computing durch Bereitstellen einzelner Titel zum Streaming durchgesetzt. Diese neuen Vertriebswege schaffen für Urheber und Konsumenten viele Vorteile. Bei der Anwendung urheberrechtlicher Normen auf diese neuartigen Technologien ergeben sich aber Zweifelsfragen. So ist einer der Grundpfeiler des Urheberrechts, der Erschöpfungsgrundsatz, nur für die Verbreitung körperlicher Werkexemplare normiert. Trotzdem wurde er durch den EuGH bereits auf den Download-Vertrieb von Software angewandt. Das Werk widmet sich der interessanten Fragestellung, ob der Erschöpfungsgrundsatz zur Wahrung des Interessengleichgewichts zwischen Urheber und Rezipient auch auf den Vertrieb anderer digitaler Güter, insbesondere über Cloud Computing, übertragen werden kann.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Der Gebrauchtsoftware-Handel nach den „UsedSoft“-Entscheidungen des EuGH und des BGH

Der Gebrauchtsoftware-Handel nach den „UsedSoft“-Entscheidungen des EuGH und des BGH von Stein,  Kathi Christine
Software hat im heutigen Wirtschaftsleben eine überragende Bedeutung. Die Weiterveräußerung einmal erworbener Software, der sog. „Gebrauchtsoftwarehandel“, hat daher ein enormes wirtschaftliches Potential, insbesondere im Bereich der Unternehmenssoftware. Lange waren Fragen rund um die Zulässigkeit einer solchen Weiterveräußerung, vor allem unter urheberrechtlichen Aspekten, umstritten. 2012 hat der Europäische Gerichtshof ein Urteil gefällt, das unter dem Namen „UsedSoft“ bekannt wurde und das die dort streitgegenständliche Weiterveräußerung einer Software, die per Download vom Hersteller erworben war, für rechtmäßig erachtete. Auf den ersten Blick schienen damit alle Fragen zur Zulässigkeit des Gebrauchtsoftwarehandels beantwortet zu sein. Doch ist dies wirklich so? Bei genauerer Betrachtung sind eine Reihe von Fragen offen: Welche Auswirkungen hat das „UsedSoft“ - Urteil auf verschiedene Lizenzmodelle – sind sie ausnahmslos so zu beurteilen wie die „UsedSoft“ - Konstellation? Lassen sich Lizenzen bei der Weiterveräußerung auch aufspalten? Welche lizenzvertraglichen Regelungen gelten für den Erwerber der gebrauchten Software, der keine vertragliche Beziehung mit dem Softwarehersteller hat? Wie sind vertragliche Weitergabeverbote beziehungsweise -beschränkungen zu bewerten? Was gilt für technische Schutzmaßnahmen, die die Weitergabe unmöglich machen – können sie das juristisch Zulässige verhindern? Die Autorin untersucht diese und weitere Fragen und zeichnet so ein Gesamtbild des status quo der juristischen Beurteilung des Gebrauchtsoftwaremarktes. Dabei arbeitet sie das „UsedSoft“ - Urteil in dogmatischer Hinsicht auf und geht der Frage auf den Grund, wie sich der urheberrechtliche Erschöpfungsgrundsatz, der in der analogen Welt geschaffen wurde und dort seine Berechtigung hat, mit den Besonderheiten eines digitalen Mediums wie Software verträgt. An dieser Stelle weist die Publikation über ihr eigentliches Themenfeld hinaus, denn die dogmatische Aufarbeitung der Erschöpfung im digitalen Bereich ist nicht nur für das Medium Software, sondern auch für alle anderen digitalen Medien relevant.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Der Handel mit gebrauchter Software — legal oder das Ende eines Geschäftsmodells? Eine wirtschaftsrechtliche Untersuchung

Der Handel mit gebrauchter Software — legal oder das Ende eines Geschäftsmodells? Eine wirtschaftsrechtliche Untersuchung von Bruch,  Matthias
Matthias Bruch wurde 1976 in Speyer geboren und studierte Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim und Wirtschaftsrecht an der SRH Hochschule Heidelberg (Bachelor of Laws [LL.B.]). Software spielt in unserem heutigen Alltag eine überragende Rolle. Der rechtsgeschäftliche Umgang mit diesem wichtigen Wirtschaftsgut ist trotz der immensen wirtschaftlichen Bedeutung in Literatur und Rechtsprechung sehr umstritten und selbst für den Fachmann teilweise unverständlich. Dieses Buch beschäftigt sich mit dem Problem des Verkaufs gebrauchter Software. Hauptaugenmerk wird hierbei auf die Erschöpfung des Verbreitungsrechts gelegt. Während bei verkörperter Software die Erschöpfung unproblematisch mit dem ersten Inverkehrbringen der Software eintritt, wird untersucht, ob sich im Bereich der online übertragenen Software Unterschiede ergeben und wie die daraus resultierenden Diskrepanzen wirtschaftlich sinnvoll und juristisch korrekt zu lösen sind. Neben der Darstellung des Erschöpfungsgrundsatzes und seiner Tatbestandsmerkmale wird die bisherige Rechtsprechung ausgewertet. Darüber hinaus erfolgt eine umfangreiche Untersuchung des Verwertungsrechts des § ,69 c Nr. 3 Satz 1 UrhG und seiner Anwendbarkeit auf online übertragene Software. Zudem wird versucht Alternativen aufzuzeigen, die den Handel mit Software für deren Urheber abseits des Erschöpfungsgrundsatzes möglich machen. Auch wird ein Blick über die Grenzen Deutschlands, auf die Erschöpfung des Verwertungsrechts im benachbarten EU-Ausland und den wichtigsten Überseenationen, wie den USA und China, geworfen. Anhand dieser detaillierten Untersuchung soll aufgezeigt werden, dass auch online übertragene Software erschöpfen kann und der Handel mit gebrauchter Software rechtmäßig ist.
Aktualisiert: 2019-12-12
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Die Ausnahmen vom markenrechtlichen Erschöpfungsgrundsatz

Die Ausnahmen vom markenrechtlichen Erschöpfungsgrundsatz von Scholz,  Silke
Der Markeninhaber hat das Recht, Dritten die Benutzung seiner Marke ohne seine Zustimmung zu untersagen. Dieses Recht erschöpft sich aber für Waren, die von ihm oder mit seiner Zustimmung in den Verkehr gebracht worden sind, es sei denn, der Markeninhaber widersetzt sich der Benutzung seiner Marke aus «berechtigten Gründen» i.S.v. 24 Abs. 2 MarkenG, Art. 7 Abs. 2 MarkenRL und Art. 13 Abs. 2 GMVO. Die Arbeit untersucht, in welchen Fällen eine solche Ausnahme vom markenrechtlichen Erschöpfungsgrundsatz vorliegt. Sie geht dabei von den typischen Fallgestaltungen der Praxis aus (z.B. Umpacken von Arzneimitteln, Umfärben von Jeans) und führt zu einer Systematisierung und Katalogisierung der «berechtigten Gründe».
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die urheber- und patentrechtliche Beurteilung von beschränkenden Klauseln bei der Überlassung von Standardsoftware

Die urheber- und patentrechtliche Beurteilung von beschränkenden Klauseln bei der Überlassung von Standardsoftware von Rüting,  Kai
Computerprogramme werden im Unterschied zu anderen Werken zusammen mit umfangreichen Vertragsklauseln vertrieben. Die Softwareindustrie hat Entwicklungen hervorgebracht, die für traditionelle urheber- oder patentrechtlich geschützte Produkte kaum denkbar sind. Bei Schutzhüllenverträgen soll etwa durch das Aufreißen der verpackten Software ein Lizenzvertrag zwischen Käufer und Rechtsinhaber zu den in der Verpackung befindlichen Bedingungen zustandekommen. Diese Bedingungen können die Rechte des Käufers hinsichtlich Nutzung und Weiterverbreitung der Software auf unterschiedliche Weise beschränken und gehen häufig über die urheberrechtlichen Inhalts- und Schrankenbestimmungen hinaus. Softwarehersteller versuchen auf verschiedenen Wegen, den Vertrieb ihrer Computerprogramme durch beschränkende Vertragsklauseln zu kontrollieren. Dies führt immer wieder zu der Fragestellung, wie das bestehende Recht auf diese Entwicklungen anzuwenden ist. Die Studie untersucht die urheber- und patentrechtliche Wirksamkeit von Vertragsklauseln bei der Softwareüberlassung im Licht des traditionellen Urheber- und Patentrechts und berücksichtigt dabei technische und wirtschaftliche Besonderheiten der Computerprogramme. Besonderheiten in der Anwendung des Immaterialgüterrechts auf die Computerprogramme entstehen dadurch, daß Software als "funktioneller Text" dem Urheber- und Patentschutz zugänglich ist. Weitere wichtige Besonderheit sind die wirtschaftlichen Bedingungen, denen Computerprogramme unterliegen und die zugleich die Vertriebsstrategien der Softwarehersteller erklären und vorgeben. Der wirtschaftliche Wert einer Software hängt insbesondere von ihrer Kompatibilität zu anderen Programmen ab. Der ausschließliche Charakter von urheber- und patentrechtlichen Ansprüchen kann die Position des Softwareherstellers sichern und damit Netzwerkeffekte verhindern. Der Bundesgerichtshof ließ im Jahr 2000 in OEM-Version offen, ob die Verpflichtung, das Computerprogramm nur zusammen mit einem neuen Rechner zu veräußern, eine eigenständige Nutzungsart i.S.d. Urheberrechts darstellt (BGHZ 145, 7). Viele der beschränkenden Klauseln entstammen dem US-amerikanischen Vertragsrecht und werden teilweise ohne Änderungen in Deutschland verwendet. Eine vergleichende Analyse der Klauseln klärt die Frage, ob und wie die Klauseln dem deutschen Recht angepaßt werden müssen. Auch ist es denkbar, daß Klauseln bereits nach dem US-amerikanischen Recht unwirksam sind, aber dennoch dort verwendet werden.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Softwarekauf und -weiterverkauf.

Softwarekauf und -weiterverkauf. von Hantschel,  Ines
Aufgrund eines Vorlagebeschlusses des BGH (Az: I ZR 129/08) wird nun der EuGH über die Anwendbarkeit des Erschöpfungsgrundsatzes auf die Online-Übertragung von Computerprogrammen entscheiden. Die Dissertation von Ines Hantschel stellt den derzeitigen Streitstand in Rechtsprechung und Literatur dar, zeigt auf, wie sich Software und Daten in das System des Bürgerlichen Rechts einordnen lassen und macht zur Lösung urheberrechtlicher Probleme Vorschläge für Neuregelungen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Rechtliche Betrachtung des Vertriebs und der Weitergabe digitaler Güter

Rechtliche Betrachtung des Vertriebs und der Weitergabe digitaler Güter von Ganzhorn,  Marco
Im digitalen Zeitalter ist es selbstverständlich, dass Unterhaltungsgüter wie Musikwerke, (Hör-)Bücher oder Computerspiele auch in digitaler Form vertrieben werden. Eine große Unsicherheit besteht jedoch dahingehend, inwiefern die Regeln der analogen Welt auch im digitalen Umfeld Geltung haben. Wer etwa ein Buch gekauft hat, kann dieses ohne Einschränkungen weiterverkaufen. Aber gilt dieser Grundsatz auch beim Kauf eines E-Books? Soll digitalen Gütern überhaupt eine vergleichbare Verkehrsfähigkeit zukommen wie ihren analogen Entsprechungen? Der Autor beleuchtet die Frage der rechtlichen Zulässigkeit der Weitergabe digitaler Güter aus urheberrechtlicher Sicht. Daneben werden die Wirksamkeit vertraglicher Weitergabeverbote und die Möglichkeit des Einsatzes von technischen Schutzmaßnahmen analysiert.
Aktualisiert: 2023-02-24
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