Arbeitsdienst – wieder salonfähig!

Arbeitsdienst – wieder salonfähig! von Eberhard,  Lothar
Dokumentation der gleichnamigen Tagung vom 25.6.2005 in Berlin mit Beiträgen von: Christa Sonnenfeld: Begrüßung Martin Bongards: "Ein-Euro-Jobs" – Integrationsmaßnahme, Workfare oder neuer Arbeitsdienst Johannes Steffen: Auf dem Weg zum staatlich verordneten Arbeitsdienst? Anne Allex: Vom Sozialstaat zum autoritären Staat Barbara Nohr: "Ein-Euro-Jobs – Eine Verletzung des Grundrechts auf Freiheit von Arbeitszwang Dirk Hauer: Fördern, fordern, Repression Harald Rein: Gegenwehr von Erwerbslosen in der Weimarer Republik und im Naitonalsozialismus und heutige Erwerbslosenproteste Diskussionsbeiträge: "Probleme des sozialen Widerstandes" Anne Allex: Erfahrungen und Perspektiven der Erwerbslosenbewegung
Aktualisiert: 2023-05-31
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Armut und Strafe

Armut und Strafe von Wilde,  Frank
Frank Wilde untersucht die Frage, inwieweit Armut bei strafrechtlichen Sanktionen zu einer Benachteiligung führt. Am Beispiel der Geldstrafe kommt er zum Ergebnis, dass eine strafverschärfende Wirkung von Armut festzustellen ist. Die Geldstrafe kann häufig bei einkommensarmen Personen nicht vollstreckt werden. Sie führt dann zur Inhaftierung und Armut wirkt so strafverschärfend. Als Lösung für dieses Problem ist – unter Beteiligung der Sozialen Arbeit – die Möglichkeit eingeführt worden, die Strafe durch gemeinnützige Arbeit abzuarbeiten. Der Autor stellt die These auf, dass es damit nicht gelungen ist, die strafverschärfende Wirkung von Armut zu beheben, sondern stattdessen mit der Einführung einer Arbeitsstrafe für Arme eine neue Form der Diskriminierung geschaffen wurde.
Aktualisiert: 2023-04-01
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Die Sanktionierung arbeitsunwilliger „1-Euro-Jobber“ und ihre verfassungsrechtliche Zulässigkeit

Die Sanktionierung arbeitsunwilliger „1-Euro-Jobber“ und ihre verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Faude,  Georg
Die Hartz-Reformen erregen seit ihrer Ankündigung und Umsetzung die Gemüter in Politik und Wirtschaft wie kaum ein zweites Thema. Obwohl sie als Grundstein für eine positive wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland gelten, werden Teile der Reform immer noch scharf kritisiert. Insbesondere die Notwendigkeit der Sanktionstatbestände des SGB II ist immer wieder Gegenstand intensiver Diskussionen. Georg Faude untersucht die mögliche Sanktionierung arbeitsunwilliger Ein-Euro-Jobber aus verfassungsrechtlicher Sicht. Er führt detailliert in das Regelwerk des Sanktionstatbestandes ein und stellt den verfassungsrechtlichen Referenzrahmen, insbesondere Art. 1 I i.V.m. 20 I GG, Art. 12 II GG und den Gleichheitssatz des Art 3 I GG in den Vordergrund. Sind die Maßregelungen überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar?
Aktualisiert: 2023-02-13
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Das System der Zwangsarbeit in der SED-Diktatur

Das System der Zwangsarbeit in der SED-Diktatur von Sachse,  Christian
Der Autor enthüllt auf der Grundlage von hunderten Dokumenten, dass die Zwangsarbeit in der DDR von Anfang an als zentral gesteuertes System der wirtschaftlichen Ausbeutung von Strafgefangenen angelegt war. Geringfügige „Arbeitsbelohnungen“, schwerste Bestrafungen bei Verweigerung der Arbeit, eine hohe Unfallquote und schlechte Ernährung dienten nur einem Ziel: ein Maximum an Profit aus den Strafgefangenen herauszuholen. Besonders hart traf dies die politischen Gefangenen, welche erfahren mussten, dass auch der Westen von der Zwangsarbeit ostdeutscher politischer Gefangener profitierte.
Aktualisiert: 2019-01-03
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»Arbeit, nein danke«!?

»Arbeit, nein danke«!? von Lehnert,  Katrin
Acht Monate nach der Einführung von „Hartz IV“ im Januar 2005 veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit der rot-grünen Bundesregierung einen Bericht „gegen Missbrauch, ‚Abzocke’ und Selbstbedienung im Sozialstaat“ und trat damit eine Lawine von Medienberichten über „Sozialmissbrauch“ los. Diese in periodischen Abständen wiederkehrende Diskussion erreichte einen neuen Höhepunkt, woraufhin die Große Koalition im Jahr 2006 den Bezug von „Hartz IV“-Leistungen gesetzlich erschwerte. Der Vorwurf des Sozialmissbrauchs“ war von Politikern und Wissenschaftlern, in den Medien und in alltäglichen Unterhaltungen gleichermaßen vernehmbar. Wo aber ist der „Sozialschmarotzer“ laut diesen Aussagen konkret zu finden? Welche Argumentationsstrategien werden benutzt, um seine Existenz fortzuschreiben? Auf welche Alltagserfahrungen und Deutungsmuster wird dabei zurückgegriffen und mit welchen neuen Attributen zeigt er sich? Die vorliegende Studie analysiert den Diskurs um „Sozialmissbrauch“ und setzt ihn ins Verhältnis zu zeitgleich umgesetzten Politiken wie denen des „aktivierenden Sozialstaates“, des Ausbaus des Niedriglohnsektors oder der Vermittlung eines neuen Gerechtigkeitsideals. Je prekärer die Arbeits- und Lebensverhältnisse in Deutschland werden, desto geringer scheint die Akzeptanz der sozialen Sicherungssysteme zu sein. Das vereinfachende Bild des arbeitsunwilligen „Sozialschmarotzers“ spiegelt und fördert diese Entwicklung. Der positive Gegenentwurf ist der „aktivierte“ Unternehmer seiner selbst, der immer wieder neu an den Start geht.
Aktualisiert: 2021-12-16
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Arbeitsdienst – wieder salonfähig!

Arbeitsdienst – wieder salonfähig! von Eberhard,  Lothar
Dokumentation der gleichnamigen Tagung vom 25.6.2005 in Berlin mit Beiträgen von: Christa Sonnenfeld: Begrüßung Martin Bongards: "Ein-Euro-Jobs" – Integrationsmaßnahme, Workfare oder neuer Arbeitsdienst Johannes Steffen: Auf dem Weg zum staatlich verordneten Arbeitsdienst? Anne Allex: Vom Sozialstaat zum autoritären Staat Barbara Nohr: "Ein-Euro-Jobs – Eine Verletzung des Grundrechts auf Freiheit von Arbeitszwang Dirk Hauer: Fördern, fordern, Repression Harald Rein: Gegenwehr von Erwerbslosen in der Weimarer Republik und im Naitonalsozialismus und heutige Erwerbslosenproteste Diskussionsbeiträge: "Probleme des sozialen Widerstandes" Anne Allex: Erfahrungen und Perspektiven der Erwerbslosenbewegung
Aktualisiert: 2019-01-15
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Armut und Strafe

Armut und Strafe von Wilde,  Frank
Frank Wilde untersucht die Frage, inwieweit Armut bei strafrechtlichen Sanktionen zu einer Benachteiligung führt. Am Beispiel der Geldstrafe kommt er zum Ergebnis, dass eine strafverschärfende Wirkung von Armut festzustellen ist. Die Geldstrafe kann häufig bei einkommensarmen Personen nicht vollstreckt werden. Sie führt dann zur Inhaftierung und Armut wirkt so strafverschärfend. Als Lösung für dieses Problem ist – unter Beteiligung der Sozialen Arbeit – die Möglichkeit eingeführt worden, die Strafe durch gemeinnützige Arbeit abzuarbeiten. Der Autor stellt die These auf, dass es damit nicht gelungen ist, die strafverschärfende Wirkung von Armut zu beheben, sondern stattdessen mit der Einführung einer Arbeitsstrafe für Arme eine neue Form der Diskriminierung geschaffen wurde.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Sanktionierung arbeitsunwilliger „1-Euro-Jobber“ und ihre verfassungsrechtliche Zulässigkeit

Die Sanktionierung arbeitsunwilliger „1-Euro-Jobber“ und ihre verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Faude,  Georg
Die Hartz-Reformen erregen seit ihrer Ankündigung und Umsetzung die Gemüter in Politik und Wirtschaft wie kaum ein zweites Thema. Obwohl sie als Grundstein für eine positive wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland gelten, werden Teile der Reform immer noch scharf kritisiert. Insbesondere die Notwendigkeit der Sanktionstatbestände des SGB II ist immer wieder Gegenstand intensiver Diskussionen. Georg Faude untersucht die mögliche Sanktionierung arbeitsunwilliger Ein-Euro-Jobber aus verfassungsrechtlicher Sicht. Er führt detailliert in das Regelwerk des Sanktionstatbestandes ein und stellt den verfassungsrechtlichen Referenzrahmen, insbesondere Art. 1 I i.V.m. 20 I GG, Art. 12 II GG und den Gleichheitssatz des Art 3 I GG in den Vordergrund. Sind die Maßregelungen überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar?
Aktualisiert: 2023-04-04
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Das Grundrecht auf Wehrgleichheit

Das Grundrecht auf Wehrgleichheit von Blome,  Thomas
Das Grundgesetz erlaubt die allgemeine Wehrpflicht. Gleichwohl leisteten zuletzt nur 15,4 % der deutschen Männer eines Jahrgangs Wehrdienst. Dies veranlasst den Verfasser, die gleichheitsrechtlichen Anforderungen der Wehrpflicht zu untersuchen. Zunächst stellt er die bisherigen Anforderungen für eine allgemeine Wehrpflicht (sogenannte «Wehrgerechtigkeit») dar. Da es diesen an Klarheit und einer Systematisierung fehlt, entwickelt er ein eigenständiges Grundrecht auf Wehrgleichheit. Anhand der dabei aufgestellten Anforderungen untersucht der Verfasser die legislativen und administrativen Befreiungen von der Wehrpflicht und vom Wehrdienst. Schließlich analysiert er zwei Möglichkeiten zur Kompensation der aufgezeigten Verstöße – das soziale Pflichtjahr (in seinen verschiedenen Modellen) und die Wehrabgabe.
Aktualisiert: 2023-04-07
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Ziel Umerziehung

Ziel Umerziehung von Sachse,  Christian
Es hat sich als nötig herausgestellt, die im Heimsystem der DDR angelegten schweren Menschenrechtsverletzungen und staatlicherseits bewusst in Kauf genommenen sozialen Härten für die betroffenen Familien im Detail zu belegen. So hält sich bis in die Gegenwart hinein hartnäckig das Gerücht, die Heime wären eine kostenlose Errungenschaft des Sozialstaates DDR gewesen. Das Gegenteil ist der Fall. Alleinstehende Mütter zahlten bis zu einem Viertel ihres Einkommens, während ihnen das Kindergeld gestrichen wurde. Der Staat vereinnahmte Waisenrenten sowie Ausbildungsbeihilfen und behielt selbst die Überschüsse oft genug ein. Jugendliche trugen mit ihrem Lehrlingsentgelt bis zu 60 Prozent zur Refinanzierung der Jugendwerkhöfe bei. Betriebe profitierten von billigen Arbeitskräften, die bei Strafe keine noch so unzumutbare Arbeit ablehnen durften. Der Staat dankte es ihnen mit Morgenappellen und vormilitärischer Ausbildung am Nachmittag. Das vorliegende Buch legt seinen Schwerpunkt auf die Lebens- und Arbeitsbedingungen in Spezialheimen im heutigen Sachsen. Ein ausführlicher Teil enthält Adressen und Beschreibungen dieser Heime.
Aktualisiert: 2019-01-03
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Deutschland auf den Weg gebracht

Deutschland auf den Weg gebracht von Eicker-Wolf,  Kai, Kindler,  Holger, Schäfer,  Ingo, Wehrheim,  Melanie, Wolf,  Dorothee
»Soziale Gerechtigkeit« und Abbau der Erwerbslosigkeit lauteten zwei zentrale Ziele der rot-grünen Regierungspolitik, die im Oktober 1998 verkündet wurden. Wie weit diese programmatischen Vorstellungen in der Wirtschafts- und Sozialpolitik verwirklicht wurde, untersucht dieser Band. Dabei wird die politische Praxis der rot-grünen Regierung dargestellt, an ihrem eigenen Anspruch gemessen und kritisch durchleuchtet. Im Spannungsfeld zwischen »drittem Weg« und Neoliberalismus fällt die Gesamtbilanz der rot-grünen »Modernisierungspolitik« recht ernüchternd aus. Inhalt Kai Eicker-Wolf Von haushaltspolitischen Sparschwein-Operationen und Inflations-Paranoia - Zur Pathologie der Finanz- und Geldpolitik in rot-grünen Zeiten Margit Schratzenstaller Die Steuerreformen der rot-grünen Bundesregierung 1998 bis 2002 Dieter Eißel Einkommens- und Vermögensverteilung: Argumente gegen eine wachsende Schieflage Torsten Niechoj Korporatismus zwischen Kooperation und Konflikt: Das Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit Holger Schatz »Manche muss man halt zu ihrem Glück zwingen«. Arbeitszwang im aktivierenden Staat Nora Fuhrmann Drei zu eins für Schröder. Zur Geschlechterpolitik von Rot-grün Carolin Reißlandt Rot-grüne Migrationspolitik und die Zuwanderungsdebatte - vom »Paradigmenwechsel« zum Wahlkampfthema? Wolfram Burkhardt Gesundheitspolitik unter Rot-Grün - eine Bilanz Diana Auth Die Rentenpolitik der rot-grünen Regierung Christoph Butterwege Eine kritische Bilanz der rot-grünen Sozialpolitik
Aktualisiert: 2021-10-21
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Gemeinnützige Arbeit als selbständige Hauptstrafe im Erwachsenenstrafrecht

Gemeinnützige Arbeit als selbständige Hauptstrafe im Erwachsenenstrafrecht von Speis,  Frank
Die gemeinnützige Arbeit gehört zu einer Gruppe neuer Rechtsfolgen, die, ganz im Sinne der (Reform-) Bemühungen um einen verstärkten Ausbau ambulanter Sanktionen sowie die gleichzeitige Einschränkung der gesetzlichen Möglichkeiten zur Freiheitsentziehung, von den bislang üblichen Eingriffen in die persönliche Freiheit oder das Vermögen des Täters absehen und statt dessen maßgeblich auf den Entzug bzw. die weitgehende Beschränkung der Freizeit abstellen. Gerade vor dem Hintergrund der Erkenntnis, dass Freizeit und Vergnügen in unserer heutigen modernen Gesellschaft ein immer höherer Stellenwert eingeräumt wird, stellt der mit der Arbeitssanktion als Hauptstrafe bewirkte zwangsweise Verlust von Freizeit eine einschränkende Beeinträchtigung der persönlichen Freiheit des Betroffenen und damit ein deutlich spürbares Strafübel dar, das, zumindest im Bereich der leichteren bis mittleren Kriminalität, regelmäßig ausreichen dürfte, um als Strafe empfunden zu werden. Da mit der Arbeitssanktion nicht nur die allgemein anerkannten Strafzwecke verfolgt, sondern darüber hinaus auch spezifische Schwächen von Geld- und Freiheitsstrafe vermieden sowie weitere positive Aspekte bewirkt werden können, spricht vieles dafür, den Rechtsfolgenkatalog des Erwachsenenstrafrechts um eine dritte Hauptstrafe in Form der gemeinnützigen Arbeit zu erweitern, und so der berechtigten Kritik am vorhandenen dualen Strafensystem sinnvoll Rechnung zu tragen. Trotz zahlreicher Fürsprecher und (Gesetz-) Entwürfe ist es in Deutschland aber, im Gegensatz zur Entwicklung in zahlreichen europäischen Nachbarländern, bislang nicht gelungen, das Rechtsfolgensystem des Strafgesetzbuchs um eine selbständige Arbeitssanktion zu erweitern. Der Verfasser hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, die Gründe für diese (Fehl-) Entwicklung zu analysieren, vorhandene rechtliche wie praktische Bedenken gegen die Sanktionsform - soweit möglich - auszuräumen sowie ein eigenes Lösungsmodell zur möglichen Einführung der gemeinnützigen Arbeit als dritte Hauptstrafe zu entwickeln. Dazu sollten, neben der Klärung der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit, vor allem die Schwächen der bisherigen Vorschläge und (Gesetz-) Entwürfe vermieden sowie, nicht zuletzt durch einen Vergleich der Regelungen zur Arbeitssanktion in drei ausgewählten Nachbarländern, d.h. in England, Frankreich und den Niederlanden, Anhaltspunkte und Lösungsvorschläge für die konkrete gesetzliche wie praktische Ausgestaltung der gemeinnützigen Arbeit gefunden werden, die für die erfolgreiche Implementierung und Umsetzung dieser Strafform unverzichtbar sind.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Arbeit gegen Mehraufwandsentschädigung

Arbeit gegen Mehraufwandsentschädigung von Jenak,  Andreas
Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz IV") führte der Gesetzgeber zum 1. Januar 2005 die beiden bisherigen Fürsorgeleistungen für Erwerbslose, die Arbeitslosen- und die Sozialhilfe, zu einer einheitlichen Grundsicherung für Arbeitsuchende zusammen. Eingangs werden die historischen Wurzeln der Arbeit gegen Mehraufwandsentschädigung erkundet. Nach einem kurzen Blick auf andere Beschäftigungsformen jenseits des klassischen Arbeitsverhältnisses widmet sich der Verfasser der Problematik, ob die Ein-Euro-Jobs mit dem verfassungsrechtlichen Verbot von Arbeitszwang und Zwangsarbeit vereinbar sind. Im Zentrum steht die Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen, die Rechte und Pflichten zwischen dem Hilfebedürftigen, dem Träger der Grundsicherung sowie dem Maßnahmeträger. Der Autor zeigt zudem Möglichkeiten des Hilfebedürftigen auf, nachträglich eine Vergütung für seine erbrachte Arbeitsleistung zu erlangen, falls die ausgeführten Arbeiten nicht die gesetzlichen Voraussetzungen der Zusätzlichkeit oder des öffentlichen Interesses erfüllten - der Ein-Euro-Job also rechtswidrig war.
Aktualisiert: 2019-12-20
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