Sozialgesetzbuch III

Sozialgesetzbuch III von Heinz,  Andreas, Schmidt-De Caluwe,  Reimund, Scholz,  Bernhard-Joachim
Der NomosKommentar zum SGB III ist das Referenzwerk für die Gerichtspraxis und ermöglicht zugleich eine erfolgreiche anwaltliche Beratung. Die 7. Auflage lässt den Rechtsanwender mit der Gesetzesentwicklung Schritt halten. Sie verarbeitet das Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz das Zweite Datenschutz-Anpassungsgesetz und das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts. Ganz aktuell berücksichtigt das Werk auch schon die Sonderregeln zur Kurzarbeit während der Corona-Krise. Die neueste Rechtsprechung wurde umfassend ausgewertet. Weitere Schwerpunkte sind die Bezüge zum SGB II und zum EU-Sozialrecht. Der NK-SGB III ist ein unverzichtbares Standardwerk für Rechtsanwälte und Sozialrichter. Bearbeitet von Marcus Abler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht, Karlsruhe | Jörg Apidopoulos, Richter am Thüringer Landessozialgericht, Erfurt | Gunnar Baar, Richter am Sozialgericht, Speyer | Ralf Becker, Richter am Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Mainz | Dr. Claus-Peter Bienert, Richter am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Potsdam | Dr. Stephan Gutzler, LL.M. (USA), Präsident des Sozialgerichts Mainz | Andreas Heinz, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht, Kassel | Dr. Sebastian Herbst, Richter am Thüringer Landessozialgericht, Erfurt | Dr. Gerd Jahraus, Richter am Sozialgericht a.D., Speyer | Hans Christian Jakob, Richter am Thüringer Landessozialgericht, Erfurt  | Prof. Dr. Constanze Janda, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer | Dr. Andreas Jüttner, Richter am Sozialgericht (stVDir), Nordhausen | Dr. Tobias Kador, Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Essen | Gisela Lauer, Richterin am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Koblenz | Dr. Bernd Pfeifer, Referatsleiter im Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin | Prof. Dr. Andreas Pitz, Hochschule Mannheim | Jürgen Scheidt, Richter am Sozialgericht, Speyer | Prof. Dr. Reimund Schmidt-De Caluwe, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg | Dr. Bernhard Joachim Scholz, Richter am Bundessozialgericht, Kassel | Matthias Willersinn, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Mainz
Aktualisiert: 2023-05-19
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Der Verwaltungsakt in der Lehre Otto Mayers

Der Verwaltungsakt in der Lehre Otto Mayers von Schmidt-De Caluwe,  Reimund
In keinem Bereich ist der Einfluß Otto Mayers Verwaltungsrechtslehre heute noch einflußreicher als im Recht des Verwaltungsakts. Die bekannte Aussage Otto Mayers "Verfassungsrecht vergeht, Verwaltungsrecht besteht" wird hier eindrucksvoll bestätigt. Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Verfassungslage kritisiert Reimund Schmidt-De Caluwe diesen Zustand. Er zeigt zunächst auf, daß das Verwaltungsrecht in seiner maßgeblich von Mayer gegen Ende des 19. Jahrhunderts geformten Ausprägung bis in die kleinsten Verästelungen hinein durch das Staatsverständnis des Konstitutionalismus bestimmt war. Für das Institut des Verwaltungsakts wird die Abhängigkeit der klassischen Lehre von obrigkeitsstaatlichen Prämissen sodann bis in seine dogmatischen Feinheiten dargestellt. Reimund Schmidt-De Caluwe geht es nicht darum, Mayers Verdienste um das deutsche Verwaltungsrecht in Frage zu stellen. Seine Kritik gilt vielmehr der heutigen Rechtslehre, die die Mayerschen Strukturen konserviert, ohne die Veränderungen der staats- und verfassungsrechtlichen Gegebenheiten hinreichend zu berücksichtigen. Otto Mayers System des Verwaltungsrechts, das in seiner Erfindung des Verwaltungsakts ihren typischen Ausdruck fand, konnte letztlich über formal-rechtsstaatliche Ansätze nicht hinausführen, weil es auf einer absolutistisch und vorrechtlich begriffenen Staatsidee basierte. Ohne eine solche, heute indiskutable Verankerung verliert sein System und sein derzeit noch prägendes Verständnis des Verwaltungsakts jeglichen Halt. Reimund Schmidt-De Caluwe plädiert deshalb dafür, das Recht des Verwaltungsakts auf demokratisch-rechtsstaatlicher Verfassungsgrundlage zu rekonstruieren.
Aktualisiert: 2022-12-22
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SGB V

SGB V von Axer,  Peter, Becker,  Ulrich, Butzer,  Hermann, Göpffarth,  Dirk, Hollo,  Anna-Lena, Huster,  Stefan, Joussen,  Jacob, Just,  Katrin, Kaempfe,  Jutta, Kaltenborn,  Markus, Kingreen,  Thorsten, Kircher,  Philipp, Lang,  Heinrich, Lungstras,  Anne Barbara, Mecke,  Christian, Michels,  Jürgen, Mühlhausen,  Karl-Heinz, Münkler,  Laura, Niggehoff,  Dirk, Pfohl,  Andreas, Rixen,  Stephan, Schmidt-De Caluwe,  Reimund, Scholz,  Karsten, Seifert,  Wolfgang, Sichert,  Markus, Wallrabenstein,  Astrid, Welti,  Felix
Zum Werk Das SGB V regelt das Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung. In diesem renommierten Kommentar erläutern ausgewiesene Experten des Krankenversicherungsrechts das SGB V durchgängig fundiert und prägnant anhand der sich in der Praxis stellenden Probleme in einem Band. Schwerpunkte der Kommentierung sind:versicherter PersonenkreisLeistungsrechtBeziehungen der Krankenkassen zu den LeistungserbringernVerbände der KrankenkassenFinanzierungEin umfassendes Sachregister hilft beim raschen Auffinden der gesuchten Information. Vorteile auf einen Blickfachlich besonders ausgewiesene Autoren aus Wissenschaft und Rechtspraxisklare Ausrichtung an den Problemen der Praxis Zur Neuauflage Die 8. Auflage enthält die in der Zwischenzeit ergangene Rechtsprechung und die Kommentierungen zu den zahlreichen erlassenen Änderungsgesetzen, wie u.a. demumfangreichen Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz vom 11.7.2021,Digitale Versorgung- und Pflege-Modernisierungsgesetz vom 3.6.2021,Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz vom 22.12.2020sowie zahlreichen Einzeländerungen im Zusammenhang mit COVID-19. Zielgruppe Für Gesetzliche Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigungen, Berufsverbände der Ärzte und Zahnärzteschaft, Rechtsabteilungen in Krankenhäusern, Personalabteilungen in Unternehmen, Rechtsanwaltschaft, Sozialgerichte.
Aktualisiert: 2023-04-27
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SGB V

SGB V von Axer,  Peter, Becker,  Ulrich, Butzer,  Hermann, Göpffarth,  Dirk, Huster,  Stefan, Joussen,  Jacob, Just,  Katrin, Kaempfe,  Jutta, Kaltenborn,  Markus, Kingreen,  Thorsten, Kircher,  Philipp, Lang,  Heinrich, Lungstras,  Anne Barbara, Mecke,  Christian, Michels,  Jürgen, Mühlhausen,  Karl-Heinz, Niggehoff,  Dirk, Pfohl,  Andreas, Rixen,  Stephan, Schmidt-De Caluwe,  Reimund, Scholz,  Karsten, Seifert,  Wolfgang, Sichert,  Markus, Wallrabenstein,  Astrid, Welti,  Felix
Zum Werk Das SGB V regelt das Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung. In dem neu erscheinenden Kommentar erläutern ausgewiesene Experten des Krankenversicherungsrechts das SGB V durchgängig fundiert und prägnant anhand der sich in der Praxis stellenden Probleme in einem Band. Schwerpunkte der Kommentierung sind:versicherter PersonenkreisLeistungsrechtBeziehungen der Krankenkassen zu den LeistungserbringernVerbände der KrankenkassenFinanzierungEin umfassendes Sachregister hilft beim raschen Auffinden der gesuchten Information. Vorteile auf einen Blickfachlich besonders ausgewiesene Autoren aus Wissenschaft und Rechtspraxisklare Ausrichtung an den Problemen der Praxis Zur Neuauflage Die 7. Auflage enthält die in der Zwischenzeit ergangene Rechtsprechung und die Kommentierungen zu den zahlreichen erlassenen Änderungsgesetzen, wie u.a. demRV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz vom 28-11-2018GKV-Versichertenentlastungsgesetz vom 11.12.2018Pflegepersonal-Stärkungsgesetz vom 11.12.2018Terminservice- und Versorgungsgesetz vom, 6.5.2019Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung vom 9.8.2019Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung vom 15.11.2019Zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgsetz (EU) vom 20.11.2019Hebammenreformgesetz vom 22.11.2019Implantateeregister-Errichtungsgesetz vom 12.12.2019Digitale-Versorgungsgesetz vom 9.12.2019Gesetz zur Regelung des sozialen Entschädigungsrechts vom 12.12.2019MDK-Reformgesetz vom 14.12.2019GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz vom 21.12.2019 Zielgruppe Für Gesetzliche Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigungen, Berufsverbände der Ärzte und Zahnärzte, Rechtsabteilungen in Krankenhäusern, Personalabteilungen in Unternehmen, Rechtsanwälte, Sozialgerichte.
Aktualisiert: 2022-02-09
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Sozialgesetzbuch III

Sozialgesetzbuch III von Heinz,  Andreas, Schmidt-De Caluwe,  Reimund, Scholz,  Bernhard-Joachim
Der NomosKommentar zum SGB III ist das Referenzwerk für die Gerichtspraxis und ermöglicht zugleich eine erfolgreiche anwaltliche Beratung. Die 7. Auflage lässt den Rechtsanwender mit der Gesetzesentwicklung Schritt halten. Sie verarbeitet das Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz das Zweite Datenschutz-Anpassungsgesetz und das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts. Ganz aktuell berücksichtigt das Werk auch schon die Sonderregeln zur Kurzarbeit während der Corona-Krise. Die neueste Rechtsprechung wurde umfassend ausgewertet. Weitere Schwerpunkte sind die Bezüge zum SGB II und zum EU-Sozialrecht. Der NK-SGB III ist ein unverzichtbares Standardwerk für Rechtsanwälte und Sozialrichter. Bearbeitet von Marcus Abler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht, Karlsruhe | Jörg Apidopoulos, Richter am Thüringer Landessozialgericht, Erfurt | Gunnar Baar, Richter am Sozialgericht, Speyer | Ralf Becker, Richter am Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Mainz | Dr. Claus-Peter Bienert, Richter am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Potsdam | Dr. Stephan Gutzler, LL.M. (USA), Präsident des Sozialgerichts Mainz | Andreas Heinz, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht, Kassel | Dr. Sebastian Herbst, Richter am Thüringer Landessozialgericht, Erfurt | Dr. Gerd Jahraus, Richter am Sozialgericht a.D., Speyer | Hans Christian Jakob, Richter am Thüringer Landessozialgericht, Erfurt  | Prof. Dr. Constanze Janda, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer | Dr. Andreas Jüttner, Richter am Sozialgericht (stVDir), Nordhausen | Dr. Tobias Kador, Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Essen | Gisela Lauer, Richterin am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Koblenz | Dr. Bernd Pfeifer, Referatsleiter im Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin | Prof. Dr. Andreas Pitz, Hochschule Mannheim | Jürgen Scheidt, Richter am Sozialgericht, Speyer | Prof. Dr. Reimund Schmidt-De Caluwe, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg | Dr. Bernhard Joachim Scholz, Richter am Bundessozialgericht, Kassel | Matthias Willersinn, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Mainz
Aktualisiert: 2023-05-03
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SGB V

SGB V von Axer,  Peter, Becker,  Ulrich, Butzer,  Hermann, Göpffarth,  Dirk, Huster,  Stefan, Joussen,  Jacob, Just,  Katrin, Kaempfe,  Jutta, Kaltenborn,  Markus, Kingreen,  Thorsten, Lang,  Heinrich, Lungstras,  Anne Barbara, Mecke,  Christian, Michels,  Jürgen, Mühlhausen,  Karl-Heinz, Niggehoff,  Dirk, Pfohl,  Andreas, Rixen,  Stephan, Schmidt-De Caluwe,  Reimund, Scholz,  Karsten, Sichert,  Markus, Wallrabenstein,  Astrid, Welti,  Felix
Zum Werk Das SGB V regelt das Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung. In dem neu erscheinenden Kommentar erläutern ausgewiesene Experten des Krankenversicherungsrechts das SGB V durchgängig fundiert und prägnant anhand der sich in der Praxis stellenden Probleme in einem Band. Schwerpunkte der Kommentierung sind: - versicherter Personenkreis - Leistungsrecht - Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern - Verbände der Krankenkassen - Finanzierung Ein umfassendes Sachregister hilft beim raschen Auffinden der gesuchten Information. Vorteile auf einen Blick - fachlich besonders ausgewiesene Autoren aus Wissenschaft und Rechtspraxis - klare Ausrichtung an den Problemen der Praxis Zur Neuauflage Die 6. Auflage enthält die in der Zwischenzeit ergangene Rechtsprechung und die Kommentierungen zu den zahlreichen erlassenen Änderungsgesetzen, wie u.a. dem - Gesetz zur Errichtung eines Transplantationsregisters und zur Änderung anderer Gesetze vom 11.10.2016 - 6. SGB IV-Änderungsgesetz vom 11.11.2016 - Flexirentengesetz vom 8.12.2016 - Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen vom 19.12.2016 - Dritten Pflegstärkungsgesetz - PSG III vom 23.12.2016 ?????undesteilhabegesetz - BTHG vom 23.12.2016 - GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz vom 21.2.2017 - Gesetz zur Änderung betäubungsrechtlicher und anderer Vorschriften vom 6.3.2017 - Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes vom 29.3.2017 - Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz - HHVG vom 4.4.2017 - GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz - AMVSG vom 4.5.2017 - Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts vom 23.5.2017 - Pflegeberufereformgesetz vom 17.7.2017 - Gesetz zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen vom 18.7.2017 - Betriebsrentenstärkungsgesetz vom 17.8.2017 - 2. Gesetz zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes Zielgruppe Für Gesetzliche Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigungen, Berufsverbände der Ärzte und Zahnärzte, Rechtsabteilungen in Krankenhäusern, Personalabteilungen in Unternehmen, Rechtsanwälte, Sozialgerichte.
Aktualisiert: 2020-07-10
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Sozialgesetzbuch III

Sozialgesetzbuch III von Coseriu,  Pablo, Mutschler,  Bernd, Schmidt-De Caluwe,  Reimund
Der NomosKommentar zum SGB III garantiert eine fachlich fundierte Kommentierung mit größtmöglicher Praxisnähe. Der NK-SGB III ist das Referenzwerk für die gerichtliche Praxis. Seine Argumentation prägt die Sozialverwaltungspraxis und leitet eine erfolgreiche anwaltliche Beratung an. Die 6. Auflage lässt den Rechtsanwender mit der dynamischen Gesetzesentwicklung Schritt halten. Sie verschafft Orientierung, Klarheit und Rechtssicherheit. Die Neuauflage berücksichtigt die jüngsten Rechtsänderungen, sie verarbeitet insbesondere die einschneidenden Neuregelungen durch die Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz sowie das Zweite Pflegestärkungsgesetz Ganz aktuell sind auch schon die Änderungen durch das Gesetz zur Rechtsvereinfachung das Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz (AWStG) und das Integrationsgesetz eingearbeitet. Die neueste Rechtsprechung des BSG und der Landessozialgerichte wurde umfassend ausgewertet. Weitere Schwerpunkte sind die vielfältigen Bezüge zur Grundsicherung (SGB II) und die Regelungszusammenhänge mit dem Europäischen Sozialrecht. Seine ganze Stärke spielt der Großkommentar bei der vertieften Auseinandersetzung mit Ermessenstatbeständen, Generalklauseln und Grundnormen aus. Der Nomos-Großkommentar ist das Referenzwerk für Rechtsanwälte, Arbeits- und Sozialgerichte, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden, Jobcenter und Agenturen für Arbeit, private Arbeitsvermittler sowie Ämter für kommunale Arbeitsförderung.
Aktualisiert: 2020-10-30
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Der Verwaltungsakt in der Lehre Otto Mayers

Der Verwaltungsakt in der Lehre Otto Mayers von Schmidt-De Caluwe,  Reimund
In keinem Bereich ist der Einfluß Otto Mayers Verwaltungsrechtslehre heute noch einflußreicher als im Recht des Verwaltungsakts. Die bekannte Aussage Otto Mayers "Verfassungsrecht vergeht, Verwaltungsrecht besteht" wird hier eindrucksvoll bestätigt. Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Verfassungslage kritisiert Reimund Schmidt-De Caluwe diesen Zustand. Er zeigt zunächst auf, daß das Verwaltungsrecht in seiner maßgeblich von Mayer gegen Ende des 19. Jahrhunderts geformten Ausprägung bis in die kleinsten Verästelungen hinein durch das Staatsverständnis des Konstitutionalismus bestimmt war. Für das Institut des Verwaltungsakts wird die Abhängigkeit der klassischen Lehre von obrigkeitsstaatlichen Prämissen sodann bis in seine dogmatischen Feinheiten dargestellt. Reimund Schmidt-De Caluwe geht es nicht darum, Mayers Verdienste um das deutsche Verwaltungsrecht in Frage zu stellen. Seine Kritik gilt vielmehr der heutigen Rechtslehre, die die Mayerschen Strukturen konserviert, ohne die Veränderungen der staats- und verfassungsrechtlichen Gegebenheiten hinreichend zu berücksichtigen. Otto Mayers System des Verwaltungsrechts, das in seiner Erfindung des Verwaltungsakts ihren typischen Ausdruck fand, konnte letztlich über formal-rechtsstaatliche Ansätze nicht hinausführen, weil es auf einer absolutistisch und vorrechtlich begriffenen Staatsidee basierte. Ohne eine solche, heute indiskutable Verankerung verliert sein System und sein derzeit noch prägendes Verständnis des Verwaltungsakts jeglichen Halt. Reimund Schmidt-De Caluwe plädiert deshalb dafür, das Recht des Verwaltungsakts auf demokratisch-rechtsstaatlicher Verfassungsgrundlage zu rekonstruieren.
Aktualisiert: 2022-12-22
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