Auf der öffentlichen Verwaltung lastet seit längerem ein ganz erheblicher Ökonomisierungsdruck. Wirft man einen Blick in neuere Veröffentlichungen zur Verwaltungsreform, dann vermittelt allein schon die dort vorherrschende Terminologie einen Eindruck davon, welch immense Bedeutung der Aspekt der Wirtschaftlichkeit in den Verwaltungswissenschaften, aber auch in der Verwaltungspraxis mittlerweile erlangt hat: "Input- und outputorientierte Budgetierung", "Benchmarking", "Verwaltungscontrolling", "Profit"- und "Cost Centers", "Lean Government" - die Häufigkeit, in der einem diese und andere Schlagworte aus der Diskussion um "New Public Management" (NPM) und "Neues Steuerungsmodell" (NSM) begegnen, lässt zuweilen gar den Eindruck entstehen, dass die ökonomische Perspektive inzwischen die anderen Maßstäbe des Verwaltungshandelns weit in den Hintergrund gedrängt hat.
Derzeit wird die Diskussion um Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung besonders im wirtschafts-, politik- und verwaltungswissenschaftlichen Bereich geführt. Es gehört indes - wie der einführende Beitrag zu verdeutlichen sucht - zu den Aufgaben der modernen Staats- und Verwaltungsrechtswissenschaft, hier nicht als Zuschauer an der Seite stehen zu bleiben. Mit dem im November 2003 an der Ruhr-Universität Bochum veranstalteten Symposium zum Generalthema "Wirtschaftlichkeit durch Organisations- und Verfahrensrecht", dessen Referate der vorliegende Band dokumentiert, soll für eine solche, intensivere Beteiligung des Öffentlichen Rechts an der Diskussion geworben werden.
Der erste Beitrag gilt den verfassungs- und einfachrechtlichen Determinanten des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit. Diese rein rechtliche Sicht wird sodann am Beispiel der Modernisierung der sozialen Sicherungssysteme um die verwaltungswissenschaftliche und organisationstheoretische Sicht ergänzt. Es schließen sich Überlegungen zu der Frage an, in welchen Feldern das Allgemeine Verwaltungsrecht dazu beitragen kann, Wirtschaftlichkeitsreserven zu erschließen. Die weiteren Referate gehen der Bedeutung des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes in zwei wichtigen Gebieten des Besonderen Verwaltungsrechts nach: einmal im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung, sodann im Umweltschutzrecht.
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *
Etwa dreieinhalb Jahre, nachdem ihn das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT (BVerfGE 93, 121 ff. und 165 ff. - Einheitswert-Beschlüsse) aus Art. 14 Abs. 2 Satz 2 GG herausgelesen hat, befindet sich der Halbteilungsgrundsatz erneut in aller Munde. Das verdankt er einem Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 17. Juli 1998 (DB 1998, S. 1798 f.), dessen - in einem obiter dictum getroffenen - Ausführungen vermuten lassen, daß die verfassungsrechtliche Existenz eines derartigen Grundsatzes in Frage gestellt wird.
Der Autor widmet sich vor diesem aktuellen Hintergrund zunächst der Ableitung des Halbteilungsgrundsatzes aus dem Grundgesetz und bejaht seine Verfassungsgemäßheit. Sodann werden einige Orientierungsmarken für seine Operationalisierung aufgezeigt. Besondere Berücksichtigung findet dabei der Problemkreis der Sozial-(versicherungs-)abgaben, der in der bisherigen, überwiegend steuerrechtlich geprägten Diskussion noch kaum eine Rolle gespielt hat. Weil die Konsequenzen des Halbteilungsgrundsatzes weit über die juristischen Fragen hinausgreifen und sich in die Diskussion um den "Wirtschaftsstandort Deutschland" einfügen, behandelt Butzer schließlich auch die große volkswirtschaftliche Bedeutung des Halbteilungsgrundsatzes.
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *
Zum Grundwerk
Der "Dürig/Herzog/Scholz" ist der führende Kommentar zum Grundgesetz. Er hat in der verfassungsrechtlichen Literatur von Anfang an eine herausragende Rolle gespielt und die Praxis, insbesondere die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, stark beeinflusst.
Zielgruppe
Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Referendarinnen und Referendare, Studierende, Rechtswissenschaft, Bibliotheken.
Aktualisiert: 2023-05-26
Autor:
Peter Badura,
Hermann Butzer,
Christian Calliess,
Hans-Georg Dederer,
Otto Depenheuer,
Günter Dürig,
Wolfgang Durner,
Volker Epping,
Udo Di Fabio,
Klaus F. Gärditz,
Thomas Giegerich,
Christoph Grabenwarter,
Christoph Gröpl,
Bernd Grzeszick,
Matthias Herdegen,
Roman Herzog,
Christian Hillgruber,
Martin Ibler,
Monika Jachmann-Michel,
Jens Kersten,
Ferdinand Kirchhof,
Paul Kirchhof,
Hans H. Klein,
Stefan Korioth,
Hanno Kube,
Christine Langenfeld,
Theodor Maunz,
Veith Mehde,
Markus Möstl,
Ralf Müller-Terpitz,
Martin Nettesheim,
Hans Jürgen Papier,
Albrecht Randelzhofer,
Barbara Remmert,
Eberhard Schmidt-Aßmann,
Rupert Scholz,
Kyrill-Alexander Schwarz,
Christian Seiler,
Foroud Shirvani,
Arnd Uhle,
Christian Walter
> findR *
Etwa dreieinhalb Jahre, nachdem ihn das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT (BVerfGE 93, 121 ff. und 165 ff. - Einheitswert-Beschlüsse) aus Art. 14 Abs. 2 Satz 2 GG herausgelesen hat, befindet sich der Halbteilungsgrundsatz erneut in aller Munde. Das verdankt er einem Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 17. Juli 1998 (DB 1998, S. 1798 f.), dessen - in einem obiter dictum getroffenen - Ausführungen vermuten lassen, daß die verfassungsrechtliche Existenz eines derartigen Grundsatzes in Frage gestellt wird.
Der Autor widmet sich vor diesem aktuellen Hintergrund zunächst der Ableitung des Halbteilungsgrundsatzes aus dem Grundgesetz und bejaht seine Verfassungsgemäßheit. Sodann werden einige Orientierungsmarken für seine Operationalisierung aufgezeigt. Besondere Berücksichtigung findet dabei der Problemkreis der Sozial-(versicherungs-)abgaben, der in der bisherigen, überwiegend steuerrechtlich geprägten Diskussion noch kaum eine Rolle gespielt hat. Weil die Konsequenzen des Halbteilungsgrundsatzes weit über die juristischen Fragen hinausgreifen und sich in die Diskussion um den "Wirtschaftsstandort Deutschland" einfügen, behandelt Butzer schließlich auch die große volkswirtschaftliche Bedeutung des Halbteilungsgrundsatzes.
Aktualisiert: 2023-05-25
> findR *
Die Untersuchung gilt der Frage, ob es für Bundeszuschüsse an die Gesetzliche Rentenversicherung eine verfassungsrechtliche Obergrenze gibt und wo diese ggf. liegt. Die Verfasser kommen zu dem Ergebnis, dass Art. 120 Abs. 1 Satz 4 GG, das Eigentumsrecht an sozialversicherungsrechtlichen Anwartschaften, der Allgemeine Gleichheitssatz und das Unionsrecht (Art. 101 AEUV) einer Erhöhung der Bundeszuschüsse erst entgegenstehen, wenn die Grenze von 50 Prozent Staatsfinanzierung überschritten wird.
Aktualisiert: 2023-05-20
> findR *
Auf der öffentlichen Verwaltung lastet seit längerem ein ganz erheblicher Ökonomisierungsdruck. Wirft man einen Blick in neuere Veröffentlichungen zur Verwaltungsreform, dann vermittelt allein schon die dort vorherrschende Terminologie einen Eindruck davon, welch immense Bedeutung der Aspekt der Wirtschaftlichkeit in den Verwaltungswissenschaften, aber auch in der Verwaltungspraxis mittlerweile erlangt hat: "Input- und outputorientierte Budgetierung", "Benchmarking", "Verwaltungscontrolling", "Profit"- und "Cost Centers", "Lean Government" - die Häufigkeit, in der einem diese und andere Schlagworte aus der Diskussion um "New Public Management" (NPM) und "Neues Steuerungsmodell" (NSM) begegnen, lässt zuweilen gar den Eindruck entstehen, dass die ökonomische Perspektive inzwischen die anderen Maßstäbe des Verwaltungshandelns weit in den Hintergrund gedrängt hat.
Derzeit wird die Diskussion um Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung besonders im wirtschafts-, politik- und verwaltungswissenschaftlichen Bereich geführt. Es gehört indes - wie der einführende Beitrag zu verdeutlichen sucht - zu den Aufgaben der modernen Staats- und Verwaltungsrechtswissenschaft, hier nicht als Zuschauer an der Seite stehen zu bleiben. Mit dem im November 2003 an der Ruhr-Universität Bochum veranstalteten Symposium zum Generalthema "Wirtschaftlichkeit durch Organisations- und Verfahrensrecht", dessen Referate der vorliegende Band dokumentiert, soll für eine solche, intensivere Beteiligung des Öffentlichen Rechts an der Diskussion geworben werden.
Der erste Beitrag gilt den verfassungs- und einfachrechtlichen Determinanten des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit. Diese rein rechtliche Sicht wird sodann am Beispiel der Modernisierung der sozialen Sicherungssysteme um die verwaltungswissenschaftliche und organisationstheoretische Sicht ergänzt. Es schließen sich Überlegungen zu der Frage an, in welchen Feldern das Allgemeine Verwaltungsrecht dazu beitragen kann, Wirtschaftlichkeitsreserven zu erschließen. Die weiteren Referate gehen der Bedeutung des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes in zwei wichtigen Gebieten des Besonderen Verwaltungsrechts nach: einmal im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung, sodann im Umweltschutzrecht.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Am 4. Oktober 2008 hat Friedrich Eberhard Schnapp sein 70. Lebensjahr vollendet. Die zu diesem Geburtstag erschienene Festschrift enthält Beiträge, in denen sich die wissenschaftlichen Interessen und das langjährige Wirken des Jubilars als Forscher und Hochschullehrer an der Ruhr-Universität Bochum und als Richter im Nebenamt am Landessozialgericht Essen widerspiegeln.
Das Interesse Friedrich Schnapps gilt in erster Linie dem Organisationsrecht - einer staats- und verwaltungsrechtlichen Querschnittsmaterie, zu deren wissenschaftlicher Durchdringung er nicht nur in Bezug auf ihre theoretischen Grundlagen maßgeblich beigetragen hat, sondern die auch im Rahmen seiner Beschäftigung mit Referenzgebieten wie dem Beamtenrecht, dem Kommunalrecht und dem Sozialversicherungsrecht immer wieder sein Interesse fand. Grundfragen der Verfassungsrechtsdogmatik - etwa Überlegungen zu den Grundrechtsträgern, den Grundrechtsschranken und zum Rechtsstaatsprinzip - stellen einen weiteren Schwerpunkt des Œuvre von Schnapp dar. Von nach wie vor großem Einfluss auch auf die Rechtspraxis ist sodann die Vielzahl seiner Abhandlungen sowohl zu den Grundlagen als auch zu aktuellen Problemen des Sozialversicherungsrechts, insbesondere des Vertragsarztrechts. Schnapp hat immer den engen Austausch mit der Praxis gepflegt; die Erfahrungen, die er als nebenamtlicher Richter, als Vorsitzender verschiedener Schiedsämter und als Gutachter sammeln konnte, haben oftmals Eingang in seine Schriften gefunden. Schließlich sind auch die theoretischen und geschichtlichen Fundamente unserer Rechtsordnung sowie Belange der Ausbildung des juristischen Nachwuchses nicht nur am Rande seines breiten Œuvre vertreten.
Mit der vorliegenden Festschrift ehren fast 50 namhafte Autoren Person und Wirken Friedrich Schnapps in Forschung, Lehre und Gesellschaft. Die Beiträge sind unter den Titel Organisation und Verfahren im sozialen Rechtsstaat gestellt und insgesamt vier Themenfeldern zugeordnet: Grundrechte und Staatsorganisationsrecht, Europarecht; Gesundheits- und Sozialrecht; Verwaltungsrecht und Prozessrecht; Rechtstheorie und Rechtssetzungslehre.
Aktualisiert: 2023-05-20
> findR *
Die zweite Auflage des bewährten Hannoverschen Kommentars ist von der Fachöffentlichkeit lange erwartet.
Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs, des BVerfG sowie der Verfassungsgerichte und Staatsgerichtshöfe anderer Länder stellt der Kommentar die einzelnen Artikel der Landesverfassung dar. Die Kommentierungen tragen den Bedürfnissen von Praxis und Wissenschaft umfassend Rechnung, indem sie auch konkretisierende Normen des einfachen Rechts oder des Geschäftsordnungsrechts behandeln und zahlreiche Informationen zur Staatspraxis geben. Insbesondere dort, wo niedersächsische Rechtsbesonderheiten existieren, wird auf wissenschaftliche Fragen genauer hingewiesen und auf die jeweilige historische Entwicklung der Normen eingegangen.
Das Schrifttum zum niedersächsischen Verfassungsrecht und die neueste Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs sind umfassend ausgewertet, etwa zum
Fragerecht der Abgeordneten
Untersuchungsausschussrecht
Grundsatz der Chancengleichheit der Fraktionen
Spiegelbildlichkeitsgrundsatz.
Erstmals Berücksichtigung finden die jüngst eingeführten Regelungen zur Schuldenbremse sowie die voraussichtliche Erweiterung der Niedersächsischen Verfassung um Klimaschutzziele.
Die Autoren
RA Dr. Stefan Birkner; RiLG Dr. Aaron Bogan; Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, LL.M. (Edinburgh); RiStGH Prof. Dr. Hermann Butzer; Prof. Dr. Volker Epping; Max Erdmann, M.A.; Prof. Dr. Nikolaus Forgó; Prof. Dr. Claas Friedrich Germelmann, LL.M. (Cambridge); Prof. Dr. Ulrich Haltern, LL.M. (Yale); Prof. Dr. Jan Martin Hoffmann, M.L.E.; Dr. Anna-Lena Hollo; MinR Dr. Christian Kobusch; VRiOVG Dr. Sebastian Lenz; RiOLG Dr. Simone Lenz, M.L.E.; RiArbG Dr. Philipp Leydecker; StaatsSekR Dr. Berend Lindner, LL.M. (Cambridge); Prof. Dr. Veith Mehde, Mag. rer. publ.; RiOVG Dr. Manuel Mielke; PräsLandesamt Carsten Mühlenmeier; VizePräsVG Hon.-Prof. Dr. Gert Armin Neuhäuser; MinR Gerald Nolte; Dennis Peters; Prof. Dr. Timo Rademacher, M.Jur. (Oxford); RiBVerfG Prof. Dr. Henning Radtke; Johann Remé; PräsStaatsGH u PräsOVG Dr. Thomas Smollich; RiVG Dr. Torsten Soffner, M.L.E.; apl.-Prof. Dr. Jutta Stender-Vorwachs, LL.M. (Virginia) †; MinR a.D. Karl-Heinz Ulrich; Ltd. MinR Oliver Vree; Prof. Dr. Kay Waechter; Thies Wahnschaffe und MinR Jens-Martin Weißer
Aktualisiert: 2023-05-17
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Am 4. Oktober 2008 hat Friedrich Eberhard Schnapp sein 70. Lebensjahr vollendet. Die zu diesem Geburtstag erschienene Festschrift enthält Beiträge, in denen sich die wissenschaftlichen Interessen und das langjährige Wirken des Jubilars als Forscher und Hochschullehrer an der Ruhr-Universität Bochum und als Richter im Nebenamt am Landessozialgericht Essen widerspiegeln.
Das Interesse Friedrich Schnapps gilt in erster Linie dem Organisationsrecht - einer staats- und verwaltungsrechtlichen Querschnittsmaterie, zu deren wissenschaftlicher Durchdringung er nicht nur in Bezug auf ihre theoretischen Grundlagen maßgeblich beigetragen hat, sondern die auch im Rahmen seiner Beschäftigung mit Referenzgebieten wie dem Beamtenrecht, dem Kommunalrecht und dem Sozialversicherungsrecht immer wieder sein Interesse fand. Grundfragen der Verfassungsrechtsdogmatik - etwa Überlegungen zu den Grundrechtsträgern, den Grundrechtsschranken und zum Rechtsstaatsprinzip - stellen einen weiteren Schwerpunkt des Œuvre von Schnapp dar. Von nach wie vor großem Einfluss auch auf die Rechtspraxis ist sodann die Vielzahl seiner Abhandlungen sowohl zu den Grundlagen als auch zu aktuellen Problemen des Sozialversicherungsrechts, insbesondere des Vertragsarztrechts. Schnapp hat immer den engen Austausch mit der Praxis gepflegt; die Erfahrungen, die er als nebenamtlicher Richter, als Vorsitzender verschiedener Schiedsämter und als Gutachter sammeln konnte, haben oftmals Eingang in seine Schriften gefunden. Schließlich sind auch die theoretischen und geschichtlichen Fundamente unserer Rechtsordnung sowie Belange der Ausbildung des juristischen Nachwuchses nicht nur am Rande seines breiten Œuvre vertreten.
Mit der vorliegenden Festschrift ehren fast 50 namhafte Autoren Person und Wirken Friedrich Schnapps in Forschung, Lehre und Gesellschaft. Die Beiträge sind unter den Titel Organisation und Verfahren im sozialen Rechtsstaat gestellt und insgesamt vier Themenfeldern zugeordnet: Grundrechte und Staatsorganisationsrecht, Europarecht; Gesundheits- und Sozialrecht; Verwaltungsrecht und Prozessrecht; Rechtstheorie und Rechtssetzungslehre.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-05-15
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Etwa dreieinhalb Jahre, nachdem ihn das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT (BVerfGE 93, 121 ff. und 165 ff. - Einheitswert-Beschlüsse) aus Art. 14 Abs. 2 Satz 2 GG herausgelesen hat, befindet sich der Halbteilungsgrundsatz erneut in aller Munde. Das verdankt er einem Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 17. Juli 1998 (DB 1998, S. 1798 f.), dessen - in einem obiter dictum getroffenen - Ausführungen vermuten lassen, daß die verfassungsrechtliche Existenz eines derartigen Grundsatzes in Frage gestellt wird.
Der Autor widmet sich vor diesem aktuellen Hintergrund zunächst der Ableitung des Halbteilungsgrundsatzes aus dem Grundgesetz und bejaht seine Verfassungsgemäßheit. Sodann werden einige Orientierungsmarken für seine Operationalisierung aufgezeigt. Besondere Berücksichtigung findet dabei der Problemkreis der Sozial-(versicherungs-)abgaben, der in der bisherigen, überwiegend steuerrechtlich geprägten Diskussion noch kaum eine Rolle gespielt hat. Weil die Konsequenzen des Halbteilungsgrundsatzes weit über die juristischen Fragen hinausgreifen und sich in die Diskussion um den "Wirtschaftsstandort Deutschland" einfügen, behandelt Butzer schließlich auch die große volkswirtschaftliche Bedeutung des Halbteilungsgrundsatzes.
Aktualisiert: 2023-05-15
> findR *
Auf der öffentlichen Verwaltung lastet seit längerem ein ganz erheblicher Ökonomisierungsdruck. Wirft man einen Blick in neuere Veröffentlichungen zur Verwaltungsreform, dann vermittelt allein schon die dort vorherrschende Terminologie einen Eindruck davon, welch immense Bedeutung der Aspekt der Wirtschaftlichkeit in den Verwaltungswissenschaften, aber auch in der Verwaltungspraxis mittlerweile erlangt hat: "Input- und outputorientierte Budgetierung", "Benchmarking", "Verwaltungscontrolling", "Profit"- und "Cost Centers", "Lean Government" - die Häufigkeit, in der einem diese und andere Schlagworte aus der Diskussion um "New Public Management" (NPM) und "Neues Steuerungsmodell" (NSM) begegnen, lässt zuweilen gar den Eindruck entstehen, dass die ökonomische Perspektive inzwischen die anderen Maßstäbe des Verwaltungshandelns weit in den Hintergrund gedrängt hat.
Derzeit wird die Diskussion um Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung besonders im wirtschafts-, politik- und verwaltungswissenschaftlichen Bereich geführt. Es gehört indes - wie der einführende Beitrag zu verdeutlichen sucht - zu den Aufgaben der modernen Staats- und Verwaltungsrechtswissenschaft, hier nicht als Zuschauer an der Seite stehen zu bleiben. Mit dem im November 2003 an der Ruhr-Universität Bochum veranstalteten Symposium zum Generalthema "Wirtschaftlichkeit durch Organisations- und Verfahrensrecht", dessen Referate der vorliegende Band dokumentiert, soll für eine solche, intensivere Beteiligung des Öffentlichen Rechts an der Diskussion geworben werden.
Der erste Beitrag gilt den verfassungs- und einfachrechtlichen Determinanten des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit. Diese rein rechtliche Sicht wird sodann am Beispiel der Modernisierung der sozialen Sicherungssysteme um die verwaltungswissenschaftliche und organisationstheoretische Sicht ergänzt. Es schließen sich Überlegungen zu der Frage an, in welchen Feldern das Allgemeine Verwaltungsrecht dazu beitragen kann, Wirtschaftlichkeitsreserven zu erschließen. Die weiteren Referate gehen der Bedeutung des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes in zwei wichtigen Gebieten des Besonderen Verwaltungsrechts nach: einmal im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung, sodann im Umweltschutzrecht.
Aktualisiert: 2023-05-15
> findR *
Die Untersuchung gilt der Frage, ob es für Bundeszuschüsse an die Gesetzliche Rentenversicherung eine verfassungsrechtliche Obergrenze gibt und wo diese ggf. liegt. Die Verfasser kommen zu dem Ergebnis, dass Art. 120 Abs. 1 Satz 4 GG, das Eigentumsrecht an sozialversicherungsrechtlichen Anwartschaften, der Allgemeine Gleichheitssatz und das Unionsrecht (Art. 101 AEUV) einer Erhöhung der Bundeszuschüsse erst entgegenstehen, wenn die Grenze von 50 Prozent Staatsfinanzierung überschritten wird.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Zum Werk
Mit diesem Band wird das nun sechsbändige Standardwerk des Gesellschaftsrechts in weiteren wichtigen Teilgebieten aktualisiert. Zusammen mit dem parallel neu aufgelegten Band 2 stellt dieser Band 1 das gesamte Recht der Personengesellschaften umfassend und fundiert dar.
Inhalt
BGB-Gesellschaft
- Entwicklung, Bedeutung und Erscheinungsformen
- Rechtliche Grundlagen
- Vermögen der Gesellschaft
- Rechtsbeziehungen zu Dritten
- Auflösung, Liquidation und Insolvenz
- BGB-Gesellschaften in der wirtschaftsrechtlichen Praxis
Partnerschaftsgesellschaft
Offene Handelsgesellschaft
- Entwicklung, Bedeutung und Erscheinungsformen
- Geschäftsführung und Vertretung
- Allgemeine Rechte und Pflichten der Mitgliedschaft
- Eintritt, Ausscheiden und Tod des Gesellschafters
- Auflösung, Liquidation und Insolvenz
Partenreederei
Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung
Vorteile auf einen Blick
- wissenschaftlicher Tiefgang
- hohe fachliche Qualität
- starke Praxisorientierung
Zur Neuauflage
Berücksichtigt werden für die Neuauflage die Auswirkungen durch die vielfältigen Rechtsänderungen sowie die aktuelle Rechtsprechung. Insbesondere finden Änderungen des Insolvenzrechts sowie steuerrechtliche Entwicklungen Beachtung.
Zielgruppe
Für Praktiker des Wirtschaftsrechts, insbesondere Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Kaufleute, Gesellschafter und Geschäftsführer.
Aktualisiert: 2023-05-15
Autor:
Hermann Butzer,
Philipp Diers,
Hoimar von Ditfurth,
Joachim Freiherr von Falkenhausen,
Hardy Fischer,
Nicola Fröhlich,
Thorsten Gayk,
Detlev G. Gross,
Hans Gummert,
Maximilian Haag,
Hartmut Hamann,
Hilke Herchen,
Johannes Hushahn,
Eberhard Klein,
Béla Knof,
Jörg Lindemeier,
Mathias Mantler,
Elisabeth Märker,
Antje Mattfeld,
Antonio Miras,
Frauke Möhrle,
Bernhard Noreisch,
Delia Maria Palenker,
David Quinke,
Yvonne Remplik,
Hanns-Christian Salger,
Marion Sangen-Emden,
Kai Andreas Schaffelhuber,
Jürgen Schmid,
Henning C. Schneider,
Christoph Schücking,
Norbert Schulte,
Kerstin Schweizer,
Frank Sölch,
Marie-Theres Stolze,
Lutz Weipert,
Bernd Wirbel
> findR *
Als Fremdlasten werden die Leistungen der Sozialversicherungsträger bezeichnet, deren Finanzierung zwar aus Sozialversicherungsbeiträgen erfolgt, aber eigentlich in anderer Weise finanziert werden müßte. Korrekterweise sollten sie entweder aus Steuermitteln erbracht werden, soweit sie nicht nur im Interesse der Sozialversicherten, sondern im Interesse aller Staatsbürger und der gesamten Gesellschaft sind; oder sie sollten aus finanziellen Mitteln des einzelnen Bürgers erfolgen, sofern man sie dem Selbstverantwortungsbereich des Individuums und nicht einer Kollektivverantwortlichkeit zuordnen kann. Je nach dem gewählten Abgrenzungsmaßstab wird für bis zu 40 Prozent des Leistungsvolumens der einzelnen Sozialversicherungszweige angenommen, daß es sich in Wahrheit um Fremdlasten handelt. Dennoch hat die seit längerem geäußerte finanz-, ordnungs- und verteilungspolitische Kritik an dieser Falschfinanzierung sozialer Leistungen beim Gesetzgeber kein Gehör gefunden. Hermann Butzer wählt einen neuartigen, versicherungszweigübergreifenden und zudem rein verfassungsrechtlichen Untersuchungsansatz. Ist der Gesetzgeber bei seiner Entscheidung über Steuerfinanzierung, Beitragsfinanzierung oder Individualfinanzierung einer sozialen Leistung an verfassungsrechtliche Vorgaben gebunden? Falls ja, in welchem Umfang? Hermann Butzer erarbeitet Maßstäbe für eine Unterscheidung von Eigenlasten und Fremdlasten der Sozialversicherungsträger. Dies führt zu einer Analyse der kompetenz- und grundrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes für die Sozialversicherungsgesetzgebung. Damit leistet Hermann Butzer neben der rechtsdogmatischen Konturierung des Problems der Fremdlasten einen Beitrag zu einer stärkeren Dogmatisierung des Sozialversicherungsrechts.
Aktualisiert: 2022-12-22
> findR *
Zum Werk
Das SGB V regelt das Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung.
In diesem renommierten Kommentar erläutern ausgewiesene Experten des Krankenversicherungsrechts das SGB V durchgängig fundiert und prägnant anhand der sich in der Praxis stellenden Probleme in einem Band.
Schwerpunkte der Kommentierung sind:versicherter PersonenkreisLeistungsrechtBeziehungen der Krankenkassen zu den LeistungserbringernVerbände der KrankenkassenFinanzierungEin umfassendes Sachregister hilft beim raschen Auffinden der gesuchten Information.
Vorteile auf einen Blickfachlich besonders ausgewiesene Autoren aus Wissenschaft und Rechtspraxisklare Ausrichtung an den Problemen der Praxis Zur Neuauflage
Die 8. Auflage enthält die in der Zwischenzeit ergangene Rechtsprechung und die Kommentierungen zu den zahlreichen erlassenen Änderungsgesetzen, wie u.a. demumfangreichen Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz vom 11.7.2021,Digitale Versorgung- und Pflege-Modernisierungsgesetz vom 3.6.2021,Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz vom 22.12.2020sowie zahlreichen Einzeländerungen im Zusammenhang mit COVID-19. Zielgruppe
Für Gesetzliche Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigungen, Berufsverbände der Ärzte und Zahnärzteschaft, Rechtsabteilungen in Krankenhäusern, Personalabteilungen in Unternehmen, Rechtsanwaltschaft, Sozialgerichte.
Aktualisiert: 2023-04-27
Autor:
Peter Axer,
Ulrich Becker,
Hermann Butzer,
Dirk Göpffarth,
Anna-Lena Hollo,
Stefan Huster,
Jacob Joussen,
Katrin Just,
Jutta Kaempfe,
Markus Kaltenborn,
Thorsten Kingreen,
Philipp Kircher,
Heinrich Lang,
Anne Barbara Lungstras,
Christian Mecke,
Jürgen Michels,
Karl-Heinz Mühlhausen,
Laura Münkler,
Dirk Niggehoff,
Andreas Pfohl,
Stephan Rixen,
Reimund Schmidt-De Caluwe,
Karsten Scholz,
Wolfgang Seifert,
Markus Sichert,
Astrid Wallrabenstein,
Felix Welti
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Die zweite Auflage des bewährten Hannoverschen Kommentars ist von der Fachöffentlichkeit lange erwartet.
Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs, des BVerfG sowie der Verfassungsgerichte und Staatsgerichtshöfe anderer Länder stellt der Kommentar die einzelnen Artikel der Landesverfassung dar. Die Kommentierungen tragen den Bedürfnissen von Praxis und Wissenschaft umfassend Rechnung, indem sie auch konkretisierende Normen des einfachen Rechts oder des Geschäftsordnungsrechts behandeln und zahlreiche Informationen zur Staatspraxis geben. Insbesondere dort, wo niedersächsische Rechtsbesonderheiten existieren, wird auf wissenschaftliche Fragen genauer hingewiesen und auf die jeweilige historische Entwicklung der Normen eingegangen.
Das Schrifttum zum niedersächsischen Verfassungsrecht und die neueste Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs sind umfassend ausgewertet, etwa zum
Fragerecht der Abgeordneten
Untersuchungsausschussrecht
Grundsatz der Chancengleichheit der Fraktionen
Spiegelbildlichkeitsgrundsatz.
Erstmals Berücksichtigung finden die jüngst eingeführten Regelungen zur Schuldenbremse sowie die voraussichtliche Erweiterung der Niedersächsischen Verfassung um Klimaschutzziele.
Die Autoren
RA Dr. Stefan Birkner; RiLG Dr. Aaron Bogan; Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, LL.M. (Edinburgh); RiStGH Prof. Dr. Hermann Butzer; Prof. Dr. Volker Epping; Max Erdmann, M.A.; Prof. Dr. Nikolaus Forgó; Prof. Dr. Claas Friedrich Germelmann, LL.M. (Cambridge); Prof. Dr. Ulrich Haltern, LL.M. (Yale); Prof. Dr. Jan Martin Hoffmann, M.L.E.; Dr. Anna-Lena Hollo; MinR Dr. Christian Kobusch; VRiOVG Dr. Sebastian Lenz; RiOLG Dr. Simone Lenz, M.L.E.; RiArbG Dr. Philipp Leydecker; StaatsSekR Dr. Berend Lindner, LL.M. (Cambridge); Prof. Dr. Veith Mehde, Mag. rer. publ.; RiOVG Dr. Manuel Mielke; PräsLandesamt Carsten Mühlenmeier; VizePräsVG Hon.-Prof. Dr. Gert Armin Neuhäuser; MinR Gerald Nolte; Dennis Peters; Prof. Dr. Timo Rademacher, M.Jur. (Oxford); RiBVerfG Prof. Dr. Henning Radtke; Johann Remé; PräsStaatsGH u PräsOVG Dr. Thomas Smollich; RiVG Dr. Torsten Soffner, M.L.E.; apl.-Prof. Dr. Jutta Stender-Vorwachs, LL.M. (Virginia) †; MinR a.D. Karl-Heinz Ulrich; Ltd. MinR Oliver Vree; Prof. Dr. Kay Waechter; Thies Wahnschaffe und MinR Jens-Martin Weißer
Aktualisiert: 2023-04-04
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Zum Werk
Das SGB V regelt das Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung.
In dem neu erscheinenden Kommentar erläutern ausgewiesene Experten des Krankenversicherungsrechts das SGB V durchgängig fundiert und prägnant anhand der sich in der Praxis stellenden Probleme in einem Band.
Schwerpunkte der Kommentierung sind:versicherter PersonenkreisLeistungsrechtBeziehungen der Krankenkassen zu den LeistungserbringernVerbände der KrankenkassenFinanzierungEin umfassendes Sachregister hilft beim raschen Auffinden der gesuchten Information.
Vorteile auf einen Blickfachlich besonders ausgewiesene Autoren aus Wissenschaft und Rechtspraxisklare Ausrichtung an den Problemen der Praxis
Zur Neuauflage
Die 7. Auflage enthält die in der Zwischenzeit ergangene Rechtsprechung und die Kommentierungen zu den zahlreichen erlassenen Änderungsgesetzen, wie u.a. demRV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz vom 28-11-2018GKV-Versichertenentlastungsgesetz vom 11.12.2018Pflegepersonal-Stärkungsgesetz vom 11.12.2018Terminservice- und Versorgungsgesetz vom, 6.5.2019Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung vom 9.8.2019Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung vom 15.11.2019Zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgsetz (EU) vom 20.11.2019Hebammenreformgesetz vom 22.11.2019Implantateeregister-Errichtungsgesetz vom 12.12.2019Digitale-Versorgungsgesetz vom 9.12.2019Gesetz zur Regelung des sozialen Entschädigungsrechts vom 12.12.2019MDK-Reformgesetz vom 14.12.2019GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz vom 21.12.2019
Zielgruppe
Für Gesetzliche Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigungen, Berufsverbände der Ärzte und Zahnärzte, Rechtsabteilungen in Krankenhäusern, Personalabteilungen in Unternehmen, Rechtsanwälte, Sozialgerichte.
Aktualisiert: 2022-02-09
Autor:
Peter Axer,
Ulrich Becker,
Hermann Butzer,
Dirk Göpffarth,
Stefan Huster,
Jacob Joussen,
Katrin Just,
Jutta Kaempfe,
Markus Kaltenborn,
Thorsten Kingreen,
Philipp Kircher,
Heinrich Lang,
Anne Barbara Lungstras,
Christian Mecke,
Jürgen Michels,
Karl-Heinz Mühlhausen,
Dirk Niggehoff,
Andreas Pfohl,
Stephan Rixen,
Reimund Schmidt-De Caluwe,
Karsten Scholz,
Wolfgang Seifert,
Markus Sichert,
Astrid Wallrabenstein,
Felix Welti
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Zum Werk
Der Kommentar erläutert unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts alle praxisrelevanten Themen mit dem nötigen wissenschaftlichen Tiefgang. Dank seiner klaren dreigliedrigen Struktur führt das Werk seinen Benutzer stets auf dem kürzesten Weg zur Information. Die jeder Kommentierung vorangestellte Überblicksebene sorgt für eine schnelle Orientierung, in der Standardebene ist die ausführliche Kommentierung enthalten. Zahlreiche Detailebenen ermöglichen die vertiefte Recherche - mit Fallgruppen aus der Praxis, weiterführenden Hinweisen und kritischen Stellungnahmen der Bearbeiter.
Vorteile auf einen Blickrenommiertes Autorenteam mit Staatsrechtlern aus Wissenschaft und PraxisBerücksichtigung der aktuellsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtspraxisgerechte Aufbereitung mit dogmatischer Fundierung
Zur Neuauflage
Die 3. Auflage enthält eine vollständige Kommentierung der jüngsten Änderungen des Grundgesetzes vom 28.3.2019 (BGBl. I 404) zum Digitalpakt Schule sowie vom 15.11.2019 (BGBl. I 1546) zur Grundsteuerreform.
Zielgruppe
Für alle mit dem Verfassungsrecht befassten Richter, Referenten in Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden, Rechtsanwälte, Wissenschaftler, Referendare und Studenten.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Peter Axer,
Tristan Barczak,
Lars Brocker,
Hermann Butzer,
Matthias Cornils,
Johannes Dietlein,
Oliver Dörr,
Christoph Enders,
Volker Epping,
Robert Frau,
Michael Germann,
Bernd Grzeszick,
Wolff Heintschel von Heinegg,
Johannes Hellermann,
Ansgar Hense,
Christian Hillgruber,
Stefan Huster,
Markus Kaltenborn,
Bernhard Kempen,
Uwe Kischel,
Sebastian Kluckert,
Winfried Kluth,
Hanno Kube,
Heinrich Lang,
Hans-Georg Maaßen,
Veith Mehde,
Gerd Morgenthaler,
Markus Ogorek,
Stefan Ulrich Pieper,
Henning Radtke,
Ekkehart Reimer,
Barbara Remmert,
Matthias Ruffert,
Johannes Rux,
Franz Schemmer,
Roman Schmidt-Radefeldt,
Jens-Peter Schneider,
Christian Seiler,
Joachim Suerbaum,
Arnd Uhle
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Kann die Politik beraten werden? Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis diskutieren Grenzen und Möglichkeiten von Politikberatung. Politikberatung scheitert, wenn sie nicht die komplexe Eigentümlichkeit des "Politischen" berücksichtigt. Das Einlassen auf die politische Rationalität führt jedoch nicht selten dazu, dass die Beratenden von der politischen Sphäre vereinnahmt und Teil jener eigendynamischen politischen Prozesse werden, mit denen klug umzugehen erhebliche Kompetenzen erfordert. Es ist daher nicht verwunderlich, dass die Erwartungen der Berater und der zu Beratenden häufig voneinander abweichen und Verständigungsbarrieren das Verhältnis beider trüben können. Kann Politikberatung dennoch erfolgreich sein? Wie beratbar ist die Politik und wie beratungsfähig ist die Wissenschaft?
Aktualisiert: 2023-04-01
Autor:
Jörg Bogumil,
Sebastian Braun,
Hermann Butzer,
Jobst Fiedler,
Gisela Charlotte Fischer,
Hubert Heinelt,
Rolf G. Heinze,
Wolfram Lamping,
Erika Mezger,
Frank Nullmeier,
Friedbert W Rüb,
Josef Schmid,
Henning Schridde,
Klaus Schubert,
apl. Prof. Dr. Fritz B. Simon,
Andreas Wagener,
Thomas Walter,
Göttrik Wewer
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