Gesetzlicher Richter ohne Rechtsstaat?

Gesetzlicher Richter ohne Rechtsstaat? von Müßig,  Ulrike
Die historisch-vergleichende Spurensuche dreht die zu Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG gewohnten Feststellungen um: Gesetzlicher Richter ohne Rechtsstaat? Ziel der Ausführungen ist der Nachweis, daß sich die Idee des gesetzlichen Richters in Europa zunächst ganz unabhängig vom modernen Rechtsstaatsbegriff entwickelt hat. Der Nachweis wird anhand eines historischen Vergleichs der Rechtsbindung der Gerichtsorganisation in England, Frankreich und Deutschland geführt.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Gesetzlicher Richter ohne Rechtsstaat?

Gesetzlicher Richter ohne Rechtsstaat? von Müßig,  Ulrike
Die historisch-vergleichende Spurensuche dreht die zu Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG gewohnten Feststellungen um: Gesetzlicher Richter ohne Rechtsstaat? Ziel der Ausführungen ist der Nachweis, daß sich die Idee des gesetzlichen Richters in Europa zunächst ganz unabhängig vom modernen Rechtsstaatsbegriff entwickelt hat. Der Nachweis wird anhand eines historischen Vergleichs der Rechtsbindung der Gerichtsorganisation in England, Frankreich und Deutschland geführt.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Recht im Wandel – Wandel des Rechts

Recht im Wandel – Wandel des Rechts von Ahrens,  Claus, Amend-Traut,  Anja, Aranda,  Antonio Sánchez, Battenberg,  Friedrich, Brauneder,  Wilhelm, Czeguhn,  Ignacio, Dilcher,  Gerhard, Holzhauer,  Heinz, Jerouschek,  Günter, Juan,  José Antonio Pérez, Köbler,  Gerhard, Laubenthal,  Frank, Löhnig,  Martin, Lück,  Heiner, Müßig,  Ulrike, Nevot,  Jose Antonio Lopez, Remien,  Oliver, Rottleuthner,  Hubert, Schildt,  Bernd, Schlosser,  Hans, Schröder,  Jan, Schumann,  Eva, Sellert,  Wolfgang, Sosnitza,  Olaf, Stolleis,  Michael, Stryk,  Karin Nehlsen-von, Wijffels,  Alain, Willoweit,  Dietmar, Zieschang,  Frank
Recht im Wandel – Wandel des Rechts lautet der Titel dieses Bandes zu Ehren von Jürgen Weitzel und nimmt sich damit eines Themas an, das immer in der rechtshistorischen Wissenschaft diskutiert wurde: Recht unterliegt immer einem Wandel und ist damit stetig in Bewegung. Gesellschaftliche, politische und ökonomische Faktoren führen immer wieder dazu, dass sich bestehendes Recht verändert, modifiziert wird oder gänzlich verschwindet. Dabei spielen Gesetzgebung, aber auch Rechtsprechung eine wichtige Rolle, da beide an diesem Wandelprozess beteiligt sind. Diesem Phänomen widmen sich die Beitragenden der Artikel zu diesem Band, die von der Römischen Zeit bis in die jüngste Zeitgeschichte des Rechts reichen.
Aktualisiert: 2023-05-28
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Höchstgerichte in Europa

Höchstgerichte in Europa von Auer,  Leopold, Becker,  Hans-Jürgen, Härter,  Karl, Haug-Moritz,  Gabriele, Makilla,  Dariusz, Müßig,  Ulrike, Ogris,  Werner, Ortlieb,  Eva, Pihlajamäki,  Heikki, Sellert,  Wolfgang, Wadle,  Elmar, Westphal,  Siegrid
Eine vergleichende Analyse der europäischen Höchstgerichtsbarkeit gehört zu den großen Themen der Rechtsgeschichte. Die Suche nach Gemeinsamkeiten und Unterschieden in den europäischen Rechtskulturen erfordert vielfältige Überlegungen, denn die Rechtsordnungen und Gerichtsorganisationen sind sehr unterschiedlich. Der Band beschäftigt sich mit einzelnen Gerichten und mit nationalen Gerichtssystemen, mit diversen Rechtsgegenständen und unterschiedlichen historischen Entwicklungen. Berücksichtigt werden englische, französische, polnische und livländische Gerichte, die Gerichtsbarkeit des Papstes und die Höchstgerichte im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation.
Aktualisiert: 2023-05-28
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Recht und Justizhoheit.

Recht und Justizhoheit. von Müßig,  Ulrike
Die Frage nach einer europäischen Verfassungstradition der Garantie des gesetzlichen Richters wird mit einem historischen Vergleich ihrer Entwicklungen in der Kanonistik, in Frankreich, England und Deutschland untersucht. Im Zuge des päpstlichen Herrschaftsaufbaus erarbeitet die Kanonistik die Nichtigkeitsfolge für das Urteil des unzuständigen Richters. Der französische Konflikt zwischen monarchischem Zentralismus und ständischen Selbstverwaltungsrechten prägt den Gegensatz zwischen Justizamt und Auftrag, der auch noch in den Garantien nach 1789 erkennbar ist. Gegen den Stuart-Absolutismus wird der Vorrang des Rechts vor der Prärogative formuliert, der sich 1689 durchsetzt. Die frühkonstitutionellen deutschen Garantien stehen noch in der Tradition landesherrlicher Selbstverpflichtungen, bis die Justizwillkür der Restauration liberale Forderungen nach einem gerichtsverfassungsrechtlichen Gesetzesvorbehalt forciert. Die gemeinsame Verfassungstradition gegen Ausnahmegerichte wird in den Darstellungen zum aktuellen nationalen und europäischen Recht bestätigt. Dem im Oktober 2009 tätig werdenden Supreme Court of the UK widmet die 2. Auflage ein eigenes Kapitel. Zusammenfassungen in Englisch, Französisch und Spanisch tragen dem internationalen Echo zur 1. Auflage Rechnung. Pressestimmen: "Die Arbeit verdient Beachtung über den deutschen Rechts- und Sprachraum hinaus. [...] Der Autorin gelingt es überzeugend, den rechtshistorischen Befund mit der aktuellen Rechtslage zu verbinden [...] Das Werk ist ein wichtiger Beitrag in der längst nicht beendeten Diskussion um den gesetzlichen Richter in Europa." Günter Hirsch, in: Neue Juristische Wochenschrift 36/2003 "Am Ende der Lektüre ist der Leser vom Reichtum an Einsichten und Einblicken in diese gemeinsame europäische Geschichte des Problems beeindruckt. Das Buch hat bereits im Ausland eine sehr positive Aufnahme erfahren [...]. Es dürfte auch zur obligaten Lektüre bei künftigen Untersuchungen zur europäischen Verfassungs- und Justizgeschichte werden." Filippo Ranieri , in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, 122 Bd./2005
Aktualisiert: 2023-05-15
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Recht und Justizhoheit.

Recht und Justizhoheit. von Müßig,  Ulrike
Die Frage nach einer europäischen Verfassungstradition der Garantie des gesetzlichen Richters wird mit einem historischen Vergleich ihrer Entwicklungen in der Kanonistik, in Frankreich, England und Deutschland untersucht. Im Zuge des päpstlichen Herrschaftsaufbaus erarbeitet die Kanonistik die Nichtigkeitsfolge für das Urteil des unzuständigen Richters. Der französische Konflikt zwischen monarchischem Zentralismus und ständischen Selbstverwaltungsrechten prägt den Gegensatz zwischen Justizamt und Auftrag, der auch noch in den Garantien nach 1789 erkennbar ist. Gegen den Stuart-Absolutismus wird der Vorrang des Rechts vor der Prärogative formuliert, der sich 1689 durchsetzt. Die frühkonstitutionellen deutschen Garantien stehen noch in der Tradition landesherrlicher Selbstverpflichtungen, bis die Justizwillkür der Restauration liberale Forderungen nach einem gerichtsverfassungsrechtlichen Gesetzesvorbehalt forciert. Die gemeinsame Verfassungstradition gegen Ausnahmegerichte wird in den Darstellungen zum aktuellen nationalen und europäischen Recht bestätigt. Dem im Oktober 2009 tätig werdenden Supreme Court of the UK widmet die 2. Auflage ein eigenes Kapitel. Zusammenfassungen in Englisch, Französisch und Spanisch tragen dem internationalen Echo zur 1. Auflage Rechnung. Pressestimmen: "Die Arbeit verdient Beachtung über den deutschen Rechts- und Sprachraum hinaus. [...] Der Autorin gelingt es überzeugend, den rechtshistorischen Befund mit der aktuellen Rechtslage zu verbinden [...] Das Werk ist ein wichtiger Beitrag in der längst nicht beendeten Diskussion um den gesetzlichen Richter in Europa." Günter Hirsch, in: Neue Juristische Wochenschrift 36/2003 "Am Ende der Lektüre ist der Leser vom Reichtum an Einsichten und Einblicken in diese gemeinsame europäische Geschichte des Problems beeindruckt. Das Buch hat bereits im Ausland eine sehr positive Aufnahme erfahren [...]. Es dürfte auch zur obligaten Lektüre bei künftigen Untersuchungen zur europäischen Verfassungs- und Justizgeschichte werden." Filippo Ranieri , in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, 122 Bd./2005
Aktualisiert: 2023-05-11
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Konstitutionalismus und Verfassungskonflikt

Konstitutionalismus und Verfassungskonflikt von Müßig,  Ulrike, Willoweit,  Dietmar
Der Konstitutionalismus des 19. Jahrhunderts war geprägt von der Inkompatibilität des Festhaltens an der monarchischen Machtvollkommenheit und der Mitwirkung der Untertanen am Gesetzgebungsverfahren und an der Etatgestaltung. Verweigerte die Volksvertretung ihre Zustimmung zum Budget, fehlten der monarchischen Exekutive die Mittel, die Staatsaufgaben zu erfüllen und die Gesetze durchzuführen. Sowohl in Kurhessen 1850 als auch in Preußen 1862 entstand daraus ein Verfassungskonflikt, der einen verfassungsrechtlichen und politisch-praktischen Ausnahmezustand schuf. Durchsetzen konnte sich in der systemimmanenten Pattsituation derjenige, welcher auch im Ausnahmezustand den Zugriff auf die Machtmittel der Exekutive, namentlich auf das Militär, hatte, also der Monarch. Die Rechtfertigung der machtpolitischen Konfliktlösung durch den Monarchen mit seiner Position als nicht verantwortlicher Träger der einheitlichen Staatsgewalt hat eine zentrale Bedeutung für das Verständnis der deutschen Verfassungsgeschichte zwischen Konstitutionalismus und Parlamentarismus.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Gesetzlicher Richter ohne Rechtsstaat?

Gesetzlicher Richter ohne Rechtsstaat? von Müßig,  Ulrike
Die historisch-vergleichende Spurensuche dreht die zu Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG gewohnten Feststellungen um: Gesetzlicher Richter ohne Rechtsstaat? Ziel der Ausführungen ist der Nachweis, daß sich die Idee des gesetzlichen Richters in Europa zunächst ganz unabhängig vom modernen Rechtsstaatsbegriff entwickelt hat. Der Nachweis wird anhand eines historischen Vergleichs der Rechtsbindung der Gerichtsorganisation in England, Frankreich und Deutschland geführt.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Konstitutionalismus und Verfassungskonflikt

Konstitutionalismus und Verfassungskonflikt von Müßig,  Ulrike, Willoweit,  Dietmar
Der Konstitutionalismus des 19. Jahrhunderts war geprägt von der Inkompatibilität des Festhaltens an der monarchischen Machtvollkommenheit und der Mitwirkung der Untertanen am Gesetzgebungsverfahren und an der Etatgestaltung. Verweigerte die Volksvertretung ihre Zustimmung zum Budget, fehlten der monarchischen Exekutive die Mittel, die Staatsaufgaben zu erfüllen und die Gesetze durchzuführen. Sowohl in Kurhessen 1850 als auch in Preußen 1862 entstand daraus ein Verfassungskonflikt, der einen verfassungsrechtlichen und politisch-praktischen Ausnahmezustand schuf. Durchsetzen konnte sich in der systemimmanenten Pattsituation derjenige, welcher auch im Ausnahmezustand den Zugriff auf die Machtmittel der Exekutive, namentlich auf das Militär, hatte, also der Monarch. Die Rechtfertigung der machtpolitischen Konfliktlösung durch den Monarchen mit seiner Position als nicht verantwortlicher Träger der einheitlichen Staatsgewalt hat eine zentrale Bedeutung für das Verständnis der deutschen Verfassungsgeschichte zwischen Konstitutionalismus und Parlamentarismus.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Die europäische Verfassungsdiskussion des 18. Jahrhunderts

Die europäische Verfassungsdiskussion des 18. Jahrhunderts von Müßig,  Ulrike
Die Entstehung des modernen Verfassungsbegriffs ist mit den Revolutionen von 1776 und 1789 verbunden. Der Verfassungsdiskurs reflektiert nicht nur die revolutionäre Überwindung der altständischen Gesellschaft, sondern den allgemeinen Verrechtlichungsprozeß staatlicher Herrschaft im Zeichen der Aufklärung. In der Monarchiekonzentration der europäischen Verfassungswelt nach 1800 spiegelt sich der napoleonische Staatsautoritarismus. Ulrike Müßig veranschaulicht in ihrem Ausblick auf den europäischen Konstitutionalismus, daß das Erstarken der Parlamente nach der französischen Julirevolution 1830/31 zu einem fließenden Übergang vom konstitutionellen zum parlamentarischen System bei gleichbleibendem Normenbestand geführt hat: Die Regierung des Monarchen war zwar formal nicht an die parlamentarischen Mehrheitsverhältnisse gebunden, ihre Berücksichtigung war jedoch politische Normalität. Dadurch kam es in Frankreich, Belgien und England zu einem erheblichen Parlamentarisierungsschub, während in der deutschen Verfassungspraxis der repressive bundespolitische Rahmen einen dauerhaften Einfluß der Kammern auf die monarchisch bestimmten Regierungen verhindert hat. Gerade diese Offenheit des Konstitutionalismus im Verhältnis zwischen Monarch und Parlament zeigt, daß es Verfassungsgeschichte nicht mit statischen Ordnungszusammenhängen der Herrschaftsbegründung und -begrenzung zu tun hat. Das Kräfteverhältnis der Verfassungsgrößen ist vielmehr in Bewegung. Dieses evolutionäre Verständnis der Verfassungsgeschichte beherrscht die Studie zur europäischen Verfassungsdiskussion.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Höchstgerichte in Europa

Höchstgerichte in Europa von Auer,  Leopold, Becker,  Hans-Jürgen, Härter,  Karl, Haug-Moritz,  Gabriele, Makilla,  Dariusz, Müßig,  Ulrike, Ogris,  Werner, Ortlieb,  Eva, Pihlajamäki,  Heikki, Sellert,  Wolfgang, Wadle,  Elmar, Westphal,  Siegrid
Eine vergleichende Analyse der europäischen Höchstgerichtsbarkeit gehört zu den großen Themen der Rechtsgeschichte. Die Suche nach Gemeinsamkeiten und Unterschieden in den europäischen Rechtskulturen erfordert vielfältige Überlegungen, denn die Rechtsordnungen und Gerichtsorganisationen sind sehr unterschiedlich. Der Band beschäftigt sich mit einzelnen Gerichten und mit nationalen Gerichtssystemen, mit diversen Rechtsgegenständen und unterschiedlichen historischen Entwicklungen. Berücksichtigt werden englische, französische, polnische und livländische Gerichte, die Gerichtsbarkeit des Papstes und die Höchstgerichte im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation.
Aktualisiert: 2023-04-28
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Ungerechtes Recht

Ungerechtes Recht von Müßig,  Ulrike, Willoweit,  Dietmar
Alles Nachdenken über das Recht ist von der Gerechtigkeitsfrage begleitet, die sich einer Lösung durch rein formale Kategorien der Logik oder der verfahrensmäßigen Betrachtung entzieht. Die inhaltlichen Wertungen der Gerechtigkeit werden im Diskurs über Rechtsethik und soziale Verantwortung geprägt. Misslingt dieser Diskurs oder wird er von einer autoritären Staatsgewalt diktiert, geht der Rechtscharakter der vom Staat erlassenen Normen nicht per se verloren. Recht ist inhaltlich neutral und bestimmt sich allein als Willensakt des Gesetzgebers, gegebenenfalls innerhalb verbindlicher verfassungsrechtlicher Grenzen. Die Prominenz der "Reinen Rechtslehre" Hans Kelsens, die das Recht als Norm nach deren Logik analysiert, ist nicht zufällig. Schon aus methodischen Gründen bildet das rechtspositivistische Credo die Grundlage der modernen Jurisprudenz ebenso wie der rechtshistorischen Forschung. Den Rechtspositivismus stellen Erfahrungen ungerechten Rechts in Frage - die es bei striktem Beharren auf dieser Position gar nicht geben dürfte. Doch nicht zuletzt die totalitären Systeme des 20. Jahrhunderts fordern die Frage nach den Grenzen des Rechts heraus, die sich auch für andere Epochen stellt. Dabei betritt der vorgelegte Band "Ungerechtes Recht" insoweit Neuland als er über die auf die Gesetzgebung fokusierte rechtsphilosophische Diskussion der Kelsenschen Normlogik hinaus die Frage nach den Grenzen des Rechts auch für die richterliche Urteilstätigkeit und das exekutive Verwaltungshandeln stellt.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Recht im Wandel – Wandel des Rechts

Recht im Wandel – Wandel des Rechts von Ahrens,  Claus, Amend-Traut,  Anja, Aranda,  Antonio Sánchez, Battenberg,  Friedrich, Brauneder,  Wilhelm, Czeguhn,  Ignacio, Dilcher,  Gerhard, Holzhauer,  Heinz, Jerouschek,  Günter, Juan,  José Antonio Pérez, Köbler,  Gerhard, Laubenthal,  Frank, Löhnig,  Martin, Lück,  Heiner, Müßig,  Ulrike, Nevot,  Jose Antonio Lopez, Remien,  Oliver, Rottleuthner,  Hubert, Schildt,  Bernd, Schlosser,  Hans, Schröder,  Jan, Schumann,  Eva, Sellert,  Wolfgang, Sosnitza,  Olaf, Stolleis,  Michael, Stryk,  Karin Nehlsen-von, Wijffels,  Alain, Willoweit,  Dietmar, Zieschang,  Frank
Recht im Wandel – Wandel des Rechts lautet der Titel dieses Bandes zu Ehren von Jürgen Weitzel und nimmt sich damit eines Themas an, das immer in der rechtshistorischen Wissenschaft diskutiert wurde: Recht unterliegt immer einem Wandel und ist damit stetig in Bewegung. Gesellschaftliche, politische und ökonomische Faktoren führen immer wieder dazu, dass sich bestehendes Recht verändert, modifiziert wird oder gänzlich verschwindet. Dabei spielen Gesetzgebung, aber auch Rechtsprechung eine wichtige Rolle, da beide an diesem Wandelprozess beteiligt sind. Diesem Phänomen widmen sich die Beitragenden der Artikel zu diesem Band, die von der Römischen Zeit bis in die jüngste Zeitgeschichte des Rechts reichen.
Aktualisiert: 2023-04-28
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Recht und Justizhoheit.

Recht und Justizhoheit. von Müßig,  Ulrike
Die Frage nach einer europäischen Verfassungstradition der Garantie des gesetzlichen Richters wird mit einem historischen Vergleich ihrer Entwicklungen in der Kanonistik, in Frankreich, England und Deutschland untersucht. Im Zuge des päpstlichen Herrschaftsaufbaus erarbeitet die Kanonistik die Nichtigkeitsfolge für das Urteil des unzuständigen Richters. Der französische Konflikt zwischen monarchischem Zentralismus und ständischen Selbstverwaltungsrechten prägt den Gegensatz zwischen Justizamt und Auftrag, der auch noch in den Garantien nach 1789 erkennbar ist. Gegen den Stuart-Absolutismus wird der Vorrang des Rechts vor der Prärogative formuliert, der sich 1689 durchsetzt. Die frühkonstitutionellen deutschen Garantien stehen noch in der Tradition landesherrlicher Selbstverpflichtungen, bis die Justizwillkür der Restauration liberale Forderungen nach einem gerichtsverfassungsrechtlichen Gesetzesvorbehalt forciert. Die gemeinsame Verfassungstradition gegen Ausnahmegerichte wird in den Darstellungen zum aktuellen nationalen und europäischen Recht bestätigt. Dem im Oktober 2009 tätig werdenden Supreme Court of the UK widmet die 2. Auflage ein eigenes Kapitel. Zusammenfassungen in Englisch, Französisch und Spanisch tragen dem internationalen Echo zur 1. Auflage Rechnung. Pressestimmen: "Die Arbeit verdient Beachtung über den deutschen Rechts- und Sprachraum hinaus. [...] Der Autorin gelingt es überzeugend, den rechtshistorischen Befund mit der aktuellen Rechtslage zu verbinden [...] Das Werk ist ein wichtiger Beitrag in der längst nicht beendeten Diskussion um den gesetzlichen Richter in Europa." Günter Hirsch, in: Neue Juristische Wochenschrift 36/2003 "Am Ende der Lektüre ist der Leser vom Reichtum an Einsichten und Einblicken in diese gemeinsame europäische Geschichte des Problems beeindruckt. Das Buch hat bereits im Ausland eine sehr positive Aufnahme erfahren [...]. Es dürfte auch zur obligaten Lektüre bei künftigen Untersuchungen zur europäischen Verfassungs- und Justizgeschichte werden." Filippo Ranieri , in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, 122 Bd./2005
Aktualisiert: 2023-04-15
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Gesetzlicher Richter ohne Rechtsstaat?

Gesetzlicher Richter ohne Rechtsstaat? von Müßig,  Ulrike
Die historisch-vergleichende Spurensuche dreht die zu Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG gewohnten Feststellungen um: Gesetzlicher Richter ohne Rechtsstaat? Ziel der Ausführungen ist der Nachweis, daß sich die Idee des gesetzlichen Richters in Europa zunächst ganz unabhängig vom modernen Rechtsstaatsbegriff entwickelt hat. Der Nachweis wird anhand eines historischen Vergleichs der Rechtsbindung der Gerichtsorganisation in England, Frankreich und Deutschland geführt.
Aktualisiert: 2023-03-27
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