Vertragsanpassungsrecht.

Vertragsanpassungsrecht. von Eckelt,  Matthias
Die Frage nach der inhaltlichen Bedeutung des Begriffes "Vertragsanpassungsrecht" wird in der Rechtswissenschaft, soweit sie überhaupt gestellt wird, stets nur fragmentarisch beantwortet. Bislang unterblieb der Versuch, die Gesamtheit der dem Begriff "Vertragsanpassung" zugeordneten Probleme als einheitliche Fragestellung zu begreifen: Inwieweit ist das Interesse einer Partei anzuerkennen, seinen Vertragspartner am Risiko nachvertraglich auftretender, bei Vertragsschluss nicht vollständig kalkulierbarer Leistungserschwerungen zu beteiligen? Vor dem Hintergrund gesetzlich nur vereinzelt normierter Anpassungstatbestände und den engen Voraussetzungen der Geschäftsgrundlagenstörung ist die Vertragspraxis stets bemüht, das Risiko auftretender Leistungserschwerungen durch ein ausgefeiltes Programm rechtsgeschäftlich vereinbarter Anpassungsrechte und -techniken zu begrenzen. Während Anpassungsrechte individualvertraglich vereinbart wenig Bedenken begegnen, steht ihrer Verwendung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Begriff der unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners entgegen. Hier nun ist es aber aus Sicht des Autors angezeigt, die erforderliche Interessenabwägung in erster Linie an dem vertraglich etablierten Anpassungsverfahren und seiner Transparenz auszurichten, da die von der Rechtsprechung vielfach verwendeten Begriffe der Vorhersehbarkeit, der Äquivalenzverschiebung und der Gefahr inhaltlicher Schlechterstellung kaum nutzbar gemacht werden können. Am Ende der Arbeit steht ein Prüfungsschema, dass es bei entsprechender Offenheit für den Einzelfall ermöglicht, grundsätzlich jede Anpassungsklausel einer systematischen Prüfung im Hinblick auf ihre Wirksamkeit zu unterziehen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Vertragsanpassungsrecht.

Vertragsanpassungsrecht. von Eckelt,  Matthias
Die Frage nach der inhaltlichen Bedeutung des Begriffes "Vertragsanpassungsrecht" wird in der Rechtswissenschaft, soweit sie überhaupt gestellt wird, stets nur fragmentarisch beantwortet. Bislang unterblieb der Versuch, die Gesamtheit der dem Begriff "Vertragsanpassung" zugeordneten Probleme als einheitliche Fragestellung zu begreifen: Inwieweit ist das Interesse einer Partei anzuerkennen, seinen Vertragspartner am Risiko nachvertraglich auftretender, bei Vertragsschluss nicht vollständig kalkulierbarer Leistungserschwerungen zu beteiligen? Vor dem Hintergrund gesetzlich nur vereinzelt normierter Anpassungstatbestände und den engen Voraussetzungen der Geschäftsgrundlagenstörung ist die Vertragspraxis stets bemüht, das Risiko auftretender Leistungserschwerungen durch ein ausgefeiltes Programm rechtsgeschäftlich vereinbarter Anpassungsrechte und -techniken zu begrenzen. Während Anpassungsrechte individualvertraglich vereinbart wenig Bedenken begegnen, steht ihrer Verwendung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Begriff der unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners entgegen. Hier nun ist es aber aus Sicht des Autors angezeigt, die erforderliche Interessenabwägung in erster Linie an dem vertraglich etablierten Anpassungsverfahren und seiner Transparenz auszurichten, da die von der Rechtsprechung vielfach verwendeten Begriffe der Vorhersehbarkeit, der Äquivalenzverschiebung und der Gefahr inhaltlicher Schlechterstellung kaum nutzbar gemacht werden können. Am Ende der Arbeit steht ein Prüfungsschema, dass es bei entsprechender Offenheit für den Einzelfall ermöglicht, grundsätzlich jede Anpassungsklausel einer systematischen Prüfung im Hinblick auf ihre Wirksamkeit zu unterziehen.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Vertragsanpassungsrecht.

Vertragsanpassungsrecht. von Eckelt,  Matthias
Die Frage nach der inhaltlichen Bedeutung des Begriffes "Vertragsanpassungsrecht" wird in der Rechtswissenschaft, soweit sie überhaupt gestellt wird, stets nur fragmentarisch beantwortet. Bislang unterblieb der Versuch, die Gesamtheit der dem Begriff "Vertragsanpassung" zugeordneten Probleme als einheitliche Fragestellung zu begreifen: Inwieweit ist das Interesse einer Partei anzuerkennen, seinen Vertragspartner am Risiko nachvertraglich auftretender, bei Vertragsschluss nicht vollständig kalkulierbarer Leistungserschwerungen zu beteiligen? Vor dem Hintergrund gesetzlich nur vereinzelt normierter Anpassungstatbestände und den engen Voraussetzungen der Geschäftsgrundlagenstörung ist die Vertragspraxis stets bemüht, das Risiko auftretender Leistungserschwerungen durch ein ausgefeiltes Programm rechtsgeschäftlich vereinbarter Anpassungsrechte und -techniken zu begrenzen. Während Anpassungsrechte individualvertraglich vereinbart wenig Bedenken begegnen, steht ihrer Verwendung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Begriff der unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners entgegen. Hier nun ist es aber aus Sicht des Autors angezeigt, die erforderliche Interessenabwägung in erster Linie an dem vertraglich etablierten Anpassungsverfahren und seiner Transparenz auszurichten, da die von der Rechtsprechung vielfach verwendeten Begriffe der Vorhersehbarkeit, der Äquivalenzverschiebung und der Gefahr inhaltlicher Schlechterstellung kaum nutzbar gemacht werden können. Am Ende der Arbeit steht ein Prüfungsschema, dass es bei entsprechender Offenheit für den Einzelfall ermöglicht, grundsätzlich jede Anpassungsklausel einer systematischen Prüfung im Hinblick auf ihre Wirksamkeit zu unterziehen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Anordnungen im Bauvertrag

Anordnungen im Bauvertrag von Tenberge,  Sebastian
Kernstück des 2018 kodifizierten Bauvertragsrechts ist § 650b BGB, wonach der Besteller einseitig Vertragsänderungen herbeiführen kann, um den Bauvertrag seinen Präferenzen und den tatsächlichen Umständen anzupassen. Der Autor analysiert Inhalt und Rechtsfolgen der Neuregelung und entwickelt praktikable Lösungen für die zahlreichen Streitfragen, die sie aufwirft. Die Arbeit bettet das Änderungsrecht in das allgemeine Schuldrecht ein und überprüft seine Verfassungsmäßigkeit. Unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Wertungen und der Besonderheiten der Leistungspflicht von Bauunternehmern präsentiert der Autor einen Kompromiss zwischen Änderungsinteressen von Bestellern und dem Bestandsinteresse von Unternehmern.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Anordnungen im Bauvertrag

Anordnungen im Bauvertrag von Tenberge,  Sebastian
Kernstück des 2018 kodifizierten Bauvertragsrechts ist § 650b BGB, wonach der Besteller einseitig Vertragsänderungen herbeiführen kann, um den Bauvertrag seinen Präferenzen und den tatsächlichen Umständen anzupassen. Der Autor analysiert Inhalt und Rechtsfolgen der Neuregelung und entwickelt praktikable Lösungen für die zahlreichen Streitfragen, die sie aufwirft. Die Arbeit bettet das Änderungsrecht in das allgemeine Schuldrecht ein und überprüft seine Verfassungsmäßigkeit. Unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Wertungen und der Besonderheiten der Leistungspflicht von Bauunternehmern präsentiert der Autor einen Kompromiss zwischen Änderungsinteressen von Bestellern und dem Bestandsinteresse von Unternehmern.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Vertragsanpassung und Anpassungsvertrag

Vertragsanpassung und Anpassungsvertrag von Hau,  Wolfgang Jakob
Weil sich bei allen Schuldverträgen, die sich nicht in einem einmaligen und sofort vollzogenen Leistungsaustausch erschöpfen, nachträglich Anpassungsbedarf einstellen kann, sind Gesetzgebung, Rechtsprechung und Kautelarjurisprudenz seit jeher bemüht, sachgerechte Vertragsanpassungsregeln zu entwickeln. Während solche Lösungsansätze im jeweiligen Regelungszusammenhang, also vertragstypenbezogen beispielsweise im Kredit-, Miet-, Versicherungs- oder Reiserecht, bereits eingehend erörtert wurden, hat man die Suche nach allgemeinen Prinzipien der Vertragsanpassung bislang vernachlässigt. Wolfgang Hau thematisiert den Anpassungsvertrag in rechtsdogmatischer, rechtsökonomischer und rechtsvergleichender Hinsicht erstmals als Institut des allgemeinen Schuldrechts. Das besondere Augenmerk gilt dabei dem Verhältnis dieses Instituts zu den Regeln über den Erstvertragsschluß einerseits und den besonderen gesetzlichen beziehungsweise vertraglichen Anpassungsmechanismen andererseits.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Verfahrensfragen bei der Anpassung von Verträgen nach § 313 BGB

Verfahrensfragen bei der Anpassung von Verträgen nach § 313 BGB von Bielefeld,  Benedikt
Dem Gesetzgeber war es bei der Kodifikation der Grundlagenstörung ein erklärtes Anliegen, die Parteien möglichst zur außergerichtlichen Vertragsanpassung zu bewegen. Die Arbeit bedient sich verschiedener Instrumente des Prozessrechts, um dieses Ziel zu fördern, anstatt mit dem BGH eine materiellrechtliche Neuverhandlungspflicht anzuerkennen. Probleme bereitet § 313 BGB mit Blick auf die materielle Rechtskraft: Da das Ziel der Anpassung nicht vorgegeben ist und meist mehrere Anpassungsvarianten in Betracht kommen, stellt sich die Frage, inwieweit ein rechtskräftiges Urteil, das über eine dieser Varianten entscheidet, späteren Anpassungsklagen anderen Inhalts entgegensteht. Die Arbeit geht dieser Frage nach und präsentiert ein Lösungsmodell.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Allgemeines Kreditgeschäft/Kreditvertragsrecht

Allgemeines Kreditgeschäft/Kreditvertragsrecht von Theewen,  Eckhard M.
Das Kreditgeschäft ist das Kerngeschäft der Banken und Sparkassen. In diesem Werk wird der Leser mit den verschiedenen Arten von Krediten und ihrer vertraglichen Ausgestaltung vertraut gemacht. Im Mittelpunkt steht nach einer konzisen Darstellung des Rechts der Darlehensverträge vor allem auch die Frage, wie und mit welchen Folgen es möglich ist, sich – etwa wegen eines gewandelten allgemeinen Zinsniveaus – aus Verträgen mit fester Laufzeit zu lösen und welche Pflichten zur Beratung und Aufklärung den Banken auferlegt sind. Behandelt wird auch die Überformung des Rechts der Darlehensverträge durch Vorschriften zum Verbraucherschutz. Dieses Werk dient der Ausbildung von Fachanwälten an der Hagen Law School. Es ist Teil einer bewährten Reihe, die sich nicht nur an Experten richtet, sondern auch an Leser mit juristischer Vorbildung und besonders praxisorientiertem Interesse. Themen und Texte sind nach den Anforderungen der FAO konzipiert und stammen von erfahrenen Praktikern und Rechtswissenschaftlern. Alle Publikationen der Hagen Law School unterliegen einem Peer-Review-System.
Aktualisiert: 2021-08-19
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Verfahrensfragen bei der Anpassung von Verträgen nach § 313 BGB

Verfahrensfragen bei der Anpassung von Verträgen nach § 313 BGB von Bielefeld,  Benedikt
Dem Gesetzgeber war es bei der Kodifikation der Grundlagenstörung ein erklärtes Anliegen, die Parteien möglichst zur außergerichtlichen Vertragsanpassung zu bewegen. Die Arbeit bedient sich verschiedener Instrumente des Prozessrechts, um dieses Ziel zu fördern, anstatt mit dem BGH eine materiellrechtliche Neuverhandlungspflicht anzuerkennen. Probleme bereitet § 313 BGB mit Blick auf die materielle Rechtskraft: Da das Ziel der Anpassung nicht vorgegeben ist und meist mehrere Anpassungsvarianten in Betracht kommen, stellt sich die Frage, inwieweit ein rechtskräftiges Urteil, das über eine dieser Varianten entscheidet, späteren Anpassungsklagen anderen Inhalts entgegensteht. Die Arbeit geht dieser Frage nach und präsentiert ein Lösungsmodell.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Der ungerechte Austauschvertrag

Der ungerechte Austauschvertrag von Bergmann,  Robert Leo
Robert Leo Bergmann untersucht den Umgang mit Verträgen, bei denen eine schwere anfängliche Äquivalenzstörung besteht. Dabei geht er von der Annahme aus, dass die aktuell im deutschen Recht geltenden Rechtsfolgen keine interessengerechte Lösung des Problems darstellen. Eine rechtsvergleichende Analyse zeigt, dass das deutsche Recht und seine zwingende Totalnichtigkeit in Europa isoliert sind. Auf dieser Grundlage sucht der Autor nach einer neuen Lösung, die sowohl den beiderseitigen Parteiinteressen als auch den Interessen der Allgemeinheit gerecht wird. Schließlich prüft er, ob und wie sich die gefundene Lösung in das bestehende deutsche Rechtssystem einfügen lässt. Dabei werden auch bereits existierende Korrekturvorschläge für die in §138BGB angeordnete absolute Nichtigkeit aus Rechtsprechung und Literatur betrachtet und einer kritischen Würdigung unterzogen.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Der ungerechte Austauschvertrag

Der ungerechte Austauschvertrag von Bergmann,  Robert Leo
Robert Leo Bergmann untersucht den Umgang mit Verträgen, bei denen eine schwere anfängliche Äquivalenzstörung besteht. Dabei geht er von der Annahme aus, dass die aktuell im deutschen Recht geltenden Rechtsfolgen keine interessengerechte Lösung des Problems darstellen. Eine rechtsvergleichende Analyse zeigt, dass das deutsche Recht und seine zwingende Totalnichtigkeit in Europa isoliert sind. Auf dieser Grundlage sucht der Autor nach einer neuen Lösung, die sowohl den beiderseitigen Parteiinteressen als auch den Interessen der Allgemeinheit gerecht wird. Schließlich prüft er, ob und wie sich die gefundene Lösung in das bestehende deutsche Rechtssystem einfügen lässt. Dabei werden auch bereits existierende Korrekturvorschläge für die in §138BGB angeordnete absolute Nichtigkeit aus Rechtsprechung und Literatur betrachtet und einer kritischen Würdigung unterzogen.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Vertragsrecht in der Coronakrise

Vertragsrecht in der Coronakrise von Effer-Uhe,  Daniel, Mohnert,  Alica
Der Ausbruch der Coronakrise verunsichert, aber Verträge sind in der Welt. Was hat Bestand, was bedarf der Anpassung? Der Tagungsband dokumentiert die Beiträge der Online-Tagung „Vertragsrecht in der Coronakrise“ in zitationsfähiger Form. Von grundlegenden dogmatischen Aspekten wie dem allgemeinen Leistungsstörungsrecht über das massenhaft relevante Verbraucher- sowie Mietrecht bis hin zu Spezialfragen in der Insolvenz beantworten Rechtsexperten die drängenden Fragen in der Pandemie, z.B. Wer trägt die Hotelkosten, wenn ein Pauschalreisender wegen Flugausfällen an der Rückreise gehindert ist? Können Arbeitnehmer auf erhöhte Schutzvorkehrungen im Betrieb pochen? Wer haftet, wenn eine Warenlieferung an der Landesgrenze durch überlange Kontrollen verspätet eintrifft oder zwischenzeitlich verdirbt? Herausgeber und Autoren Herausgegeben von PD Dr. Daniel Effer-Uhe und Dipl.-Psych. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL). Mit Beiträgen von Dr. Caspar Behme, Ludwig-Maximilians-Universität München; Dr. Jonas Brinkmann, Universität Bielefeld; Dr. Ann-Marie Kaulbach, Universität zu Köln; Stephan Klawitter, Humboldt-Universität zu Berlin; Jun.-Prof. Dr. Andreas Maurer, Universität Mannheim; PD Dr. Patrick Meier, Notarassessor, Julius-Maximilians-Universität Würzburg; Jun.-Prof. Dr. Jens Prütting, Rechtsanwalt, Bucerius Law School Hamburg; Prof. Dr. Thomas Riehm, Universität Passau; Prof. Dr. Jens M. Schmittmann, Rechtsanwalt, Mitglied des Senats für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofs, FOM Hochschule Essen; Dipl.-Kfm. Dr. Bernd Scholl, Rechtsanwalt, Universität zu Köln.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Vertragsrecht in der Coronakrise

Vertragsrecht in der Coronakrise von Effer-Uhe,  Daniel, Mohnert,  Alica
Der Ausbruch der Coronakrise verunsichert, aber Verträge sind in der Welt. Was hat Bestand, was bedarf der Anpassung? Der Tagungsband dokumentiert die Beiträge der Online-Tagung „Vertragsrecht in der Coronakrise“ in zitationsfähiger Form. Von grundlegenden dogmatischen Aspekten wie dem allgemeinen Leistungsstörungsrecht über das massenhaft relevante Verbraucher- sowie Mietrecht bis hin zu Spezialfragen in der Insolvenz beantworten Rechtsexperten die drängenden Fragen in der Pandemie, z.B. Wer trägt die Hotelkosten, wenn ein Pauschalreisender wegen Flugausfällen an der Rückreise gehindert ist? Können Arbeitnehmer auf erhöhte Schutzvorkehrungen im Betrieb pochen? Wer haftet, wenn eine Warenlieferung an der Landesgrenze durch überlange Kontrollen verspätet eintrifft oder zwischenzeitlich verdirbt? Herausgeber und Autoren Herausgegeben von PD Dr. Daniel Effer-Uhe und Dipl.-Psych. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL). Mit Beiträgen von Dr. Caspar Behme, Ludwig-Maximilians-Universität München; Dr. Jonas Brinkmann, Universität Bielefeld; Dr. Ann-Marie Kaulbach, Universität zu Köln; Stephan Klawitter, Humboldt-Universität zu Berlin; Jun.-Prof. Dr. Andreas Maurer, Universität Mannheim; PD Dr. Patrick Meier, Notarassessor, Julius-Maximilians-Universität Würzburg; Jun.-Prof. Dr. Jens Prütting, Rechtsanwalt, Bucerius Law School Hamburg; Prof. Dr. Thomas Riehm, Universität Passau; Prof. Dr. Jens M. Schmittmann, Rechtsanwalt, Mitglied des Senats für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofs, FOM Hochschule Essen; Dipl.-Kfm. Dr. Bernd Scholl, Rechtsanwalt, Universität zu Köln.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Möglichkeit einer vertraglichen Anpassung

Die Möglichkeit einer vertraglichen Anpassung von Hakimi Rad,  Marzieh
Dieses Buch bietet Ihnen eine ausführliche Darstellung der Lehre von der Geschäftsgrundlage und Vertragsanpassung nach deutschem Schuldrecht. Behandelt werden unter anderem auch vergleichend die entsprechende Rechtslage nach iranischem Zivilgesetzbuch, UN-Kaufrecht und UNIDROIT-Prinzipien. Nach einer eingehenden Untersuchung des § 313 BGB befasst sich dieses Buch mit der Problematik der veränderten Umstände im Rahmen der internationalen Regelwerke. Nach einem kurzen Überblick über die Grundzüge der iranischen Zivilrechtsordnung schildert dieses Buch die Thematik der veränderten Vertragsumstände nach der geltenden Rechtslage im Iran. Schließlich analysiert dieses Buch die Lehre von Störung der Geschäftsgrundlage und Vertragsanpassung unter dem Gesichtspunkt der hierzu relevanten und einflussreichsten Fälle. Schließlich diskutiert dieses Buch die Vor- und Nachteile der geltenden Rechtslage nach jeweiliger Rechtsordnung.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Allgemeines Kreditgeschäft/Kreditvertragsrecht

Allgemeines Kreditgeschäft/Kreditvertragsrecht von Theewen,  Eckhard M.
Das Kreditgeschäft ist das Kerngeschäft der Banken und Sparkassen. In diesem Werk wird der Leser mit den verschiedenen Arten von Krediten und ihrer vertraglichen Ausgestaltung vertraut gemacht. Im Mittelpunkt steht nach einer konzisen Darstellung des Rechts der Darlehensverträge vor allem auch die Frage, wie und mit welchen Folgen es möglich ist, sich – etwa wegen eines gewandelten allgemeinen Zinsniveaus – aus Verträgen mit fester Laufzeit zu lösen und welche Pflichten zur Beratung und Aufklärung den Banken auferlegt sind. Behandelt wird auch die Überformung des Rechts der Darlehensverträge durch Vorschriften zum Verbraucherschutz.
Aktualisiert: 2021-08-12
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Die soziale Funktion des Vertrages im brasilianischen Código Civil – A Função Social do Contrato no Código Civil Brasileiro

Die soziale Funktion des Vertrages im brasilianischen Código Civil – A Função Social do Contrato no Código Civil Brasileiro von Ferreira Mese,  Vivianne
Das neue brasilianische Zivilgesetzbuch von 2002 hat als Generalklausel des allgemeinen Vertragsrechts die soziale Funktion des Vertrages (Art. 421) eingeführt. Dieser Norm, die eine nebulöse Geschichte und keine direkte Parallele in der Rechtsvergleichung hat,  werden die unterschiedlichsten Bedeutungen gegeben, vom Solidaritätsgebot zwischen den Vertragsparteien bis hin zur Einbeziehung von Interessen der Allgemeinheit in den Vertrag. Der Anwendungsfall, auf den sich die Rechtsprechung konzentriert, ist die richterliche Vertragsanpassung. Die Dissertation vergleicht daher Art. 421 mit der richterlichen Vertragsanpassung nach § 313 BGB im deutschen Recht. Im Anschluss diskutiert die Autorin auf der Grundlage ihrer rechtsvergleichenden Untersuchung die kulturelle Dimension des brasilianischen Rechts und seine Besonderheiten: seine Flexibilität, die Privatautonomiefeindlichkeit, die Rolle des Verbraucherrechts und die so genannte Konstitutionalisierung des Zivilrechts.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Gefahrerhöhung im deutschen Privatversicherungsrecht

Die Gefahrerhöhung im deutschen Privatversicherungsrecht von Armbrüster,  Christian, Baumann,  Horst, Gründl,  Helmut, Reinhardt,  Stephanie, Schirmer,  Helmut, Schwintowski,  Hans-Peter, Zschockelt,  Wolfgang
Ergeben sich nach Abschluss eines Versicherungsvertrags neue Umstände, die den Eintritt eines Versicherungsfalls oder die Vergrößerung des dabei entstehenden Schadens wahrscheinlicher machen, so stellen sie eine Gefahrerhöhung dar. Das Buch stellt den gegenwärtigen Erkenntnisstand zu den Voraussetzungen einer Gefahrerhöhung dar und behandelt die vielfältigen Streitfragen, die das reformierte Recht hinsichtlich der Rechtsfolgen ungelöst gelassen hat. In diesem Zusammenhang werden auch einige Sondervorschriften besprochen, insbesondere § 57, § 132 Abs. 1, § 158, § 181 und § 194 Abs. 1 S. 2 VVG. Aus der differenzierten Betrachtung heraus werden vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten erörtert und Lösungsvorschläge angeboten. Ein vergleichender Blick auf die Principles of European Insurance Contract Law (PEICL) rundet die Untersuchung ab. Das Werk wendet sich vor allem an die Wissenschaft aber auch an Praktiker, die Versicherungsbedingungen gestalten oder auslegen.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Vertragsänderungspflichten im Gesellschaftsrecht

Vertragsänderungspflichten im Gesellschaftsrecht von Riesenbeck,  Tim
Die Pflichten zur Anpassung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen werden unter Berücksichtigung der Schranken der Vereinigungsfreiheit (Art. 9 GG) dogmatisch begründet. Daraus folgen Vorgaben für die Konkretisierung von Anpassungsklauseln, Schikaneverbot, Treuepflicht, Geschäftsgrundlagenlehre und für die Reichweite von Neuverhandlungspflichten.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Vertragsänderungspflichten im Gesellschaftsrecht

Vertragsänderungspflichten im Gesellschaftsrecht von Riesenbeck,  Tim
Die Pflichten zur Anpassung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen werden unter Berücksichtigung der Schranken der Vereinigungsfreiheit (Art. 9 GG) dogmatisch begründet. Daraus folgen Vorgaben für die Konkretisierung von Anpassungsklauseln, Schikaneverbot, Treuepflicht, Geschäftsgrundlagenlehre und für die Reichweite von Neuverhandlungspflichten.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Vertragsänderungspflichten im Gesellschaftsrecht

Vertragsänderungspflichten im Gesellschaftsrecht von Riesenbeck,  Tim
Die Pflichten zur Anpassung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen werden unter Berücksichtigung der Schranken der Vereinigungsfreiheit (Art. 9 GG) dogmatisch begründet. Daraus folgen Vorgaben für die Konkretisierung von Anpassungsklauseln, Schikaneverbot, Treuepflicht, Geschäftsgrundlagenlehre und für die Reichweite von Neuverhandlungspflichten.
Aktualisiert: 2020-09-01
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