Der Gefährdungsschaden

Der Gefährdungsschaden von Epe,  Melanie
Das Konzept des Gefährdungsschadens gehört seit mindestens 130 Jahren zum festen strafrechtlichen Repertoire. Allerdings ist bis heute nicht eindeutig geklärt, wo die Grenze zwischen vermögensrelevanten und -irrelevanten Gefährdungen verläuft. Im Gegensatz zu den bisherigen sachverhalts- und deliktsbezogenen Fallgruppen bildet Melanie Epe daher zehn induktiv-dogmatische Fallgruppen auf Basis aller in der Standardliteratur publizierten 382 Entscheidungen des Reichsgerichts, des BGH und der Obergerichte. Die Leistungsfähigkeit der Fallgruppen ist, dass diese die Figur des Gefährdungsschadens in der Praxis greifbarer machen. Denn es wird an dogmatische, wirtschaftliche Besonderheiten für die Begründung des Gefährdungsschadens angeknüpft.
Aktualisiert: 2023-05-23
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Der Gefährdungsschaden

Der Gefährdungsschaden von Epe,  Melanie
Das Konzept des Gefährdungsschadens gehört seit mindestens 130 Jahren zum festen strafrechtlichen Repertoire. Allerdings ist bis heute nicht eindeutig geklärt, wo die Grenze zwischen vermögensrelevanten und -irrelevanten Gefährdungen verläuft. Im Gegensatz zu den bisherigen sachverhalts- und deliktsbezogenen Fallgruppen bildet Melanie Epe daher zehn induktiv-dogmatische Fallgruppen auf Basis aller in der Standardliteratur publizierten 382 Entscheidungen des Reichsgerichts, des BGH und der Obergerichte. Die Leistungsfähigkeit der Fallgruppen ist, dass diese die Figur des Gefährdungsschadens in der Praxis greifbarer machen. Denn es wird an dogmatische, wirtschaftliche Besonderheiten für die Begründung des Gefährdungsschadens angeknüpft.
Aktualisiert: 2023-05-16
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Der Gefährdungsschaden

Der Gefährdungsschaden von Epe,  Melanie
Das Konzept des Gefährdungsschadens gehört seit mindestens 130 Jahren zum festen strafrechtlichen Repertoire. Allerdings ist bis heute nicht eindeutig geklärt, wo die Grenze zwischen vermögensrelevanten und -irrelevanten Gefährdungen verläuft. Im Gegensatz zu den bisherigen sachverhalts- und deliktsbezogenen Fallgruppen bildet Melanie Epe daher zehn induktiv-dogmatische Fallgruppen auf Basis aller in der Standardliteratur publizierten 382 Entscheidungen des Reichsgerichts, des BGH und der Obergerichte. Die Leistungsfähigkeit der Fallgruppen ist, dass diese die Figur des Gefährdungsschadens in der Praxis greifbarer machen. Denn es wird an dogmatische, wirtschaftliche Besonderheiten für die Begründung des Gefährdungsschadens angeknüpft.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Der Gefährdungsschaden

Der Gefährdungsschaden von Epe,  Melanie
Das Konzept des Gefährdungsschadens gehört seit mindestens 130 Jahren zum festen strafrechtlichen Repertoire. Allerdings ist bis heute nicht eindeutig geklärt, wo die Grenze zwischen vermögensrelevanten und -irrelevanten Gefährdungen verläuft. Im Gegensatz zu den bisherigen sachverhalts- und deliktsbezogenen Fallgruppen bildet Melanie Epe daher zehn induktiv-dogmatische Fallgruppen auf Basis aller in der Standardliteratur publizierten 382 Entscheidungen des Reichsgerichts, des BGH und der Obergerichte. Die Leistungsfähigkeit der Fallgruppen ist, dass diese die Figur des Gefährdungsschadens in der Praxis greifbarer machen. Denn es wird an dogmatische, wirtschaftliche Besonderheiten für die Begründung des Gefährdungsschadens angeknüpft.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Besitzverbot und Eigentumsschutz

Besitzverbot und Eigentumsschutz von Lichtenthäler,  Sören
Inwiefern können Sachen, deren Besitz ihrem Eigentümer verboten ist, gleichwohl taugliche Tatobjekte einer Straftat gegen das Eigentum oder das Vermögen sein? Anders als beim altbekannten Streit um die Vermögensqualität zivilrechtswidrigen Besitzes, bei dem die Verhältnisse zumindest in sachenrechtlicher Hinsicht klar sind, ist es hier die Zuordnung bzw. Zuordenbarkeit der unerlaubt besessenen Sachen selbst, die problematisch ist: Wie ist es möglich, trotz des Verbots ihres Besitzes (und damit einhergehend: ihres Erwerbs) Eigentum an derlei Dingen zu erwerben? Und welchen Sinn hat es, ein solches Eigentumsrecht - sollte es denn begründbar sein - durch das Vermögensstrafrecht zu bewehren? Es ist unschwer zu sehen, dass die Antworten hierauf nur in Auseinandersetzung mit weitaus grundlegenderen, strafrechts- und eigentumstheoretischen Fragestellungen entwickelt werden können.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Besitzverbot und Eigentumsschutz

Besitzverbot und Eigentumsschutz von Lichtenthäler,  Sören
Inwiefern können Sachen, deren Besitz ihrem Eigentümer verboten ist, gleichwohl taugliche Tatobjekte einer Straftat gegen das Eigentum oder das Vermögen sein? Anders als beim altbekannten Streit um die Vermögensqualität zivilrechtswidrigen Besitzes, bei dem die Verhältnisse zumindest in sachenrechtlicher Hinsicht klar sind, ist es hier die Zuordnung bzw. Zuordenbarkeit der unerlaubt besessenen Sachen selbst, die problematisch ist: Wie ist es möglich, trotz des Verbots ihres Besitzes (und damit einhergehend: ihres Erwerbs) Eigentum an derlei Dingen zu erwerben? Und welchen Sinn hat es, ein solches Eigentumsrecht - sollte es denn begründbar sein - durch das Vermögensstrafrecht zu bewehren? Es ist unschwer zu sehen, dass die Antworten hierauf nur in Auseinandersetzung mit weitaus grundlegenderen, strafrechts- und eigentumstheoretischen Fragestellungen entwickelt werden können.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Der Vermögensschaden im Wirtschaftsstrafrecht

Der Vermögensschaden im Wirtschaftsstrafrecht von Thelesklav,  Wolfgang
Das vorliegende Werk stellt anhand von ausgewählten Delikten des österreichischen Wirtschaftsstrafrechts den strafrechtlichen Vermögens- und Schadensbegriff in rechtsvergleichender Sicht mit Deutschland dar. Es behandelt dessen dogmatische Struktur, praktische Relevanz und rechtspolitische Funktion. Der eigentlichen Schadensthematik wird eine Analyse des strafrechtlichen Vermögensbegriffes vorangestellt. Diese dient dazu, die möglichen Tatobjekte von Wirtschaftsstrafdelikten zu bestimmen. Der Autor erörtert die verschiedenen Varianten des strafrechtlichen Vermögensbegriffes (juristischer, wirtschaftlicher, juristisch-ökonomischer, personaler, funktionaler, dynamischer) und setzt sich dabei kritisch mit dem Meinungsstand in Österreich und Deutschland auseinander. Den zentralen Kern der Arbeit bildet die Detailanalyse der einzelnen Formen der Vermögensbeschädigung bei Betrug, Untreue, der betrügerischen Krida und der Vollstreckungsvereitelung. Jeweils ein eigenes Kapitel trägt dabei dem bei den "Sonderdelikten" bedeutsamen Umstand des deliktspezifischen Täterkreises Rechnung. Bei der Erläuterung der einzelnen Formen der Vermögensbeeinträchtigung wird auch mittels Beispielen aus der Judikatur demonstriert, wie sich ein Schaden tatsächlich feststellen lässt. Der Autor entwickelt daraus ein eigenständiges, zweigliedriges System zur objektiv-individuellen Schadensermittlung, welches ausgehend vom tatsächlichen wirtschaftlichen Wertverlust auch opferbezogene Faktoren berücksichtigt. Die entwickelten Ansätze finden Anwendung auf diverse Fallgruppen: Vermögensgefährdung, Spenden-, Subventions-, Anstellungsbetrug, geheime Preisabsprachen, Bestechungs- und Provisionsunwesen etc. Abschliessend unterzieht der Autor die im Strafrecht vielfach undifferenziert angewandte "wirtschaftliche Betrachtungsweise" einer kritischen Würdigung.
Aktualisiert: 2020-12-04
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Der Vermögensbegriff beim Betrug und das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot

Der Vermögensbegriff beim Betrug und das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot von Winkler,  Harald
Ein Kriterium bei der Auslegung der Strafgesetze ist, in welchem Maße die jeweilige Inhaltsbestimmung eines gesetzlichen Merkmals dem Bestimmtheitsgebot des Art. 103 II GG entspricht. Beschränkt auf diesen Auslegungsaspekt untersucht der Verfasser zuerst, welches Maß an Rechtssicherheit die herrschende, sich am Geldwert orientierende Inhaltsbestimmung des in 263 StGB verwendeten Merkmals 'Vermögensbeschädigung' zu gewährleisten vermag. Dabei deckt er einen nicht geringen Anteil an unbestimmter Begrifflichkeit sowie einige innere Widersprüchlichkeiten auf. Er untersucht anhand desselben Kriteriums eine eigene, den personalen Vermögenslehren zuzurechnende Inhaltsbestimmung, um schließlich die gewonnenen Ergebnisse zu vergleichen.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Abrechnungsbetrug von ambulanten Pflegediensten und Vertragsärzten

Abrechnungsbetrug von ambulanten Pflegediensten und Vertragsärzten von Badorff,  Kerstin
Die Autorin gibt einen Überblick zum Abrechnungsbetrug von ambulanten Pflegediensten und Vertragsärzten. Sie beleuchtet erstmalig und umfassend den Abrechnungsbetrug von ambulanten Pflegediensten. Daneben vertieft das Werk die bisherige Literatur zum Abrechnungsbetrug von Vertragsärzten.
Aktualisiert: 2023-04-07
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Formvorschriften beim Unternehmenskauf

Formvorschriften beim Unternehmenskauf von Droste,  Stefan
Die Frage der Formbedürftigkeit von Unternehmenskaufverträgen stellt sich aus Sicht der Praxis in vielerlei Fällen. Eine nicht zu vernachlässigende Rolle spielt § 311b Abs. 3 BGB, der immer dann besonders zu beachten ist, wenn der Unternehmenskaufvertrag nicht schon aufgrund anderweitiger Formvorschriften notariell zu beurkunden ist. Aufgrund der in § 125 BGB konstatierten Nichtigkeitsfolge bei Nichtbeachtung von Formvorschriften ist es unverständlich, dass eine grundlegende Klärung des Anwendungsbereiches bisher ausgeblieben ist. In praxi geht man über diese Unsicherheit mit der gut gemeinten Empfehlung hinweg, Unternehmenskaufverträge in jedem Fall vorsorglich beurkunden zu lassen. Der Autor hat sich mit dieser Arbeit das Ziel gesetzt, den Tatbestand und die Rechtsfolge des § 311b Abs. 3 BGB einer grundlegenden Klärung zuzuführen und die gewonnenen Ergebnisse auf die Beurkundungspflicht von Unternehmenskaufverträgen zu übertragen.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Vermögensbegriff im Strafrecht – Vermögensgegenstand in der Handelsbilanz – Wirtschaftsgut in der Steuerbilanz

Vermögensbegriff im Strafrecht – Vermögensgegenstand in der Handelsbilanz – Wirtschaftsgut in der Steuerbilanz von Rinne,  Timo
Die begriffliche Bestimmung des von § 263 StGB geschützten Vermögens ist in fast allen Einzelheiten umstritten. Bei der Auslegung der Tatbestandsmerkmale des § 263 StGB wird zur Bestimmung dessen, was unter einer Vermögensverfügung und einem Vermögensschaden zu verstehen ist, überwiegend auf einen sog. wirtschaftlichen Vermögensbegriff zurückgegriffen. In dieser Studie wird untersucht, ob dieser Begriff mit einem Vermögensbegriff übereinstimmt, wie er im Wirtschaftsleben - hier konkret in der Handels- und in der Steuerbilanz - verwendet wird. Zunächst werden hierzu die Fälle, deren jeweilige Lösungen unter den Vertretern der unterschiedlichen Vermögensbegriffe besonders umstrittenen sind, anhand von Beispielen nach den unterschiedlichen zum Begriff des Vermögens in § 263 StGB vertretenen Auffassungen gelöst. Im Anschluß daran wird anhand dieser Beispiele geprüft, ob der zum Begriff "Vermögen" in § 263 StGB vertretene sog. wirtschaftliche Vermögensbegriff im Ergebnis auch alle Merkmale aufweist, die den Vermögensbegriff in der - betriebswirtschaftlich basierten - Handelsbilanz und - über den Maßgeblichkeitsgrundsatz - auch in der Steuerbilanz bestimmen. Zu diesem Zweck werden die Beispiele auch anhand der für die Handels- und die Steuerbilanz geltenden Kriterien gelöst. Die Ergebnisse der Lösung der Beispiele unter Anwendung des sog. wirtschaftlichen Vermögensbegriffs im Strafrecht werden dann den Ergebnissen der Lösung der Beispiele unter Anwendung der handels- und der steuerbilanziellen Kriterien gegenübergestellt. Stimmen die Ergebnisse nicht überein, wird einem Vermögensbegriff im Strafrecht der Vorzug gegeben, der auch den Ergebnissen der handels- und der steuerbilanziellen Lösung der Beispiele entspricht, um so zu einem Lösungsansatz zu gelangen, der auch einem Vermögensbegriff entspricht, wie er im Wirtschaftsleben verwendet wird. Dabei werden die von den Vertretern der sog. juristisch-ökonomischen Vermittlungslehren gegen den sog. wirtschaftlichen Vermögensbegriff vorgebrachten Einwände berücksichtigt.
Aktualisiert: 2019-12-20
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