Korruption ohne Reue?

Korruption ohne Reue? von Breit,  Simone
Sowohl § 299 StGB als auch §§ 299a und 299b StGB sehen keine Regelung einer tätigen Reue vor. Dies ist nicht ungewöhnlich, da Regelungen der tätigen Reue – so die allgemeine Meinung – keiner Systematik folgen. Diese Aussage wird von Simone Breit hinsichtlich der Delikte des Wirtschaftsstrafrechts auf den Prüfstand gestellt. Die im Zuge der Untersuchung erkannten Anknüpfungspunkte und Kriterien werden sodann auf die Korruptionsdelikte übertragen und eine spezifische Regelung der tätigen Reue vorgeschlagen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Tätige Reue im Zivilrecht.

Tätige Reue im Zivilrecht. von Knütel,  Christian
Weder im Zusammenhang noch in Einzelbetrachtungen ist bisher untersucht worden, wie sich nachträgliches Wohlverhalten auf die zahlreichen Rechtsnachteile auswirkt, die aus der Verletzung zivilrechtlicher Pflichten und Obliegenheiten erwachsen können: Entfällt ein allgemeines oder besonderes verzugsbedingtes Rücktritts- und Kündigungsrecht (etwa des Mieters, Vermieters, Bestellers, Kreditnehmers) oder eine Vertragsstrafe, wenn der Schuldner nachträglich leistet? Kann der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber ein Kündigungsrecht »aus der Hand schlagen«, das wegen Fehlverhaltens entstanden war? Vermag der Insolvenzschuldner die Restschuldbefreiung noch zu erlangen, der Obliegenheitsverletzungen nachträglich wiedergutmacht? Leben verwirkte Unterhaltsansprüche des Verwandten oder des geschiedenen Ehegatten infolge Wohlverhaltens wieder auf? Wie verhält es sich mit dem Widerrufsrecht des Schenkers, mit der Pflichtteilsentziehung oder der Erbunwürdigkeit? Wirkt tätige Reue sich auf das Schmerzensgeld nach § 847 BGB oder wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus? Der Autor beantwortet diese und weitere Fragen durch Auslegung der jeweiligen Norm unter besonderer Berücksichtigung des Normzwecks, der Interessen der Beteiligten sowie der Gesetzesgeschichte. Die interessengerechte Auslegung zeigt, daß nachträgliches pflicht- oder obliegenheitsgerechtes Verhalten einen zivilrechtlichen Nachteil zumeist dann entfallen läßt oder mindert, wenn berechtigte Interessen des geschützten Personenkreises - im nachhinein betrachtet - nicht beeinträchtigt sind.
Aktualisiert: 2023-06-15
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„Modelle“ der Selbstanzeige im Wirtschaftsordnungswidrigkeitenrecht und ihre strafrechtlichen Vorbilder.

„Modelle“ der Selbstanzeige im Wirtschaftsordnungswidrigkeitenrecht und ihre strafrechtlichen Vorbilder. von Thompson,  Viviana E.
Die Autorin untersucht die existierenden Selbstanzeigeregelungen für Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Steuer-, Kartell- und Außenwirtschaftsrechts. Den Schwerpunkt und Anlass der Betrachtung bildet die im Jahr 2013 eingeführte Regelung des § 22 Absatz 4 Außenwirtschaftsgesetz. Vor dem Hintergrund bestehender strafrechtlicher Vorschriften werden die Regelungen in ein System tätiger Reue eingeordnet und in ihren Unterschieden beleuchtet.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die tätige Reue im deutschen und österreichischen Strafrecht

Die tätige Reue im deutschen und österreichischen Strafrecht von Härtl-Meißner,  Sophie
Während das Rechtsinstitut der tätigen Reue im deutschen Strafrecht eher ein „Schattendasein“ führt, kommt ihm im österreichischen Strafrecht, insbesondere als Instrument der Wiedergutmachung im Bereich der Eigentums- und Vermögensdelikte, große praktische Bedeutung zu. Das Werk zeigt die Hintergründe hierzu auf und entwickelt einen Reformvorschlag für das deutsche Strafrecht. Zunächst wird eine umfassende Systematisierung des Rechtsinstituts der tätigen Reue im deutschen Strafrecht und eine Betrachtung des Rechtsinstituts im österreichischen Strafrecht vorgenommen. Der rechtsvergleichende Teil zeigt Gemeinsamkeiten, aber auch wesentliche Unterschiede in der Ausgestaltung der Rechtsinstitute in beiden Rechtsordnungen auf. Im letzten Teil der Arbeit werden, basierend auf den Erkenntnissen des Vergleichs, Reformmöglichkeiten erörtert, bewertet und schließlich ein eigener Reformvorschlag zur Ausweitung der tätigen Reue im deutschen Strafrecht entwickelt. Die Autorin wurde für Ihre Dissertation mit dem Preis für Sprache und Wissenschaft der Universität Mannheim ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2023-05-25
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„Modelle“ der Selbstanzeige im Wirtschaftsordnungswidrigkeitenrecht und ihre strafrechtlichen Vorbilder.

„Modelle“ der Selbstanzeige im Wirtschaftsordnungswidrigkeitenrecht und ihre strafrechtlichen Vorbilder. von Thompson,  Viviana E.
Die Autorin untersucht die existierenden Selbstanzeigeregelungen für Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Steuer-, Kartell- und Außenwirtschaftsrechts. Den Schwerpunkt und Anlass der Betrachtung bildet die im Jahr 2013 eingeführte Regelung des § 22 Absatz 4 Außenwirtschaftsgesetz. Vor dem Hintergrund bestehender strafrechtlicher Vorschriften werden die Regelungen in ein System tätiger Reue eingeordnet und in ihren Unterschieden beleuchtet.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Tätige Reue im Zivilrecht.

Tätige Reue im Zivilrecht. von Knütel,  Christian
Weder im Zusammenhang noch in Einzelbetrachtungen ist bisher untersucht worden, wie sich nachträgliches Wohlverhalten auf die zahlreichen Rechtsnachteile auswirkt, die aus der Verletzung zivilrechtlicher Pflichten und Obliegenheiten erwachsen können: Entfällt ein allgemeines oder besonderes verzugsbedingtes Rücktritts- und Kündigungsrecht (etwa des Mieters, Vermieters, Bestellers, Kreditnehmers) oder eine Vertragsstrafe, wenn der Schuldner nachträglich leistet? Kann der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber ein Kündigungsrecht »aus der Hand schlagen«, das wegen Fehlverhaltens entstanden war? Vermag der Insolvenzschuldner die Restschuldbefreiung noch zu erlangen, der Obliegenheitsverletzungen nachträglich wiedergutmacht? Leben verwirkte Unterhaltsansprüche des Verwandten oder des geschiedenen Ehegatten infolge Wohlverhaltens wieder auf? Wie verhält es sich mit dem Widerrufsrecht des Schenkers, mit der Pflichtteilsentziehung oder der Erbunwürdigkeit? Wirkt tätige Reue sich auf das Schmerzensgeld nach § 847 BGB oder wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus? Der Autor beantwortet diese und weitere Fragen durch Auslegung der jeweiligen Norm unter besonderer Berücksichtigung des Normzwecks, der Interessen der Beteiligten sowie der Gesetzesgeschichte. Die interessengerechte Auslegung zeigt, daß nachträgliches pflicht- oder obliegenheitsgerechtes Verhalten einen zivilrechtlichen Nachteil zumeist dann entfallen läßt oder mindert, wenn berechtigte Interessen des geschützten Personenkreises - im nachhinein betrachtet - nicht beeinträchtigt sind.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Korruption ohne Reue?

Korruption ohne Reue? von Breit,  Simone
Sowohl § 299 StGB als auch §§ 299a und 299b StGB sehen keine Regelung einer tätigen Reue vor. Dies ist nicht ungewöhnlich, da Regelungen der tätigen Reue – so die allgemeine Meinung – keiner Systematik folgen. Diese Aussage wird von Simone Breit hinsichtlich der Delikte des Wirtschaftsstrafrechts auf den Prüfstand gestellt. Die im Zuge der Untersuchung erkannten Anknüpfungspunkte und Kriterien werden sodann auf die Korruptionsdelikte übertragen und eine spezifische Regelung der tätigen Reue vorgeschlagen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Tätige Reue im Zivilrecht.

Tätige Reue im Zivilrecht. von Knütel,  Christian
Weder im Zusammenhang noch in Einzelbetrachtungen ist bisher untersucht worden, wie sich nachträgliches Wohlverhalten auf die zahlreichen Rechtsnachteile auswirkt, die aus der Verletzung zivilrechtlicher Pflichten und Obliegenheiten erwachsen können: Entfällt ein allgemeines oder besonderes verzugsbedingtes Rücktritts- und Kündigungsrecht (etwa des Mieters, Vermieters, Bestellers, Kreditnehmers) oder eine Vertragsstrafe, wenn der Schuldner nachträglich leistet? Kann der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber ein Kündigungsrecht »aus der Hand schlagen«, das wegen Fehlverhaltens entstanden war? Vermag der Insolvenzschuldner die Restschuldbefreiung noch zu erlangen, der Obliegenheitsverletzungen nachträglich wiedergutmacht? Leben verwirkte Unterhaltsansprüche des Verwandten oder des geschiedenen Ehegatten infolge Wohlverhaltens wieder auf? Wie verhält es sich mit dem Widerrufsrecht des Schenkers, mit der Pflichtteilsentziehung oder der Erbunwürdigkeit? Wirkt tätige Reue sich auf das Schmerzensgeld nach § 847 BGB oder wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus? Der Autor beantwortet diese und weitere Fragen durch Auslegung der jeweiligen Norm unter besonderer Berücksichtigung des Normzwecks, der Interessen der Beteiligten sowie der Gesetzesgeschichte. Die interessengerechte Auslegung zeigt, daß nachträgliches pflicht- oder obliegenheitsgerechtes Verhalten einen zivilrechtlichen Nachteil zumeist dann entfallen läßt oder mindert, wenn berechtigte Interessen des geschützten Personenkreises - im nachhinein betrachtet - nicht beeinträchtigt sind.
Aktualisiert: 2023-05-15
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„Modelle“ der Selbstanzeige im Wirtschaftsordnungswidrigkeitenrecht und ihre strafrechtlichen Vorbilder.

„Modelle“ der Selbstanzeige im Wirtschaftsordnungswidrigkeitenrecht und ihre strafrechtlichen Vorbilder. von Thompson,  Viviana E.
Die Autorin untersucht die existierenden Selbstanzeigeregelungen für Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Steuer-, Kartell- und Außenwirtschaftsrechts. Den Schwerpunkt und Anlass der Betrachtung bildet die im Jahr 2013 eingeführte Regelung des § 22 Absatz 4 Außenwirtschaftsgesetz. Vor dem Hintergrund bestehender strafrechtlicher Vorschriften werden die Regelungen in ein System tätiger Reue eingeordnet und in ihren Unterschieden beleuchtet.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Examens-Repetitorium Strafrecht Besonderer Teil, eBook

Examens-Repetitorium Strafrecht Besonderer Teil, eBook von Jaeger,  Christian, Jäger
Das Repetitorium: Der nunmehr bereits in 9. Auflage vorliegende Besondere Teil erscheint wieder zeitgleich mit dem Allgemeinen Teil, sodass die beiden Bände erneut den gesamten Examensstoff aus den exakt gleichen Berichtszeiträumen umfassen. Berücksichtigt sind im vorliegenden Besonderen Teil alle examensrelevant erscheinenden aktuellen Entwicklungen aus Rechtsprechung und Literatur bis Juni 2021. Berücksichtigt wurde u.a. der Abschlepp-Fall, der Autoklemmer-Fall, der Berliner Zwillings-Fall, der Mülltaucher-Fall, der Knastsehnsuchts-Fall, der Kontaktloszahlungs-Fall, der Lösegeld-Fall, der Probefahrt-Fall, der Reizstoff-Fall, der Rippenbrecher-Fall, der Schlauchtrommel-Fall, der Schläger-Fall, der Schubser-Fall, der Stehlzwang-Fall, der Verstorbenendiebstahls-Fall und der Würger-Fall. Im Übrigen sind auch viele, meist ebenfalls klausurmäßig gelöste Beispiele aus der neueren Judikatur hinzugekommen (erwähnt seien hier nur der Einzelraser-Fall, der Hammer-Fall, der Herzinfarkt-Fall, der Lastschriftbetrugs-Fall, der Morphin-Fall, der Polizeibedrängungs-Fall, der Rottweiler-Fall, der Selfie-Fall, der Türbohrer-Fall, der Vergesslichkeits-Fall, der Wohnwagenbrand-Fall und der Zigarettenautomat-Fall). Zahlreiche ältere Fälle wurden in Beispiele umgewandelt, sodass der Umfang des Repetitoriums ohne Informationsverlust in etwa beibehalten werden konnte. Darüber hinaus wurden in dieser 9. Auflage auch bedeutsame Gesetzesentwicklungen erfasst. Bereits eingearbeitet ist beispielsweise das am 3.4.2021 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, das sich auf den Anwendungsbereich der §§ 115, 185 ff. und 241 StGB auswirkt. Zu § 241 StGB wurde deshalb sogar ein neuer Abschnitt eingefügt. Auch wurde das am 18.3.2021 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche aufgenommen, das eine Neufassung des § 261 StGB mit sich gebracht hat und in der Klausur einen wesentlich erweiterten Anwendungsbereich dieser Vorschrift eröffnet und Studierenden daher zwingend bekannt sein sollte. Die Reihe: Die Reihe UNIREP JURA dient der gezielten Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung und vermittelt entscheidende Wertungsgrundlagen, Strukturverständnis und damit die Fähigkeit zur eigenständigen Fallbearbeitung. Es sind die Kernthemen des jeweiligen Stoffgebietes dargestellt, wobei Grundstrukturen als bekannt vorausgesetzt und mehr vorsorglich in aller Kürze, etwa durch Schaubilder, Definitionen oder Zusammenfassungen behandelt werden. Dem didaktischen Anliegen der Reihe entsprechend dienen Beispielsfälle der Veranschaulichung. Examenstypische Probleme und Fallkonstellationen werden erläutert und durch eine (Muster-)Lösung erschlossen. Formulierungsvorschläge und Hinweise zu Aufbauschwierigkeiten treten in Einzelfällen ergänzend hinzu. Dem vertiefenden Studium dienen das gezielte und sparsame Zitieren weiterführender Literatur sowie der einschlägige Beleg aus der Rechtsprechung.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Examens-Repetitorium Strafrecht Besonderer Teil, eBook

Examens-Repetitorium Strafrecht Besonderer Teil, eBook von Jaeger,  Christian, Jäger
Das Repetitorium: Der nunmehr bereits in 9. Auflage vorliegende Besondere Teil erscheint wieder zeitgleich mit dem Allgemeinen Teil, sodass die beiden Bände erneut den gesamten Examensstoff aus den exakt gleichen Berichtszeiträumen umfassen. Berücksichtigt sind im vorliegenden Besonderen Teil alle examensrelevant erscheinenden aktuellen Entwicklungen aus Rechtsprechung und Literatur bis Juni 2021. Berücksichtigt wurde u.a. der Abschlepp-Fall, der Autoklemmer-Fall, der Berliner Zwillings-Fall, der Mülltaucher-Fall, der Knastsehnsuchts-Fall, der Kontaktloszahlungs-Fall, der Lösegeld-Fall, der Probefahrt-Fall, der Reizstoff-Fall, der Rippenbrecher-Fall, der Schlauchtrommel-Fall, der Schläger-Fall, der Schubser-Fall, der Stehlzwang-Fall, der Verstorbenendiebstahls-Fall und der Würger-Fall. Im Übrigen sind auch viele, meist ebenfalls klausurmäßig gelöste Beispiele aus der neueren Judikatur hinzugekommen (erwähnt seien hier nur der Einzelraser-Fall, der Hammer-Fall, der Herzinfarkt-Fall, der Lastschriftbetrugs-Fall, der Morphin-Fall, der Polizeibedrängungs-Fall, der Rottweiler-Fall, der Selfie-Fall, der Türbohrer-Fall, der Vergesslichkeits-Fall, der Wohnwagenbrand-Fall und der Zigarettenautomat-Fall). Zahlreiche ältere Fälle wurden in Beispiele umgewandelt, sodass der Umfang des Repetitoriums ohne Informationsverlust in etwa beibehalten werden konnte. Darüber hinaus wurden in dieser 9. Auflage auch bedeutsame Gesetzesentwicklungen erfasst. Bereits eingearbeitet ist beispielsweise das am 3.4.2021 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, das sich auf den Anwendungsbereich der §§ 115, 185 ff. und 241 StGB auswirkt. Zu § 241 StGB wurde deshalb sogar ein neuer Abschnitt eingefügt. Auch wurde das am 18.3.2021 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche aufgenommen, das eine Neufassung des § 261 StGB mit sich gebracht hat und in der Klausur einen wesentlich erweiterten Anwendungsbereich dieser Vorschrift eröffnet und Studierenden daher zwingend bekannt sein sollte. Die Reihe: Die Reihe UNIREP JURA dient der gezielten Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung und vermittelt entscheidende Wertungsgrundlagen, Strukturverständnis und damit die Fähigkeit zur eigenständigen Fallbearbeitung. Es sind die Kernthemen des jeweiligen Stoffgebietes dargestellt, wobei Grundstrukturen als bekannt vorausgesetzt und mehr vorsorglich in aller Kürze, etwa durch Schaubilder, Definitionen oder Zusammenfassungen behandelt werden. Dem didaktischen Anliegen der Reihe entsprechend dienen Beispielsfälle der Veranschaulichung. Examenstypische Probleme und Fallkonstellationen werden erläutert und durch eine (Muster-)Lösung erschlossen. Formulierungsvorschläge und Hinweise zu Aufbauschwierigkeiten treten in Einzelfällen ergänzend hinzu. Dem vertiefenden Studium dienen das gezielte und sparsame Zitieren weiterführender Literatur sowie der einschlägige Beleg aus der Rechtsprechung.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Vollendungsumkehr und Wiedergutmachung

Vollendungsumkehr und Wiedergutmachung von Ceffinato,  Tobias
Die Installation der Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige im Steuerstrafrecht wird seit jeher auf kriminalpolitische bzw. fiskalische Interessen zurückgeführt. Damit wird das Rechtsinstitut auf das dogmatische Abstellgleis geschoben. Betrachtet man jedoch vergleichend das Institut des Rücktritts vom Versuch und die Regelungen zur tätigen Reue (insbesondere im Wirtschaftsstrafrecht) sowie der Wiedergutmachung, gerät die These von der vereinzelten Erscheinung ins Wanken. Nicht zuletzt die steigende Beliebtheit der Gefährdungsdelikte in der Gunst des Gesetzgebers und die damit einhergehende Vorverlagerung der Strafbarkeit führt zu einer Bedeutungszunahme der Problematik. Ausgehend hiervon geht Tobias Ceffinato der Frage nach, inwieweit derartige Regelungen auf Entkriminalisierungsströmungen rückführbar sind oder vielleicht eher dem Bereich der Schadenswiedergutmachung oder dem Täter-Opfer-Ausgleich zuzuweisen sind.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Korruption ohne Reue?

Korruption ohne Reue? von Breit,  Simone
Sowohl § 299 StGB als auch §§ 299a und 299b StGB sehen keine Regelung einer tätigen Reue vor. Dies ist nicht ungewöhnlich, da Regelungen der tätigen Reue – so die allgemeine Meinung – keiner Systematik folgen. Diese Aussage wird von Simone Breit hinsichtlich der Delikte des Wirtschaftsstrafrechts auf den Prüfstand gestellt. Die im Zuge der Untersuchung erkannten Anknüpfungspunkte und Kriterien werden sodann auf die Korruptionsdelikte übertragen und eine spezifische Regelung der tätigen Reue vorgeschlagen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Examens-Repetitorium Strafrecht Besonderer Teil, eBook

Examens-Repetitorium Strafrecht Besonderer Teil, eBook von Jaeger,  Christian, Jäger
Das Repetitorium: Der nunmehr bereits in 9. Auflage vorliegende Besondere Teil erscheint wieder zeitgleich mit dem Allgemeinen Teil, sodass die beiden Bände erneut den gesamten Examensstoff aus den exakt gleichen Berichtszeiträumen umfassen. Berücksichtigt sind im vorliegenden Besonderen Teil alle examensrelevant erscheinenden aktuellen Entwicklungen aus Rechtsprechung und Literatur bis Juni 2021. Berücksichtigt wurde u.a. der Abschlepp-Fall, der Autoklemmer-Fall, der Berliner Zwillings-Fall, der Mülltaucher-Fall, der Knastsehnsuchts-Fall, der Kontaktloszahlungs-Fall, der Lösegeld-Fall, der Probefahrt-Fall, der Reizstoff-Fall, der Rippenbrecher-Fall, der Schlauchtrommel-Fall, der Schläger-Fall, der Schubser-Fall, der Stehlzwang-Fall, der Verstorbenendiebstahls-Fall und der Würger-Fall. Im Übrigen sind auch viele, meist ebenfalls klausurmäßig gelöste Beispiele aus der neueren Judikatur hinzugekommen (erwähnt seien hier nur der Einzelraser-Fall, der Hammer-Fall, der Herzinfarkt-Fall, der Lastschriftbetrugs-Fall, der Morphin-Fall, der Polizeibedrängungs-Fall, der Rottweiler-Fall, der Selfie-Fall, der Türbohrer-Fall, der Vergesslichkeits-Fall, der Wohnwagenbrand-Fall und der Zigarettenautomat-Fall). Zahlreiche ältere Fälle wurden in Beispiele umgewandelt, sodass der Umfang des Repetitoriums ohne Informationsverlust in etwa beibehalten werden konnte. Darüber hinaus wurden in dieser 9. Auflage auch bedeutsame Gesetzesentwicklungen erfasst. Bereits eingearbeitet ist beispielsweise das am 3.4.2021 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, das sich auf den Anwendungsbereich der §§ 115, 185 ff. und 241 StGB auswirkt. Zu § 241 StGB wurde deshalb sogar ein neuer Abschnitt eingefügt. Auch wurde das am 18.3.2021 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche aufgenommen, das eine Neufassung des § 261 StGB mit sich gebracht hat und in der Klausur einen wesentlich erweiterten Anwendungsbereich dieser Vorschrift eröffnet und Studierenden daher zwingend bekannt sein sollte. Die Reihe: Die Reihe UNIREP JURA dient der gezielten Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung und vermittelt entscheidende Wertungsgrundlagen, Strukturverständnis und damit die Fähigkeit zur eigenständigen Fallbearbeitung. Es sind die Kernthemen des jeweiligen Stoffgebietes dargestellt, wobei Grundstrukturen als bekannt vorausgesetzt und mehr vorsorglich in aller Kürze, etwa durch Schaubilder, Definitionen oder Zusammenfassungen behandelt werden. Dem didaktischen Anliegen der Reihe entsprechend dienen Beispielsfälle der Veranschaulichung. Examenstypische Probleme und Fallkonstellationen werden erläutert und durch eine (Muster-)Lösung erschlossen. Formulierungsvorschläge und Hinweise zu Aufbauschwierigkeiten treten in Einzelfällen ergänzend hinzu. Dem vertiefenden Studium dienen das gezielte und sparsame Zitieren weiterführender Literatur sowie der einschlägige Beleg aus der Rechtsprechung.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Die tätige Reue im deutschen und österreichischen Strafrecht

Die tätige Reue im deutschen und österreichischen Strafrecht von Härtl-Meißner,  Sophie
Während das Rechtsinstitut der tätigen Reue im deutschen Strafrecht eher ein „Schattendasein“ führt, kommt ihm im österreichischen Strafrecht, insbesondere als Instrument der Wiedergutmachung im Bereich der Eigentums- und Vermögensdelikte, große praktische Bedeutung zu. Das Werk zeigt die Hintergründe hierzu auf und entwickelt einen Reformvorschlag für das deutsche Strafrecht. Zunächst wird eine umfassende Systematisierung des Rechtsinstituts der tätigen Reue im deutschen Strafrecht und eine Betrachtung des Rechtsinstituts im österreichischen Strafrecht vorgenommen. Der rechtsvergleichende Teil zeigt Gemeinsamkeiten, aber auch wesentliche Unterschiede in der Ausgestaltung der Rechtsinstitute in beiden Rechtsordnungen auf. Im letzten Teil der Arbeit werden, basierend auf den Erkenntnissen des Vergleichs, Reformmöglichkeiten erörtert, bewertet und schließlich ein eigener Reformvorschlag zur Ausweitung der tätigen Reue im deutschen Strafrecht entwickelt. Die Autorin wurde für Ihre Dissertation mit dem Preis für Sprache und Wissenschaft der Universität Mannheim ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die tätige Reue im deutschen und österreichischen Strafrecht

Die tätige Reue im deutschen und österreichischen Strafrecht von Härtl-Meißner,  Sophie
Während das Rechtsinstitut der tätigen Reue im deutschen Strafrecht eher ein „Schattendasein“ führt, kommt ihm im österreichischen Strafrecht, insbesondere als Instrument der Wiedergutmachung im Bereich der Eigentums- und Vermögensdelikte, große praktische Bedeutung zu. Das Werk zeigt die Hintergründe hierzu auf und entwickelt einen Reformvorschlag für das deutsche Strafrecht. Zunächst wird eine umfassende Systematisierung des Rechtsinstituts der tätigen Reue im deutschen Strafrecht und eine Betrachtung des Rechtsinstituts im österreichischen Strafrecht vorgenommen. Der rechtsvergleichende Teil zeigt Gemeinsamkeiten, aber auch wesentliche Unterschiede in der Ausgestaltung der Rechtsinstitute in beiden Rechtsordnungen auf. Im letzten Teil der Arbeit werden, basierend auf den Erkenntnissen des Vergleichs, Reformmöglichkeiten erörtert, bewertet und schließlich ein eigener Reformvorschlag zur Ausweitung der tätigen Reue im deutschen Strafrecht entwickelt. Die Autorin wurde für Ihre Dissertation mit dem Preis für Sprache und Wissenschaft der Universität Mannheim ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Examens-Repetitorium Strafrecht Besonderer Teil

Examens-Repetitorium Strafrecht Besonderer Teil von Jaeger,  Christian
Das Repetitorium: Dieses Studienbuch ist aus langjährigen Examensvorbereitungskursen des Autors hervorgegangen. Es bringt dem Studierenden die Rechtsmaterie nicht nur in ihren systematischen Zusammenhängen, sondern auch am klausurtypischen Fall näher. Weiterführende Aufbau- und Darstellungshinweise sollen dabei das klausurtaktische Gespür zusätzlich schärfen. Denn so sehr die vollständige Beherrschung des Rechtsstoffes von seiner systematischen Behandlung abhängt, so gewiss bedarf auch seine Umsetzung in der Fallbearbeitung der konkreten Anleitung. Das hier vorgelegte Lernbuch verbindet beide Zielsetzungen miteinander. Gleichzeitig zeigt es dem Studierenden die Bezüge des Allgemeinen zum Besonderen Teil des Strafrechts auf. Die Falllösungen sind daher auf eine vollständige Problembehandlung ausgerichtet und nehmen für Fragen des Allgemeinen Teils des StGB Bezug auf den in der gleichen Reihe erscheinenden Band "Examens-Repetitorium Strafrecht Allgemeiner Teil" desselben Verfassers. Die Neuauflage: Die 8. Auflage berücksichtigt in allen Bereichen die aktuelle Rechtsprechung und Literatur. Klausurbedeutsame Entscheidungen wie etwa der Pfandflaschen-Fall, der Sicherungsspinnen-Fall, der Casanova-Fall, der Selbstbedienungssparkassen-Fall, der Raser-Fall und der Lügner-Fall sind als klausurmäßig gelöste Fälle aufgenommen. Darüber hinaus wurden bedeutsame Gesetzgebungsentwicklungen aufgenommen. Beispielhaft hierfür stehen der neu in Kraft getretene Tatbestand des § 315d StGB sowie die neu geschaffenen §§ 265c, 265d StGB., aber auch die wichtigen Änderungen der §§ 113 ff., 238, 244 StGB.
Aktualisiert: 2021-07-20
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