Lunge, komm bald wieder

Lunge, komm bald wieder von Ebeling,  Micha
Wenn ein Schriftsteller und zweifacher deutscher Poetry-Slam-Meister einen Nichtraucher-Ratgeber schreibt, dann ist eines schon klar: Dies wird keine dogmatische Entwöhnungsbibel, sondern eine erfrischende Mischung aus humorvoller Selbstreflexion und unorthodoxer Lebenshilfe. Micha Ebeling weiß um die Diskriminierung von Rauchern in der Öffentlichkeit und die gemeinschaftsstiftenden Aspekte des Rauchens ebenso wie um dessen Schädlichkeit und alle Schwierigkeiten aufzuhören. Pointiert und selbstironisch erzählt er aus seiner Raucherbiografie, polemisiert genussvoll gegen selbst ernannte Entwöhnungspäpste und nimmt Raucher, Ex-Raucher, Wiederholungstäter und notorische Rückfallkandidaten behutsam an die Hand und führt sie in eine Rauchpause. Denn Aufhören, sagt Micha Ebeling, das kann man trainieren.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Rückfall nach Diversionsentscheidungen im Jugendstrafrecht und im allgemeinen Strafrecht

Rückfall nach Diversionsentscheidungen im Jugendstrafrecht und im allgemeinen Strafrecht von Fasoula,  Evdoxia
Unter dem kriminalpolitisch wichtigen Aspekt der Rückfallkriminalität ist besonders zu berücksichtigen, dass die kriminalpolitischen Erwartungen an das Strafrecht mit den Befunden der empirischen Wissenschaft konfrontiert werden sollen. Dies wird ohne Zweifel von der Rationalität und vor allem von der ethischen Legitimität des ganzen Rechtssystems gefordert. In diesem Beitrag geht es um die Frage, was sich den kriminologischen Untersuchungsbefunden über die spezialpräventive Wirksamkeit eines divertierenden Strafrechts entnehmen lässt. Zunächst wird auf dieProblematik der Rückfallkriminalität im allgemeinen eingegangen. Im zweiten Teil wird das innovative strafrechtliche Institut der Diversion dargestellt, nämlich ihre Entwicklung und Struktur, die Vorteile der Diversionsstrategien, ihre Anwendungshäufigkeit und die kriminalpolitischen Einwände gegen die Diversionsbewegung. Sodann wird insbesondere geprüft, ob nach dem gegenwärtigen Stand der Sanktionsforschung der Schluß der aktuellen Kritik gegen die spezialpräventive Effizienz der Diversionsmaßnahmen berechtigt ist. Zum Schluß werden die realen Chancen der Diversion zur Bekämpfung der (Rückfall-) Kriminalität untersucht.
Aktualisiert: 2022-12-19
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Die Koppelung von Jugendarrest und bedingter Jugendstrafe als sog. „Warnschussarrest“ gem. § 16a JGG

Die Koppelung von Jugendarrest und bedingter Jugendstrafe als sog. „Warnschussarrest“ gem. § 16a JGG von Schmidt,  Julia
Mit Wirkung zum 07.03.2013 wurde das jugendstrafrechtliche Sanktionssystem um die in § 16a JGG geregelte Möglichkeit der Koppelung von Jugendarrest und bedingter Jugendstrafe erweitert. Ausgehend von den zentralen Pro- und Contra-Argumenten des sog. „Warnschussarrests“ unterzieht die Verfasserin die Neuregelung des § 16a JGG einer Analyse auf normativer wie empirischer Ebene. Es werden insbesondere die gesetzlichen Vorgaben in § 16a JGG sowie dessen Vereinbarkeit mit den Sanktionsvorschriften des JGG erörtert. Im Mittelpunkt der Arbeit steht eine breit angelegte, auf den Freistaat Bayern bezogene empirische Studie, die den Status Quo des § 16a-Arrests mittels einer eingehenden Aktenanalyse, einer Befragung der bayerischen Jugendrichter/innen sowie Experteninterviews in den zuständigen Jugendarrestanstalten erschließt und die Frage der Rückfälligkeit nach einer solchen Verurteilung betrachtet. Abschließend unterbreitet die Verfasserin einen Vorschlag zur Fortentwicklung des § 16a JGG.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Koppelung von Jugendarrest und bedingter Jugendstrafe als sog. „Warnschussarrest“ gem. § 16a JGG

Die Koppelung von Jugendarrest und bedingter Jugendstrafe als sog. „Warnschussarrest“ gem. § 16a JGG von Schmidt,  Julia
Mit Wirkung zum 07.03.2013 wurde das jugendstrafrechtliche Sanktionssystem um die in § 16a JGG geregelte Möglichkeit der Koppelung von Jugendarrest und bedingter Jugendstrafe erweitert. Ausgehend von den zentralen Pro- und Contra-Argumenten des sog. „Warnschussarrests“ unterzieht die Verfasserin die Neuregelung des § 16a JGG einer Analyse auf normativer wie empirischer Ebene. Es werden insbesondere die gesetzlichen Vorgaben in § 16a JGG sowie dessen Vereinbarkeit mit den Sanktionsvorschriften des JGG erörtert. Im Mittelpunkt der Arbeit steht eine breit angelegte, auf den Freistaat Bayern bezogene empirische Studie, die den Status Quo des § 16a-Arrests mittels einer eingehenden Aktenanalyse, einer Befragung der bayerischen Jugendrichter/innen sowie Experteninterviews in den zuständigen Jugendarrestanstalten erschließt und die Frage der Rückfälligkeit nach einer solchen Verurteilung betrachtet. Abschließend unterbreitet die Verfasserin einen Vorschlag zur Fortentwicklung des § 16a JGG.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Sozialtherapie und Legalbewährung

Sozialtherapie und Legalbewährung von Hendrich,  Elisa, Klemm,  Torsten
Dieses Buch beschäftigt sich mit der Frage, in welcher Weise und unter welchen Bedingungen sozialtherapeutische Nachsorge eine er­folg­­reiche Legal­bewährung von Haftentlassenen unterstützen kann. Ausgehend von den Un­ter­suchun­gen des Ehe­paars Glueck und den Studien von Sampson und Laub, die den Grund­­stein für die Entwicklung der Desistance-For­schung legten, wer­den systemisch-familien­thera­peutische Konzepte für die entlassungs­übergreifende Begleitung von Gewalt- und Sexualstraftätern entwickelt. Den Gegenstand der empirischen Evaluation bildet die sozialtherapeutische Nachsorge in Sachsen (N=871). Die Ergebnisse zeigen, dass sozialtherapeutische Nachsorge sowohl zur Verbesserung der Legalprognose als auch der Voraussetzungen für die soziale Integration der Teilnehmer beiträgt. Während die Probanden der Kontrollgruppe zu 24% aus einschlägigem Anlass wiederverurteilt und erneut inhaftiert wurden, wurden nur 4.4% der Nachsorge­teilnehmer aus einschlä­gigem Anlass erneut verurteilt. Darüber hinaus wirkte sich die Teilnahme an der sozialtherapeutischen Nachsorge positiv auf die Entwicklung psycho­sozialer Ressourcen aus. Langfristig waren kontrollierte Effekte der therapeutischen Nachsorge in Be­zug auf den Suchtmittelkonsum, die Erwerbsarbeit, das Einkommen und den Umgang mit Geld, die Inanspruchnahme psychologischer Unterstützung sowie last not least das Verwirklichen persönlicher Ziele festzustellen.
Aktualisiert: 2020-07-19
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Lunge, komm bald wieder

Lunge, komm bald wieder von Ebeling,  Micha
Wenn ein Schriftsteller und zweifacher deutscher Poetry-Slam-Meister einen Nichtraucher-Ratgeber schreibt, dann ist eines schon klar: Dies wird keine dogmatische Entwöhnungsbibel, sondern eine erfrischende Mischung aus humorvoller Selbstreflexion und unorthodoxer Lebenshilfe. Micha Ebeling weiß um die Diskriminierung von Rauchern in der Öffentlichkeit und die gemeinschaftsstiftenden Aspekte des Rauchens ebenso wie um dessen Schädlichkeit und alle Schwierigkeiten aufzuhören. Pointiert und selbstironisch erzählt er aus seiner Raucherbiografie, polemisiert genussvoll gegen selbst ernannte Entwöhnungspäpste und nimmt Raucher, Ex-Raucher, Wiederholungstäter und notorische Rückfallkandidaten behutsam an die Hand und führt sie in eine Rauchpause. Denn Aufhören, sagt Micha Ebeling, das kann man trainieren.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Die Bedeutung von Vorstrafen und das Verwertungsverbot des BZRG im Hinblick auf forensische Prognosegutachten in Strafverfahren

Die Bedeutung von Vorstrafen und das Verwertungsverbot des BZRG im Hinblick auf forensische Prognosegutachten in Strafverfahren von Keese,  Marcel
Regelungen zur Registrierung von Vorstrafen und deren Verwertung in einem (strafrechtlichen) Folgeverfahren finden sich im Bundeszentralregistergesetz (BZRG) wieder. Dabei liegt bis heute keine Untersuchung vor, die sich mit der Fragestellung beschäftigt, welche Bedeutung die Registrierung und die Verwertung von Vorstrafen aus Sicht von sachverständig tätig werdender Psychologen / Psychiatern in einem neuen Strafverfahren haben. Neben der Frage welche Bedeutung Vorstrafen grundsätzlich bei der Beurteilung der Persönlichkeit einer (erneut) straffälligen Person zukommt, ist von Interesse in welchem Maße die bisherigen Regelungen des BZRG und insbesondere das Verwertungsverbot des § 51 Abs. 1 BZRG in die (geforderte) Bewertung eines Straftäters in einem Folgefahren, unter Hinzuziehung eines Sachverständigen, eingreifen. Dabei ist der Sachverständige in einem Strafverfahren aufgerufen, ausgehend von den in der Wissenschaft erarbeiteten „Leitlinien“, die Persönlichkeit eines Straftäters zu erfassen und einer Beurteilung zuzuführen. Wenn Vorstrafen in diesem Zusammenhang durch Zeitablauf der Verwertung einer sachverständigen Prognosebegutachtung und letztlich dem Gericht im Rahmen der Entscheidungsfindung entzogen werden, muss dies aber als gewichtiger Mangel angesehen werden.
Aktualisiert: 2019-08-12
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Legalbewährung und kriminelle Karrieren von Sexualstraftätern

Legalbewährung und kriminelle Karrieren von Sexualstraftätern von Elz,  Jutta
Die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) befaßt sich seit Ende 1996 im Rahmen eines mehrstufigen Forschungsvorhabens mit der Thematik "Legalbewährung und kriminelle Karrieren von Sexualstraftätern". Neben der grundlegenden Frage, wie häufig wegen eines Sexualdeliktes Verurteilte rückfällig werden, war zentrales Interesse der Studie, Merkmale des Täters, seiner Tat(en) sowie der justitiellen Reaktion zu erfassen und angenommene Zusammenhänge zwischen diesen Daten und Legalbewährung bzw. Rückfälligkeit zu bestätigen oder zu verwerfen. Um über einen ausreichend langen Beobachtungszeitraum zu verfügen, wurden Erhebungsgruppen zu Personen gebildet, die im 1. Halbjahr 1987 wegen der Begehung ausgewählter Sexualstraftaten sanktioniert worden waren. Die Untersuchung bezieht sich auf drei Hauptgruppen: "Sexuelle Mißbrauchsdelikte" (§§ 174, 176 StGB a.F.), "Sexuelle Gewaltdelikte" (§§ 177, 178 StGB a.F.) und "Sexuelle Belästigungsdelikte" (§ 183 StGB). Hinzu kamen Täter, bei denen aus Anlaß einer solchen Straftat eine Maßregel nach §§ 63, 64 StGB angeordnet worden ist bzw. eine Verurteilung in der ehemaligen DDR erfolgte war. Der vorliegende Band dokumentiert die Ergebnisse zu den sexuellen Gewaltdelikten.
Aktualisiert: 2022-10-27
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Straffällige Frauen

Straffällige Frauen von Koehler,  Tanja
Gegenstand der Arbeit ist der Umgang der Kriminaljustiz mit Straftaten von Frauen – ein weithin vernachlässigtes Thema im Bereich der empirischen Kriminologie. Ausgewertet werden sämtliche Eintragungen im Bundeszentralund Erziehungsregister zu Personen, die im Jahr 2004 mit einer relevante Bezugsentscheidung im Register erfasst waren. Dadurch konnten über eine Millionen Straffällige, darunter rund 200.000 Frauen, mit allen zu ihnen im Register gespeicherten strafrechtlichen Entscheidungen in die Untersuchung einbezogen werden. Diese konzentriert sich dabei im Wesentlichen auf zwei Themenkomplexe: Einmal wird die Strafzumessung bei weiblichen im Vergleich zu männlichen Straffälligen differenziert untersucht. Dabei zeigt sich, dass Frauen entgegen landläufiger Meinung keinen Strafzumessungsbonus genießen. Zum anderen wird aufgezeigt, dass das Maß der Rückfälligkeit straffälliger Frauen sich je nach justizieller Reaktion unterscheidet und von Kriterien wie Art und Anzahl der Voreintragungen abhängt.
Aktualisiert: 2022-03-17
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Behandlung von Sexualstraftätern im Strafvollzug

Behandlung von Sexualstraftätern im Strafvollzug von Führmeyer,  Silke Elli
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Möglichkeit einer effektiven Behandlung von inhaftierten Sexualstraftätern. Zunächst werden die verschiedenen sexuellen Deviationen näher erläutert, die im Zusammenhang mit Sexualstraftaten auftreten können. Die größte Schwierigkeit der Sexualstraftäterbehandlung ergibt sich im Hinblick auf die besondere Situation im Strafvollzug, in dem Sexualstraftäter in der Gefangenenhierarchie auf unterster Stufe stehen. Sozialtherapeutische Einrichtungen sollen ein günstigeres soziales Umfeld für täterspezifische Behandlungsmaßnahmen schaffen. Die am häufigsten angewendeten Therapiemethoden beinhalten kognitiv-behaviorale Ansätze und haben vor allem die Entwicklung bzw. Stärkung sozialer Kompetenz zum Ziel.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Beihilferecht

Beihilferecht von Jaeger,  Thomas
Das EG-Beihilfeverbot ist in den letzten Jahren eine zunehmend wichtige Entscheidungsdeterminante für Politik und Wirtschaftstreibende geworden. Das zweite Jahrbuch zum Beihilferecht bietet Praxis und Wissenschaft einen gerafften Überblick über die wesentlichen Rechtsentwicklungen des vorangegangenen Jahres. Besonderer Wert wird darauf gelegt, Leserinnen und Lesern durch eine klare Gliederung, leitende Benutzungshinweise und ein detailliertes Stichwortverzeichnis die rasche Sichtung der für sie jeweils wesentlichen Passagen zu ermöglichen. Das Jahrbuch verbindet zwei Methoden: Ein Überblicksteil informiert komprimiert über alle wesentlichen Legislativakte, Urteile, neu anhängig gemachten Rechtssachen und besonders interessante Entscheidungen der Kommission und enthält alle Nachweise für eine vertiefte, eigenständige Sichtung. In einem Beitragsteil werden ausgewählte Problembereiche ausführlich diskutiert, die besondere Aufmerksamkeit erregt haben oder wo eine wesentliche Weiterentwicklung erfolgt ist.
Aktualisiert: 2022-03-18
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Die Wirksamkeit des Wohngruppenvollzugs in bayerischen Justizvollzugsanstalten

Die Wirksamkeit des Wohngruppenvollzugs in bayerischen Justizvollzugsanstalten von Schweikardt,  Ulrike
Wohngruppen - eine Behandlungsmaßnahme zwischen Strafvollzug und Sozialtherapie: Seit vielen Jahren sind Wohngruppen in bayerischen Justizvollzugsanstalten durch die im Strafvollzugsgesetz getroffene Festlegung einer alternativen Form der Resozialisierung fest etabliert. Allerdings existieren kaum systematische Untersuchungen zu ihrer rehabilitierenden Wirkung. Dieser Forderung kommt die vorliegende Studie nach und widmet sich der Frage nach der Wirksamkeit von Wohngruppen, die sich sowohl durch die objektiven Rückfallquoten ausdrückt als auch die individuell erlebte Effektivität der betroffenen Gefangenen berücksichtigt.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Die strafrechtliche Behandlung der Rückfälligkeit im österreichischen StGB

Die strafrechtliche Behandlung der Rückfälligkeit im österreichischen StGB von Bruckmüller,  Karin
Rückfallsraten werden oft als Maßstab für die Effektivität und Wirksamkeit des Strafrechts herangezogen. Der Umgang mit Rückfälligkeit und Rückfallstäter gehören daher zu den viel diskutierten Problemen der Strafrechtsdogmatik, der Kriminologie und insbesondere der Kriminalpolitik. Es zeigt sich jedoch, dass trotz Bestrafung relativ hohe Rückfallsquoten zu verzeichnen und Haftanstalten überfüllt sind. In der vorliegenden Arbeit werden daher die Bestimmungen des österreichischen Strafrechts hinsichtlich des Rückfalls näher untersucht und anhand empirischer Erkenntnisse zu wiederholter Delinquenz auf ihre Sinnhaftigkeit überprüft.
Aktualisiert: 2022-03-18
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Zur Anwendung Neuronaler Netze in den Sozialwissenschaften

Zur Anwendung Neuronaler Netze in den Sozialwissenschaften von Giebel,  Stefan
In der Studie "Zur Anwendung Neuronaler Netze in den Sozialwissenschaften" wird das Mehrschichtige Perzeptronennetz, ein Verfahren aus der Familie der überwachten Neuronalen Netze, im Vergleich zu den Entscheidungsbäumen, der Diskriminanzanalyse und der Logistischen Regression in ihrem Potential untersucht und somit versucht, eine in den Sozialwissenschaften zu analysierende Zielgröße zu erklären und anhand von Datensplits vorherzusagen. Die überwachten Neuronalen Netze können im Gegensatz zu den Entscheidungsbäumen, der Diskriminanzanalyse und der Logistischen Regression mit geringeren Voraussetzung die erhobenen Daten auswerten und sind darüber hinaus in der Lage, sämtliche mögliche Wechselwirkungen bereits in den Modellansatz einzubeziehen. Bei den Neuronalen Netzen handelt es sich um ein numerisches Verfahren, welches eine hinsichtlich der Anzahl an Fehlzuordnungen optimale Zuordnung ermitteln soll. Die in der Studie untersuchte Zielgröße ist die Rückfälligkeit in Form erneuter Straffälligkeit ehemals jugendlicher Inhaftierter vier Jahre nach Entlassung aus dem Jugendstrafvollzug von Rheinland-Pfalz zwischen 1996 und 2000 (n=400). Die Erhebung der zur Erklärung herangezogenen Variablen wie familiäre Situation, Wechsel von Heim zu Heim, Schul- und Berufsabschluss, erfolgte Maßnahmen innerhalb der Anstalt etc. erfolgte während der Inhaftierung bei Haftantritt, der ersten und der letzten Erziehungskonferenz im Jugendstrafvollzug. Die Ermittlung und Einschätzung der Rückfälligkeit jugendlicher Straftäter anhand der im Vollzug erhobenen Variablen bildet zum einen die Gefährlichkeit in Form von erneut zu erwartenden Straftaten ab und zum anderen die Möglichkeit im Strafvollzug erzieherisch beim jugendlichen Straftäter hinsichtlich seiner Resozialisierung tätig zu werden. Im Vergleich der Verfahren am konkreten Beispiel zeigt sich eine Überlegenheit Neuronaler Netze im Potential, Rückfälligkeit zu erklären. Diese Überlegenheit der Neuronalen Netze relativiert sich bereits in der Prognose. Die vom Neuronalen Netz gefundene Zuordnung ist relativ stark abhängig von den Anfangseinstellungen des Netzes. Die aus der Zuordnung gewonnenen sozialwissenschaftlichen Aussagen über die Relevanz einzelner Variablen für die Rückfälligkeit ist daher nur bedingt verwendbar. Aufgrund der von den Anfangseinstellungen des Netzes abhängigen Aussagen ist festzustellen, dass Neuronale Netze eher für den explorativen Ansatz geeignet sind. Sie bieten zumindest die Möglichkeit, alle Wechselwirkungen gleichzeitig zu beachten und zu bewerten. Mit der Beachtung der Wechselwirkungen werden Aussagen über spezifische Ausgangssituationen jugendlicher Straftäter und die je nach Ausgangslage unterschiedliche Bewertung weiterer Variablen zur Erklärung von Rückfälligkeit möglich. Das hohe Potential Neuronaler Netze, Rückfälligkeit zu erklären, ist hinsichtlich der Übertragbarkeit auf unbekannte Daten für die Prognose mangels statistischer Tests dabei stets konkret zu prüfen.
Aktualisiert: 2019-12-20
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