Das Leitbild »Better Regulation«

Das Leitbild »Better Regulation« von Wegrich,  Kai
Better regulation gilt als modernes reformpolitisches Leitbild und passende Reaktion auf die gestiegenen Anforderungen an staatliche Regulierung und Steuerung. Die internationale Reformwelle um better regulation hat auch in Deutschland Ansätzen des Bürokratieabbaus und der besseren Rechtsetzung neuen Schub gegeben. Mit der Verankerung zentraler Instrumente von better regulation – wie Gesetzesfolgenabschätzungen, Bürokratiekostenmessungen oder Konsultationsverfahren – in der Regulierungspraxis soll die Qualität staatlicher Regulierungen in allen Politikfeldern erhöht werden. Kai Wegrich führt mit diesem Band umfassend in das Reformfeld ein. Er zeigt die zugrunde liegenden – und teilweise widersprüchlichen – Problemwahrnehmungen »schlechter« und Verständnisse »guter« Regulierung auf und analysiert Better-Regulation-Instrumente hinsichtlich ihrer Wirkungslogik und Umsetzungsprobleme. Unter Rückgriff auf deutsche und internationale Fallbeispiele arbeitet der Autor systematisch die spezifischen Anforderungen an Reformpolitik nach dem Leitbild better regulation auf. Der Band bietet damit eine kritische Diskussion des mit dem Leitbild verbundenen Versprechens einer besseren Regulierung.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Gute Policey als Politik im 16. Jahrhundert

Gute Policey als Politik im 16. Jahrhundert von Blickle,  Peter, Kissling,  Peter, Schmidt,  Heinrich R., Schüpbach,  Andrea
Policey transformiert im 16. Jahrhundert "Herrschaft" in "Staat"; es entsteht ein durch Politik gestaltbarer "öffentlicher Raum". Eine Quellenedition (Die Landesordnung des Fürststifts Kempten), regionale Fallstudien, welche geistliche und weltliche Herrschaften, städtische und ländliche Gebiete, katholische, lutherische und reformierte Territorien sowie Fürstenstaaten und Republiken berücksichtigen, und systematische Erörterungen der Entstehungsbedingungen und Zielsetzungen von Policey beschreiben detailliert diesen Vorgang.
Aktualisiert: 2022-03-23
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Landesordnung und Gute Policey in Bayern, Salzburg und Österreich

Landesordnung und Gute Policey in Bayern, Salzburg und Österreich von Gehringer,  Horst, Hecker,  Hans-Joachim, Heydenreuter,  Reinhard
Der Band enthält die Vorträge der Tagung "Landesordnung und Gute Policey in Bayern, Salzburg und Österreich", die am 3. und 4. Juni 2005 in Mühldorf am Inn stattfand. Aus dem Inhalt: P. Landau: Bamberger Landrecht und eheliche Gütergemeinschaft - M.P. Schennach: Gewohnheitsrecht, Einzelgesetzgebung und Landesordnungen in der Grafschaft Tirol in Spätmittelalter und Früher Neuzeit - W. Wüst: Landes- und Policeygebote im Bayerischen Reichskreis - M.P. Heimers: Die kaiserliche Administration in Kurbayern (1704–1714) und ihre Mandate und Verordnungen - J. Pauser: "Die Policeyordnungen der niederösterreichischen Ländergruppe von 1542 und 1552 und die Rechtsvereinheitlichungsversuche Ferdinands I. - Ch. Neschwara: Landständischer Einfluss auf die Gesetzgebung in der Frühneuzeit – M. Nadler: Tabakbesteuerung und Policeygesetzgebung im Kurfürstentum Bayern und im Erzstift Salzburg im 17. und 18. Jahrhundert - S. Breit: Polizeigesetzgebung in einer adeligen Herrschaft
Aktualisiert: 2022-03-23
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Private Normsetzung für die Rechnungslegung.

Private Normsetzung für die Rechnungslegung. von Ebert,  Elke
Die Arbeit thematisiert, ob und inwieweit in Zukunft eine noch stärkere Beteiligung Privater bei der Normsetzung für die Rechnungslegung ökonomisch sinnvoll und rechtlich zulässig ist. Gestützt auf die Regulierungstheorie und das Wirtschaftsverfassungsrecht wird herausgearbeitet, dass aus individuellen und institutionellen Gründen weit reichende staatliche Vorabregulierungen für die Rechnungslegung notwendig sind, gleichwohl aber eine Beteiligung Privater an dieser Normsetzung sinnvoll und geboten ist. Unter Abwägung aller maßgeblichen ökonomischen und rechtlichen Aspekte wird gezeigt, dass der Erlass verweisungsfähiger Regeln durch ein beliehenes privates Rechnungslegungsgremium eine sachgerechte Beteiligung Privater an der Normsetzung für die Rechnungslegung darstellt.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Grenzen nationaler Normsetzung im öffentlichen Auftragswesen

Grenzen nationaler Normsetzung im öffentlichen Auftragswesen von Hädicke,  Nancy
Bei der öffentlichen Auftragsvergabe sollen der Bekämpfung von Korruption dienen. Grundsätzlich spricht für dieses Anliegen ein gesamtstaatliches Interesse, weil Korruption beispielsweise hohe volkswirtschaftliche Schäden verursacht. Der Gesetzgeber ist jedoch in seinen Gestaltungsfreiheiten an die Verfassung und das Gemeinschaftsrecht gebunden. Anhand von exemplarischen Regelungen werden die diesbezüglichen Regelungsspielräume der nationalen Gesetzgeber untersucht.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die Vielfalt normativer Ordnungen

Die Vielfalt normativer Ordnungen von Comtesse,  Dagmar, Diawara,  Mamadou, Epple,  Moritz, Fahrmeir,  Andreas, Imhausen,  Annette, Jussen,  Bernhard, Leppin,  Hartmut, Lutz-Bachmann,  Matthias, Michels,  Stefanie, Röschenthaler,  Ute, Schorn-Schütte,  Luise, Schröter,  Susanne, Steiner,  Benjamin, Steller,  Verena
Normative Ordnungen sind die fundamentalen Regeln gesellschaftlichen Zusammenlebens. Sie gelten als kaum veränderlich, sind aber ständigem Wandel unterworfen, der mal plötzlich, mal graduell erfolgt und der mal durch innere Spannungen und Widersprüche, mal durch Kontakte mit Ordnungen ausgelöst wird, die ganz anderen Gesetzen folgen. An Beispielen, die vom Alten Ägypten über die Einführung christlicher Normen in die antike Welt bis hin zum Urheberrechtsverständnis von Sängern der Sahelzone reichen, untersuchen Historiker/innen und Ethnolog/innen Konstellationen, in denen eine normative Ordnung einer anderen Platz macht.
Aktualisiert: 2023-03-20
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Gute Policey in Hochstift und Stadt Bamberg

Gute Policey in Hochstift und Stadt Bamberg von Staudenmaier,  Johannes
Anknüpfend an Konzepte zur Herrschaftspraxis und Normumsetzung sowie Michel Foucaults Überlegungen zur Analytik der Macht untersucht diese Arbeit die Policeygesetzgebung im Hochstift Bamberg und seiner gleichnamigen Haupt- und Residenzstadt. Es wird ein zeitlicher Bogen gespannt von den ersten Verordnungen Anfang des 15. Jahrhunderts bis zum Jahr 1628, als im Kontext von Dreißigjährigem Krieg und Hexenverfolgungen die umfangreichste Bamberger Policeyordnung überhaupt erlassen wurde. Im Mittelpunkt stehen sowohl die Rekonstruktion der obrigkeitlichen Normgebung als auch eine mikrohistorische Analyse von Herrschaftspraxis und Machtbeziehungen zwischen den verschiedenen an Normgebung und -umsetzung beteiligten Gruppen wie dem Bischof, geistlichen, adligen und bürgerlichen Hofräten, Domkapitel, Stadträten oder Zünften. Dabei kann gezeigt werden, wie der Landesherr und seine Verwaltung in mehreren Etappen versuchten, die Interaktions- und Kommunikationsprozesse zu beschränken und Gesetzgebung sowie Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten zu monopolisieren und zu intensivieren. Taking its clue from conceptions of the practice of governance and the implementation of normative structures as well as from Foucault´s reflections on the analysis of power, this book offers a scrutiny of police legislature in the prince-bishopric of Bamberg and its capital, the residential city of Bamberg. Beginning with the first legal ordinances in the eary 15th centtury, the study covers the time span up to the year 1628, when, in the context of the Thirty-Years War and rampant witch hunts, the most comprehensive Bamberg police legislation ever was decreed. The study attempts a reconstruction of the norm settings effected by the local authorities as well as a microhistorical analysis of the practices of governance and the relations of power between the various groups participating in the setting and implementing of norms. It shows how the principal and his bureaucracy in successive stages tried to restrain processes of interaction and communication while simultaneously monopolizing and intensifying legislature and the means of control and enforcement.
Aktualisiert: 2022-03-23
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Die Beleihung mit Normsetzungskompetenzen.

Die Beleihung mit Normsetzungskompetenzen. von Wiegand,  Britta Beate
Im Mittelpunkt der vorliegenden Publikation steht die Frage, ob die Beleihung mit Normsetzungskompetenzen verfassungsrechtlich zu legitimieren ist. Britta Wiegand verdeutlicht eingangs die bestehende Vielfalt privater Normsetzung etwa anhand der dem Verband der privaten Krankenversicherung oder der Bundesärztekammer übertragenen Befugnisse. Vor dem Hintergrund dieser Praxis klärt die Autorin zunächst, ob das Phänomen der Normsetzung durch Private terminologisch überhaupt als Fall der Beleihung eingestuft werden kann. Da sich insoweit keine Hindernisse ausmachen lassen, wendet sie sich anschließend der Frage zu, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Beleihung mit Normsetzungskompetenzen verfassungsrechtlich zulässig ist. Die dazu erforderliche Untersuchung des Grundgesetzes ergibt kein Verbot einer Normsetzung durch privatrechtliche Organisationen. Daher ist nach der Konkretisierung der Voraussetzungen an eine verfassungskonforme Beleihung mit Einzelaktsbefugnissen zu fragen, ob diese Anforderungen auch auf die Beleihung mit Normsetzungskompetenzen übertragbar sind oder diese divergierende Maßstäbe erfordert. Entscheidende Bedeutung erlangt an dieser Stelle die für delegierte Normsetzung zentrale Vorschrift des Art. 80 GG. Im Ergebnis wird die Möglichkeit einer verfassungskonformen Beleihung mit Normsetzungskompetenzen bejaht.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Industrialisierung, Internationalisierung und Patentrecht im Deutschen Reich, 1871-1914

Industrialisierung, Internationalisierung und Patentrecht im Deutschen Reich, 1871-1914 von Seckelmann,  Margrit
Kann Recht Innovationen befördern? Die Bedeutung rechtlicher Institutionen,lange von der Wirtschaftsgeschichte vernachlässigt, erfährt in den letzten Jahren wieder stärkere Aufmerksamkeit. Das Buch nimmt diese Debatte aus rechtshistorischer Sicht auf. Technikhistorische, wirtschaftshistorische und rechtshistorische Ansätze werden in der Arbeit kombiniert, um die Bedeutung des institutionellen "framework" für technischen und wissenschaftlichen Fortschritt zu untersuchen. Umgekehrt wird auch die Fortentwicklung des Rechts aufgrund der im Rahmen der Industriellen Revolution aufgetretenen sozialen und technischen Fragen in den Blick genommen. Die Arbeit erklärt die Kodifikation des Reichspatentgesetzes vom 25. Mai 1877 und seine Normanwendungsphase mithilfe institutionenökonomischer Überlegungen. Die wechselseitige Beeinflussung zwischen den Systemen der Wissenschaft, der Ökonomie und des Rechts wird anhand von Beschreibungen in der zeitgenössischen juristischen, volkswirtschaftlichen und technischen Fachliteratur analysiert. Ebenso werden die Rechtsprechung des Reichsgerichts, die publizierten Entscheidungen und internen Akten des Kaiserlichen Patentamts und des Reichsamts des Innern, die Akten des Deutschen Patentschutzvereins, die Dokumente über die internationalen Patentschutzkonferenzen und Akten aus Unternehmensarchiven ausgewertet. Dabei wird das Augenmerk auf die Frage gelegt, inwieweit das Zivilrecht und das sich entwickelnde Verwaltungsrecht zu Anpassungsleistungen gezwungen waren. Diese bezogen sich zum einen auf den zivilrechtlichen Eigentumsbegriff, zum anderen auf verfahrensorganisatorische Aspekte wie die Trennung von Anmelde- und Widerspruchsbehörden. Ein weiterer Punkt betraf die Bestrebungen zur Selbstregulierung der Verbände, welche auf deutscher wie internationaler Ebene verfolgt wurden. Schließlich wird untersucht, wie der Gesetzgeber, die Verwaltung und die Gerichte auf die Soziale Frage reagierten, welche auch auf die Rechtsstellung der angestellten Erfinder bezogen wurde.
Aktualisiert: 2020-12-07
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Jagdrecht, Wilderei und „gute Policey“

Jagdrecht, Wilderei und „gute Policey“ von Schennach,  Martin P.
Das Jagdrecht und die unbefugte Jagdausübung (Wilderei) wurden von jüngeren Forschungen zur "guten Policey" nur am Rande thematisiert. Eine Besonderheit, die der Regelungsgegenstand "Jagd" mit der Forstgesetzgebung teilt, bleibt aber deutlich greifbar: die Konfliktanfälligkeit. Während in anderen Bereichen des Policeyrechts zwischen Landesfürsten, Landständen und Normadressaten ein grundsätzlicher Konsens über das anzustrebende Regelungsziel bestand und der "gemeinsame Nutzen" unwidersprochene Leitkategorie der legislativen Tätigkeit war, zeigt sich beim Jagdrecht ein klarer Interessengegensatz zwischen Landesfürst und ländlicher Bevölkerung. Die auf das 16. Jahrhundert fokussierte Untersuchung legt dar, wie die habsburgischen Landesfürsten durch zunehmende Betonung des Regalitätscharakters der Jagd andere Jagdgerechtigkeiten - vor allem der bäuerlichen Bevölkerung - nivellieren wollten. Dies sorgte gerade (aber nicht nur!) in den Jahrzehnten vor den Bauernkriegen für erhebliche Spannungen. Der Frage der Sanktionierung von Wilderei wird mit der Untersuchung von Zuständigkeiten, Verfahren, verhängten Strafen und Strafbemessungsgründen nachgegangen. Dabei zeigt sich, daß die massiven Strafverschärfungen auf normativer Ebene in der Rechtspraxis des 16. Jahrhunderts nahezu keinen Niederschlag fanden.
Aktualisiert: 2022-03-23
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Normdurchsetzung im frühneuzeitlichen Wetzlar

Normdurchsetzung im frühneuzeitlichen Wetzlar von Schieber,  Sigrid
Thema dieses Buches ist der Stellenwert von Policeynormen in der frühen Neuzeit und ihre Bedeutung für die Herrschaftspraxis. Ausgehend von einem mikrohistorischen Ansatz wird am Beispiel der Reichsstadt Wetzlar demonstriert, wie sich Herrschaft begründete, welche Gruppen an der Entstehung von Normen beteiligt waren und aus welchen Gründen diese Normen wirksam wurden oder unwirksam blieben. Der zeitliche Rahmen vom frühen 17. Jahrhundert bis 1810 deckt mehrere wichtige Ereignisse und Brüche der Stadtgeschichte ab: die beiden großen innerstädtischen Konflikte den Einzug des Reichskammergerichts 1693 und die Mediatisierung.
Aktualisiert: 2020-05-20
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Repräsentation von Kriminalität und öffentlicher Sicherheit

Repräsentation von Kriminalität und öffentlicher Sicherheit von Härter,  Karl, Sälter,  Gerhard, Wiebel,  Eva
Der Band enthält die Vorträge einer in Kooperation mit der Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart im Juni 2005 in Stuttgart veranstalteten Tagung der Arbeitskreise "Historische Kriminalitätsforschung“ und "Policey/Polizei im vormodernen Europa". Aus dem Inhalt: K. Härter: Criminalbilder. Verbrechen, Justiz und Strafe in illustrierten Einblattdrucken der Frühen Neuzeit - R. Voltmer: Zur multimedialen Vermittlung des Fahndungsbildes "Hexerei" im Kontext konfessioneller Polemik - J. W. Huntebrinker: Übergriffe des Militärs auf die Bevölkerung im 17. Jahrhundert - U. Ludwig: Zum Kriminalisierungsprozess der Wilderei in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts - H. Dainat: Literarische Bilder krimineller Karrieren im frühen 18. Jahrhundert - J.J. Nolte: Denunziation als Bestandteil von Sicherheitsdiskursen während der Demagogenverfolgung - B. Althammer: Der Vagabund. Zur diskursiven Konstruktion eines Gefahrenpotentials im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert - J. Jäger: Polizeibilder und Verbrecherbilder. Bemerkungen zur Visualisierung von Polizei und Verbrechen zwischen Kaiserreich und Weimarer Republik - K. Kompisch: Gewaltdarstellungen in der Massenpresse der Weimarer Republik am Beispiel des Falles Fritz Haarmann (1924)
Aktualisiert: 2022-03-23
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Normsetzung in der Krise

Normsetzung in der Krise von Schilling,  Lothar
Auf der Grundlage der zeitgenössischen Debatte über die Ursachen der inneren Krise der Monarchie bietet diese Untersuchung eine systematische Analyse des Gesetzgebungsverständnisses im Frankreich der Religionskriege (1562-1629). Im Mittelpunkt der Studie stehen weder die Gesetzesnormen "an sich", noch die sozialen Verhältnisse, die sie zu regulieren beanspruchten, sondern die Bedeutung, die Zeitgenossen dem Erlassen von Gesetzen beimaßen, und die Erwartungen, Wert- und Herrschaftsvorstellungen, die sie zur Beurteilung gesetzgeberischen Handelns heranzogen. Dabei geht es nicht zuletzt um die Frage, ob Gesetzgebung ausschließlich als Mittel zur Bewahrung, Konkretisierung und Verdeutlichung des überkommenen Rechts oder auch als Instrument der Änderung und Positivierung des Rechts verstanden wurde, unter welchen Bedingungen und bis zu welchem Grade man diese Änderung als legitim erachtete und wodurch sie begrenzt sein sollte. Die Studie vermeidet konsequent die in der älteren Forschung vorherrschende Tendenz, Aussagen der Zeitgenossen von vornherein dichotomischen Großinterpretamenten zuzuordnen und einem geschlossenen "absolutistischen" Gesetzgebungs- und Verfassungsverständnis ein ebenso geschlossenes "konstitutionalistisches" Verständnis gegenüberzustellen. Stattdessen werden diese Aussagen als Einschreibungen in ein Netz ähnlicher früherer Aussagen bzw. weit zurückreichender Aussage- und Argumentationstraditionen analysiert.
Aktualisiert: 2020-11-24
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Band 7: Orte der Schweizer Eidgenossenschaft: Bern und Zürich

Band 7: Orte der Schweizer Eidgenossenschaft: Bern und Zürich von Schott-Volm,  Claudia
Der siebte Band des Repertoriums der Policeyordnungen der Frühen Neuzeit greift erstmals über den engeren Raum des Alten Reiches hinaus und erschließt die frühneuzeitlichen Policeynormen der eidgenössischen Orte Bern und Zürich. Dokumentiert sind rund 7000 Mandate und Ordnungen aus den einschlägigen Archivbeständen der Schweizer Staatsarchive Bern und Zürich. Die durch ein umfangreiches und detailliertes Sachregister erschlossenen Regelungsbereiche dieser Policeygesetze decken nahezu alle Lebensbereiche der beiden Stadtrepubliken ab. Besondere Schwerpunkte bilden die Felder Religion/Konfession und Sittlichkeit - vor allem in den großen Sittenmandaten des 16. Jahrhunderts -, aber auch die wirtschaftlichen Strukturen und Probleme. Der Band liefert folglich eine Ausgangsbasis für Forschungen zur frühneuzeitlichen Ordnungspolitik republikanisch verfasster Gemeinwesen und regt darüber hinaus zu Vergleichen mit den Territorien und Städten des Alten Reiches an.
Aktualisiert: 2021-01-29
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Die Dichotomie konditionaler und finaler Normen

Die Dichotomie konditionaler und finaler Normen von Pfefferl,  Jörg
Die dichotome Einteilung von Rechtssätzen des Verwaltungsrechts in konditionale und finale Normen hat in der Verwaltungsrechtswissenschaft weite Verbreitung gefunden. Sie dient seit Anfang der 1970er Jahre gerade im Hinblick auf das Planungsrecht als trügerisches Argumentationsmuster für eine stets nur vermutete Kategorisierbarkeit des Verwaltungsrechts und seiner Anwendungsmethodik. Der Dichotomisierung liegt die verlockende Annahme zugrunde, dass Abwägung und Subsumtion jeweils bestimmten Normsatzstrukturen zuzuordnen sind und dadurch Aussagen über den jeweiligen Grad der rechtlichen Determination des Verwaltungshandelns getroffen werden könnten. Das Werk erläutert zunächst Ursprung und Konzeption der Dichotomie, um sie anschließend kritisch zu hinterfragen. Dabei werden nacheinander die der Dichotomie immanenten Fehlkonzeptionen herausgearbeitet. Soweit danach erforderlich, wird schließlich ein tragfähiges Modell der rechtlichen Determination des Verwaltungshandelns entwickelt, welches nicht an die Normstruktur, sondern an inhaltliche Regelungsaspekte anknüpft.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Inhaltsbestimmung und Abgrenzung der Normsetzungskompetenzen des Gemeinsamen Bundesausschusses und der Bewertungsausschüsse im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung.

Inhaltsbestimmung und Abgrenzung der Normsetzungskompetenzen des Gemeinsamen Bundesausschusses und der Bewertungsausschüsse im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung. von Ziermann,  Karin
Im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung haben kollegiale Funktionsträger seit langem erhebliches Gewicht bei der Normsetzung zur Wahrnehmung von Aufgaben der Selbstverwaltung. Der Gemeinsame Bundesausschuss und die Bewertungsausschüsse sind als Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung dazu beauftragt, Art, Umfang und Inhalt der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung näher zu bestimmen. Der Gesetzgeber hat dem Gemeinsamen Bundesausschuss und den Bewertungsausschüssen für die vertragsärztliche und die vertragszahnärztliche Versorgung Handlungsaufträge erteilt, aus deren Sachzusammenhang sich notwendigerweise ein enges Zusammenspiel der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses und des Bewertungsmaßstabes ergibt. Erhebliches Konfliktpotenzial entsteht, wenn beide Gremien durch ihre Beschlüsse Konkretisierungen des Leistungsanspruches des Versicherten vornehmen. Karin Ziermann nimmt eine Abgrenzung der Normsetzungskompetenzen vor und zeigt innovative Lösungsmöglichkeiten zur Harmonisierung und Effizienzerhöhung der Aufgabenerfüllung beider Gremien auf.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Globalisierung und Entstaatlichung des Rechts

Globalisierung und Entstaatlichung des Rechts von Blaurock,  Uwe, Kirchner,  Christian, Spellenberg,  Ulrich, Zimmermann,  Reinhard
Zu den großen und aktuellen Herausforderungen an die Rechtswissenschaft gehört die "Entstaatlichung des Rechts": Neben staatliche treten in zunehmendem Maße private Normsetzer. Betroffen sind davon klassische Rechtsbereiche wie das Vertragsrecht oder das Gesellschaftsrecht ebenso wie neuere oder neueste Rechtsmaterien (Sportrecht, Internetrecht). Vielfach treten private Normsetzer auf, wenn es um internationale Regelungsprobleme geht. Denn derartige Regelungsprobleme überfordern den nationalstaatlichen Gesetzgeber. Gleichzeitig ist Staatlichkeit im supranationalen Bereich vielfach zu wenig ausgeprägt, um als Basis für traditionelle Normsetzung zu dienen. Private Normsetzung leistet in diesem Regelungsvakuum einen Beitrag zur Globalisierung des Rechts. Gleichzeitig erscheint sie aber auch als besonders problematisch. So stellt sich etwa die Frage der Legitimation. Im Übrigen ist privat gesetztes Recht jenseits des Nationalstaats auch nicht in die herkömmlichen systematischen und dogmatischen Strukturen des Rechts eingefügt. Und es kann die herkömmliche Konzeption von Privatrecht in Frage stellen. Damit stellt sich etwa auch die Frage, inwieweit unser privatrechtliches Denken - bewusst oder unbewusst - auf den Staat bezogen ist. Der vorliegende Band behandelt die damit angedeuteten Probleme, die Gegenstand der gemeinsamen Tagung der Fachgruppen für Grundlagenforschung, Zivilrechtsvergleichung sowie vergleichendes Handels- und Wirtschaftsrecht der Gesellschaft für Rechtsvergleichung in Halle im September 2007 waren.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Die auswärtige Kulturverwaltung der frühen Bundesrepublik

Die auswärtige Kulturverwaltung der frühen Bundesrepublik von Bode,  Matthias
Die auswärtige Kulturverwaltung der frühen Bundesrepublik ist gekennzeichnet durch ein komplexes Geflecht politischer Interessen und verfassungsrechtlicher Kompetenzen. Matthias Bode zeichnet die veränderten gesellschaftspolitischen Erwartungen - von der sog. Deutschtumspflege im Ausland Mitte des 19. Jahrhunderts bis zur zwischenstaatlichen Gesellschaftspolitik Ende der 1970er Jahre - nach und stellt deren Einfluss auf das Verfassungsrecht dar. Dabei lässt die Analyse von Genese und Wirkungsweise der Kulturabkommen mit fremden Staaten sowie der zwischen Bund und Ländern sorgfältig ausgehandelten Verfahrensregelungen , etwa der Lindauer Vereinbarung oder der Kramer-Heubl-Absprache, Rückschlüsse auf das Konzept der "Rechtsnorm" und die traditionelle Rechtsquellenlehre zu. Eine verfassungsrechtliche Kategorisierung dieser Phänomene erweist sich für ihr Verständnis als unzureichend; vielmehr ist die stärkere Einbeziehung rechtssoziologischer Perspektiven erforderlich.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Recht und Normierung in der Industriellen Revolution

Recht und Normierung in der Industriellen Revolution von Vec,  Miloš
Die intensive Auseinandersetzung des Rechts mit den Herausforderungen von Technik und Wirtschaft hat im 19. Jahrhundert einen tief greifenden gesellschaftlichen Wandel ermöglicht. Infolge neuer Strukturen der Normsetzung entstanden ein neues Rechtsquellensystem und ein Normenpluralismus. Als normsetzende Akteure traten dabei auf: die internationale Staatengemeinschaft, die über völkerrechtliche Verträge und neue zwischenstaatliche Institutionen das Völkerrecht zu einem Kooperationsrecht umgestaltete; auf nationaler Ebene entwickelte sich zwischen parlamentarischem Gesetzgeber, Vereinen, Verbänden und technisch-wissenschaftlichen Institutionen eine Expertengesetzgebung sowie eine institutionalisierte überbetriebliche technische Normung, die in gesellschaftlicher Selbstorganisation stattfand. Auf diesen Feldern wirkten Juristen, Techniker, Ingenieure und andere vielfach vernetzte Expertengruppen zusammen. Die so entstandenen Normen bestrebten nicht nur reaktiv eine "Bewältigung" der Gefahren der Industrialisierung, vielmehr sollten Innovationen erst ermöglicht werden. Dabei wurden neue Steuerungsinstrumente entwickelt, die bis heute Gültigkeit behalten haben; der werdende Staat der Industriegesellschaft diente als Laboratorium für die Schaffung neuer Regelungsmodelle, deren Aktualität in der "Postmoderne" eher noch zuzunehmen scheint.
Aktualisiert: 2020-11-18
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