Die Dogmatik des Sicherungsvertrags.

Die Dogmatik des Sicherungsvertrags. von Jost,  Katharina
Katharina Jost untersucht die Dogmatik des Sicherungsvertrags, den sie als nicht geregelten Schuldvertragstypus begreift. Unter den Leitaspekten des Akzessorietätsersatzes und des Schutzes vor unberechtigter Inanspruchnahme analysiert sie unter anderem die Beziehung von Forderung, Sicherheit und Sicherungsvertrag, erörtert aktuelle Entwicklungen im Kreditsicherungsrecht, etwa das Risikobegrenzungsgesetz, und entwickelt für das Problem weiter formularmäßiger Zweckerklärung einen neuen Lösungsansatz.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Probleme des Vertragsrechts und der Vertragssicherung in den Staaten des Kaukasus und Zentralasiens

Probleme des Vertragsrechts und der Vertragssicherung in den Staaten des Kaukasus und Zentralasiens von Chanturia,  Lado, Knieper,  Rolf, Schramm,  Hans-Joachim
Der vorliegende Sammelband enthält Aufsätze und Vorträge, die im Rahmen des von der VolkswagenStiftung finanzierten Projekts zur Erforschung des Zivil- und Wirtschaftsrechts der Staaten des Kaukasus und Zentralasiens auf einer Konferenz an der Universität Bremen im April 2008 vorgelegt wurden. Diese Tagung war bereits die zweite im Verlauf des Projekts und hatte, nachdem Gegenstand der ersten Veranstaltung die allgemeinen Fragen des Zivilrechts waren, nunmehr spezielle Probleme des Vertragsrechts, des Rechts der Leistungsstörungen und der Vertragssicherung zum Gegenstand. Besonderes Kennzeichen dieser Konferenz war, dass an ihr nicht nur Wissenschaftler teilgenommen haben, sondern mit Unterstützung der GTZ auch Praktiker, insbesondere Richter. Auf diese Weise sollte die Veranstaltung nicht nur einen Beitrag liefern zur Vermittlung von Kenntnissen über das Recht dieser Länder, sondern auch zum Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis. Ein solcher Dialog zwischen Praktikern und Wissenschaftlern ist in den Staaten dringend erforderlich, um die theoretischen Debatten an den praktisch relevanten Fragen auszurichten. Die Themen der Veranstaltung reichten dieses Mal von Problemen des Vertragsschlusses über Fragen der Folgen von Leistungsstörungen bis hin zum Leasingrecht und dem Recht der Kreditsicherheiten. Das Buch richtet sich daher an alle, die sich für die Rechtsentwicklung dieser Länder interessieren oder mit dem Recht der Staaten des Kaukasus und Zentralasiens praktisch befasst sind.Die Herausgeber sind schon seit vielen Jahren wissenschaftlich-theoretisch und praktisch- rechtsberatend in den Ländern der Region engagiert. Prof. Dr. Dres. h. c. Rolf Knieper ist emeritierter Professor für Wirtschaftsrecht der Universität Bremen und in den Ländern seit 1992 als Rechtsberater überwiegend im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ) aktiv. Prof. Lado Chanturia (Tbilisi) lehrt und forscht derzeit an der Universität Bremen. Zuvor war er in seiner Heimat Georgien u. a. als Justizminister und Präsident des Obersten Gerichts an herausragender Stelle tätig. Gemeinsam mit PD Dr. Hans-Joachim Schramm leitet er das von der VolkswagenStiftung finanzierte Forschungsprojekt, in dessen Rahmen der vorliegende Band entstanden ist. Dr. Schramm war ebenfalls in einer Vielzahl von Rechtsberatungsprojekten in den Staaten der GUS aktiv und ist derzeit als Akademischer Rat an der Universität Bremen beschäftigt.°°
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Schuldbeitritt zwischen Gesamtschuld und Akzessorietät.

Der Schuldbeitritt zwischen Gesamtschuld und Akzessorietät. von Schürnbrand,  Jan
Nach tradierter, bis heute herrschender Auffassung handelt es sich beim Schuldbeitritt um eine Mitverpflichtungsform, die gesamtschuldnerischen Charakter hat und sich durch die damit einhergehende Geltung der §§ 421 ff. BGB schon im Ansatz von der eine akzessorische Verpflichtung begründenden und dem Regime der §§ 765 ff. BGB unterliegenden Bürgschaft unterscheidet. Schon ein Blick auf die Kreditpraxis läßt indes Zweifel an dieser Einordnung aufkommen; denn danach sind Bürgschaft und Schuldbeitritt funktional austauschbar. Auf der Grundlage der im jüngeren Schrifttum angestellten Unterscheidung zwischen dem "Schuldbeitritt zu Übernahmezwecken" und dem "Schuldbeitritt zu Sicherungszwecken" kommt der Verfasser zu dem Ergebnis, daß sich für ersteren die herrschende Meinung bewährt, daß aber letzterer einer grundlegenden Neubewertung bedarf. Nicht nur sind auf ihn jedenfalls diejenigen Vorschriften des Bürgschaftsrechts entsprechend anwendbar, die nicht Ausdruck deren Akzessorietät sind. Daher unterliegt der Sicherungsbeitritt selbst bei Zugrundelegung der traditionellen Auffassung namentlich dem Schriftformerfordernis des § 766 BGB und auch im Hinblick auf die verbraucherkreditrechtlichen Vorschriften der §§ 491 ff. BGB sowie den ergänzenden Regeln der §§ 774 Abs. 2, 775-777 BGB ist eine Gleichbehandlung mit der Bürgschaft sachlich geboten. Darüber hinaus und vor allem führt die bisher postulierte Anwendung der §§ 421 ff. BGB auf Sicherungsgeschäfte insgesamt zu sachwidrigen Ergebnissen. Daher schließt die Arbeit mit einem methodischen abgesicherten Plädoyer für eine weitgehende Auslegung solcher Mithaftungserklärungen als Bürgschaftsverpflichtungen. Aus dem Geleitwort von Prof. Dr. Mathias Habersack
Aktualisiert: 2023-06-15
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Probleme des Vertragsrechts und der Vertragssicherung in den Staaten des Kaukasus und Zentralasiens

Probleme des Vertragsrechts und der Vertragssicherung in den Staaten des Kaukasus und Zentralasiens von Chanturia,  Lado, Knieper,  Rolf, Schramm,  Hans-Joachim
Der vorliegende Sammelband enthält Aufsätze und Vorträge, die im Rahmen des von der VolkswagenStiftung finanzierten Projekts zur Erforschung des Zivil- und Wirtschaftsrechts der Staaten des Kaukasus und Zentralasiens auf einer Konferenz an der Universität Bremen im April 2008 vorgelegt wurden. Diese Tagung war bereits die zweite im Verlauf des Projekts und hatte, nachdem Gegenstand der ersten Veranstaltung die allgemeinen Fragen des Zivilrechts waren, nunmehr spezielle Probleme des Vertragsrechts, des Rechts der Leistungsstörungen und der Vertragssicherung zum Gegenstand. Besonderes Kennzeichen dieser Konferenz war, dass an ihr nicht nur Wissenschaftler teilgenommen haben, sondern mit Unterstützung der GTZ auch Praktiker, insbesondere Richter. Auf diese Weise sollte die Veranstaltung nicht nur einen Beitrag liefern zur Vermittlung von Kenntnissen über das Recht dieser Länder, sondern auch zum Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis. Ein solcher Dialog zwischen Praktikern und Wissenschaftlern ist in den Staaten dringend erforderlich, um die theoretischen Debatten an den praktisch relevanten Fragen auszurichten. Die Themen der Veranstaltung reichten dieses Mal von Problemen des Vertragsschlusses über Fragen der Folgen von Leistungsstörungen bis hin zum Leasingrecht und dem Recht der Kreditsicherheiten. Das Buch richtet sich daher an alle, die sich für die Rechtsentwicklung dieser Länder interessieren oder mit dem Recht der Staaten des Kaukasus und Zentralasiens praktisch befasst sind.Die Herausgeber sind schon seit vielen Jahren wissenschaftlich-theoretisch und praktisch- rechtsberatend in den Ländern der Region engagiert. Prof. Dr. Dres. h. c. Rolf Knieper ist emeritierter Professor für Wirtschaftsrecht der Universität Bremen und in den Ländern seit 1992 als Rechtsberater überwiegend im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ) aktiv. Prof. Lado Chanturia (Tbilisi) lehrt und forscht derzeit an der Universität Bremen. Zuvor war er in seiner Heimat Georgien u. a. als Justizminister und Präsident des Obersten Gerichts an herausragender Stelle tätig. Gemeinsam mit PD Dr. Hans-Joachim Schramm leitet er das von der VolkswagenStiftung finanzierte Forschungsprojekt, in dessen Rahmen der vorliegende Band entstanden ist. Dr. Schramm war ebenfalls in einer Vielzahl von Rechtsberatungsprojekten in den Staaten der GUS aktiv und ist derzeit als Akademischer Rat an der Universität Bremen beschäftigt.°°
Aktualisiert: 2023-06-07
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Covenants und Insolvenz

Covenants und Insolvenz von Majic,  Maximilian
Das Insolvenzrecht gehört zu dem Kernbestand der Regelwerke, die das Vertrauen der Rechtsgenossen in eine Rechtsordnung sichern. Es regelt die Bedingungen allseitiger Haftung eines Schuldners und steckt damit zugleich den Rahmen ab, innerhalb dessen die Gläubiger erwarten können, dass ihre Rechte in einer und durch eine Reorganisation und Sanierung des schuldnerischen Unternehmens gewahrt werden. Die faktische Wirkung des Insolvenzrechts endet nicht an nationalstaatlichen Grenzen. Das Insolvenzverfahren ist nach seinem Anspruch auf universelle Geltung angelegt. In fast allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gilt heute als innerstaatliches Recht ein gemeinsames Recht grenzüberschreitender Insolvenzverfahren. Dieses gemeinsame europäische Recht strahlt auf die innerstaatlichen Reformbemühungen aus – es hat Einfluss auf die Insolvenzgesetzgebung. Die innerstaatlichen Gesetzgebungen werden zudem von UNCITRAL-Modellgesetzgebungen beeinflusst. Die wissenschaftliche Diskussion geht zusehends auf die damit ausgelösten Konvergenzbewegungen ein; die Praxis bedarf rechtsdogmatischer Aufklärung über die komplexer werdenden Regelungen des Insolvenzrechts und der Unterrichtung über die Strukturen und Problemstellungen ausländischer europäischer und außereuropäischer Insolvenzrechte, auch und gerade in ihrer Wechselwirkung mit dem deutschen Recht. Die Schriftenreihe der DZWIR ist ein Forum dieser Diskussionen. Sie wird in loser Folge monographische Untersuchungen zu Grundsatzfragen des deutschen, europäischen und internationalen Insolvenzrechts veröffentlichen. Damit leistet diese Schriftenreihe einen Beitrag ebenso zur rechtsdogmatischen Klärung von Streitfragen wie nicht minder zur Unterstützung der europäischen Integration der nationalstaatlichen Insolvenzrechte.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Der Schuldbeitritt zwischen Gesamtschuld und Akzessorietät.

Der Schuldbeitritt zwischen Gesamtschuld und Akzessorietät. von Schürnbrand,  Jan
Nach tradierter, bis heute herrschender Auffassung handelt es sich beim Schuldbeitritt um eine Mitverpflichtungsform, die gesamtschuldnerischen Charakter hat und sich durch die damit einhergehende Geltung der §§ 421 ff. BGB schon im Ansatz von der eine akzessorische Verpflichtung begründenden und dem Regime der §§ 765 ff. BGB unterliegenden Bürgschaft unterscheidet. Schon ein Blick auf die Kreditpraxis läßt indes Zweifel an dieser Einordnung aufkommen; denn danach sind Bürgschaft und Schuldbeitritt funktional austauschbar. Auf der Grundlage der im jüngeren Schrifttum angestellten Unterscheidung zwischen dem "Schuldbeitritt zu Übernahmezwecken" und dem "Schuldbeitritt zu Sicherungszwecken" kommt der Verfasser zu dem Ergebnis, daß sich für ersteren die herrschende Meinung bewährt, daß aber letzterer einer grundlegenden Neubewertung bedarf. Nicht nur sind auf ihn jedenfalls diejenigen Vorschriften des Bürgschaftsrechts entsprechend anwendbar, die nicht Ausdruck deren Akzessorietät sind. Daher unterliegt der Sicherungsbeitritt selbst bei Zugrundelegung der traditionellen Auffassung namentlich dem Schriftformerfordernis des § 766 BGB und auch im Hinblick auf die verbraucherkreditrechtlichen Vorschriften der §§ 491 ff. BGB sowie den ergänzenden Regeln der §§ 774 Abs. 2, 775-777 BGB ist eine Gleichbehandlung mit der Bürgschaft sachlich geboten. Darüber hinaus und vor allem führt die bisher postulierte Anwendung der §§ 421 ff. BGB auf Sicherungsgeschäfte insgesamt zu sachwidrigen Ergebnissen. Daher schließt die Arbeit mit einem methodischen abgesicherten Plädoyer für eine weitgehende Auslegung solcher Mithaftungserklärungen als Bürgschaftsverpflichtungen. Aus dem Geleitwort von Prof. Dr. Mathias Habersack
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Dogmatik des Sicherungsvertrags.

Die Dogmatik des Sicherungsvertrags. von Jost,  Katharina
Katharina Jost untersucht die Dogmatik des Sicherungsvertrags, den sie als nicht geregelten Schuldvertragstypus begreift. Unter den Leitaspekten des Akzessorietätsersatzes und des Schutzes vor unberechtigter Inanspruchnahme analysiert sie unter anderem die Beziehung von Forderung, Sicherheit und Sicherungsvertrag, erörtert aktuelle Entwicklungen im Kreditsicherungsrecht, etwa das Risikobegrenzungsgesetz, und entwickelt für das Problem weiter formularmäßiger Zweckerklärung einen neuen Lösungsansatz.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Recht der Kreditsicherheiten

Recht der Kreditsicherheiten von Bülow,  Peter
Das Werk ist der wissenschaftlichen Durchdringung des Kreditsicherungsrechts verpflichtet. Zugleich bietet es der anwaltlichen und gerichtlichen Praxis Überblick über die rechtlichen Zusammenhänge und über mannigfache Einzelfragen. Die Studierenden der Rechtswissenschaft, aber auch der Wirtschaftswissenschaften erhalten eine klare Aufbereitung der komplexen Rechtsmaterie.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Die Dogmatik des Sicherungsvertrags.

Die Dogmatik des Sicherungsvertrags. von Jost,  Katharina
Katharina Jost untersucht die Dogmatik des Sicherungsvertrags, den sie als nicht geregelten Schuldvertragstypus begreift. Unter den Leitaspekten des Akzessorietätsersatzes und des Schutzes vor unberechtigter Inanspruchnahme analysiert sie unter anderem die Beziehung von Forderung, Sicherheit und Sicherungsvertrag, erörtert aktuelle Entwicklungen im Kreditsicherungsrecht, etwa das Risikobegrenzungsgesetz, und entwickelt für das Problem weiter formularmäßiger Zweckerklärung einen neuen Lösungsansatz.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Die Dogmatik des Sicherungsvertrags.

Die Dogmatik des Sicherungsvertrags. von Jost,  Katharina
Katharina Jost untersucht die Dogmatik des Sicherungsvertrags, den sie als nicht geregelten Schuldvertragstypus begreift. Unter den Leitaspekten des Akzessorietätsersatzes und des Schutzes vor unberechtigter Inanspruchnahme analysiert sie unter anderem die Beziehung von Forderung, Sicherheit und Sicherungsvertrag, erörtert aktuelle Entwicklungen im Kreditsicherungsrecht, etwa das Risikobegrenzungsgesetz, und entwickelt für das Problem weiter formularmäßiger Zweckerklärung einen neuen Lösungsansatz.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Recht der Kreditsicherheiten

Recht der Kreditsicherheiten von Bülow,  Peter
Das Werk ist der wissenschaftlichen Durchdringung des Kreditsicherungsrechts verpflichtet. Zugleich bietet es der anwaltlichen und gerichtlichen Praxis Überblick über die rechtlichen Zusammenhänge und über mannigfache Einzelfragen. Die Studierenden der Rechtswissenschaft, aber auch der Wirtschaftswissenschaften erhalten eine klare Aufbereitung der komplexen Rechtsmaterie.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Recht der Kreditsicherheiten

Recht der Kreditsicherheiten von Bülow,  Peter
Das Werk ist der wissenschaftlichen Durchdringung des Kreditsicherungsrechts verpflichtet. Zugleich bietet es der anwaltlichen und gerichtlichen Praxis Überblick über die rechtlichen Zusammenhänge und über mannigfache Einzelfragen. Die Studierenden der Rechtswissenschaft, aber auch der Wirtschaftswissenschaften erhalten eine klare Aufbereitung der komplexen Rechtsmaterie.
Aktualisiert: 2023-02-03
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FCH-Sicherheitenkompendium 6. Auflage

FCH-Sicherheitenkompendium 6. Auflage von Bieberstein,  Bettina, Cranshaw,  Dr. jur. Friedrich L., Fischer,  Michael
Aktuelle Rechtsprechung wie auch neue einzuhaltende aufsichtsrechtliche Vorgaben, z. B. die EBA-Guidelines zur Kreditvergabe und -überwachung, CRR II, CRD, Q&A der EBA fordern bei der Hereinahme, Bearbeitung und Bewertung von Kreditsicherheiten stets up to date und auf dem Laufenden zu sein. Auch die 6. Auflage unseres erfolgreichen Praxiswerks gibt wieder einen umfassenden und praxisorientierten Überblick über alle im Kreditgeschäft wesentlichen Sicherheiten wie z. B. Grundschuld, Sicherungsübereignung, Abtretung und Verpfändung wie auch atypische Sicherheiten. Ebenso werden wiederum Spezialprobleme bei der Kreditbesicherung von Anlagen der erneuerbaren Energien (ergänzt mit einem neuen Teil zu Energiespeichern), wie auch Immaterialgüterrechte und gewerbliche Schutzrechte als Kreditsicherheiten sowie Kreditsicherheiten im Ausland mit praktischen Lösungsansätzen dargestellt. Um der zunehmenden aufsichtsrechtlichen Bedeutung der Kreditsicherheiten Rechnung zu tragen, wurde zudem ein neues Kapitel zu PAAR-Prüfungen aus Sicht der bankgeschäftlichen Prüfung mit aufgenommen. Das Buch richtet sich an Mitarbeiter aus Kreditgeschäft, Kreditsekretariat/Marktfolge Aktiv, Kreditrevision und Mitarbeiter/Juristen der Rechtsabteilung wie auch externe Anwälte, die auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung und der aufsichtsrechtlichen Vorgaben zum immer aktuellen Thema Kreditsicherheiten bleiben bzw. sich bringen wollen.
Aktualisiert: 2021-04-08
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Die beschädigte Sicherheit

Die beschädigte Sicherheit von Gorlow,  Viktor
Die Arbeit untersucht Sicherungsschäden und ihre Ersatzfähigkeit. Dazu gliedert sich die Arbeit in zwei Teile. Zunächst wird der Ausgleich von Sicherungsschäden mit den Mitteln der §§ 249 ff. BGB eruiert. Einerseits werden dabei Kriterien erarbeitet, anhand derer die Gleichartigkeit und Gleichwertigkeit zweier Kreditsicherheiten festgestellt werden kann. Andererseits wird aufgezeigt, dass sich Sicherungsschäden nur eingeschränkt in Geld entschädigen lassen. Schließlich wird ein Mechanismus entwickelt, der die Schadensabwicklung in Mehrpersonenkonstellationen koordiniert. Der zweite Teil der Arbeit richtet den Fokus auf einzelne Sicherungsinstitute: namentlich die Grund- und Mobiliarpfandrechte, die Sicherungsübereignung, den Eigentumsvorbehalt und die jeweiligen Verlängerungsformen. Es erfolgt ein Transfer der Ergebnisse aus dem allgemeinen ersten Teil unter Anpassung an die jeweiligen Besonderheiten.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die beschädigte Sicherheit

Die beschädigte Sicherheit von Gorlow,  Viktor
Die Arbeit untersucht Sicherungsschäden und ihre Ersatzfähigkeit. Dazu gliedert sich die Arbeit in zwei Teile. Zunächst wird der Ausgleich von Sicherungsschäden mit den Mitteln der §§ 249 ff. BGB eruiert. Einerseits werden dabei Kriterien erarbeitet, anhand derer die Gleichartigkeit und Gleichwertigkeit zweier Kreditsicherheiten festgestellt werden kann. Andererseits wird aufgezeigt, dass sich Sicherungsschäden nur eingeschränkt in Geld entschädigen lassen. Schließlich wird ein Mechanismus entwickelt, der die Schadensabwicklung in Mehrpersonenkonstellationen koordiniert. Der zweite Teil der Arbeit richtet den Fokus auf einzelne Sicherungsinstitute: namentlich die Grund- und Mobiliarpfandrechte, die Sicherungsübereignung, den Eigentumsvorbehalt und die jeweiligen Verlängerungsformen. Es erfolgt ein Transfer der Ergebnisse aus dem allgemeinen ersten Teil unter Anpassung an die jeweiligen Besonderheiten.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die fiducie-sûreté

Die fiducie-sûreté von Fix,  Christian
Im deutschen Kreditsicherungsrecht kommt der Sicherungstreuhand in Form der Sicherungsübereignung und Sicherungsabtretung eine zentrale Rolle zu. Im Gegensatz dazu war in Frankreich, abgesehen von einigen wenigen Fällen gesetzlicher Normierung mit sehr begrenztem Anwendungsbereich, eine treuhänderische Sicherheit lange Zeit unbekannt. Diesem als unbefriedigend empfundenen Zustand wollte der französische Gesetzgeber im Jahr 2007 durch Einführung der fiducie Abhilfe schaffen, die in der Ausprägung als fiducie-sûreté einer Verwendung als Kreditsicherheit offensteht. Christian Fix unterzieht die neu geschaffene französische Sicherungstreuhand einer Untersuchung aus rechtsvergleichender Perspektive. Die Herausarbeitung der dogmatischen Grundlagen der fiducie-sûreté steht dabei im Vordergrund der Betrachtung. Zugleich liefern die gewonnenen Untersuchungsbefunde wichtige Hinweise für die praktische Verwendung der fiducie-sûreté als Kreditsicherheit.
Aktualisiert: 2022-12-22
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