Rechtsprobleme der United Nations Compensation Commission.

Rechtsprobleme der United Nations Compensation Commission. von Eichhorst,  Markus
Zur Kompensation von Schäden aus der irakischen Invasion in Kuwait schuf der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen 1991 die United Nations Compensation Commission (UNCC), die einen Entschädigungsfonds verwaltet und Anspruchsteller direkt entschädigt. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Frage nach der rechtlichen Einordnung der UNCC, insbesondere ob und inwieweit sie ein rechtmäßig eingesetztes Organ zur Durchsetzung der im Recht der Staatenverantwortlichkeit begründeten Pflicht zur Wiedergutmachung ist. Des Weiteren untersucht der Autor das von der UNCC angewandte innovative und an statistischen Erwägungen orientierte Verfahren. Markus Eichhorst kommt unter anderem zu dem Ergebnis, daß das Verfahren unter einem Beteiligungsdefizit des Irak und unter mangelnder Transparenz der Entscheidungen leidet. Ob dies allerdings deren Inhalt zum Nachteil des Irak beeinflußt, ist fraglich. Der Sicherheitsrat hat aufgrund der erheblichen Zahl von beanspruchten Kompensationen zahlreiche Restriktionen geschaffen, so daß auch völkerrechtlich berechtigte Ansprüche nicht zwangsläufig aus dem Entschädigungsfonds befriedigt werden. Der Sicherheitsrat übt insoweit ein Verteilungsermessen aus, das völkerrechtlich bisher nur den Heimatstaaten der Geschädigten im Rahmen des diplomatischen Schutzes zustand.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Fluggastrechte-Verordnung

Fluggastrechte-Verordnung von Keiler,  Stephan, Staudinger,  Ansgar
Die Fluggastrechte-VO hat sich zur Magna Charta des Flug-Reiserechts entwickelt. Der EuGH entscheidet hierzu permanent, insbesondere aufgrund der Corona-bedingten besonderen Reisebedingungen. Antworten für Praktikerinnen und Praktiker Mit dem hochgelobten Handkommentar lassen sich die unterschiedlichsten Fallkonstellationen schnell verorten und lösen. Systematisierungssicher gelingt die Einordnung auch neuer Konstellationen. Auf dem neuesten Stand Die zweite Auflage berücksichtigt mehr als 40 neue Entscheidungen des EuGH sowie die aktuelle nationale Rechtsprechung vor dem Hintergrund der pandemischen Ausnahmebedingungen. Mit ihr sind Praktikerinnen und Praktiker am Puls der Zeit und bekommen die Fluggastrechte-VO in den Griff.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Wiedergutgemacht?

Wiedergutgemacht? von Bebber,  Katharina van
Das »Bundesergänzungsgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung“ vom 1. Oktober 1953 (BGBl. I 1953, 1387 ff. - BErgG -) war kein gewöhnliches Gesetz staatlicher Leistungsverwaltung. Mit den Entschädigungsleistungen sollte nach dem Willen des Gesetzgebers nicht nur ein materieller Schadensausgleich gewährt werden, sondern die Entschädigung diente vor allem auch dazu, eine »moralische Wiedergutmachungsverpflichtung« zu erfüllen. Mit Blick auf die Frage, ob die Nachkriegsjustiz der schwierigen Aufgabe gewachsen war, diese »edle parlamentarische Gesinnung« des BErgG im Einzelfall umzusetzen, zeichnet die Verfasserin ein Stück »Alltag« der Entschädigungspraxis nach. Grundlage der Untersuchung bilden 1086 Verfahren, die in den Jahren 1953 bis 1956 bei den erstinstanzlichen Entschädigungsgerichten im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm anhängig wurden. Die Verfasserin veranschaulicht, daß es neben legislativen Mängeln ein Geflecht von Motiven, Ursachen und Hintergründen war, welches dazu führte, daß der Tenor der Urteile in der überwiegenden Anzahl der Fälle lautete: »Die Klage wird abgewiesen.« Deutlich wird auch, daß die Funktion der Justiz bzw. des Rechts bei der "Aufarbeitung" zeitgeschichtlicher Ereignisse nur begrenzt ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der zivilrechtliche Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.

Der zivilrechtliche Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. von Mästle,  Tobias
Sexuelle Belästigung ereignet sich im Arbeitsleben erschreckend häufig. Im Recht der Vereinigten Staaten begegnet man diesem Problem damit, daß dem Opfer ein zivilrechtlicher Anspruch gegen den Arbeitgeber an die Hand gegeben wird. Der Autor zeigt in der vorliegenden Arbeit auf, daß auch im deutschen Recht das Zivilrecht dazu eingesetzt werden kann, verhaltenssteuernd auf Schädiger einzuwirken und Rechtsgutsverletzungen zu verhindern. Dies gilt insbesondere bei sexueller Belästigung, da die bestehenden straf- und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen sowie das speziell hierzu erlassene Beschäftigtenschutzgesetz allein einen hinreichenden Schutz der belästigten Arbeitnehmer nicht gewährleisten können. Als Anspruchsgrundlagen stehen dem belästigten Opfer § 823 Abs. 1 BGB wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit dem Beschäftigtenschutzgesetz sowie das Rechtsinstitut der positiven Vertragsverletzung zur Verfügung. Hierbei haftet der Arbeitgeber nicht nur, wenn er selbst oder ein Vorgesetzter sexuell belästigt hat, sondern unter Umständen auch bei Belästigung durch Kollegen des Opfers. Neben dem Ersatz seines materiellen Schadens kann das Opfer in schweren Fällen auch eine Geldentschädigung wegen immaterieller Schäden verlangen. Hier wird der Gedanke der zivilrechtlichen Prävention besonders relevant. Unter diesem Gesichtspunkt sind bei der Bemessung der Höhe der Geldentschädigung folgende Faktoren zu berücksichtigen: die Intensität des Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht des Opfers, der Grad des Verschuldens des Arbeitgebers sowie die finanzielle Situation des Arbeitgebers.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der verantwortungsbezogene Rechtswidrigkeitsbegriff im öffentlichen und bürgerlichen Recht.

Der verantwortungsbezogene Rechtswidrigkeitsbegriff im öffentlichen und bürgerlichen Recht. von Olivet,  Peter
Dieses Buch behandelt die alte, dogmatische Streitfrage, was Rechtswidrigkeit eigentlich ist, etwa schon eine Rechtsgutverletzung per se oder ein Gebots- bzw. Verbotsverstoß oder ein sonst sozial mißbilligtes Verhalten etc. Die praktische Bedeutung wurde früher schon hoch eingeschätzt, heute aber umsomehr, und zwar angesichts zunehmender Bedeutung des Rechtswidrigkeitsurteils für die Auslösung einer Schadensersatzpflicht: Das an sich korrelierende Erfordernis des Verschuldens ist im Öffentlichen Recht nicht vorhanden und auch im Zivilrecht kann mehr und mehr eine Lokation des Schadensersatzrechts auf den Rechtswidrigkeitsbegriff beobachtet werden. Ziel der Untersuchung ist eine Vereinfachung und Homogenisierung der im Rahmen von Schadensersatz und Entschädigung anfallenden Entscheidungen. Der vom Autor gewählte pragmatische Ansatz betrachtet Handlungen, die im täglichen Rechtsleben als objektiv mißbilligenswert und sanktionswürdig - also prinzipiell als schadensersatzwürdig bzw. entschädigungswürdig gewertet werden. Grundlage ist die Rechtsprechung des BGH. Maßgeblich ist der Gedanke, daß Rechtswidrigkeit immer das kausale oder mitkausale Ergebnis rechtswidriger, menschlicher Handlung ist und niemals durch einen Zufall, höhere Gewalt o. ä. herbeigeführt sein kann. Gefragt werden muß daher zum einen, was bei von Menschenhand ausgehenden, schädigenden Kausalverläufen noch final, adäquat kausal bzw. sozial geprägt ist und zum anderen, was bei solchen von Menschenhand ausgehenden Kausalverläufen nicht mehr so geprägt ist und nur noch von Menschenhand ausgehender Zufall, Unglücksfall oder dergleichen ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Fluggastrechte-Verordnung

Fluggastrechte-Verordnung von Keiler,  Stephan, Staudinger,  Ansgar
Der europäischen Fluggastrechte-Verordnung kommt vor dem Hintergrund der ständig wachsenden Zahl an Flügen eine immense Bedeutung im Verbraucherschutz zu. Die juristischen Fragen sind durch viele unbestimmte Rechtsbegriffe umstritten; die Anzahl höchstrichterlicher und zum Teil erheblich variierender Entscheidungen auf europäischer wie nationaler Ebene ist groß. Der Anwendungsbereich der Verordnung ist dabei weit, erfasst werden Flüge, die in der EU oder einem EFTA-Staat angetreten oder die von einer Fluggesellschaft aus diesen Ländern durchgeführt werden und die EU als Ziel haben. Der neue Handkommentar bereitet die Fluggastrechte-Verordnung systematisch und umfassend auf und nimmt präzise Stellung zu relevanten Anwendungsfragen. Schwerpunkt der Kommentierung sind vor dem Hintergrund der umfangreichen Judikatur insbesondere die konkreten Leistungsumfänge bei Fragen wie: Ab wann besteht ein Anspruch auf einen kostenlosen Rückflug? Muss ein (zu) später Alternativflug akzeptiert werden? Wann sind Reisegutscheine zulässig? Wie sind die Kriterien einer Hotelübernachtung? Gibt es bei Verspätungen auf jeden Fall eine Entschädigung, wann kann sich die Fluggesellschaft auf einen „außergewöhnlichen Umstand“ berufen? Wie sieht es bei einem vom Flugunternehmen nicht beeinflussbaren Streik aus? Auf dem neuesten Stand bezieht sich der Handkommentar auf die jüngste Rechtsprechung des BGH, u.a. zur Problematik der Beförderungsverweigerung durch Umbuchung im Rahmen einer Pauschalreise des Ausgleichsanspruchs von kostenlos mitreisenden Kleinkindern des Ausgleichsanspruchs bei Vorverlegung des Fluges. Berücksichtigt ist auch bereits die neue Richtlinie über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen. Damit ist der Handkommentar das ideale Hilfsmittel für Rechtsanwälte, Richter, Verbraucherverbände sowie Rechtsabteilungen von Luftfahrtunternehmen und Reiseveranstaltern.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Rehabilitierung ehemaliger Heimkinder der DDR nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz

Die Rehabilitierung ehemaliger Heimkinder der DDR nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz von Riedel-Krekeler,  Anne-Luise
In der ehemaligen DDR waren tausende Kinder und Jugendliche unter teilweise menschenunwürdigen Bedingungen in Heimen untergebracht. Erschreckend waren die Lebensumstände vor allem in den geschlossenen Kinderheimen und den Jugendwerkhöfen. Die DDR verfolgte immer auch das politische Ziel, die Eingewiesenen zu sozialistischen Persönlichkeiten umzuformen. Infolge ideologischer Indoktrination, Misshandlungen und Missbrauch sind viele dieser ehemaligen Heimkinder bis heute traumatisiert. Während der 40 Jahre dauernden DDR-Zeit haben fast eine halbe Million Kinder und Jugendliche die Heime in der DDR durchlaufen; heute blicken noch ca. 234.000 Personen auf ein solches Heimschicksal zurück.°°°°Dieser Opfergruppe sollte die Gesetzesänderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzesim Jahr 2010 die Rehabilitierung erleichtern und damit auch die darauf basierenden Entschädigungszahlungen ermöglichen. Jedoch werden ca. 95 % der Rehabilitierungsanträge abgelehnt. Die ehemaligen DDR-Heimkinder werden somit fast nie rehabilitiert und entschädigt, obwohl sie ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen wurden. Worauf dieser Umstand zurückzuführen ist, untersucht die vorliegende Arbeit anhand einer Rechtsprechungsanalyse und mithilfe von Interviews.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Ausplünderung der Juden in Schwaben während des Nationalsozialismus und der Kampf um Entschädigung

Ausplünderung der Juden in Schwaben während des Nationalsozialismus und der Kampf um Entschädigung von Fassl,  Peter, Herzog,  Markwart, Heudecker,  Sylvia
Die Verfolgung der jüdischen Bürger während der nationalsozialistischen Herrschaft ging einher mit dem Raub ihres Eigentums, der von alltäglichen Haushaltsgegenständen über Kunstwerke, Geld- und Anlagevermögen sowie Immobilien bis hin zu ihren Firmen reichte. Am Raub und der Bereicherung waren neben den Funktionären der NSDAP zahlreiche weitere Personengruppen und Institutionen beteiligt, darunter staatliche und kommunale Behörden, vor allem die Finanzverwaltung und Museen, Kunsthistoriker, Kunsthändler, Firmeninhaber und Angestellte sowie Arbeitskollegen und Nachbarn. Die Restitution des Eigentums der Verfolgten nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs war für die Berechtigten schmerzvoll, das Ergebnis selten befriedigend. Oft mussten sie die Verfolgung erneut durchleben. Häufig waren ihre Verhandlungspartner die Täter, die ihre eigene Rolle im Raubgeschehen verharmlosten, im Extremfall sogar Beweismaterial zurückhielten oder die Berechtigten schlichtweg anlogen. An Beispielen überwiegend aus Schwaben, darunter aus Augsburg und Memmingen, werden in diesem Band solche Raubszenarien und die Restitution vorgestellt. Akteure werden benannt, Abläufe rekonstruiert, darüber hinaus wird die Quellenlage für die Raub- und Restitutionsforschung in Bayerisch-Schwaben vorgestellt. Band 14 der Reihe "Irseer Schriften - Studien zur Wirtschafts-, Kultur- und Mentalitätsgeschichte. Herausgegeben von Markwart Herzog und Sylvia Heudecker
Aktualisiert: 2023-06-15
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Fluggastrechte-Verordnung

Fluggastrechte-Verordnung von Keiler,  Stephan, Staudinger,  Ansgar
Die Fluggastrechte-Verordnung hat sich zur Magna Charta des Passagierrechts entwickelt. Der EuGH entscheidet hierzu permanent, insbesondere aufgrund der Corona-bedingten besonderen Reiseumstände. Antworten für Praktiker:innen Mit dem hochgelobten Handkommentar lassen sich die unterschiedlichsten Fallkonstellationen schnell verorten und lösen. Systematisierungssicher gelingt die Einordnung auch neuer Fallkonstellationen. Auf dem neuesten Stand Mit der zweiten Auflage sind Praktiker:innen am Puls der Zeit. Sie berücksichtigt mehr als 120 neue Entscheidungen des EuGH sowie die aktuelle Rechtsprechung auf nationaler Ebene – auch vor dem Hintergrund der pandemischen Ausnahmebedingungen. Dabei geht es um Fragen wie: Welche Rechte haben Fluggäste, wenn Flüge aufgrund der Corona-Pandemie annulliert werden? Was gilt bei der Vorverlegung oder der Umleitung eines Fluges? Haben Fluggäste einen Anspruch auf Ausgleichszahlung, wenn eine Reise aus mehreren Flügen unterschiedlicher Fluggesellschaften besteht? Können Fluggäste Ansprüche gegenüber einer Nicht-EU-Fluggesellschaft geltend machen? Kann sich eine Fluggesellschaft bei einem Streik auf „außergewöhnliche Umstände“ berufen – mit der Folge, dass sie keine Ausgleichszahlungen leisten muss? So bekommen Rechtsanwält:innen, Richter:innen, Verbraucherportale und -verbände sowie Rechtsabteilungen von Luftfahrtunternehmen und Reiseveranstaltern die Fluggastrechte-Verordnung in den Griff. Autor:innen Prof. Dr. Charlotte Achilles-Pujol, Hochschule für angewandte Wissenschaften München | Dr. Daniel Blankenburg, Richter am Amtsgericht, zurzeit wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesgerichtshof, Karlsruhe | Dr. Stephan Keiler, LL.M., Rechtswissenschaftliche Fakultät der Sigmund Freud PrivatUniversität Wien | Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Universität Bielefeld
Aktualisiert: 2023-06-15
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