Solutio als causa

Solutio als causa von Laborenz,  Martin
Das dem Bürgerlichen Gesetzbuch zugrunde liegende Abstraktionsprinzip wird gemeinhin auf eine Fehlinterpretation der römischen Rechtsquellen durch F. C. von Savigny zurückgeführt. In Wirklichkeit – so die herrschende Meinung – habe im klassischen römischen Recht das Eigentum an einer Sache nur übertragen werden können, wenn der Übergabe ein wirksames Kausalgeschäft (z.B. Kauf oder Schenkung) vorangegangen sei. Am Beispiel der 'causa solvendi' unterzieht der Autor diese These einer kritischen Untersuchung und gelangt zu einer Konzeption der 'iusta causa traditionis', welche ein Festhalten am Kausalprinzip allenfalls auf einer deskriptiven Ebene erlaubt.
Aktualisiert: 2023-05-28
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Das Abstraktionsprinzip im urheberrechtlichen Lizenzverkehr

Das Abstraktionsprinzip im urheberrechtlichen Lizenzverkehr von Nolden,  Christoph, Schack,  Haimo
Die Insolvenz der Kirch Media AG hat die Diskussion um das Abstraktionsprinzip im urheberrechtlichen Lizenzverkehr wieder angefacht. Die Praxis des urheberrechtlichen Lizenzverkehrs ist geprägt durch komplexe Verwertungsketten über eine Vielzahl von Rechtseinräumungen. Der Autor setzt sich mit der zentralen Rolle des Abstraktionsprinzips bei der Verwertung von urheberrechtlichen Werken auseinander. Die bisher überwiegend auf Einzelthemen konzentrierte Diskussion zum Abstraktionsprinzip im urheberrechtlichen Lizenzverkehr wird von Nolden zusammengeführt und an einer Vielzahl von Fallgestaltungen und Interessen gemessen. Nolden zeigt, dass die übliche Kritik am Abstraktionsprinzip im Ergebnis zu kurz greift. Dieses Prinzip bewährt sich gerade in der Praxis des urheberrechtlichen Lizenzverkehrs durch die Kombination von Flexibilität in der Vertragsgestaltung und Rechtssicherheit in den Verwertungsketten.
Aktualisiert: 2023-05-28
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Falltraining im Zivilrecht 1

Falltraining im Zivilrecht 1 von Fischinger,  Löhnig, Fischinger,  Philipp S., Löhnig,  Martin
Das Falltraining: Juristische Lehrbücher vermitteln in der Regel abstrakte Kenntnisse über einzelne Rechtsinstitute und Normzusammenhänge. Die Lektüre eines Lehrbuchs allein versetzt den Studierenden folglich noch nicht ohne weiteres in die Lage, die erworbenen Kenntnisse auch fallbezogen anzuwenden. Das vorliegende "Falltraining im Zivilrecht 1" hilft beim Erlernen und Einüben der Technik der Rechtsanwendung. Es empfiehlt sich deshalb, es parallel zu Vorlesungen im Zivilrecht oder zur Lektüre eines Lehrbuches durchzuarbeiten. Es bietet dem Studierenden in der Phase bis zur Zwischenprüfung anschauliche Übungen zur Lösung zivilrechtlicher Fälle. Auch Studierende anderer Studiengänge, zu deren Curriculum das Zivilrecht gehört, können aus dem Fallbuch Nutzen ziehen. Das Buch besteht aus drei Teilen: einer Einführung in das zivilrechtliche Studium und die Technik der Fallbearbeitung, über 90 Übungsfällen zu den einzelnen Stoffgebieten aus dem Allgemeinen Teil des BGB und den Anfangsgründen des Schuldrechts, und drei Übungsklausuren, wie sie z.B. in einer Anfängerübung im Bürgerlichen Recht gestellt werden könnten. Die Gliederung orientiert sich an dem passenden Lehrbuch "Einführung in das Zivilrecht".
Aktualisiert: 2023-05-10
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Falltraining im Zivilrecht 1

Falltraining im Zivilrecht 1 von Fischinger,  Löhnig, Fischinger,  Philipp S., Löhnig,  Martin
Das Falltraining: Juristische Lehrbücher vermitteln in der Regel abstrakte Kenntnisse über einzelne Rechtsinstitute und Normzusammenhänge. Die Lektüre eines Lehrbuchs allein versetzt den Studierenden folglich noch nicht ohne weiteres in die Lage, die erworbenen Kenntnisse auch fallbezogen anzuwenden. Das vorliegende "Falltraining im Zivilrecht 1" hilft beim Erlernen und Einüben der Technik der Rechtsanwendung. Es empfiehlt sich deshalb, es parallel zu Vorlesungen im Zivilrecht oder zur Lektüre eines Lehrbuches durchzuarbeiten. Es bietet dem Studierenden in der Phase bis zur Zwischenprüfung anschauliche Übungen zur Lösung zivilrechtlicher Fälle. Auch Studierende anderer Studiengänge, zu deren Curriculum das Zivilrecht gehört, können aus dem Fallbuch Nutzen ziehen. Das Buch besteht aus drei Teilen: einer Einführung in das zivilrechtliche Studium und die Technik der Fallbearbeitung, über 90 Übungsfällen zu den einzelnen Stoffgebieten aus dem Allgemeinen Teil des BGB und den Anfangsgründen des Schuldrechts, und drei Übungsklausuren, wie sie z.B. in einer Anfängerübung im Bürgerlichen Recht gestellt werden könnten. Die Gliederung orientiert sich an dem passenden Lehrbuch "Einführung in das Zivilrecht".
Aktualisiert: 2023-02-07
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Einführung in das bürgerliche Recht für Betriebswirte

Einführung in das bürgerliche Recht für Betriebswirte von Schröder,  Andrea
Mit dem vorliegenden Band 7 „Einführung in das bürgerliche Recht für Betriebswirte“ der Schriftenreihe „Betriebswirtschaftslehre in Übersichten“ werden ihre Themengebiete über die betriebswirtschaftlichen Kernfächer hinaus auf das bürgerliche Recht erweitert: Profunde juristische Kenntnisse bilden eine wesentliche Grundlage für den Studien- und Berufserfolg. Dieses Buch ist kein Lehrbuch im eigentlichen Sinne. Aus Vorlesungsskripten entstanden, verfolgt es das Ziel, den Studenten der Wirtschaftswissenschaften an Fachhochschulen und Universitäten eine systematische, auf das Wesentliche konzentrierte Lernhilfe zur Vorbereitung auf Prüfungen im Grundstudium anzubieten. Hierzu wird auf grundlegende Rechtsgebiete der ersten drei Bücher des BGB eingegangen, wobei – im Hinblick auf die Zielgruppe – der Schwerpunkt auf dem Kaufvertrags- bzw. Werkvertragsrecht und den damit verbundenen Rechtsfragen (von den Leistungsstörungen bis zum Eigentumserwerb) liegt. Auch die in der Wirtschaftspraxis wichtigen Verbraucherschutzrechte werden berücksichtigt. Zur Vereinfachung der für „Nichtjuristen“ oftmals schwierig verständlichen Paragrafen des BGB, werden diese mit anschaulichen Beispielen erörtert. Praxistipps vereinfachen die Umsetzung des Erlernten in den betriebswirtschaftlichen Alltag. Das Werk entspricht dem Rechtsstand zum 01.06.2022.
Aktualisiert: 2023-01-01
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Rückabwicklung und Selbstbestimmung

Rückabwicklung und Selbstbestimmung von Schlüter,  Philipp
Die Vorstellung der "Vindikationsersatzfunktion" der Leistungskondiktion ist weit verbreitet. Kaum beleuchtet sind indes die Interdependenzen der Leistungskondiktion und der sonstigen Rückabwicklungsmechanismen des BGB zu Verkehrsschutzmechanismen wie dem verfügungsrechtlichen Vollzugserfordernis, dem Abstraktionsprinzip und dem dinglichen Vertrag. Der alte Streit um die bereicherungsrechtliche Einheits- und Trennungslehre schwelt auch aus diesem Grund bis heute. Philipp Schlüter macht die Leitfrage nach dem substanzrechtlichen Geltungsgrund der Rückabwicklungsmechanismen zum Ausgangspunkt seiner Überlegungen und zeigt, dass dieser in einer Rechtsordnung, die Schuld- und Sachenrecht in einem derartigen Maße wie die deutsche unterscheidet, im Auseinanderfallen von schuldrechtlicher (relativer) Bindung und sachenrechtlicher (absoluter) Geltung liegt. Problemfelder wie der Nichtigkeitsbegriff des BGB, das Rücktrittsfolgenrecht und der Verbraucherwiderruf können mithilfe dieses Befundes neu erfasst werden. Im Übrigen erscheinen die neuralgischen bereicherungsrechtlichen "Dreiecksfälle" und das Problem der "Saldotheorie" in einem neuen Licht.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Rückabwicklung und Selbstbestimmung

Rückabwicklung und Selbstbestimmung von Schlüter,  Philipp
Die Vorstellung der "Vindikationsersatzfunktion" der Leistungskondiktion ist weit verbreitet. Kaum beleuchtet sind indes die Interdependenzen der Leistungskondiktion und der sonstigen Rückabwicklungsmechanismen des BGB zu Verkehrsschutzmechanismen wie dem verfügungsrechtlichen Vollzugserfordernis, dem Abstraktionsprinzip und dem dinglichen Vertrag. Der alte Streit um die bereicherungsrechtliche Einheits- und Trennungslehre schwelt auch aus diesem Grund bis heute. Philipp Schlüter macht die Leitfrage nach dem substanzrechtlichen Geltungsgrund der Rückabwicklungsmechanismen zum Ausgangspunkt seiner Überlegungen und zeigt, dass dieser in einer Rechtsordnung, die Schuld- und Sachenrecht in einem derartigen Maße wie die deutsche unterscheidet, im Auseinanderfallen von schuldrechtlicher (relativer) Bindung und sachenrechtlicher (absoluter) Geltung liegt. Problemfelder wie der Nichtigkeitsbegriff des BGB, das Rücktrittsfolgenrecht und der Verbraucherwiderruf können mithilfe dieses Befundes neu erfasst werden. Im Übrigen erscheinen die neuralgischen bereicherungsrechtlichen "Dreiecksfälle" und das Problem der "Saldotheorie" in einem neuen Licht.
Aktualisiert: 2022-12-22
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BGB Allgemeiner Teil

BGB Allgemeiner Teil von Teichmann,  Artur
Das Lehrbuch behandelt ausführlich die für das Verständnis des Allgemeinen Teils des BGB bedeutenden Fragen des Vertragsschlusses, einschließlich der durch das Internet neu hinzu gekommenen Herausforderungen sog. „Online-Rechtsgeschäfte“. Auch werden die Themen der Auslegung von Willenserklärungen, ihrer Anfechtung, der Stellvertretung und die Verjährung von Ansprüchen eingehend und systematisch dargestellt. Das Werk richtet sich an Studierende, die sich in die Grundlagen des Zivilrechts einarbeiten möchten. Eine Vielzahl von Beispielen erleichtern das Verständnis. Konkrete Formulierungsvorschläge und Prüfungsschritte helfen bei der Falllösung. Das Buch basiert auf der 18-jährigen Erfahrung des Autors als Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Mannheim Baden-Württemberg und seiner praktischen Arbeit als Rechtsanwalt.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Der abstrakte dingliche Vertrag als gesetzliche Konstruktion im deutschen Zivilrecht und seine unvollständige Anerkennung durch das chinesische Zivilrecht

Der abstrakte dingliche Vertrag als gesetzliche Konstruktion im deutschen Zivilrecht und seine unvollständige Anerkennung durch das chinesische Zivilrecht von Fan,  Ximeng
Der abstrakte dingliche Vertrag spielt eine wichtige Rolle im deutschen Zivilrecht. Trotz scharfer Kritiken und vieler Versuche ihn zu beseitigen und zu durchbrechen, wird er bis heute noch als die besondere Eigenschaft des BGB gesehen. Vielen Studierenden bereitet der abstrakte dingliche Vertrag Schwierigkeiten, wobei aber ein richtiges Verständnis auch die Beherrschung von dem Begriff des Rechtsgeschäfts, der Trennung zwischen dem Schuld- und Sachenrecht, dem Bereicherungsrecht sowie dem Institut des gutgläubigen Erwerbs fördert. Somit wird eine gute Grundlage für das Studieren des Zivilrechts geschaffen. Es ist allgemein anerkannt, dass China das deutsche Zivilrecht mittelbar durch das taiwanische und japanische Recht rezipiert hat. Dennoch lehnt die herrschende Meinung in der chinesischen Literatur den abstrakten dinglichen Vertrag ab, weil er außer seiner Lebensfremdheit auch das Eigentümersinteresse beeinträchtige. Außerdem wird behauptet, dass er unnötig sei, da seine Funktion, Verkehrsinteresse zu schützen, durch den Gutglaubensschutz übernommen werde. Insbesondere ist es im französischen Recht möglich, auch ohne Anerkennung eines solchen Vertrags Geschäfte reibungslos abzuwickeln. Auch wenn manche chinesische Wissenschaftler den dinglichen Vertrag annehmen, bleibt es weiterhin umstritten, ob die Einigung selbst oder erst die Einigung und Eintragung bzw. Übergabe zusammen als dinglicher Vertrag bezeichnet werden soll. In dieser Abhandlung wird einerseits eine ausführliche Erläuterung des abstrakten dinglichen Vertrags vorgenommen, also von seiner geschichtlichen Entwicklung über seinen Tatbestand aus dinglicher Einigung und Eintragung bzw. Übergabe bis zur Widerlegung der Kritiken. Andererseits ist zu erläutern, ob der abstrakte dingliche Vertrag im chinesischen Zivilrechtsystem, welches dem deutschen ähnelt, existiert. Falls dies nicht der Fall sein sollte, dann stellt sich die Frage, ob das chinesische Zivilrecht aus irgendeinem Grund den abstrakten dinglichen Vertrag anerkennen sollte.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Der Arbeitnehmerurheber in Deutschland und Australien

Der Arbeitnehmerurheber in Deutschland und Australien von Wiemann,  Esther Maria
Aufgrund der Vielfalt schöpferischer Tätigkeit angestellter Urheber sind die urheberrechtlichen Rahmenbedingungen von großer praktischer Bedeutung. In Deutschland ist das Arbeitnehmerurheberrecht im Urheberrechtsgesetz allerdings nur rudimentär geregelt. Die daraus resultierenden Unsicherheiten führen immer wieder zu Kritik. Es gilt auch hier das Schöpferprinzip des § 7 UrhG. In Australien ist der Arbeitgeber zwar nicht Urheber, ihm steht aber automatisch das Copyright an Werken zu, die im Rahmen der arbeitsvertraglichen Verpflichtungen entstanden sind. Die Rechtslage erscheint damit wesentlich klarer. Kernfrage der Untersuchung ist deshalb, ob das Copyright-System in Australien Lösungsansätze zur Neuordnung des deutschen Arbeitnehmerurheberrechts liefern kann. Mit etwa 600 Seiten ist der australische Copyright Act eines der längsten Urheberrechtsgesetze der Welt. Konsequenz ist, dass die Regelung sehr präzise beschriebene Lösungen für die Herausforderungen des modernen Urheberrechts durch den technologischen Fortschritt und andere Entwicklungen beinhaltet und dadurch viele Denkanstöße auch im Bereich des Arbeitnehmerurheberrechts liefern kann. Das Gesetz zeichnet sich zudem dadurch aus, dass eine sehr ausführliche moderne Regelung urheberpersönlichkeitsrechtlicher Fragestellungen aufgenommen wurde, die auch das Spannungsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber berücksichtigt. Behandelt werden neben dem Schutzgegenstand und dem Anwendungsbereich des Arbeitnehmerurheberrechts die relevanten vergütungs- und urheberpersönlichkeitsrechtlichen Bestimmungen. Ausführlich beleuchtet werden zudem Besonderheiten von Arbeitsverhältnissen in der Medienbranche und an Hochschulen.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Der Arbeitnehmerurheber in Deutschland und Australien

Der Arbeitnehmerurheber in Deutschland und Australien von Wiemann,  Esther Maria
Aufgrund der Vielfalt schöpferischer Tätigkeit angestellter Urheber sind die urheberrechtlichen Rahmenbedingungen von großer praktischer Bedeutung. In Deutschland ist das Arbeitnehmerurheberrecht im Urheberrechtsgesetz allerdings nur rudimentär geregelt. Die daraus resultierenden Unsicherheiten führen immer wieder zu Kritik. Es gilt auch hier das Schöpferprinzip des § 7 UrhG. In Australien ist der Arbeitgeber zwar nicht Urheber, ihm steht aber automatisch das Copyright an Werken zu, die im Rahmen der arbeitsvertraglichen Verpflichtungen entstanden sind. Die Rechtslage erscheint damit wesentlich klarer. Kernfrage der Untersuchung ist deshalb, ob das Copyright-System in Australien Lösungsansätze zur Neuordnung des deutschen Arbeitnehmerurheberrechts liefern kann. Mit etwa 600 Seiten ist der australische Copyright Act eines der längsten Urheberrechtsgesetze der Welt. Konsequenz ist, dass die Regelung sehr präzise beschriebene Lösungen für die Herausforderungen des modernen Urheberrechts durch den technologischen Fortschritt und andere Entwicklungen beinhaltet und dadurch viele Denkanstöße auch im Bereich des Arbeitnehmerurheberrechts liefern kann. Das Gesetz zeichnet sich zudem dadurch aus, dass eine sehr ausführliche moderne Regelung urheberpersönlichkeitsrechtlicher Fragestellungen aufgenommen wurde, die auch das Spannungsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber berücksichtigt. Behandelt werden neben dem Schutzgegenstand und dem Anwendungsbereich des Arbeitnehmerurheberrechts die relevanten vergütungs- und urheberpersönlichkeitsrechtlichen Bestimmungen. Ausführlich beleuchtet werden zudem Besonderheiten von Arbeitsverhältnissen in der Medienbranche und an Hochschulen.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Der Arbeitnehmerurheber in Deutschland und Australien

Der Arbeitnehmerurheber in Deutschland und Australien von Wiemann,  Esther Maria
Aufgrund der Vielfalt schöpferischer Tätigkeit angestellter Urheber sind die urheberrechtlichen Rahmenbedingungen von großer praktischer Bedeutung. In Deutschland ist das Arbeitnehmerurheberrecht im Urheberrechtsgesetz allerdings nur rudimentär geregelt. Die daraus resultierenden Unsicherheiten führen immer wieder zu Kritik. Es gilt auch hier das Schöpferprinzip des § 7 UrhG. In Australien ist der Arbeitgeber zwar nicht Urheber, ihm steht aber automatisch das Copyright an Werken zu, die im Rahmen der arbeitsvertraglichen Verpflichtungen entstanden sind. Die Rechtslage erscheint damit wesentlich klarer. Kernfrage der Untersuchung ist deshalb, ob das Copyright-System in Australien Lösungsansätze zur Neuordnung des deutschen Arbeitnehmerurheberrechts liefern kann. Mit etwa 600 Seiten ist der australische Copyright Act eines der längsten Urheberrechtsgesetze der Welt. Konsequenz ist, dass die Regelung sehr präzise beschriebene Lösungen für die Herausforderungen des modernen Urheberrechts durch den technologischen Fortschritt und andere Entwicklungen beinhaltet und dadurch viele Denkanstöße auch im Bereich des Arbeitnehmerurheberrechts liefern kann. Das Gesetz zeichnet sich zudem dadurch aus, dass eine sehr ausführliche moderne Regelung urheberpersönlichkeitsrechtlicher Fragestellungen aufgenommen wurde, die auch das Spannungsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber berücksichtigt. Behandelt werden neben dem Schutzgegenstand und dem Anwendungsbereich des Arbeitnehmerurheberrechts die relevanten vergütungs- und urheberpersönlichkeitsrechtlichen Bestimmungen. Ausführlich beleuchtet werden zudem Besonderheiten von Arbeitsverhältnissen in der Medienbranche und an Hochschulen.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Der Arbeitnehmerurheber in Deutschland und Australien

Der Arbeitnehmerurheber in Deutschland und Australien von Wiemann,  Esther Maria
Aufgrund der Vielfalt schöpferischer Tätigkeit angestellter Urheber sind die urheberrechtlichen Rahmenbedingungen von großer praktischer Bedeutung. In Deutschland ist das Arbeitnehmerurheberrecht im Urheberrechtsgesetz allerdings nur rudimentär geregelt. Die daraus resultierenden Unsicherheiten führen immer wieder zu Kritik. Es gilt auch hier das Schöpferprinzip des § 7 UrhG. In Australien ist der Arbeitgeber zwar nicht Urheber, ihm steht aber automatisch das Copyright an Werken zu, die im Rahmen der arbeitsvertraglichen Verpflichtungen entstanden sind. Die Rechtslage erscheint damit wesentlich klarer. Kernfrage der Untersuchung ist deshalb, ob das Copyright-System in Australien Lösungsansätze zur Neuordnung des deutschen Arbeitnehmerurheberrechts liefern kann. Mit etwa 600 Seiten ist der australische Copyright Act eines der längsten Urheberrechtsgesetze der Welt. Konsequenz ist, dass die Regelung sehr präzise beschriebene Lösungen für die Herausforderungen des modernen Urheberrechts durch den technologischen Fortschritt und andere Entwicklungen beinhaltet und dadurch viele Denkanstöße auch im Bereich des Arbeitnehmerurheberrechts liefern kann. Das Gesetz zeichnet sich zudem dadurch aus, dass eine sehr ausführliche moderne Regelung urheberpersönlichkeitsrechtlicher Fragestellungen aufgenommen wurde, die auch das Spannungsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber berücksichtigt. Behandelt werden neben dem Schutzgegenstand und dem Anwendungsbereich des Arbeitnehmerurheberrechts die relevanten vergütungs- und urheberpersönlichkeitsrechtlichen Bestimmungen. Ausführlich beleuchtet werden zudem Besonderheiten von Arbeitsverhältnissen in der Medienbranche und an Hochschulen.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Der Arbeitnehmerurheber in Deutschland und Australien

Der Arbeitnehmerurheber in Deutschland und Australien von Wiemann,  Esther Maria
Aufgrund der Vielfalt schöpferischer Tätigkeit angestellter Urheber sind die urheberrechtlichen Rahmenbedingungen von großer praktischer Bedeutung. In Deutschland ist das Arbeitnehmerurheberrecht im Urheberrechtsgesetz allerdings nur rudimentär geregelt. Die daraus resultierenden Unsicherheiten führen immer wieder zu Kritik. Es gilt auch hier das Schöpferprinzip des § 7 UrhG. In Australien ist der Arbeitgeber zwar nicht Urheber, ihm steht aber automatisch das Copyright an Werken zu, die im Rahmen der arbeitsvertraglichen Verpflichtungen entstanden sind. Die Rechtslage erscheint damit wesentlich klarer. Kernfrage der Untersuchung ist deshalb, ob das Copyright-System in Australien Lösungsansätze zur Neuordnung des deutschen Arbeitnehmerurheberrechts liefern kann. Mit etwa 600 Seiten ist der australische Copyright Act eines der längsten Urheberrechtsgesetze der Welt. Konsequenz ist, dass die Regelung sehr präzise beschriebene Lösungen für die Herausforderungen des modernen Urheberrechts durch den technologischen Fortschritt und andere Entwicklungen beinhaltet und dadurch viele Denkanstöße auch im Bereich des Arbeitnehmerurheberrechts liefern kann. Das Gesetz zeichnet sich zudem dadurch aus, dass eine sehr ausführliche moderne Regelung urheberpersönlichkeitsrechtlicher Fragestellungen aufgenommen wurde, die auch das Spannungsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber berücksichtigt. Behandelt werden neben dem Schutzgegenstand und dem Anwendungsbereich des Arbeitnehmerurheberrechts die relevanten vergütungs- und urheberpersönlichkeitsrechtlichen Bestimmungen. Ausführlich beleuchtet werden zudem Besonderheiten von Arbeitsverhältnissen in der Medienbranche und an Hochschulen.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Der Arbeitnehmerurheber in Deutschland und Australien

Der Arbeitnehmerurheber in Deutschland und Australien von Wiemann,  Esther Maria
Aufgrund der Vielfalt schöpferischer Tätigkeit angestellter Urheber sind die urheberrechtlichen Rahmenbedingungen von großer praktischer Bedeutung. In Deutschland ist das Arbeitnehmerurheberrecht im Urheberrechtsgesetz allerdings nur rudimentär geregelt. Die daraus resultierenden Unsicherheiten führen immer wieder zu Kritik. Es gilt auch hier das Schöpferprinzip des § 7 UrhG. In Australien ist der Arbeitgeber zwar nicht Urheber, ihm steht aber automatisch das Copyright an Werken zu, die im Rahmen der arbeitsvertraglichen Verpflichtungen entstanden sind. Die Rechtslage erscheint damit wesentlich klarer. Kernfrage der Untersuchung ist deshalb, ob das Copyright-System in Australien Lösungsansätze zur Neuordnung des deutschen Arbeitnehmerurheberrechts liefern kann. Mit etwa 600 Seiten ist der australische Copyright Act eines der längsten Urheberrechtsgesetze der Welt. Konsequenz ist, dass die Regelung sehr präzise beschriebene Lösungen für die Herausforderungen des modernen Urheberrechts durch den technologischen Fortschritt und andere Entwicklungen beinhaltet und dadurch viele Denkanstöße auch im Bereich des Arbeitnehmerurheberrechts liefern kann. Das Gesetz zeichnet sich zudem dadurch aus, dass eine sehr ausführliche moderne Regelung urheberpersönlichkeitsrechtlicher Fragestellungen aufgenommen wurde, die auch das Spannungsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber berücksichtigt. Behandelt werden neben dem Schutzgegenstand und dem Anwendungsbereich des Arbeitnehmerurheberrechts die relevanten vergütungs- und urheberpersönlichkeitsrechtlichen Bestimmungen. Ausführlich beleuchtet werden zudem Besonderheiten von Arbeitsverhältnissen in der Medienbranche und an Hochschulen.
Aktualisiert: 2020-07-01
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Der Erbverzicht

Der Erbverzicht von Strehlke-Verkühlen,  Charlotte
Der Erbverzicht ist ein wichtiger Baustein in der Nachfolgeplanung. Er erlaubt dem Erblasser klare Vermögensverhältnisse zu schaffen und gewährt ihm erbrechtliche Planungssicherheit. Er kann dabei nicht nur reine Inlandssachverhalte betreffen, sondern auch international-privatrechtliche Fragestellungen aufwerfen. Letztere haben insbesondere unter Geltung der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) an Bedeutung gewonnen und geben Anlass für einen regen Meinungsaustausch im (kollisionsrechtlichen) Schrifttum. Die Verflechtung von nationalen und internationalen Aspekten des Erbverzichts nachzeichnend, beleuchtet die vorliegende Arbeit den Erbverzicht nicht nur aus Sicht des deutschen Rechts, sondern betrachtet ihn auch aus einem rechtvergleichenden Blickwinkel. Die in den einzelnen Länderberichten (Österreich, Italien, Spanien und Schweiz) gewonnenen rechtsvergleichenden Erkenntnisse dienen der Autorin sodann als Grundlage für die sich anschließende kollisionsrechtliche Analyse. Kernelement dieser Analyse ist die umfassende Auseinandersetzung mit den im Schrifttum vertretenen Ansichten, die durch eigene Beobachtungen, Thesen und Lösungsansätze der Autorin hinterfragt und ergänzt werden.
Aktualisiert: 2020-01-06
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