Niederlassungsfreundliche Sitzverlegung und Verschmelzung über die Grenze nach italienischem Recht
Eine rechtsvergleichende Untersuchung unter Berücksichtigung der europäischen Niederlassungsfreiheit
Heike Bruhn
Die Niederlassungsfreiheit des Europäischen Rechts gebietet es, die grenzüberschreitende Bewegungsfreiheit von Gesellschaften nicht weiter einzuengen, als dies zum Schutz des inländischen Rechtsverkehrs geboten ist. Zu diesem Schutz halten deutsche Gerichte «Grenzübertritte» von Gesellschaften immer noch für unzulässig – auch nach der -Entscheidung des EuGH und trotz der seit vorangeschrittenen Harmonisierung des Gesellschaftsrechts der Mitgliedstaaten. Das italienische Recht zeigt hingegen einen Weg auf, wie unter Wahrung eines dem deutschen Recht vergleichbaren Schutzstandards sowohl grenzüberschreitende Sitzverlegung als auch internationale Verschmelzung durchführbar sind. Dabei zeigt das italienische Recht, wie der Schutz der inländischen Minderheitsgesellschafter, Gläubiger und Arbeitnehmer auch bei einer «Emigration» der Gesellschaft gewährleistet werden kann.