Heimliche Zwangsmassnahmen und der Kernbereich privater Lebensgestaltung
Eine Konzeption im Anschluss an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur akustischen Wohnraumüberwachung, BVerfGE 109, 279. StStr 13
Maximilian Warntjen
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum grossen Lauschangriff ist kein Urteil unter vielen. Die Entscheidung richtet ein ganzes Rechtsgebiet, das Strafprozessrecht, neu aus. Die einer effektiven Verbrechensaufklärung dienenden Ermittlungsaktivitäten des Staates müssen stets einen von der Menschenwürdegarantie geschützten innersten Bereich menschlicher Privatheit, den Kernbereich privater Lebensgestaltung, respektieren. Die Studie entwickelt, ausgehend von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, ein eigenes Kernbereichsmodell und untersucht die heimlichen Zwangsmassnahmen der Strafprozessordnung. Dabei tritt deutlich die Reformbedürftigkeit des Ermittlungsverfahrens in seiner Gesamtheit zutage.