Smart Sanctions in der Europäischen Union.

Smart Sanctions in der Europäischen Union. von Stöckel,  Eva Lotte
Bei der Durchsetzung des Völkerrechts bedienen sich die Vereinten Nationen seit geraumer Zeit nicht nur typischer Embargosanktionen gegen Staaten, sondern zunehmend auch sogenannter smart sanctions, d.h. gezielter Maßnahmen gegen einzelne Personen und Organisationen. Einerseits hat die EU bestehende Sanktionsregime der Vereinten Nationen stellvertretend für alle Mitgliedsstaaten unionsrechtlich umgesetzt, andererseits hat sie zunehmend auch autonome Sanktionsregime, insbesondere gegen kriminelle Eliten, geschaffen. Die Arbeit von Eva Lotte Stöckel bietet eine umfassende Darstellung sämtlicher von der EU erlassenen smart sanctions sowie die damit zusammenhängenden Fragen. Dabei beschäftigt sich die Autorin insbesondere mit dem Entstehen neuer grundrechtlicher Gefährdungslagen. Ein besonderes Augenmerk widmet sie dem Grundrechtsschutz im Mehrebenensystem des Europa- und Völkerrechts.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Volksgesetzgebung und Grundrechte.

Volksgesetzgebung und Grundrechte. von Hartmann,  Bernd J.
Grundrechte berechtigen den Bürger und binden den Staat, insbesondere den Gesetzgeber. Was aber gilt, wenn der Bürger selbst Gesetze gibt? Ist er dann als (gesetzgebender) Bürger grundrechtsberechtigt oder als (staatlicher) Gesetzgeber grundrechtsgebunden? Das Spannungsfeld, das die Begriffe des gesetzgebenden Bürgers und des bürgerlichen Gesetzgebers beschreiben, liegt im Herzen des Staatsrechts, betrifft es doch die Grundrechte und das Staatsorganisationsrecht gleichermaßen. Angesprochen sind Grundlagen des Gemeinwesens, namentlich das Verhältnis von Staat und Gesellschaft, und Grundfragen des Rechts, etwa die Beziehung von subjektiven Rechten und staatlichen Kompetenzen. In seinem Band "Volksgesetzgebung und Grundrechte" erörtert Bernd Hartmann das Verfahren der Volksgesetzgebung, das mittlerweile alle Länder der Bundesrepublik kennen. Methodenbewusst und normtextorientiert unternimmt der Verfasser den Versuch, auf den verschiedenen Stufen des Volksgesetzgebungsverfahrens (Entwurfsfertigung, Bürgerbegehren, Volksentscheid usw.) jeweils zu bestimmen, ob die Bürger (grundrechtsgebunden) Staatsgewalt ausüben oder (grundrechtsberechtigt) Freiheit ausleben. So stellt der Autor seine eigene, differenzierte Antwort gegen die bisher einzige einschlägige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Grundrechtsgeltung im Volksgesetzgebungsverfahren. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Münster hat diese Dissertation mit dem Harry-Westermann-Preis 2004 (1. Platz) ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Grundrechtsdogmatik im Vertragsrecht.

Grundrechtsdogmatik im Vertragsrecht. von Floren,  Dieter
Von der Grundrechtsdogmatik wird zwischen Öffentlichem Recht und Zivilrecht bisher eine scharfe Trennlinie gezogen. Der Autor legt zum einen dar, daß es im Zivilrecht klar unterscheidbare Schutzmechanismen zwischen Vertrags- und Nichtvertragsrecht gibt. Zum anderen tritt er den Beweis dafür an, daß innerhalb des Zivilrechts diese Trennlinie schärfer verläuft als die zwischen Zivilrecht und Öffentlichem Recht. Die spezifischen grundrechtlichen Schutzmechanismen im Zivilvertragsrecht waren aber auch unabhängig von ihrer Vergleichbarkeit mit denen in anderen Rechtsgebieten dogmatisch bisher kaum erhellt. Begriffe wie "Grundrechtsverzicht" und "Schutz gegen sich selbst" sind nur vage bildliche Beschreibungen, die zu einer grundrechtsdogmatischen Einordnung des Vertragsrechtsschutzes und seiner verfassungsgerichtlichen Kontrolle nichts beitragen. Der Autor faßt die bisher für Zivil- und Öffentliches Recht entwickelten Grundrechtsfunktionen unter einem neuen gemeinsamen Kriterium zu einem Oberbegriff zusammen. Er ergänzt sie für das Zivilvertragsrecht, indem er die grundrechtlich relevanten Vorgänge beim Vertragsabschluß, bei der gerichtlichen Anwendung vertraglich erzeugter Normen und des Vertragsgesetzesrechts sowie der verfassungsgerichtlichen Kontrolle der Zivilgerichte beleuchtet und einander im Hinblick auf mögliche individuell oder auch nur überindividuell (präventiv) wirkende Grundrechtspositionen von Gläubiger und Schuldner so zuordnet, daß er Grundrechtspflichten für Gesetzgeber und Gerichte kategorisieren kann. Der Autor nutzt sein Vorhaben im Hinblick auf die Praxis zu einer besseren Strukturierung dessen, was bisher lapidar unter dem Begriff "Grundrechtskollision" erörtert wird. Grundrechtsanwendung soll nach seiner Vorstellung für die Zivilgerichte nicht mehr nur unstrukturierte Güterabwägung sein. Als Nebenertrag wird zum ersten Mal die Bedeutung von Art. 14 GG für das Zivilvertragsrecht näher beleuchtet und die Dogmatik zum Verkennen von Grundrechten durch die Gerichte fortentwickelt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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EMRK Europäische Menschenrechtskonvention

EMRK Europäische Menschenrechtskonvention von Meyer-Ladewig,  Jens, Nettesheim,  Martin, von Raumer,  Stefan
Der Handkommentar zur EMRK ist meinungsprägend, wenn es um den effektiven Grundrechtsschutz durch eine präzise Interpretation der Europäischen Menschenrechtskonvention geht. Sämtliche Artikel der EMRK einschließlich der Protokolle werden an der Spruchpraxis des EGMR orientiert erläutert. Die prozessuale Durchsetzung der Konvention wird immer mit in den Blick genommen, mit Hinweisen für die Antragsformulierung und Beispielen aus der EGMR-Spruchpraxis. Die 5. Auflage berücksichtigt auf dem neuesten Stand die Änderungen durch das 15. Zusatzprotokoll zur Gewährleistung der Effizienz des EGMR und die aktuelle Spruchpraxis des Straßburger Gerichtshofs, insbesondere wichtige Entscheidungen in den Bereichen Sicherungsverwahrung, Sterbehilfe und Asyl. Weitere Schwerpunkte: Das Verhältnis der EMRK zu den Gewährleistungen des Grundgesetzes und der EU-Grundrechtecharta Die Bedeutung der Konvention für das Migrationsrecht Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Pandemie (Corona-Impfpflicht) Klimaschutzklagen Die Herausgeber Dr. Jens Meyer-Ladewig war federführend an der Konventionsumsetzung in Deutschland beteiligt, Bevollmächtigter der Bundesregierung in Verfahren vor dem EGMR sowie Vorsitzender des Lenkungsausschusses für Menschenrechte des Europarats. Prof. Dr. Martin Nettesheim lehrt Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht und Völkerrecht an der Universität Tübingen. RA Stefan von Raumer ist spezialisiert auf das Recht der EMRK und Vorsitzender des Ausschusses Menschenrechte des Deutschen Anwaltvereins. Die Autorinnen und Autoren Dr. Frauke Albrecht, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Berlin | Dr. Kathrin Brunozzi, Richterin am Kammergericht, Berlin | ehem. Prof. Dr. Birgit Daiber, LL.M. Eur., Wien | Dr. Dirk Diehm, LL.M. Eur., Richter am Oberlandesgericht, Bamberg | RA Dr. Björn P. Ebert, Stuttgart | Hugo Fuentes, MSc. (LSE), Ass. iur., Brüssel | Prof. Dr. Felix Hanschmann, Bucerius Law School, Hamburg | Prof. Dr. Sönke Gerhold, Universität Bremen | Prof. Dr. Stefan Harrendorf, Universität Greifswald | Dr. Bertold Huber, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht a.D., Frankfurt a. M. | RA Prof. Dr. Stefan König, FAStrafR, Berlin | AR a.Z. PD Dr. Andreas Kulick, LL.M. (NYU), Universität Tübingen | AR a.Z. PD Dr. Roman Lehner, Universität Göttingen | RA Dr. Matthias Lehnert, Leipzig/Berlin | Axel Müller-Elschner, Rechtsreferent, Kanzlei des EGMR, Straßburg | Dr. Stephan Neidhardt, Maître en droit, LL.M. (Paris I/Köln), Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht, Karlsruhe | Prof. Dr. Martin Nettesheim, Universität Tübingen | Prof. Dr. Birgit Peters, LL.M. (London), Universität Trier | RA Stefan von Raumer, Berlin | Dr. Denise Renger, Bundesministerium der Justiz, Berlin | Dr. Christiane Schmaltz, LL.M. (Univ. of Virg.), Richterin am Bundesgerichtshof, Karlsruhe | RAin Lea Voigt, FAinStrafR, Bremen
Aktualisiert: 2023-06-15
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Grundrechte im EG-Kartellverfahren nach der VO 17-62.

Grundrechte im EG-Kartellverfahren nach der VO 17-62. von Gumbel,  Tim
Gegenstand der Abhandlung ist eine vergleichende Untersuchung der grundrechtlichen Gewährleistungen zugunsten von Unternehmen, die von Kartellermittlungen betroffen sind. Ausgangspunkt sind die unterschiedlichen Regelungen, die dem Kartellverfahrensrecht in der Europäischen Gemeinschaft (VO 17/62), in England (Competition Act 1998) und Deutschland (GWB) zugrundeliegen. In den drei genannten Rechtsordnungen steht Betroffenen die Berufung auf unterschiedliche grundrechtliche, den sogenannten »Rechten der Verteidigung« zuzurechnende Gewährleistungen offen. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hat - unter Einbeziehung der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie teilweise der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte - entsprechende ungeschriebene Gewährleistungen entwickelt. Anders als der Grundrechtsschutz auf der Grundlage des Grundgesetzes hat sich in England historisch ein nicht durch höherrangiges Recht gesicherter Freiheitsschutz entwickelt, der sich erst mit dem Human Rights Act 1998 den kontinentaleuropäischen Traditionen anschließt. Ein Vergleich des »Schutzniveaus« zugunsten von betroffenen Unternehmen erfolgt insbesondere im Hinblick auf die klassische Kontroverse zwischen Bundesverfassungsgericht (Prüfung von wesentlicher Gleichartigkeit und Gleichwertigkeit des europäischen mit deutschem Grundrechtsschutz) und Europäischem Gerichtshof (Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts vor nationalem Verfassungsrecht). Die konkrete Reichweite des Schutzes grundrechtlicher Gewährleistungen wird anhand praktischer Situationen eines Ermittlungsverfahrens in Kartellsachen, die zu Eingriffen in die Rechtssphäre betroffener Unternehmen führen, sowie im Hinblick auf grundrechtsrelevante Probleme der Ausgestaltung des Verfahrens untersucht. Der unmittelbare Vergleich des »Schutzniveaus« in den Rechtsordnungen ermöglicht im Regelfall den Befund, daß auf europäischer Ebene grundrechtlich verbürgter Schutz in vergleichbarem Umfang wie auf nationaler Ebene existiert. Der Verfasser kommt - insoweit in grundsätzlichem Widerspruch zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs - zu dem Ergebnis, daß klassische strafprozessuale Gewährleistungen wegen des möglichen Sanktionscharakters von Verwaltungsentscheidungen im europäischen Kartellverfahren zugunsten Betroffener wirken.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Rechtsschutz gegen öffentliche Konkurrenzwirtschaft.

Rechtsschutz gegen öffentliche Konkurrenzwirtschaft. von Stamer,  Carsten
Die Rechtsschutzmöglichkeiten privater Wirtschaftsteilnehmer gegen eine konkurrenzwirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand sind ein Dauerbrenner des öffentlichen Wirtschaftsrechts. Nachdem der BGH in 2002 den seit Ende der 90er Jahre favorisierten wettbewerbsrechtlichen Ansatz verworfen hat, ist das Thema nun wieder bei den Verwaltungsgerichten angelangt. Carsten Stamer untersucht die Problematik insbesondere unter grundrechtsdogmatischen Gesichtspunkten. Dabei ordnet er die Fragestellung in den Kontext der neueren Rechtsprechung des BVerfG zu den mittelbar-faktischen Beeinträchtigungen der Grundrechte ein und unterzieht diese Rechtsprechung einer eingehenden Analyse. Auf der Basis der hierbei gewonnenen grundrechtsdogmatischen Einsichten werden sodann die bisherige Rechtsprechung des BVerwG und die Lösungskonzepte der Literatur zum Rechtsschutz gegen staatliche Wirtschaftskonkurrenz kritisch analysiert. Auf diese Weise formuliert Carsten Stamer einen neuen Ansatz, der insbesondere den Aspekt staatlicher Gemeinwohlverpflichtung und die staatliche Begründungspflicht akzentuiert, wenn die öffentliche Hand als Konkurrent der Grundrechtsträger auftreten will.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Regulierung algorithmenbasierter Entscheidungen.

Regulierung algorithmenbasierter Entscheidungen. von Steinbach,  Kathrin
Algorithmenbasierte Entscheidungen sind Teil unseres Alltags: Staatliche Institutionen und private Akteure nutzen Algorithmen in vielen Lebensbereichen, um personenbezogene Entscheidungsprozesse rationaler und effizienter zu gestalten. Die Prämissen eines automatisierten Entscheidungsprozesses fordern grundrechtliche Schutzkonzepte heraus. Anhand der Genese im französischen Recht und der heutigen wissenschaftlichen Rezeption von Artikel 22 Datenschutz-Grundverordnung wird der Frage nachgegangen, wie sich die Regulierung algorithmenbasierter Entscheidungen im öffentlichen und privaten Sektor grundrechtlich begründen lässt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Gemeinschaftlicher und nationaler Grundrechtsschutz bei der Realisierung transeuropäischer Verkehrsnetze.

Gemeinschaftlicher und nationaler Grundrechtsschutz bei der Realisierung transeuropäischer Verkehrsnetze. von Jürgensen,  Thomas
Der Autor untersucht die rechtlichen Zusammenhänge zwischen den gemeinschaftlichen und den nationalen Planungskompetenzen im Bereich der transeuropäischen Verkehrsnetze. Nachdem durch den Maastrichter Vertrag die Kompetenzen der EU in diesem Bereich konkretisiert worden sind, wird die Reichweite dieser Befugnisse gegenüber den Mitgliedstaaten für die einzelnen Planungsstufen analysiert. Die Untersuchung erfolgt einerseits vor dem Hintergrund der wachsenden politischen und wirtschaftlichen Bedeutung der transeuropäischen Netze, die diese im europäischen Kontext einnehmen sollen. Andererseits wird auf die innerdeutsche Diskussion um die Vereinfachung des Planungsrechtes (Investitionsmaßnahmegesetze, Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz und Planungsvereinfachungsgesetz) eingegangen. Die Analyse der verschiedenen Rechtstexte ergibt, daß mit den Vorschriften im Kern eine Harmonisierung und Vergemeinschaftung des Verkehrswegeplanungsrechtes im Bereich europäischer Transversalen angelegt ist. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden anschließend in Verhältnis gesetzt zu dem Grundrechtsschutz in der EU und auf nationaler Ebene. Nachdem das Bundesverfassungsgericht in dem Maastricht-Urteil den grundsätzlichen Dualismus mit dem Europäischen Gerichtshof bei der Wahrung der Grundrechte bekräftigt hat, wird die unterschiedliche Methodik der beiden Gerichte bei der Wahrung der Grundrechte auf Eigentum und Gesundheit sowie der Verfahrensgrundrechte konkret dargestellt. Abschließend gibt der Autor einen Überblick über die seit längerem geführte Diskussion über die Anerkennung eines Grundrechts auf Mobilität.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Sicherheit statt Freiheit?

Sicherheit statt Freiheit? von Blaschke,  Ulrich, Förster,  Achim, Lumpp,  Stephanie, Schmidt,  Judith
Der Schutz vor Gefahren gehört zu den grundlegenden Leistungen, die der Bürger vom Staat erwartet. Er will in Frieden und Sicherheit leben. Umso bedrohlicher sind die Szenarien, die seit den Anschlägen von New York, Madrid oder Beslan die sicherheitspolitische Diskussion prägen. Terroristen schrecken nicht mehr davor zurück, neben staatlichen Würdenträgern auch die schutzlose Bevölkerung anzugreifen. Neue Begehungsweisen wie das Abstürzenlassen entführter Verkehrsflugzeuge rücken ins Blickfeld. Der Rechtsstaat überprüft und erweitert sein Handlungsinstrumentarium zur effizienten Vorbeugung und Abwehr solcher Gefahren. Doch jeder Eingriffsbefugnis wohnt eine Beschränkung der Freiheitssphäre des Bürgers inne. Dabei gehören die Freiheitlichkeit unserer demokratischen Grundordnung und die Begrenzung staatlicher Macht durch einen umfassenden Grundrechtsschutz gerade zu den besonderen Wesensmerkmalen unseres Staatswesens - nicht zuletzt angesichts unserer historischen Erfahrungen. So gerät das spannungsreiche Verhältnis von Sicherheit und Freiheit erneut ins Blickfeld: Wie viel Freiheit muss eine demokratische Gesellschaft opfern, um sicher leben zu können? Wie viel darf sie opfern, will sie nicht die eigenen Prinzipien preisgeben? Im vorliegenden Band dokumentieren die Autoren die Erkenntnisse der Fachschaftstagung Jura im Cusanuswerk vom 29.10.-1.11.2004. Neben grundlegenden Fragen zu Sicherheitsarchitektur und Grundrechtsdogmatik widmen sie sich dem Kernbereichsschutz bei der Datenerhebung, der Verfassungsmäßigkeit des Luftsicherheitsgesetzes und der Zulässigkeit von Folter in extremen Gefährdungslagen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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EMRK Europäische Menschenrechtskonvention

EMRK Europäische Menschenrechtskonvention von Meyer-Ladewig,  Jens, Nettesheim,  Martin, von Raumer,  Stefan
Der Handkommentar zur EMRK ist meinungsprägend, wenn es um den effektiven Grundrechtsschutz durch eine präzise Interpretation der Europäischen Menschenrechtskonvention geht. Sämtliche Artikel der EMRK einschließlich der Protokolle werden an der Spruchpraxis des EGMR orientiert erläutert. Die prozessuale Durchsetzung der Konvention wird immer mit in den Blick genommen, mit Hinweisen für die Antragsformulierung und Beispielen aus der EGMR-Spruchpraxis. Die 5. Auflage berücksichtigt auf dem neuesten Stand die Änderungen durch das 15. Zusatzprotokoll zur Gewährleistung der Effizienz des EGMR und die aktuelle Spruchpraxis des Straßburger Gerichtshofs, insbesondere wichtige Entscheidungen in den Bereichen Sicherungsverwahrung, Sterbehilfe und Asyl. Weitere Schwerpunkte: Das Verhältnis der EMRK zu den Gewährleistungen des Grundgesetzes und der EU-Grundrechtecharta Die Bedeutung der Konvention für das Migrationsrecht Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Pandemie (Corona-Impfpflicht) Klimaschutzklagen Die Herausgeber Dr. Jens Meyer-Ladewig war federführend an der Konventionsumsetzung in Deutschland beteiligt, Bevollmächtigter der Bundesregierung in Verfahren vor dem EGMR sowie Vorsitzender des Lenkungsausschusses für Menschenrechte des Europarats. Prof. Dr. Martin Nettesheim lehrt Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht und Völkerrecht an der Universität Tübingen. RA Stefan von Raumer ist spezialisiert auf das Recht der EMRK und Vorsitzender des Ausschusses Menschenrechte des Deutschen Anwaltvereins. Die Autorinnen und Autoren Dr. Frauke Albrecht, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Berlin | Dr. Kathrin Brunozzi, Richterin am Kammergericht, Berlin | ehem. Prof. Dr. Birgit Daiber, LL.M. Eur., Wien | Dr. Dirk Diehm, LL.M. Eur., Richter am Oberlandesgericht, Bamberg | RA Dr. Björn P. Ebert, Stuttgart | Hugo Fuentes, MSc. (LSE), Ass. iur., Brüssel | Prof. Dr. Felix Hanschmann, Bucerius Law School, Hamburg | Prof. Dr. Sönke Gerhold, Universität Bremen | Prof. Dr. Stefan Harrendorf, Universität Greifswald | Dr. Bertold Huber, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht a.D., Frankfurt a. M. | RA Prof. Dr. Stefan König, FAStrafR, Berlin | AR a.Z. PD Dr. Andreas Kulick, LL.M. (NYU), Universität Tübingen | AR a.Z. PD Dr. Roman Lehner, Universität Göttingen | RA Dr. Matthias Lehnert, Leipzig/Berlin | Axel Müller-Elschner, Rechtsreferent, Kanzlei des EGMR, Straßburg | Dr. Stephan Neidhardt, Maître en droit, LL.M. (Paris I/Köln), Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht, Karlsruhe | Prof. Dr. Martin Nettesheim, Universität Tübingen | Prof. Dr. Birgit Peters, LL.M. (London), Universität Trier | RA Stefan von Raumer, Berlin | Dr. Denise Renger, Bundesministerium der Justiz, Berlin | Dr. Christiane Schmaltz, LL.M. (Univ. of Virg.), Richterin am Bundesgerichtshof, Karlsruhe | RAin Lea Voigt, FAinStrafR, Bremen
Aktualisiert: 2023-06-13
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EMRK Europäische Menschenrechtskonvention

EMRK Europäische Menschenrechtskonvention von Meyer-Ladewig,  Jens, Nettesheim,  Martin, von Raumer,  Stefan
Der Handkommentar zur EMRK ist meinungsprägend, wenn es um den effektiven Grundrechtsschutz durch eine präzise Interpretation der Europäischen Menschenrechtskonvention geht. Sämtliche Artikel der EMRK einschließlich der Protokolle werden an der Spruchpraxis des EGMR orientiert erläutert. Die prozessuale Durchsetzung der Konvention wird immer mit in den Blick genommen, mit Hinweisen für die Antragsformulierung und Beispielen aus der EGMR-Spruchpraxis. Die 5. Auflage berücksichtigt auf dem neuesten Stand die Änderungen durch das 15. Zusatzprotokoll zur Gewährleistung der Effizienz des EGMR und die aktuelle Spruchpraxis des Straßburger Gerichtshofs, insbesondere wichtige Entscheidungen in den Bereichen Sicherungsverwahrung, Sterbehilfe und Asyl. Weitere Schwerpunkte: Das Verhältnis der EMRK zu den Gewährleistungen des Grundgesetzes und der EU-Grundrechtecharta Die Bedeutung der Konvention für das Migrationsrecht Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Pandemie (Corona-Impfpflicht) Klimaschutzklagen Die Herausgeber Dr. Jens Meyer-Ladewig war federführend an der Konventionsumsetzung in Deutschland beteiligt, Bevollmächtigter der Bundesregierung in Verfahren vor dem EGMR sowie Vorsitzender des Lenkungsausschusses für Menschenrechte des Europarats. Prof. Dr. Martin Nettesheim lehrt Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht und Völkerrecht an der Universität Tübingen. RA Stefan von Raumer ist spezialisiert auf das Recht der EMRK und Vorsitzender des Ausschusses Menschenrechte des Deutschen Anwaltvereins. Die Autorinnen und Autoren Dr. Frauke Albrecht, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Berlin | Dr. Kathrin Brunozzi, Richterin am Kammergericht, Berlin | ehem. Prof. Dr. Birgit Daiber, LL.M. Eur., Wien | Dr. Dirk Diehm, LL.M. Eur., Richter am Oberlandesgericht, Bamberg | RA Dr. Björn P. Ebert, Stuttgart | Hugo Fuentes, MSc. (LSE), Ass. iur., Brüssel | Prof. Dr. Felix Hanschmann, Bucerius Law School, Hamburg | Prof. Dr. Sönke Gerhold, Universität Bremen | Prof. Dr. Stefan Harrendorf, Universität Greifswald | Dr. Bertold Huber, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht a.D., Frankfurt a. M. | RA Prof. Dr. Stefan König, FAStrafR, Berlin | AR a.Z. PD Dr. Andreas Kulick, LL.M. (NYU), Universität Tübingen | AR a.Z. PD Dr. Roman Lehner, Universität Göttingen | RA Dr. Matthias Lehnert, Leipzig/Berlin | Axel Müller-Elschner, Rechtsreferent, Kanzlei des EGMR, Straßburg | Dr. Stephan Neidhardt, Maître en droit, LL.M. (Paris I/Köln), Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht, Karlsruhe | Prof. Dr. Martin Nettesheim, Universität Tübingen | Prof. Dr. Birgit Peters, LL.M. (London), Universität Trier | RA Stefan von Raumer, Berlin | Dr. Denise Renger, Bundesministerium der Justiz, Berlin | Dr. Christiane Schmaltz, LL.M. (Univ. of Virg.), Richterin am Bundesgerichtshof, Karlsruhe | RAin Lea Voigt, FAinStrafR, Bremen
Aktualisiert: 2023-06-12
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