DBA-Kommentar ohne Fortsetzungsbezug

DBA-Kommentar ohne Fortsetzungsbezug von Dorfmüller,  Pia, Fischer,  Hardy, Gosch,  Dietmar, Grotherr,  Siegfried, Hagemann,  Tobias, Höppner,  LL.M.,  Horst-Dieter, Kahlenberg,  Christian, Kraft,  Cornelia, Kraft,  Gerhard, Kroppen,  Heinz-Klaus, Martini,  Ruben, Oellerich,  Ingo, Rasch,  Stephan, Rehfeld,  Lars, Rolf,  Thomas, Seer,  Roman
Mit dem DBA-Kommentar vermeiden Sie die nachteiligen Folgen einer Doppelbesteuerung für den Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Technologieverkehr und Personenverkehr. Der Kommentar bietet Ihnen einen Überblick über das nationale Steuerrecht zahlreicher Vertragsstaaten. Anhand einer Kommentierung des OECD-Musterabkommens werden Ihnen die grundlegenden Probleme erläutert. Abweichungen davon werden in den einzelnen Länder-DBA aufgezeigt. Dadurch wird eine unnötige Wiederholung zahlreicher Kommentierungen vermieden. Der Kommentar bleibt praktikabel, übersichtlich und frei von störendem Ballast. Ein weiteres Plus: Besteuerungsprobleme Selbständiger und die Problematik der Besteuerung internationaler Sozietäten werden ebenso behandelt wie die Kommentierung zum Verständigungsverfahren und zum besonderen Verfahren nach der EG-Schiedsstellenübereinkunft. Mit 52. Ergänzungslieferung Stand März 2023. 7.030 Seiten Kommentierung in 4 Ordnern. Loseblattausgabe. Sie erhalten einmalig das Grundwerk (inkl. 90-Tage-Zugang zur Online-Version) ohne Ergänzungslieferungen. Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell. Aus dem Inhalt: Das Konzept des Kommentars in der Gesamtübersicht. Teil 1: Allgemeiner Teil – Grundlagen: Doppelbesteuerung. Ziele, Aufbau und Bedeutung der DBA. Doppelbesteuerungsabkommen, Völkerrecht und nationales Recht. Auslegung der DBA. Missbrauch von DBA. Qualifikationskonflikte. Besteuerung von Stock Options. Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter. Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten: Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern. Teil 4: Erbschaftsteuer-DBA: OECD-Musterabkommen und Bericht des OECD-Fiskalausschusses. Folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter sind enthalten: Österreich, Schweiz, USA. Teil 5: Anhang: Besonderheiten bei im Inland dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften – Steuererstattung, Steuerfreistellung. Besteuerung internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter. Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch. Englisch/Deutsch.
Aktualisiert: 2023-06-12
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DBA-Kommentar mit 12 Monaten Mindestbezug

DBA-Kommentar mit 12 Monaten Mindestbezug von Angelini,  Daniela, Bödecker,  Carsten, Dorfmüller,  Pia, Dziurdz,  Kasper, Fischer,  Hardy, Franke,  Lukas, Gebhardt,  Ronald, Geringer,  Stefanie, Goebel,  Alain, Gosch,  Dietmar, Grotherr,  Siegfried, Hagemann,  Tobias, Helm,  Sven, Hentschel,  Sven, Höppner,  LL.M.,  Horst-Dieter, Kahlenberg,  Christian, Kirchmayr-Schliesselberger,  Sabine, Kraft,  Cornelia, Kraft,  Gerhard, Kroppen,  Heinz-Klaus, Kubik,  Katharina, Langner,  Stella, Marchgraber,  Christopher, Martini,  Ruben, Oellerich,  Ingo, Rasch,  Stephan, Rehfeld,  Lars, Rolf,  Thomas, Seer,  Roman, Spilker,  Bettina, Staats,  Wendelin, Staccioli,  Guido, Stoeber,  Michael, Tumpel,  Julia, Valta,  Matthias
Mit dem DBA-Kommentar vermeiden Sie die nachteiligen Folgen einer Doppelbesteuerung für den Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Technologieverkehr und Personenverkehr. Der Kommentar bietet Ihnen einen Überblick über das nationale Steuerrecht zahlreicher Vertragsstaaten. Anhand einer Kommentierung des OECD-Musterabkommens werden Ihnen die grundlegenden Probleme erläutert. Abweichungen davon werden in den einzelnen Länder-DBA aufgezeigt. Dadurch wird eine unnötige Wiederholung zahlreicher Kommentierungen vermieden. Der Kommentar bleibt praktikabel, übersichtlich und frei von störendem Ballast. Ein weiteres Plus: Besteuerungsprobleme Selbständiger und die Problematik der Besteuerung internationaler Sozietäten werden ebenso behandelt wie die Kommentierung zum Verständigungsverfahren und zum besonderen Verfahren nach der EG-Schiedsstellenübereinkunft. Mit 51. Ergänzungslieferung Stand März 2023. 7.030 Seiten Kommentierung in 4 Ordnern. Loseblattausgabe. Ergänzungen erscheinen nach Bedarf. Online-Nutzung inklusive. Der Mindestbezugszeitraum beträgt 12 Monate. Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell. Aus dem Inhalt: Das Konzept des Kommentars in der Gesamtübersicht. Teil 1: Allgemeiner Teil – Grundlagen: Doppelbesteuerung. Ziele, Aufbau und Bedeutung der DBA. Doppelbesteuerungsabkommen, Völkerrecht und nationales Recht. Auslegung der DBA. Missbrauch von DBA. Qualifikationskonflikte. Besteuerung von Stock Options. Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter. Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten: Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern. Teil 4: Erbschaftsteuer-DBA: OECD-Musterabkommen und Bericht des OECD-Fiskalausschusses. Folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter sind enthalten: Österreich, Schweiz, USA. Teil 5: Anhang: Besonderheiten bei im Inland dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften – Steuererstattung, Steuerfreistellung. Besteuerung internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter. Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch. Englisch/Deutsch.
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DBA-Kommentar mit 12 Monaten Mindestbezug

DBA-Kommentar mit 12 Monaten Mindestbezug von Angelini,  Daniela, Bödecker,  Carsten, Dorfmüller,  Pia, Dziurdz,  Kasper, Fischer,  Hardy, Franke,  Lukas, Gebhardt,  Ronald, Geringer,  Stefanie, Goebel,  Alain, Gosch,  Dietmar, Grotherr,  Siegfried, Hagemann,  Tobias, Helm,  Sven, Hentschel,  Sven, Höppner,  LL.M.,  Horst-Dieter, Kahlenberg,  Christian, Kirchmayr-Schliesselberger,  Sabine, Kraft,  Cornelia, Kraft,  Gerhard, Kroppen,  Heinz-Klaus, Kubik,  Katharina, Langner,  Stella, Marchgraber,  Christopher, Martini,  Ruben, Oellerich,  Ingo, Rasch,  Stephan, Rehfeld,  Lars, Rolf,  Thomas, Seer,  Roman, Spilker,  Bettina, Staats,  Wendelin, Staccioli,  Guido, Stoeber,  Michael, Tumpel,  Julia, Valta,  Matthias
Mit dem DBA-Kommentar vermeiden Sie die nachteiligen Folgen einer Doppelbesteuerung für den Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Technologieverkehr und Personenverkehr. Der Kommentar bietet Ihnen einen Überblick über das nationale Steuerrecht zahlreicher Vertragsstaaten. Anhand einer Kommentierung des OECD-Musterabkommens werden Ihnen die grundlegenden Probleme erläutert. Abweichungen davon werden in den einzelnen Länder-DBA aufgezeigt. Dadurch wird eine unnötige Wiederholung zahlreicher Kommentierungen vermieden. Der Kommentar bleibt praktikabel, übersichtlich und frei von störendem Ballast. Ein weiteres Plus: Besteuerungsprobleme Selbständiger und die Problematik der Besteuerung internationaler Sozietäten werden ebenso behandelt wie die Kommentierung zum Verständigungsverfahren und zum besonderen Verfahren nach der EG-Schiedsstellenübereinkunft. Mit 51. Ergänzungslieferung Stand März 2023. 7.030 Seiten Kommentierung in 4 Ordnern. Loseblattausgabe. Ergänzungen erscheinen nach Bedarf. Online-Nutzung inklusive. Der Mindestbezugszeitraum beträgt 12 Monate. Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell. Aus dem Inhalt: Das Konzept des Kommentars in der Gesamtübersicht. Teil 1: Allgemeiner Teil – Grundlagen: Doppelbesteuerung. Ziele, Aufbau und Bedeutung der DBA. Doppelbesteuerungsabkommen, Völkerrecht und nationales Recht. Auslegung der DBA. Missbrauch von DBA. Qualifikationskonflikte. Besteuerung von Stock Options. Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter. Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten: Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern. Teil 4: Erbschaftsteuer-DBA: OECD-Musterabkommen und Bericht des OECD-Fiskalausschusses. Folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter sind enthalten: Österreich, Schweiz, USA. Teil 5: Anhang: Besonderheiten bei im Inland dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften – Steuererstattung, Steuerfreistellung. Besteuerung internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter. Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch. Englisch/Deutsch.
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Mit dem DBA-Kommentar vermeiden Sie die nachteiligen Folgen einer Doppelbesteuerung für den Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Technologieverkehr und Personenverkehr. Der Kommentar bietet Ihnen einen Überblick über das nationale Steuerrecht zahlreicher Vertragsstaaten. Anhand einer Kommentierung des OECD-Musterabkommens werden Ihnen die grundlegenden Probleme erläutert. Abweichungen davon werden in den einzelnen Länder-DBA aufgezeigt. Dadurch wird eine unnötige Wiederholung zahlreicher Kommentierungen vermieden. Der Kommentar bleibt praktikabel, übersichtlich und frei von störendem Ballast. Ein weiteres Plus: Besteuerungsprobleme Selbständiger und die Problematik der Besteuerung internationaler Sozietäten werden ebenso behandelt wie die Kommentierung zum Verständigungsverfahren und zum besonderen Verfahren nach der EG-Schiedsstellenübereinkunft. Mit 52. Ergänzungslieferung Stand März 2023. 7.030 Seiten Kommentierung in 4 Ordnern. Loseblattausgabe. Sie erhalten einmalig das Grundwerk (inkl. 90-Tage-Zugang zur Online-Version) ohne Ergänzungslieferungen. Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell. Aus dem Inhalt: Das Konzept des Kommentars in der Gesamtübersicht. Teil 1: Allgemeiner Teil – Grundlagen: Doppelbesteuerung. Ziele, Aufbau und Bedeutung der DBA. Doppelbesteuerungsabkommen, Völkerrecht und nationales Recht. Auslegung der DBA. Missbrauch von DBA. Qualifikationskonflikte. Besteuerung von Stock Options. Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter. Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten: Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern. Teil 4: Erbschaftsteuer-DBA: OECD-Musterabkommen und Bericht des OECD-Fiskalausschusses. Folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter sind enthalten: Österreich, Schweiz, USA. Teil 5: Anhang: Besonderheiten bei im Inland dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften – Steuererstattung, Steuerfreistellung. Besteuerung internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter. Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch. Englisch/Deutsch.
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Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) von Baumann,  Wolfgang, Krumm,  Marcel, Seer,  Roman
Im oft langjährigen Mandatsverhältnis erwerben sich Steuerberater einen besonderen Vertrauensbonus. Kaum jemand weiß so detailliert um die wirtschaftliche und persönliche Situation des Unternehmers und seines Unternehmens – und bietet sich so nachdrücklich für die qualifizierte Nachfolgeberatung an. Die renommierten Autoren und das DStI als Herausgeber unterstützen den Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.) und die am Erwerb dieser Spezialisierung Interessierten mit dem eigens dafür konzipierten Fachberater-Handbuch: Maßgeschneiderte Lösungen für alle Fragen der Planung, Gestaltung und Begleitung erfolgreicher Unternehmensnachfolge! Mit über 400 Fallbeispielen, Praxishinweisen und Formulierungsmustern – für optimale Beratungsergebnisse!
Aktualisiert: 2023-05-24
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DBA-Kommentar mit 12 Monaten Mindestbezug

DBA-Kommentar mit 12 Monaten Mindestbezug von Angelini,  Daniela, Bödecker,  Carsten, Dorfmüller,  Pia, Dziurdz,  Kasper, Fischer,  Hardy, Franke,  Lukas, Gebhardt,  Ronald, Geringer,  Stefanie, Goebel,  Alain, Gosch,  Dietmar, Grotherr,  Siegfried, Hagemann,  Tobias, Helm,  Sven, Hentschel,  Sven, Höppner,  LL.M.,  Horst-Dieter, Kahlenberg,  Christian, Kirchmayr-Schliesselberger,  Sabine, Kraft,  Cornelia, Kraft,  Gerhard, Kroppen,  Heinz-Klaus, Kubik,  Katharina, Langner,  Stella, Marchgraber,  Christopher, Martini,  Ruben, Oellerich,  Ingo, Rasch,  Stephan, Rehfeld,  Lars, Rolf,  Thomas, Seer,  Roman, Spilker,  Bettina, Staats,  Wendelin, Staccioli,  Guido, Stoeber,  Michael, Tumpel,  Julia, Valta,  Matthias
Mit dem DBA-Kommentar vermeiden Sie die nachteiligen Folgen einer Doppelbesteuerung für den Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Technologieverkehr und Personenverkehr. Der Kommentar bietet Ihnen einen Überblick über das nationale Steuerrecht zahlreicher Vertragsstaaten. Anhand einer Kommentierung des OECD-Musterabkommens werden Ihnen die grundlegenden Probleme erläutert. Abweichungen davon werden in den einzelnen Länder-DBA aufgezeigt. Dadurch wird eine unnötige Wiederholung zahlreicher Kommentierungen vermieden. Der Kommentar bleibt praktikabel, übersichtlich und frei von störendem Ballast. Ein weiteres Plus: Besteuerungsprobleme Selbständiger und die Problematik der Besteuerung internationaler Sozietäten werden ebenso behandelt wie die Kommentierung zum Verständigungsverfahren und zum besonderen Verfahren nach der EG-Schiedsstellenübereinkunft. Mit 51. Ergänzungslieferung Stand März 2023. 7.030 Seiten Kommentierung in 4 Ordnern. Loseblattausgabe. Ergänzungen erscheinen nach Bedarf. Online-Nutzung inklusive. Der Mindestbezugszeitraum beträgt 12 Monate. Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell. Aus dem Inhalt: Das Konzept des Kommentars in der Gesamtübersicht. Teil 1: Allgemeiner Teil – Grundlagen: Doppelbesteuerung. Ziele, Aufbau und Bedeutung der DBA. Doppelbesteuerungsabkommen, Völkerrecht und nationales Recht. Auslegung der DBA. Missbrauch von DBA. Qualifikationskonflikte. Besteuerung von Stock Options. Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter. Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten: Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern. Teil 4: Erbschaftsteuer-DBA: OECD-Musterabkommen und Bericht des OECD-Fiskalausschusses. Folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter sind enthalten: Österreich, Schweiz, USA. Teil 5: Anhang: Besonderheiten bei im Inland dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften – Steuererstattung, Steuerfreistellung. Besteuerung internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter. Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch. Englisch/Deutsch.
Aktualisiert: 2023-05-22
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DBA-Kommentar ohne Fortsetzungsbezug von Dorfmüller,  Pia, Fischer,  Hardy, Gosch,  Dietmar, Grotherr,  Siegfried, Hagemann,  Tobias, Höppner,  LL.M.,  Horst-Dieter, Kahlenberg,  Christian, Kraft,  Cornelia, Kraft,  Gerhard, Kroppen,  Heinz-Klaus, Martini,  Ruben, Oellerich,  Ingo, Rasch,  Stephan, Rehfeld,  Lars, Rolf,  Thomas, Seer,  Roman
Mit dem DBA-Kommentar vermeiden Sie die nachteiligen Folgen einer Doppelbesteuerung für den Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Technologieverkehr und Personenverkehr. Der Kommentar bietet Ihnen einen Überblick über das nationale Steuerrecht zahlreicher Vertragsstaaten. Anhand einer Kommentierung des OECD-Musterabkommens werden Ihnen die grundlegenden Probleme erläutert. Abweichungen davon werden in den einzelnen Länder-DBA aufgezeigt. Dadurch wird eine unnötige Wiederholung zahlreicher Kommentierungen vermieden. Der Kommentar bleibt praktikabel, übersichtlich und frei von störendem Ballast. Ein weiteres Plus: Besteuerungsprobleme Selbständiger und die Problematik der Besteuerung internationaler Sozietäten werden ebenso behandelt wie die Kommentierung zum Verständigungsverfahren und zum besonderen Verfahren nach der EG-Schiedsstellenübereinkunft. Mit 52. Ergänzungslieferung Stand März 2023. 7.030 Seiten Kommentierung in 4 Ordnern. Loseblattausgabe. Sie erhalten einmalig das Grundwerk (inkl. 90-Tage-Zugang zur Online-Version) ohne Ergänzungslieferungen. Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell. Aus dem Inhalt: Das Konzept des Kommentars in der Gesamtübersicht. Teil 1: Allgemeiner Teil – Grundlagen: Doppelbesteuerung. Ziele, Aufbau und Bedeutung der DBA. Doppelbesteuerungsabkommen, Völkerrecht und nationales Recht. Auslegung der DBA. Missbrauch von DBA. Qualifikationskonflikte. Besteuerung von Stock Options. Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter. Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten: Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern. Teil 4: Erbschaftsteuer-DBA: OECD-Musterabkommen und Bericht des OECD-Fiskalausschusses. Folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter sind enthalten: Österreich, Schweiz, USA. Teil 5: Anhang: Besonderheiten bei im Inland dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften – Steuererstattung, Steuerfreistellung. Besteuerung internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter. Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch. Englisch/Deutsch.
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Mit dem DBA-Kommentar vermeiden Sie die nachteiligen Folgen einer Doppelbesteuerung für den Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Technologieverkehr und Personenverkehr. Der Kommentar bietet Ihnen einen Überblick über das nationale Steuerrecht zahlreicher Vertragsstaaten. Anhand einer Kommentierung des OECD-Musterabkommens werden Ihnen die grundlegenden Probleme erläutert. Abweichungen davon werden in den einzelnen Länder-DBA aufgezeigt. Dadurch wird eine unnötige Wiederholung zahlreicher Kommentierungen vermieden. Der Kommentar bleibt praktikabel, übersichtlich und frei von störendem Ballast. Ein weiteres Plus: Besteuerungsprobleme Selbständiger und die Problematik der Besteuerung internationaler Sozietäten werden ebenso behandelt wie die Kommentierung zum Verständigungsverfahren und zum besonderen Verfahren nach der EG-Schiedsstellenübereinkunft. Mit 51. Ergänzungslieferung Stand März 2023. 7.030 Seiten Kommentierung in 4 Ordnern. Loseblattausgabe. Ergänzungen erscheinen nach Bedarf. Online-Nutzung inklusive. Der Mindestbezugszeitraum beträgt 12 Monate. Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell. Aus dem Inhalt: Das Konzept des Kommentars in der Gesamtübersicht. Teil 1: Allgemeiner Teil – Grundlagen: Doppelbesteuerung. Ziele, Aufbau und Bedeutung der DBA. Doppelbesteuerungsabkommen, Völkerrecht und nationales Recht. Auslegung der DBA. Missbrauch von DBA. Qualifikationskonflikte. Besteuerung von Stock Options. Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter. Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten: Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern. Teil 4: Erbschaftsteuer-DBA: OECD-Musterabkommen und Bericht des OECD-Fiskalausschusses. Folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter sind enthalten: Österreich, Schweiz, USA. Teil 5: Anhang: Besonderheiten bei im Inland dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften – Steuererstattung, Steuerfreistellung. Besteuerung internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter. Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch. Englisch/Deutsch.
Aktualisiert: 2023-05-16
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DBA-Kommentar mit 12 Monaten Mindestbezug

DBA-Kommentar mit 12 Monaten Mindestbezug von Angelini,  Daniela, Bödecker,  Carsten, Dorfmüller,  Pia, Dziurdz,  Kasper, Fischer,  Hardy, Franke,  Lukas, Gebhardt,  Ronald, Geringer,  Stefanie, Goebel,  Alain, Gosch,  Dietmar, Grotherr,  Siegfried, Hagemann,  Tobias, Helm,  Sven, Hentschel,  Sven, Höppner,  LL.M.,  Horst-Dieter, Kahlenberg,  Christian, Kirchmayr-Schliesselberger,  Sabine, Kraft,  Cornelia, Kraft,  Gerhard, Kroppen,  Heinz-Klaus, Kubik,  Katharina, Langner,  Stella, Marchgraber,  Christopher, Martini,  Ruben, Oellerich,  Ingo, Rasch,  Stephan, Rehfeld,  Lars, Rolf,  Thomas, Seer,  Roman, Spilker,  Bettina, Staats,  Wendelin, Staccioli,  Guido, Stoeber,  Michael, Tumpel,  Julia, Valta,  Matthias
Mit dem DBA-Kommentar vermeiden Sie die nachteiligen Folgen einer Doppelbesteuerung für den Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Technologieverkehr und Personenverkehr. Der Kommentar bietet Ihnen einen Überblick über das nationale Steuerrecht zahlreicher Vertragsstaaten. Anhand einer Kommentierung des OECD-Musterabkommens werden Ihnen die grundlegenden Probleme erläutert. Abweichungen davon werden in den einzelnen Länder-DBA aufgezeigt. Dadurch wird eine unnötige Wiederholung zahlreicher Kommentierungen vermieden. Der Kommentar bleibt praktikabel, übersichtlich und frei von störendem Ballast. Ein weiteres Plus: Besteuerungsprobleme Selbständiger und die Problematik der Besteuerung internationaler Sozietäten werden ebenso behandelt wie die Kommentierung zum Verständigungsverfahren und zum besonderen Verfahren nach der EG-Schiedsstellenübereinkunft. Mit 51. Ergänzungslieferung Stand März 2023. 7.030 Seiten Kommentierung in 4 Ordnern. Loseblattausgabe. Ergänzungen erscheinen nach Bedarf. Online-Nutzung inklusive. Der Mindestbezugszeitraum beträgt 12 Monate. Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell. Aus dem Inhalt: Das Konzept des Kommentars in der Gesamtübersicht. Teil 1: Allgemeiner Teil – Grundlagen: Doppelbesteuerung. Ziele, Aufbau und Bedeutung der DBA. Doppelbesteuerungsabkommen, Völkerrecht und nationales Recht. Auslegung der DBA. Missbrauch von DBA. Qualifikationskonflikte. Besteuerung von Stock Options. Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter. Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten: Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern. Teil 4: Erbschaftsteuer-DBA: OECD-Musterabkommen und Bericht des OECD-Fiskalausschusses. Folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter sind enthalten: Österreich, Schweiz, USA. Teil 5: Anhang: Besonderheiten bei im Inland dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften – Steuererstattung, Steuerfreistellung. Besteuerung internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter. Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch. Englisch/Deutsch.
Aktualisiert: 2023-05-08
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Körperschaften im Steuerrecht – Festschrift für Nikolaus Zorn

Körperschaften im Steuerrecht – Festschrift für Nikolaus Zorn von Achatz,  Markus, Beiser,  Reinhold, Bieber,  Thomas, Bodis,  Andrei, Büsser,  Susanne, Drüen,  Klaus-Dieter, Dziurdz,  Kasper, Ebner,  Andrea, Ehrke-Rabel,  Tina, Fellinger,  Michaela, Fraberger,  Friedrich, Gosch,  Dietmar, Hammerl,  Christian, Heinrich,  Johannes, Hirschler,  Klaus, Hohenwarter-Mayr,  Daniela, Kirchmayr-Schliesselberger,  Sabine, Kofler,  Georg, Kohlbacher,  Claus, Kühbacher,  Thomas, Lachmayer,  Edeltraud, Lang,  Michael, Mayr,  Gunter, Novak,  Franz, Pülzl,  Peter, Reiner,  Birgit, Reiner,  Jürgen, Rief,  Roland, Rimböck,  Alexander, Schellmann,  Gottfried, Schlager,  Christoph, Schön,  Wolfgang, Seer,  Roman, Staringer,  Claus, Sulz,  Gottfried, Sutter,  Franz Philipp, Torggler,  Ulrich, Tumpel,  Michael, Urnik,  Sabine, Walder,  Gerold, Walter,  Thomas, Weber-Grellet,  Heinrich, Wellinger,  Günter, Wisiak,  Barbara, Zöchling,  Hans
Körperschaften im internationalen Steuerrecht
Aktualisiert: 2023-04-13
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Einkommensteuergesetz (EStG)

Einkommensteuergesetz (EStG) von Avvento,  Christina, Beckerath,  Hans-Jochem von, Bleschik,  Sascha, Bode,  Walter, Eisgruber,  Thomas, Fischer,  Peter, Gosch,  Dietmar, Hamacher,  Stephan, Jachmann-Michel,  Monika, Kirchhof,  Paul, Kirchhof/Seer, Knaupp,  Friederike, Krumm,  Marcel, Kube,  Hanno, Mellinghoff,  Rudolf, Oertel,  Eva, Pfirrmann,  Volker, Reddig,  Jens, Schindler,  Frank, Seer,  Roman, Seiler,  Christian, Stellmacher,  Martina
Sich steuerkonform zu verhalten – auch bei hochkomplexen Sachverhalten oder Themen wie E-Geld und Kryptowährungen – dabei hilft der Kirchhof/Seer den Beratern der Steuerpflichtigen. Der prominente Begründer des EStG-Kommentars aus der Blauen Reihe, Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof, Herausgeber Prof. Dr. Roman Seer und das 20-köpfige Autorenteam bieten in der Neuauflage eine Fülle lohnender und praxisnaher Lösungsansätze zu allen EStG-Änderungen. Darunter das 3. Corona-Steuerhilfe-Gesetz, das Fondsstandortgesetz mit der Steuerbegünstigung von Mitarbeiterbeteiligungen, das ATAD-Umsetzungsgesetz oder das KöMoG (Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts) mit seinen einkommensteuerlichen Konsequenzen. Neu und aus einer Hand bearbeitet sind der durch das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG) geänderte § 20 EStG und die §§ 43 bis 45e EStG: eine besonders wertvolle Lektüre für Banken, denen die Gleichmäßigkeit des Kapitalertragsteuerabzugs obliegt. Die bessere Wahl Wenn viel Geld auf dem Spiel steht, lohnt sich immer ein zweiter vertiefter Blick auf den Sachverhalt, um keine Fehler zu machen und bei jedem Thema jeweils die beste Argumentation zu finden. Mit dem Kirchhof/Seer wird das Nachschlagen zum Vergnügen, denn alle Lösungsansätze sind praxisnah ausformuliert. So überzeugen Sie Ihre Mandanten ebenso wie Ihre Kollegen oder Gegner. Alle Fragen des Einkommensteuerrechts werden wissenschaftlich fundiert und praxisrelevant gewichtet beantwortet. Auch zu allen neuen Entwicklungen gibt der Kommentar überzeugende Empfehlungen. Glänzend aktuell Ständige Weiterentwicklung ist das Markenzeichen der lesefreundlichen Großkommentar-Alternative aus der Blauen Reihe von Otto Schmidt. Wie immer wertet auch die neue Auflage wieder die höchstrichterliche Rechtsprechung und die Verwaltungspraxis systematisch aus und leitet verlässliche Gestaltungsvorschläge und Empfehlungen daraus ab. Arbeitshilfe für Anspruchsvolle Ideal geeignet ist das Werk für spezialisierte Praktiker aus Steuerberatung und Rechtsberatung sowie Unternehmenssteuerabteilungen. Mit allen Änderungsgesetzen Die 21. Auflage deckt sämtliche neuen EStG-Änderungen bis hin zur Änderung des Gesetzes zur Reform des Vormundschaftsrechts und Betreuungsrechts ab. Wesentliche Änderungen des Ertragsteuergesetzes werden besonders eingehend berücksichtigt. Fondsstandortgesetz mit Unternehmensbeteiligungen Fundiert kommentiert ist der neue § 19a EStG, der Vermögensbeteiligungen an Start-up-Unternehmen steuerlich begünstigt und so der Mitarbeiterbindung dient. ATAD-Umsetzungsgesetz Ausführlich und im Detail wird die im Zuge des ATADUmsG (Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtline) geänderte finale Fassung des § 4k EStG zur Beseitigung von Besteuerungsinkongruenzen bei hybriden Gestaltungen erläutert. 3. Corona-Steuerhilfegesetz Lösungsansätze liefert das Werk zur nochmaligen Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags für die Jahre 2020 und 2021 und weiteren Fragen des Gesetzes. KöMoG Das neue Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts und seine einkommensteuerlichen Auswirkungen werden von Prof. Dr. Marcel Krumm zentral in der Kommentierung zu § 15 EStG erläutert. Erweiterung des Werkes Zu den wichtigen Neuerungen der 21. Auflage gehören alle Vorschriften rund um die Besteuerung der Kapitaleinkünfte. Unter dem Eindruck des AbzStEntModG (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz) wurden die relevanten Kommentierungen neu bearbeitet und stark erweitert. Sowohl der durch das AbzStEntModG geänderte § 20 EStG zu Einkünften aus Kapitalvermögen als auch die §§ 43 bis 45e EStG zum Kapitalertragsteuerabzug werden in der Neuauflage von Dr. Sascha Bleschick, Richter am FG, kommentiert. Die präzisen Erläuterungen tragen besonders den Bedürfnissen der Banken nach klarer Einordnung Rechnung, wenn es darum geht, trotz komplexer Sachverhalte (E-Geld, Kryptowährungen, internationale Finanzströme und Weiteres) die Gleichmäßigkeit der Kapitalertragsbesteuerung sicherzustellen. Großer Name, hohe Kompetenz Der prominente Begründer des EStG Kommentars, Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof, und Herausgeber Prof. Dr. Roman Seer gehören zu den einflussreichsten Steuer- und Verfassungsrechtlern Deutschlands. Dank ihnen löst der Kommentar seinen Anspruch ein, ein Kompass im Einkommensteuerrecht zu sein. Die Autorinnen und Autoren kommen aus verantwortungsvollen Posten in Wissenschaft, Justiz und Verwaltung.
Aktualisiert: 2023-01-18
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Fallbuch Steuerrecht

Fallbuch Steuerrecht von Marquardsen,  Maria, Ortwald,  Dominik, Seer,  Roman
Das neue Fallbuch für Studierende als Ergänzung zum großen Lehrbuch „Tipke/Lang, Steuerrecht“: 20 anspruchsvolle Übungsfälle zu klassischen Klausurthemen im Steuerrecht, jeweils mit Nennung der Schwerpunkte, der Arbeitszeit und des Schwierigkeitsgrades. Übersichtliche und verständliche Lösungen mit vielen Hinweisen und Alternativlösungen, erstellt von erfahrenen Prüfern der Ruhr-Universität Bochum.
Aktualisiert: 2022-02-16
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Einkommensteuergesetz (EStG)

Einkommensteuergesetz (EStG) von Avvento,  Christina, Beckerath,  Hans-Jochem von, Bleschik,  Sascha, Bode,  Walter, Eisgruber,  Thomas, Fischer,  Peter, Gosch,  Dietmar, Hamacher,  Stephan, Jachmann-Michel,  Monika, Kirchhof,  Paul, Knaupp,  Friederike, Krumm,  Marcel, Kube,  Hanno, Mellinghoff,  Rudolf, Oertel,  Eva, Pfirrmann,  Volker, Reddig,  Jens, Schindler,  Frank, Seer,  Roman, Seiler,  Christian, Stellmacher,  Martina
Der im März erscheinende Kommentar bietet eine systematische, konzentrierte und praxisgerechte Kommentierung des Einkommensteuergesetzes. Kommentiert werden die für den Veranlagungszeitraum 2020 geltenden Vorschriften und die Vorschriften für die laufende Beratung in 2021. Nach den zahlreichen Änderungen im Jahr 2020 u.a. durch das Jahressteuergesetz 2020 und das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz, das die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sowohl bei den Bürgern als auch den Unternehmen abfedern und Unternehmen zur Förderung ihrer wirtschaftlichen Erholung mit gezielten Maßnahmen unterstützen soll, erhält der Benutzer die notwendigen Hinweise und Empfehlungen für eine erfolgreiche Mandantenberatung und Steuergestaltung. Ausgewertet werden insbesondere höchstrichterliche Rechtsprechung, Verwaltungspraxis und einschlägige Literatur, die für die Beratung vorrangig von Interesse sind. Zu Beginn einer Kommentierung werden zunächst Grundaussagen der Vorschrift und der systematische Zusammenhang erläutert. Anschließend folgt die Kommentierung des Regelungsgehalts der Norm in strenger Anlehnung an den Aufbau der Vorschrift. Einzelfälle werden in zahlreichen ABCs bei den jeweiligen Vorschriften nachgewiesen.
Aktualisiert: 2022-03-21
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Steuerrecht

Steuerrecht von Englisch,  Joachim, Hennrichs,  Joachim, Hey,  Johanna, Lang,  Joachim, Seer,  Roman, Tipke,  Klaus
Strukturen verstehen und Neuerungen sofort anwenden können – das gelingt mit dem Tipke/Lang als systematischem Lehrbuch und Nachschlagewerk für alle Steuerarten, Verfahren und aktuellen Themen. Buchstäblich systemrelevante Rechtsänderungen sind in der Neuauflage eingearbeitet – wie immer tiefgründig und mit Verweisen, die die logischen Zusammenhänge sichtbar machen. Darunter die Grundsteuerreform, die finanzverfassungsrechtlichen Änderungen des Grundgesetzes, der Datenschutz im Besteuerungsverfahren, das Brexit-Steuerbegleitgesetz, die COVID19-Steuerhilfegesetze und Vieles mehr. Der Klassiker im Steuerrecht Der Handbuchklassiker erläutert tiefgründig die Steuerrechtsordnung, die Steuerarten und Steuerverfahren und die logische Struktur des Steuerrechts. Das Werk auf einen Blick -Alle Steuerarten, u.a. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Grundsteuer -Unternehmensbesteuerung und Unternehmensbewertung -Verfahrensrecht, Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht Der Nutzen -Effektives Studium und schnelles Einarbeiten in neue Steuerrechtsgebiete -Nachschlagen von Spezialproblemen und methodische Lösungsansätze Umfassende Aktualisierung So viel Änderungsbedarf gibt es selten – in der 24. Auflage des Tipke/Lang sind alle Neuerungen so ideal aufbereitet, dass Sie sofort damit arbeiten können. Neue und weiterentwickelte Themen -COVID19-Steuerhilfegesetze, neue Vorschriften und COVID19-Auswirkungen auf Steuerverfahren und Steuerstrafverfahren -EU-DSGVO Datenschutz im Besteuerungsverfahren -Neue Steuersätze in der Umsatzsteuer -Änderung der Finanzverfassung im Grundgesetz -Grundsteuerreform mit Abweichungsklausel für die Ländergesetzgebung -Umstrukturierungen bei Mitunternehmerschaften -Gewerbesteuer und Umwandlungssteuerrecht Neue Vorschriften Erbschaftsteuerrichtlinien und Erbschaftsteuerhinweise 2019, Elektromobilität, 2. Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU, Brexit-Steuerbegleitgesetz, Familienentlastungsgesetz Die Autoren Den gut verständlichen Erläuterungen des hochkarätigen Autorenquartetts können Sie sich bedenkenlos anvertrauen.
Aktualisiert: 2023-02-28
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Steuerrecht

Steuerrecht von Englisch,  Joachim, Hennrichs,  Joachim, Hey,  Johanna, Lang,  Joachim, Seer,  Roman, Tipke,  Klaus
Strukturen verstehen und Neuerungen sofort anwenden können – das gelingt mit dem Tipke/Lang als systematischem Lehrbuch und Nachschlagewerk für alle Steuerarten, Verfahren und aktuellen Themen. Buchstäblich systemrelevante Rechtsänderungen sind in der Neuauflage eingearbeitet – wie immer tiefgründig und mit Verweisen, die die logischen Zusammenhänge sichtbar machen. Darunter die Grundsteuerreform, die finanzverfassungsrechtlichen Änderungen des Grundgesetzes, der Datenschutz im Besteuerungsverfahren, das Brexit-Steuerbegleitgesetz, die COVID19-Steuerhilfegesetze und Vieles mehr. Der Klassiker im Steuerrecht Der Handbuchklassiker erläutert tiefgründig die Steuerrechtsordnung, die Steuerarten und Steuerverfahren und die logische Struktur des Steuerrechts. Das Werk auf einen Blick -Alle Steuerarten, u.a. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Grundsteuer -Unternehmensbesteuerung und Unternehmensbewertung -Verfahrensrecht, Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht Der Nutzen -Effektives Studium und schnelles Einarbeiten in neue Steuerrechtsgebiete -Nachschlagen von Spezialproblemen und methodische Lösungsansätze Umfassende Aktualisierung So viel Änderungsbedarf gibt es selten – in der 24. Auflage des Tipke/Lang sind alle Neuerungen so ideal aufbereitet, dass Sie sofort damit arbeiten können. Neue und weiterentwickelte Themen -COVID19-Steuerhilfegesetze, neue Vorschriften und COVID19-Auswirkungen auf Steuerverfahren und Steuerstrafverfahren -EU-DSGVO Datenschutz im Besteuerungsverfahren -Neue Steuersätze in der Umsatzsteuer -Änderung der Finanzverfassung im Grundgesetz -Grundsteuerreform mit Abweichungsklausel für die Ländergesetzgebung -Umstrukturierungen bei Mitunternehmerschaften -Gewerbesteuer und Umwandlungssteuerrecht Neue Vorschriften Erbschaftsteuerrichtlinien und Erbschaftsteuerhinweise 2019, Elektromobilität, 2. Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU, Brexit-Steuerbegleitgesetz, Familienentlastungsgesetz Die Autoren Den gut verständlichen Erläuterungen des hochkarätigen Autorenquartetts können Sie sich bedenkenlos anvertrauen.
Aktualisiert: 2022-02-12
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Internationales Steuerverfahrensrecht

Internationales Steuerverfahrensrecht von Seer,  Roman
Wie wohl in keinem anderen Bereich des internationalen Steuerrechts lässt sich im letzten Jahrzehnt eine so dynamische Entwicklung verzeichnen wie im Recht des grenzüberschreitenden Informationsaustausches. Es reicht nicht mehr aus, den Text des Art. 26 OECD-MA zu kommentieren. Vielmehr ist die Vorschrift in den Kanon unionsrechtlicher und multinationaler Regelungen zu stellen. Deshalb informiert diese Kommentierung auch über alle anderen relevanten Rechtsgrundlagen zu einem globalen Informationsaustausch wie die jüngsten Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie 2018/822/EU (DAC 6, gültig ab 1.7.2020) sowie die jüngsten multinationalen Abkommen, denen mittlerweile eine Fülle von Staaten weltweit beigetreten sind. Deren Inhalte werden unter Auswertung auch internationaler englischsprachiger Literatur in ihrem Zusammenwirken und der Konkurrenz zu Art. 26 OECD-MA dargestellt. Ein einführender Gesamtüberblick erleichtert dem Leser den Einstieg in die hochkomplexe Rechtsmaterie. Diese für die Informationshilfe skizzierte globale Entwicklung findet ihre Fortsetzung in der grenzüberschreitenden Vollstreckung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis. Vermehrt werden dazu in den DBA bilaterale Rechtsgrundlagen nach dem Muster des Art. 27 OECD-MA ausverhandelt. Einen wesentlichen Schritt zu einem europäischen Steuerverwaltungsraum stellt die Beitreibungsrichtline 2010/24/EU dar. Sie garantiert innerhalb der EU, dass die Mitgliedstaaten ausländische Steuervollstreckungstitel anderer Mitgliedstaaten zugunsten des jeweils anderen Mitgliedstaats zwangsweise durchsetzen. Die Kommentierung des Art. 27 OECD-MA behandelt daher nicht nur den Regelungsgehalt, sondern gerade auch der EU-Beitreibungsrichtlinie unter Reflektion der damit verbundenen Probleme und der jüngsten Rechtsprechungsentwicklung der Finanzgerichtsbarkeit und des EuGH. Schließlich wird mit Blick auf Drittstaaten die Relevanz des multinationalen Amtshilfeabkommens aufgezeigt. Inhaltsverzeichnis: Vorwort Artikel 26: Informationsaustausch A. Kommentar des OECD-Fiskalausschusses B. Erläuterungen C. Weitere Rechtsquellen des internationalen Informationsaustausches D. Anhang Artikel 27: Amtshilfe bei der Erhebung von Steuern A. Kommentar des OECD-Fiskalausschusses B. Erläuterungen C. Weitere Rechtsquellen zwischenstaatlicher Beitreibungshilfe D. Anhang
Aktualisiert: 2022-03-04
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