EMRK Europäische Menschenrechtskonvention

EMRK Europäische Menschenrechtskonvention von Meyer-Ladewig,  Jens, Nettesheim,  Martin, von Raumer,  Stefan
Der Handkommentar zur EMRK ist meinungsprägend, wenn es um den effektiven Grundrechtsschutz durch eine präzise Interpretation der Europäischen Menschenrechtskonvention geht. Sämtliche Artikel der EMRK einschließlich der Protokolle werden an der Spruchpraxis des EGMR orientiert erläutert. Die prozessuale Durchsetzung der Konvention wird immer mit in den Blick genommen, mit Hinweisen für die Antragsformulierung und Beispielen aus der EGMR-Spruchpraxis. Die 5. Auflage berücksichtigt auf dem neuesten Stand die Änderungen durch das 15. Zusatzprotokoll zur Gewährleistung der Effizienz des EGMR und die aktuelle Spruchpraxis des Straßburger Gerichtshofs, insbesondere wichtige Entscheidungen in den Bereichen Sicherungsverwahrung, Sterbehilfe und Asyl. Weitere Schwerpunkte: Das Verhältnis der EMRK zu den Gewährleistungen des Grundgesetzes und der EU-Grundrechtecharta Die Bedeutung der Konvention für das Migrationsrecht Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Pandemie (Corona-Impfpflicht) Klimaschutzklagen Die Herausgeber Dr. Jens Meyer-Ladewig war federführend an der Konventionsumsetzung in Deutschland beteiligt, Bevollmächtigter der Bundesregierung in Verfahren vor dem EGMR sowie Vorsitzender des Lenkungsausschusses für Menschenrechte des Europarats. Prof. Dr. Martin Nettesheim lehrt Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht und Völkerrecht an der Universität Tübingen. RA Stefan von Raumer ist spezialisiert auf das Recht der EMRK und Vorsitzender des Ausschusses Menschenrechte des Deutschen Anwaltvereins. Die Autorinnen und Autoren Dr. Frauke Albrecht, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Berlin | Dr. Kathrin Brunozzi, Richterin am Kammergericht, Berlin | ehem. Prof. Dr. Birgit Daiber, LL.M. Eur., Wien | Dr. Dirk Diehm, LL.M. Eur., Richter am Oberlandesgericht, Bamberg | RA Dr. Björn P. Ebert, Stuttgart | Hugo Fuentes, MSc. (LSE), Ass. iur., Brüssel | Prof. Dr. Felix Hanschmann, Bucerius Law School, Hamburg | Prof. Dr. Sönke Gerhold, Universität Bremen | Prof. Dr. Stefan Harrendorf, Universität Greifswald | Dr. Bertold Huber, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht a.D., Frankfurt a. M. | RA Prof. Dr. Stefan König, FAStrafR, Berlin | AR a.Z. PD Dr. Andreas Kulick, LL.M. (NYU), Universität Tübingen | AR a.Z. PD Dr. Roman Lehner, Universität Göttingen | RA Dr. Matthias Lehnert, Leipzig/Berlin | Axel Müller-Elschner, Rechtsreferent, Kanzlei des EGMR, Straßburg | Dr. Stephan Neidhardt, Maître en droit, LL.M. (Paris I/Köln), Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht, Karlsruhe | Prof. Dr. Martin Nettesheim, Universität Tübingen | Prof. Dr. Birgit Peters, LL.M. (London), Universität Trier | RA Stefan von Raumer, Berlin | Dr. Denise Renger, Bundesministerium der Justiz, Berlin | Dr. Christiane Schmaltz, LL.M. (Univ. of Virg.), Richterin am Bundesgerichtshof, Karlsruhe | RAin Lea Voigt, FAinStrafR, Bremen
Aktualisiert: 2023-06-16
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EMRK Europäische Menschenrechtskonvention

EMRK Europäische Menschenrechtskonvention von Meyer-Ladewig,  Jens, Nettesheim,  Martin, von Raumer,  Stefan
Der Handkommentar zur EMRK ist meinungsprägend, wenn es um den effektiven Grundrechtsschutz durch eine präzise Interpretation der Europäischen Menschenrechtskonvention geht. Sämtliche Artikel der EMRK einschließlich der Protokolle werden an der Spruchpraxis des EGMR orientiert erläutert. Die prozessuale Durchsetzung der Konvention wird immer mit in den Blick genommen, mit Hinweisen für die Antragsformulierung und Beispielen aus der EGMR-Spruchpraxis. Die 5. Auflage berücksichtigt auf dem neuesten Stand die Änderungen durch das 15. Zusatzprotokoll zur Gewährleistung der Effizienz des EGMR und die aktuelle Spruchpraxis des Straßburger Gerichtshofs, insbesondere wichtige Entscheidungen in den Bereichen Sicherungsverwahrung, Sterbehilfe und Asyl. Weitere Schwerpunkte: Das Verhältnis der EMRK zu den Gewährleistungen des Grundgesetzes und der EU-Grundrechtecharta Die Bedeutung der Konvention für das Migrationsrecht Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Pandemie (Corona-Impfpflicht) Klimaschutzklagen Die Herausgeber Dr. Jens Meyer-Ladewig war federführend an der Konventionsumsetzung in Deutschland beteiligt, Bevollmächtigter der Bundesregierung in Verfahren vor dem EGMR sowie Vorsitzender des Lenkungsausschusses für Menschenrechte des Europarats. Prof. Dr. Martin Nettesheim lehrt Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht und Völkerrecht an der Universität Tübingen. RA Stefan von Raumer ist spezialisiert auf das Recht der EMRK und Vorsitzender des Ausschusses Menschenrechte des Deutschen Anwaltvereins. Die Autorinnen und Autoren Dr. Frauke Albrecht, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Berlin | Dr. Kathrin Brunozzi, Richterin am Kammergericht, Berlin | ehem. Prof. Dr. Birgit Daiber, LL.M. Eur., Wien | Dr. Dirk Diehm, LL.M. Eur., Richter am Oberlandesgericht, Bamberg | RA Dr. Björn P. Ebert, Stuttgart | Hugo Fuentes, MSc. (LSE), Ass. iur., Brüssel | Prof. Dr. Felix Hanschmann, Bucerius Law School, Hamburg | Prof. Dr. Sönke Gerhold, Universität Bremen | Prof. Dr. Stefan Harrendorf, Universität Greifswald | Dr. Bertold Huber, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht a.D., Frankfurt a. M. | RA Prof. Dr. Stefan König, FAStrafR, Berlin | AR a.Z. PD Dr. Andreas Kulick, LL.M. (NYU), Universität Tübingen | AR a.Z. PD Dr. Roman Lehner, Universität Göttingen | RA Dr. Matthias Lehnert, Leipzig/Berlin | Axel Müller-Elschner, Rechtsreferent, Kanzlei des EGMR, Straßburg | Dr. Stephan Neidhardt, Maître en droit, LL.M. (Paris I/Köln), Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht, Karlsruhe | Prof. Dr. Martin Nettesheim, Universität Tübingen | Prof. Dr. Birgit Peters, LL.M. (London), Universität Trier | RA Stefan von Raumer, Berlin | Dr. Denise Renger, Bundesministerium der Justiz, Berlin | Dr. Christiane Schmaltz, LL.M. (Univ. of Virg.), Richterin am Bundesgerichtshof, Karlsruhe | RAin Lea Voigt, FAinStrafR, Bremen
Aktualisiert: 2023-06-16
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Grundgesetz

Grundgesetz von Badura,  Peter, Butzer,  Hermann, Calliess,  Christian, Dederer,  Hans-Georg, Depenheuer,  Otto, Dürig,  Günter, Durner,  Wolfgang, Epping,  Volker, Fabio,  Udo Di, Gärditz,  Klaus F., Giegerich,  Thomas, Grabenwarter,  Christoph, Gröpl,  Christoph, Grzeszick,  Bernd, Herdegen,  Matthias, Herzog,  Roman, Hillgruber,  Christian, Ibler,  Martin, Jachmann-Michel,  Monika, Kersten,  Jens, Kirchhof,  Ferdinand, Kirchhof,  Paul, Klein,  Hans H., Korioth,  Stefan, Kube,  Hanno, Langenfeld,  Christine, Maunz,  Theodor, Mehde,  Veith, Möstl,  Markus, Müller-Terpitz,  Ralf, Nettesheim,  Martin, Papier,  Hans Jürgen, Randelzhofer,  Albrecht, Remmert,  Barbara, Schmidt-Aßmann,  Eberhard, Scholz,  Rupert, Schwarz,  Kyrill-Alexander, Seiler,  Christian, Shirvani,  Foroud, Uhle,  Arnd, Walter,  Christian
Zum Grundwerk Der "Dürig/Herzog/Scholz" ist der führende Kommentar zum Grundgesetz. Er hat in der verfassungsrechtlichen Literatur von Anfang an eine herausragende Rolle gespielt und die Praxis, insbesondere die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, stark beeinflusst. Zielgruppe Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Referendarinnen und Referendare, Studierende, Rechtswissenschaft, Bibliotheken.
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Grundgesetz

Grundgesetz von Badura,  Peter, Butzer,  Hermann, Calliess,  Christian, Dederer,  Hans-Georg, Depenheuer,  Otto, Dürig,  Günter, Durner,  Wolfgang, Epping,  Volker, Fabio,  Udo Di, Gärditz,  Klaus F., Giegerich,  Thomas, Grabenwarter,  Christoph, Gröpl,  Christoph, Grzeszick,  Bernd, Herdegen,  Matthias, Herzog,  Roman, Hillgruber,  Christian, Ibler,  Martin, Jachmann-Michel,  Monika, Kersten,  Jens, Kirchhof,  Ferdinand, Kirchhof,  Paul, Klein,  Hans H., Korioth,  Stefan, Kube,  Hanno, Langenfeld,  Christine, Maunz,  Theodor, Mehde,  Veith, Möstl,  Markus, Müller-Terpitz,  Ralf, Nettesheim,  Martin, Papier,  Hans Jürgen, Randelzhofer,  Albrecht, Remmert,  Barbara, Schmidt-Aßmann,  Eberhard, Scholz,  Rupert, Schwarz,  Kyrill-Alexander, Seiler,  Christian, Shirvani,  Foroud, Uhle,  Arnd, Walter,  Christian
Zum Grundwerk Der "Dürig/Herzog/Scholz" ist der führende Kommentar zum Grundgesetz. Er hat in der verfassungsrechtlichen Literatur von Anfang an eine herausragende Rolle gespielt und die Praxis, insbesondere die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, stark beeinflusst. Zielgruppe Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Referendarinnen und Referendare, Studierende, Rechtswissenschaft, Bibliotheken.
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Grundgesetz

Grundgesetz von Badura,  Peter, Butzer,  Hermann, Calliess,  Christian, Dederer,  Hans-Georg, Depenheuer,  Otto, Dürig,  Günter, Durner,  Wolfgang, Epping,  Volker, Fabio,  Udo Di, Gärditz,  Klaus F., Giegerich,  Thomas, Grabenwarter,  Christoph, Gröpl,  Christoph, Grzeszick,  Bernd, Herdegen,  Matthias, Herzog,  Roman, Hillgruber,  Christian, Ibler,  Martin, Jachmann-Michel,  Monika, Kersten,  Jens, Kirchhof,  Ferdinand, Kirchhof,  Paul, Klein,  Hans H., Korioth,  Stefan, Kube,  Hanno, Langenfeld,  Christine, Maunz,  Theodor, Mehde,  Veith, Möstl,  Markus, Müller-Terpitz,  Ralf, Nettesheim,  Martin, Papier,  Hans Jürgen, Randelzhofer,  Albrecht, Remmert,  Barbara, Schmidt-Aßmann,  Eberhard, Scholz,  Rupert, Schwarz,  Kyrill-Alexander, Seiler,  Christian, Shirvani,  Foroud, Uhle,  Arnd, Walter,  Christian
Zum Grundwerk Der "Dürig/Herzog/Scholz" ist der führende Kommentar zum Grundgesetz. Er hat in der verfassungsrechtlichen Literatur von Anfang an eine herausragende Rolle gespielt und die Praxis, insbesondere die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, stark beeinflusst. Zielgruppe Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Referendarinnen und Referendare, Studierende, Rechtswissenschaft, Bibliotheken.
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Grundgesetz

Grundgesetz von Badura,  Peter, Butzer,  Hermann, Calliess,  Christian, Dederer,  Hans-Georg, Depenheuer,  Otto, Dürig,  Günter, Durner,  Wolfgang, Epping,  Volker, Fabio,  Udo Di, Gärditz,  Klaus F., Giegerich,  Thomas, Grabenwarter,  Christoph, Gröpl,  Christoph, Grzeszick,  Bernd, Herdegen,  Matthias, Herzog,  Roman, Hillgruber,  Christian, Ibler,  Martin, Jachmann-Michel,  Monika, Kersten,  Jens, Kirchhof,  Ferdinand, Kirchhof,  Paul, Klein,  Hans H., Korioth,  Stefan, Kube,  Hanno, Langenfeld,  Christine, Maunz,  Theodor, Mehde,  Veith, Möstl,  Markus, Müller-Terpitz,  Ralf, Nettesheim,  Martin, Papier,  Hans Jürgen, Randelzhofer,  Albrecht, Remmert,  Barbara, Schmidt-Aßmann,  Eberhard, Scholz,  Rupert, Schwarz,  Kyrill-Alexander, Seiler,  Christian, Shirvani,  Foroud, Uhle,  Arnd, Walter,  Christian
Zum Grundwerk Der "Dürig/Herzog/Scholz" ist der führende Kommentar zum Grundgesetz. Er hat in der verfassungsrechtlichen Literatur von Anfang an eine herausragende Rolle gespielt und die Praxis, insbesondere die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, stark beeinflusst. Zielgruppe Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Referendarinnen und Referendare, Studierende, Rechtswissenschaft, Bibliotheken.
Aktualisiert: 2023-06-16
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Der integrierte Staat.

Der integrierte Staat. von Nettesheim,  Martin, Schiera,  Pierangelo
Der europäische Integrationsverbund besteht seit nunmehr knapp fünfzig Jahren. In dieser Zeit hat sich in Europa ein Mehrebenensystem herausgebildet, dessen Verbände zueinander nicht im Verhältnis der hierarchischen Unterordnung, sondern im Verhältnis des kooperativen Zusammenwirkens stehen. Es ist das vielleicht auffälligste Merkmal dieses Mehrebenensystems, daß ihm mit der EU ein Herrschaftsträger angehört, der historisch keine Vorbilder kennt. Weniger auffällig, im Laufe der Zeit aber zunehmend spürbar geworden sind jene Veränderungen, die die Mitgliedschaft im Integrationsverbund für die Mitgliedstaaten mit sich bringt. Mag auch der Souveränitätsanspruch der Staaten fortbestehen, und mag auch die äußere institutionelle Hülle der Staatlichkeit durch die Mitgliedschaft kaum berührt sein: Innerlich verändern sich die Staaten durch die Mitgliedschaft in der EU grundlegend und tiefgreifend. Die Beiträge gehen der Frage nach, wie sich der integrierte Staat durch die europäische Herausforderung verändert. Diese Fragestellung gewinnbringend zu beantworten bedeutet, Staatlichkeit und integrative Entwicklung in den Blick nehmen zu müssen. An die Seite von Untersuchungen, die sich vorrangig verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Aspekten integrativer Staatlichkeit widmen, treten daher auch Beiträge, die sich dem Veränderungsprozeß aus europäischer Perspektive nähern. Die Beiträge beruhen auf Referaten, die auf einer verfassungs- und europarechtlichen Tagung in Berlin gehalten worden sind. Es war das besondere Anliegen dieser Tagung (zugleich dem IX. Deutsch-Italienischen Verfassungsrechtscolloquium), den integrierten Staat von deutscher und italienischer Perspektive aus untersuchen zu lassen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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WTO-Recht und Globalisierung.

WTO-Recht und Globalisierung. von Nettesheim,  Martin, Sander,  Gerald G.
Die Forschungsstelle für Internationales Wirtschaftsrecht an der Universität Tübingen (Tuebingen University Research Center for International Economic Law) legt in diesem Band die Ergebnisse zweier Tagungen vor, die in den Jahren 2001 und 2002 zum Thema »WTO-Recht und Globalisierung« durchgeführt worden sind. Die beiden Tagungen waren darauf angelegt, jüngeren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Möglichkeit zu geben, ihre Forschungsergebnisse in einem kleinen Kreis von WTO-Experten zur Diskussion zu stellen. Die vorgelegten Arbeiten lassen sich methodisch drei Fragekreisen zuordnen. Eine erste Gruppe von Arbeiten befaßt sich mit der Analyse und Bewertung des Entwicklungsstands von Teilbereichen des internationalen Wirtschaftsrechts. Eine zweite Gruppe von Arbeiten belegt deutlich, daß sich das internationale Wirtschaftsrecht - und dort vor allem das WTO-Recht - zu einem Rechtsgebiet entwickelt hat, in dem dogmatische Arbeit am Recht möglich und zweckmäßig ist. Dieses Recht hat inzwischen einen Grad an Verfestigung gewonnen, so daß Analyse und Kritik dogmatischer Figuren - wie z. B. des Verhältnismäßigkeitsprinzips - möglich sind. Grundlage und Voraussetzung dafür bietet die Judikatur der WTO-Streitbeilegungsorgane, deren Entscheidungen Anstoß, Grundlage und Gegenstand derartiger Arbeit ist. Die dritte Gruppe von Arbeiten schließlich beschäftigt sich mit rechtspolitischen Entwicklungsperspektiven: Sie machen deutlich, wie groß der Fortschreibungsbedarf des internationalen Wirtschaftsrechts in weiten Bereichen ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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EMRK Europäische Menschenrechtskonvention

EMRK Europäische Menschenrechtskonvention von Meyer-Ladewig,  Jens, Nettesheim,  Martin, von Raumer,  Stefan
Der Handkommentar zur EMRK ist meinungsprägend, wenn es um den effektiven Grundrechtsschutz durch eine präzise Interpretation der Europäischen Menschenrechtskonvention geht. Sämtliche Artikel der EMRK einschließlich der Protokolle werden an der Spruchpraxis des EGMR orientiert erläutert. Die prozessuale Durchsetzung der Konvention wird immer mit in den Blick genommen, mit Hinweisen für die Antragsformulierung und Beispielen aus der EGMR-Spruchpraxis. Die 5. Auflage berücksichtigt auf dem neuesten Stand die Änderungen durch das 15. Zusatzprotokoll zur Gewährleistung der Effizienz des EGMR und die aktuelle Spruchpraxis des Straßburger Gerichtshofs, insbesondere wichtige Entscheidungen in den Bereichen Sicherungsverwahrung, Sterbehilfe und Asyl. Weitere Schwerpunkte: Das Verhältnis der EMRK zu den Gewährleistungen des Grundgesetzes und der EU-Grundrechtecharta Die Bedeutung der Konvention für das Migrationsrecht Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Pandemie (Corona-Impfpflicht) Klimaschutzklagen Die Herausgeber Dr. Jens Meyer-Ladewig war federführend an der Konventionsumsetzung in Deutschland beteiligt, Bevollmächtigter der Bundesregierung in Verfahren vor dem EGMR sowie Vorsitzender des Lenkungsausschusses für Menschenrechte des Europarats. Prof. Dr. Martin Nettesheim lehrt Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht und Völkerrecht an der Universität Tübingen. RA Stefan von Raumer ist spezialisiert auf das Recht der EMRK und Vorsitzender des Ausschusses Menschenrechte des Deutschen Anwaltvereins. Die Autorinnen und Autoren Dr. Frauke Albrecht, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Berlin | Dr. Kathrin Brunozzi, Richterin am Kammergericht, Berlin | ehem. Prof. Dr. Birgit Daiber, LL.M. Eur., Wien | Dr. Dirk Diehm, LL.M. Eur., Richter am Oberlandesgericht, Bamberg | RA Dr. Björn P. Ebert, Stuttgart | Hugo Fuentes, MSc. (LSE), Ass. iur., Brüssel | Prof. Dr. Felix Hanschmann, Bucerius Law School, Hamburg | Prof. Dr. Sönke Gerhold, Universität Bremen | Prof. Dr. Stefan Harrendorf, Universität Greifswald | Dr. Bertold Huber, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht a.D., Frankfurt a. M. | RA Prof. Dr. Stefan König, FAStrafR, Berlin | AR a.Z. PD Dr. Andreas Kulick, LL.M. (NYU), Universität Tübingen | AR a.Z. PD Dr. Roman Lehner, Universität Göttingen | RA Dr. Matthias Lehnert, Leipzig/Berlin | Axel Müller-Elschner, Rechtsreferent, Kanzlei des EGMR, Straßburg | Dr. Stephan Neidhardt, Maître en droit, LL.M. (Paris I/Köln), Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht, Karlsruhe | Prof. Dr. Martin Nettesheim, Universität Tübingen | Prof. Dr. Birgit Peters, LL.M. (London), Universität Trier | RA Stefan von Raumer, Berlin | Dr. Denise Renger, Bundesministerium der Justiz, Berlin | Dr. Christiane Schmaltz, LL.M. (Univ. of Virg.), Richterin am Bundesgerichtshof, Karlsruhe | RAin Lea Voigt, FAinStrafR, Bremen
Aktualisiert: 2023-06-15
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Ius Europaeum.

Ius Europaeum. von Classen,  Claus Dieter, Nettesheim,  Martin, Oppermann,  Thomas, Vitzthum,  Wolfgang Graf
Seit dem Studium in den fünfziger Jahren galt dem Europarecht das besondere Interesse von Professor Dr. Dr. h. c. mult. Thomas Oppermann. Als junger Beamter im Bundeswirtschaftsministerium Anfang der sechziger Jahre und später als Professor in Tübingen hat er die Entwicklung der europäischen Integration und ihres Rechts aktiv begleitet. Zuletzt wirkte er vor allem als Berater von Ministerpräsident Teufel in dessen Eigenschaft als Mitglied des Europäischen Verfassungskonvents. Aus Anlass des 75. Geburtstages von Thomas Oppermann erscheinen nun seine nach wie vor wichtigen europarechtlichen Schriften. Sie dokumentieren den Verlauf der Integration Europas aus nächster Nähe ebenso wie ein wissenschaftliches Werk, das sich nicht in dogmatischen Glasperlenspielen ergeht, sondern vom Zugriff auf praktische, weiterführende Probleme geprägt ist. In vielen Beiträgen wird ein besonders herausragender Wesenszug der Arbeit von Thomas Oppermann deutlich: die Rolle der Menschen zu erfassen und zu würdigen, die den europäischen Einigungsprozess vorangebracht haben. Auch die Beiträge zum Verfassungsvertrag gewinnen so eine besondere Lebendigkeit. Zugleich dokumentiert die Sammlung die breiten Interessen von Thomas Oppermann und seine Fähigkeit, auch große Entwicklungs- und Verbindungslinien zu ziehen. Dies belegen die Bezüge, die verschiedene Beiträge zum Verfassungsrecht, zum Völkerrecht und zum Kulturrecht aufweisen. So entsteht ein umfassendes Bild der wissenschaftlichen Leistungen von Thomas Oppermann.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die mitgliedstaatliche Durchführung von EG-Richtlinien.

Die mitgliedstaatliche Durchführung von EG-Richtlinien. von Nettesheim,  Martin
Die EG-Richtlinie ist der wohl ungewöhnlichste Rechtsquellentypus des Integrationsverbandes. Richtlinien ermöglichen rechtliche Steuerung durch Rechtsangleichung und Rechtsvereinheitlichung, ohne allerdings den Mitgliedstaaten die Regelungszuständigkeit zu nehmen. Die Richtlinie ist überstaatliche Rechtsnorm, aber auf Entfaltung ihrer Normativität durch staatliche Rechtsetzung angelegt. Keine der anderen Handlungsformen erweist sich aus rechtswissenschaftlicher Sicht als so problembeladen wie die Richtlinie. Trotz einer inzwischen reichhaltigen Rechtsprechung des EuGH und trotz vielfältiger wissenschaftlicher Bemühungen sind die normativen Gehalte der Richtlinienbestimmungen noch immer nicht in allen Facetten fixiert. Schwierigkeiten ergeben sich zum einen bei der Feststellung jener Regeln, mit denen eine Richtlinienbestimmung auf mitgliedstaatliche Umsetzungsverstöße reagiert (unmittelbare Wirksamkeit und mitgliedstaatliche Haftung). Unklarheiten und Probleme bestehen zum anderen aber auch, was die Feststellung des genauen Gehaltes der mitgliedstaatlichen Pflichten bei der Umsetzung einer Richtlinie angeht. Nur zu häufig läßt sich dem Wortlaut der Richtlinienbestimmungen nicht eindeutig entnehmen, wie genau der Rechtszustand auszusehen hat, den die Mitgliedstaaten aufgrund ihrer Umsetzungsverpflichtung zu schaffen und zu erhalten haben. In diesem Fall müssen Konkretisierungsregeln zu Anwendung gebracht werden, mit denen sich der umzusetzende Inhalt einer Richtlinienbestimmung bestimmen läßt. Obwohl Unionsorgane und Mitgliedstaaten inzwischen auf einen reichhaltigen Erfahrungsschatz zurückgreifen können - am 1. Januar 1996 waren alleine ungefähr 1250 Richtlinien in Kraft -, fehlt es hier immer noch an hinreichender Klarheit. Die Feststellung des konkreten Gehalts mitgliedstaatlicher Umsetzungspflichten erweist sich häufig als zweifelsbeladen. Hieran haben auch die Urteile des EuGH nichts ändern können, die dieser in den letzten Jahren zum Problem mitgliedstaatlicher Umsetzungspflichten gefällt hat. Weiterhin bestehen dogmatische Grauzonen, deren Vermessung noch zu erfolgen hat. Es ist das Anliegen dieser rechtsdogmatischen Studie, sich dieser Aufgabe zu stellen. Als exemplarisches Beispiel sollen dabei Bestimmungen der Luftreinhalterahmenrichtlinie dienen. Untersucht werden soll der Umsetzungsbedarf, der sich in der ersten Umsetzungsphase dieser Richtlinie ergibt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Tschechische Republik und die Europäische Union.

Die Tschechische Republik und die Europäische Union. von Nettesheim,  Martin, Oppermann,  Thomas
Die erste Runde der Osterweiterung der EU ist beschlossene Sache. Der Beitritt der Tschechischen Republik zur Europäischen Union steht unmittelbar bevor. Der Eintritt in eine »Föderation der Nationalstaaten« bedeutet nicht nur für die Tschechische Republik eine große Herausforderung. Auch die Europäische Union wird mit der Neuaufnahme von (zunächst) einem knappen Dutzend Staaten ihren Charakter verändern. Die Bewältigung dieser Herausforderung und die Integration der neu aufgenommenen Staaten wird nur dann gelingen, wenn beide Seiten sich einander öffnen, aufeinander zugehen, einander die Hände reichen. Ein derartiger Dialog findet in universitärem Rahmen schon seit mehreren Jahren zwischen den Juristenfakultäten der Eberhard Karls-Universität Tübingen und der Karls-Universität Prag statt. Die Beiträge des Sammelbandes dokumentieren die Ergebnisse des jüngsten wissenschaftlichen Symposiums, das von den beiden Partnern im Herbst 2001 in Tübingen durchgeführt wurde.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Umfassende Freihandelsabkommen und Grundgesetz.

Umfassende Freihandelsabkommen und Grundgesetz. von Nettesheim,  Martin
Die Studie untersucht erstens, wie sich die Zuständigkeiten von EU und EU-Mitgliedstaaten beim Abschluss eines umfassenden Freihhandelsabkommens wie CETA darstellen. Sie geht zweitens der Frage nach, in welchem Verfahren das Abkommen nach deutschem Verfassungsrecht geschlossen werden muss. Sie legt drittens dar, welche verfassungsrechtlichen Vorkehrungen getroffen werden müssen, um sicherzugehen, dass die Vertragsgremien hinreichend demokratisch rückgebunden und kontrolliert werden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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EMRK Europäische Menschenrechtskonvention

EMRK Europäische Menschenrechtskonvention von Meyer-Ladewig,  Jens, Nettesheim,  Martin, von Raumer,  Stefan
Der Handkommentar zur EMRK ist meinungsprägend, wenn es um den effektiven Grundrechtsschutz durch eine präzise Interpretation der Europäischen Menschenrechtskonvention geht. Sämtliche Artikel der EMRK einschließlich der Protokolle werden an der Spruchpraxis des EGMR orientiert erläutert. Die prozessuale Durchsetzung der Konvention wird immer mit in den Blick genommen, mit Hinweisen für die Antragsformulierung und Beispielen aus der EGMR-Spruchpraxis. Die 5. Auflage berücksichtigt auf dem neuesten Stand die Änderungen durch das 15. Zusatzprotokoll zur Gewährleistung der Effizienz des EGMR und die aktuelle Spruchpraxis des Straßburger Gerichtshofs, insbesondere wichtige Entscheidungen in den Bereichen Sicherungsverwahrung, Sterbehilfe und Asyl. Weitere Schwerpunkte: Das Verhältnis der EMRK zu den Gewährleistungen des Grundgesetzes und der EU-Grundrechtecharta Die Bedeutung der Konvention für das Migrationsrecht Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Pandemie (Corona-Impfpflicht) Klimaschutzklagen Die Herausgeber Dr. Jens Meyer-Ladewig war federführend an der Konventionsumsetzung in Deutschland beteiligt, Bevollmächtigter der Bundesregierung in Verfahren vor dem EGMR sowie Vorsitzender des Lenkungsausschusses für Menschenrechte des Europarats. Prof. Dr. Martin Nettesheim lehrt Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht und Völkerrecht an der Universität Tübingen. RA Stefan von Raumer ist spezialisiert auf das Recht der EMRK und Vorsitzender des Ausschusses Menschenrechte des Deutschen Anwaltvereins. Die Autorinnen und Autoren Dr. Frauke Albrecht, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Berlin | Dr. Kathrin Brunozzi, Richterin am Kammergericht, Berlin | ehem. Prof. Dr. Birgit Daiber, LL.M. Eur., Wien | Dr. Dirk Diehm, LL.M. Eur., Richter am Oberlandesgericht, Bamberg | RA Dr. Björn P. Ebert, Stuttgart | Hugo Fuentes, MSc. (LSE), Ass. iur., Brüssel | Prof. Dr. Felix Hanschmann, Bucerius Law School, Hamburg | Prof. Dr. Sönke Gerhold, Universität Bremen | Prof. Dr. Stefan Harrendorf, Universität Greifswald | Dr. Bertold Huber, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht a.D., Frankfurt a. M. | RA Prof. Dr. Stefan König, FAStrafR, Berlin | AR a.Z. PD Dr. Andreas Kulick, LL.M. (NYU), Universität Tübingen | AR a.Z. PD Dr. Roman Lehner, Universität Göttingen | RA Dr. Matthias Lehnert, Leipzig/Berlin | Axel Müller-Elschner, Rechtsreferent, Kanzlei des EGMR, Straßburg | Dr. Stephan Neidhardt, Maître en droit, LL.M. (Paris I/Köln), Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht, Karlsruhe | Prof. Dr. Martin Nettesheim, Universität Tübingen | Prof. Dr. Birgit Peters, LL.M. (London), Universität Trier | RA Stefan von Raumer, Berlin | Dr. Denise Renger, Bundesministerium der Justiz, Berlin | Dr. Christiane Schmaltz, LL.M. (Univ. of Virg.), Richterin am Bundesgerichtshof, Karlsruhe | RAin Lea Voigt, FAinStrafR, Bremen
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EMRK Europäische Menschenrechtskonvention von Meyer-Ladewig,  Jens, Nettesheim,  Martin, von Raumer,  Stefan
Der Handkommentar zur EMRK ist meinungsprägend, wenn es um den effektiven Grundrechtsschutz durch eine präzise Interpretation der Europäischen Menschenrechtskonvention geht. Sämtliche Artikel der EMRK einschließlich der Protokolle werden an der Spruchpraxis des EGMR orientiert erläutert. Die prozessuale Durchsetzung der Konvention wird immer mit in den Blick genommen, mit Hinweisen für die Antragsformulierung und Beispielen aus der EGMR-Spruchpraxis. Die 5. Auflage berücksichtigt auf dem neuesten Stand die Änderungen durch das 15. Zusatzprotokoll zur Gewährleistung der Effizienz des EGMR und die aktuelle Spruchpraxis des Straßburger Gerichtshofs, insbesondere wichtige Entscheidungen in den Bereichen Sicherungsverwahrung, Sterbehilfe und Asyl. Weitere Schwerpunkte: Das Verhältnis der EMRK zu den Gewährleistungen des Grundgesetzes und der EU-Grundrechtecharta Die Bedeutung der Konvention für das Migrationsrecht Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Pandemie (Corona-Impfpflicht) Klimaschutzklagen Die Herausgeber Dr. Jens Meyer-Ladewig war federführend an der Konventionsumsetzung in Deutschland beteiligt, Bevollmächtigter der Bundesregierung in Verfahren vor dem EGMR sowie Vorsitzender des Lenkungsausschusses für Menschenrechte des Europarats. Prof. Dr. Martin Nettesheim lehrt Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht und Völkerrecht an der Universität Tübingen. RA Stefan von Raumer ist spezialisiert auf das Recht der EMRK und Vorsitzender des Ausschusses Menschenrechte des Deutschen Anwaltvereins. Die Autorinnen und Autoren Dr. Frauke Albrecht, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Berlin | Dr. Kathrin Brunozzi, Richterin am Kammergericht, Berlin | ehem. Prof. Dr. Birgit Daiber, LL.M. Eur., Wien | Dr. Dirk Diehm, LL.M. Eur., Richter am Oberlandesgericht, Bamberg | RA Dr. Björn P. Ebert, Stuttgart | Hugo Fuentes, MSc. (LSE), Ass. iur., Brüssel | Prof. Dr. Felix Hanschmann, Bucerius Law School, Hamburg | Prof. Dr. Sönke Gerhold, Universität Bremen | Prof. Dr. Stefan Harrendorf, Universität Greifswald | Dr. Bertold Huber, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht a.D., Frankfurt a. M. | RA Prof. Dr. Stefan König, FAStrafR, Berlin | AR a.Z. PD Dr. Andreas Kulick, LL.M. (NYU), Universität Tübingen | AR a.Z. PD Dr. Roman Lehner, Universität Göttingen | RA Dr. Matthias Lehnert, Leipzig/Berlin | Axel Müller-Elschner, Rechtsreferent, Kanzlei des EGMR, Straßburg | Dr. Stephan Neidhardt, Maître en droit, LL.M. (Paris I/Köln), Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht, Karlsruhe | Prof. Dr. Martin Nettesheim, Universität Tübingen | Prof. Dr. Birgit Peters, LL.M. (London), Universität Trier | RA Stefan von Raumer, Berlin | Dr. Denise Renger, Bundesministerium der Justiz, Berlin | Dr. Christiane Schmaltz, LL.M. (Univ. of Virg.), Richterin am Bundesgerichtshof, Karlsruhe | RAin Lea Voigt, FAinStrafR, Bremen
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