Ziel des Autors ist es zu klären, ob faktische Organe nach dem geltenden Recht strafbar sein können. Bernd Groß zeigt, dass die strafrechtliche Organeigenschaft nicht anhand der faktischen Betrachtungsweise festgestellt werden kann. Einige Strafnormen geben aber Raum zur Erfassung der Hintermänner. Es wird aufgezeigt, dass faktische Geschäftsführer unter das GmbHG zu subsumieren sind. Die Ausdehnung der Untersuchung auf Vorstände macht deutlich, dass dieser Ansatz zu einer (normabhängigen) unterschiedlichen Behandlung führt. Ferner wird der Frage nachgegangen, wie ein faktischer Geschäftsführer zu bestimmen ist, wobei die Herleitung sich an den gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen orientiert. Im Anschluss wird erörtert, was diese Ergebnisse für die Strafbarkeit faktischer Organe im Einzelfall bedeuten. Hierbei wird die Untersuchung anhand von insolvenznahen Delikten vorgenommen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Festschrift für Cornelius Prittwitz zum 70. Geburtstag, herausgegeben von Beatrice Brunhöber, Christoph Burchard, Klaus Günther, Matthias Jahn, Michael Jasch, Jesús-María Silva Sánchez und Tobias Singelnstein ehrt nicht nur den Autor der bekannten Monographie über das Risikostrafrecht, sondern auch einen Wissenschaftler des Frankfurter Instituts für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie, der für eine rationale, am ultima ratio-Prinzip orientierte Kriminalpolitik eintritt und sich für ein faires, die Grundrechte achtendes und schützendes Straf- und Strafverfahrensrecht einsetzt. Die nationale und internationale Anerkennung, die der Geehrte sich erworben hat, kommt in über vierzig Beiträgen namhafter Autor:innen aus dem In- und Ausland zum Ausdruck.
Mit Beiträgen von
Prof. Dr. Dr. h.c. Peter Alexis-Albrecht | Prof. Dr. Dr. h.c. Heiner Alwart |Prof. Dr. Stephan Barton | Prof. Dr. Lorenz Böllinger | Prof. Dr. Dominik Brodowski, LL.M. (UPenn) | Prof. Dr. Beatrice Brunhöber | Prof. Dr. Jochen Bung | Prof. Dr. Christoph Burchard, LL.M. (NYU) |Research Associate Dr. Haoming Chen | Prof. Dr. Jens Dallmeyer | Prof. Dr. Dirk Fabricius | Prof. Dr. Monika Frommel | Prof. Dr. Helmut Fünfsinn, GStA a.D. (†) | Prof. Dr. Sabine Gless | Prof. Dr. Klaus Günther | Prof. Dr. Rainer Hamm | Prof. Dr. Bernd Heinrich | Prof. Dr. Héctor Hernández Basualto | Prof. Dr. Rolf Dietrich Herzberg | Prof. Dr. Felix Herzog | Prof. Dr. Elisa Hoven | Prof. Dr. Heng-da Hsu | Prof. Dr. Matthias Jahn | Prof. Dr. Michael Jasch | Prof. Dr. Maria Kaiafa-Gbandi | Prof. Dr. Walter Kargl | Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Urs Kindhäuser |Prof. Dr. Hans Kudlich | Prof. Dr. Dr. h.c. Lothar Kuhlen | Prof. Dr. Karl-Ludwig Kunz | Prof. Dr. Dres. h.c. Ulfrid Neumann | Prof. Dr. Dr. h.c. Mark Pieth | Prof. Dr. Helmut Pollähne | Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Claus Roxin | Prof. Dr. Dr. h.c. Ute Sacksofsky, M.P.A. (Harvard) | Prof. Dr. Franz Salditt | Prof. Dr. Eugenio C. Sarrabayrouse | Prof. Dr. Anja Schiemann | Prof. Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy | Prof. Dr. Lorenz Schulz, M.A. | Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Bernd Schünemann | Prof. Dr. Thomas-Michael Seibert | Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jesús-María Silva Sánchez | Prof. Dr. Tobias Singelnstein | Prof. Dr. Reinhard Singer | Dr. Georgios Sotiriadis | Prof. Dr. Jürgen Taschke | Prof. Dr. Thomas Weigend | Prof. Dr. Wolfgang Wohlers | Prof. Dr. Ingeborg Zerbes | Prof. Dr. Sascha Ziemann
Aktualisiert: 2023-06-14
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Sogenannten Kronzeugenregelungen wird in Wissenschaft und Praxis seit jeher mit Skepsis begegnet. Auch die seit 2009 existierende große Kronzeugenregelung des § 46b StGB fand daher bislang nur wenig Beachtung. Jüngste Entwicklungen wirtschaftsstrafrechtlicher Großverfahren – insbesondere der Cum/Ex Prozesse – gaben jedoch Anlass zur Untersuchung, ob sich § 46b StGB künftig als effektives Instrument zur Aufklärung von komplexen Wirtschaftsstraftaten erweisen kann. Nach Betrachtung der hierfür erforderlichen Rahmenbedingungen spricht sich der Autor für eine Anpassung der Vorschrift aus, um diese auch für künftige Entwicklungen – vor allem im Bereich des Hinweisgeberschutzes und der Verbandssanktionen – auf den neuesten Stand zu bringen.
Aktualisiert: 2023-06-14
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Durch Jurisdiktionskonflikte bei der Sanktionierung transnational agierender Wirtschaftsunternehmen werden häufig nicht nur die staatlichen Strafverfolgungsorgane, sondern auch die Unternehmen stark belastet. Für alle Beteiligten wäre es von Vorteil, wenn vorhersehbar wäre, welche Staaten jeweils für die Sanktionierung zuständig sind. Dabei sind neben einer völkerrechtlichen Abstimmung auch Anpassungen auf Ebene des nationalen Strafrechtsanwendungsrechts nötig. Die Arbeit untersucht die Anforderungen an die Ausgestaltung der im Vordergrund stehenden Anknüpfungspunkte und entwickelt Lösungsvorschläge für die Bestimmung der Zuständigkeit bei transnationalen Verbandsstraftaten sowohl für das deutsche Recht als auch für das Völkerrecht.
Aktualisiert: 2023-06-14
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Die Europäische Staatsanwaltschaft
ändert die Strafrechtspraxis aller EU-Mitgliedstaaten.
Das Handbuch
liefert einen Überblick zur politischen Entstehungsgeschichte und zu den Arbeitsstrukturen der EUStA
ermöglicht einen schnellen Zugang zur Zuständigkeit und zu den Abläufen eines von der EUStA geführten Strafverfahrens, einschließlich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und der Rechtshilfe mit Drittstaaten
behandelt die Details zur Zusammenarbeit der EUStA mit den nationalen Behörden
wirft einen Blick auf die für die Strafverteidigung relevanten Fragen (Beschuldigtenrechte, Rechtsschutz)
bezieht auch die Charta der Grundrechte sowie datenschutz- und haftungsrechtliche Aspekte mit in die Darstellung ein.
Verständlich in der Darstellung:
europarechtsorientierte Gesamtdarstellung der geltenden Regeln
namhafte Autoren aus Wissenschaft und Rechtspraxis
typische Querbezüge zum deutschen und österreichischen Recht.
Die Autoren:
Jun.-Prof. Dr. Dominik Brodowski, Prof. Dr. Robert Esser, Dr. Till Gut, OStA BGH a.D. Dr. Hans-Holger Herrnfeld, Prof. Dr. Gerrit Hornung, Prof. Dr. Frank Meyer, Dr. Tanja Niedernhuber, RAin Dr. Anna Oehmichen, Dr. Stephan Schindler und Stv. EuropStA Dr. Sebastian Trautmann.
Aktualisiert: 2023-06-13
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Aktualisiert: 2023-06-12
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Aktualisiert: 2023-06-12
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Sogenannten Kronzeugenregelungen wird in Wissenschaft und Praxis seit jeher mit Skepsis begegnet. Auch die seit 2009 existierende große Kronzeugenregelung des § 46b StGB fand daher bislang nur wenig Beachtung. Jüngste Entwicklungen wirtschaftsstrafrechtlicher Großverfahren – insbesondere der Cum/Ex Prozesse – gaben jedoch Anlass zur Untersuchung, ob sich § 46b StGB künftig als effektives Instrument zur Aufklärung von komplexen Wirtschaftsstraftaten erweisen kann. Nach Betrachtung der hierfür erforderlichen Rahmenbedingungen spricht sich der Autor für eine Anpassung der Vorschrift aus, um diese auch für künftige Entwicklungen – vor allem im Bereich des Hinweisgeberschutzes und der Verbandssanktionen – auf den neuesten Stand zu bringen.
Aktualisiert: 2023-06-06
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Prof. em. Dr. Hans Achenbach war als erster Professor des 1980 neu gegründeten Fachbereiches Rechtswissenschaften in Osnabrück maßgeblich an der Entwicklung des Studienfachs Wirtschaftsstrafrecht beteiligt – ein Fachgebiet, dem er zahlreiche Publikationen widmete. Mit diesem Buch hält der Leser eine Zusammenstellung wichtiger Aufsätze von Hans Achenbach in den Händen, die grundsätzlichen und fortwährend aktuellen Fragen des Wirtschaftsstrafrechts und des Rechts der Wirtschaftsordnungswidrigkeiten nachgehen. Der Band beginnt mit Beiträgen zur Definition und Umgrenzung sowie zur Entwicklung des Wirtschaftsstrafrechts. Er wendet sich dann ausgewählten Grundproblemen wie dem Verhältnis von Haftung und Ahndung, dem Vermögensbegriff und dem Strafrecht als Mittel der Wirtschaftslenkung zu. Es folgen Überlegungen zur Funktion und Problematik „großer“, also gesetzlich mit sehr hohen Geldbußen bedrohter Ordnungswidrigkeiten. Der letzte Teil gilt den Sanktionen gegen Unternehmen und ihr Personal, insbesondere der Regelung und den Problemen der Geldbuße gegen die Rechtsträger von Unternehmen und der Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Der Umgang mit Wirtschaftskriminalität illustriert in besonderem Maße die Transformationsprozesse liberaler Gemeinwesen, indem sich der Staat fortlaufend bemüht, neuartige Regulierungserwartungen zu erfüllen. Infolge der Logik der freien Märkte und der engen Verknüpfung von Wirtschaft und Gemeinwohl besitzt diese Entwicklung im Spannungsfeld von Gesellschaft, Kriminalität und staatlicher Intervention eine zuvor unbekannte Dynamik. Um den Wandel des Wirtschaftsstrafrechts einzuordnen, genügt es daher nicht, den Status quo moderner Kriminalitätsbekämpfung zu erfassen. Verständlich wird dieser erst, wenn man ihn mit den Einsichten der Wirtschafts- und Sozialgeschichte, Kriminalsoziologie und Strafrechtsphilosophie konfrontiert. Erst dann wird sichtbar, dass die gegenwärtige Praxis wirtschaftsbezogener Konfliktbewältigung auf tieferliegende Fragen verweist, die den Status des Subjekts ebenso betreffen wie Formen der Wertschöpfung und das theoretische Fundament der geltenden Ordnung.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Prof. em. Dr. Hans Achenbach war als erster Professor des 1980 neu gegründeten Fachbereiches Rechtswissenschaften in Osnabrück maßgeblich an der Entwicklung des Studienfachs Wirtschaftsstrafrecht beteiligt – ein Fachgebiet, dem er zahlreiche Publikationen widmete.°°Mit diesem Buch hält der Leser eine Zusammenstellung wichtiger Aufsätze von Hans Achenbach in den Händen, die grundsätzlichen und fortwährend aktuellen Fragen des Wirtschaftsstrafrechts und des Rechts der Wirtschaftsordnungswidrigkeiten nachgehen.°°Der Band beginnt mit Beiträgen zur Definition und Umgrenzung sowie zur Entwicklung des Wirtschaftsstrafrechts. Er wendet sich dann ausgewählten Grundproblemen wie dem Verhältnis von Haftung und Ahndung, dem Vermögensbegriff und dem Strafrecht als Mittel der Wirtschaftslenkung zu. Es folgen Überlegungen zur Funktion und Problematik „großer“, also gesetzlich mit sehr hohen Geldbußen bedrohter Ordnungswidrigkeiten. Der letzte Teil gilt den Sanktionen gegen Unternehmen und ihr Personal, insbesondere der Regelung und den Problemen der Geld buße gegen die Rechtsträger von Unternehmen und der Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen.°°
Aktualisiert: 2023-06-07
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Aktualisiert: 2023-06-07
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Durch Jurisdiktionskonflikte bei der Sanktionierung transnational agierender Wirtschaftsunternehmen werden häufig nicht nur die staatlichen Strafverfolgungsorgane, sondern auch die Unternehmen stark belastet. Für alle Beteiligten wäre es von Vorteil, wenn vorhersehbar wäre, welche Staaten jeweils für die Sanktionierung zuständig sind. Dabei sind neben einer völkerrechtlichen Abstimmung auch Anpassungen auf Ebene des nationalen Strafrechtsanwendungsrechts nötig. Die Arbeit untersucht die Anforderungen an die Ausgestaltung der im Vordergrund stehenden Anknüpfungspunkte und entwickelt Lösungsvorschläge für die Bestimmung der Zuständigkeit bei transnationalen Verbandsstraftaten sowohl für das deutsche Recht als auch für das Völkerrecht.
Aktualisiert: 2023-06-08
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Der vorliegende 3. Band der „Schriften zum deutschen und russischen Strafrecht“ enthält die Vorträge, die an dem „Internationalen rechtsvergleichenden Runden Tisch zu aktuellen Themen des deutschen und russischen Strafrechts“, der am 18. Dezember 2012 an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam stattgefunden hat, gehalten wurden. Die Beiträge der Wissenschaftler und Praktiker aus Russland und Deutschland decken ein breites Spektrum an Themen ab, die in beiden Ländern von Interesse sind. In den Band aufgenommen wurden zudem der Festvortrag von Prof. Dr. Rarog zum Tag der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam am 20. Juni 2012, ein Beitrag von Prof. Dr. Matskevich sowie ein weiterer Aufsatz von Prof. Dr. Rarog und Dr. Nagaeva. Die Publikation der Beiträge in deutscher und russischer Sprache ermöglicht den Lesern in beiden Ländern die Lektüre in der jeweiligen Muttersprache.
Aktualisiert: 2023-06-06
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Sogenannten Kronzeugenregelungen wird in Wissenschaft und Praxis seit jeher mit Skepsis begegnet. Auch die seit 2009 existierende große Kronzeugenregelung des § 46b StGB fand daher bislang nur wenig Beachtung. Jüngste Entwicklungen wirtschaftsstrafrechtlicher Großverfahren – insbesondere der Cum/Ex Prozesse – gaben jedoch Anlass zur Untersuchung, ob sich § 46b StGB künftig als effektives Instrument zur Aufklärung von komplexen Wirtschaftsstraftaten erweisen kann. Nach Betrachtung der hierfür erforderlichen Rahmenbedingungen spricht sich der Autor für eine Anpassung der Vorschrift aus, um diese auch für künftige Entwicklungen – vor allem im Bereich des Hinweisgeberschutzes und der Verbandssanktionen – auf den neuesten Stand zu bringen.
Aktualisiert: 2023-06-06
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Durch Jurisdiktionskonflikte bei der Sanktionierung transnational agierender Wirtschaftsunternehmen werden häufig nicht nur die staatlichen Strafverfolgungsorgane, sondern auch die Unternehmen stark belastet. Für alle Beteiligten wäre es von Vorteil, wenn vorhersehbar wäre, welche Staaten jeweils für die Sanktionierung zuständig sind. Dabei sind neben einer völkerrechtlichen Abstimmung auch Anpassungen auf Ebene des nationalen Strafrechtsanwendungsrechts nötig. Die Arbeit untersucht die Anforderungen an die Ausgestaltung der im Vordergrund stehenden Anknüpfungspunkte und entwickelt Lösungsvorschläge für die Bestimmung der Zuständigkeit bei transnationalen Verbandsstraftaten sowohl für das deutsche Recht als auch für das Völkerrecht.
Aktualisiert: 2023-06-06
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Die Festschrift für Cornelius Prittwitz zum 70. Geburtstag, herausgegeben von Beatrice Brunhöber, Christoph Burchard, Klaus Günther, Matthias Jahn, Michael Jasch, Jesús-María Silva Sánchez und Tobias Singelnstein ehrt nicht nur den Autor der bekannten Monographie über das Risikostrafrecht, sondern auch einen Wissenschaftler des Frankfurter Instituts für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie, der für eine rationale, am ultima ratio-Prinzip orientierte Kriminalpolitik eintritt und sich für ein faires, die Grundrechte achtendes und schützendes Straf- und Strafverfahrensrecht einsetzt. Die nationale und internationale Anerkennung, die der Geehrte sich erworben hat, kommt in über vierzig Beiträgen namhafter Autor:innen aus dem In- und Ausland zum Ausdruck.
Mit Beiträgen von
Prof. Dr. Dr. h.c. Peter Alexis-Albrecht | Prof. Dr. Dr. h.c. Heiner Alwart |Prof. Dr. Stephan Barton | Prof. Dr. Lorenz Böllinger | Prof. Dr. Dominik Brodowski, LL.M. (UPenn) | Prof. Dr. Beatrice Brunhöber | Prof. Dr. Jochen Bung | Prof. Dr. Christoph Burchard, LL.M. (NYU) |Research Associate Dr. Haoming Chen | Prof. Dr. Jens Dallmeyer | Prof. Dr. Dirk Fabricius | Prof. Dr. Monika Frommel | Prof. Dr. Helmut Fünfsinn, GStA a.D. (†) | Prof. Dr. Sabine Gless | Prof. Dr. Klaus Günther | Prof. Dr. Rainer Hamm | Prof. Dr. Bernd Heinrich | Prof. Dr. Héctor Hernández Basualto | Prof. Dr. Rolf Dietrich Herzberg | Prof. Dr. Felix Herzog | Prof. Dr. Elisa Hoven | Prof. Dr. Heng-da Hsu | Prof. Dr. Matthias Jahn | Prof. Dr. Michael Jasch | Prof. Dr. Maria Kaiafa-Gbandi | Prof. Dr. Walter Kargl | Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Urs Kindhäuser |Prof. Dr. Hans Kudlich | Prof. Dr. Dr. h.c. Lothar Kuhlen | Prof. Dr. Karl-Ludwig Kunz | Prof. Dr. Dres. h.c. Ulfrid Neumann | Prof. Dr. Dr. h.c. Mark Pieth | Prof. Dr. Helmut Pollähne | Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Claus Roxin | Prof. Dr. Dr. h.c. Ute Sacksofsky, M.P.A. (Harvard) | Prof. Dr. Franz Salditt | Prof. Dr. Eugenio C. Sarrabayrouse | Prof. Dr. Anja Schiemann | Prof. Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy | Prof. Dr. Lorenz Schulz, M.A. | Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Bernd Schünemann | Prof. Dr. Thomas-Michael Seibert | Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jesús-María Silva Sánchez | Prof. Dr. Tobias Singelnstein | Prof. Dr. Reinhard Singer | Dr. Georgios Sotiriadis | Prof. Dr. Jürgen Taschke | Prof. Dr. Thomas Weigend | Prof. Dr. Wolfgang Wohlers | Prof. Dr. Ingeborg Zerbes | Prof. Dr. Sascha Ziemann
Aktualisiert: 2023-06-02
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Aktualisiert: 2023-06-02
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Die vorliegende Arbeit befaßt sich mit der für Wissenschaft und Praxis gleichermaßen interessanten Frage, inwieweit faktische Geschäftsführer Normadressaten der sogenannten Geschäftsführerdelikte des GmbHG sein können, sich also etwa wegen Konkursverschleppung strafbar machen können.
In einer äußerst umstrittenen höchstrichterlichen Rechtsprechung werden kriminalpolitische Erwägungen in den Vordergrund gestellt und Personen mit der faktischen Stellung eines Geschäftsführers grundsätzlich in den Adressatenkreis der Organdeklikte einbezogen. Zur näheren Bestimmung einer solchen Position im Unternehmen ist aber lediglich eine Vielzahl von Einzelfallentscheidungen ergangen, so daß in der Rechtspraxis die genauen Grenzen des persönlichen Geltungsbereiches der Normen kaum mehr erkennbar sind. Wann also bleibt es bei erlaubter Einflußnahme auf die Gesellschaft und wann liegt eine strafrechtliche Verantwortlichkeit als faktisches Gesellschaftsorgan vor?
An dieser verfassungsrechtlich bedenklichen Unsicherheit über die Reichweite der Strafdrohung setzt auch die Kritik des Schrifttums an, ohne allerdings überzeugende Alternativen zu bieten.
Die vorliegende Arbeit beleuchtet nach einer umfassenden Analyse der einschlägigen Rechtsprechung eingehend diese Kritik. Anhand ausgewählter Beispielsfälle werden dabei jeweils die Folgen der einzelnen Meinungen und alternativen Lösungen für die praktische Rechtsanwendung verdeutlicht. Auf dieser Grundlage entwickelt der Autor schließlich einen Katalog von Wertungskriterien, die eine randscharfe und überprüfbare Bestimmung des potentiellen Täterkreises und damit eine den rechtsstaatlichen Anforderungen entsprechende, gleichwohl aber praxisgerechte Lösung ermöglichen sollen.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Aktualisiert: 2023-06-01
Autor:
Thorsten Alexander,
Aniello Ambrosio,
Florian LL.M. Bollacher,
Christian Dietz,
Joachim Dittrich,
Marc Engelhart,
Gabriele Grätsch,
Jens Gruhl,
Markus Haaß,
Anke Hadamitzky,
Oliver Henzler,
Marcus Höschele,
Tonia Karzel,
Philipp Kuhn,
Ilka Ludwig,
Stefan Maul-Scharfenkamp,
Manfred Muhler,
Christian Müller-Gugenberger,
Alexander Nogrady,
Michael Pfohl,
Alexander Retemeyer,
Hans Richter,
Wolfgang Schmid,
Thomas Trück,
Heiko Wagenpfeil,
Beate Weik,
Wolfgang Winkelbauer,
Philipp Wissmann
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