Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
Einschränkung der Insolvenzanfechtung
Beschränkung der Organhaftung
Schutzschirmverfahren
Leistungsverweigerungsrechte
Einschränkung des Kündigungsrechts bei Mietverhältnissen
Strafbarkeits- und Haftungsrisiken
Restschuldbefreiung innerhalb von 3 Jahren
Verlauf und Ausmaß des durch die Corona-Pandemie verursachten wirtschaftlichen Absturzes sind beispiellos. Ebenfalls beispiellos sind Umfang und Umsetzungstempo der staatlichen Hilfen und Gesetzesänderungen. Schwerpunkt dieses Ratgebers ist das Insolvenz-Aussetzungsgesetz (COVInsAG). Es soll Zeit verschaffen, um die zur Überbrückung des Ausnahmezustandes aufgelegten staatlichen Hilfen überhaupt in Anspruch nehmen zu können. Zur Krisenbewältigung wird die Insolvenzantragspflicht (zunächst) bis zum 30.09.2020 ausgesetzt. Ausgesetzt wird außerdem unter anderem das ebenfalls äußerst haftungsträchtige Verbot von Zahlungen nach Eintritt der Krise. Allerdings gelten die befristeten straf- und haftungsbefreienden Vorschriften nur unter besonderen Voraussetzungen. Die Kenntnis der zu beachtenden Fallstricke ist dabei unerlässlich. Außerdem treten neue Risiken hinzu. So ist z.B. bei in Anspruch genommenen Subventionen und Soforthilfen ein erhöhter Sorgfaltsmaßstab zu beachten, sollen die spezifischen Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken vermieden werden.
Selbst dann, wenn es gelingt, kurzfristig eine Zahlungsunfähigkeit abzuwenden, ist es vielfach ungewiss, ob die zusätzlichen Finanzierungen zukünftig bedient werden können. Einen Überblick über die Chancen und Risiken eines ESUG-Schutzschirmverfahrens sollten sich jedenfalls alle Unternehmen verschaffen, die Nachholeffekte nach Beendigung der Krise nicht zu erwarten haben.
Hinzuweisen ist auf das ebenfalls zur Abmilderung der Corona-Krise auf den Weg gebrachte Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, welches in dem vorliegenden Entwurf für alle nach dem 30.09.2020 beantragten Restschuldbefreiungsverfahren eine Verkürzung auf nur noch drei Jahre vorsieht.
Mit prägnanten Erläuterungen der komplexen Spezialregelungen und zahlreichen Praxishinweisen gibt der Ratgeber einen ersten Überblick und trägt damit dazu bei, die Unwägbarkeiten der gegenwärtigen Krise bestmöglich zu meistern.
Dieses Buch beinhaltet die wichtigsten Materialien und gibt einen kompakten Überblick über die Voraussetzungen und Folgen der weitreichenden Neuregelungen.
Aktualisiert: 2022-12-16
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Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
Einschränkung der Insolvenzanfechtung
Beschränkung der Organhaftung
Schutzschirmverfahren
Leistungsverweigerungsrechte
Einschränkung des Kündigungsrechts bei Mietverhältnissen
Strafbarkeits- und Haftungsrisiken
Restschuldbefreiung innerhalb von 3 Jahren
Verlauf und Ausmaß des durch die Corona-Pandemie verursachten wirtschaftlichen Absturzes sind beispiellos. Ebenfalls beispiellos sind Umfang und Umsetzungstempo der staatlichen Hilfen und Gesetzesänderungen. Schwerpunkt dieses Ratgebers ist das Insolvenz-Aussetzungsgesetz (COVInsAG). Es soll Zeit verschaffen, um die zur Überbrückung des Ausnahmezustandes aufgelegten staatlichen Hilfen überhaupt in Anspruch nehmen zu können. Zur Krisenbewältigung wird die Insolvenzantragspflicht (zunächst) bis zum 30.09.2020 ausgesetzt. Ausgesetzt wird außerdem unter anderem das ebenfalls äußerst haftungsträchtige Verbot von Zahlungen nach Eintritt der Krise. Allerdings gelten die befristeten straf- und haftungsbefreienden Vorschriften nur unter besonderen Voraussetzungen. Die Kenntnis der zu beachtenden Fallstricke ist dabei unerlässlich. Außerdem treten neue Risiken hinzu. So ist z.B. bei in Anspruch genommenen Subventionen und Soforthilfen ein erhöhter Sorgfaltsmaßstab zu beachten, sollen die spezifischen Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken vermieden werden.
Selbst dann, wenn es gelingt, kurzfristig eine Zahlungsunfähigkeit abzuwenden, ist es vielfach ungewiss, ob die zusätzlichen Finanzierungen zukünftig bedient werden können. Einen Überblick über die Chancen und Risiken eines ESUG-Schutzschirmverfahrens sollten sich jedenfalls alle Unternehmen verschaffen, die Nachholeffekte nach Beendigung der Krise nicht zu erwarten haben.
Hinzuweisen ist auf das ebenfalls zur Abmilderung der Corona-Krise auf den Weg gebrachte Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, welches in dem vorliegenden Entwurf für alle nach dem 30.09.2020 beantragten Restschuldbefreiungsverfahren eine Verkürzung auf nur noch drei Jahre vorsieht.
Mit prägnanten Erläuterungen der komplexen Spezialregelungen und zahlreichen Praxishinweisen gibt der Ratgeber einen ersten Überblick und trägt damit dazu bei, die Unwägbarkeiten der gegenwärtigen Krise bestmöglich zu meistern.
Dieses Buch beinhaltet die wichtigsten Materialien und gibt einen kompakten Überblick über die Voraussetzungen und Folgen der weitreichenden Neuregelungen.
Aktualisiert: 2022-12-15
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Viele Sanierungsverfahren der jüngeren Zeit haben ein Schlaglicht auf Neuerungen im Insolvenzverfahren geworfen. Im Schutzschirmverfahren kann die Geschäftsführung die operativen Geschäfte selbst weiterführen. In der Regel geschieht dies durch einen Insolvenzrechtsexperten. Überwacht werden die Geschäfte während des Schutzschirmverfahrens und auch später während des anschließenden Insolvenzverfahrens durch einen sogenannten Sachwalter.
Die durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen ohnehin bereits reformierte Eigenverwaltung hat durch die höchstrichterliche Rechtsprechung zu Einzelfragen an Kontur gewonnen. Die praktische Bedeutung ist weiter gestiegen: de facto alle überregional bedeutsamen Insolvenzen werden in Eigenverwaltung betrieben.
Aus erster Hand stellen die, u.a. auch als Sachwalter tätigen, Autoren das Verfahren vor. Behandelt werden Rechte und Pflichten des Sachwalters, seine Einflussmöglichkeiten, formelle und praktische Mitwirkungserfordernisse, die praktische Zusammenarbeit, seine originären Rechte und die Beendigung seiner Tätigkeit. Viele Praxiserfahrungen aus dieser neuen Regelung runden das Werk ab.
Aktualisiert: 2020-09-26
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Die Leistungsfähigkeit des deutschen Sanierungs- und Insolvenzrechts wurde durch die Auswirkungen der weltweiten Finanzkrise und die Konkurrenz englischer Restrukturierungsverfahren in den vergangenen Jahren erheblich auf die Probe gestellt. Die Arbeit untersucht, ob das ESUG die Rahmenbedingungen für frühzeitige effiziente Sanierungen hinreichend verbessert hat und ob und in welcher Form Deutschland ein vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren einführen sollte. Basierend auf einer detaillierten Wirkungsanalyse des ESUG ergründet die Arbeit verbleibenden Reformbedarf, hinterfragt Potential und Sinnhaftigkeit vorinsolvenzlicher Sanierungsverfahren und würdigt alternative Reformmodelle. Unter Einbeziehung ausländischer Regelungsmodelle entwickelt sie Elemente eines effizienten vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens und prüft für den Fall der Einführung eines solchen Verfahrens notwendige gesetzgeberische Korrekturen. Jüngere europäische Entwicklungen fließen in die Gesamtbewertung ein.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die praxisorientierte Konzeption:
Das Lehrbuch folgt dem chronologischen Ablauf des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzantrag, über die Verfahrenseröffnung bis hin zur Abwicklung des eröffneten Verfahrens. Es hat dabei stets die gesetzlich vorgegebenen Verfahrensziele, die Aufgabenstellung des Insolvenzverwalters und die des Gläubigeranwalts im Blick. In diesen Rahmen werden die verfahrensrechtlichen Probleme des prüfungsrelevanten Stoffes eingebettet, wobei vor allem auch die involvierten materiellen Rechtsgebiete des Kreditsicherheits-, Gesellschafts-, Steuer-, Arbeits- und Sozialrechts integriert dargestellt werden. Einbezogen wird auch das betriebswirtschaftliche Sanierungsinstrumentarium.
Theorie und Praxis vereint:
Das Lehrbuch ist besonders auf die Lernbedürfnisse der Jurastudierenden zugeschnitten und entwickelt nach der Konzeption der Reihe Schwerpunkte das Rechtsgebiet fallorientiert, stellt aber auch stets die insolvenzrechtliche Beratungspraxis heraus. Der theoretische Lernstoff wird bezogen auf die praktischen Abläufe des Insolvenzverfahrens vermittelt. Das Insolvenzrecht wird hierbei nicht wie üblich als reines Verfahrensrecht dargestellt, sondern als Querschnittsmaterie verschiedenster Rechtsgebiete und Ausgleichsplattform unterschiedlichster Interessen.
Aktualisiert: 2022-08-16
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Dieser Band ist Teil einer Reihe, die die Hagen Law School in ihren Lehrgängen für Fachanwälte einsetzt. Alle Texte sind nach den Anforderungen der FAO konzipiert und werden unter wissenschaftlicher Begleitung von renommierten Rechtspraktikern verfasst. Die Publikationen der Hagen Law School eignen sich für Fachleute wie für Leser mit juristischer Vorbildung und besonders praxisorientiertem Interesse.
Aktualisiert: 2021-08-12
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Die Leistungsfähigkeit des deutschen Sanierungs- und Insolvenzrechts wurde durch die Auswirkungen der weltweiten Finanzkrise und die Konkurrenz englischer Restrukturierungsverfahren in den vergangenen Jahren erheblich auf die Probe gestellt. Die Arbeit untersucht, ob das ESUG die Rahmenbedingungen für frühzeitige effiziente Sanierungen hinreichend verbessert hat und ob und in welcher Form Deutschland ein vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren einführen sollte. Basierend auf einer detaillierten Wirkungsanalyse des ESUG ergründet die Arbeit verbleibenden Reformbedarf, hinterfragt Potential und Sinnhaftigkeit vorinsolvenzlicher Sanierungsverfahren und würdigt alternative Reformmodelle. Unter Einbeziehung ausländischer Regelungsmodelle entwickelt sie Elemente eines effizienten vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens und prüft für den Fall der Einführung eines solchen Verfahrens notwendige gesetzgeberische Korrekturen. Jüngere europäische Entwicklungen fließen in die Gesamtbewertung ein.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Der Handel mit Arznei- und Betäubungsmitteln ist in Deutschland streng reglementiert. Diese strengen Regularien kollidieren im Fall einer Insolvenz des Apothekers mit den einschlägigen Regelungen.
Aktualisiert: 2021-11-30
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Viele Sanierungsverfahren der jüngeren Zeit haben ein Schlaglicht auf Neuerungen im Insolvenzverfahren geworfen. Im Schutzschirmverfahren kann die Geschäftsführung die operativen Geschäfte selbst weiterführen. In der Regel geschieht dies durch einen Insolvenzrechtsexperten. Überwacht werden die Geschäfte während des Schutzschirmverfahrens und auch später während des anschließenden Insolvenzverfahrens durch einen sogenannten Sachwalter.
Die durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen ohnehin bereits reformierte Eigenverwaltung hat durch die höchstrichterliche Rechtsprechung zu Einzelfragen an Kontur gewonnen. Die praktische Bedeutung ist weiter gestiegen: de facto alle überregional bedeutsamen Insolvenzen werden in Eigenverwaltung betrieben.
Aus erster Hand stellen die, u.a. auch als Sachwalter tätigen, Autoren das Verfahren vor. Behandelt werden Rechte und Pflichten des Sachwalters, seine Einflussmöglichkeiten, formelle und praktische Mitwirkungserfordernisse, die praktische Zusammenarbeit, seine originären Rechte und die Beendigung seiner Tätigkeit. Viele Praxiserfahrungen aus dieser neuen Regelung runden das Werk ab.
Aktualisiert: 2020-09-26
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Insbesondere aufgrund der Möglichkeit der Aufnahme gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen in einen im Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO ausgearbeiteten Insolvenzplan lässt sich das Insolvenzverfahren seit Inkrafttreten des ESUG im Jahre 2012 für die insolvenzreife GmbH als strategische Handlungsoption begreifen. Der Fall „Suhrkamp“ hat allerdings offenbart, dass sich das Insolvenzverfahren insbesondere aus Sicht eines nicht geschäftsführenden (Minderheits-)Gesellschafters als „Schreckensszenario“ entpuppen kann. Ob dies tatsächlich der Fall ist, hängt auch davon ab, inwiefern die Gesellschafter Einfluss auf die Sanierung im Insolvenzplanverfahren nehmen können.
Daher untersucht der Verfasser, inwieweit es in den jeweiligen Verfahrensabschnitten zu einer insolvenzbedingten Verschiebung der gesellschaftsrechtlichen Kompetenzverteilung kommt. Er zeigt auf, dass sich ein umfassender Vorrang des Insolvenzrechts vor dem Gesellschaftsrecht nicht begründen lässt.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Eigenverwaltung hat durch das ESUG enorm an Bedeutung gewonnen – sei es als "einfache" Eigenverwaltung oder als Schutzschirmverfahren. Das vorliegende ZIP-Praxisbuch versteht sich als Leitfaden für alle Verfahrensbeteiligten, d.h. für Schuldner, Sachwalter, Gläubiger, Berater und nicht zuletzt Gerichte. Es gibt hierbei Anleitung zur Lösung von Praxisfragen und berücksichtigt in diesem Zusammenhang zugleich die bislang ergangene Rechtsprechung.
Der Betriebsfortführung in der (vorl.) Eigenverwaltung, dem Schutzschirmverfahren sowie Spezialthemen wie z.B. Steuern, Haftung, Kommunikation und Vergütungsfragen sind eigenständige Kapitel gewidmet. Zahlreiche Praxistipps runden die Darstellung ab.
Aktualisiert: 2020-09-26
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Insbesondere aufgrund der Möglichkeit der Aufnahme gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen in einen im Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO ausgearbeiteten Insolvenzplan lässt sich das Insolvenzverfahren seit Inkrafttreten des ESUG im Jahre 2012 für die insolvenzreife GmbH als strategische Handlungsoption begreifen. Der Fall „Suhrkamp“ hat allerdings offenbart, dass sich das Insolvenzverfahren insbesondere aus Sicht eines nicht geschäftsführenden (Minderheits-)Gesellschafters als „Schreckensszenario“ entpuppen kann. Ob dies tatsächlich der Fall ist, hängt auch davon ab, inwiefern die Gesellschafter Einfluss auf die Sanierung im Insolvenzplanverfahren nehmen können.
Daher untersucht der Verfasser, inwieweit es in den jeweiligen Verfahrensabschnitten zu einer insolvenzbedingten Verschiebung der gesellschaftsrechtlichen Kompetenzverteilung kommt. Er zeigt auf, dass sich ein umfassender Vorrang des Insolvenzrechts vor dem Gesellschaftsrecht nicht begründen lässt.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Umstrukturierung und Sanierung gehört zu den anspuchsvollsten Aufgaben in der Beratung, da das Schicksal des ganzen Unternehmens an den getroffenen Entscheidungen hängt. Die richtigen Schritte zu gehen ist daher in der Beratung von hoher Bedeutung. Das Werk dient dabei als Leitfaden mit praxisnahen Handlungsempfehlungen und erläutert alle wichtigen Schritte bei der Sanierung.
Aktualisiert: 2023-04-01
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Am 01. März 2012 trat das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) in Kraft. Sechs Jahre nach dessen Inkrafttreten sollte eine Forschungsgruppe das ESUG evaluieren. Dies war für den Autor der Anlass, eine eigenständige rechtswissenschaftliche Analyse des ESUG voranzutreiben. Das Buch ist in drei Teile gegliedert. Der erste Teil beschäftigt sich mit der Sanierung von Unternehmen vor dem ESUG. Darin begibt sich der Autor in die Vergangenheit und erläutert die historische Entwicklung des Sanierungsrechts in Deutschland. Folgend befasst er sich mit den Sanierungsinstrumenten der Insolvenzordnung. Dabei erläutert er das Insolvenzplanverfahren und die Eigenverwaltung. In diesem Zusammenhang erarbeitet der Autor jegliche zu diesem Zeitpunkt aktuelle Probleme des Sanierungsrechts, unter der Berücksichtigung der rechtswissenschaftlichen Literatur und Meinungen, heraus. Der zweite Teil des Buches befasst sich mit der Sanierung nach dem ESUG. In diesem Teil stellt der Autor das neue Sanierungsrecht vor. Hierbei liegt der Fokus vor allem bei allen Neuerungen sowie Änderungen der Insolvenzordnung, welche das ESUG mit sich gebracht hat. Insbesondere widmet sich der Autor dem Debt- Equity- Swap nach § 225a InsO sowie der vorläufigen Eigenverwaltung und dem sogenannten Schutzschirmverfahren gemäß §§ 270a, 270b InsO. Der zweite Teil zeigt auch, ob der Gesetzgeber bestehende Probleme mit dem ESUG beseitigt oder gar neue Probleme geschaffen hat. Für diese Analyse bedient sich der Autor neben der rechtlichen Literatur auch an Statistiken des Institutes für Mittelstandsforschung (IfM) und des statistischen Bundesamtes. Der dritte Teil des Buches umfasst die Evaluation des ESUG. Die Basis für diesen Teil schafft die Forschungsgruppe mit ihrem Evaluationsbericht. Anhand dieses Berichts stellt der Autor die wesentlichen Erkenntnisse der Evaluation des ESUG dar und spiegelt diese mit die der Rechtswissenschaft.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Insolvenzrecht, Eigenverwaltung, Haftung Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren, Haftung Geschäftsführer, Insolvenzhaftung, Eigenverwaltungsverfahren, Sachwalter
Aktualisiert: 2023-04-06
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Bei etwa 165.854 zugelassenen Rechtsanwälten bundesweit ist es nicht verwunderlich, dass Honorar- und Mandatsdruck steigen. Nicht selten geraten Rechtsanwälte in die Insolvenz. Der Rechtsanwalt, der in Vermögensverfall gerät, läuft Gefahr, dass ihm nach der Bundesrechtsanwaltsordnung die Zulassung wegen Vermögensverfall entzogen wird. Dies gilt nach geltender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch in den Fällen der Eigenverwaltung. Diese Umstände führen dazu, dass der betroffene Rechtsanwalt seinen eigentlichen Beruf nicht weiter nachgehen kann, mit der Folge, dass er auch keine pfändbaren Einkünfte (mehr) zugunsten der Masse generieren kann. Eine bestmögliche Gläubigerbefriedigung ist unter Umständen nicht mehr gewährleistet. Seit Einführung des ESUG (dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) im Jahre 2012 ist der Begriff der Eigenverwaltung und Schutzschirm in aller Munde. Das Gesetz hat in den letzten Jahren erhebliche Erleichterungen für die Durchführung von Insolvenzverfahren gebracht. Neuerungen sind die Erleichterung für die Durchführung von Insolvenzplanverfahren und die Modifizierung der Eigenverwaltung. Insbesondere ist eine Eigenverwaltung – statt wie bisher erst ab Verfahrenseröffnung – unter bestimmten Voraussetzungen bereits ab Insolvenzantragstellung möglich. Der Gesetzgeber hat sich bewusst dazu entschieden, bereits im Insolvenzeröffnungsverfahren eine vorläufige Eigenverwaltung (§ 270a InsO) zu ermöglichen. Demgegenüber steht das Berufsrecht der Rechtsanwälte, das bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sofort die Vermutung des Vermögensverfalls beim Rechtsanwalt vorsieht. Ein zügiger Widerruf der Anwaltszulassung ist danach zunächst gerechtfertigt. Diese Untersuchung geht der Frage nach, wie die Intentionen des Gesetzgebers, die frühzeitige Insolvenzantragstellung und Leistung wesentlicher Tilgungsbeiträge an Gläubiger zu belohnen auf der einen und die Sanktionen des Berufsrechts durch den Zulassungswiderruf bei Vermögensverfall auf der anderen Seite, heute noch zu vereinbaren sind. Insbesondere wird erörtert, ob und inwieweit die Vermutungsregelung des § 14 Abs. 2 Ziff. 7 BRAO noch zeitgemäß ist bzw. dergestalt modifiziert werden muss, dass in den Fällen eines Schutzschirmverfahrens und der Eigenverwaltung die Vermutungsregelung suspendiert wird.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Das Buch fragt, ob die Einführung des Schutzschirmverfahrens nach § 270b InsO eine Sanierungskultur in Deutschland etablieren kann. Im internationalen Vergleich der Insolvenz- bzw. Sanierungsrechte hat Deutschland bereits erheblich an Konkurrenzfähigkeit eingebüßt; die Einführung des Schutzschirmverfahrens war ein längst überfälliger Schritt.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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