Im Zentrum der Arbeit steht die Frage, ob die Anwendung unmittelbaren Zwangs zur Herbeiführung einer Aussage durch einen Amtsträger strafbar ist, wenn diese Aussage nicht im strafprozessualen Rahmen, sondern auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr - etwa zur Rettung eines Menschenlebens - erlangt wird.
Da hoheitliche Eingriffsermächtigungen das Handeln eines Amtsträgers rechtfertigen, untersucht Georg Wagenländer im ersten Teil der Arbeit, ob man den Polizeigesetzen der Länder, den verfassungsrechtlichen Schutzpflichten bzw. den strafrechtlichen Rechtfertigungsgründen eine entsprechende hoheitliche Befugnis entnehmen kann. Nachdem dies verneint worden ist, wird im zweiten Teil erörtert, ob sich das Handeln des Amtsträgers - obwohl gegen öffentliches Recht verstoßend - zumindest strafrechtlich rechtfertigen lässt. Hierbei ist insbesondere von Bedeutung, ob ein Eingriff in die Menschenwürde einer Rechtfertigung zugänglich ist. Der Verfasser bejaht dies bei einer Kollision von Achtungs- und Schutzpflicht im Rahmen des Art. 1 GG.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Seit Jahren wird in Deutschland und den USA mit großer Intensität darüber diskutiert, ob die sogenannte Rettungsfolter zur Erlangung von Informationen, die das Leben von Menschen retten können, strafrechtlich gerechtfertigt werden kann. Während die Rettungsfolter nach h.M. in der deutschen Rechtsordnung nicht gerechtfertigt werden kann, ist die Frage in den USA derzeit noch nicht abschließend geklärt. Der Autor zeigt in seinem zusammenfassenden Vergleich, dass zwei wesentliche Unterschiede in der deutschen und der US-amerikanischen Rechtsordnung die rechtliche Bewertung der Rettungsfolter beeinflussen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Geschichte, Folgen und Darstellungen der Folter aus psychologisch-medizinischer, juristischer, rechtsgeschichtlicher undkulturwissenschaftlicher Sicht
Aktualisiert: 2023-05-28
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Im Zentrum der Arbeit steht die Frage, ob die Anwendung unmittelbaren Zwangs zur Herbeiführung einer Aussage durch einen Amtsträger strafbar ist, wenn diese Aussage nicht im strafprozessualen Rahmen, sondern auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr - etwa zur Rettung eines Menschenlebens - erlangt wird.
Da hoheitliche Eingriffsermächtigungen das Handeln eines Amtsträgers rechtfertigen, untersucht Georg Wagenländer im ersten Teil der Arbeit, ob man den Polizeigesetzen der Länder, den verfassungsrechtlichen Schutzpflichten bzw. den strafrechtlichen Rechtfertigungsgründen eine entsprechende hoheitliche Befugnis entnehmen kann. Nachdem dies verneint worden ist, wird im zweiten Teil erörtert, ob sich das Handeln des Amtsträgers - obwohl gegen öffentliches Recht verstoßend - zumindest strafrechtlich rechtfertigen lässt. Hierbei ist insbesondere von Bedeutung, ob ein Eingriff in die Menschenwürde einer Rechtfertigung zugänglich ist. Der Verfasser bejaht dies bei einer Kollision von Achtungs- und Schutzpflicht im Rahmen des Art. 1 GG.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Seit Jahren wird in Deutschland und den USA mit großer Intensität darüber diskutiert, ob die sogenannte Rettungsfolter zur Erlangung von Informationen, die das Leben von Menschen retten können, strafrechtlich gerechtfertigt werden kann. Während die Rettungsfolter nach h.M. in der deutschen Rechtsordnung nicht gerechtfertigt werden kann, ist die Frage in den USA derzeit noch nicht abschließend geklärt. Der Autor zeigt in seinem zusammenfassenden Vergleich, dass zwei wesentliche Unterschiede in der deutschen und der US-amerikanischen Rechtsordnung die rechtliche Bewertung der Rettungsfolter beeinflussen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Ein erschütternder Bericht
Ist die Würde des Menschen antastbar?
»Wir haben die Handschuhe ausgezogen« -, so beschrieb die CIA ihr Vorgehen nach dem 11. September. In Deutschland wird die Folter von einigen populistischen Politikern befürwortet, sogar manch seriöser Jurist oder Politiker hält sie »unter bestimmten Umständen« für anwendbar. »Rettungsfolter«, »verschärfte Vernehmungsmethoden«, »Waterboarding« - solche Euphemismen bemänteln fundamentale Verstöße gegen die Menschenrechte.
Warum ist Folter heute wieder denkbar? Welche politischen und gesellschaftlichen Folgen hätte eine Aufweichung des Folterverbots? Bahar betrachtet das brisante Thema historisch, international und bezogen auf die aktuellen Anlässe, und erklärt, warum Folter unter keinen Umständen zu akzeptieren ist.
Platz 4/5 auf der »Sachbücher des Monats August«-Liste der Süddeutschen Zeitung und des NDR
Aktualisiert: 2023-05-10
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Kollidieren Höchstgüter, sind gewichtige Einschränkungen unvermeidbar. Es stellt sich dann die Frage, welche Güter der Staat als Grundrechtsgarant priorisieren soll. Wesentliche Erkenntnisse hierzu bieten neben der Grundrechtsdogmatik insbesondere eine vertiefte Auseinandersetzung mit Gerechtigkeitstheorien und die Besprechung konkreter Fallbeispiele (betr. Zwangsernährung, «Rettungsfolter», Flugzeugabschuss, postmortale Organspende). Im Ergebnis vertritt der Autor ein folgenethisches Grundrechtsverständnis und diskutiert Kriterien, die bei Lösung von Grundrechtskollisionen, insbesondere von Rettungsdilemmata, zu berücksichtigen sind. (Gebiete: Grundrechtsdogmatik, Rechtstheorie, Rechtsethik.)
Aktualisiert: 2023-04-04
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'Darf der Staat foltern, um Leben zu retten?' – Diese in Deutschland zuletzt ausschließlich im Rahmen fiktiver Szenarien gestellte Frage hat spätestens seit dem Urteil im Prozess gegen den ehemaligen Frankfurter Polizeivizepräsidenten Daschner im Jahre 2004 ihren hypothetischen Charakter verloren und steht seitdem im Mittelpunkt einer politischen und wissenschaftlichen Debatte zur so genannten 'Rettungsfolter'. Ausgehend von der Beobachtung, dass sich der Streit um die Zulässigkeit polizeilich-präventiver Folterhandlungen zur Lebensrettung vorrangig in den normativen Kategorien des Rechts und der Moral rekonstruieren lässt, stellt diese Monographie einen interdisziplinären Beitrag zur Stärkung des absoluten Folterverbots dar. Auf der Grundlage einer rechtsphilosophischen Verhältnisbestimmung rechtlicher und moralischer Normen werden dabei verschiedene argumentative Wege aufgezeigt, wie das Dilemma staatlicher Folterhandlungen zur Lebensrettung aus juristischer und ethischer Perspektive aufgelöst werden kann.
Aktualisiert: 2023-02-06
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Ein erschütternder Bericht
Ist die Würde des Menschen antastbar?
»Wir haben die Handschuhe ausgezogen« -, so beschrieb die CIA ihr Vorgehen nach dem 11. September. In Deutschland wird die Folter von einigen populistischen Politikern befürwortet, sogar manch seriöser Jurist oder Politiker hält sie »unter bestimmten Umständen« für anwendbar. »Rettungsfolter«, »verschärfte Vernehmungsmethoden«, »Waterboarding« - solche Euphemismen bemänteln fundamentale Verstöße gegen die Menschenrechte.
Warum ist Folter heute wieder denkbar? Welche politischen und gesellschaftlichen Folgen hätte eine Aufweichung des Folterverbots? Bahar betrachtet das brisante Thema historisch, international und bezogen auf die aktuellen Anlässe, und erklärt, warum Folter unter keinen Umständen zu akzeptieren ist.
Platz 4/5 auf der »Sachbücher des Monats August«-Liste der Süddeutschen Zeitung und des NDR
Aktualisiert: 2023-01-31
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Geschichte, Folgen und Darstellungen der Folter aus psychologisch-medizinischer, juristischer, rechtsgeschichtlicher undkulturwissenschaftlicher Sicht
Aktualisiert: 2019-04-23
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Das zentrale Thema dieses Werkes ist die Auslegung des Art. 3 EMRK durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die Analyse der Gesetzesanwendung zeigt eine zunehmend extensive Begriffsauslegung. So wurde die Norm in den letzten Jahrzehnten nicht nur auf zahlreiche neue Fallkonstellationen, insbesondere auch auf sog. Non-Refoulement-Fälle, angewendet, sondern bildete in jüngerer Rechtsprechung auch den Schwerpunkt gerichtlicher Piloturteile. Durch die Vorgabe konkreter Beweisregeln für die Behandlung eines Verstoßes gegen Art. 3 EMRK im Rahmen des Art. 6 EMRK hat der EGMR zudem seine Kompetenzen deutlich ausgeweitet. Das Buch untersucht, inwiefern diese Entwicklungen eine Einschränkung vertragsstaatlicher Souveränität zur Folge haben und ob diese ggf. durch den Schutz der Menschenwürde gerechtfertigt sein könnte. Darüber hinaus wird die Notwendigkeit einer absoluten Geltung des Artikels erörtert.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Zielsetzung der Arbeit besteht in der Entwicklung eines neuen Notwehrparagraphen, der die bislang nicht normierten Fallgruppen sozialethischer Notwehreinschränkungen gesetzlich regelt. Im ersten Teil der Arbeit befasst sich der Autor mit der Notwendigkeit einer solchen Gesetzesänderung. Nach einer Auseinandersetzung mit den Grundgedanken der Notwehr und den verschiedenen Begründungsansätzen sozialethischer Notwehreinschränkungen untersucht er den Gebotenheitsbegriff des § 32 I StGB, der allgemein als gesetzlicher Anknüpfungspunkt zur Begrenzung des Notwehrrechts herangezogen wird. Er kommt dabei zu dem Ergebnis, dass diese Anknüpfung einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 2 GG darstellt. Der Autor formuliert im Anschluss Kriterien, anhand derer die Reichweite und Grenzen sozialethischer Notwehreinschränkungen festgemacht und gesetzlich geregelt werden sollen. Auf Basis dieser Kriterien werden im zweiten Teil der Arbeit die einzelnen Fallgruppen sozialethischer Notwehreinschränkungen kritisch untersucht. Abschließend entwickelt der Verfasser einen alternativen Gesetzesvorschlag zum aktuellen Notwehrparagraphen.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Das zentrale Thema dieses Werkes ist die Auslegung des Art. 3 EMRK durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die Analyse der Gesetzesanwendung zeigt eine zunehmend extensive Begriffsauslegung. So wurde die Norm in den letzten Jahrzehnten nicht nur auf zahlreiche neue Fallkonstellationen, insbesondere auch auf sog. Non-Refoulement-Fälle, angewendet, sondern bildete in jüngerer Rechtsprechung auch den Schwerpunkt gerichtlicher Piloturteile. Durch die Vorgabe konkreter Beweisregeln für die Behandlung eines Verstoßes gegen Art. 3 EMRK im Rahmen des Art. 6 EMRK hat der EGMR zudem seine Kompetenzen deutlich ausgeweitet. Das Buch untersucht, inwiefern diese Entwicklungen eine Einschränkung vertragsstaatlicher Souveränität zur Folge haben und ob diese ggf. durch den Schutz der Menschenwürde gerechtfertigt sein könnte. Darüber hinaus wird die Notwendigkeit einer absoluten Geltung des Artikels erörtert.
Aktualisiert: 2023-05-04
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Geschichte, Folgen und Darstellungen der Folter aus psychologisch-medizinischer, juristischer, rechtsgeschichtlicher undkulturwissenschaftlicher Sicht
Aktualisiert: 2023-04-28
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Seit Jahren wird in Deutschland und den USA mit großer Intensität darüber diskutiert, ob die sogenannte Rettungsfolter zur Erlangung von Informationen, die das Leben von Menschen retten können, strafrechtlich gerechtfertigt werden kann. Während die Rettungsfolter nach h.M. in der deutschen Rechtsordnung nicht gerechtfertigt werden kann, ist die Frage in den USA derzeit noch nicht abschließend geklärt. Der Autor zeigt in seinem zusammenfassenden Vergleich, dass zwei wesentliche Unterschiede in der deutschen und der US-amerikanischen Rechtsordnung die rechtliche Bewertung der Rettungsfolter beeinflussen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Diese Arbeit soll eine umfassende Betrachtung des Einsatzes der Narkoanalyse bieten. Dabei befindet sich das behandelte Thema an der Schnittstelle von Medizingeschichte, juristischer Zeitgeschichte, strafrechtlicher Dogmatik, Verfassungsrecht und Rechtspolitik. Der enge Bezug zur intensiv diskutierten Frage nach einer ausnahmsweisen Zulässigkeit der sogenannten «Rettungsfolter» war Anlass, der fast in Vergessenheit geratenen juristischen Kontroverse um die Narkoanalyse wieder Beachtung zu schenken.
Aktualisiert: 2019-12-19
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In vielen Konventionen und Abkommen hat die zivilisierte Welt alle Formen der Folter geächtet. Doch wird in über hundert Staaten nach wie vor gefoltert. Und Ereignisse der jüngeren Vergangenheit haben die Diskussion um die sogenannte Präventiv- und Rettungsfolter auch in demokratischen Staaten neu entfacht.
Wer heute über die Legitimität der Folter streiten will, sollte die Tradition dieser Debatte kennen. Die in diesem Band versammelten Texte geben einen Überblick und zeigen die Dimensionen der Thematik – die der Politik, Rechtswissenschaft, Psychologie, Religion und Philosophie.
Die Autoren der kommentierten Primärtexte:
Augustinus – Institoris/Sprenger – Spee – Beccaria – Voltaire – de Sade – Fichte – Nietzsche – Sartre – Améry – Foucault – Rorty – Mann – Kafka – Orwell
Die Herausgeber:
Prof. Dr. phil. Hans-Joachim Pieper lehrt Philosophie an der Universiät Bonn.
Prof. Dr. phil. Konrad Schüttauf ist Vorsitzender Richter am Finanzgericht Köln und Honorarprofessor für Philosophie an der Universität Bonn.
Aktualisiert: 2022-04-26
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Die Diskussion um Folter und die Rechtfertigung von Gewalthandlungen des Staates zur Rettung unschuldiger Opfer wird in jüngerer Vergangenheit aufgrund der Vorkommnisse vom 11. September 2001 in den USA und der allgemeinen Bedrohung durch den internationalen Terrorismus sowie des Entführungsfalls des Jungen Jakob von Metzler in Frankfurt am Main im September 2002 in Deutschland kontrovers geführt. Dabei stehen sich die staatlichen Ziele einer effektiven Gefahrenabwehr und eines wirksamen Menschenwürdeschutzes scheinbar konträr gegenüber. Der Autor hat diese Diskussion zum Anlass genommen, das Thema aus rechtswissenschaftlicher Sicht unter Berücksichtigung der zahlreichen aktuellen Stellungnahmen sowie der nationalen und internationalen Rechtsprechung zu untersuchen. In den einleitenden Kapiteln geht der Autor zunächst der Frage nach, was aus rechtswissenschaftlicher Sicht unter Folter zu verstehen ist und in welcher Form sie in der Gegenwart noch Anwendung findet. Hierbei wird insbesondere auf die Folterproblematik im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Terrorismus eingegangen und verdeutlicht, wie schnell das Folterverbot auch in einem "westlichen" demokratischen Staat in Frage gestellt und beschränkt werden kann. Im weiteren Verlauf der Studie setzt sich der Autor anhand der zwei in der Wissenschaft am häufigsten diskutierten Fallkonstellationen mit der Frage auseinander, ob Folter als letztes Mittel zur Rettung von Menschenleben öffentlichrechtlich erlaubt oder zumindest strafrechtlich gerechtfertigt sein kann. Einen besonderen Schwerpunkt legt der Autor dabei auf die Frage, inwieweit Folterhandlungen noch als geboten im Sinne der Notwehr erachtet werden können. Hierbei wird insbesondere der Frage nachgegangen, ob Folterhandlungen durch den Staat mit dem Menschenwürdeschutz des Art. 1 Abs. 1 GG noch vereinbar sein können und ob internationale Normen einer Rechtmässigkeit bzw. Straflosigkeit von Folter entgegenstehen. Schliesslich gibt der Autor noch einen Ausblick auf die mögliche weitere Entwicklung der Problematik und diesbezügliche Gefahren.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Die vorliegende Untersuchung beantwortet die Frage, ob dem Menschen ein absoluter Rechtsstatus zukommen kann, der ihn insbesondere in existentiellen Konfliktsituationen vor einem Einbezug in eine Abwägung – zum Beispiel in den Fällen der Rettungsfolter oder des Flugzeugabschusses zum Schutze der Bodenbevölkerung – schlechthin bewahrt, im Horizont der Entfaltung einer Philosophie des Absoluten. Dies mit dem Ergebnis, dass dem Menschen ein solcher absoluter normativer Status aus ontologischen Gründen mit Notwendigkeit nicht zukommen kann.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Im Zentrum der Arbeit steht die Frage, ob die Anwendung unmittelbaren Zwangs zur Herbeiführung einer Aussage durch einen Amtsträger strafbar ist, wenn diese Aussage nicht im strafprozessualen Rahmen, sondern auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr - etwa zur Rettung eines Menschenlebens - erlangt wird.
Da hoheitliche Eingriffsermächtigungen das Handeln eines Amtsträgers rechtfertigen, untersucht Georg Wagenländer im ersten Teil der Arbeit, ob man den Polizeigesetzen der Länder, den verfassungsrechtlichen Schutzpflichten bzw. den strafrechtlichen Rechtfertigungsgründen eine entsprechende hoheitliche Befugnis entnehmen kann. Nachdem dies verneint worden ist, wird im zweiten Teil erörtert, ob sich das Handeln des Amtsträgers - obwohl gegen öffentliches Recht verstoßend - zumindest strafrechtlich rechtfertigen lässt. Hierbei ist insbesondere von Bedeutung, ob ein Eingriff in die Menschenwürde einer Rechtfertigung zugänglich ist. Der Verfasser bejaht dies bei einer Kollision von Achtungs- und Schutzpflicht im Rahmen des Art. 1 GG.
Aktualisiert: 2023-04-18
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