Der Gleichberechtigungssatz – neue Form, alter Inhalt?

Der Gleichberechtigungssatz – neue Form, alter Inhalt? von Schweizer,  Kerstin
Art. 3 Abs. 2 GG wurde im Jahre 1994 folgendermaßen ergänzt: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Dieser neue Verfassungsauftrag zielt zwar auf die Schaffung individueller Chancengleichheit ab. Jedoch zeigt die Autorin, daß es angesichts "struktureller Diskriminierung" nicht möglich ist, Chancengleichheit ganz ohne Blick auf die gesellschaftlichen Realitäten, will heißen auf die Verteilung von Positionen und Mitsprachemöglichkeiten (die sog. "Ergebnisebene") zu beurteilen. Aufgrund dieses Ergebnisbezuges sind Opfer auf Seiten des bislang dominierenden Geschlechts zwangsläufig, Bevorzugungen von Frauen können daher zulässig sein. Das "Quotenurteil" des EuGH aus dem Jahre 1995 hat daran nichts geändert, es besteht hier nicht etwa eine Disharmonie zwischen deutschem und Europäischem Recht. Das Gebot effektiver Chancengleichheit nimmt in Kauf, daß sich das Gesicht der Gesellschaft erheblich wandelt und verbietet es geradezu, die Gleichberechtigung der Frau gegen die Bedürfnisse der "bürgerlichen Familie" auszuspielen. Es geht hier ganz klar um eine "Dimensionsfrage": Die Verfassung verlangt ein völliges Umdenken.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Schwarzbuch Feminismus

Schwarzbuch Feminismus von Caberta,  Ursula
Leben wir heute in einer Gesellschaft, in der Mann und Frau gleichberechtigt sind? Ganz klar: Nein! Wir haben zwar eine Kanzlerin, Frauen erhalten selbstverständlich eine Berufsausbildung, stellen die Mehrzahl der Studierenden. Aber in den Führungsetagen der Wirtschaft sind sie kaum zu finden, verdienen bei gleicher Qualifikation weniger als ihre männlichen Kollegen und haben schwer an der Doppelbelastung durch Familie und Beruf zu tragen. Ursula Caberta unterzieht die Erfolge von Alice Schwarzer & Co. einer kritischen Analyse – mit entlarvendem Ergebnis. Mit scharfer Feder zeichnet sie ein schonungsloses Bild der aktuellen Situation von Frauen in unserer postmodernen Gesellschaft. Herausfordernd fragt sie: Wo bitte bleibt die »moderne« Feministin?
Aktualisiert: 2023-06-01
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Schwarzbuch Feminismus

Schwarzbuch Feminismus von Caberta,  Ursula
Leben wir heute in einer Gesellschaft, in der Mann und Frau gleichberechtigt sind? Ganz klar: Nein! Wir haben zwar eine Kanzlerin, Frauen erhalten selbstverständlich eine Berufsausbildung, stellen die Mehrzahl der Studierenden. Aber in den Führungsetagen der Wirtschaft sind sie kaum zu finden, verdienen bei gleicher Qualifikation weniger als ihre männlichen Kollegen und haben schwer an der Doppelbelastung durch Familie und Beruf zu tragen. Ursula Caberta unterzieht die Erfolge von Alice Schwarzer & Co. einer kritischen Analyse – mit entlarvendem Ergebnis. Mit scharfer Feder zeichnet sie ein schonungsloses Bild der aktuellen Situation von Frauen in unserer postmodernen Gesellschaft. Herausfordernd fragt sie: Wo bitte bleibt die »moderne« Feministin?
Aktualisiert: 2023-05-19
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Der Gleichberechtigungssatz – neue Form, alter Inhalt?

Der Gleichberechtigungssatz – neue Form, alter Inhalt? von Schweizer,  Kerstin
Art. 3 Abs. 2 GG wurde im Jahre 1994 folgendermaßen ergänzt: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Dieser neue Verfassungsauftrag zielt zwar auf die Schaffung individueller Chancengleichheit ab. Jedoch zeigt die Autorin, daß es angesichts "struktureller Diskriminierung" nicht möglich ist, Chancengleichheit ganz ohne Blick auf die gesellschaftlichen Realitäten, will heißen auf die Verteilung von Positionen und Mitsprachemöglichkeiten (die sog. "Ergebnisebene") zu beurteilen. Aufgrund dieses Ergebnisbezuges sind Opfer auf Seiten des bislang dominierenden Geschlechts zwangsläufig, Bevorzugungen von Frauen können daher zulässig sein. Das "Quotenurteil" des EuGH aus dem Jahre 1995 hat daran nichts geändert, es besteht hier nicht etwa eine Disharmonie zwischen deutschem und Europäischem Recht. Das Gebot effektiver Chancengleichheit nimmt in Kauf, daß sich das Gesicht der Gesellschaft erheblich wandelt und verbietet es geradezu, die Gleichberechtigung der Frau gegen die Bedürfnisse der "bürgerlichen Familie" auszuspielen. Es geht hier ganz klar um eine "Dimensionsfrage": Die Verfassung verlangt ein völliges Umdenken.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der Gleichberechtigungssatz – neue Form, alter Inhalt?

Der Gleichberechtigungssatz – neue Form, alter Inhalt? von Schweizer,  Kerstin
Art. 3 Abs. 2 GG wurde im Jahre 1994 folgendermaßen ergänzt: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Dieser neue Verfassungsauftrag zielt zwar auf die Schaffung individueller Chancengleichheit ab. Jedoch zeigt die Autorin, daß es angesichts "struktureller Diskriminierung" nicht möglich ist, Chancengleichheit ganz ohne Blick auf die gesellschaftlichen Realitäten, will heißen auf die Verteilung von Positionen und Mitsprachemöglichkeiten (die sog. "Ergebnisebene") zu beurteilen. Aufgrund dieses Ergebnisbezuges sind Opfer auf Seiten des bislang dominierenden Geschlechts zwangsläufig, Bevorzugungen von Frauen können daher zulässig sein. Das "Quotenurteil" des EuGH aus dem Jahre 1995 hat daran nichts geändert, es besteht hier nicht etwa eine Disharmonie zwischen deutschem und Europäischem Recht. Das Gebot effektiver Chancengleichheit nimmt in Kauf, daß sich das Gesicht der Gesellschaft erheblich wandelt und verbietet es geradezu, die Gleichberechtigung der Frau gegen die Bedürfnisse der "bürgerlichen Familie" auszuspielen. Es geht hier ganz klar um eine "Dimensionsfrage": Die Verfassung verlangt ein völliges Umdenken.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Partizipationssysteme in der Mitbestimmung

Partizipationssysteme in der Mitbestimmung von Moshiri,  Sepehr
Partizipationssysteme in der Mitbestimmung gewähren Vertretern eines bestimmten Interessenskreises durch prozedurale Garantien die Teilhabe an den mitbestimmten Gremien. Dabei sind die Anforderungen an den Gesetzgeber bei der Implementierung derartiger Regelungen nicht grundlegend geklärt. Der Autor systematisiert die Partizipationssysteme in der Mitbestimmung, erarbeitet die Anforderungen an den Gesetzgeber und definiert ein einheitliches Prüfungsschema, anhand dessen die Zulässigkeit bestehender und künftiger Partizipationssysteme festgestellt werden kann. In diesem Zusammenhang erörtert er auch grundlegende Fragen der Arbeitnehmermitbestimmung.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Partizipationssysteme in der Mitbestimmung

Partizipationssysteme in der Mitbestimmung von Moshiri,  Sepehr
Partizipationssysteme in der Mitbestimmung gewähren Vertretern eines bestimmten Interessenskreises durch prozedurale Garantien die Teilhabe an den mitbestimmten Gremien. Dabei sind die Anforderungen an den Gesetzgeber bei der Implementierung derartiger Regelungen nicht grundlegend geklärt. Der Autor systematisiert die Partizipationssysteme in der Mitbestimmung, erarbeitet die Anforderungen an den Gesetzgeber und definiert ein einheitliches Prüfungsschema, anhand dessen die Zulässigkeit bestehender und künftiger Partizipationssysteme festgestellt werden kann. In diesem Zusammenhang erörtert er auch grundlegende Fragen der Arbeitnehmermitbestimmung.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Gleichstellungspolitiken revisted

Gleichstellungspolitiken revisted von Schmidt,  Angelika, Wroblewski,  Angela
Anfang der 1990er Jahre wurde erstmals von einem Backlash im Bereich der Frauenförderung und Gleichstellung gesprochen und die Strategien des Patriachats aufgezeigt, die den Forderungen von Frauen* nach gleichberechtigter Teilhabe entgegengesetzt werden. Aktuell wird wieder – nicht nur in Österreich – von einem Backlash gesprochen, der sich beispielsweise in einer Abkehr von der geschlechtsneutralen Sprache, in der Kürzung von Subventionen für Frauen- und Mädchenberatungseinrichtungen, im Rückbau von Institutionen und in Angriffen auf die Gender Studies niederschlägt. Zu diesen Phänomenen von Backlash kam es trotz der Etablierung zahlreicher Institutionen im Bereich Gleichstellung und Bekenntnisse zur Förderung von Vielfalt auf politischer Ebene und von Unternehmensseite. Ausgehend von diesem ambivalenten Befund zum Status Quo von Gleichstellung werden Anforderungen an eine zeitgemäße Gleichstellungspolitik an der Schnittstelle zwischen Politik, Theorie und Praxis formuliert. Die Beiträge in dem Band zeigen aktuelle Herausforderungen für Gleichstellungspolitik und illustrieren, wie die Schnittstelle ausgestaltet werden kann.
Aktualisiert: 2023-04-16
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Gleichstellungspolitiken revisted

Gleichstellungspolitiken revisted von Schmidt,  Angelika, Wroblewski,  Angela
Anfang der 1990er Jahre wurde erstmals von einem Backlash im Bereich der Frauenförderung und Gleichstellung gesprochen und die Strategien des Patriachats aufgezeigt, die den Forderungen von Frauen* nach gleichberechtigter Teilhabe entgegengesetzt werden. Aktuell wird wieder – nicht nur in Österreich – von einem Backlash gesprochen, der sich beispielsweise in einer Abkehr von der geschlechtsneutralen Sprache, in der Kürzung von Subventionen für Frauen- und Mädchenberatungseinrichtungen, im Rückbau von Institutionen und in Angriffen auf die Gender Studies niederschlägt. Zu diesen Phänomenen von Backlash kam es trotz der Etablierung zahlreicher Institutionen im Bereich Gleichstellung und Bekenntnisse zur Förderung von Vielfalt auf politischer Ebene und von Unternehmensseite. Ausgehend von diesem ambivalenten Befund zum Status Quo von Gleichstellung werden Anforderungen an eine zeitgemäße Gleichstellungspolitik an der Schnittstelle zwischen Politik, Theorie und Praxis formuliert. Die Beiträge in dem Band zeigen aktuelle Herausforderungen für Gleichstellungspolitik und illustrieren, wie die Schnittstelle ausgestaltet werden kann.
Aktualisiert: 2023-04-16
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