„Lex“ und „ordo“.

„Lex“ und „ordo“. von Deflers,  Isabelle
Nicht nur als Humanist, Reformator und Praeceptor Germaniae, sondern auch als Rechtsdenker hat Philipp Melanchthon in mitten der religiös-historischen Ereignisse seiner Zeit eine wichtige Rolle gespielt. »Lex« und »Ordo«: Unter diesen beiden Oberbegriffen werden seine zahlreichen Fragestellungen über die Gerechtigkeit, das Recht und das Gesetz einerseits, über die institutionellen Träger der gesellschaftlichen Ordnung andererseits gegliedert. Isabelle Deflers analysiert zunächst Melanchthons Naturrechtslehre, die für das Verständnis seiner weiteren Ausführungen über das Recht eine fundamentale Rolle spielt. Nach der Auseinandersetzung der Wittenberger Reformatoren mit den »Schwärmern« und dem Bauernkrieg 1525 begann Melanchthon, für die Anwendung einer einheitlichen und festgeschriebenen Gesetzgebung zu plädieren und trug damit zu der damaligen Rezeption des römischen Rechts wesentlich bei. Auch beschäftigte er sich mit der Frage des Anwendungsbereichs der Gesetze, der den Begriff des »Ordo politicus« umfasst. Aufgrund seiner Beschäftigung mit der aristotelischen Politik setzte er sich mit der Bedeutung und Rolle der Obrigkeit als »Wächterin« der gesellschaftlichen Ordnung auseinander. Mit seiner »Obrigkeitslehre« arbeitete er eine neue Legitimation der weltlichen Herrschaft heraus, die die Gehorsamspflicht der Untertanen verfestigte und die Zulassungsbedingungen des Widerstandsrechts streng begrenzte. Auch weitere weltliche Institutionen des »Ordo politicus« (die Ehe und die Familie, das Eigentumsrecht, das Vertragsrecht und das Strafrecht), die Melanchthon als Säule der gesellschaftlichen Ordnung betrachtete, werden in dieser Studie rechtshistorisch erläutert.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der lange Schatten des Leviathan.

Der lange Schatten des Leviathan. von Hüning,  Dieter
In Deutschland ist die Rezeption von Hobbes' politischer Philosophie nach wie vor eng mit dem Namen Carl Schmitt verbunden. Hobbes' Rechts- und Staatsphilosophie gilt daher zumeist als zeitgenössisches politisches Plädoyer für eine starke Staatsgewalt, die durch ihre unüberwindliche Macht die Bürgerkriegsparteien bzw. die konkurrierenden gesellschaftlichen Gruppen in Schach hält. Den Teilnehmern des Wolfenbütteler Arbeitsgesprächs kam es u. a. darauf an, gegenüber dieser vor allem unter Politikwissenschaftlern und Juristen verbreiteten Rezeptionsperspektive einen Kontrapunkt zu setzen. Entsprechend lag der Schwerpunkt des Arbeitsgesprächs zum einen auf der Rekonstruktion der rechtsphilosophischen Begründungsstrategien von Hobbes' politischer Philosophie und insbesondere ihrer verschiedenen Aspekte im Leviathan (die Entstehungsbedingungen, Anthropologie und Psychologie, die naturrechtlichen Grundlagen und die Staatslehre des Leviathan), zum anderen auf der Untersuchung verschiedener Formen der Rezeption des Leviathan in der Naturrechtslehre des 17. und 18. Jahrhunderts.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Von der Freiheit des Meeres

Von der Freiheit des Meeres von Boschan,  Richard, Grotius,  Hugo
Hugo Grotius verfasste 1604/05 ein Rechtsgutachten für die Vereenigde Ostindische Compagnie, aus dem zu seiner Zeit nur ein Kapitel, »Mare liberum«, veröffentlicht wurde. Hierin verteidigt Grotius das Recht des jungen niederländischen Staates auf freie Schifffahrt und freien Handel und weist den Anspruch der Spanier, Portugiesen und Engländer auf ein Monopol im Kolonialhandel zurück, indem er den Rechtsgrundsatz formuliert, dass niemand ein Eigentum an den Meeren beanspruchen dürfe und diese folglich allen Nationen als internationale Gewässer für die Handelsschifffahrt zur Verfügung stehen müssten. Ergänzt um die Einschränkung der sog. Dreimeilenzone wurde »Von der Freiheit des Meeres« zur Grundlage für das internationale Seerecht.
Aktualisiert: 2023-06-16
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Von der Freiheit des Meeres

Von der Freiheit des Meeres von Boschan,  Richard, Grotius,  Hugo
Hugo Grotius (1583–1645) verfasste 1604/05 ein Rechtsgutachten für die Vereenigde Oostindische Compagnie, aus dem zu seiner Zeit nur ein Kapitel, "Mare liberum", veröffentlicht wurde. Hierin verteidigt Grotius das Recht des jungen niederländischen Staates auf freie Schifffahrt und freien Handel und weist den Anspruch der Spanier, Portugiesen und Engländer auf ein Monopol im Kolonialhandel zurück, indem er den Rechtsgrundsatz formuliert, dass niemand ein Eigentum an den Meeren beanspruchen dürfe und diese folglich allen Nationen als internationale Gewässer für die Handelsschifffahrt zur Verfügung stehen müssten. Ergänzt um die Einschränkung der sog. Dreimeilenzone wurde "Von der Freiheit des Meeres" zur Grundlage für das internationale Seerecht.
Aktualisiert: 2023-06-14
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Strafe für fremde Schuld?

Strafe für fremde Schuld? von Maihold,  Harald
In der moraltheologischen und juristischen Lehre des 16. Jahrhunderts wurden der Begriff der Strafe, das Schuldprinzip und die Frage, ob der eine für den anderen bestraft werden durfte, diskutiert. Die strafrechtliche Kollektivhaftung erörterte man am Beispiel der Exkommunikation von Städten und Gemeinden. Die Mitbetroffenheit der Familie war Thema bei der Frage, ob der Sohn für den Vater bestraft werden durfte. Das Buch beschäftigt sich ausführlich mit diesen Diskussionen und zeigt zudem die Entwicklung seit dem Mittelalter auf, in welchem Schuldprinzip und Personalität der Strafe für die Rechtsgelehrten noch nicht selbstverständlich waren. Thomas von Aquin hatte in seiner auf Aristoteles aufbauenden Straftheorie den Begriff der eigentlichen Strafe auf die Sündenstrafe festgelegt. In der spanischen Spätscholastik und Naturrechtslehre wurde der moraltheologische Begriff der Sündenstrafe sodann auf die Jurisprudenz übertragen und damit der Grundstein für die noch heute wirksame Vorstellung von dem sittlichen Vorwurf der Strafe gelegt.
Aktualisiert: 2023-05-28
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Von der Freiheit des Meeres

Von der Freiheit des Meeres von Boschan,  Richard, Grotius,  Hugo
Hugo Grotius (1583–1645) verfasste 1604/05 ein Rechtsgutachten für die Vereenigde Oostindische Compagnie, aus dem zu seiner Zeit nur ein Kapitel, "Mare liberum", veröffentlicht wurde. Hierin verteidigt Grotius das Recht des jungen niederländischen Staates auf freie Schifffahrt und freien Handel und weist den Anspruch der Spanier, Portugiesen und Engländer auf ein Monopol im Kolonialhandel zurück, indem er den Rechtsgrundsatz formuliert, dass niemand ein Eigentum an den Meeren beanspruchen dürfe und diese folglich allen Nationen als internationale Gewässer für die Handelsschifffahrt zur Verfügung stehen müssten. Ergänzt um die Einschränkung der sog. Dreimeilenzone wurde "Von der Freiheit des Meeres" zur Grundlage für das internationale Seerecht.
Aktualisiert: 2023-05-21
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Von der Freiheit des Meeres

Von der Freiheit des Meeres von Boschan,  Richard, Grotius,  Hugo
Hugo Grotius verfasste 1604/05 ein Rechtsgutachten für die Vereenigde Ostindische Compagnie, aus dem zu seiner Zeit nur ein Kapitel, »Mare liberum«, veröffentlicht wurde. Hierin verteidigt Grotius das Recht des jungen niederländischen Staates auf freie Schifffahrt und freien Handel und weist den Anspruch der Spanier, Portugiesen und Engländer auf ein Monopol im Kolonialhandel zurück, indem er den Rechtsgrundsatz formuliert, dass niemand ein Eigentum an den Meeren beanspruchen dürfe und diese folglich allen Nationen als internationale Gewässer für die Handelsschifffahrt zur Verfügung stehen müssten. Ergänzt um die Einschränkung der sog. Dreimeilenzone wurde »Von der Freiheit des Meeres« zur Grundlage für das internationale Seerecht.
Aktualisiert: 2023-05-21
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„Lex“ und „ordo“.

„Lex“ und „ordo“. von Deflers,  Isabelle
Nicht nur als Humanist, Reformator und Praeceptor Germaniae, sondern auch als Rechtsdenker hat Philipp Melanchthon in mitten der religiös-historischen Ereignisse seiner Zeit eine wichtige Rolle gespielt. »Lex« und »Ordo«: Unter diesen beiden Oberbegriffen werden seine zahlreichen Fragestellungen über die Gerechtigkeit, das Recht und das Gesetz einerseits, über die institutionellen Träger der gesellschaftlichen Ordnung andererseits gegliedert. Isabelle Deflers analysiert zunächst Melanchthons Naturrechtslehre, die für das Verständnis seiner weiteren Ausführungen über das Recht eine fundamentale Rolle spielt. Nach der Auseinandersetzung der Wittenberger Reformatoren mit den »Schwärmern« und dem Bauernkrieg 1525 begann Melanchthon, für die Anwendung einer einheitlichen und festgeschriebenen Gesetzgebung zu plädieren und trug damit zu der damaligen Rezeption des römischen Rechts wesentlich bei. Auch beschäftigte er sich mit der Frage des Anwendungsbereichs der Gesetze, der den Begriff des »Ordo politicus« umfasst. Aufgrund seiner Beschäftigung mit der aristotelischen Politik setzte er sich mit der Bedeutung und Rolle der Obrigkeit als »Wächterin« der gesellschaftlichen Ordnung auseinander. Mit seiner »Obrigkeitslehre« arbeitete er eine neue Legitimation der weltlichen Herrschaft heraus, die die Gehorsamspflicht der Untertanen verfestigte und die Zulassungsbedingungen des Widerstandsrechts streng begrenzte. Auch weitere weltliche Institutionen des »Ordo politicus« (die Ehe und die Familie, das Eigentumsrecht, das Vertragsrecht und das Strafrecht), die Melanchthon als Säule der gesellschaftlichen Ordnung betrachtete, werden in dieser Studie rechtshistorisch erläutert.
Aktualisiert: 2023-05-20
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