Mit dieser Arbeit legt Christoph Bielak einen Vorschlag vor, nach welchen Kriterien verbundene Unternehmen für alle Normen des Kapitalschutzes zugerechnet werden können. Eine einheitliche Betrachtung der Zurechnungsprobleme für den gesamten Kapitalschutz fehlte bislang. Auch will der Autor den Leser dafür gewinnen, Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung als einheitliches Rechtsinstitut Kapitalschutz zu begreifen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die umfangreiche Diskussion um aufsteigende Sicherheiten wird bisher nahezu ausschließlich zu ihrer kapitalerhaltungsrechtlichen Zulässigkeit geführt. Die kapitalschutzrechtlichen Lockerungen des MoMiG 2009 haben die Diskussion beflügelt. Zwar konnte der BGH mit seinen Urteilen aus 2017 dies betreffend Klarheit schaffen, jedoch verbleiben erhebliche Schutzlücken. Die Arbeit präsentiert eine Lösung, diese durch das Konzernrecht, namentlich das Schädigungsverbot des § 311 AktG, zu schließen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Arbeit untersucht die Kompatibilität der Cash Pooling-Praxis mit den Kapitalerhaltungs- bzw. Kapitalaufbringungsregeln bei faktischen GmbH- sowie AG-Konzernen im deutschen und türkischen Recht. In diesem Zusammenhang werden die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Cash Pooling-Darlehen und die Haftungsrisiken der Beteiligten aus Sicht der beiden Rechtssysteme detailliert erörtert und analysiert, in welchem Rechtssystem Cash Pooling einfacher und rechtssicherer zu bewerkstelligen ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf der Analyse, wie weit der durch § 30 Abs. 1 GmbHG vermittelte Schutz des GmbH-Vermögens im Stadium der Unterbilanz reicht. Dabei erstreckt die Autorin § 30 Abs. 1 GmbHG unter konsequenter Abkehr von der «bilanziellen Betrachtungsweise» auch auf Auszahlungen an die Gesellschafter, die sich bilanzneutral verhalten. Dies erweitert den Vermögens- und damit den Gläubigerschutz in der GmbH in einem so beachtlichen Umfang, dass die Autorin anschließend die sachliche Rechtfertigung der sogenannten Existenzvernichtungshaftung untersucht. Denn der BGH hat dieses Haftungskonzept vor allem aus dem Grund entwickelt, um die – in der Diskussion vielfach unterstellte – Gläubigerschutzlücke des § 30 Abs. 1 GmbHG zu schließen.
Aktualisiert: 2023-05-22
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Die Arbeit untersucht die Kompatibilität der Cash Pooling-Praxis mit den Kapitalerhaltungs- bzw. Kapitalaufbringungsregeln bei faktischen GmbH- sowie AG-Konzernen im deutschen und türkischen Recht. In diesem Zusammenhang werden die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Cash Pooling-Darlehen und die Haftungsrisiken der Beteiligten aus Sicht der beiden Rechtssysteme detailliert erörtert und analysiert, in welchem Rechtssystem Cash Pooling einfacher und rechtssicherer zu bewerkstelligen ist.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Mit dieser Arbeit legt Christoph Bielak einen Vorschlag vor, nach welchen Kriterien verbundene Unternehmen für alle Normen des Kapitalschutzes zugerechnet werden können. Eine einheitliche Betrachtung der Zurechnungsprobleme für den gesamten Kapitalschutz fehlte bislang. Auch will der Autor den Leser dafür gewinnen, Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung als einheitliches Rechtsinstitut Kapitalschutz zu begreifen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die umfangreiche Diskussion um aufsteigende Sicherheiten wird bisher nahezu ausschließlich zu ihrer kapitalerhaltungsrechtlichen Zulässigkeit geführt. Die kapitalschutzrechtlichen Lockerungen des MoMiG 2009 haben die Diskussion beflügelt. Zwar konnte der BGH mit seinen Urteilen aus 2017 dies betreffend Klarheit schaffen, jedoch verbleiben erhebliche Schutzlücken. Die Arbeit präsentiert eine Lösung, diese durch das Konzernrecht, namentlich das Schädigungsverbot des § 311 AktG, zu schließen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Arbeit untersucht die Kompatibilität der Cash Pooling-Praxis mit den Kapitalerhaltungs- bzw. Kapitalaufbringungsregeln bei faktischen GmbH- sowie AG-Konzernen im deutschen und türkischen Recht. In diesem Zusammenhang werden die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Cash Pooling-Darlehen und die Haftungsrisiken der Beteiligten aus Sicht der beiden Rechtssysteme detailliert erörtert und analysiert, in welchem Rechtssystem Cash Pooling einfacher und rechtssicherer zu bewerkstelligen ist.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Arbeit untersucht das klassische Spannungsverhältnis zwischen Kapitalmarkthaftung und Kapitalschutz erstmals ganzheitlich in Bezug auf alle relevanten Haftungsregeln sowie alle einschlägigen Kapitalschutzregelungen. Sofern ein Vorrang der Kapitalmarkthaftung besteht, prüft der Autor schließlich, ob dem Kapitalschutz durch Regressansprüche der Gesellschaft gegen die Aktionäre, die von dem haftungsauslösenden Ereignis profitieren, Rechnung getragen werden kann.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Sebastian Link ordnet § 268 Abs. 8 HGB zunächst dogmatisch ein und setzt sich sodann mit dem persönlichen Anwendungsbereich der Regelung auseinander. Er geht der Funktionsweise der Norm sowie zahlreicher Anwendungsfragen nach und entwickelt einen eigenen Gesetzesvorschlag. Darüber hinaus beschäftigt sich der Autor mit der Anhangvorschrift des § 285 Nr. 28 HGB sowie mit gesellschaftsrechtlichen Folgeproblemen. Im Anschluss daran folgt eine Untersuchung der Abführungssperre des § 301 S. 1 AktG i.V.m. § 268 Abs. 8 HGB und der damit verbundenen Anwendungsprobleme. Dabei plädiert der Autor für streng am Gläubigerschutz orientierte Lösungsansätze. Die Arbeit schließt mit dem von Kommanditisten zu beachtenden § 172 Abs. 4 S. 3 HGB.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-05-11
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Das MoMiG hat die in der Konzernfinanzierungspraxis verbreitete Vergabe von aufsteigenden Darlehen und Sicherheiten mit § 30 I 2 Alt. 2 GmbHG und § 57 I 3 Alt. 2 AktG erheblich erleichtert. Darauffolgend gab der BGH in BGHZ 179, 71 und BGHZ 214, 258 den Geschäftsleitern der Gesellschaft auf, die Bonität des Gesellschafters laufend zu überwachen und auf Veränderungen zu reagieren. Die Arbeit untersucht die damit verbundenen kapitalerhaltungsrechtlichen Probleme, vermisst die Beobachtungs- und Reaktionspflichten anhand gesetzlicher Möglichkeiten und vertraglicher Gestaltungen und unterbreitet Vorschläge der Haftungsminimierung für die Praxis. Auch zur Finanzierungspraxis der Banken als professionelle Kreditgeber werden Vergleiche gezogen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Das MoMiG hat die in der Konzernfinanzierungspraxis verbreitete Vergabe von aufsteigenden Darlehen und Sicherheiten mit § 30 I 2 Alt. 2 GmbHG und § 57 I 3 Alt. 2 AktG erheblich erleichtert. Darauffolgend gab der BGH in BGHZ 179, 71 und BGHZ 214, 258 den Geschäftsleitern der Gesellschaft auf, die Bonität des Gesellschafters laufend zu überwachen und auf Veränderungen zu reagieren. Die Arbeit untersucht die damit verbundenen kapitalerhaltungsrechtlichen Probleme, vermisst die Beobachtungs- und Reaktionspflichten anhand gesetzlicher Möglichkeiten und vertraglicher Gestaltungen und unterbreitet Vorschläge der Haftungsminimierung für die Praxis. Auch zur Finanzierungspraxis der Banken als professionelle Kreditgeber werden Vergleiche gezogen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Zur wirtschaftlichen Betätigung bedienen sich zahlreiche Kommunen 100-prozentiger Tochtergesellschaften mbH. In Zeiten angespannter kommunaler Haushalte stellt sich mehr denn je die Frage, ob und in welchem Umfang die Trägerkommune für die Verbindlichkeiten solcher Gesellschaften haften muss. Einerseits ist die Haftungsbeschränkung nach § 13 Abs. 2 GmbHG Wesensmerkmal der GmbH, andererseits drohen die Kosten staatlicher Tätigkeit in der Insolvenz der Eigengesellschaft auf die Gesellschaftsgläubiger abgewälzt zu werden. Carsten Schirrmacher beschäftigt sich mit den bislang noch kaum untersuchten Einflüssen verfassungs- und verwaltungsrechtlicher Wertungen auf Funktionalität und Wirkungsweise des gesellschaftsrechtlichen Gläubigerschutzsystems, namentlich auf die Kapitalerhaltung, die materielle Unterkapitalisierung, die Durchgriffshaftung und insbesondere den existenzvernichtenden Eingriff.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Der Sinn und Zweck der aktienrechtlichen Vermögensbindung ist seit Jahrzehnten heftig umstritten. Dabei beschränkt sich die im Rahmen des Disputs bemühte Argumentation bisher vornehmlich auf rechtshistorische Ausführungen. Philipp Scheibenpflug geht einen neuen Weg und nimmt unter Zuhilfenahme ökonomischer Methodik eine Wirkungsanalyse vor, die darauf zielt, die Leistungsfähigkeit der Vermögensbindung zu klären. Die Wirkungsanalyse ermöglicht ihm, die Debatte um eine innovative Akzentsetzung zu bereichern. Sie belegt zugleich, dass eine Einbindung ökonomischer Methodik und Forschung in die rechtswissenschaftliche Debatte dazu in der Lage ist, festgefahrene Positionen in Frage zu stellen. So können, basierend auf den dabei gefundenen Erkenntnissen, neue Lösungsvorschläge für juristische Streitfragen entwickelt werden.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Zum Werk
Dieser große und doch handliche Kommentar wendet sich an Praxis und Wissenschaft zugleich.
Den eigentlichen Erläuterungen zum GmbH-Gesetz und zum EGGmbHG sind sieben systematische Darstellungen zu Grundlagen und wichtigen Aspekten des GmbH-Rechts vorangestellt, die den Blick für Gesamtzusammenhänge schärfen:Überblick über das GmbH-RechtInternationales GmbH-RechtBesteuerung der GmbHKonzernrechtFinanzierung der GmbHGesellschafterdarlehenDie GmbH im RechtsvergleichDie umfangreichen Ausführungen zur Rechnungslegung der GmbH sind dank zahlreicher Abbildungen und Tabellen besonders anschaulich.
Vorteile auf einen Blickpraxisgerechte Kombination aus systematischen Darstellungen und Erläuterungnamhafte Autorinnen und Autoren aus allen Berufsgruppenausgewogener Umfang dank Zweibändigkeit: Gehaltvoll und doch übersichtlich
Zur Neuauflage
Die 4. Auflage berücksichtigt neben einer Fülle neuer Rechtsprechung u.a. das Sanierungs- und InsolvenzrechtsfortentwicklungsG (SanInsFoG), die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, das FinanzmarktintegritätsstärkungsG (FISG), das Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG II) sowie das am 1.8.2022 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der DigitalisierungsRL (DiRUG).
Beim früheren § 64 GmbHG betreffend die Geschäftsführerhaftung für Zahlungen nach Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung werden nun die insolvenzrechtlichen Vorschriften kommentiert, die an seine Stelle getreten sind.
Die systematischen Darstellungen wurden neu bearbeitet und um einen rechtsvergleichenden Abschnitt erweitert, der GmbH-ähnliche Gesellschaften des Auslands darstellt.
Viele Darstellungen und Kommentierungen wurden grundlegend neu bearbeitet, einige weitgehend oder vollständig neu geschrieben.
Zielgruppe
Für Anwaltschaft, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Gesellschafterinnen und Gesellschafter, Geschäftsführungen, Aufsichtsräte, Rechtsabteilungen, Rechts- und Wirtschaftswissenschaft.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
David Bartlitz,
Simon Blath,
Jens Bormann,
Michael Dahl,
Frank Ebbing,
Thomas Egner,
Lars-Oliver Farwick,
Holger Fleischer,
Jan C. Giedinghagen,
Andreas Heidinger,
Jochen Hoffmann,
Gerrit Hölzle,
Irene Kämper,
Ralf Knaier,
Stefan Leible,
Mario Leitzen,
Tobias Lenz,
Jan Lieder,
Frank Linnenbrink,
Lutz Michalski,
Sebastian Mock,
Michael F. Müller,
Nina Nestler,
Volker Römermann,
Philipp Rühland,
Jessica Schmidt,
Wolfgang Servatius,
Jochen Sigloch,
Olaf Sosnitza,
Peter Stelmaszczyk,
Rembert Süß,
Joachim Tebben,
Matthias Terlau,
Wolfram Waldner,
Martin Weiss,
Hildegard Ziemons
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Durch die Änderungen vom 14. März 2008 hat der Gesetzgeber den Kapitalschutz im georgischen GmbH-Recht wesentlich verändert. Im Gegensatz zu den MoMiG Änderungen, die im deutschen GmbH-Recht den Kapitalschutz ziemlich gelockert und dabei andere systematische Probleme aus Sicht des Gläubigerschutzes mit sich gebracht haben, ist es dem georgischen Gesetzgeber gelungen, ohne Verschlechterung des Gläubigerschutzes den Kapitalschutz wesentlich zu deregulieren. Auch die Problematik der Durchgriffshaftung hat der georgische Gesetzgeber im Vergleich zum deutschen Recht durch die Schaffung einer speziellen gesellschaftsrechtlichen Norm unterschiedlich geregelt.
Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass die Durchgriffshaftung einheitlich nicht auf der Grundlage des Deliktsrechts, sondern auf der speziellen gesellschaftsrechtlichen Norm begründet werden sollte. Darüber hinaus findet in der Arbeit eine Auseinandersetzung mit der Problematik der Insolvenzverschleppungshaftung statt. Der Autor untersucht verschiedene Vorschläge, die in der deutschen und georgischen Literatur und Rechtsprechung angeboten werden und konkludiert, dass die direkte Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaftsgläubiger auf der Grundlage des Deliktsrechts dogmatisch eine richtige Lösung darstellt.
Aktualisiert: 2023-01-01
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Welche Bedeutsamkeit wollen wir Werten wie kollektiver Selbsthilfe, Verwaltungsautarkie, Freiheit, Gleichheit oder Demokratie in Bezug auf unsere privatautonom gestaltbare Lebensführung zumessen?
Wer diese philosophische Frage rechtlich interpretieren möchte, muss auf das Gesellschaftsrecht und mittelbar auch auf das Verfassungsrecht schauen. Denn das Gesellschaftsrecht regelt das rechtliche Können innerhalb unserer Gesellschaftsformen. Das Verfassungsrecht wiederum gibt ein Mindest- sowie ein Übermaß an Regelung vor.
Die eG ist eine außergewöhnliche Gesellschaftsform und ihr Konzept stark an den oben genannten Werten orientiert. Das verrät bereits ein Blick in § 1 GenG, wonach die Förderung der Mitglieder als gesetzlich manifestierte Zwecksetzung verankert wird. Die Förderwirtschaft sowie andere Essenzen der eG laufen Gefahr – vor dem Hintergrund eines vorherrschend kapitalwirtschaftlich orientierten Anpassungsdrucks – abgeschafft bzw. bis zur Unkenntlichkeit aufgeweicht zu werden.
Die vergleichsweise Darstellung besonderer Eigenarten der eG, ob und inwieweit die Legislative zu Wesensveränderungen bemächtigt ist und was aus verfassungsrechtlicher Sicht Bestandsschutz genießt oder genießen sollte, erörtert der Verfasser in dieser Arbeit.
Aktualisiert: 2023-01-01
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Aktualisiert: 2021-06-24
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