Artikel 36 der Istanbul-Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten und damit auch Deutschland, alle Formen nicht einverständlicher Sexualkontakte unter Strafe zu stellen. Daraus ergab sich ein Reformbedarf für das vormals geltende deutsche Sexualstrafrecht, das den Einsatz von Zwang voraussetzte. Zu befürworten war eine Reform nach dem sogenannten »Nur ein Ja ist ein Ja«-Modell, wie es auch das Common Law vorsieht. Der Gesetzgeber hat dieses Konzept mit dem 50. StrÄndG nur zum Teil umgesetzt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Artikel 36 der Istanbul-Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten und damit auch Deutschland, alle Formen nicht einverständlicher Sexualkontakte unter Strafe zu stellen. Daraus ergab sich ein Reformbedarf für das vormals geltende deutsche Sexualstrafrecht, das den Einsatz von Zwang voraussetzte. Zu befürworten war eine Reform nach dem sogenannten »Nur ein Ja ist ein Ja«-Modell, wie es auch das Common Law vorsieht. Der Gesetzgeber hat dieses Konzept mit dem 50. StrÄndG nur zum Teil umgesetzt.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Artikel 36 der Istanbul-Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten und damit auch Deutschland, alle Formen nicht einverständlicher Sexualkontakte unter Strafe zu stellen. Daraus ergab sich ein Reformbedarf für das vormals geltende deutsche Sexualstrafrecht, das den Einsatz von Zwang voraussetzte. Zu befürworten war eine Reform nach dem sogenannten »Nur ein Ja ist ein Ja«-Modell, wie es auch das Common Law vorsieht. Der Gesetzgeber hat dieses Konzept mit dem 50. StrÄndG nur zum Teil umgesetzt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der Begriff des „Feminizids“ ist ein Versuch, die strukturelle Dimension von geschlechtsbezogenen Tötungen weiblicher Personen sichtbar zu machen. Seit einigen Jahren werden die Begriffe „Femizid“ und „Feminizid“ auch in rechtlichen Kontexten verwendet. Das Buch macht den Begriff „Feminizid“ rechtlich handhabbar und entwirft einen entsprechenden Rechtsbegriff. Es untersucht, welche Phänomene als Feminizide bezeichnet werden (können), welchen rechtlichen Rahmen es für solche Taten gibt und wie eine völkerstrafrechtliche Verantwortlichkeit für Feminizide aussehen kann. Dabei geht es auch der Frage nach, wie strukturelle und intersektionale Gewalt im Allgemeinen rechtlich, insbesondere völkerstrafrechtlich, abgebildet werden kann.
Aktualisiert: 2023-05-09
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Der Begriff des „Feminizids“ ist ein Versuch, die strukturelle Dimension von geschlechtsbezogenen Tötungen weiblicher Personen sichtbar zu machen. Seit einigen Jahren werden die Begriffe „Femizid“ und „Feminizid“ auch in rechtlichen Kontexten verwendet. Das Buch macht den Begriff „Feminizid“ rechtlich handhabbar und entwirft einen entsprechenden Rechtsbegriff. Es untersucht, welche Phänomene als Feminizide bezeichnet werden (können), welchen rechtlichen Rahmen es für solche Taten gibt und wie eine völkerstrafrechtliche Verantwortlichkeit für Feminizide aussehen kann. Dabei geht es auch der Frage nach, wie strukturelle und intersektionale Gewalt im Allgemeinen rechtlich, insbesondere völkerstrafrechtlich, abgebildet werden kann.
Aktualisiert: 2023-04-11
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Der Begriff des „Feminizids“ ist ein Versuch, die strukturelle Dimension von geschlechtsbezogenen Tötungen weiblicher Personen sichtbar zu machen. Seit einigen Jahren werden die Begriffe „Femizid“ und „Feminizid“ auch in rechtlichen Kontexten verwendet. Das Buch macht den Begriff „Feminizid“ rechtlich handhabbar und entwirft einen entsprechenden Rechtsbegriff. Es untersucht, welche Phänomene als Feminizide bezeichnet werden (können), welchen rechtlichen Rahmen es für solche Taten gibt und wie eine völkerstrafrechtliche Verantwortlichkeit für Feminizide aussehen kann. Dabei geht es auch der Frage nach, wie strukturelle und intersektionale Gewalt im Allgemeinen rechtlich, insbesondere völkerstrafrechtlich, abgebildet werden kann.
Aktualisiert: 2023-04-27
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Die Situation von Frauenhäusern wurde seit Beginn der Pandemie in einer medialen Breite besprochen, wie wahrscheinlich seit Mitte der 1970er nicht mehr.
Franziska Benkel rekonstruiert in „Wir haben nichts mehr zu verlieren – nur die Angst“ die Entstehungsgeschichte des ersten Frauenhauses in Westberlin und der Bewegung in Deutschland. Das Buch überzeugt durch die dichte Abbildung der Verhandlungen, Gespräche und Kämpfe zwischen Akteur*innen der Frauenbewegung und Politik. Mit Blick auf die aktuelle Pandemie und zurück in die Vergangenheit nähert sich die Autorin den Ursachen für geschlechtsspezifische Gewalt und Femizid an.
"Eine Gesellschaft ohne Frauenhäuser wäre wohl eine der wünschenswertesten Gesellschaften." Franziska Benkel
Aktualisiert: 2021-11-29
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Die Situation von Frauenhäusern wurde seit Beginn der Pandemie in einer medialen Breite besprochen, wie wahrscheinlich seit Mitte der 1970er nicht mehr. Franziska Benkel rekonstruiert in „Wir haben nichts mehr zu verlieren – nur die Angst“ die Entstehungsgeschichte des ersten Frauenhauses in Westberlin und der Bewegung in Deutschland. Das Buch überzeugt durch
die dichte Abbildung der Verhandlungen, Gespräche und Kämpfe zwischen Akteur*innen der Frauenbewegung und Politik. Mit Blick auf die aktuelle Pandemie und zurück in die Vergangenheit nähert sich die Autorin den Ursachen für geschlechtsspezifische Gewalt und Femizid an.
Aktualisiert: 2023-04-16
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Artikel 36 der Istanbul-Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten und damit auch Deutschland, alle Formen nicht einverständlicher Sexualkontakte unter Strafe zu stellen. Daraus ergab sich ein Reformbedarf für das vormals geltende deutsche Sexualstrafrecht, das den Einsatz von Zwang voraussetzte. Zu befürworten war eine Reform nach dem sogenannten »Nur ein Ja ist ein Ja«-Modell, wie es auch das Common Law vorsieht. Der Gesetzgeber hat dieses Konzept mit dem 50. StrÄndG nur zum Teil umgesetzt.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Am 1. Februar 2018 ist die Istanbul-Konvention für Deutschland in Kraft getreten. Das wirft für viele Akteure, die in den nächsten Jahren mit der Umsetzung der Konvention befasst sein werden, Fragen auf. Was ergibt sich aus dem Wortlaut der Konvention? Welche staatlichen und nicht staatlichen Stellen sind für ihre Umsetzung zuständig? In welchen Bereichen und für welche Gruppen besteht in Deutschland Handlungsbedarf? Mit welchen Maßnahmen lassen sich effektive und nachhaltig wirksame Strategien zur Verbesserung erzielen?
Die vorliegende Analyse knüpft an diese aktuellen Diskussionen an und richtet sich an Mitarbeiter_innen von Ministerien, Vernetzungsgremien auf Bund- und Länderebene sowie die Akteure des Hilfesystems. Sie gibt einen Überblick über die Inhalte der Konvention, Empfehlungen für weitere Umsetzungsschritte und erläutert, wie der Expertinnenausschuss des Europarats GREVIO die Konvention auslegt und ihre Umsetzung in Deutschland überwachen wird.
Aktualisiert: 2019-01-24
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Von 2013 bis 2015 wurde in fünf Ländern das EU-Projekt „Domestic Violence Met by Educated Women“ durchgeführt. Frauenorganisationen der teilnehmenden Länder sowie das Zentrum für Konstruktive Erziehungswissenschaften der Universität Kiel verständigten sich auf zwei zentrale Fragen: Was wird in der EU unter häuslicher Gewalt gegen Frauen verstanden und wie kann sie vermieden, vermindert oder beendet werden? In diesem Buch legt das Kieler Team seine Empfehlungen in Form einer expliziten und eindeutigen Gewaltdefinition, eines Interventionsprogramms, eines Fragebogens und eines Angebots zum Storytelling vor, welches Frauen eine Sprache gibt, um angelehnt an Vorbilder aus der Belletristik mit anderen über ihre Gewalterfahrungen in Kommunikation zu treten.
Aktualisiert: 2020-05-15
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