Die Darlegung der vorläufigen Bewertung der Beweisaufnahme – Anspruch des Angeklagten auf Information?

Die Darlegung der vorläufigen Bewertung der Beweisaufnahme – Anspruch des Angeklagten auf Information? von Vossiek,  Rosa Elena
Für den Angeklagten ist es bedeutsam, sich vor Gericht effektiv verteidigen zu können. Dafür muss er wissen, worauf es dem Gericht bei seiner Entscheidungsfindung ankommt. Durch die Hinweispflichten in § 265 StPO sollen Überraschungsentscheidungen in rechtlicher Hinsicht vermieden werden. Der Fall einer für den Angeklagten unvorhergesehenen Würdigung einzelner Beweise oder ihres Zusammenspiels war lange Zeit nicht davon erfasst, wenn sie keine andere rechtliche Bewertung nach sich zogen. In umfangreichen und langwierigen Verfahren besteht indes die Gefahr, dass der Angeklagte von der Würdigung der Beweislage überrascht wird. Im Jahr 2017 hat der Gesetzgeber § 265 StPO erweitert und ausdrücklich auch auf Sachverhaltsveränderungen erstreckt. Gleichwohl wird ein allgemeiner Anspruch des Angeklagten, während der Beweisaufnahme die gegenwärtige Deutung der Beweislage durch das Gericht zu erfahren, weiterhin überwiegend abgelehnt. Diese Arbeit widmet sich der Frage, ob ein solcher Anspruch des Angeklagten auf verfassungsrechtlicher und einfachgesetzlicher Ebene besteht.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Die Darlegung der vorläufigen Bewertung der Beweisaufnahme – Anspruch des Angeklagten auf Information?

Die Darlegung der vorläufigen Bewertung der Beweisaufnahme – Anspruch des Angeklagten auf Information? von Vossiek,  Rosa Elena
Für den Angeklagten ist es bedeutsam, sich vor Gericht effektiv verteidigen zu können. Dafür muss er wissen, worauf es dem Gericht bei seiner Entscheidungsfindung ankommt. Durch die Hinweispflichten in § 265 StPO sollen Überraschungsentscheidungen in rechtlicher Hinsicht vermieden werden. Der Fall einer für den Angeklagten unvorhergesehenen Würdigung einzelner Beweise oder ihres Zusammenspiels war lange Zeit nicht davon erfasst, wenn sie keine andere rechtliche Bewertung nach sich zogen. In umfangreichen und langwierigen Verfahren besteht indes die Gefahr, dass der Angeklagte von der Würdigung der Beweislage überrascht wird. Im Jahr 2017 hat der Gesetzgeber § 265 StPO erweitert und ausdrücklich auch auf Sachverhaltsveränderungen erstreckt. Gleichwohl wird ein allgemeiner Anspruch des Angeklagten, während der Beweisaufnahme die gegenwärtige Deutung der Beweislage durch das Gericht zu erfahren, weiterhin überwiegend abgelehnt. Diese Arbeit widmet sich der Frage, ob ein solcher Anspruch des Angeklagten auf verfassungsrechtlicher und einfachgesetzlicher Ebene besteht.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Die Darlegung der vorläufigen Bewertung der Beweisaufnahme – Anspruch des Angeklagten auf Information?

Die Darlegung der vorläufigen Bewertung der Beweisaufnahme – Anspruch des Angeklagten auf Information? von Vossiek,  Rosa Elena
Für den Angeklagten ist es bedeutsam, sich vor Gericht effektiv verteidigen zu können. Dafür muss er wissen, worauf es dem Gericht bei seiner Entscheidungsfindung ankommt. Durch die Hinweispflichten in § 265 StPO sollen Überraschungsentscheidungen in rechtlicher Hinsicht vermieden werden. Der Fall einer für den Angeklagten unvorhergesehenen Würdigung einzelner Beweise oder ihres Zusammenspiels war lange Zeit nicht davon erfasst, wenn sie keine andere rechtliche Bewertung nach sich zogen. In umfangreichen und langwierigen Verfahren besteht indes die Gefahr, dass der Angeklagte von der Würdigung der Beweislage überrascht wird. Im Jahr 2017 hat der Gesetzgeber § 265 StPO erweitert und ausdrücklich auch auf Sachverhaltsveränderungen erstreckt. Gleichwohl wird ein allgemeiner Anspruch des Angeklagten, während der Beweisaufnahme die gegenwärtige Deutung der Beweislage durch das Gericht zu erfahren, weiterhin überwiegend abgelehnt. Diese Arbeit widmet sich der Frage, ob ein solcher Anspruch des Angeklagten auf verfassungsrechtlicher und einfachgesetzlicher Ebene besteht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Mitarbeiter-Merkblatt zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

Mitarbeiter-Merkblatt zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
Diskriminierung im Beruf kann teuer werden – wenn Arbeitgeber nicht vorbeugen Ob anzügliche Bemerkungen, rassistische Witze oder vermeintlich versehentliche Berührungen: Die Theorie des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) schlägt sich sehr schnell auf die tägliche Arbeit nieder. Denn Arbeitgeber sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass niemand in ihrem Unternehmen benachteiligt wird, nur weil er oder sie „anders“ ist. Ansonsten können nicht nur Schadensersatzforderungen oder die Unwirksamkeit arbeitgeberseitiger Maßnahmen drohen, sondern auch ein erheblicher Imageschaden für das Unternehmen entstehen. Mit dem "Mitarbeiter-Merkblatt zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz" kommen Arbeitgeber ihrer Hinweispflicht aus dem AGG ohne viel Aufwand nach: Im 12-seitigen Merkblatt sind alle Informationen, die für Arbeitnehmer in Sachen AGG wichtig sind, kompakt zusammengefasst. Der Arbeitgeber braucht seinen (neuen) Mitarbeitern nur noch jeweils ein Exemplar aushändigen und sich den Erhalt auf der beigefügten Unterschriftsseite für die Personalakte bestätigen lassen. Die Unterschrift des Mitarbeiters dient im Ernstfall dann als Nachweis, dass der Arbeitgeber seiner Hinweispflicht tatsächlich nachgekommen ist.
Aktualisiert: 2022-08-16
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Rechtssichere Musterbriefe zur VOB/B – Buch mit E-Book

Rechtssichere Musterbriefe zur VOB/B – Buch mit E-Book von Sperling,  Axel C., Sperling,  Rosina
Nur derjenige, der seine Ansprüche rechtzeitig und nachweisbar angemeldet hat, wird im Fall einer streitigen Auseinandersetzung Erfolg haben. Hilfreich ist eine professionelle und rechtlich aktuelle Formulierung der jeweiligen Anspruchsgrundlagen, die die VOB/B den Vertragsparteien vor, während und nach der Bauzeit zugesteht. Mit diesem Beuth-Praxis-Band erhalten Auftraggeber, Planer und Auftragnehmer eine Sammlung von Musterbriefen mit genauen Beschreibungen der einzelnen Anwendungsfälle, die die Hinweis- und Anzeigepflichten der VOB/B nachhaltig erleichtern. Die Vermerke zu den internen Bauabläufen beschreiben die wiederkehrenden Probleme bei der Abwicklung eines Bauvertrags und helfen, Rechtsfehler und Versäumnisse zu vermeiden. Die zweite Auflage berücksichtigt alle Änderungen in den VOB/B-Bauverträgen, die sich aus dem aktuellen Bauvertragsrecht 2018 und der Neuausgabe der VOB 2019 ergeben. Aufgrund der neue Rechtslage werden eine Vielzahl von Musterbriefen aktualisiert sowie neu erstellt.
Aktualisiert: 2022-11-11
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Die Substantiierungslast im Zivilprozess

Die Substantiierungslast im Zivilprozess von Rust,  Max
Die richtige Behandlung der Substantiierungslast ist für die Praxis des Zivilprozesses von kaum zu überschätzender Bedeutung: Für den Anwalt geht es um einen erfolgreichen Ausgang des Rechtsstreites, für den Richter um eine Entscheidung nach dem Gesetz, die auch im Instanzenzug Bestand hat. Die Arbeit setzt Einzelprobleme wie Ausforschungsbeweis, „einfaches“ und substantiiertes Bestreiten, sekundäre Darlegungslast und die Erklärung mit Nichtwissen in den Zusammenhang. Zugleich weist der Verfasser auf rechtsstaatlich bedenkliche Entwicklungen hin, namentlich eingeschränkte Rechtsschutzmöglichkeiten gegen überspannte Substantiierungsanforderungen sowie eine zunehmend praktizierte höchstrichterliche Umverteilung der Darlegungslast. Das Werk ist Teil der Reihe Schriften zum Prozess- und Verfahrensrecht, Band 6.
Aktualisiert: 2021-07-12
Autor:
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Die Substantiierungslast im Zivilprozess

Die Substantiierungslast im Zivilprozess von Rust,  Max
Die richtige Behandlung der Substantiierunglast ist für die Praxis des Zivilprozesses von kaum zu überschätzender Bedeutung: Für den Anwalt geht es um einen erfolgreichen Ausgang des Rechtsstreites, für den Richter um eine Entscheidung nach dem Gesetz, die auch im Instanzenzug Bestand hat. Die Arbeit setzt Einzelprobleme wie Ausforschungsbeweis, „einfaches“ und substantiiertes Bestreiten, sekundäre Darlegungslast und die Erklärung mit Nichtwissen in den Zusammenhang. Zugleich weist der Verfasser auf rechtsstaatlich bedenkliche Entwicklungen hin, namentlich eingeschränkte Rechtsschutzmöglichkeiten gegen überspannte Substantiierungsanforderungen sowie eine zunehmend praktizierte höchstrichterliche Umverteilung der Darlegungslast.
Aktualisiert: 2023-05-03
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Die Haftung im Fall der Doppelinsolvenz im AG-Vertragskonzern

Die Haftung im Fall der Doppelinsolvenz im AG-Vertragskonzern von Hageböke,  Julian
Schon die Grundlagen des Vertragskonzernrechts sind in Rechtsprechung und Literatur umstritten. Deshalb, und um eine konsequente und interessensgerechte Lösung für Haftungsfragen anzubieten, befasst sich der Autor zunächst ausführlich mit den Grundlagen des Vertragskonzernrechts. Anschließend prüft er, welche Haftungssubstrate neben dem der ursprünglichen Schuldnerin im Fall einer Doppelinsolvenz im AG-Vertragskonzern für die Forderungen der Gläubiger einer Tochtergesellschaft haften. Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Haftung der Organe, wenn sie trotz mangelnder Vollwertigkeit des Verlustausgleichsanspruchs (§ 302 AktG) den Beherrschungsvertrag weiterpraktizieren.
Aktualisiert: 2023-04-08
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Rechtssichere Musterbriefe zur VOB/B

Rechtssichere Musterbriefe zur VOB/B von Sperling,  Axel C., Sperling,  Rosina
Nur derjenige, der seine Ansprüche rechtzeitig und nachweisbar angemeldet hat, wird im Fall einer streitigen Auseinandersetzung Erfolg haben. Hilfreich ist eine professionelle und rechtlich aktuelle Formulierung der jeweiligen Anspruchsgrundlagen, die die VOB/B den Vertragsparteien vor, während und nach der Bauzeit zugesteht. Mit diesem Beuth-Praxis-Band erhalten Auftraggeber, Planer und Auftragnehmer eine Sammlung von Musterbriefen mit genauen Beschreibungen der einzelnen Anwendungsfälle, die die Hinweis- und Anzeigepflichten der VOB/B nachhaltig erleichtern. Die Vermerke zu den internen Bauabläufen beschreiben die wiederkehrenden Probleme bei der Abwicklung eines Bauvertrags und helfen, Rechtsfehler und Versäumnisse zu vermeiden. Die zweite Auflage berücksichtigt alle Änderungen in den VOB/B-Bauverträgen, die sich aus dem aktuellen Bauvertragsrecht 2018 und der Neuausgabe der VOB 2019 ergeben. Aufgrund der neue Rechtslage werden eine Vielzahl von Musterbriefen aktualisiert sowie neu erstellt.
Aktualisiert: 2022-11-11
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Rechtssichere Musterbriefe zur VOB/B

Rechtssichere Musterbriefe zur VOB/B von Sperling,  Axel C., Sperling,  Rosina
Nur derjenige, der seine Ansprüche rechtzeitig und nachweisbar angemeldet hat, wird im Fall einer streitigen Auseinandersetzung Erfolg haben. Hilfreich ist eine professionelle und rechtlich aktuelle Formulierung der jeweiligen Anspruchsgrundlagen, die die VOB/B den Vertragsparteien vor, während und nach der Bauzeit zugesteht. Mit diesem Beuth-Praxis-Band erhalten Auftraggeber, Planer und Auftragnehmer eine Sammlung von Musterbriefen mit genauen Beschreibungen der einzelnen Anwendungsfälle, die die Hinweis- und Anzeigepflichten der VOB/B nachhaltig erleichtern. Die Vermerke zu den internen Bauabläufen beschreiben die wiederkehrenden Probleme bei der Abwicklung eines Bauvertrags und helfen, Rechtsfehler und Versäumnisse zu vermeiden. Die zweite Auflage berücksichtigt alle Änderungen in den VOB/B-Bauverträgen, die sich aus dem aktuellen Bauvertragsrecht 2018 und der Neuausgabe der VOB 2019 ergeben. Aufgrund der neue Rechtslage werden eine Vielzahl von Musterbriefen aktualisiert sowie neu erstellt.
Aktualisiert: 2022-11-11
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Rechtssichere Musterbriefe zur VOB/B

Rechtssichere Musterbriefe zur VOB/B von Sperling,  Axel, Sperling,  Rosina
Nur derjenige, der seine Ansprüche rechtzeitig und nachweisbar angemeldet hat, wird im Fall einer streitigen Auseinandersetzung Erfolg haben. Hilfreich ist eine professionelle und rechtlich aktuelle Formulierung der jeweiligen Anspruchsgrundlagen, die die VOB/B den Vertragsparteien vor, während und nach der Bauzeit zugesteht. Mit diesem Beuth-Praxis-Band erhalten Auftraggeber, Planer und Auftragnehmer eine Sammlung von Musterbriefen mit genauen Beschreibungen der einzelnen Anwendungsfälle, die die Hinweis- und Anzeigepflichten der VOB/B nachhaltig erleichtern. Die Vermerke zu den internen Bauabläufen beschreiben die wiederkehrenden Probleme bei der Abwicklung eines Bauvertrags und helfen, Rechtsfehler und Versäumnisse zu vermeiden.
Aktualisiert: 2019-09-09
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Prüf- und Warnpflicht im Bauvertrag gemäß ÖNORM B 2110

Prüf- und Warnpflicht im Bauvertrag gemäß ÖNORM B 2110 von Gölles ,  Hans, Link,  Doris
Eine kooperative Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist ein „Musthave“. Die Mitteilung von Bedenken des Auftragnehmers ist ein wichtiger Teil der Kommunikation. Zum späteren „guten Miteinander“ gehört die sorgfältige Vorbereitung und Zusammenstellung der Ausschreibungsunterlagen, die dabei erfolgende umfassende Information über den Leistungsgegenstand und die Umstände der Leistungserbringung, aber auch die sorgfältige Angebotslegung. Der Bieter darf den Auftraggeber nicht „ins offene Messer laufen lassen“ und muss ihn über bestimmte Fehler der Ausschreibungsunterlagen vor Vertragsabschluss aufklären. Basis hierfür sind: ÖNORM B 2110, ÖNORM A 2050, BVergG und ABGB. Im vollen Umfang greift die Warnpflicht des Auftragnehmers ab dem Vertragsabschluss. Versäumte Warnung ist ein Risiko des Auftragnehmers, nämlich Entgeltverlust, Gewährleistung und Schadenersatz. Die Kehrseite dieses Risikos ist die Chance des Auftragnehmers, seine Bedenken mit Vorschlägen zur Verbesserung der Anweisungen oder Beistellungen des Auftraggebers zu verknüpfen, die eine bessere Bauausführung und Zusatzangebote ermöglichen. Basis hierfür sind: ÖNORM B 2110 und ABGB. Die Autoren stellen das weite Feld der Prüf-, Aufklärungs- und Warnpflicht dar und wollen damit für Projekt- und Bauleiter, ÖBA, Architekten, Bauwirtschaftsberater, Baujuristen und Anwälte eine vertiefte Information geben, welche Fallen zu vermeiden sind und welche Chancen genützt werden können.
Aktualisiert: 2023-03-28
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Die Pflichten des Insolvenzverwalters bei der Forderungsanmeldung

Die Pflichten des Insolvenzverwalters bei der Forderungsanmeldung von Schumacher,  Nadine
Im Hinblick auf eine mögliche Haftung ist es in der täglichen Praxis für den Insolvenzverwalter von größter Relevanz, seine Pflichten bei der Forderungsanmeldung zu kennen. Trotz der großen Bedeutung wird in der Literatur und in der Rechtsprechung seit über einhundert Jahren kontrovers darüber diskutiert, wer die Einhaltung der gesetzlichen Erfordernisse der Forderungsanmeldung zu überwachen hat. Eine gründliche, umfassende und fundierte Auseinandersetzung mit der Thematik fehlte bislang. Gegenstand dieser Studie ist insbesondere ist der Umgang des Insolvenzverwalters mit einer mangelhaften Forderungsanmeldung. Aufgrund der zunehmenden internationalen Insolvenzen werden zusätzlich die Pflichten des Insolvenzverwalters bei Forderungsanmeldungen mit Auslandsbezug geklärt. Ein Rechtsvergleich mit Österreich und der Schweiz verhilft zu neuen Lösungsansätzen.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Der Werkerfolg im Spannungsfeld zwischen Mängelhaftung, Hinweispflichten und Vergütung beim Bauwerkvertrag

Der Werkerfolg im Spannungsfeld zwischen Mängelhaftung, Hinweispflichten und Vergütung beim Bauwerkvertrag von Mueller,  Thomas
Der Begriff des Werkerfolgs beim Bauvertrag ist mit der Blockheizkraftwerk-Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2007 in die aktuelle Diskussion geraten. Anlässlich eines Fragebogens zum privaten Baurecht des Bundesjustizministeriums empfiehlt der Baugerichtstags, § 633 Abs. 2 BGB redaktionell an die Funktionalitätsrechtsprechung des BGH anzupassen. Der Verfasser untersucht die Fragestellungen, bei denen der Werkerfolg eine zentrale Rolle spielt: Die Gewährleistung des Werkunternehmers, die Vergütungspflicht des Bestellers für Mehrleistungen des Werkunternehmers und die haftungsbewehrte Hinweispflicht des Werkunternehmers. Er sucht nach einer gemeinsamen Kennzeichnung des Begriffs, um so wertkonsistente Ergebnisse bei den relevanten Einzelfragen zu erzielen. Seine Bestandsaufnahme ergibt ein Auseinanderfallen der Erfolgsbegriffe, je nach gewährleistungsrechtlicher oder vergütungsrechtlicher Sichtweise. Darum schlägt der Verfasser einen eigenen Lösungsweg ein, in dessen Mittelpunkt eine stringente und gut nachvollziehbare Auseinandersetzung mit § 633 BGB steht. Schwerpunkt der Erörterung ist die Frage, welche rechtlichen Konsequenzen es hat, wenn der Besteller durch verschiedene Vorgaben im Sinne von § 13 Abs. 3 VOB/B Einfluss auf die zu erbringende Werkleistung nimmt, die bei fachgerechter Ausführung zu einem funktionsuntauglichem Werk führen. Dieser Punkt ist in der Baupraxis besonders wichtig und zieht sich wie ein roter Faden durch das Buch. Der Verfasser setzt sich konsequent mit den Prüfungs- und Hinweispflichten auseinander. Er arbeitet heraus, dass sich bei einseitigen Bestellervorgaben eine Haftung des Unternehmers nur aus dem Allgemeinen Schuldrecht ergibt. Dies führe nicht zu einer Schlechterstellung des Bestellers, sondern zu einer Andersstellung, die aufgrund der Erwägungen der Schuldrechtsmodernisierung einleuchtend ist. Die Erörterungen begleiten Fallbeispiele, so dass die Ausführungen für Wissenschaftler und Praktiker gleichermaßen anschaulich sind. Das Buch ist dogmatisch interessant. Die Rechtsprechung wird auf Grundlage dieser Untersuchung gehalten sein, dass Gebot der Auslegung nicht außer Acht zu lassen und hierbei fallgruppenspezifisch zu argumentieren.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Rechtssichere Musterbriefe zur VOB/B

Rechtssichere Musterbriefe zur VOB/B von Sperling,  Axel, Sperling,  Rosina
Nur derjenige, der seine Ansprüche rechtzeitig und nachweisbar angemeldet hat, wird im Fall einer streitigen Auseinandersetzung Erfolg haben. Hilfreich ist eine professionelle und rechtlich aktuelle Formulierung der jeweiligen Anspruchsgrundlagen, die die VOB/B den Vertragsparteien vor, während und nach der Bauzeit zugesteht. Mit diesem Beuth-Praxis-Band erhalten Auftraggeber, Planer und Auftragnehmer eine Sammlung von Musterbriefen mit genauen Beschreibungen der einzelnen Anwendungsfälle, die die Hinweis- und Anzeigepflichten der VOB/B nachhaltig erleichtern. Die Vermerke zu den internen Bauabläufen beschreiben die wiederkehrenden Probleme bei der Abwicklung eines Bauvertrags und helfen, Rechtsfehler und Versäumnisse zu vermeiden.
Aktualisiert: 2019-09-09
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Prüf- und Warnpflicht im Bauvertrag gemäß ÖNORM B 2110

Prüf- und Warnpflicht im Bauvertrag gemäß ÖNORM B 2110 von Gölles ,  Hans, Link,  Doris
Eine kooperative Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist ein „Musthave“. Die Mitteilung von Bedenken des Auftragnehmers ist ein wichtiger Teil der Kommunikation. Zum späteren „guten Miteinander“ gehört die sorgfältige Vorbereitung und Zusammenstellung der Ausschreibungsunterlagen, die dabei erfolgende umfassende Information über den Leistungsgegenstand und die Umstände der Leistungserbringung, aber auch die sorgfältige Angebotslegung. Der Bieter darf den Auftraggeber nicht „ins offene Messer laufen lassen“ und muss ihn über bestimmte Fehler der Ausschreibungsunterlagen vor Vertragsabschluss aufklären. Basis hierfür sind: ÖNORM B 2110, ÖNORM A 2050, BVergG und ABGB. Im vollen Umfang greift die Warnpflicht des Auftragnehmers ab dem Vertragsabschluss. Versäumte Warnung ist ein Risiko des Auftragnehmers, nämlich Entgeltverlust, Gewährleistung und Schadenersatz. Die Kehrseite dieses Risikos ist die Chance des Auftragnehmers, seine Bedenken mit Vorschlägen zur Verbesserung der Anweisungen oder Beistellungen des Auftraggebers zu verknüpfen, die eine bessere Bauausführung und Zusatzangebote ermöglichen. Basis hierfür sind: ÖNORM B 2110 und ABGB. Die Autoren stellen das weite Feld der Prüf-, Aufklärungs- und Warnpflicht dar und wollen damit für Projekt- und Bauleiter, ÖBA, Architekten, Bauwirtschaftsberater, Baujuristen und Anwälte eine vertiefte Information geben, welche Fallen zu vermeiden sind und welche Chancen genützt werden können.
Aktualisiert: 2023-03-28
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Prüfungs- und Hinweispflichten des Auftragnehmers beim Bauvertrag und Haftungsausgleich zwischen den Baubeteiligten

Prüfungs- und Hinweispflichten des Auftragnehmers beim Bauvertrag und Haftungsausgleich zwischen den Baubeteiligten von Großkurth,  Tina
Ein Bauwerk - Hoch- oder Tiefbau - entsteht im Zusammenwirken verschiedener Baubeteiligter. Die Planer schaffen die Grundlagen für die Errichtung, setzen die Pläne in Leistungsverzeichnisse um und wirken - je nach Auftragsumfang - bei der Vergabe mit und überwachen die Ausführung. Die Ausführung obliegt Handwerkern. Zwischen den von den verschiedenen Baubeteiligten zu erbringenden Leistungen bestehen sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht wechselseitige Abhängigkeiten und Verzahnungen. Die Abhandlung befaßt sich einerseits mit dem Zusammentreffen mangelhafter Planung durch den Architekten und dem nicht erfolgten Hinweis auf diese mangelhafte Planung durch den Handwerker, welcher statt dessen diese Planung umsetzt sowie andererseits mit dem Zusammentreffen einer mangelhaften Vorunternehmerleistung, auf welche der nachfolgende Auftragnehmer nicht hinweist, sondern die ihm obliegende Leistung aufbringt. Es wird zunächst erörtert, in welchem Umfang Prüfungs- und Hinweispflichten des Auftragnehmers überhaupt bestehen, wobei Ausgangspunkt die zentrale Norm des § 4 Nr. 3 VOB/B ist. Ein weiterer Schwerpunkt der Ausführungen liegt in der Darstellung der Folgen, die sich sowohl für den Auftragnehmer als auch für den Auftraggeber aus der Erfüllung bzw. Nichterfüllung der dem Auftragnehmer obliegenden Prüfungs- und Hinweispflicht ergeben. Abschließend wird die sowohl für die Baubeteiligten als auch für die mit den entsprechenden Sachverhalten befaßten Rechtsanwender spannende Frage erörtert, wie die Beteiligten im Außenverhältnis haften und ob und wenn ja in welcher Form ein Innenausgleich zwischen den verschiedenen Verantwortlichen erfolgt.
Aktualisiert: 2019-12-20
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