Die Zahlung der fiktiven Herstellungskosten gemäß § 249 Abs. 2 S. 1 BGB

Die Zahlung der fiktiven Herstellungskosten gemäß § 249 Abs. 2 S. 1 BGB von Li,  Chengliang
Die Voraussetzungen und der Umfang des Geldanspruchs aus § 249 II S. 1 BGB sind bei Sachschäden, insbesondere bei Schäden an Kraftfahrzeugen, von hoher praktischer Relevanz. Die Ersetzungsbefugnis des Gläubigers ermöglicht einen Schadensausgleich, ohne dass der Geschädigte das verletzte Rechtsgut dem Schädiger zur Naturalrestitution anvertrauen muss. Dabei kann der Geschädigte die von einem Sachverständigen geschätzten Kosten einer Fachwerkstatt auch dann ersetzt verlangen, wenn er die Reparatur von einer »freien Werkstatt«, von Schwarzarbeitern, selbst oder gar nicht durchführen lässt. Diese ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur »fiktiven Schadensberechnung« hat auch durch die Neuregelung des § 249 II BGB im Jahr 2002 keine Änderung erfahren. Es wird zwar nun entsprechend dem schadensrechtlichen Verbot der Überkompensation die bloß fiktiv gebliebene Umsatzsteuer nicht mehr ersetzt. Dies führt aber zu einer unterschiedlichen Behandlung verschiedener Schadensposten. Zusammen mit den jüngeren Urteilen des Bundesgerichtshofs sind angesichts der zahlreichen Ausnahmen die Regeln der richterrechtlichen »fiktiven Schadensberechnung« nicht mehr im Einzelnen nachvollziehbar, was die Abwicklungspraxis erheblich belastet. Die vorliegende Arbeit analysiert die Entwicklung der Rechtsprechung anhand verschiedener typischer Fallkonstellationen und ermöglicht dadurch eine Orientierung bei der Abrechnung von Substanzschäden an Kraftfahrzeugen.
Aktualisiert: 2021-12-16
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Das Verhältnis zwischen Schadensrecht und Schadensversicherung

Das Verhältnis zwischen Schadensrecht und Schadensversicherung von Armbrüster,  Christian, Baumann,  Horst, Gründl,  Helmut, Schirmer,  Helmut, Schreier,  Vincent, Schwintowski,  Hans-Peter, Zschockelt,  Wolfgang
Gegenstand dieser Arbeit ist die Untersuchung, ob und inwieweit sich die überkommenen Grundsätze des allgemeinen Schadensrechts auf das Schadensversicherungsrecht übertragen lassen. In einigen grundlegenden wie auch aktuellen versicherungsrechtlichen Entscheidungen lassen sich Bezugnahmen auf das allgemeine Schadensrecht finden, die meist ohne erkennbares System erfolgen und ohne dass das grundlegende Verhältnis beider Rechtsgebiete geklärt würde. Der Autor geht daher der Frage nach, welche Bedeutung die Regelungen und Prinzipien des Schadensrechts sowie die hierzu ergangene Rechtsprechung für das Leistungsversprechen des Schadensversicherers hat, wie es in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zum Ausdruck kommt. Hierzu wird am Beispiel verschiedener schadensrechtlicher Grundsätze (z.B. Wirtschaftlichkeitsgebot, Bereicherungsverbot, Dispositionsfreiheit oder Adäquanz- und Normzwecklehre) untersucht, ob ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer, auf dessen Verständnis es bei der Auslegung von Versicherungsbedingungen ankommt, von bestimmten Regeln des Schadensrechts Rückschlüsse auf den Inhalt und Umfang des Leistungsversprechens des Versicherers ziehen kann.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Das zivilprozessuale Revisionsverfahren im Spannungsverhältnis zwischen Dispositionsmaxime und Entscheidungsinteresse

Das zivilprozessuale Revisionsverfahren im Spannungsverhältnis zwischen Dispositionsmaxime und Entscheidungsinteresse von Hodzic,  Sanela
Versicherungsunternehmen sind oft der Kritik ausgesetzt, durch ihr Verhalten Grundsatzurteile des BGH zu verhindern, weil sie das Revisionsverfahren (z.B. durch Anerkenntnis oder Rücknahme) beenden, nachdem sich abzeichnet, dass das Gericht eine andere Rechtsauffassung vertritt. Die Autorin untersucht, ob die Kritik daran gerechtfertigt ist. Ausgangspunkt der Überlegungen ist, dass die prozessualen Rechte der Rücknahme und des Anerkenntnisses gesetzlich vorgesehene Rechte der Prozessparteien sind. Sie sind Ausfluss der Dispositionsmaxime. Andererseits wird die Dispositionsmaxime kraft gesetzlicher Anordnung etwa dort eingeschränkt, wo ein besonderes öffentliches Interesse dem Recht des Einzelnen vorgehen muss. Diese Überlegungen sind Anknüpfungspunkt der Untersuchung, welche die maßgeblichen gegenläufigen Rechtspositionen – Dispositionsfreiheit und besonderes öffentliches Interesse – darstellt und gewichtet.
Aktualisiert: 2023-04-08
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Das Verhältnis zwischen Schadensrecht und Schadensversicherung

Das Verhältnis zwischen Schadensrecht und Schadensversicherung von Armbrüster,  Christian, Baumann,  Horst, Gründl,  Helmut, Schirmer,  Helmut, Schreier,  Vincent, Schwintowski,  Hans-Peter, Zschockelt,  Wolfgang
Gegenstand dieser Arbeit ist die Untersuchung, ob und inwieweit sich die überkommenen Grundsätze des allgemeinen Schadensrechts auf das Schadensversicherungsrecht übertragen lassen. In einigen grundlegenden wie auch aktuellen versicherungsrechtlichen Entscheidungen lassen sich Bezugnahmen auf das allgemeine Schadensrecht finden, die meist ohne erkennbares System erfolgen und ohne dass das grundlegende Verhältnis beider Rechtsgebiete geklärt würde. Der Autor geht daher der Frage nach, welche Bedeutung die Regelungen und Prinzipien des Schadensrechts sowie die hierzu ergangene Rechtsprechung für das Leistungsversprechen des Schadensversicherers hat, wie es in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zum Ausdruck kommt. Hierzu wird am Beispiel verschiedener schadensrechtlicher Grundsätze (z.B. Wirtschaftlichkeitsgebot, Bereicherungsverbot, Dispositionsfreiheit oder Adäquanz- und Normzwecklehre) untersucht, ob ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer, auf dessen Verständnis es bei der Auslegung von Versicherungsbedingungen ankommt, von bestimmten Regeln des Schadensrechts Rückschlüsse auf den Inhalt und Umfang des Leistungsversprechens des Versicherers ziehen kann.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Das Schadensersatzrecht des BGB und die Kfz-Sachschadensabrechnung des BGH

Das Schadensersatzrecht des BGB und die Kfz-Sachschadensabrechnung des BGH von Eley,  Christian
Die Polizei erfasst jährlich ca. zwei Millionen Verkehrsunfälle mit Sachschäden. Auf den ersten Blick scheint allein die Frage nach dem konkreten Schadenshergang Quell von Streitigkeiten zu sein, doch häufig wird (auch) um den Umfang des Schadensersatzes gestritten. Hier stellt sich eine Vielzahl von Fragen: Wie genau berechnet sich der an den Geschädigten zu zahlende Schadensersatz? Darf der Geschädigte seinen alten Pkw in einer Markenwerkstatt zu den dortigen Stundensätzen reparieren lassen oder muss er die Reparatur in einer günstigeren, nicht markengebundenen Werkstatt vornehmen lassen? Darf der Schädiger den Geschädigten darauf verweisen, dass die Reparatur seines alten Pkws nicht mehr wirtschaftlich ist und er sich stattdessen einen vergleichbaren Pkw beschaffen soll? Welchen Betrag darf der Geschädigte verlangen, wenn er das Fahrzeug gar nicht reparieren lässt? Zu diesen und vielen anderen Fragen zum Kfz-Sachschaden hat der VI. Senat des Bundesgerichtshofs entschieden und damit ein regelrechtes "Kfz-Abrechnungssystem" entwickelt, das auch eine "fiktive Abrechnung" kennt. Die Arbeit verfolgt die Ziele, die Rechtsprechung aufzubereiten und systematisiert darzustellen, die hinter dem "System" stehenden Grundgedanken nachzuzeichnen, die Diskussion von Scheinargumenten zu befreien sowie Zusammenhänge zwischen einzelnen Streitpunkten deutlich zu machen. Zunächst erfolgt hierzu eine Einführung in die Grundsätze des Schadensersatzrechts. Anhand dieser wird in die Thematik und die damit verbundenen rechtlichen Fragestellungen eingeleitet. Dies betrifft in erster Linie das den Entscheidungen zugrundeliegende Verständnis von der "(Schadensersatz-) Generalklausel" des § 249 Absatz 2 Satz 1 BGB. Einen wichtigen Einfluss auf das gesamte "Kfz-Sachschadensabrechnungssystem" des Bundesgerichtshofs hat, ohne dass dies aus den Urteilen unmittelbar hervorginge, die Frage, wie der sog. Kompensationswert, also die durch das Schadensereignis erlittene Vermögenseinbuße, zu bemessen ist. Die unterschiedlichen Ansätze der Bemessung jenes Wertes und deren jeweilige Auswirkungen auf das "System" werden "vor die Klammer gezogen" in einem eigenen Kapitel diskutiert. Sodann wird die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausführlich dargestellt. Ausgehend hiervon wird jene diskutiert. Dies erfolgt in zwei Schritten: Im ersten Schritt wird die (innere) "Schlüssigkeit" der Rechtsprechung untersucht. Hier wird geprüft, ob die Rechtsprechung auch bei der Annahme der vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung vertretenen Grundsätze/Ausgangsthesen noch (folge-)richtig ist. Diese Vorgehensweise rechtfertigt sich aus dem Umstand, dass die Ausgangsthesen, insbesondere in der gerichtlichen Praxis, derart gefestigt sind, dass sie im Einzelnen kaum noch diskutiert werden. Dabei zeigt sich, dass das "System" Widersprüche aufweist und praxistaugliche und ergebnisorientierte Korrekturen durch den Bundesgerichtshof zu Folgeproblemen und weiteren Widersprüchen führen. Erst in einem zweiten Schritt wird hinterfragt, ob die Rechtsprechung, diesmal unter kritischer Betrachtung der im ersten Schritt als richtig unterstellten Grundthesen, insgesamt überzeugen kann. Die im ersten Schritt ausgemachten Widersprüche sind bereits ein Indikator dafür, dass die Ausgangsthesen des Bundesgerichtshofs die Ursachen jener sind. Daher wird sodann unter Bezug und aufbauend auf andere kritische Stimmen in der Literatur eine alternative Art der Sachschadensabrechnung aufgezeigt, die sich an den konkreten Interessen des Geschädigten unter Berücksichtigung der des Schädigers orientiert. Eine dahingehende Tendenz kann auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entnommen werden, wie im (vor-)letzten Kapitel gezeigt wird.
Aktualisiert: 2021-12-03
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Bagatellschäden an Kraftfahrzeugen

Bagatellschäden an Kraftfahrzeugen von Fuhrmann,  Nina
Das Werk befasst sich mit der schadensrechtlichen Beurteilung von Bagatellschäden an Kraftfahrzeugen und beleuchtet die derzeit bestehende Rechtslage in Deutschland. Ausgangspunkt der Untersuchung sind die §§ 249 ff. BGB. Die Autorin behandelt einen rechtspolitisch und volkswirtschaftlich interessanten Aspekt des Schadensrechts, der in dieser Dimension bisher noch keine Beachtung fand. Der Verfasserin geht es darum, einen Weg aufzuzeigen, wie die Solidargemeinschaft der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherten bei Kleinschäden entlastet werden könnte. Nach dem Grundsatz der Totalreparation hat jeder Geschädigte bei einem noch so kleinen Schaden einen Anspruch auf Schadensersatz. Durch die Regelung des § 249 II BGB hat der Geschädigte auch im Falle der Nichtreparatur Anspruch auf die fiktiven Reparaturkosten, so dass er die voraussichtlichen Kosten für die Reparatur abzüglich 19% Mehrwertsteuer (Umsatzteuer) einfordern kann. Hier hat der Geschädigte gerade im Bereich der minimalen Schäden eine geradezu unverhoffte Einnahmequelle erhalten, zu Lasten der Solidargemeinschaft der Versicherten. Der Gedanke, der sich angesichts solcher wirtschaftlich unsinnigen Folgen des Schadensrechts aufdrängt, ist der nach einer Restriktion des Schadensersatzrechts im Bereich der Bagatellschäden. Eine solche könnte im Einklang mit dem bestehenden Recht durch eine Einschränkung über das Kriterium des Allgemeinen Lebensrisikos erreicht werden. Das Buch zeigt die Grundzüge des Schadensrechts auf, liefert Daten und Fakten aus der Versicherungswirtschaft und gibt eine praktikable Definition eines Bagatellschadens. Die Kriterien, anhand derer der Ausschluss über das allgemeine Lebensrisiko zu erreichen ist, werden dogmatisch klar und nachvollziehbar aufgezeigt.
Aktualisiert: 2019-12-20
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