Hatte die bisherige Rezeption sich mit Kelsen als positivistischem Rechtstheoretiker auseinan-dergesetzt, begreift der Autor ihn als den politischen Theoretiker, der in den zwanziger Jahren bahnbrechend die Staatstheorie formuliert, die dem Verständnis einer offenen Gesellschaft zugrunde liegt: Kelsens positivistische Rechts- und Staatstheorie ist eine politische Theorie der pluralistischen Demokratie. Seine normative Konzeption ist Teil der (demokratischen) Avantgarde der Moderne und lässt die Traditionsbestände der »Deutschen Staatsrechtslehre« bis heute weit hinter sich.
Neu angefügt sind zwei Kapitel über »Weimar« als Avantgarde demokratischer Verfassungstheorie sowie zur aktuellen Kelsen-Rezeption.
Aktualisiert: 2023-05-15
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In der Weimar-Diskussion hat sich ein Paradigmenwechsel vollzogen. Ein vergleichender Blick auf Revolution und Staatstheorie der Weimarer und Wiener Republik zeigt, dass mit Hugo Preuß und Hans Kelsen zwei »Verfassungsväter« Demokratie als offene, pluralistische Gesellschaft dachten und nicht identitären Konzepten von »Volk« oder auch »Klasse« anhingen. Sie zählen somit bis heute zur deutschsprachigen Avantgarde moderner Demokratie- und Verfassungstheorie. Mit dem Wiener Staatsrechtler Leo Wittmayer wird dabei ein weiterer Parteien- und Pluralismustheoretiker wiederentdeckt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Deutschland und Corona: Im Jahr 2021 mehrten sich nun die kritischen Stimmen in Justiz und Parlamenten, die die Exekutive an ihre rechtsstaatlichen Grenzen erinnerten. Wenn dies auch nicht immer erfolgreich und gelegentlich zu zaghaft war, haben die liberalen Stimmen doch an Boden gewonnen. Vergleichende Aspekte zu Österreich und Frankreich sowie die dringende rechtspolitische Forderung, in der Gesundheitspolitik die EU-Kompetenzen zu stärken, runden diese kritische Bestandsaufnahme ab.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Der Zweite Senat hat mit "Lissabon" seine Europarechtsprechung verschärft und betont in den neueren Entscheidungen zu "Euro-Rettung" und "Sperrklauseln Europawahl" seine seit "Maastricht" vertretene etatistische "Trinitätslehre" der staatlich-souverän-national verfassten Demokratie. Mit "Recht auf Vergessen I und II" hat nun auch der Erste Senat auf den EuGH reagiert, indem er sich plötzlich zum "Hüter" der Europäischen Grundrechte einsetzt und sogar hinter die alte, "europafreundliche" Solange II-Entscheidung zurückzufallen droht.
Es zeigt sich insgesamt, so die zentrale These des Buchs, die "Europafeindlichkeit" der Staatstheorie des Bundesverfassungsgerichts. Diese resultiert aus überholten Traditionslinien der deutschen Staatsrechtslehre und einem Demokratietheorie-Defizit.
Neu in der 9. Auflage hinzugekommen sind u.a. die aktuellen Entscheidungen zum Staatsanleihekaufprogramm (PSPP) der EZB vom Mai 2020.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Beim Bundesverfassungsgericht lässt sich eine problematische "deutsche Konstante" beobachten: Es ist der "Staat" als souveräne politische Einheit. Und es ist das "Volk" als homogene Gemeinschaft. Sein "Staatsverständnis" – so die These – "oszilliert" regelrecht zwischen einer liberal-pluralistischen Konzeption von BürgerIn, Verfassung und Gesellschaft und einem national-identitären Etatismus. Dies wird exemplarisch gezeigt anhand:
der vertretenen Staats- und Demokratietheorien;
der Grundrechte in der Inneren Sicherheit;
der europäischen Integration;
der "auswärtigen Gewalt" und
des Notstandsverfassungsrechts bei 9/11 sowie der Corona-Pandemie
Aktualisiert: 2023-02-14
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Der »siebzigste Geburtstag« des Bundesverfassungsgerichts bietet Anlass, seinen Reformbedarf zu reflektieren. Teil 1 vermisst das Gericht in Perspektive vier wissenschaftlicher Disziplinen. Teil 2 prüft Reformbedarf für Richterwahl, Verfassungsbeschwerden, Verhältnis zwischen Verfassungsrichtern und ihren wissenschaftlichen Mitarbeitern sowie das Institut Amicus curiae. Teil 3 diskutiert Legitimationsaspekte des Gerichts, die aktuell Gegenstand intensiv geführter Diskussionen sind.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Vom "11. September" bis "Corona" – die Öffentliche Sicherheit ist einem rasanten Veränderungsprozess unterzogen: die Trennung von innerer und äußerer Sicherheit erodiert, Polizei und Strafrecht werden europäisiert und internationalisiert. Konzepte von "Sicherheitsstaat", "Freund-Feind-Recht" und "Ausnahmezustand" gefährden die Freiheit. Neben der Bedrohung durch den Islamismus hat sich der seit Jahren zunehmende Rechtsextremismus zu neo-nazistischem Terrorismus verschärft. Die "wehrhafte Demokratie" erweist sich für eine offene (Einwanderer-)Gesellschaft als heikel und notwendig zugleich. Dabei sind die Sicherheitsbehörden nicht über jeden Zweifel erhaben. In der 3., neu konzipierten und erweiterten Auflage werden unter besonderer Berücksichtigung staatstheoretischer Bezüge und Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts die folgenden Schwerpunkte bearbeitet:
Sicherheit und Freiheit im "Ausnahmezustand"
Sicherheit und offene Gesellschaft
Neue Sicherheit und "Freund-Feind-Recht"
Sicherheit, Zuwanderung und Demokratie
Terrorismus
(Rechts-)Extremismus und Parteiverbote
Europäisierung der Sicherheit
Bundeswehreinsatz "out-of-area" – und in polizeilichen Lagen
Internationalisierung der Strafgerichtsbarkeit
Aktualisiert: 2023-02-14
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Eine solche Aufhebung von Grundrechten hat es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie gegeben: Bei »Corona« kam es vorübergehend zu einer Art »Ausnahmezustand«; auch die Parlamente meldeten sich ab. Recht und Politik zieht eine erste Bilanz des »Lockdowns«. Dabei zeigt sich: Verfassungsorgane, Verwaltungsbehörden, Medien und die Bevölkerung haben als »Hüter der Verfassung« versagt.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Hatte die bisherige Rezeption sich mit Kelsen als positivistischem Rechtstheoretiker auseinan-dergesetzt, begreift der Autor ihn als den politischen Theoretiker, der in den zwanziger Jahren bahnbrechend die Staatstheorie formuliert, die dem Verständnis einer offenen Gesellschaft zugrunde liegt: Kelsens positivistische Rechts- und Staatstheorie ist eine politische Theorie der pluralistischen Demokratie. Seine normative Konzeption ist Teil der (demokratischen) Avantgarde der Moderne und lässt die Traditionsbestände der »Deutschen Staatsrechtslehre« bis heute weit hinter sich.
Neu angefügt sind zwei Kapitel über »Weimar« als Avantgarde demokratischer Verfassungstheorie sowie zur aktuellen Kelsen-Rezeption.
Aktualisiert: 2023-04-15
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70 Jahre – das Grundgesetz ist schon gemessen an der deutschen Verfassungsgeschichte mehr als eine bloß erfolgreiche Verfassung. Es ist in den Herzen der Bevölkerung angekommen: im Verfassungspatriotismus der Verfassungsinterpreten. Das Beiheft lässt diese Entwicklung Revue passieren. Es zeichnet an ausgewählten Bereichen außerdem den Verfassungswandel nach, skizziert aktuelle Kontroversen um neue Staatsziele und stellt verfassungspolitische Forderungen. Dabei kommt schließlich dem Demokratieprinzip und seiner Frage nach der Partizipation als Kern moderner Verfassungen eine besondere Bedeutung zu.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Hans Kelsen gilt als wichtigster Vordenker der Verfassungsgerichtsbarkeit im 20. Jahrhundert. Seine Konzeption einer zentralen Gerichtsinstanz mit machtvoller Normenkontrollkompetenz ("negativer Gesetzgeber") gegenüber dem Parlament ergibt sich aber nicht nur aus dem rechtsstaatlichen Vorrang der Verfassung. Kelsen begründet dies in seinen beiden Texten von 1929 und 1931 in bahnbrechender Weise vielmehr demokratietheoretisch und verteidigt so das Verfassungsgericht als Element pluralistischer Demokratie gegen Carl Schmitts Konzeption eines präsidialen Hüters der politischen Einheit "Volk". Kelsen dringt damit zu einem modernen Verständnis der Verfassungsgerichtsbarkeit durch, das mit den tradierten Argumenten einer vermeintlichen Unvereinbarkeit mit Gewaltenteilung und Demokratie ebenso aufräumt wie mit dem Mythos einer 'unpolitischen' Verfassungsjustiz.
Aktualisiert: 2022-06-20
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Hans Kelsen gilt als wichtigster Vordenker der Verfassungsgerichtsbarkeit im 20. Jahrhundert. Seine Konzeption einer zentralen Gerichtsinstanz mit machtvoller Normenkontrollkompetenz ("negativer Gesetzgeber") gegenüber dem Parlament ergibt sich aber nicht nur aus dem rechtsstaatlichen Vorrang der Verfassung. Kelsen begründet dies in seinen beiden Texten von 1929 und 1931 in bahnbrechender Weise vielmehr demokratietheoretisch und verteidigt so das Verfassungsgericht als Element pluralistischer Demokratie gegen Carl Schmitts Konzeption eines präsidialen Hüters der politischen Einheit "Volk". Kelsen dringt damit zu einem modernen Verständnis der Verfassungsgerichtsbarkeit durch, das mit den tradierten Argumenten einer vermeintlichen Unvereinbarkeit mit Gewaltenteilung und Demokratie ebenso aufräumt wie mit dem Mythos einer 'unpolitischen' Verfassungsjustiz.
Aktualisiert: 2020-03-18
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In der Weimar-Diskussion hat sich ein Paradigmenwechsel vollzogen. Ein vergleichender Blick auf Revolution und Staatstheorie der Weimarer und Wiener Republik zeigt, dass mit Hugo Preuß und Hans Kelsen zwei »Verfassungsväter« Demokratie als offene, pluralistische Gesellschaft dachten und nicht identitären Konzepten von »Volk« oder auch »Klasse« anhingen. Sie zählen somit bis heute zur deutschsprachigen Avantgarde moderner Demokratie- und Verfassungstheorie. Mit dem Wiener Staatsrechtler Leo Wittmayer wird dabei ein weiterer Parteien- und Pluralismustheoretiker wiederentdeckt.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Im September 2017 wurde die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD drastisch abgewählt. Entgegen dem in der Öffentlichkeit vorherrschenden Eindruck einer »bleiernen Zeit« wurden jedoch zahlreiche Gesetze gerade im Bereich des Strafrechts beschlossen. Vorliegend wird daher eine Bilanz dieser 18. Legislaturperiode gezogen. Insgesamt zeigt der rechtspolitische Befund, dass die GroKo den seit Jahren bestehenden Trend zur Vorverlegung der Strafbarkeit und Verschärfung des Strafrechts fortgesetzt hat.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Zum Werk
Polizeiarbeit - immer mehr Wissen wird hier inzwischen verlangt. Im Berufsalltag ist oft keine Zeit für langes Nachschlagen in Rechts- und Vorschriftensammlungen. Viele heikle Aufgaben sind aus dem Stand zu lösen. Ein Blick in das Wörterbuch gibt die nötige Sicherheit.
Über 10.000 Fachausdrücke enthält dieses umfassende Nachschlagewerk mit seinem überragenden Angebot:
- es erfasst alle polizeirelevanten Rechtsgebiete und präsentiert Begriffe aus Rechts-, Polizei-, Kriminal- und Gesellschaftswissenschaften in alphabetischer Folge
- es berücksichtigt die polizeiliche Zusammenarbeit mit Verfassungsschutzbehörden, Zollverwaltung, dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge sowie auf trans- und internationaler Ebene
- es setzt praxisrelevante Schwerpunkte und behandelt u.a.
- die polizeilichen Eingriffsrechte
- den Bereich der Einsatz- und$$
- Führungslehre
- die Kriminalistik
- waffentechnische Begriffe
- Kriminologie und Kriminalprävention
- polizeiliche und forensische$$
- Psychologie
- polizeirelevante Politik$$
- (z.B. Extremismus)
- Datenaustausch und -schutz
Vorteile auf einen Blick
- über 10 000 polizeirelevanten-Fachbegriffe in einem Band
- verbindet die Vorzüge eines Lexikons mit der Wissenschaftlichkeit eines großen Handbuchs
- verfasst von 28 Experten aus Wissenschaft und Praxis
Zur Neuauflage
Die Neuauflage verarbeitet u.a. das neue Datenschutzrecht, Änderungen der Telekommunikationsüberwachung, ausländer-, asylverfahrens- und aufenthaltsrechtliche Änderungen, Fahrverbote gegen Straftäter, das G zur Korruptionsbekämpfung, das G zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, die neuesten Polizeidienstvorschriften (PDV) und die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs.
Zielgruppe
Für Polizisten im Dienstbetrieb und in der Ausbildung, Beamte bei Bundesgrenz- und Verfassungsschutz sowie bei weiteren Behörden, Rechtsanwälte, Strafverteidiger, Richter, Staatsanwälte, Wissenschaftler und Studenten.
Aktualisiert: 2023-04-17
Autor:
Anke Borsdorff,
Carsten Dams,
Stefanie Eifler,
Martin Erdmann,
Karsten Fehn,
Bernhard Frevel,
Sven Bernhard Gareis,
Christoph Gusy,
Daniela A Heid,
Bernd Heinrich,
Holger Hoffmann,
Erhard Huzel,
Martin Kastner,
Wilhelm Knelangen,
Martin Kutscha,
Michaela Mohr,
Martin H.W. Möllers,
Rosalie Möllers,
Stephan Rainer Motsch,
Volker Mueller,
Waltraud Müller-Franke,
Jochen Oltmer,
Robert Chr. van Ooyen,
Armin Pfahl-Traughber,
Hans-Thomas Spohrer,
Christian Tams,
Khadija Katja Wöhler-Khalfallah
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Was ist Polizeiwissenschaft – gibt es und braucht „Polizei“ das überhaupt? Aus welchen Teilgebieten besteht Polizeiwissenschaft und mit welchen Methoden wird gearbeitet? Was wird im Fach aktuell „beforscht“?
In drei Teilbänden wird diesen Fragen nachgegangen:
Band 1 reflektiert den Stand des Faches anhand der Positionen von Polizeiforschern.
Band 2 spiegelt mithilfe von Rezensionen aktuelle Forschungsfelder wider.
Band 3 thematisiert zentrale Aspekte der (Aus-)Bildung an Polizeihochschulen.
Aktualisiert: 2020-06-01
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Die Bundespolizei ist in Bewegung – sie hat sich vom „paramilitärischen“, innerdeutschen Grenzschutz längst zu einer „normalen“ Polizei des Bundes mit vielfältigen, auch internationalen Aufgaben gewandelt. „Polizei“ ist außerdem in der Forschung generell wieder zu einem Thema geworden. So geht es im ersten Teil um grundlegende politische Entwicklungen: der Aufgaben- und Personalzuwachs der Polizeien des Bundes angesichts „Neuer Sicherheit“; die gescheiterten Fusionspläne einer zentralisierten Bundespolizei und die Europäisierung als zentrales Paradigma der grenzpolizeilichen Arbeit. Mit „Fraport“ und „Luftsicherheit II“ haben sich für die Bundespolizei wesentliche verfassungsrechtliche Neuerungen ergeben. Schließlich gibt es einen Einblick in die Polizeiforschung, exemplarisch anhand der Leistungen der Staats- und Gesellschaftswissenschaften des FB Bundespolizei der Fachhochschule des Bundes.
Aktualisiert: 2020-01-30
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Was ist Polizeiwissenschaft – gibt es und braucht „Polizei“ das überhaupt? Aus welchen Teilgebieten besteht Polizeiwissenschaft und mit welchen Methoden wird gearbeitet? Was wird im Fach aktuell „beforscht“?
In drei Teilbänden wird diesen Fragen nachgegangen:
Band 1 reflektiert den Stand des Faches anhand der Positionen von Polizeiforschern.
Band 2 spiegelt mithilfe von Rezensionen aktuelle Forschungsfelder wider.
Band 3 thematisiert zentrale Aspekte der (Aus-)Bildung an Polizeihochschulen.
Aktualisiert: 2020-01-30
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Die Europäisierung und Internationalisierung von Polizei schreitet seit den 1990er Jahren voran. Wesentliche Ursache hierfür ist einerseits die Implementierung eines europäischen „Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ sowie andererseits die grundlegende Verschiebung des „Кoordinatensystems“ im Bereich der Sicherheitspolitik. Das „Policekeeping“ durch internationale Polizeieinsätze unter deutscher Beteiligung gewinnt weiter an Bedeutung. Neue Institutionen und Instrumente wie „UN Standing Police Capacity“, „Police Monitoring“, „Еuropol“, „ОLAF“, „ЕU-Haftbefehl“, aber auch „Frontex“ und „Schengener Grenzkodex“ sind geschaffen worden bzw. werden weiter ausgebaut. Bei der Piraterie auf See ergeben sich ähnliche Problematiken wie bei der Terrorismusbekämpfung und dem „Luftsicherheitsgesetz“. Die vorliegenden Beiträge wollen diese Entwicklungen im Bereich der öffentlichen Sicherheit gerade auch aus deutscher Sicht exemplarisch erhellen. „Internationalisierung“ ist jedoch keine „Еinbahnstrasse“; daher ist ausserdem die Frage nach der „interkulturellen Kompetenz“ nationaler Polizeidienste im Spiegel gesellschaftlicher Pluralisierung zu stellen. Band 3 thematisiert „deutsche Positionen“ im Prozess der Europäisierung und Internationalisierung der Polizei.
Aktualisiert: 2020-09-24
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Was ist Polizeiwissenschaft – gibt es und braucht „Polizei“ das überhaupt? Aus welchen Teilgebieten besteht Polizeiwissenschaft und mit welchen Methoden wird gearbeitet? Was wird im Fach aktuell „beforscht“?
In vier Teilbänden wird diesen Fragen nachgegangen:
Band 1 reflektiert den Stand des Fachs anhand der Positionen von Polizeiforschern.
Band 2 spiegelt mithilfe von Rezensionen aktuelle Forschungsfelder wider.
Band 3 thematisiert zentrale Aspekte der (Aus-)Bildung an Polizeihochschulen.
Band 4 dokumentiert in zwei Teilen die Forschungsleistung der Herausgeber.
Aktualisiert: 2020-01-30
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