Auf zu neuen Ufern!

Auf zu neuen Ufern! von Ackermann,  Jürg-Beat, Aebi-Müller,  Regina E, Bohnet,  François, Coninx,  Anna, Constantin,  Arnaud, Droese,  Lorenz, Dürr,  David, Egli,  Philipp, Eitel,  Paul, Emmenegger,  Susan, Furrer,  Andreas, Gächter,  Thomas, Gauch,  Peter, Girsberger,  Daniel, Graham-Siegenthaler,  Barbara, Hartmann,  Stephan, Heselhaus,  Sebastian, Hörhager,  Elias, Karavas,  Vagias, Kayser,  Martin, Kellerhals,  Andreas, Koller,  Alfred, Koller,  Thomas, Krauskopf,  Frédéric, Leu,  Simon, Luminati,  Michele, Maeder,  Stefan, Magnin,  Josianne, Märki,  Raphael, Mueller,  Karin, Norer,  Roland, Poledna,  Thomas, Reber,  Martina, Richli,  Paul, Schmid,  Markus, Schnegg,  Antoine, Schwarz,  Jörg, Stöckli ,  Hubert, Vokinger,  Kerstin Noëlle, Wartmann,  Jeremias, Weber,  Rolf H., Weber,  Stephan, Wermelinger,  Amédéo, Werro,  Franz
Prof. Dr. Walter Fellmann, Ordinarius für Schweizerisches und Europäisches Privatrecht an der Universität Luzern und Rechtsanwalt bei der SwissLegal Fellmann Rechtsanwälte AG, hat im Dezember 2020 seinen 65. Geburtstag gefeiert. Aus diesem Anlass haben zwei langjährige Weggefährten von Walter Fellmann, Prof. Dr. Karin Müller und Prof. Dr. Jörg Schwarz, eine Festschrift herausgegeben. In «Auf zu neuen Ufern!» haben 44 namhafte Autoren aus Wissenschaft und Praxis 35 Beiträge zu Ehren von Walter Fellmann verfasst. Die Themen der Beiträge sind – entsprechend dem weiten Spektrum der Forschungsgebiete und dem grossen Wirkungsbereich von Walter Fellmann – breit angelegt. Neben Beiträgen zum Haftpflicht- und Versicherungsrecht sowie zum Vertragsrecht, finden sich Beiträge zum Erb- und Sachenrecht, zum Gesellschaftsrecht, zum Verfahrensrecht und auch zum Anwaltsrecht sowie Arzt- und Medizinrecht. In diesem Sinn ist die Festschrift eine Fundgrube spannender Beiträge rund um das Wirken von Walter Fellmann.
Aktualisiert: 2021-05-18
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Auf zu neuen Ufern!

Auf zu neuen Ufern! von Ackermann,  Jürg-Beat, Aebi-Müller,  Regina E, Bohnet,  François, Coninx,  Anna, Constantin,  Arnaud, Droese,  Lorenz, Dürr,  David, Egli,  Philipp, Eitel,  Paul, Emmenegger,  Susan, Furrer,  Andreas, Gächter,  Thomas, Gauch,  Peter, Girsberger,  Daniel, Graham-Siegenthaler,  Barbara, Hartmann,  Stephan, Heselhaus,  Sebastian, Hörhager,  Elias, Karavas,  Vagias, Kayser,  Martin, Kellerhals,  Andreas, Koller,  Alfred, Koller,  Thomas, Krauskopf,  Frédéric, Leu,  Simon, Luminati,  Michele, Maeder,  Stefan, Magnin,  Josianne, Märki,  Raphael, Mueller,  Karin, Norer,  Roland, Poledna,  Thomas, Reber,  Martina, Richli,  Paul, Schmid,  Markus, Schnegg,  Antoine, Schwarz,  Jörg, Stöckli ,  Hubert, Vokinger,  Kerstin Noëlle, Wartmann,  Jeremias, Weber,  Rolf H., Weber,  Stephan, Wermelinger,  Amédéo, Werro,  Franz
Prof. Dr. Walter Fellmann, Ordinarius für Schweizerisches und Europäisches Privatrecht an der Universität Luzern und Rechtsanwalt bei der SwissLegal Fellmann Rechtsanwälte AG, hat im Dezember 2020 seinen 65. Geburtstag gefeiert. Aus diesem Anlass haben zwei langjährige Weggefährten von Walter Fellmann, Prof. Dr. Karin Müller und Prof. Dr. Jörg Schwarz, eine Festschrift herausgegeben. In «Auf zu neuen Ufern!» haben 44 namhafte Autoren aus Wissenschaft und Praxis 35 Beiträge zu Ehren von Walter Fellmann verfasst. Die Themen der Beiträge sind – entsprechend dem weiten Spektrum der Forschungsgebiete und dem grossen Wirkungsbereich von Walter Fellmann – breit angelegt. Neben Beiträgen zum Haftpflicht- und Versicherungsrecht sowie zum Vertragsrecht, finden sich Beiträge zum Erb- und Sachenrecht, zum Gesellschaftsrecht, zum Verfahrensrecht und auch zum Anwaltsrecht sowie Arzt- und Medizinrecht. In diesem Sinn ist die Festschrift eine Fundgrube spannender Beiträge rund um das Wirken von Walter Fellmann.
Aktualisiert: 2023-01-17
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Spielräume und Grenzen der Interpretation.

Spielräume und Grenzen der Interpretation. von Linder,  Nikolaus, Luminati,  Michele, Müller,  Wolfgang W., Rudolph,  Enno
Zur Reihe: Für die Kultur- und Sozialwissenschaften, für die Rechtswissenschaften und die Theologie sind Fragen nach dem Zusammenhang von „Text und Normativität“ gleichermaßen zentral. Rechtstexte, religiöse Dokumente, epochale philosophische und literarische Werke beanspruchen normative Geltung oder erhalten im Laufe ihrer Wirkungs- und Rezeptionsgeschichte normative Bedeutung: Was unterscheidet normative von nicht-normativen Texten, unter welchen kulturellen und gesellschaftlichen Bedingungen besitzt ein Text normative Geltung, durch welche historischen Prozesse der Kanonisierung und Kodifizierung erlangt ein Text normative Bedeutung? Und was heißt es, umgekehrt, für Normen und vorgängige normative Überzeugungen, dass sie in Texten formuliert, kommuniziert und tradiert werden? Der Buchstabe tötet, der Geist tötet auch. (Carlo Ginzburg) Kulturen definieren sich über Texte, und sie definieren sich über Normen. In der Verschränkung beider Elemente – Text und Normativität – zeigen sich kulturformative Prozesse, die strukturell und historisch analysiert werden können: als Textualisierung von Normen, als Normativierung von Texten und als regulativer, normierter Umgang mit Texten. Dieser Umgang wird als Interpretation bezeichnet: Etwas Unbekanntes wird mit einem Bekannten verdolmetscht und ermöglicht es auf diese Weise, Texte zu verstehen. Jedes Textverständnis ist mithin interpretatorisch, jede Interpretation aber auch – pointiert gesagt – häretisch. Denn der Sinn des Texts bestimmt sich immer nach den Regeln, die seine Auslegung lenken. Transdisziplinäre Vergleiche von Interpretationsregeln und die Auseinandersetzung mit Fragen der Auslegung über akademische Fachgrenzen hinweg standen im Mittelpunkt einer Tagung, die 2009 an der Universität Luzern stattfand, und deren Beiträge im vorliegenden Tagungsband versammelt sind. Beiträge: Carlo Ginzburg: Der Buchstabe tötet. Einige Implikationen von 2 Kor 3-6. Andreas Mauz: Textgenese und Normativität. Heiligende Schreibszenen in prophetischer und epischer Tradition. Inge Kroppenberg: „Ut interpretatio desideraret prudentium auctoritatem“ – Interpretation und Interpretationsverbot(e) in der antiken römischen Jurisprudenz. Carsten Dutt: Absichten und Texte. Intentionalismus und Antiintentionalismus in der literaturwissenschaftlichen Hermeneutik. Franc Wagner: Text im Kontext. Paolo Becchi: „Interpretation“ im antiken, mittelalterlichen und modernen Sprachgebrauch. Ein Überblick Emil Angehrn: Der Text als Norm der Interpretation? Thomas Steinfeld: Die Enden der Parabel. Über das Wort als Norm und den Satz als unterschätzte Größe der Interpretation. Pierre Bühler: Norma normans – norma normata: zum Umgang mit der Normativität in der Auslegung der Heiligen Schrift. Riccardo Guastini: Kognitivismus und Skeptizismus in der Theorie juristischen Auslegung. Peter Hofmann: Die Bibel als Erste Theologie, der Kanon als Norm? Zur systematisch-theologischen Bedeutung einer intertextuellen Schriftlektüre
Aktualisiert: 2019-10-30
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Priester der Themis

Priester der Themis von Luminati,  Michele
Die italienische Justiz steht seit den 1990er-Jahren im Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit und der politischen Debatte. Man denke nur an die Strafuntersuchungen der Mailänder Staatsanwaltschaft gegen die politische Korruption ("Mani pulite"), an die Mafia-Prozesse und an die heftigen Kontroversen mit dem früheren Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi. Dieses Buch geht der Frage nach, welches Selbstverständnis, welches Berufsbild den italienischen Richtern erlaubt hat, eine derart autonome und prominente Rolle zu spielen. Als Hauptquellen zur Rekonstruktion des italienischen Richterbildes der Nachkriegszeit dienen die unzähligen Selbstdarstellungen (Memoiren, Festreden, Nekrologe, Kongressakten usw.), aus denen das ‚ewige' und zugleich sich stets wandelnde Modell des Justizpriesters hervorgeht. Der richterliche Diskurs wird auch mit den Positionen und den Kämpfen auf dem Justizfeld in Verbindung gebracht. Die aus dem Faschismus hervorgegangene, streng hierarchisch gegliederte und autoritär denkende Richterschaft erlebte seit den späten 50er-Jahren zunehmend heftige interne Kämpfe, die zur Entstehung von ideologisch geprägten Gruppierungen führten. Entsprechend vielfältig gestaltete sich die Debatte über das Richterideal: Die Positionen reichten vom Festhalten an der ‚splendid isolation' einer konservativen Richterkaste bis hin zur Figur des mit der Arbeiterbewegung verbundenen, alternativen Richters. Die Studie geht den Verästelungen der Selbstbeschreibungen nach und zeigt auf, wie sich, gegen Ende der 80er-Jahre, daraus ein neues, erfolgreiches Berufsmodell entwickeln konnte.
Aktualisiert: 2020-05-26
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Was ist Text?

Was ist Text? von Enno,  Rudolph, Luminati,  Michele, Müller,  Wolfgang W., Wagner,  Franc
Der Begriff 'Text' wird in Variationen und von unterschiedlichen Gesichtspunkten aus beleuchtet. Neben den wichtigsten Texttheorien aus der Linguistik werden auch die Textauffassungen in Philosophie, Semiotik, Theologie und Rechtswissenschaft diskutiert. Der Band trägt mit unterschiedlichen Aspekten zum Ansatz einer interdisziplinären Texttheorie bei. Der Begriff 'Text' bildet die theoretische und empirische Grundlage aller Geistes- und Kulturwissenschaften. Jede Disziplin entwirft eine eigene Perspektive auf den Textbegriff. Bislang hat sich kein integrativer Ansatz einer interdisziplinären Texttheorie etabliert. In der Linguistik ist 'Text' ein zentraler Grundbegriff, aber es existiert dafür keine einheitliche und verbindliche Definition. Zu umfangreich und bedeutsam ist der Begriff, als dass er sich unter eine einfache definitorische Formel subsumieren ließe. Unterschiedliche Herangehensweisen fokussieren verschiedene Aspekte des Textbegriffs und entwerfen jeweils eigene Kriterien für dessen Bestimmung. Im Band wird der Grundbegriff 'Text' in Variationen und von unterschiedlichen Gesichtspunkten aus beleuchtet. Neben den Grundlagen und den wichtigsten Texttheorien aus der Linguistik werden auch die Textauffassungen in Philosophie, Semiotik, Theologie und Rechtswissenschaft diskutiert. Die einzelnen Beiträge stellen die Textauffassungen der jeweiligen Disziplin dar, zeigen zugleich aber auch Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu benachbarten Disziplinen auf. Sie tragen so mit unterschiedlichen Aspekten zum Ansatz einer interdisziplinären Texttheorie bei. Beiträge Franc Wagner: Textdefinition, Textualität und Textfunktion Heiko Hausendorf: Warum der Text ein lesbares Etwas ist. Überlegungen zu Lesbarkeit als Bedingung schriftsprachlichen Kommunizierens Christoph Staub: Text in der Philosophie. Hermeneutische und phänomenologische Zugänge zur Textualität Angelo Garovi: Text und Recht. Linguistische Grundsätze zur Rechtssprache und historische Begriffsbildung Florian Bruckmann: 'Text' aus theologischer Perspektive Ernest W. B. Hess-Lüttich: Textbegriffe der Sprach-, Literatur- und Medienwissenschaften im Zeichen technischer Umbrüche
Aktualisiert: 2019-10-30
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Texte und Autoritäten

Texte und Autoritäten von Linder,  Nikolaus, Luminati,  Michele, Müller,  Wolfgang W., Rudolph,  Enno
'Wer spricht? (Wer schreibt?) Und die Frage: Wer spricht (und wer schreibt) in wessen Auftrag? Zu wem und für wen? Welcher Autorität, wessen Interessen unterstehen wir, wenn wir das Wort ergreifen? Wer zeichnet verantwortlich für das, was wir sagen (schreiben)? Vor allem aber: Wem schenken wir und wer schenkt uns Glauben? Und warum?' Felicitas Hoppe Der vorliegende dritte Band der Reihe TeNor enthält die Beiträge zur Tagung des Forschungsschwerpunkts Text und Normativität vom 14. bis 16. September 2011 in Luzern und Einsiedeln. Sie beschäftigen sich mit der Autorität von Texten und den Autoritäten ‹hinter› ihnen in Theologie, Philosophie, Recht und Religionswissenschaft. Normen können mündlich oder schriftlich textualisiert werden. Texte wiederum können, etwa durch Kanonbildung, selbst normative Kraft gewinnen. In beiden Fällen entsteht Normativität durch Anerkennung und Sanktionierung ‹eingeschriebener› Autorität, die erst im Licht sozialer Praxen erkennbar wird. Das zirkuläre Verhältnis von Text und Norm wirft auch hier Fragen auf: Wie entsteht Autorität? Wie lassen sich Autorisierungen mündlicher und schriftlicher Texte und Textkorpora beschreiben? Welche Autoritäten erzeugen Kanonbildungen? Das Autoritätsthema betrifft aber nicht nur die Genealogie von Normen, Autoritäten stehen immer auch in der Kritik: Gerade die Wechselwirkung von Text und Norm relativiert die Autorität beider. Beiträge E. Arens, Es gibt keine Autorität außer von Gott. Zu einem paulinischen Sprengsatz politischer Theologie H.-M. Barth, Normative Letztverbindlichkeit und spirituelle Kreativität. Beobachtungen zum Autoritätsverständnis in Weltreligionen P. Becchi, Auctoritas aut veritas facit legem? Die Entwicklung des modernen Rechts im Säkularisierungsprozess M. Deeg, Buddha oder Sutra? Zu den Autoritätskriterien des Buddhismus K. Flasch, Die Autoritäten widersprechen sich J. Gebhardt, Autoritative Symbolformen normativer Ordnungsbegründung F. Hoppe, Wie pfeift man das Johannesevangelium? Über Autorität und Eigensinn N. Jansen, Rechtssystem und informelle Autorität I. Kroppenberg, Ungehorsame Söhne und enttäuschte Väter? Juristische und rhetorische Autoritätsdiskurse in den declamationes Romanorum der römischen Prinzipatszeit F. Mathwig, Norma normans – norma normata? Zur Frage nach der Autorität kirchlicher Bekenntnisse aus reformierter Sicht A. Malinar, Zitate als Beweise – Über textuelle Autorität in der indischen Philosophie P. P. Portinaro, Autorität und Deutungsmacht des Richters. Zur strategischen Normenanwendung
Aktualisiert: 2019-10-30
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Fälle aus der Rechtsgeschichte

Fälle aus der Rechtsgeschichte von Falk,  Ulrich, Luminati,  Michele, Schmoeckel,  Mathias
Die Geschichte des Rechts ist vor allem auch eine Geschichte des Rechtsstreits. Renommierte Rechtshistoriker aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Argentinien präsentieren 18 authentische Fälle aus der europäischen Rechtsgeschichte. Der zeitliche Bogen reicht vom spätrepublikanischen Rom bis zum fin de siècle des 19. Jahrhunderts. Sie stellen die zugrunde liegenden Sachverhalte vor, ordnen sie geschichtlich ein und unterziehen die Texte einer ausführlichen Exegese. Zahlreiche zeitgenössische Abbildungen veranschaulichen die Materie. - Zur sog. causa Curiana (90 v. Chr.) - Der "Prozess der Iusta" (70 n. Chr.) - Ein Rechtsstreit aus dem römischen Ägypten (186 n. Chr.) - Julian und die Entdeckung des dinglichen Vertrages - Das Schwein im Wolfsmaul - Der lotharische Ehestreit (8. Jh.) - Der Prozess gegen Heinrich den Löwen (1178/1180) - Artur von Bretagne in Azos Dreizehnter Quaestio (1200) - Ein Florentiner Fall aus dem 14. Jahrhundert - Haftung für Gesellschaftsschulden (1486) - Fallstudie zur spätmittelalterlichen Gerichtsbarkeit (1427) - Eid und Glauben in einem Zürcher Prozess (1526-1527) - Kirche und Staat, Recht und Macht in der Frühen Neuzeit (1545) - Ein Hexenprozess (1589) - Der Müller-Arnold-Prozess (1773-79) - Der Frankfurter/Kölner Telegrafenfall (1856) - Die Rechte des nichtehelichen Kindes im 19. Jahrhundert (1885) - Der Stromklau vor dem Reichsgericht (1895). Neben den drei namensgebenden Autoren, Prof. Dr. Ulrich Falk, Universität Mannheim, Prof. Dr. Mathias Schmoeckel, Universität Bonn, und Prof. Dr. Michele Luminati, Universität Luzern, wirken folgende Autoren an dem Werk mit: - Dr. Anja Amend, Universität Frankfurt a. M. - Prof. Dr. Albrecht Cordes, Universität Frankfurt a. M. - Prof. Dr. Thomas Duve, Universität Buenos Aires - Prof. Dr. Thomas Finkenauer, Universität Tübingen - Prof. Dr. Hans-Peter Haferkamp, Universität Köln - Prof. Dr. Verena Halbwachs, Universität Wien - Prof. Dr. Hans-Georg Hermann, Universität München - Prof. Dr. Wolfgang Kaiser, Universität Freiburg - PD Dr. Bernd Kannowski, Universität Frankfurt a.M. - Dr. Claudia Kreuzsaler, München - Dr. Susanne Lepsius, Frankfurt a.M. - Prof. Dr. Franz-Stefan Meissel, Universität Wien - Prof. Dr. Peter Oestmann, Universität Münster - Prof. Dr. Tilman Repgen, Universität Hamburg - Prof. Dr. Andreas Thier, Universität Zürich Für Studierende der Rechts- und Geschichtswissenschaften und der Theologie.
Aktualisiert: 2023-04-04
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‚Kanon und Kanonisierung‘

‚Kanon und Kanonisierung‘ von Linder,  Nikolaus, Luminati,  Michele, Mueller,  Wolfgang, Rudolph,  Enno
Unter dem Titel 'Kanon und Kanonisierung' fand im Herbst 2010 eine interdisziplinäre Tagung an der Universität Luzern statt, deren Beiträge im vorliegenden Band versammelt sind. Der Begriff des Kanons ist in den letzten Jahren zu einem Schlüsselbegriff der Kulturwissenschaften geworden. Er bezeichnet hochverbindliche Formen kultureller Selbstvergewisserung, die im Medium der Schriftlichkeit besondere Prägnanz erfahren. Ein Kanon kann nicht fortgeschrieben und in seiner Gestalt verändert werden, eine kanonische Sammlung nicht durch neue Elemente ergänzt werden. Als Text in seiner Endgestalt kommt dem Kanon normative Kraft und Autorität zu. Er steht geradezu für die exemplarische Verdichtung des Verhältnisses von Text und Normativität. Der Band enthält Beiträge aus den Bereichen der Theologie, Philosophie, der Rechtswissenschaft, Religionswissenschaft und der ostasiatischen Kulturwissenschaften. Beiträge Paolo Becchi (Genua/Luzern): Hegel und das Problem des Kanons  Reinhold Bernhardt (Basel): Die Krise des protestantischen Schriftprinzips  Karl Heinz Bohrer (Princeton): Kanon und Invention. Das griechische Paradigma  Max Deeg (Cardiff): Von Sammlern und Schreibern – Kanonisierung und Kodifizierung in den religiösen Traditionen Asiens  Daniela Demko (Luzern): Die normative Verfasstheit und Kanonisierung des Völkerstrafrechts  Christoph Dohmen (Regensburg): Mehr als ein Kanon. Die Bibel als Grundlage unterschiedlicher Glaubensgemeinschaften  Peter Hofmann (Augsburg): Canon actionis. Handlung und Text nach der liturgischen Form des Ersten Hochgebetes (Canon Romanus)  Jani Kirov (Frankfurt a.M.): Ius quasi muro vallatum. Die Kodifizierung des Rechts in der Spätantike  Massimo Mori (Turin): Kant: Text und Kanon der Vernunft  Arbogast Schmitt (Marburg): Zwei unterschiedliche Weisen der Begründung von Normen in der Dichtung. Aristoteles und Horaz und ihre Bedeutung für das Literaturverständnis der Neuzeit  Thomas Steinfeld (Luzern): Stairway to Heaven. Über Entstehung und Überlieferung kanonischer Werke unter den Voraussetzungen populärer Kultur  Hans Vorländer (Dresden): Verfassungen leben nicht vom Text allein. Wie die normative Kraft von Verfassungen erzeugt wird
Aktualisiert: 2019-10-30
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