Die zweite Auflage des vorliegenden SVIT-Kommentars richtet sich weiterhin an den Juristen, die Immobilienfachleute und nicht zuletzt auch an interessierte Stockwerkeigentümer. Die erste Auflage hat rasch ein grosses Publikum gefunden. Die 2. Auflage ist aktualisiert und verarbeitet das teilrevidierte Sachenrecht, die Lehre und Rechtsprechung bis Sommer 2013. Das Werk profitiert zudem von den zahlreichen Erkenntnissen, die der Autor sowohl beim Verfassen des Zürcher Kommentars wie bei der konkreten Beratung in der Praxis gewonnen hat.
Etabliert
Der vorliegende SVIT-Kommentar hat innert kürzester Zeit seinen Platz als Standardwerk der Praxis und der Rechtsprechung gefunden. Es wurde sehr häufig vom Bundesgericht und von der kantonalen Rechtsprechung zitiert.
Praxisorientiert
Zahlreiche Beispiele aus der Praxis erläutern die Theorie und machen diese für alle Leser greifbar und verständlich.
Systematisch
Der Kommentar teilt die Materie systematisch ein und bildet diese in verständlicher Art und Weise in den Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches ab. Zahlreiche interne Verweise erlauben es dem Leser, die von ihm gesuchten Antworten vernetzt und im Gesamtkontext zu verstehen.
Aktuell
Sowohl die Teilrevision der Zivilprozessordnung wie jene des Sachenrechts und die Gesamtrevision der Grundbuchverordnung sind in das Werk eingeflossen. Die Lehre und die Rechtsprechung sind bis Ende Juli 2013 aktualisiert.
Dokumentiert
Sowohl die veröffentlichte als auch die unveröffentlichte Rechtsprechung des Bundesgerichts ist in den Kommentar eingeflossen. Zudem sind zahlreiche kantonale Entscheide aufgenommen, sowohl die publizierten (Tessin, Graubünden, Wallis, usw.) als auch zum Teil die Rechtsprechung, welche neu auf den Websites der Kantone heruntergeladen werden können.
Erfahren
Der Verfasser des vorliegenden SVIT-Kommentars hat bereits vor über 20 Jahren zum Stockwerkeigentum eine Doktorarbeit geschrieben. Seither hat er im Immobilienbereich Erfahrung gesammelt, sei es in Managementfunktionen, sei es in der Beratung. Er hat seither den Zürcher Kommentar und zahlreiche Beiträge verfasst. Seit mehreren Jahrzehnten setzt er sich also vertieft mit einer Materie auseinander, die ihm ans Herz gewachsen ist.
Bedeutend
Zwischen 2000 und 2010 hat sich der Wohnungsbestand im Stockwerkeigentum in der Schweiz von rund 230‘000 Einheiten auf rund 370‘000 Einheiten erhöht. Stockwerkeigentum ist ein Phänomen geworden, um den kein Praktiker mehr herum kommt.
Unverzichtbar
Wer durch seine Fachkompetenz am Markt Erfolg haben will, muss sich auf ein fundiertes Wissen abstützen können. Der vorliegende SVIT-Kommentar setzt sich das Ziel, ein solches Wissen zu vermitteln.
Aktualisiert: 2023-06-05
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Die dritte Auflage des vorliegenden SVIT-Kommentars richtet sich weiterhin an Juristen, die Immobilienfachleute und nicht zuletzt auch an interessierte Stockwerkeigentümerinnen und -eigentümer. Die vorherigen Auflagen haben rasch ein grosses Publikum gefunden. Die 3. Auflage ist aktualisiert und verarbeitet auch Themen wie das Covid-19, Airbnb oder die Versammlungen per Videokonferenz sowie die Lehre und Rechtsprechung bis Sommer 2022. Das Werk profitiert zudem von den zahlreichen Erkenntnissen, die der Autor sowohl beim Verfassen des Zürcher Kommentars wie bei der konkreten Beratung in der Praxis gewonnen hat.
Aktualisiert: 2023-06-05
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Aktualisiert: 2023-05-08
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Aktualisiert: 2023-05-04
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Am 15. November 2022 findet die Luzerner Tagung zum Stockwerkeigentum das 12. aufeinanderfolgende Jahr statt. Dieses Jahr wird nebst der üblichen Besprechung neuerer Gerichtsurteile durch Jörg Schwarz die Frage der Nachhaltigkeit beim Stockwerkeigentum durch Amédéo und Noémie Wermelinger behandelt: Es geht letztlich darum, ob die Klimaerwärmung spurlos am Stockwerkeigentum vorbeigeht oder eben doch nicht. Barbara Graham-Siegenthaler setzt sich mit den Pflichten der Verwaltung und deren Abberufung im Zusammenhang mit der neueren Rechtsprechung auseinander. Diese Thematik wird mit jener von Roman Bruhin ergänzt, welcher den Stolpersteinen bei einer Dossierübergabe durch die Verwaltung nachgeht. Ein interessantes Nebengebiet wird von Phillipp Eberhard erörtert, der die Betreibung und die Auflösung vom gewöhnlichen Miteigentum näher untersucht, was regelmässig auch Auswirkungen auf das Stockwerkeigentum hat. Schliesslich werden sich Raphaël Haas und Jonas Rüegg der heiklen Frage der Durchsetzung des Reglements widmen, da ein solches Papier nur dann etwas wert ist, wenn man ihm auch vor Gericht zum Durchbruch verhelfen kann.
Aktualisiert: 2022-11-23
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Am 15. November 2022 findet die Luzerner Tagung zum Stockwerkeigentum das 12. aufeinanderfolgende Jahr statt. Dieses Jahr wird nebst der üblichen Besprechung neuerer Gerichtsurteile durch Jörg Schwarz die Frage der Nachhaltigkeit beim Stockwerkeigentum durch Amédéo und Noémie Wermelinger behandelt: Es geht letztlich darum, ob die Klimaerwärmung spurlos am Stockwerkeigentum vorbeigeht oder eben doch nicht. Barbara Graham-Siegenthaler setzt sich mit den Pflichten der Verwaltung und deren Abberufung im Zusammenhang mit der neueren Rechtsprechung auseinander. Diese Thematik wird mit jener von Roman Bruhin ergänzt, welcher den Stolpersteinen bei einer Dossierübergabe durch die Verwaltung nachgeht. Ein interessantes Nebengebiet wird von Phillipp Eberhard erörtert, der die Betreibung und die Auflösung vom gewöhnlichen Miteigentum näher untersucht, was regelmässig auch Auswirkungen auf das Stockwerkeigentum hat. Schliesslich werden sich Raphaël Haas und Jonas Rüegg der heiklen Frage der Durchsetzung des Reglements widmen, da ein solches Papier nur dann etwas wert ist, wenn man ihm auch vor Gericht zum Durchbruch verhelfen kann.
Aktualisiert: 2022-11-10
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Am 16. November 2021 findet die Luzerner Tagung zum Stockwerkeigentum das 11. aufeinanderfolgende Jahr statt. Dieses Jahr wird nebst der üblichen Besprechung neuerer Gerichtsurteile durch Jörg Schwarz die Frage behandelt, wie es möglich ist, Stockwerkeigentum mit der Wohnbaugenossenschaft bzw. mit dem kleinen Wohnungseigentum zu verbinden. Dabei werden Erfahrungen aus Luzern durch Adrian Achermann und Markus Kaufmann erläutert. Weiter untersucht Christoph Thurnherr die Belastung von Stockwerkeigentum mit dem Bauhandwerkerpfandrecht und verschiedene Fragen der Kostenverteilung im Stockwerkeigentum werden durch Cornelio Zgraggen erörtert. Lena Manz zeigt den gesetzgeberischen Handlungsbedarf bei einem Sanierungsstau auf. Schliesslich wird das kleine Wohneigentum durch David Dürr aktualisiert.
In bewährter Weise bietet der Tagungsband somit Beiträge zu verschiedenen Themen, welche für Praktikerinnen, Juristinnen oder Liegenschaftsverwalterinnen von Relevanz sind
Aktualisiert: 2022-01-12
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Am 16. November 2021 findet die Luzerner Tagung zum Stockwerkeigentum das 11. aufeinanderfolgende Jahr statt. Dieses Jahr wird nebst der üblichen Besprechung neuerer Gerichtsurteile durch Jörg Schwarz die Frage behandelt, wie es möglich ist, Stockwerkeigentum mit der Wohnbaugenossenschaft bzw. mit dem kleinen Wohnungseigentum zu verbinden. Dabei werden Erfahrungen aus Luzern durch Adrian Achermann und Markus Kaufmann erläutert. Weiter untersucht Christoph Thurnherr die Belastung von Stockwerkeigentum mit dem Bauhandwerkerpfandrecht und verschiedene Fragen der Kostenverteilung im Stockwerkeigentum werden durch Cornelio Zgraggen erörtert. Lena Manz zeigt den gesetzgeberischen Handlungsbedarf bei einem Sanierungsstau auf. Schliesslich wird das kleine Wohneigentum durch David Dürr aktualisiert.
In bewährter Weise bietet der Tagungsband somit Beiträge zu verschiedenen Themen, welche für Praktikerinnen, Juristinnen oder Liegenschaftsverwalterinnen von Relevanz sind.
Aktualisiert: 2021-11-26
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Prof. Dr. Walter Fellmann, Ordinarius für Schweizerisches und Europäisches Privatrecht an der Universität Luzern und Rechtsanwalt bei der SwissLegal Fellmann Rechtsanwälte AG, hat im Dezember 2020 seinen 65. Geburtstag gefeiert. Aus diesem Anlass haben zwei langjährige Weggefährten von Walter Fellmann, Prof. Dr. Karin Müller und Prof. Dr. Jörg Schwarz, eine Festschrift herausgegeben.
In «Auf zu neuen Ufern!» haben 44 namhafte Autoren aus Wissenschaft und Praxis 35 Beiträge zu Ehren von Walter Fellmann verfasst. Die Themen der Beiträge sind – entsprechend dem weiten Spektrum der Forschungsgebiete und dem grossen Wirkungsbereich von Walter Fellmann – breit angelegt. Neben Beiträgen zum Haftpflicht- und Versicherungsrecht sowie zum Vertragsrecht, finden sich Beiträge zum Erb- und Sachenrecht, zum Gesellschaftsrecht, zum Verfahrensrecht und auch zum Anwaltsrecht sowie Arzt- und Medizinrecht. In diesem Sinn ist die Festschrift eine Fundgrube spannender Beiträge rund um das Wirken von Walter Fellmann.
Aktualisiert: 2021-05-18
Autor:
Jürg-Beat Ackermann,
Regina E Aebi-Müller,
François Bohnet,
Anna Coninx,
Arnaud Constantin,
Lorenz Droese,
David Dürr,
Philipp Egli,
Paul Eitel,
Susan Emmenegger,
Andreas Furrer,
Thomas Gächter,
Peter Gauch,
Daniel Girsberger,
Barbara Graham-Siegenthaler,
Stephan Hartmann,
Sebastian Heselhaus,
Elias Hörhager,
Vagias Karavas,
Martin Kayser,
Andreas Kellerhals,
Alfred Koller,
Thomas Koller,
Frédéric Krauskopf,
Simon Leu,
Michele Luminati,
Stefan Maeder,
Josianne Magnin,
Raphael Märki,
Karin Mueller,
Roland Norer,
Thomas Poledna,
Martina Reber,
Paul Richli,
Markus Schmid,
Antoine Schnegg,
Jörg Schwarz,
Hubert Stöckli ,
Kerstin Noëlle Vokinger,
Jeremias Wartmann,
Rolf H. Weber,
Stephan Weber,
Amédéo Wermelinger,
Franz Werro
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Prof. Dr. Walter Fellmann, Ordinarius für Schweizerisches und Europäisches Privatrecht an der Universität Luzern und Rechtsanwalt bei der SwissLegal Fellmann Rechtsanwälte AG, hat im Dezember 2020 seinen 65. Geburtstag gefeiert. Aus diesem Anlass haben zwei langjährige Weggefährten von Walter Fellmann, Prof. Dr. Karin Müller und Prof. Dr. Jörg Schwarz, eine Festschrift herausgegeben.
In «Auf zu neuen Ufern!» haben 44 namhafte Autoren aus Wissenschaft und Praxis 35 Beiträge zu Ehren von Walter Fellmann verfasst. Die Themen der Beiträge sind – entsprechend dem weiten Spektrum der Forschungsgebiete und dem grossen Wirkungsbereich von Walter Fellmann – breit angelegt. Neben Beiträgen zum Haftpflicht- und Versicherungsrecht sowie zum Vertragsrecht, finden sich Beiträge zum Erb- und Sachenrecht, zum Gesellschaftsrecht, zum Verfahrensrecht und auch zum Anwaltsrecht sowie Arzt- und Medizinrecht. In diesem Sinn ist die Festschrift eine Fundgrube spannender Beiträge rund um das Wirken von Walter Fellmann.
Aktualisiert: 2023-01-17
Autor:
Jürg-Beat Ackermann,
Regina E Aebi-Müller,
François Bohnet,
Anna Coninx,
Arnaud Constantin,
Lorenz Droese,
David Dürr,
Philipp Egli,
Paul Eitel,
Susan Emmenegger,
Andreas Furrer,
Thomas Gächter,
Peter Gauch,
Daniel Girsberger,
Barbara Graham-Siegenthaler,
Stephan Hartmann,
Sebastian Heselhaus,
Elias Hörhager,
Vagias Karavas,
Martin Kayser,
Andreas Kellerhals,
Alfred Koller,
Thomas Koller,
Frédéric Krauskopf,
Simon Leu,
Michele Luminati,
Stefan Maeder,
Josianne Magnin,
Raphael Märki,
Karin Mueller,
Roland Norer,
Thomas Poledna,
Martina Reber,
Paul Richli,
Markus Schmid,
Antoine Schnegg,
Jörg Schwarz,
Hubert Stöckli ,
Kerstin Noëlle Vokinger,
Jeremias Wartmann,
Rolf H. Weber,
Stephan Weber,
Amédéo Wermelinger,
Franz Werro
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Am 17. November 2020 findet die Luzerner Tagung zum Stockwerkeigentum das 10. aufeinanderfolgende Jahr statt. Die Ausgabe dreht sich um Verfahrensfragen, die für den Verwalter im Vordergrund stehen, nämlich dem Schlichtungsverfahren (Raphaël Haas) und dem Summarverfahren (Stefanie Hausmann). Ein Beitrag widmet sich allgemein der Frage der Aufgaben des Verwalters im Verfahren (Michel de Roche). Luca Tenchio und Amédéo Wermelinger schreiben zur umstrittenen Thematik der Verteilung von Verfahrenskosten im Stockwerkeigentum. Weiter beschäftigt sich eine Studie von Michael Hein und Daniel Kienast, mit der Komplexitätsfalle für den Verwalter. Es wird die Bedeutung eines gesamtheitlichen Angebots für die Lösung von Fragen im Stockwerkeigentum beleuchtet. Natürlich enthält auch der diesjährige Band die bewährte Besprechung neuerer Urteile durch Jörg Schwarz.
Der Tagungsband widmet sich also wiederum praktischen und rechtlichen Fragen, welche sowohl jede Praktikerin, Juristin oder Liegenschaftsverwalterin anspricht.
Aktualisiert: 2021-03-05
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Am 17. November 2020 findet die Luzerner Tagung zum Stockwerkeigentum das 10. aufeinanderfolgende Jahr statt. Die Ausgabe dreht sich um Verfahrensfragen, die für den Verwalter im Vordergrund stehen, nämlich dem Schlichtungsverfahren (Raphaël Haas) und dem Summarverfahren (Stefanie Hausmann). Ein Beitrag widmet sich allgemein der Frage der Aufgaben des Verwalters im Verfahren (Michel de Roche). Luca Tenchio und Amédéo Wermelinger schreiben zur umstrittenen Thematik der Verteilung von Verfahrenskosten im Stockwerkeigentum. Weiter beschäftigt sich eine Studie von Michael Hein und Daniel Kienast, mit der Komplexitätsfalle für den Verwalter. Es wird die Bedeutung eines gesamtheitlichen Angebots für die Lösung von Fragen im Stockwerkeigentum beleuchtet. Natürlich enthält auch der diesjährige Band die bewährte Besprechung neuerer Urteile durch Jörg Schwarz.
Der Tagungsband widmet sich also wiederum praktischen und rechtlichen Fragen, welche sowohl jede Praktikerin, Juristin oder Liegenschaftsverwalterin anspricht.
Aktualisiert: 2020-11-30
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Stockwerkeigentum ist nicht krisenresistent. Der Tagungsband beleuchtet die Krisenbewältigung. Die sorgfältige Formulierung des Reglementes hilft Krisen vorzubeugen. Die Protokollierung darf einem Querulanten kein Argument gegen die Gemeinschaft liefern. Bei Zahlungsunfähigkeit eines Stockwerkeigentümers ist rasch und korrekt zu handeln. Die Mediation kann ein Instrument der Krisenbewältigung sein. Der Notar leistet einen wichtigen Beitrag, namentlich bei nachträglichen Änderungen des Stockwerkeigentums. Schliesslich wird dem Leser ein Überblick über die aktuelle Rechtsprechung und über die Überwachung im Stockwerkeigentum geboten.
Aktualisiert: 2021-03-05
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Am 20. November 2018 findet die Luzerner Tagung zum Stockwerkeigentum das achte Mal statt. Die Ausgabe findet unter dem Zeichen des bunten Blumenstrausses, ohne fixe Thematik statt. So analysiert Raphael Haas die Untergemeinschaft und deren möglichen Ausprägungen. Daniela Kohler widmet sich dem heiklen Thema des Ausschlusses aus dem Stockwerkeigentum bei einer Familienwohnung. Christina Weiss und Benjamin Tschumi versuchen eine Antwort auf die Frage zu liefern, ob das Stockwerkeigentum eine Wertanlage oder eine Fehlinvestition darstellt. Evelyne Toh-Stadelmann erörtert den Einfluss der Zweitwohnungsgesetzgebung auf das Stockwerkeigentum. David Dürr untersucht, wie die Corporate Governance beim Stockwerkeigentum zu beachten und umzusetzen ist. Eröffnet wird die Beitragsreihe durch die «Aktuelle Rechtsprechung zum Stockwerkeigentum» von Jörg Schwarz. Bei so unterschiedlichen Fragestellungen dürfte jede Interessentin und Interessent – Praktikerin, Juristin oder Liegenschaftsverwalterin – etwas für sich finden.
Aktualisiert: 2021-03-05
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Die Bestimmungen des ZGB über das Stockwerkeigentum wurden am 19. Dezember 1963 erlassen. Nicht nur das Gesetz kommt also mit bald fünfzig in die Jahre, sondern auch die Gebäude, die seit dem Inkrafttreten der Stockwerkeigentumsnovelle errichtet wurden. Damit einhergehend gibt es immer öfter juristische Probleme, die einer Lösung bedürfen. Die wachsende Zahl von Urteilen, die das Bundesgericht in den letzten Jahren zu Fragen des Stockwerkeigentums gefällt hat, belegen, dass es zwischen Käufern und Verkäufern von Stockwerkeigentum, aber auch unter Stockwerkeigentümern und mit der Verwaltung nicht selten zu Streitigkeiten kommt. Viele rechtliche Fragen harren noch einer befriedigenden Antwort. Der erste Luzerner Tag des Stockwerkeigentums hat sich dieser Fragen angenommen. Die Tagungsbeiträge werden mit dem vorliegenden Band schriftlich und damit einem breiteren Publikum zugänglich gemacht.
Aktualisiert: 2021-03-05
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Am 19. November 2019 findet die Luzerner Tagung zum Stockwerkeigentum das 9. Mal statt. Die Ausgabe widmet sich den Dienstbarkeiten und der Rechtsprechung. Urban Bieri, nimmt die Rechtsprechung zur Abtretung und zur Durchsetzung der Mängelrechte unter die Lupe. Jörg Schwarz berichtet über die aktuelle Rechtsprechung zum Stockwerkeigentum. Barbara Graham-Siegenthaler schreibt über die Grunddienstbarkeiten zugunsten und zulasten des Stammgrundstücks und den damit verbundenen Fragen. Jürg Unternährer beleuchtet die Thematik der rechtlichen Ausgestaltung der Einstellhalle. Jörg Schmid, Roland Pfäffli und Amédéo Wermelinger nehmen das Baurecht im Zusammenhang mit dem Stockwerkeigentümer unter die Lupe.
Aktualisiert: 2021-03-05
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Am 19. November 2019 findet die Luzerner Tagung zum Stockwerkeigentum das 9. Mal statt. Die Ausgabe widmet sich den Dienstbarkeiten und der Rechtsprechung. Urban Bieri, nimmt die Rechtsprechung zur Abtretung und zur Durchsetzung der Mängelrechte unter die Lupe. Jörg Schwarz berichtet über die aktuelle Rechtsprechung zum Stockwerkeigentum. Barbara Graham-Siegenthaler schreibt über die Grunddienstbarkeiten zugunsten und zulasten des Stammgrundstücks und den damit verbundenen Fragen. Jürg Unternährer beleuchtet die Thematik der rechtlichen Ausgestaltung der Einstellhalle. Jörg Schmid, Roland Pfäffli und Amédéo Wermelinger nehmen das Baurecht im Zusammenhang mit dem Stockwerkeigentümer unter die Lupe.
Aktualisiert: 2020-01-17
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Die Erstauflage dieses Kommentars zu den Art. 712a-t ZGB ist rasch zu einem Standardwerk für Rechtsprechung, Wissenschaft und Immobilienverwaltung geworden. Seither hat sich nicht nur die Gesetzgebung (namentlich im Sachen- und Grundbuchrecht, Raumplanungs- und Zweitwohnungsrecht) stark verändert, sondern es ist auch eine Fülle neuer Rechtsprechung und Literatur zum Stockwerkeigentumsrecht veröffentlicht worden. Der Kommentar setzt sich mit all dem kritisch, dogmatisch fundiert und praxisnah auseinander. Er greift auch neue wirtschaftliche Bewegungen (etwa Airbnb) auf und begleitet damit die rechtliche und gesellschaftliche Entwicklung, die seit 2010 im Immobilienwesen stattgefunden hat, samt Vorschlägen de lege ferenda. Dies erlaubt es Juristen und Praktikern, sich im Stockwerkeigentumsrecht auf dem aktuellen Stand zu halten.
Autor:
Prof. Dr. iur. Amédéo Wermelinger, Rechtsanwalt
Aktualisiert: 2020-01-17
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Am 22. November 2016 findet die 6. Tagung der Universität Luzern zum Stockwerkeigentum statt. Zum ersten Mal wird der Beitrag eines Psychologen, Hubert Bienz, abgedruckt, der über seine Sicht des Querulanten schreibt. Auch sonst steht die Tagung im Zeichen der Praktiker(-innen). Petra Grognuz und Karola Marder schreiben über Fallstricke des Verwalters beziehungsweise der Verwalterin in der Praxis. Rinaldo Meier, der im Bankensektor tätig ist, widmet sich dem Ersatzneubau beim Stockwerkeigentum. Dieser Beitrag wird ergänzt durch einen Text von Matthias Schrader, der vom Bau des Stockwerkeigentums handelt. Raphaël Haas rundet die Thematik des Bauens und jene der Verwaltung in der Praxis ab, indem er sich mit den Aufgaben des Verwalters bei der Mängelhaftung auseinandersetzt. Damian P. Stocker äussert sich zu einer in der Praxis sehr wichtigen Fragestellung, nämlich zur Rechtsfähigkeit der Stockwerkeigentümergemeinschaft. Jeder, der im Stockwerkeigentum prozessieren will, sollte diesen Beitrag vertieft studieren. Schliesslich erörtert Jörg Schwarz verschiedene Gerichtsurteile, was schon zu einem Evergreen der Tagung geworden ist.
Aktualisiert: 2021-03-05
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Stockwerkeigentum feiert heuer das 50-jährige Jubiläum seit der Inkraftsetzung am 1. Januar 1965. Die Luzerner Tagung zum Stockwerkeigentum feiert ihr 5-jähriges Jubiläum und hat sich als Fachtagung etabliert. Dieses Jahr ist zu diesen Anlässen sogar ein kleiner Festakt mit Überraschungsgästen vorgesehen. Dessen ungeachtet werden an der Tagung wiederum wichtige Themen der Praxis behandelt. So spricht Prof. Stephanie Hrubesch-Millauer über erbrechtliche Aspekte des Stockwerkeigentums. Rechtsanwalt Michel de Roche widmet sich den Zahlungsausständen des Stockwerkeigentümers und den Inkassomöglichkeiten für die Verwaltung. Bei Prof. Amédéo Wermelinger geht es um einen sehr besonderen Typus von Stockwerkeigentümer: den Querulanten und den Umgang mit ihm. Rechtsanwalt Dr. Luca Tenchio vertieft die zivilprozessualen Aspekte der Anfechtung von Versammlungsbeschlüssen. Aufgerundet wird die Beitragsreihe durch die mittlerweile klassische: «Aktuelle Rechtsprechung zum Stockwerkeigentum» von Prof. Jörg Schwarz.
Aktualisiert: 2021-03-05
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