Naturrecht und absolutistisches Staatsrecht.

Naturrecht und absolutistisches Staatsrecht. von Schroeder,  Peter
Die Rechtslehre von Hobbes gliedert sich im wesentlichen in die zwei einander begründungslogisch bedingenden Teile der Naturzustandslehre und der Souveränitätstheorie. Die Rezeption von Hobbes' Lehre ist im 17. und 18. Jahrhundert weder offen erfolgt, noch hat sie sich gleichermaßen auf beide Teile seiner Rechtslehre bezogen. Nicht nur Thomasius, sondern auch viele andere Vertreter einer absolutistischen Staatslehre waren viel eher bereit, der Hobbesschen Souveränitätslehre zu folgen als seiner Theorie des Naturzustandes. Umgekehrt wandten sich vor allem in Frankreich die Gegner des Absolutismus auch gegen Hobbes' Souveränitätslehre, wobei zum Beispiel Diderot und vor allem Rousseau dennoch eine relativ große Affinität - ungeachtet aller anders gelagerten Rhetorik - zu Hobbes aufwiesen. Die Staatsrechtler und Theoretiker des 17. Jahrhunderts waren aber nicht bereit, sich auf die Prämissen der Hobbesschen Naturzustandstheorie einzulassen. Hobbes hatte durch seine ambivalente Argumentation seinen Kritikern sicherlich Vorschub geleistet. Denn dadurch, daß er nicht nur den juridischen Konflikt herausgearbeitet hatte, sondern auch immer wieder auf anthropologische Argumente rekurrierte, verschob sich die Diskussion und Kritik von der entscheidenden rechtsphilosophischen Fragestellung hin zu einer Erörterung über die Natur des Menschen. Hobbes' Argumente waren hier nicht nur anfechtbar, sondern durch diese Akzentverschiebung wurde der Blick auf die epochale rechtsphilosophische Leistung verstellt. Für Hobbes' Rechtslehre war es im Grunde nicht relevant, ob der Mensch als ein altruistisches oder egoistisches Wesen aufgefaßt wurde, aber genau entlang dieser Fragestellung entzündete sich die Kritik. Überspitzt formuliert wird man sagen können, daß vor allem die zeitgenössische englische Kritik an Hobbes ihren eigentlichen Gegenstand verfehlte und in vordergründigen traditionellen Argumentationsmustern verhaftet blieb. Erst Kant hat in Erkenntnis der rechtsphilosophischen Bedeutung der Hobbesschen Naturzustandslehre diese von den anthropologischen Aspekten befreit und auf ihren juridischen Gehalt reduziert. Er ist damit der erste, der diesen Teil der Rechtslehre rezipierte und entscheidend weiterentwickelte. In dieser Studie wird der kontinentaleuropäischen Rezeption Thomas Hobbes' erstmals detaillierter nachgegangen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Naturrecht und absolutistisches Staatsrecht.

Naturrecht und absolutistisches Staatsrecht. von Schroeder,  Peter
Die Rechtslehre von Hobbes gliedert sich im wesentlichen in die zwei einander begründungslogisch bedingenden Teile der Naturzustandslehre und der Souveränitätstheorie. Die Rezeption von Hobbes' Lehre ist im 17. und 18. Jahrhundert weder offen erfolgt, noch hat sie sich gleichermaßen auf beide Teile seiner Rechtslehre bezogen. Nicht nur Thomasius, sondern auch viele andere Vertreter einer absolutistischen Staatslehre waren viel eher bereit, der Hobbesschen Souveränitätslehre zu folgen als seiner Theorie des Naturzustandes. Umgekehrt wandten sich vor allem in Frankreich die Gegner des Absolutismus auch gegen Hobbes' Souveränitätslehre, wobei zum Beispiel Diderot und vor allem Rousseau dennoch eine relativ große Affinität - ungeachtet aller anders gelagerten Rhetorik - zu Hobbes aufwiesen. Die Staatsrechtler und Theoretiker des 17. Jahrhunderts waren aber nicht bereit, sich auf die Prämissen der Hobbesschen Naturzustandstheorie einzulassen. Hobbes hatte durch seine ambivalente Argumentation seinen Kritikern sicherlich Vorschub geleistet. Denn dadurch, daß er nicht nur den juridischen Konflikt herausgearbeitet hatte, sondern auch immer wieder auf anthropologische Argumente rekurrierte, verschob sich die Diskussion und Kritik von der entscheidenden rechtsphilosophischen Fragestellung hin zu einer Erörterung über die Natur des Menschen. Hobbes' Argumente waren hier nicht nur anfechtbar, sondern durch diese Akzentverschiebung wurde der Blick auf die epochale rechtsphilosophische Leistung verstellt. Für Hobbes' Rechtslehre war es im Grunde nicht relevant, ob der Mensch als ein altruistisches oder egoistisches Wesen aufgefaßt wurde, aber genau entlang dieser Fragestellung entzündete sich die Kritik. Überspitzt formuliert wird man sagen können, daß vor allem die zeitgenössische englische Kritik an Hobbes ihren eigentlichen Gegenstand verfehlte und in vordergründigen traditionellen Argumentationsmustern verhaftet blieb. Erst Kant hat in Erkenntnis der rechtsphilosophischen Bedeutung der Hobbesschen Naturzustandslehre diese von den anthropologischen Aspekten befreit und auf ihren juridischen Gehalt reduziert. Er ist damit der erste, der diesen Teil der Rechtslehre rezipierte und entscheidend weiterentwickelte. In dieser Studie wird der kontinentaleuropäischen Rezeption Thomas Hobbes' erstmals detaillierter nachgegangen.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Thomasius im literarischen Feld

Thomasius im literarischen Feld von Beetz,  Manfred, Jaumann,  Herbert
Prädestiniert durch ihre Geschichte – als Zentrum der deutschen Frühaufklärung mit europäischer Wirkung und als einer der Impulsgeber der anthropologischen Wende – gründete die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg 1993 das Interdisziplinäre Zentrum für die Erforschung der Europäischen Aufklärung (IZEA). Bisherige und gegenwärtige Forschungsschwerpunkte des IZEA umfassen die aufklärerische Anthropologie, die Aufklärung im Bezugsfeld frühneuzeitlicher Esoterik, Universitätsgeschichte, den Philanthropismus und das Gartenreich Dessau-Wörlitz, neuere Akzente liegen auf der Frühaufklärung als Experimentierfeld und der Begründung von Kulturmustern für die Moderne. Die Ergebnisse dieser Forschungen erscheinen seit Herbst 1995 in der wissenschaftlichen Reihe des IZEA unter dem Titel »Hallesche Beiträgezur Europäischen Aufklärung«. Hinzu kommen qualifizierte Arbeiten, dieextern entstanden sind. Pro Jahr erscheinen zwei bis vier Bände (Monographien, Sammelbände, Quellenkommentare).
Aktualisiert: 2023-05-29
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Naturrecht und absolutistisches Staatsrecht.

Naturrecht und absolutistisches Staatsrecht. von Schroeder,  Peter
Die Rechtslehre von Hobbes gliedert sich im wesentlichen in die zwei einander begründungslogisch bedingenden Teile der Naturzustandslehre und der Souveränitätstheorie. Die Rezeption von Hobbes' Lehre ist im 17. und 18. Jahrhundert weder offen erfolgt, noch hat sie sich gleichermaßen auf beide Teile seiner Rechtslehre bezogen. Nicht nur Thomasius, sondern auch viele andere Vertreter einer absolutistischen Staatslehre waren viel eher bereit, der Hobbesschen Souveränitätslehre zu folgen als seiner Theorie des Naturzustandes. Umgekehrt wandten sich vor allem in Frankreich die Gegner des Absolutismus auch gegen Hobbes' Souveränitätslehre, wobei zum Beispiel Diderot und vor allem Rousseau dennoch eine relativ große Affinität - ungeachtet aller anders gelagerten Rhetorik - zu Hobbes aufwiesen. Die Staatsrechtler und Theoretiker des 17. Jahrhunderts waren aber nicht bereit, sich auf die Prämissen der Hobbesschen Naturzustandstheorie einzulassen. Hobbes hatte durch seine ambivalente Argumentation seinen Kritikern sicherlich Vorschub geleistet. Denn dadurch, daß er nicht nur den juridischen Konflikt herausgearbeitet hatte, sondern auch immer wieder auf anthropologische Argumente rekurrierte, verschob sich die Diskussion und Kritik von der entscheidenden rechtsphilosophischen Fragestellung hin zu einer Erörterung über die Natur des Menschen. Hobbes' Argumente waren hier nicht nur anfechtbar, sondern durch diese Akzentverschiebung wurde der Blick auf die epochale rechtsphilosophische Leistung verstellt. Für Hobbes' Rechtslehre war es im Grunde nicht relevant, ob der Mensch als ein altruistisches oder egoistisches Wesen aufgefaßt wurde, aber genau entlang dieser Fragestellung entzündete sich die Kritik. Überspitzt formuliert wird man sagen können, daß vor allem die zeitgenössische englische Kritik an Hobbes ihren eigentlichen Gegenstand verfehlte und in vordergründigen traditionellen Argumentationsmustern verhaftet blieb. Erst Kant hat in Erkenntnis der rechtsphilosophischen Bedeutung der Hobbesschen Naturzustandslehre diese von den anthropologischen Aspekten befreit und auf ihren juridischen Gehalt reduziert. Er ist damit der erste, der diesen Teil der Rechtslehre rezipierte und entscheidend weiterentwickelte. In dieser Studie wird der kontinentaleuropäischen Rezeption Thomas Hobbes' erstmals detaillierter nachgegangen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Vorurteil und Befangenheit

Vorurteil und Befangenheit von Bendheim,  Amélie, Sieburg,  Heinz, Störmer-Caysa,  Uta
‚Vorurteil‘ und ‚Befangenheit‘ sind Begriffe, die das objektive, richtige Urteil von einem solchen abzugrenzen scheinen, in dem sich Subjekte oder Kollektivsubjekte auch von anderem leiten lassen als von dem zu Beurteilenden. Allerdings kann man, wenn man über eine Sache urteilt, kaum vermeiden, andere als die unbestreitbaren Eigenschaften dieser Sache in das Urteil einfließen zu lassen, zum einen, weil es wirklich unbestreitbare Eigenschaften kaum einmal gibt, zum anderen, weil solange, wie Subjekte urteilen, von der Umgrenzung ihres Horizonts nicht abstrahiert werden kann. Die Beiträge des Buches erklären für ein interdisziplinäres, geisteswissenschaftlich interessiertes Publikum an Beispielen die historische Herkunft der Konzepte und ihre Bedeutsamkeit für textorientierte Wissenschaften.
Aktualisiert: 2023-01-26
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Philosophische Discourse

Philosophische Discourse von Gundling,  Nikolaus Hieronymus
Wie mancher Denker der frühen Aufklärung trug der Thomasius-Schüler Nikolaus Hieronymus Gundling (1671-1729) nicht nur akademisch, sondern auch journalistisch zur lebendigen philosophischen Diskussion bei. Dabei erhob er den Anspruch, in seinen Rezensionen zwar invektivisch-provokant, nie aber persönlich beleidigend zu argumentieren. Meinungsfreiheit verteidigte er als fortschrittliches Gut. Sein zugleich gelehrter wie unterhaltsamer Stil verschaffte seinen Vorlesungen in Halle als Professor für Philosophie, Rhetorik und Jura große Popularität und sorgte noch Jahrzehnte nach seinem Tod für eine beispiellose Veröffentlichungsflut von Vorlesungsmitschriften. Gundlings Lehrwerk Via ad Veritatem (1713-1715) behandelt in drei Bänden die Bereiche Logik, Ethik und Naturrecht. Neben der thomasischen Philosophie (wie z.B. die Aufnahme der Hippokratischen Temperamentlehre in die Ethik) finden sich darin vor allem Bezüge auf Locke und Hobbes. Die postum veröffentlichten Philosophischen Discourse (1739-1740) bieten in deutscher Sprache einen umfassenden Einblick in Gundlings Vorlesungspraxis, bei der er Passagen aus seinem Lehrwerk oder Essays mit seinen umfassenden historischen Kenntnissen verknüpft.****************Like many thinkers of the early Enlightenment, Nikolaus Hieronymus Gundling (1671-1729), a disciple of Thomasius, contributed to the lively philosophical discussion of the period not only academically but also journalistically. He defended freedom of opinion as a progressive benefit. His style, both learned and entertaining, made his lectures as Professor of Philosophy, Rhetoric and Law at Halle very popular. Gundling’s textbook “Via ad Veritatem” (1713-1715) treats in three volumes the spheres of logic, ethics and natural law. As well as Thomasian philosophy (e.g. the reception in ethics of the Hippocratic theory of temperaments), the book is particularly notable for its references to Locke and Hobbes. The posthumously published "Philosophische Discourse" (1739-1740) offer a comprehensive insight in German into Bundling’s lecturing practice, in which he links passages from his textbooks and essays with his wide-ranging historical knowledge.
Aktualisiert: 2019-11-18
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Religions- und Naturrechtsdiskurs in Johann Gottfried Schnabels Wunderliche FATA einiger Seefahrer

Religions- und Naturrechtsdiskurs in Johann Gottfried Schnabels Wunderliche FATA einiger Seefahrer von Nenoff,  Heidi
Die Arbeit untersucht den religionsgeschichtlichen und naturrechtlichen Kontext von Johann Gottfried Schnabels Romantetralogie Wunderliche FATA einiger Seefahrer (1731-1743). Schnabels Werk wird zugleich in seiner Struktur als literarische Utopie an der Schwelle vom Spätbarock zur Frühaufklärung analysiert. Es wird gezeigt, dass Schnabel das Gattungsmuster einer utopischen Erzählung nutzt, um auf die fundamentale Frage des 17. und frühen 18. Jahrhunderts nach der Möglichkeit von irdischer Glückseligkeit als Literat mit sokratischer Ironie zu antworten. Als kritischer Beobachter seiner Zeitgenossen verbindet Schnabel zeitgenössisches Wissen über protestantische Ethik, Naturrecht, Alchemie, Magie und Gespenster mit realistisch erscheinenden Lebensgeschichten von Romanfiguren. In allen fiktiven Biografien wird die Frage nach dem guten Leben verhandelt. Dabei erweist sich insbesondere das Naturrecht der Liebe von Christian Thomasius als plausibler Referenztext zu dem im Roman vorgestellten Idealkonzept. Dass diese Konzeption der „vernünftigen Liebe“ schließlich mit dem Wachsen der Inselpopulation im literarischen Gedankenexperiment auch scheitern muss, ist einerseits gattungsspezifischer Teil der utopischen Erzählung, von der keine konkrete Handlungsanweisung zu erwarten ist, andererseits entspricht dieses Scheitern dem pessimistischen Menschenbild von Martin Luther und Christian Thomasius.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Pädagogik und Kulturkritik in der deutschen Frühaufklärung: Johann Gottfried Zeidler (1655-1711)

Pädagogik und Kulturkritik in der deutschen Frühaufklärung: Johann Gottfried Zeidler (1655-1711) von Lechner,  Elmar
Anfang des 19. Jahrhunderts wurde vermutet bzw. angenommen, dass Anfang des 18. Jahrhunderts im Umkreis der neu gegründeten Universität Halle pädagogische und kulturkritische Schriften entstanden, in denen die Grundgedanken der (pädagogischen) Koryphäen Rousseau und Pestalozzi anklingen bzw. vorweg genommen werden. Anfang des 21. Jahrhunderts ist festzustellen, dass diese Annahme zutrifft und dass Johann Gottfried Zeidler (1655-1711), demissionierter Pastor und Universitätsauktionar in Halle, Verfasser dieser Schriften ist. Die zum größten Teil erstmalige Editierung dieser und verwandter Schriften soll im Einzelnen zeigen, dass diese Feststellung zu Recht gemacht wird.
Aktualisiert: 2023-04-12
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Forschungen und Materialien zur deutschen Aufklärung / Staat und Gesellschaft bei Christian Thomasius und Christian Wolff

Forschungen und Materialien zur deutschen Aufklärung / Staat und Gesellschaft bei Christian Thomasius und Christian Wolff von Lutterbeck,  Klaus-Gert
Although S. v. Pufendorf, Chr. Thomasius (1655–1728), and Chr. Wolff (1679–1754) represent the most important German legal scholars of early and high German Enlightenment respectively, they have been widely ignored by the history of political thought. Based on the results especially of philosophical, juridical and Germanic research, the study exposes in systematic reconstruction the political theories generated by the doctrines of natural law of both authors Thomasius receives his overdue rehabilitation as a political thinker with a preliberal orientation. Wolff‹s ontologically founded absolutist welfare state undergoes a reinterpretation, based on thorough sourcereading, which is aimed to dismiss shortening depictions.
Aktualisiert: 2023-03-14
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Joachim Lange (1670-1744). Der „Hällische Feind“ oder Ein anderes Gesicht der Aufklärung

Joachim Lange (1670-1744). Der „Hällische Feind“ oder Ein anderes Gesicht der Aufklärung von Kühnel,  Martin, Schenk,  Günter, Schwarz,  Beate, Schwarz,  Manfred
Versammelte Texte und Dokumente geben einen Einblick in die Debatte: Freiheit - Fatalismus, Pietismus - Physicotheologie, Glauben und Toleranz der ersten Hälfte des 18. Jh. in Halle und beleuchten den Streit zwischen Christian Wolff und Joachim Lange aus Sicht des letzteren.
Aktualisiert: 2018-12-05
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Galanterie

Galanterie von Steigerwald,  Jörn
Die Studie widmet sich erstmals umfassend der Galanterie als vorzugsweise höfischer Verhaltensmodellierung am Übergang von frz. Klassik und Frühaufklärung. Dergestalt kann sie auch der Schwellenzeit um 1700 eine übergreifende, Differenzen und Adaptionen einschließende Signatur geben. Die französische Galanterie wird Mitte des 17. Jahrhunderts. als Liebesethik der höfischen Gesellschaft begründet, die einer besonderen Präsentationslogik folgt, insofern an die Stelle begrifflicher Sistierung ein Zusammenspiel von deiktischer und mimetischer Darstellung gesetzt wird. Die mangelnde begriffliche Konsistenz der Galanterie lässt sich dergestalt als Distinktionsmarker der sozialen und ästhetischen Praxis der 'Galanten' erklären, mit der sich diese bewusst nach außen abgrenzten. Diese Eigenschaft wurde in der deutschen Rezeption um 1700 indes nur partiell wahrgenommen, so dass es zu Verwerfungen und didaktisierenden Umkodierungen kam, um die Galanterie an die anders gelagerte Sozialstruktur zu adaptieren.
Aktualisiert: 2019-01-08
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Nachricht von ‚Realis de Vienna‘ Prüfung des Europischen Verstandes durch di Weltweise Geschicht

Nachricht von ‚Realis de Vienna‘ Prüfung des Europischen Verstandes durch di Weltweise Geschicht von Disselkamp,  Martin
Parteilich und äußerst polemisch bezieht die "Nachricht von Realis de Vienna Prüfung des Europischen Verstandes durch di Weltweise Geschicht" (1715) Stellung in der frühneuzeitlichen Debatte um die Rangfolge der europäischen Nationen. Ihr Gegenstand ist das Renommee der Deutschen, zumal der Gelehrten, das der anonyme Verfasser durch Negativstereotypen ebenso bedroht sieht wie durch die Franzosennachahmung nach dem Vorbild seines Hauptgegners Christian Thomasius. Die Streitschrift ist der wohl interessanteste Text aus dem Umfeld des clandestinen Philosophen und frühen Radikalaufklärers Gabriel Wagner alias Realis de Vienna. Johann Gottfried Herder hat das Werk in den "Briefen über die Humanität" abwägend diskutiert; im übrigen blieb es bis in die jüngste Zeit fast völlig unbekannt. Ton und Thema lassen den Text, den diese Ausgabe erstmals leicht zugänglich macht, für die Literaturgeschichte und für die Geschichte der Gelehrsamkeit gleichermaßen aufschlußreich werden.
Aktualisiert: 2020-12-07
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Können und Kennen

Können und Kennen von Lehmann,  Andrea
Bloße Verwandtschaft mit einem Professor stellt keine ausreichende Qualifikation für einen Lehrstuhlanwärter dar. Das erkannten die Brandenburg-preußischen Herrscher in der Frühen Neuzeit früher als bisher angenommen. Zwischen 1640 und 1740 reformierten der Große Kurfürst Friedrich Wilhelm, sein Sohn Friedrich III./I. sowie sein Enkel Friedrich Wilhelm I. den Mechanismus der Lehrstuhlweitergabe nachhaltig. Andrea Lehmann zeigt, wie die Landesherren ihre Beteiligung am Auswahlprozess der Lehrstuhlanwärter einforderten und wie von ihnen schließlich regulierende Verfahrensweisen realisiert und implementiert wurden. Sie zeichnet eine Chronologie der Entwicklung der Reformen an den traditionsreichen Universitäten Frankfurt (Oder) und Königsberg sowie den neu gegründeten Universitäten Duisburg und Halle. Damit erfasst sie 100 Jahre Regierungszeit, die das Brandenburger Berufungsverfahren zur Vergabe von Professuren bis heute prägen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Thomasius im literarischen Feld

Thomasius im literarischen Feld von Beetz,  Manfred, Jaumann,  Herbert
Prädestiniert durch ihre Geschichte – als Zentrum der deutschen Frühaufklärung mit europäischer Wirkung und als einer der Impulsgeber der anthropologischen Wende – gründete die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg 1993 das Interdisziplinäre Zentrum für die Erforschung der Europäischen Aufklärung (IZEA). Bisherige und gegenwärtige Forschungsschwerpunkte des IZEA umfassen die aufklärerische Anthropologie, die Aufklärung im Bezugsfeld frühneuzeitlicher Esoterik, Universitätsgeschichte, den Philanthropismus und das Gartenreich Dessau-Wörlitz, neuere Akzente liegen auf der Frühaufklärung als Experimentierfeld und der Begründung von Kulturmustern für die Moderne. Die Ergebnisse dieser Forschungen erscheinen seit Herbst 1995 in der wissenschaftlichen Reihe des IZEA unter dem Titel »Hallesche Beiträgezur Europäischen Aufklärung«. Hinzu kommen qualifizierte Arbeiten, dieextern entstanden sind. Pro Jahr erscheinen zwei bis vier Bände (Monographien, Sammelbände, Quellenkommentare).
Aktualisiert: 2023-03-27
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