Die chinesischen Gebietsansprüche im Südchinesischen Meer.

Die chinesischen Gebietsansprüche im Südchinesischen Meer. von Krusche,  Jan
Im Südchinesischen Meer beansprucht China etwa 70% der gesamten Meeresfläche sowie alle Inseln in diesem Gebiet. Die VRCh definiert ihren Anspruch betont vage und nur durch eine grobe Linie aus neun Strichen auf Landkarten. Eine Entscheidung des Ständigen Schiedshofes im Jahr 2016 erkennt China nicht an. Doch können territoriale Herrschaftsansprüche an offenen Meeresflächen überhaupt auf diese Weise definiert werden und wem stehen das Südchinesische Meer und die Inseln nach völkerrechtlichen Prinzipien zu?
Aktualisiert: 2023-06-15
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Impulse für eine integrative Umweltpolitik

Impulse für eine integrative Umweltpolitik
Ob Flächenverbrauch, Biodiversitätsverlust oder Klimawandel – klassische sektorale Umweltpolitik gerät bei den aktuellen Herausforderungen an ihre Grenzen. Der ökologische Handlungsdruck ist so groß, dass er mit einem rein technischen Umweltschutz allein nicht mehr bewältigt werden kann. Notwendig sind umfassende Veränderungen in Bereichen wie Landwirtschaft, Energie und Wohnen. Ambitionierte Umweltpolitik kann jedoch auch sozial- und wirtschaftspolitische Zielkonflikte mit sich bringen. Im vorliegenden Umweltgutachten zeigt der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU), dass mithilfe von vermittelnden, integrativen Gestaltungsansätzen solche Zielkonflikte deutlich entschärft werden können. Das Umweltgutachten konzentriert sich dabei auf folgende Themen: „Vorreiterpolitik für eine ökologische Transformation“, „Anspruchsvoller Klimaschutz und industrielle Wettbewerbsfähigkeit“, „Umwelt- und Sozialpolitik im Kontext der Energiewende“, „Flächenverbrauch und demografischer Wandel“, „Mehr Raum für Wildnis in Deutschland“ sowie „Besserer Schutz der Biodiversität vor Pestiziden“.
Aktualisiert: 2023-05-24
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Die chinesischen Gebietsansprüche im Südchinesischen Meer.

Die chinesischen Gebietsansprüche im Südchinesischen Meer. von Krusche,  Jan
Im Südchinesischen Meer beansprucht China etwa 70% der gesamten Meeresfläche sowie alle Inseln in diesem Gebiet. Die VRCh definiert ihren Anspruch betont vage und nur durch eine grobe Linie aus neun Strichen auf Landkarten. Eine Entscheidung des Ständigen Schiedshofes im Jahr 2016 erkennt China nicht an. Doch können territoriale Herrschaftsansprüche an offenen Meeresflächen überhaupt auf diese Weise definiert werden und wem stehen das Südchinesische Meer und die Inseln nach völkerrechtlichen Prinzipien zu?
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Errichtung einer Ausschließlichen Wirtschaftszone für die Hellenische Republik als Faktor ziviler Sicherheit für Europa: Prämisse für eine Vertiefung der integrierten Meerespolitik sowie der Energiepolitik der EU?

Die Errichtung einer Ausschließlichen Wirtschaftszone für die Hellenische Republik als Faktor ziviler Sicherheit für Europa: Prämisse für eine Vertiefung der integrierten Meerespolitik sowie der Energiepolitik der EU? von Parashu,  Dimitrios
Verschiedene, speziell bilaterale Probleme haben bis dato dazu geführt, dass die Hellenische Republik noch keine Errichtung einer Ausschließlichen Wirtschaftszone für sich erklärt hat. Unter dem Prisma der Finanz- und Wirtschaftskrise ist der Topos wieder auf der Agenda sukzessiver Regierungen erschienen; Greifbares ist dabei freilich noch nicht entstanden. Die mögliche Proklamation einer hellenischen AWZ wird dabei als Ausgangspunkt für die tiefergehende Frage genommen, inwieweit eine solche Entwicklung für den institutionellen Kontext der EU bedeutsam sein könnte; denn insbesondere in hellenischen Medien wird häufiger das geflügelte Wort einer glq Europäischen AWZ grq angeführt. Da jedoch eine AWZ, wie auch weitere Meereszonen, aufgrund des SRÜ ganz bestimmte Charakteristika hat, gestaltet sich unter den gegebenen Umständen bereits eine glq Europäische AWZa grq ls problematisch. Eingedenk dessen lotet der Hauptteil (B) der Arbeit Möglichkeiten auf Basis des bestehenden europäischen Primärrechts und Elementen des europäischen Sekundärrechts (insbes. in Bezug auf die integrierte Meerespolitik und die Energiepolitik der EU) aus, auf welche Art und Weise die EU zum Wohle des gemeinschaftlichen Besitzstandes eine konkrete Rolle hinsichtlich insbes. der AWZ ihrer Mitgliedstaaten spielen könnte. Der erste Teil (A) der Arbeit umfaßt einen grundsätzlichen Einleitungsteil, welcher u.a. sowohl kurz den Topos einer AWZ (unter Einbezug der Festlandsockelproblematik) als auch die entsprechende, besondere Problematik in Bezug auf die Hellenische Republik und ihre Nachbarstaaten mit einschlägigen seerechtlich-historischen Informationen darlegt. Darauf folgt unmittelbar die detaillierte Schilderung jüngster, tagesaktueller Entwicklungen in Bezug auf eine hellenische AWZ. Im anschließenden zweiten (B), dem Hauptteil der Arbeit, wird sich dem oben bezeichnten Kernforschungsthema tiefergehend gewidmet, mit dem schlußendlichen Ziel, im Teil C der Arbeit einen europäisch-sekundärrechtlichen Vorschlag de lege ferenda zur Gründung einer weiteren, die Mitgliedstaaten insbes. im AWZ-Kontext unterstützenden dezentralen europäischen Agentur zu formulieren.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die chinesischen Gebietsansprüche im Südchinesischen Meer.

Die chinesischen Gebietsansprüche im Südchinesischen Meer. von Krusche,  Jan
Im Südchinesischen Meer beansprucht China etwa 70% der gesamten Meeresfläche sowie alle Inseln in diesem Gebiet. Die VRCh definiert ihren Anspruch betont vage und nur durch eine grobe Linie aus neun Strichen auf Landkarten. Eine Entscheidung des Ständigen Schiedshofes im Jahr 2016 erkennt China nicht an. Doch können territoriale Herrschaftsansprüche an offenen Meeresflächen überhaupt auf diese Weise definiert werden und wem stehen das Südchinesische Meer und die Inseln nach völkerrechtlichen Prinzipien zu?
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die Schifffahrtsfreiheit in der maritimen Raumplanung der Ausschließlichen Wirtschaftszone

Die Schifffahrtsfreiheit in der maritimen Raumplanung der Ausschließlichen Wirtschaftszone von Pesch,  Sebastian tho
Offshore-Windparks konkurrieren mit anderen Nutzungen auf dem Meer um Raum. Maritime Raumplanung soll die dabei entstehenden Nutzungskonflikte auflösen. Doch wie verhält sich der seevölkerrechtliche Rahmen dazu? In der ausschließlichen Wirtschaftszone stehen sich die Rechte des Küstenstaates und die Rechte aller Staaten gleichrangig gegenüber. Wie kann ein Küstenstaat, der maritime Raumplanung betreibt, die Rechte anderer Staaten so berücksichtigen, dass er den seevölkerrechtlichen Anforderungen genügt. Das Werk deckt die Ursprünge des heutigen Problems auf und entwickelt Lösungsansätze.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Die Schifffahrtsfreiheit in der maritimen Raumplanung der Ausschließlichen Wirtschaftszone

Die Schifffahrtsfreiheit in der maritimen Raumplanung der Ausschließlichen Wirtschaftszone von Pesch,  Sebastian tho
Offshore-Windparks konkurrieren mit anderen Nutzungen auf dem Meer um Raum. Maritime Raumplanung soll die dabei entstehenden Nutzungskonflikte auflösen. Doch wie verhält sich der seevölkerrechtliche Rahmen dazu? In der ausschließlichen Wirtschaftszone stehen sich die Rechte des Küstenstaates und die Rechte aller Staaten gleichrangig gegenüber. Wie kann ein Küstenstaat, der maritime Raumplanung betreibt, die Rechte anderer Staaten so berücksichtigen, dass er den seevölkerrechtlichen Anforderungen genügt. Das Werk deckt die Ursprünge des heutigen Problems auf und entwickelt Lösungsansätze.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Kommentar zum Versicherungsteuergesetz

Kommentar zum Versicherungsteuergesetz von Axer,  Jochen, Medert,  Heiko Klaus, Voß,  Birgit
Mit einem Aufkommen von 12 Milliarden Euro im Jahr 2014 (das entspricht 12 % sämtlicher Bundessteuern) leistet die Versicherungsteuer einen erheblichen Beitrag zum Bundeshaushalt. Dadurch und durch zunehmenden Steuerdruck von Seiten der Finanzverwaltung steigen deren praktische Bedeutung sowie ihre Streitanfälligkeit. Die letzte umfassende Kommentierung zum VersStG liegt knapp 50 Jahre zurück. Seither ist das VersStG in nicht weniger als 31 Gesetzen geändert worden. Auch die Einbettung des VersStG in das unionsrechtliche Rechtsgefüge des freien Dienstleistungsverkehrs ist von erheblicher Bedeutung und bedarf der Kommentierung. Der Kommentar gibt eine fundierte und umfassende Erläuterung des geltenden Gesetzes unter Einbeziehung von dessen Rechtsentwicklung samt zugehöriger Rechtsprechung. Zugleich kommt eine kritische Auseinandersetzung mit den sich stellenden Zweifelsfragen nicht zu kurz. Als Informations- und Arbeitsmittel richtet er sich an sämtliche mit der Versicherungsteuer befassten Kreise, sowohl in der Praxis des Versicherungsgeschäfts als auch in der Finanzpolitik, der Finanzverwaltung, der Finanzrechtsprechung sowie der Finanzrechtswissenschaft. Die Autoren sind in ihrem gesamten Berufsleben mit versicherungsspezifischen Steuerfragen, insbesondere im Spezialgebiet Versicherungsteuer, befasst. Sie kennen die Materie aus Sicht der Unternehmen, der Beratung, der Finanzverwaltung und - in der Person von Heiko Medert auf Grund seiner langjährigen Funktion als Leiter der Steuerabteilung des GDV - insbesondere auch in ihrer Entwicklungsgeschichte. Heute arbeiten die Autoren gemeinsam in der multidisziplinären axis BERATUNGSGRUPPE.
Aktualisiert: 2023-01-30
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Versicherungsteuergesetz

Versicherungsteuergesetz von Axer,  Jochen, Medert,  Heiko Klaus, Voß,  Birgit
Mit einem Aufkommen von 12 Milliarden Euro im Jahr 2014 (das entspricht 12 % sämtlicher Bundessteuern) leistet die Versicherungsteuer einen erheblichen Beitrag zum Bundeshaushalt. Dadurch und durch zunehmenden Steuerdruck von Seiten der Finanzverwaltung steigen deren praktische Bedeutung sowie ihre Streitanfälligkeit. Die letzte umfassende Kommentierung zum VersStG liegt knapp 50 Jahre zurück. Seither ist das VersStG in nicht weniger als 31 Gesetzen geändert worden. Auch die Einbettung des VersStG in das unionsrechtliche Rechtsgefüge des freien Dienstleistungsverkehrs ist von erheblicher Bedeutung und bedarf der Kommentierung. Der Kommentar gibt eine fundierte und umfassende Erläuterung des geltenden Gesetzes unter Einbeziehung von dessen Rechtsentwicklung samt zugehöriger Rechtsprechung. Zugleich kommt eine kritische Auseinandersetzung mit den sich stellenden Zweifelsfragen nicht zu kurz. Als Informations- und Arbeitsmittel richtet er sich an sämtliche mit der Versicherungsteuer befassten Kreise, sowohl in der Praxis des Versicherungsgeschäfts als auch in der Finanzpolitik, der Finanzverwaltung, der Finanzrechtsprechung sowie der Finanzrechtswissenschaft. Die Autoren sind in ihrem gesamten Berufsleben mit versicherungsspezifischen Steuerfragen, insbesondere im Spezialgebiet Versicherungsteuer, befasst. Sie kennen die Materie aus Sicht der Unternehmen, der Beratung, der Finanzverwaltung und - in der Person von Heiko Medert auf Grund seiner langjährigen Funktion als Leiter der Steuerabteilung des GDV - insbesondere auch in ihrer Entwicklungsgeschichte. Heute arbeiten die Autoren gemeinsam in der multidisziplinären axis BERATUNGSGRUPPE. Rezensionen "Ein hervorragendes Mittel für fundiertes Arbeiten für diesen Bereich." Tilo Welz, UVR 2016, Heft 5 "Fazit: Dem „Medert/Axer/Voß“ gelingt es auf vorzügliche Weise, alle Verästelungen und Implikationen des VersStG für die Rechtspraxis aufzubereiten. An dem Werk kommt niemand, der mit dem VersStG befasst ist, vorbei. Das Werk ist uneingeschränkt und nachdrücklich zu empfehlen." Dr. Armin Pahlke, VersR 2016, Heft 12
Aktualisiert: 2023-01-30
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Impulse für eine integrative Umweltpolitik

Impulse für eine integrative Umweltpolitik
Ob Flächenverbrauch, Biodiversitätsverlust oder Klimawandel – klassische sektorale Umweltpolitik gerät bei den aktuellen Herausforderungen an ihre Grenzen. Der ökologische Handlungsdruck ist so groß, dass er mit einem rein technischen Umweltschutz allein nicht mehr bewältigt werden kann. Notwendig sind umfassende Veränderungen in Bereichen wie Landwirtschaft, Energie und Wohnen. Ambitionierte Umweltpolitik kann jedoch auch sozial- und wirtschaftspolitische Zielkonflikte mit sich bringen. Im vorliegenden Umweltgutachten zeigt der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU), dass mithilfe von vermittelnden, integrativen Gestaltungsansätzen solche Zielkonflikte deutlich entschärft werden können. Das Umweltgutachten konzentriert sich dabei auf folgende Themen: „Vorreiterpolitik für eine ökologische Transformation“, „Anspruchsvoller Klimaschutz und industrielle Wettbewerbsfähigkeit“, „Umwelt- und Sozialpolitik im Kontext der Energiewende“, „Flächenverbrauch und demografischer Wandel“, „Mehr Raum für Wildnis in Deutschland“ sowie „Besserer Schutz der Biodiversität vor Pestiziden“.
Aktualisiert: 2023-04-24
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Die Errichtung einer Ausschließlichen Wirtschaftszone für die Hellenische Republik als Faktor ziviler Sicherheit für Europa: Prämisse für eine Vertiefung der integrierten Meerespolitik sowie der Energiepolitik der EU?

Die Errichtung einer Ausschließlichen Wirtschaftszone für die Hellenische Republik als Faktor ziviler Sicherheit für Europa: Prämisse für eine Vertiefung der integrierten Meerespolitik sowie der Energiepolitik der EU? von Parashu,  Dimitrios
Verschiedene, speziell bilaterale Probleme haben bis dato dazu geführt, dass die Hellenische Republik noch keine Errichtung einer Ausschließlichen Wirtschaftszone für sich erklärt hat. Unter dem Prisma der Finanz- und Wirtschaftskrise ist der Topos wieder auf der Agenda sukzessiver Regierungen erschienen; Greifbares ist dabei freilich noch nicht entstanden. Die mögliche Proklamation einer hellenischen AWZ wird dabei als Ausgangspunkt für die tiefergehende Frage genommen, inwieweit eine solche Entwicklung für den institutionellen Kontext der EU bedeutsam sein könnte; denn insbesondere in hellenischen Medien wird häufiger das geflügelte Wort einer glq Europäischen AWZ grq angeführt. Da jedoch eine AWZ, wie auch weitere Meereszonen, aufgrund des SRÜ ganz bestimmte Charakteristika hat, gestaltet sich unter den gegebenen Umständen bereits eine glq Europäische AWZa grq ls problematisch. Eingedenk dessen lotet der Hauptteil (B) der Arbeit Möglichkeiten auf Basis des bestehenden europäischen Primärrechts und Elementen des europäischen Sekundärrechts (insbes. in Bezug auf die integrierte Meerespolitik und die Energiepolitik der EU) aus, auf welche Art und Weise die EU zum Wohle des gemeinschaftlichen Besitzstandes eine konkrete Rolle hinsichtlich insbes. der AWZ ihrer Mitgliedstaaten spielen könnte. Der erste Teil (A) der Arbeit umfaßt einen grundsätzlichen Einleitungsteil, welcher u.a. sowohl kurz den Topos einer AWZ (unter Einbezug der Festlandsockelproblematik) als auch die entsprechende, besondere Problematik in Bezug auf die Hellenische Republik und ihre Nachbarstaaten mit einschlägigen seerechtlich-historischen Informationen darlegt. Darauf folgt unmittelbar die detaillierte Schilderung jüngster, tagesaktueller Entwicklungen in Bezug auf eine hellenische AWZ. Im anschließenden zweiten (B), dem Hauptteil der Arbeit, wird sich dem oben bezeichnten Kernforschungsthema tiefergehend gewidmet, mit dem schlußendlichen Ziel, im Teil C der Arbeit einen europäisch-sekundärrechtlichen Vorschlag de lege ferenda zur Gründung einer weiteren, die Mitgliedstaaten insbes. im AWZ-Kontext unterstützenden dezentralen europäischen Agentur zu formulieren.
Aktualisiert: 2023-04-17
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Vorsorgestrategien für Nanomaterialien

Vorsorgestrategien für Nanomaterialien
Nanomaterialien werden zumeist im Hinblick auf ihre wirtschaftlichen Chancen wahrgenommen. Damit dies auch weiterhin so bleibt, muss das Vertrauen in die Sicherheit ihrer Verwendung von der „Wiege zur Bahre“ gut begründet sein. „Vorsorgestrategien für Nanomaterialien“ zielen auf die Früherkennung möglicher Risiken, auf das Schließen von Wissenslücken und auf staatliche Maßnahmen, sollte ein Besorgnisanlass festgestellt werden. Nur so kann frühzeitig die „Spreu vom Weizen“ getrennt werden.
Aktualisiert: 2019-06-28
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Den Strommarkt der Zukunft gestalten

Den Strommarkt der Zukunft gestalten
In seinem zweiten Sondergutachten zum Ausbau der erneuerbaren Energien widmet sich der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) dem „Strommarkt der Zukunft“. Im Lichte einer Langfristvision für einen Strommarkt der erneuerbaren Energien entwickelt der SRU Vorschläge für einen Übergang, der kontinuierliches Wachstum der erneuerbaren Energien, mehr Effizienz, Versorgungssicherheit und eine bessere politische Steuerung der Energiewende gewährleistet.
Aktualisiert: 2020-07-01
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Zwischen Wissenschaft und Politik

Zwischen Wissenschaft und Politik von Hey,  Christian, Koch,  Hans-Joachim
Anlässlich seiner 35-jährigen Gutachtenarbeit veranstaltete der Sachverständigenrat für Umweltfragen im Juni 2008 ein Festkolloquium. Ratsmitglieder aus unterschiedlichen Berufungsperioden stellten zentrale Leitideen der Gutachtenarbeit wie eine starke Nachhaltigkeit, ökologische Modernisierung, handlungsfähige Institutionen und differenzierte Landnutzung vor und führten eine kritische Diskussion mit Vertretern aus der Politik und den Verbänden. Im zweiten Teil erfolgte eine Selbstevaluation, eine Wirkungs- und Leistungsbilanz mit zahlreichen Fallstudien zu umweltpolitischen Entscheidungen der letzten Jahre, die in Überlegungen zur Weiterentwicklung der Beratungstätigkeit an der Schnittstelle von Politik und Wissenschaft mündete. Dieser Jubiläumsband enthält die Grußworte und Beiträge des Festkolloquiums u.a. von Tanja Gönner, Prof. Wolfgang Haber, Prof. Christina von Haaren, Dr. Christian Hey, Prof. Hans-Joachim Koch, Prof. Gertrude Lübbe-Wolff, Michael Müller, Prof. Konrad Ott und Prof. Eckart Rehbinder.
Aktualisiert: 2023-01-04
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Wege zur 100 % erneuerbaren Stromversorgung

Wege zur 100 % erneuerbaren Stromversorgung
Der SRU zeigt auf der Basis von Szenarien unterschiedliche Möglichkeiten einer vollständig erneuerbaren Stromversorgung bis 2050 auf. Er unterbreitet zudem Vorschläge zur Weiterentwicklung der politischen, ökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, so insbesondere für den beschleunigten Ausbau der Stromnetze und Speicher und für die Weiterentwicklung der Förderung erneuerbarer Energien.
Aktualisiert: 2019-06-28
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Verantwortung in einer begrenzten Welt

Verantwortung in einer begrenzten Welt von SRU Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen
In seinem Umweltgutachten 2012 hat der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) Schwerpunktthemen definiert, für die er in Zukunft einen besonderen Handlungs- oder Orientierungsbedarf sieht. Die drei thematischen Cluster lauten: „Wohlfahrt und Ressourcennutzung entkoppeln“, „Ökosystemleistungen aufwerten“ und „Integrative Konzepte stärken“.
Aktualisiert: 2020-07-01
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