Die Verwertung unternehmensinterner Mitarbeiterbefragungen im Strafverfahren

Die Verwertung unternehmensinterner Mitarbeiterbefragungen im Strafverfahren von Madl,  Patrick
Zur Nutzung von unternehmensinternen Untersuchungen im Strafverfahren Unternehmensinterne Untersuchungen sind ein weitverbreitetes Instrument zur Aufklärung von strafrechtlich relevanten Verdachtsfällen in Unternehmen. Ein wichtiger Bestandteil einer solchen Untersuchung ist dabei die Befragung des verdächtigen Mitarbeiters. Die vorliegende Arbeit analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen dieser Befragung und die anschließende Nutzung im gerichtlichen Strafverfahren. Dabei wird unter anderem untersucht, ob dem Mitarbeiter bei der Befragung Garantien des Strafverfahrens (insbesondere nemo tenetur) zukommen. Vor diesem Hintergrund werden auch mögliche Beweisverwertungsverbote für unternehmensinterne Mitarbeiterbefragungen im Strafverfahren anhand der StPO und der EMRK beleuchtet und es werden die Auswirkungen der Verwertung auf das faire Verfahren erörtert.
Aktualisiert: 2020-02-19
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Verstöße des Arbeitnehmers gegen Compliance- und Ethikrichtlinien

Verstöße des Arbeitnehmers gegen Compliance- und Ethikrichtlinien von Thielemann,  Eva
Die Autorin beschäftigt sich mit den arbeitsrechtlichen Folgen von Verstößen der Arbeitnehmer gegen Compliance- und Ethikrichtlinien. Dazu untersucht sie zunächst die Implementierung wirksamer Compliance- und Ethikrichtlinien mit Sanktionsklauseln und die Entdeckung und Aufklärung von Verstößen gegen die Verhaltensvorschriften. Anschließend folgt eine Analyse der dem Arbeitgeber zur Verfügung stehenden Reaktions- und Sanktionsmöglichkeiten. Diese werden in zwei Gruppen unterteilt: Die dem Arbeitgeber kraft Gesetzes zustehenden Reaktionsmöglichkeiten mit Auswirkungen auf Bestand oder Inhalt des Arbeitsverhältnisses, wie Abmahnung, Kündigung und Schadensersatz; und die Reaktionsmöglichkeiten, die sich erst aus einer besonderen Vereinbarung ergeben, wie Vertragsstrafen und Betriebsbußen.
Aktualisiert: 2023-04-08
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Selbstbelastungspflichten bei Mitarbeiterbefragungen

Selbstbelastungspflichten bei Mitarbeiterbefragungen von Kocak,  Jasmin
In Unternehmen gilt es als best practice beim Verdacht von Compliance-Verstößen die Sachverhalte von spezialisierten Anwaltskanzleien aufklären zu lassen. Die wichtigste Erkenntnisquelle bei diesen Internal Investigations sind Mitarbeiterbefragungen. Unternehmensmitarbeiter müssen grundsätzlich bei Interviews Rede und Antwort stehen, auch zu eigenen Straftaten. Gelangen Interviewprotokolle oder Ermittlungsberichte in die Hände der Strafverfolger, drohen ihnen strafrechtliche Sanktionen. Zumal bei staatlichen Ermittlungen Schweige- und Aussageverweigerungsrechte bestehen, stellt sich die Frage, ob solche selbstbelastenden Angaben strafrechtlich verwertet werden dürfen. Klärungsbedürftig sind zudem die betriebsverfassungs- und datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Befragungen.
Aktualisiert: 2023-04-08
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Die Selbstbelastungsfreiheit im Rahmen von Compliance-Befragungen und Amnestieprogrammen in Unternehmen

Die Selbstbelastungsfreiheit im Rahmen von Compliance-Befragungen und Amnestieprogrammen in Unternehmen von Kraus,  Philip Alexander
Zuletzt kam es öffentlichkeitswirksam bei der Volkswagen AG im Zuge der Abgasaffäre zu internen Untersuchungen. Die Leitung des Unternehmens hat dabei eine Pflicht zur Aufklärung von systematischem Fehlverhalten. Gegenüber ihrem Arbeitgeber sind die eigenen Mitarbeiter verpflichtet, umfänglich – auch selbstbelastende – Auskünfte über Missstände zu geben. Im Strafverfahren haben Beschuldigte hingegen ein Schweigerecht. Werden die selbstbelastenden Ergebnisse interner Untersuchungen – wie üblich – im Wege der Kooperation an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben, kann dies zur Aushöhlung der Selbstbelastungsfreiheit führen. Die Arbeit leistet einen Beitrag zur Diskussion um die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards bei internen Untersuchungen. Konkret: Müssen sich in Verdacht geratene Arbeitnehmer selbst belasten? Sind die selbstbelastenden Informationen im Strafverfahren verwertbar? Schaffen Amnestieprogramme eine taugliche Abhilfe?
Aktualisiert: 2023-04-04
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Der Massengentest und § 81h StPO

Der Massengentest und § 81h StPO von Ademi,  Çefli
Mal angenommen, eine oder mehrere Person(en) werden in der Nähe Ihres Wohnortes brutal vergewaltigt und/oder ermordet. Die Polizei findet außer DNA-Spuren an den Opfern (etwa Sperma oder Blut) keine konkreten Hinweise gegen den oder die Täter. Sie kann den Täterkreis nur nach allgemeinen Kriterien wie Geschlecht, Alter, Wohnort etc. eingrenzen. Plötzlich klingeln Polizeibeamte bei Ihnen an der Tür und fordern Sie zur 'freiwilligen' Abgabe Ihrer Speichelprobe zu DNA-Vergleichszwecken im Rahmen eines breiten Massengentests auf. Auf Sie und weitere – ggf. mehrere tausend – Betroffene treffen nämlich die nur statistisch ermittelten bzw. vermuteten Tätermerkmale zu. Ist es den Polizeibeamten überhaupt erlaubt, Sie – als nicht tatverdächtige Person – zur Abgabe Ihrer Speichelprobe zu bewegen? Dürften Sie die Teilnahme verweigern, ohne sich dadurch verdächtig zu machen? Mit Wirkung zum 1. November 2005 hat der Gesetzgeber den Massengentest in § 81h StPO erstmals geregelt. Dr. Çefli Ademi, Ass. iur. steckt nicht nur die verfassungs- sowie strafprozessrechtlichen Rahmenbedingungen der geltenden Regelung, sondern einer jeden möglichen Regelung des Massengentests in Deutschland ab, bevor er den Regelungsgehalt des § 81h StPO daran misst und positivrechtlich analysiert. Insbesondere zu den entscheidenden Problempunkten 'Freiwilligkeit' und 'grundsätzliche Tatverdachtsneutralität des Weigerungsverhaltens' bezieht der Autor entschieden und klar Stellung. Er fordert eine restriktive Auslegung des § 81h StPO und warnt vor Ausweitungstendenzen angesichts der Bekämpfung des internationalen Terrorismus vor dem Hintergrund einer stark verbreiteten 'Islamismus-Angst'.
Aktualisiert: 2021-12-14
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Erkenntnisgewinn aus konzelierten Daten.

Erkenntnisgewinn aus konzelierten Daten. von Bunzel,  Heide
Heide Bunzel reklamiert für sich die dogmatische Fortentwicklung von nemo tenetur im Kontext der Herausforderungen der modernen Informationsgesellschaft. Gegenstand der Untersuchung ist die Frage, ob und inwieweit die Verwendung von Verschlüsselungsverfahren zum Schutz bestimmter Rechtsgüter mit Mitteln des Strafrechts reglementiert werden kann. Der Bogen der Untersuchung ist weit gespannt und reicht von einer Darstellung der technischen Aspekte der Verschlüsselung über die Untersuchung sanktionaler Mitwirkungspflichten bis hin zur fundierten Auseinandersetzung mit nemo tenetur im Kontext einer sanktionsverknüpften Entschlüsselungspflicht. Dabei votiert die Autorin für eine verfassungsrechtliche Verankerung von nemo tenetur und sieht dieses Rechtsprinzip als Ausdruck einer unbenannten Gewährleistung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Im Ergebnis entwickelt sie ein Modell, mit dem eine entschlüsselnde Mitwirkung des Betroffenen legitimierbar ist.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Der „nemo tenetur“-Grundsatz als Grenze steuerlicher Informationshilfe in der Europäischen Union

Der „nemo tenetur“-Grundsatz als Grenze steuerlicher Informationshilfe in der Europäischen Union von Reinel,  Stefan
Das zwischenstaatliche Amts- und Rechtshilferecht in Steuersachen hat in den letzten Jahrzehnten nicht nur enorm an Bedeutung gewonnen, sondern unterlag insbesondere unter dem Einfluss der Europäischen Union einem wesentlichen Wandel. Während die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ursprünglich eher von politischen Maßstäben geprägt war, tritt zunehmend der Charakter einer Verrechtlichung hervor, der als Konsequenz vormals noch vernachlässigte Fragen des Grundrechtsschutzes deutlicher in den Vordergrund der Betrachtung rückt. In diesem Kontext verdient unter anderem der "nemo tenetur"-Grundsatz besondere Beachtung. Der steuerliche Auskunftsverkehr ist meist auf Informationen ausgerichtet, die zwangsweise von dem Steuerpflichtigen erlangt werden. Diese Informationen können auch in einem gegen ihn gerichteten Strafverfahren von Bedeutung sein. Hierbei stellt sich insbesondere die Frage, inwiefern ein europäisch verstandener "nemo tenetur"-Grundsatz den steuerlichen Informationshilfeverkehr begrenzend beeinflusst.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Unbewusste Äußerungen und das Verbot des Selbstbelastungszwangs

Unbewusste Äußerungen und das Verbot des Selbstbelastungszwangs von Groth,  Kristina
Während die Anwendung von Hypnose im Strafverfahren gesetzlich verboten und der Einsatz des Polygraphentests durch die Rechtsprechung faktisch unterbunden ist, werden projektive Testverfahren unbefangen angewandt und offenes Ausdrucksverhalten bedenkenlos gewürdigt. Die Arbeit untersucht, inwieweit diese unterschiedliche rechtliche Behandlung unter dem Gesichtspunkt der Selbstbelastungsfreiheit rechtmäßig ist. Ausgehend von den Erkenntnissen der allgemeinen Kommunikationslehre gelangt die Autorin zum dem Schluss, dass alle Formen unbewusster Äußerungen als Bestandteil der Beschuldigteneinlassung an dem Recht der Aussagefreiheit teilhaben. Da die Bedeutung von Äußerungen erst in Kommunikation entsteht, ist Aussagefreiheit als Herrschaft des Beschuldigten über die Bedeutung seiner Äußerungen zu definieren. Hieraus ergeben sich differenzierende Ergebnisse für die Frage der Zulässigkeit eines Zugriffs auf unbewusste Äußerungen.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Zur Selbstbelastungsproblematik bei der Umsatzsteuerverkürzung

Zur Selbstbelastungsproblematik bei der Umsatzsteuerverkürzung von Dettmers,  Wiebke
Die steuerrechtliche Pflicht zur Abgabe einer korrekten Jahreserklärung zwingt den Steuerhinterzieher, der zuvor unrichtige Voranmeldungen abgegeben hat, zur Offenbarung seiner Straftaten. Dadurch entsteht ein Konflikt mit dem Grundsatz der Freiheit von Selbstbelastungszwang, dessen Verfassungsrang das BVerfG bereits 1979 im Gemeinschuldnerbeschluss feststellte. Die Arbeit setzt sich detailliert mit den von Literatur und Rechtsprechung vorgebrachten Lösungsvorschlägen zur verfassungskonformen Auslegung des § 370 I Nr. 1 bzw. 2 AO auseinander und beleuchtet insbesondere den vom BGH im Jahre 2002 entwickelten Ansatz kritisch. Sie analysiert die Reichweite des nemo-tenetur-Grundsatzes und zeigt auf, in welchen Grenzen dieses Prinzip dem Steuerpflichtigen Straffreiheit gewährt, wenn er keine oder eine unrichtige Jahreserklärung abgibt.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Verhör, Vernehmung, Befragung

Verhör, Vernehmung, Befragung von Schumann,  Antje
Was ist eine Vernehmung? Die Regeln der Strafprozessordnung über die Vernehmung sehen zwar sowohl für die vernehmende Person als auch für die vernommene Person bestimmte Rechte und Pflichten vor. Wann jedoch eine Befragung eine Vernehmung ist, dies beantwortet das Gesetz nicht - und das hat Folgen. Denn welche Regeln gelten, wenn der Staat den Bürger nicht förmlich vernimmt, sondern ihn nur "informatorisch" befragt? Wie verhält es sich mit den Rechten des Bürgers und wie mit den Pflichten des Staats in einer sogenannten verdeckten Befragung, wenn der Bürger glaubt, es handele sich um ein privates Gespräch von Bürger zu Bürger? Antje Schumann widmet sich auf historischer und dogmatischer Grundlage sowie unter Einbeziehung von Erkenntnissen der Aussage- und Vernehmungspsychologie der Bestimmung des Rechtsbegriffs der Vernehmung im Strafprozess. Sie gelangt zu einer Definition, die der staatlichen Ausübung von Macht bei der Aufklärung des Verdachts einer Straftat Grenzen setzt und die Rechte des befragten Bürgers wahrt. Zudem weist Antje Schumann nach, dass die Vernehmung die einzige im Strafverfahren zulässige Form der Befragung ist.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Das nemo tenetur-Prinzip und die sich daraus ergebenden Rechte des Beschuldigten in der polizeilichen Vernehmung

Das nemo tenetur-Prinzip und die sich daraus ergebenden Rechte des Beschuldigten in der polizeilichen Vernehmung von Kraft,  Oliver K
Das Recht des Beschuldigten, in einem gegen ihn gerichteten Strafverfahren sich nicht selbst belasten zu müssen, ist bereits seit langem in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt. Der lateinische Ausdruck nemo tenetur se ipsum accusare ist so gut wie jedem geläufig, der sich einmal mit den strafprozessualen Rechten des Beschuldigten beschäftigt hat. Trotz der langen Tradition des Selbstbelastungsverbots in Deutschland, blieben viele Fragen eine ebenso lange Zeit unbeantwortet. Grund dafür ist unter anderem die Tatsache, dass die hier behandelte Maxime weder verfassungsrechtlich noch einzelgesetzlich ausdrücklich formuliert ist und damit zunächst eine Grundlage für die Ausgestaltung dieses Prinzips fehlt. Dies eröffnet die Möglichkeit einer erheblichen Spannweite von Auslegungen, speziell was die Reichweite dieses Rechts, dessen unmittelbare Konsequenzen in der Praxis sowie die verfahrensrechtlichen Folgen bei einer Verletzung der Maxime betrifft. Der sog. Hörfallen-Beschluss des Grossen Senats des Bundesgerichtshofes aus dem Jahre 1996 gab den Anstoss für die Arbeit. Die Auseinandersetzungen zwischen Rechtsprechung und Literatur führten den Verfasser zu der Frage, wie andere Rechtsysteme mit Blick auf das nemo tenetur-Prinzip mit ähnlichen Konstellationen umgehen. Dabei bot sich die Untersuchung der diesbezüglichen amerikanischen Vorgehensweise an, da die Vereinigten Staaten den dankbaren Ruf haben, dem Beschuldigten die grösstmöglichen Rechte zu garantieren. Der erst Teil der Arbeit befasst sich mit einem kurzen geschichtlichen Überblick über die Entwicklung des Selbstbelastungsverbots. Im zweiten Teil werden die grundlegenden Prinzipien der nemo tenetur-Maxime rechtsvergleichend aufgezeigt, um dann im dritten und letzten Teil der Arbeit auf die daraus resultierenden konkreten Rechte des Beschuldigten in der jeweiligen polizeilichen Vernehmung einzugehen. Bewusst wird der Schwerpunkt der Arbeit auf die Untersuchung der amerikanischen Rechtslage gelegt. Eine intensive Durchleuchtung des Selbstbelastungsverbots in den Vereinigten Staaten soll zu einer besseren Einschätzung und Bewertung der Rechtslage in der Bundesrepublik und zu der Antwort auf die Frage führen, ob wir "von den Amerikanern etwas lernen können".
Aktualisiert: 2020-12-04
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Grenzen der Verwertbarkeit von Daten der elektronischen Mauterfassung zu präventiven und repressiven Zwecken.

Grenzen der Verwertbarkeit von Daten der elektronischen Mauterfassung zu präventiven und repressiven Zwecken. von Gasch,  Patrick
Die Ausgestaltung des elektronischen Mautsystems ermöglicht den Sicherheitsbehörden auf unterschiedliche Weise die Standortermittlung von Personen. Die Arbeit setzt sich systematisch mit den daraus resultierenden Problemen auseinander und ermittelt praktische Lösungsansätze. Dabei wird schwerpunktmäßig der Frage nachgegangen, inwieweit in einem Strafverfahren Daten verwertet werden dürfen, die durch ein Gerät angefallen sind, zu dessen Verwendung der betroffene Bürger rechtlich verpflichtet war.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Kreditwesengesetz und Strafverfahren

Kreditwesengesetz und Strafverfahren von Kleinheisterkamp,  Daniela
"Nemo tenetur se ipsum accusare" - die Gefahr einer Selbstbelastung besteht heute kaum noch in repressiven Verfahren, sondern vielmehr in vorgelagerten oder parallel geführten Verwaltungsverfahren. Dies kann insbesondere im bankaufsichtlichen Verfahren der Fall sein, in dem die Bankaufsichtsbehörden Auskunfts- und Unterlagenvorlageverlangen an natürliche Personen und Unternehmen richten. Diese Befugnisse nimmt Daniela Kleinheisterkamp zum Anlass zu untersuchen, inwieweit verfassungsrechtliche Vorgaben unterlaufen werden, wenn Informationen, die in einem präventiven Zwecken dienenden Verwaltungsverfahren erlangt wurden, zweckentfremdet in einem repressiven Verfahren verwendet werden. Die Verfasserin stützt ihre Untersuchung dabei insbesondere auf eine verfassungsrechtliche Fundierung und Bestimmung des Inhalts der Selbstbelastungsfreiheit von natürlichen Personen und Verbänden.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Adhäsionsverfahren in Wirtschaftsstrafsachen

Adhäsionsverfahren in Wirtschaftsstrafsachen von Feigen,  Jan Philipp
Das Wirtschaftsstrafrecht ist in den letzten Jahren durch viele aufsehenerregende Verfahren mit sehr hohen Schadenspositionen immer mehr in den Fokus des öffentlichen Interesses gerückt. Ausgehend von den konkreten Vorkommnissen im sogenannten "Hamburger Falk-Prozess" untersucht der Verfasser, ob das Adhäsionsverfahren, in welchem Geschädigte bereits im Strafverfahren vermögensrechtliche Ansprüche aus der Straftat geltend machen können, auch für Wirtschaftsstrafverfahren geeignet ist. Schwerpunkt der Untersuchung ist die Haftungsproblematik des beigeordneten Verteidigers. Daneben behandelt der Verfasser Probleme rund um die fehlende Möglichkeit der Streitverkündung, der Rechtswegverkürzung beim Verfahren vor der Wirtschaftsstrafkammer, zivil- und vollstreckungsrechtliche Fragestellungen sowie den Nemo-tenetur Grundsatz und den möglichen Prozessbetrug durch den Beschuldigten. Der Verfasser gibt dem Leser schließlich eine auch auf den Zeitpunkt der Entscheidung über den Adhäsionsantrag eingehende Lösung der Problematik nach geltendem Recht an die Hand und macht einen Vorschlag für eine gesetzliche Neuregelung.
Aktualisiert: 2019-12-20
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