Strafzumessung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe

Strafzumessung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe von Hardinghaus,  Alexander
Das vorliegende Werk befasst sich mit der kriminalpolitischen Notwendigkeit einer allgemeinen Strafzumessungsregelung als Mittel zur Steigerung der Kooperationsbereitschaft von Straftätern zur Straftatenaufklärung und Kriminalitätsprävention im Bereich organisierter Kriminalität und des Terrorismus (der sogenannten »großen« Kronzeugenregelung). Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt dabei auf der Rechtskonformität der Neuregelung in § 46b StGB, welche im Jahr 2009 durch das »43. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches bei Aufklärungs- und Präventionshilfe« in den Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches aufgenommen wurde und im Jahr 2013 durch das »Sechsundvierzigste Strafrechtsänderungsgesetz – Beschränkung der Möglichkeit zur Strafmilderung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe (46. StrÄndG)« auf tatbestandlicher Ebene erheblich eingeschränkt wurde.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Die Kooperation von Unternehmen mit deutschen Strafverfolgungsbehörden.

Die Kooperation von Unternehmen mit deutschen Strafverfolgungsbehörden. von Hille,  Annika
Diese Arbeit zu Internal Investigations untersucht den Konflikt, welcher sich aus einer noch strittigen arbeitsrechtlichen Auskunftspflicht von Mitarbeitern und der Weitergabe dieser Erkenntnisse durch das Unternehmen an die Staatsanwaltschaft ergibt. Die Autorin gelangt zu dem Ergebnis, dass zum Schutz der Mitarbeiter vor Umgehung der Selbstbelastungsfreiheit – beim Transfer von selbstbelastenden Angaben in Interviews ins Strafverfahren – ein Beweisverwertungsverbot erforderlich ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die verdeckte Ermittlungstätigkeit der Strafverfolgungsbehörden durch die Zusammenarbeit mit V-Personen und Informanten.

Die verdeckte Ermittlungstätigkeit der Strafverfolgungsbehörden durch die Zusammenarbeit mit V-Personen und Informanten. von Ellbogen,  Klaus
Verdeckte Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden durch den Einsatz von V-Leuten oder die Zusammenarbeit mit Informanten stellen vor allem im Bereich der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität eine wichtige Ermittlungsmaßnahme dar, da es in diesem Bereich mit herkömmlichen strafprozessualen Erkenntnismöglichkeiten fast unmöglich ist, Aufklärungserfolge zu erzielen. Umstritten ist jedoch, ob dieses Vorgehen auf § 161 I StPO gestützt werden kann oder eine spezialgesetzliche Ermächtigung erforderlich ist, desweiteren ob es wegen Verstoßes gegen das faire Verfahren oder den nemo-tenetur-Grundsatz sogar unzulässig ist. Darüber hinaus ist ungeklärt, wer und unter welchen Voraussetzungen zum Schutz der Identität der V-Person bzw. des Informanten Sperrerklärungen abgeben oder Aussagegenehmigungen verweigern bzw. beschränken darf. Folge einer solchen Sperrung des Zeugen ist regelmäßig, dass der Zeuge im Strafverfahren anonym bleibt, so dass seine Aussage häufig nur durch den polizeilichen Vernehmungsbeamten als Zeuge vom Hörensagen in das Strafverfahren eingeführt werden kann. Infolgedessen können die Glaubwürdigkeit des Zeugen und die Glaubhaftigkeit seiner Aussagen meist nicht sicher beurteilt werden, was zu Mängeln bei der Sachverhaltsaufklärung und zu Einschränkungen für die Verteidigungsmöglichkeiten des Angeklagten führen kann. Auf die hieraus resultierenden besonderen Schwierigkeiten des Gerichts bei der Beweiserhebung und Beweiswürdigung geht der Autor ebenso ein wie auf die Rückschlüsse, die sich hieraus für das Ermittlungsverfahren ergeben.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Kooperation von Unternehmen mit deutschen Strafverfolgungsbehörden.

Die Kooperation von Unternehmen mit deutschen Strafverfolgungsbehörden. von Hille,  Annika
Diese Arbeit zu Internal Investigations untersucht den Konflikt, welcher sich aus einer noch strittigen arbeitsrechtlichen Auskunftspflicht von Mitarbeitern und der Weitergabe dieser Erkenntnisse durch das Unternehmen an die Staatsanwaltschaft ergibt. Die Autorin gelangt zu dem Ergebnis, dass zum Schutz der Mitarbeiter vor Umgehung der Selbstbelastungsfreiheit – beim Transfer von selbstbelastenden Angaben in Interviews ins Strafverfahren – ein Beweisverwertungsverbot erforderlich ist.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die verdeckte Ermittlungstätigkeit der Strafverfolgungsbehörden durch die Zusammenarbeit mit V-Personen und Informanten.

Die verdeckte Ermittlungstätigkeit der Strafverfolgungsbehörden durch die Zusammenarbeit mit V-Personen und Informanten. von Ellbogen,  Klaus
Verdeckte Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden durch den Einsatz von V-Leuten oder die Zusammenarbeit mit Informanten stellen vor allem im Bereich der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität eine wichtige Ermittlungsmaßnahme dar, da es in diesem Bereich mit herkömmlichen strafprozessualen Erkenntnismöglichkeiten fast unmöglich ist, Aufklärungserfolge zu erzielen. Umstritten ist jedoch, ob dieses Vorgehen auf § 161 I StPO gestützt werden kann oder eine spezialgesetzliche Ermächtigung erforderlich ist, desweiteren ob es wegen Verstoßes gegen das faire Verfahren oder den nemo-tenetur-Grundsatz sogar unzulässig ist. Darüber hinaus ist ungeklärt, wer und unter welchen Voraussetzungen zum Schutz der Identität der V-Person bzw. des Informanten Sperrerklärungen abgeben oder Aussagegenehmigungen verweigern bzw. beschränken darf. Folge einer solchen Sperrung des Zeugen ist regelmäßig, dass der Zeuge im Strafverfahren anonym bleibt, so dass seine Aussage häufig nur durch den polizeilichen Vernehmungsbeamten als Zeuge vom Hörensagen in das Strafverfahren eingeführt werden kann. Infolgedessen können die Glaubwürdigkeit des Zeugen und die Glaubhaftigkeit seiner Aussagen meist nicht sicher beurteilt werden, was zu Mängeln bei der Sachverhaltsaufklärung und zu Einschränkungen für die Verteidigungsmöglichkeiten des Angeklagten führen kann. Auf die hieraus resultierenden besonderen Schwierigkeiten des Gerichts bei der Beweiserhebung und Beweiswürdigung geht der Autor ebenso ein wie auf die Rückschlüsse, die sich hieraus für das Ermittlungsverfahren ergeben.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die verdeckte Ermittlungstätigkeit der Strafverfolgungsbehörden durch die Zusammenarbeit mit V-Personen und Informanten.

Die verdeckte Ermittlungstätigkeit der Strafverfolgungsbehörden durch die Zusammenarbeit mit V-Personen und Informanten. von Ellbogen,  Klaus
Verdeckte Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden durch den Einsatz von V-Leuten oder die Zusammenarbeit mit Informanten stellen vor allem im Bereich der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität eine wichtige Ermittlungsmaßnahme dar, da es in diesem Bereich mit herkömmlichen strafprozessualen Erkenntnismöglichkeiten fast unmöglich ist, Aufklärungserfolge zu erzielen. Umstritten ist jedoch, ob dieses Vorgehen auf § 161 I StPO gestützt werden kann oder eine spezialgesetzliche Ermächtigung erforderlich ist, desweiteren ob es wegen Verstoßes gegen das faire Verfahren oder den nemo-tenetur-Grundsatz sogar unzulässig ist. Darüber hinaus ist ungeklärt, wer und unter welchen Voraussetzungen zum Schutz der Identität der V-Person bzw. des Informanten Sperrerklärungen abgeben oder Aussagegenehmigungen verweigern bzw. beschränken darf. Folge einer solchen Sperrung des Zeugen ist regelmäßig, dass der Zeuge im Strafverfahren anonym bleibt, so dass seine Aussage häufig nur durch den polizeilichen Vernehmungsbeamten als Zeuge vom Hörensagen in das Strafverfahren eingeführt werden kann. Infolgedessen können die Glaubwürdigkeit des Zeugen und die Glaubhaftigkeit seiner Aussagen meist nicht sicher beurteilt werden, was zu Mängeln bei der Sachverhaltsaufklärung und zu Einschränkungen für die Verteidigungsmöglichkeiten des Angeklagten führen kann. Auf die hieraus resultierenden besonderen Schwierigkeiten des Gerichts bei der Beweiserhebung und Beweiswürdigung geht der Autor ebenso ein wie auf die Rückschlüsse, die sich hieraus für das Ermittlungsverfahren ergeben.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die verdeckte Ermittlungstätigkeit der Strafverfolgungsbehörden durch die Zusammenarbeit mit V-Personen und Informanten.

Die verdeckte Ermittlungstätigkeit der Strafverfolgungsbehörden durch die Zusammenarbeit mit V-Personen und Informanten. von Ellbogen,  Klaus
Verdeckte Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden durch den Einsatz von V-Leuten oder die Zusammenarbeit mit Informanten stellen vor allem im Bereich der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität eine wichtige Ermittlungsmaßnahme dar, da es in diesem Bereich mit herkömmlichen strafprozessualen Erkenntnismöglichkeiten fast unmöglich ist, Aufklärungserfolge zu erzielen. Umstritten ist jedoch, ob dieses Vorgehen auf § 161 I StPO gestützt werden kann oder eine spezialgesetzliche Ermächtigung erforderlich ist, desweiteren ob es wegen Verstoßes gegen das faire Verfahren oder den nemo-tenetur-Grundsatz sogar unzulässig ist. Darüber hinaus ist ungeklärt, wer und unter welchen Voraussetzungen zum Schutz der Identität der V-Person bzw. des Informanten Sperrerklärungen abgeben oder Aussagegenehmigungen verweigern bzw. beschränken darf. Folge einer solchen Sperrung des Zeugen ist regelmäßig, dass der Zeuge im Strafverfahren anonym bleibt, so dass seine Aussage häufig nur durch den polizeilichen Vernehmungsbeamten als Zeuge vom Hörensagen in das Strafverfahren eingeführt werden kann. Infolgedessen können die Glaubwürdigkeit des Zeugen und die Glaubhaftigkeit seiner Aussagen meist nicht sicher beurteilt werden, was zu Mängeln bei der Sachverhaltsaufklärung und zu Einschränkungen für die Verteidigungsmöglichkeiten des Angeklagten führen kann. Auf die hieraus resultierenden besonderen Schwierigkeiten des Gerichts bei der Beweiserhebung und Beweiswürdigung geht der Autor ebenso ein wie auf die Rückschlüsse, die sich hieraus für das Ermittlungsverfahren ergeben.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Die verdeckte Ermittlungstätigkeit der Strafverfolgungsbehörden durch die Zusammenarbeit mit V-Personen und Informanten.

Die verdeckte Ermittlungstätigkeit der Strafverfolgungsbehörden durch die Zusammenarbeit mit V-Personen und Informanten. von Ellbogen,  Klaus
Verdeckte Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden durch den Einsatz von V-Leuten oder die Zusammenarbeit mit Informanten stellen vor allem im Bereich der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität eine wichtige Ermittlungsmaßnahme dar, da es in diesem Bereich mit herkömmlichen strafprozessualen Erkenntnismöglichkeiten fast unmöglich ist, Aufklärungserfolge zu erzielen. Umstritten ist jedoch, ob dieses Vorgehen auf § 161 I StPO gestützt werden kann oder eine spezialgesetzliche Ermächtigung erforderlich ist, desweiteren ob es wegen Verstoßes gegen das faire Verfahren oder den nemo-tenetur-Grundsatz sogar unzulässig ist. Darüber hinaus ist ungeklärt, wer und unter welchen Voraussetzungen zum Schutz der Identität der V-Person bzw. des Informanten Sperrerklärungen abgeben oder Aussagegenehmigungen verweigern bzw. beschränken darf. Folge einer solchen Sperrung des Zeugen ist regelmäßig, dass der Zeuge im Strafverfahren anonym bleibt, so dass seine Aussage häufig nur durch den polizeilichen Vernehmungsbeamten als Zeuge vom Hörensagen in das Strafverfahren eingeführt werden kann. Infolgedessen können die Glaubwürdigkeit des Zeugen und die Glaubhaftigkeit seiner Aussagen meist nicht sicher beurteilt werden, was zu Mängeln bei der Sachverhaltsaufklärung und zu Einschränkungen für die Verteidigungsmöglichkeiten des Angeklagten führen kann. Auf die hieraus resultierenden besonderen Schwierigkeiten des Gerichts bei der Beweiserhebung und Beweiswürdigung geht der Autor ebenso ein wie auf die Rückschlüsse, die sich hieraus für das Ermittlungsverfahren ergeben.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Deals im Strafverfahren

Deals im Strafverfahren von Göttgen,  Martin, Klenner,  Stephan, Reid,  Barbara, Schlepp,  Christina, Schütz,  Rebekka, Wickel,  Tobias
Der vorliegende Band 6 der Schriftenreihe der Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft beruht auf einem von der Stiftung im Jahr 2014 ausgeschriebenen studentischen Aufsatzwettbewerb zum Thema "Deals im Strafverfahren" - Darf sich ein Angeklagter im Strafverfahren "freikaufen"? Prof. Dr. Britta Bannenberg, Professur für Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug an der Justus-Liebig-Universität Gießen hat die sechs hier vorgestellten Arbeiten aus den vielfältigen Einsendungen aus ganz Deutschland im Aufsatzwettbewerb ausgewählt; die Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft hat sie mit einem Geldpreis ausgezeichnet und freut sich, diese mit dem vorliegenden Band einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Datenschutzrechtliche Pflichten, Sanktionsregime und Selbstbelastungsfreiheit

Datenschutzrechtliche Pflichten, Sanktionsregime und Selbstbelastungsfreiheit von Kritzer,  Ina
Mit dem Ziel, eine effektivere Durchsetzung des Datenschutzrechts sicherzustellen, verleiht die DS-GVO den Aufsichtsbehörden die Befugnis, im Fall von Datenschutzverstößen substanzielle Bußgelder zu verhängen. Korrespondierend mit dieser Befugnis werden Datenverarbeitende in hohem Umfang zur Kooperation mit den Behörden angehalten. Die Autorin befasst sich insoweit mit den datenschutzrechtlichen Kooperationspflichten auch und gerade unter dem Gesichtspunkt deren Selbstbelastungspotenzials und streift in diesem Zuge materiell-rechtliche wie auch verfahrensrechtliche Fragen des Bußgeldrechts. Im Fokus der Untersuchung steht dabei die Frage nach einem entstehenden Spannungsverhältnis der Pflichten zum strafprozessualen nemo tenetur-Grundsatz.
Aktualisiert: 2023-02-13
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Datenschutzrechtliche Pflichten, Sanktionsregime und Selbstbelastungsfreiheit

Datenschutzrechtliche Pflichten, Sanktionsregime und Selbstbelastungsfreiheit von Kritzer,  Ina
Mit dem Ziel, eine effektivere Durchsetzung des Datenschutzrechts sicherzustellen, verleiht die DS-GVO den Aufsichtsbehörden die Befugnis, im Fall von Datenschutzverstößen substanzielle Bußgelder zu verhängen. Korrespondierend mit dieser Befugnis werden Datenverarbeitende in hohem Umfang zur Kooperation mit den Behörden angehalten. Die Autorin befasst sich insoweit mit den datenschutzrechtlichen Kooperationspflichten auch und gerade unter dem Gesichtspunkt deren Selbstbelastungspotenzials und streift in diesem Zuge materiell-rechtliche wie auch verfahrensrechtliche Fragen des Bußgeldrechts. Im Fokus der Untersuchung steht dabei die Frage nach einem entstehenden Spannungsverhältnis der Pflichten zum strafprozessualen nemo tenetur-Grundsatz.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Kooperation von Unternehmen mit deutschen Strafverfolgungsbehörden.

Die Kooperation von Unternehmen mit deutschen Strafverfolgungsbehörden. von Hille,  Annika
Diese Arbeit zu Internal Investigations untersucht den Konflikt, welcher sich aus einer noch strittigen arbeitsrechtlichen Auskunftspflicht von Mitarbeitern und der Weitergabe dieser Erkenntnisse durch das Unternehmen an die Staatsanwaltschaft ergibt. Die Autorin gelangt zu dem Ergebnis, dass zum Schutz der Mitarbeiter vor Umgehung der Selbstbelastungsfreiheit – beim Transfer von selbstbelastenden Angaben in Interviews ins Strafverfahren – ein Beweisverwertungsverbot erforderlich ist.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Ad-hoc-Publizität bei strafbewehrten Compliance-Verstößen und die Grenze des Nemo-Tenetur-Grundsatzes

Ad-hoc-Publizität bei strafbewehrten Compliance-Verstößen und die Grenze des Nemo-Tenetur-Grundsatzes von Schletter,  Christopher
Mit der acht Milliarden Euro schweren Sammelklage von Aktionären gegen Volkswagen im Zuge des „Diesel-Skandals“ wurde ein zentrales Problem der kapitalmarktrechtlichen Pflicht zur Veröffentlichung kursrelevanter Informationen „ad-hoc“ offenbar: Muss sich ein Unternehmen bei Aufdeckung eines Compliance-Vorfalls selbst strafrechtlich belasten? Die bestehende Unsicherheit wird durch die europäische Vollharmonisierung der Ad-hoc-Publizität mit der neuen MAR weiter verstärkt. Hinzu kommt ein europäischer Trend der Kriminalisierung von Unternehmen, der die Interpretation der Menschenrechte nach der Charta und der Konvention maßgeblich beeinflusst und sich bereits in der jüngeren Rechtsprechung niedergeschlagen hat. Die zurückhaltende Position des deutschen Bundesverfassungsgerichts zur Geltung des Nemo-Tenetur-Grundsatzes für Unternehmen verliert hierdurch zunehmend an Bedeutung. Diese Doktorarbeit behandelt schwerpunktmäßig den Konflikt der Ad-hoc-Publizität nach Art. 17 MAR mit der Selbstbelastungsfreiheit. Hierzu wird die Veröffentlichungspflicht zunächst grundlegend rechtsökonomisch untersucht und deren Teleologie herausgearbeitet – der Schutz von Informationshändlern und die Kosteneffizienz der Regulierung. Darauf aufbauend wird erarbeitet, wie der Interessenkonflikt bei strafbewehrten Compliance-Verstößen bereits durch einen Aufschub nach Art. 17 Abs. 4 MAR aufgelöst werden kann, da der Selbstbelastung typischerweise berechtigte Emittenteninteressen entgegenstehen. Dies spiegelt sich auch im zeitlichen Anknüpfungspunkt der Ad-hoc-Publizität wider, der mangels einer Compliance-Dimension von der Kenntnis der Emittenten abhängt. Zwingt aber die Publizitätspflicht dennoch zur Selbstbelastung, verstößt dies gegen den Nemo-tenetur-Grundsatz nach der Charta, der Konvention und dem Grundgesetz. Daher ist de lege ferenda ein Verweigerungsrecht des Emittenten zu erlassen, das de lege lata über die primärrechtskonforme Reduktion des Art. 17 Abs. 1 MAR erzielt werden muss.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Beweisverwertungsverbote im Rahmen einer „Gesamtschau“ in der Rechtsprechung

Beweisverwertungsverbote im Rahmen einer „Gesamtschau“ in der Rechtsprechung von Tants,  Malte
Ausgangspunkt dieser strafprozessrechtlichen Studie ist die kontrovers diskutierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 53, 294) aus dem Jahr 2009 zur akustischen Besuchsraumüberwachung von Ehegattengesprächen in der Untersuchungshaft. Auch wenn kein Verstoß gegen strafprozessuale Vorschriften bestand, bejahte der BGH ein Beweisverwertungsverbot. Es musste daher der Frage nachgegangen werden, inwieweit kleinere Verletzungen von einzelnen Verfahrensregelungen, die für sich betrachtet nur „Sünden“ der Strafverfolgungsbehörden darstellen, im Rahmen einer Gesamtschau durch ein Beweisverwertungsverbot kompensiert werden dürfen. Dabei bietet das Recht auf ein faires Verfahren durchaus eine gute Grundlage für die Methode der Gesamtschau, wie auch ein Vergleich zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts zeigt. Auch wenn eine Erweiterung dieser Methode auf alle Ermittlungsmaßnahmen nicht angezeigt erscheint, muss sich der BGH aber dennoch die Frage stellen lassen, warum die Methode nicht anhand der – dann weit auszulegenden – Selbstbelastungsfreiheit des Beschuldigten (sog. nemo-tenetur-Grundsatz) entwickelt wurde.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Interne Erhebungen in Wirtschaftsstrafsachen mit Auslandsbezug

Interne Erhebungen in Wirtschaftsstrafsachen mit Auslandsbezug von Jedynak,  Oliver
Die Dissertation durchmisst ein ausweislich des Koalitionsvertrages für die 19. Legislaturperiode gesetzgeberisch noch unzulänglich strukturiertes Feld des Wirtschaftsstrafrechts. Oliver Jedynak untersucht die besonderen Schwierigkeiten bei internen Erhebungen, bei denen die Anforderungen unterschiedlicher Rechtsgebiete zu beachten sind. Auch die Tätigkeit eines Unternehmensanwalts wirft eine Reihe rechtlicher und praktischer Fragen auf, wenn es darum geht, Unternehmen im Hinblick auf drohende oder bereits anhängige Ermittlungsverfahren zu beraten. Hier spielt insbesondere die Frage nach der Beschlagnahmefreiheit von anwaltlichen Unterlagen eine große Rolle. Durch die aktuellen Fälle VW, DFB und FIFA sowie das Urteil des BVerfG in der Causa Jones-Day sind interne Erhebungen wieder in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. 
Aktualisiert: 2023-04-04
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Interne Erhebungen in Wirtschaftsstrafsachen mit Auslandsbezug

Interne Erhebungen in Wirtschaftsstrafsachen mit Auslandsbezug von Jedynak,  Oliver
Die Dissertation durchmisst ein ausweislich des Koalitionsvertrages für die 19. Legislaturperiode gesetzgeberisch noch unzulänglich strukturiertes Feld des Wirtschaftsstrafrechts. Oliver Jedynak untersucht die besonderen Schwierigkeiten bei internen Erhebungen, bei denen die Anforderungen unterschiedlicher Rechtsgebiete zu beachten sind. Auch die Tätigkeit eines Unternehmensanwalts wirft eine Reihe rechtlicher und praktischer Fragen auf, wenn es darum geht, Unternehmen im Hinblick auf drohende oder bereits anhängige Ermittlungsverfahren zu beraten. Hier spielt insbesondere die Frage nach der Beschlagnahmefreiheit von anwaltlichen Unterlagen eine große Rolle. Durch die aktuellen Fälle VW, DFB und FIFA sowie das Urteil des BVerfG in der Causa Jones-Day sind interne Erhebungen wieder in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. 
Aktualisiert: 2023-04-01
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Die Kooperation von deutschen Unternehmen mit der US-amerikanischen Börsenaufsicht SEC

Die Kooperation von deutschen Unternehmen mit der US-amerikanischen Börsenaufsicht SEC von Kottek,  Petr
Es kollidiert mit nemo-tenetur-Grundsatz und - durch amtspflichtwidriges Unterlassen der Staatsanwaltschaft - mit fair-trial- sowie Legalitätsprinzip, wenn an der US-Börse gelistete Unternehmen von der US-Börsenaufsicht SEC aufgefordert werden, bei Verdacht eines Verstoßes gegen den FCPA gegen sich selbst zu ermitteln; Frage der Zurechnung zur SEC.
Aktualisiert: 2020-09-01
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