Staffelung von Leistungsentgelten der Verwaltung nach dem Einkommen der Nutzer.

Staffelung von Leistungsentgelten der Verwaltung nach dem Einkommen der Nutzer. von Behlert,  Christian
In fast allen Bundesländern werden Kindergartenbeiträge nach dem Elterneinkommen gestaffelt. Motivation dafür ist der Finanzbedarf des Staates. Damit wird das Leistungsfähigkeitsprinzip, welches primär bei der Steuer Anwendung findet, auf den nichtsteuerlichen Bereich der Gebühren und Beiträge übertragen. Diese Übertragung erweist sich als prekär: Einkommensabhängige Gebühren und Beiträge orientieren sich in ihrer Bemessung nicht mehr an der erbrachten Staatsleistung, sondern an der Zahlungsfähigkeit des Schuldners. Sie verlieren die Distanz zur Steuer und mutieren zur »zweiten Einkommensteuer«. Der finanzverfassungsrechtliche Konfliktstoff ist evident. Dennoch wird die einkommensabhängige Staffelung von Gebühren und Beiträgen nahezu einhellig gebilligt. Als Rechtfertigung dient die Sozialstaatsklausel des Grundgesetzes. Finanzverfassungsrechtliche Vorgaben spielen – wenn überhaupt – eine untergeordnete Rolle. Das Finanzverfassungsrecht ist aber kein »soft law«, über welches man sich kurzerhand hinwegsetzen könnte. Ausgehend von der Entscheidung des Grundgesetzes für den Steuerstaat und dem damit verbundenen strengen Rechtfertigungszwang nichtsteuerlicher Abgaben weist der Autor die Verfassungswidrigkeit einer einkommensabhängigen Staffelung nach. Auf das Einkommen der Abgabenpflichtigen darf demnach nur in engen Ausnahmefällen zurückgegriffen werden. Wird demgegenüber die einkommensabhängige Bemessung im Rahmen einer Staffelung zur Regel, findet unter den Abgabenschuldnern eine unzulässige Umverteilung statt, welche weder mit Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz noch mit der Finanzverfassung in Einklang zu bringen ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aufsichtssysteme am Beispiel von Landesförderinstituten

Aufsichtssysteme am Beispiel von Landesförderinstituten von Drawe,  Karsten
Die Dissertation zeigt innovative und interdisziplinäre Stellschrauben für wirksamere Aufsichtssysteme auf. Banken- und Staatsaufsicht werden compliancebasiert und subjektbezogen umgebaut. Ein Schwerpunkt der Analyse ist die Kritik der aktuell ausufernden Systemaufsicht. Für öffentliche Unternehmen wird eine Nachhaltigkeitsnavigation modelliert. An Förderbanken werden die Konflikte unterschiedlicher Aufsichtssysteme zugunsten einer krisenfesten und haushaltsschonenden Lösung verdeutlicht. Das Werk richtet sich gleichermaßen an die banken- und staatsaufsichtliche Praxis wie Ministerien und Behörden. Der Autor ist langjähriger Bankprokurist, Leiter Recht, CCO und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Diplom-Volkswirt.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Staffelung von Leistungsentgelten der Verwaltung nach dem Einkommen der Nutzer.

Staffelung von Leistungsentgelten der Verwaltung nach dem Einkommen der Nutzer. von Behlert,  Christian
In fast allen Bundesländern werden Kindergartenbeiträge nach dem Elterneinkommen gestaffelt. Motivation dafür ist der Finanzbedarf des Staates. Damit wird das Leistungsfähigkeitsprinzip, welches primär bei der Steuer Anwendung findet, auf den nichtsteuerlichen Bereich der Gebühren und Beiträge übertragen. Diese Übertragung erweist sich als prekär: Einkommensabhängige Gebühren und Beiträge orientieren sich in ihrer Bemessung nicht mehr an der erbrachten Staatsleistung, sondern an der Zahlungsfähigkeit des Schuldners. Sie verlieren die Distanz zur Steuer und mutieren zur »zweiten Einkommensteuer«. Der finanzverfassungsrechtliche Konfliktstoff ist evident. Dennoch wird die einkommensabhängige Staffelung von Gebühren und Beiträgen nahezu einhellig gebilligt. Als Rechtfertigung dient die Sozialstaatsklausel des Grundgesetzes. Finanzverfassungsrechtliche Vorgaben spielen – wenn überhaupt – eine untergeordnete Rolle. Das Finanzverfassungsrecht ist aber kein »soft law«, über welches man sich kurzerhand hinwegsetzen könnte. Ausgehend von der Entscheidung des Grundgesetzes für den Steuerstaat und dem damit verbundenen strengen Rechtfertigungszwang nichtsteuerlicher Abgaben weist der Autor die Verfassungswidrigkeit einer einkommensabhängigen Staffelung nach. Auf das Einkommen der Abgabenpflichtigen darf demnach nur in engen Ausnahmefällen zurückgegriffen werden. Wird demgegenüber die einkommensabhängige Bemessung im Rahmen einer Staffelung zur Regel, findet unter den Abgabenschuldnern eine unzulässige Umverteilung statt, welche weder mit Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz noch mit der Finanzverfassung in Einklang zu bringen ist.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Staffelung von Leistungsentgelten der Verwaltung nach dem Einkommen der Nutzer.

Staffelung von Leistungsentgelten der Verwaltung nach dem Einkommen der Nutzer. von Behlert,  Christian
In fast allen Bundesländern werden Kindergartenbeiträge nach dem Elterneinkommen gestaffelt. Motivation dafür ist der Finanzbedarf des Staates. Damit wird das Leistungsfähigkeitsprinzip, welches primär bei der Steuer Anwendung findet, auf den nichtsteuerlichen Bereich der Gebühren und Beiträge übertragen. Diese Übertragung erweist sich als prekär: Einkommensabhängige Gebühren und Beiträge orientieren sich in ihrer Bemessung nicht mehr an der erbrachten Staatsleistung, sondern an der Zahlungsfähigkeit des Schuldners. Sie verlieren die Distanz zur Steuer und mutieren zur »zweiten Einkommensteuer«. Der finanzverfassungsrechtliche Konfliktstoff ist evident. Dennoch wird die einkommensabhängige Staffelung von Gebühren und Beiträgen nahezu einhellig gebilligt. Als Rechtfertigung dient die Sozialstaatsklausel des Grundgesetzes. Finanzverfassungsrechtliche Vorgaben spielen – wenn überhaupt – eine untergeordnete Rolle. Das Finanzverfassungsrecht ist aber kein »soft law«, über welches man sich kurzerhand hinwegsetzen könnte. Ausgehend von der Entscheidung des Grundgesetzes für den Steuerstaat und dem damit verbundenen strengen Rechtfertigungszwang nichtsteuerlicher Abgaben weist der Autor die Verfassungswidrigkeit einer einkommensabhängigen Staffelung nach. Auf das Einkommen der Abgabenpflichtigen darf demnach nur in engen Ausnahmefällen zurückgegriffen werden. Wird demgegenüber die einkommensabhängige Bemessung im Rahmen einer Staffelung zur Regel, findet unter den Abgabenschuldnern eine unzulässige Umverteilung statt, welche weder mit Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz noch mit der Finanzverfassung in Einklang zu bringen ist.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Aufsichtssysteme am Beispiel von Landesförderinstituten

Aufsichtssysteme am Beispiel von Landesförderinstituten von Drawe,  Karsten
Die Dissertation zeigt innovative und interdisziplinäre Stellschrauben für wirksamere Aufsichtssysteme auf. Banken- und Staatsaufsicht werden compliancebasiert und subjektbezogen umgebaut. Ein Schwerpunkt der Analyse ist die Kritik der aktuell ausufernden Systemaufsicht. Für öffentliche Unternehmen wird eine Nachhaltigkeitsnavigation modelliert. An Förderbanken werden die Konflikte unterschiedlicher Aufsichtssysteme zugunsten einer krisenfesten und haushaltsschonenden Lösung verdeutlicht. Das Werk richtet sich gleichermaßen an die banken- und staatsaufsichtliche Praxis wie Ministerien und Behörden. Der Autor ist langjähriger Bankprokurist, Leiter Recht, CCO und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Diplom-Volkswirt.
Aktualisiert: 2023-05-08
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Aufsichtssysteme am Beispiel von Landesförderinstituten

Aufsichtssysteme am Beispiel von Landesförderinstituten von Drawe,  Karsten
Die Dissertation zeigt innovative und interdisziplinäre Stellschrauben für wirksamere Aufsichtssysteme auf. Banken- und Staatsaufsicht werden compliancebasiert und subjektbezogen umgebaut. Ein Schwerpunkt der Analyse ist die Kritik der aktuell ausufernden Systemaufsicht. Für öffentliche Unternehmen wird eine Nachhaltigkeitsnavigation modelliert. An Förderbanken werden die Konflikte unterschiedlicher Aufsichtssysteme zugunsten einer krisenfesten und haushaltsschonenden Lösung verdeutlicht. Das Werk richtet sich gleichermaßen an die banken- und staatsaufsichtliche Praxis wie Ministerien und Behörden. Der Autor ist langjähriger Bankprokurist, Leiter Recht, CCO und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Diplom-Volkswirt.
Aktualisiert: 2023-05-05
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Aufsichtssysteme am Beispiel von Landesförderinstituten

Aufsichtssysteme am Beispiel von Landesförderinstituten von Drawe,  Karsten
Die Dissertation zeigt innovative und interdisziplinäre Stellschrauben für wirksamere Aufsichtssysteme auf. Banken- und Staatsaufsicht werden compliancebasiert und subjektbezogen umgebaut. Ein Schwerpunkt der Analyse ist die Kritik der aktuell ausufernden Systemaufsicht. Für öffentliche Unternehmen wird eine Nachhaltigkeitsnavigation modelliert. An Förderbanken werden die Konflikte unterschiedlicher Aufsichtssysteme zugunsten einer krisenfesten und haushaltsschonenden Lösung verdeutlicht. Das Werk richtet sich gleichermaßen an die banken- und staatsaufsichtliche Praxis wie Ministerien und Behörden. Der Autor ist langjähriger Bankprokurist, Leiter Recht, CCO und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Diplom-Volkswirt.
Aktualisiert: 2023-04-21
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Aufsichtssysteme am Beispiel von Landesförderinstituten

Aufsichtssysteme am Beispiel von Landesförderinstituten von Drawe,  Karsten
Die Dissertation zeigt innovative und interdisziplinäre Stellschrauben für wirksamere Aufsichtssysteme auf. Banken- und Staatsaufsicht werden compliancebasiert und subjektbezogen umgebaut. Ein Schwerpunkt der Analyse ist die Kritik der aktuell ausufernden Systemaufsicht. Für öffentliche Unternehmen wird eine Nachhaltigkeitsnavigation modelliert. An Förderbanken werden die Konflikte unterschiedlicher Aufsichtssysteme zugunsten einer krisenfesten und haushaltsschonenden Lösung verdeutlicht. Das Werk richtet sich gleichermaßen an die banken- und staatsaufsichtliche Praxis wie Ministerien und Behörden. Der Autor ist langjähriger Bankprokurist, Leiter Recht, CCO und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Diplom-Volkswirt.
Aktualisiert: 2023-05-03
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Der Provinzialverband der preußischen Provinz Brandenburg 1933-1945

Der Provinzialverband der preußischen Provinz Brandenburg 1933-1945 von Scheffczyk,  Fabian
Fabian Scheffczyk untersucht die Geschichte des Provinzialverbandes der preußischen Provinz Brandenburg in den Jahren von 1933 bis 1945 unter besonderer Berücksichtigung der Funktion der regionalen Leistungs- und Lenkungsverwaltung im Nationalsozialismus. Der Autor arbeitet die neuen Verwaltungszwecke heraus, die die Nationalsozialisten dem existierenden System der Verwaltung vorgaben, und richtet dabei sein Augenmerk auf die Konzeption der Leistungsverwaltung und "Daseinsvorsorge" im Sinne von Ernst Forsthoff. Ebenso untersucht er, wie sich der Provinzialverband Brandenburg in die Rolle der "Verwaltung als Leistungsträger" einfügte und wie die neuen Verwaltungszwecke mit den Mitteln der Leistungs- und Lenkungsverwaltung in die Verwaltungswirklichkeit umgesetzt wurden. Er geht auch den Fragen nach, in welcher Form der Provinzialverband bei der Erfüllung seiner Aufgaben mit den übergeordneten Behörden, staatlichen Sonderbehörden und Parteiinstanzen interagierte und ob er noch als Selbstverwaltungskörperschaft anzusehen war oder ob der Provinzialverwaltung lediglich ein gewisses Maß an dezentralisierter Entscheidungsautonomie erhalten blieb. Der Autor arbeitet heraus, dass die Aufgaben der Provinzialverbände größtenteils keine Mittel der Unterdrückung und des Terrors waren. Vielmehr dienten sie der Sicherstellung der Kontrolle über einen Teil der sozialen Bedürfnisbefriedigung der Bevölkerung und verkörperten somit Elemente des totalitären Staates. Eine funktionierende und kooperative Leistungs- und Lenkungsverwaltung war deshalb konstitutives und stabilisierendes Element des nationalsozialistischen Herrschaftssystems.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Zuwendung und Gesetz

Zuwendung und Gesetz von Kluckert,  Sebastian
Sebastian Kluckert ergründet die normativen Steuerungspotentiale für die Vergabe von Subventionen und anderen Zuwendungen. Dazu nimmt er einen Bereich staatlicher Tätigkeit in den Blick, in dem einem mit dem "Gesetz im nur formellen Sinne" eine eigene Normspezies begegnet. Dieser wird apriorisch die Eigenschaft abgesprochen, im Verhältnis zwischen Bürger und Staat verbindliche Regelungen zu setzen, sie soll zugleich aber in Gestalt des Haushaltsplans eine ausreichende Rechtsgrundlage bilden. Vor dem Hintergrund, dass die Struktur des Haushalts(verfassungs)rechts in ihren wesentlichen Elementen seit dem Konstitutionalismus mehr oder weniger unverändert geblieben ist, wird eine moderne Theorie entwickelt, die eine Steuerung der Zuwendungsvergabe über den Haushaltsplan auch mit verbindlicher Außenwirkung ermöglicht und legitimiert, zugleich aber vermeidet, dass bisherige Pfade vollkommen verlassen werden.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Die Zivilsache im Europäischen Zivilverfahrensrecht

Die Zivilsache im Europäischen Zivilverfahrensrecht von Czempiel,  Naemi
Der Begriff der „Zivil- und Handelssache“ bestimmt den Anwendungsbereich der meisten Rechtsakte, die auf dem Gebiet des Europäischen Zivilverfahrensrechts erlassen wurden. Diese Arbeit setzt sich mit der Frage auseinander, unter welchen Voraussetzungen von einer „Zivilsache“ im Sinne des Europäischen Zivilverfahrensrechts ausgegangen werden kann. Dafür wird zunächst die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Auslegung dieses Begriffs eingehend analysiert. Dabei stellt sich heraus, dass es dem Europäischen Gerichtshof bisher nicht gelungen ist, dem Begriff scharfe Konturen zu verleihen. Für die EU-Verordnung Nr. 1215/2012 (EuGVVO) wird anschließend ein verfahrensrechtliches Kriterium vorgestellt, das zur Einordnung einer Rechtssache als „Zivilsache“ herangezogen werden kann. Anhand unterschiedlicher Fallgestaltungen wird gezeigt, dass dieses Kriterium stringente Antworten auf die Einordnung einer Rechtssache als „Zivilsache“ geben kann. Abschließend untersucht die Arbeit, inwiefern sich dieses verfahrensrechtliche Kriterium auf den Begriff der „Zivilsache“ in den übrigen Verordnungen des Europäischen Zivilverfahrensrechts übertragen lässt.
Aktualisiert: 2021-07-31
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