§ 33g GWB: Offenlegung versus Geheimnisschutz

§ 33g GWB: Offenlegung versus Geheimnisschutz von Melzer,  Edmund James
Die Durchsetzung des Kartellverbots auf privatrechtlichem Wege war für Kartellgeschädigte bislang wenig attraktiv. Regelmäßig verfügten sie nicht über jene Informationen, die nötig wären, um einen konkreten Schaden zu beziffern und vor Gericht zu beweisen. Zur Stärkung ihrer Rechte hat der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung der Kartellschadensersatzrichtlinie 2014/104/EU durch die 9. GWB Novelle mit § 33g GWB einen materiell-rechtlichen Auskunfts- und Herausgabeanspruch geschaffen. Jedoch kollidiert dieses Informationsinteresse mit dem Geheimhaltungsinteresse der in Anspruch genommen Partei.°°°°Edmund James Melzer widmet sich der Lösung dieses Konflikts. Prozessuale Geheimnisschutzmaßnahmen – und damit die Suche nach rechtlich zulässigen und wirksamen Handlungsoptionen – erweisen sich als Schlüssel für die Durchsetzung des neuen Offenlegungsanspruchs. Da das GWB hierzu keine Regelungen trifft, untersucht der Autor verschiedene Geheimnisschutzmodelle aus anderen Rechtsgebieten und versucht diese – unter Berücksichtigung jüngster Entwicklungen auf europäischer Ebene – auf den Anwendungsfall des Kartellschadensersatzverfahrens zu übertragen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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§ 33g GWB: Offenlegung versus Geheimnisschutz

§ 33g GWB: Offenlegung versus Geheimnisschutz von Melzer,  Edmund James
Die Durchsetzung des Kartellverbots auf privatrechtlichem Wege war für Kartellgeschädigte bislang wenig attraktiv. Regelmäßig verfügten sie nicht über jene Informationen, die nötig wären, um einen konkreten Schaden zu beziffern und vor Gericht zu beweisen. Zur Stärkung ihrer Rechte hat der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung der Kartellschadensersatzrichtlinie 2014/104/EU durch die 9. GWB Novelle mit § 33g GWB einen materiell-rechtlichen Auskunfts- und Herausgabeanspruch geschaffen. Jedoch kollidiert dieses Informationsinteresse mit dem Geheimhaltungsinteresse der in Anspruch genommen Partei.°°°°Edmund James Melzer widmet sich der Lösung dieses Konflikts. Prozessuale Geheimnisschutzmaßnahmen – und damit die Suche nach rechtlich zulässigen und wirksamen Handlungsoptionen – erweisen sich als Schlüssel für die Durchsetzung des neuen Offenlegungsanspruchs. Da das GWB hierzu keine Regelungen trifft, untersucht der Autor verschiedene Geheimnisschutzmodelle aus anderen Rechtsgebieten und versucht diese – unter Berücksichtigung jüngster Entwicklungen auf europäischer Ebene – auf den Anwendungsfall des Kartellschadensersatzverfahrens zu übertragen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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§ 33g GWB: Offenlegung versus Geheimnisschutz

§ 33g GWB: Offenlegung versus Geheimnisschutz von Melzer,  Edmund James
Die Durchsetzung des Kartellverbots auf privatrechtlichem Wege war für Kartellgeschädigte bislang wenig attraktiv. Regelmäßig verfügten sie nicht über jene Informationen, die nötig wären, um einen konkreten Schaden zu beziffern und vor Gericht zu beweisen. Zur Stärkung ihrer Rechte hat der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung der Kartellschadensersatzrichtlinie 2014/104/EU durch die 9. GWB Novelle mit § 33g GWB einen materiell-rechtlichen Auskunfts- und Herausgabeanspruch geschaffen. Jedoch kollidiert dieses Informationsinteresse mit dem Geheimhaltungsinteresse der in Anspruch genommen Partei.°°°°Edmund James Melzer widmet sich der Lösung dieses Konflikts. Prozessuale Geheimnisschutzmaßnahmen – und damit die Suche nach rechtlich zulässigen und wirksamen Handlungsoptionen – erweisen sich als Schlüssel für die Durchsetzung des neuen Offenlegungsanspruchs. Da das GWB hierzu keine Regelungen trifft, untersucht der Autor verschiedene Geheimnisschutzmodelle aus anderen Rechtsgebieten und versucht diese – unter Berücksichtigung jüngster Entwicklungen auf europäischer Ebene – auf den Anwendungsfall des Kartellschadensersatzverfahrens zu übertragen.
Aktualisiert: 2023-06-07
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§ 33g GWB: Offenlegung versus Geheimnisschutz

§ 33g GWB: Offenlegung versus Geheimnisschutz von Melzer,  Edmund James
Die Durchsetzung des Kartellverbots auf privatrechtlichem Wege war für Kartellgeschädigte bislang wenig attraktiv. Regelmäßig verfügten sie nicht über jene Informationen, die nötig wären, um einen konkreten Schaden zu beziffern und vor Gericht zu beweisen. Zur Stärkung ihrer Rechte hat der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung der Kartellschadensersatzrichtlinie 2014/104/EU durch die 9. GWB Novelle mit § 33g GWB einen materiell-rechtlichen Auskunfts- und Herausgabeanspruch geschaffen. Jedoch kollidiert dieses Informationsinteresse mit dem Geheimhaltungsinteresse der in Anspruch genommen Partei.°°°°Edmund James Melzer widmet sich der Lösung dieses Konflikts. Prozessuale Geheimnisschutzmaßnahmen – und damit die Suche nach rechtlich zulässigen und wirksamen Handlungsoptionen – erweisen sich als Schlüssel für die Durchsetzung des neuen Offenlegungsanspruchs. Da das GWB hierzu keine Regelungen trifft, untersucht der Autor verschiedene Geheimnisschutzmodelle aus anderen Rechtsgebieten und versucht diese – unter Berücksichtigung jüngster Entwicklungen auf europäischer Ebene – auf den Anwendungsfall des Kartellschadensersatzverfahrens zu übertragen.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Der Geheimhaltungskonflikt im Verwaltungsprozess

Der Geheimhaltungskonflikt im Verwaltungsprozess von Ilal,  Mariamo Katharina
Die Geheimhaltungsbedürftigkeit von Akten stellt das verwaltungsprozessuale Informationssystem vor erhebliche Herausforderungen. Das Prozessrecht muss auf entstehende Geheimhaltungskonflikte reagieren und eine Interessengewichtung im Spannungsfeld von Rechtsschutzeffektivität, Gehörsrecht und Geheimnisschutz vornehmen. Mariamo Katharina Ilal vergleicht verschiedene Lösungsmodelle (Beweislast- und Verwertungsmodell) und zeichnet ihre Entwicklungslinien im Verwaltungsprozessrecht nach. Hierfür unternimmt sie insb. eine Rechtsprechungsanalyse anhand typischer Fallkonstellationen und beleuchtet so das Zusammenspiel und die Reibungsflächen zwischen gesetzgeberischer Modellwahl und gerichtlicher Modellanwendung. Das Vordringen des Verwertungsmodells im europäischen Rechtsraum gibt anschließend Anlass zur Untersuchung unionsrechtlicher Impulse für einen Modellwechsel im nationalen Verwaltungsprozessrecht.
Aktualisiert: 2023-03-02
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Der Geheimhaltungskonflikt im Verwaltungsprozess

Der Geheimhaltungskonflikt im Verwaltungsprozess von Ilal,  Mariamo Katharina
Die Geheimhaltungsbedürftigkeit von Akten stellt das verwaltungsprozessuale Informationssystem vor erhebliche Herausforderungen. Das Prozessrecht muss auf entstehende Geheimhaltungskonflikte reagieren und eine Interessengewichtung im Spannungsfeld von Rechtsschutzeffektivität, Gehörsrecht und Geheimnisschutz vornehmen. Mariamo Katharina Ilal vergleicht verschiedene Lösungsmodelle (Beweislast- und Verwertungsmodell) und zeichnet ihre Entwicklungslinien im Verwaltungsprozessrecht nach. Hierfür unternimmt sie insb. eine Rechtsprechungsanalyse anhand typischer Fallkonstellationen und beleuchtet so das Zusammenspiel und die Reibungsflächen zwischen gesetzgeberischer Modellwahl und gerichtlicher Modellanwendung. Das Vordringen des Verwertungsmodells im europäischen Rechtsraum gibt anschließend Anlass zur Untersuchung unionsrechtlicher Impulse für einen Modellwechsel im nationalen Verwaltungsprozessrecht.
Aktualisiert: 2023-03-02
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Effektiver Rechtsschutz im Informationsfreiheitsgesetz des Bundes?

Effektiver Rechtsschutz im Informationsfreiheitsgesetz des Bundes? von Gerold,  Angelika
Wir leben in einer Informationsgesellschaft. Daten sind Gold wert, weil sich Wissensvorsprünge in der privaten Wirtschaft in bare Münze umwandeln lassen. Auf Informationen, die der Staat sammelt, soll jede Person ein Recht auf Zugriff haben. Dies regelt das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes. Doch es braucht ausbalancierte Zugangsregelungen zu staatlichen Informationen. Ein Zugangsbegehren kann das Spannungsverhältnis zwischen Transparenz und Geheimnisschutz offenbaren. Dies zeigt sich insbesondere in den Regelungen des IFG des Bundes zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Es wird eine Crux unseres demokratischen Rechtsstaats sichtbar: Geheimnisschutz ist gar nicht umfassend möglich.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Effektiver Rechtsschutz im Informationsfreiheitsgesetz des Bundes?

Effektiver Rechtsschutz im Informationsfreiheitsgesetz des Bundes? von Gerold,  Angelika
Wir leben in einer Informationsgesellschaft. Daten sind Gold wert, weil sich Wissensvorsprünge in der privaten Wirtschaft in bare Münze umwandeln lassen. Auf Informationen, die der Staat sammelt, soll jede Person ein Recht auf Zugriff haben. Dies regelt das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes. Doch es braucht ausbalancierte Zugangsregelungen zu staatlichen Informationen. Ein Zugangsbegehren kann das Spannungsverhältnis zwischen Transparenz und Geheimnisschutz offenbaren. Dies zeigt sich insbesondere in den Regelungen des IFG des Bundes zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Es wird eine Crux unseres demokratischen Rechtsstaats sichtbar: Geheimnisschutz ist gar nicht umfassend möglich.
Aktualisiert: 2023-04-04
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§ 33g GWB: Offenlegung versus Geheimnisschutz

§ 33g GWB: Offenlegung versus Geheimnisschutz von Melzer,  Edmund James
Die Durchsetzung des Kartellverbots auf privatrechtlichem Wege war für Kartellgeschädigte bislang wenig attraktiv. Regelmäßig verfügten sie nicht über jene Informationen, die nötig wären, um einen konkreten Schaden zu beziffern und vor Gericht zu beweisen. Zur Stärkung ihrer Rechte hat der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung der Kartellschadensersatzrichtlinie 2014/104/EU durch die 9. GWB Novelle mit § 33g GWB einen materiell-rechtlichen Auskunfts- und Herausgabeanspruch geschaffen. Jedoch kollidiert dieses Informationsinteresse mit dem Geheimhaltungsinteresse der in Anspruch genommen Partei.°°°°Edmund James Melzer widmet sich der Lösung dieses Konflikts. Prozessuale Geheimnisschutzmaßnahmen – und damit die Suche nach rechtlich zulässigen und wirksamen Handlungsoptionen – erweisen sich als Schlüssel für die Durchsetzung des neuen Offenlegungsanspruchs. Da das GWB hierzu keine Regelungen trifft, untersucht der Autor verschiedene Geheimnisschutzmodelle aus anderen Rechtsgebieten und versucht diese – unter Berücksichtigung jüngster Entwicklungen auf europäischer Ebene – auf den Anwendungsfall des Kartellschadensersatzverfahrens zu übertragen.
Aktualisiert: 2023-03-29
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§ 33g GWB: Offenlegung versus Geheimnisschutz

§ 33g GWB: Offenlegung versus Geheimnisschutz von Melzer,  Edmund James
Die Durchsetzung des Kartellverbots auf privatrechtlichem Wege war für Kartellgeschädigte bislang wenig attraktiv. Regelmäßig verfügten sie nicht über jene Informationen, die nötig wären, um einen konkreten Schaden zu beziffern und vor Gericht zu beweisen. Zur Stärkung ihrer Rechte hat der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung der Kartellschadensersatzrichtlinie 2014/104/EU durch die 9. GWB Novelle mit § 33g GWB einen materiell-rechtlichen Auskunfts- und Herausgabeanspruch geschaffen. Jedoch kollidiert dieses Informationsinteresse mit dem Geheimhaltungsinteresse der in Anspruch genommen Partei.°°°°Edmund James Melzer widmet sich der Lösung dieses Konflikts. Prozessuale Geheimnisschutzmaßnahmen – und damit die Suche nach rechtlich zulässigen und wirksamen Handlungsoptionen – erweisen sich als Schlüssel für die Durchsetzung des neuen Offenlegungsanspruchs. Da das GWB hierzu keine Regelungen trifft, untersucht der Autor verschiedene Geheimnisschutzmodelle aus anderen Rechtsgebieten und versucht diese – unter Berücksichtigung jüngster Entwicklungen auf europäischer Ebene – auf den Anwendungsfall des Kartellschadensersatzverfahrens zu übertragen.
Aktualisiert: 2023-03-21
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Kartellschadensersatz trotz Zusagenentscheidung?

Kartellschadensersatz trotz Zusagenentscheidung? von Becker,  Björn Christian
Die Ausgangsposition für Kläger in Schadensersatzprozessen gegen den Adressaten einer Zusagenentscheidung (Art. 9 VO 1/2003 bzw. § 32b GWB) gleicht der in einer stand alone-Klage: Mangels Verstoßfeststellung gilt keine Bindungswirkung (Art. 16 VO 1/2003 bzw. § 33b GWB). Entsprechend existieren kaum erfolgreiche Schadensersatzklagen in diesem Bereich. Kartellverwaltungsverfahren werden außerhalb von hardcore-Kartellen inzwischen aber überwiegend mit Zusagenentscheidungen beendet. Als Folge droht eine Beeinträchtigung der Abschreckungswirkung des Kartellschadensersatzes und damit auch eine Gefahr für die wirksame Durchsetzung des deutschen und europäischen Kartellrechts insgesamt. Lösungsansätze finden sich in der Berücksichtigung von Schadensersatzinteressen im Kartellverwaltungsverfahren, der sog. „faktischen Bindungswirkung“ von Zusagenentscheidungen im Zivilprozess, der Einsicht in Behördenakten sowie den mit der 9. GWB-Novelle eingeführten Offenlegungsvorschriften der §§ 33g, 89b und 89c GWB. Die Dissertation wurde mit dem Förderpreis der Esche Schümann Commichau Stiftung ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Geschäftsgeheimnisse des Versicherers

Geschäftsgeheimnisse des Versicherers von Rudkowski,  Lena
In einer Gesellschaft, in der Transparenz von immer größerer Bedeutung ist, wird zunehmend auch von Versicherungsunternehmen umfassende Offenlegung verlangt. Das führt naturgemäß zu einem Konflikt mit ihren Geheimhaltungsinteressen, der vom Gesetz nicht gelöst wird. Beispielsweise ist das Interesse des Versicherers an Geheimhaltung seiner Kalkulationen und Kostenstrukturen nicht vereinbar mit dem Interesse des Versicherungsnehmers an der Überprüfung seines Vertrags auf Diskriminierungsfreiheit. Auch die Transparenz staatlicher Stellen bleibt nicht ohne Auswirkungen auf die Geheimhaltungsinteressen der Versicherungsunternehmen: Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gewährt jedermann einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlicher Information. "Amtlich" sind aber auch die von der BaFin im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit von den Versicherungsunternehmen erlangten Informationen, selbst wenn es sich bei ihnen um Geschäftsgeheimnisse handelt. Die Autorin zeigt Wege zur Lösung der beiden skizzierten Interessenkonflikte auf und bietet damit Versicherungsunternehmen, BaFin und Gerichten Orientierung in diesen bisher noch wenig beleuchteten Problemfeldern.
Aktualisiert: 2023-01-30
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Kartellschadensersatz trotz Zusagenentscheidung?

Kartellschadensersatz trotz Zusagenentscheidung? von Becker,  Björn Christian
Die Ausgangsposition für Kläger in Schadensersatzprozessen gegen den Adressaten einer Zusagenentscheidung (Art. 9 VO 1/2003 bzw. § 32b GWB) gleicht der in einer stand alone-Klage: Mangels Verstoßfeststellung gilt keine Bindungswirkung (Art. 16 VO 1/2003 bzw. § 33b GWB). Entsprechend existieren kaum erfolgreiche Schadensersatzklagen in diesem Bereich. Kartellverwaltungsverfahren werden außerhalb von hardcore-Kartellen inzwischen aber überwiegend mit Zusagenentscheidungen beendet. Als Folge droht eine Beeinträchtigung der Abschreckungswirkung des Kartellschadensersatzes und damit auch eine Gefahr für die wirksame Durchsetzung des deutschen und europäischen Kartellrechts insgesamt. Lösungsansätze finden sich in der Berücksichtigung von Schadensersatzinteressen im Kartellverwaltungsverfahren, der sog. „faktischen Bindungswirkung“ von Zusagenentscheidungen im Zivilprozess, der Einsicht in Behördenakten sowie den mit der 9. GWB-Novelle eingeführten Offenlegungsvorschriften der §§ 33g, 89b und 89c GWB. Die Dissertation wurde mit dem Förderpreis der Esche Schümann Commichau Stiftung ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Geheimnisschutz im Zivilprozess

Geheimnisschutz im Zivilprozess von Bahner,  Andreas
Jedem Unternehmer ist klar: Geschäftsgeheimnisse werden unter Verschluss gehalten. Was aber passiert, wenn eine außenstehende Person - womöglich sogar ein Konkurrent - eben diese geheimhaltungsbedürftigen Daten und Kenntnisse herausverlangt? Die Studie zeigt den Weg zur einzigen Möglichkeit, die betroffenen Interessen gleichermaßen zu schützen, ohne einer Seite den Vorzug zu geben; zur Herstellung praktischer Konkordanz und Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes: die Einführung eines relativen Geheimverfahrens im deutschen Zivilprozessrecht.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im Zivilverfahren

Der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im Zivilverfahren von Goetz,  Andreas
Der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ist nicht nur für das einzelne Unternehmen mit Blick auf seine Wettbewerbsposition zentral, sondern auch für den Erhalt von Wettbewerb schlechthin. Das deutsche Zivilverfahrensrecht bietet diesen Schutz kaum. Im Gegenteil: Der Gesetzgeber, die Rechtsprechung und die Wissenschaft formten seit Inkrafttreten der ZPO ein weitreichendes System der zivilprozessualen Informationsbeschaffung und bauen dieses bis heute beständig aus. Diese Rechtslage ebnet den Weg zu gleichsam legaler Industriespionage. Ausgehend von diesem Befund stellt Andreas Götz dem System der prozessualen Informationsbeschaffung ein System des prozessualen Geheimnisschutzes an die Seite. Er behandelt hierbei neben dem Erkenntnisverfahren in seinen verschiedenen Ausprägungen die praktisch bedeutsame vorprozessuale Informationsbeschaffung sowie das Vollstreckungsverfahren.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Gesetzlicher Regelungsbedarf von umweltrechtlichen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen

Gesetzlicher Regelungsbedarf von umweltrechtlichen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen von Willbrand,  Jens
Die Arbeit beschäftigt sich mit der gesetzlichen Ausgestaltung der Rechtsposition von umweltrechtlichen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen in verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Im technologischen Informationszeitalter gewinnt die Verfügbarkeit von Informationen zunehmend an Bedeutung. Insbesondere aus unternehmerischer und damit wirtschaftlicher Sicht haben Informationen über Produkte, Produktionsabläufe und Fertigungsverfahren eines Unternehmens einen wirtschaftlich hohen Stellenwert eingenommen. Durch die Vernetzung der digitalen Informations-, Kommunikations- und elektronischen Betriebstechnik sind eine Vielzahl wirtschaftlich bedeutender Daten des Unternehmens flexibel und schnell verfügbar. Gleichzeitig entsteht im staatlichen und überstaatlichen Bereich durch die Vernetzung von Behörden und deren digitalen Informationsangeboten eine Ansammlung von sofort verfügbaren Daten über Unternehmen bzw. deren betriebliche Tätigkeit, die nicht nur auf staatlicher Tätigkeit beispielsweise durch Überwachung beruhen, sondern in vielen Fällen aufgrund gesetzlicher Informationspflichten - insbesondere im Umwelt- und Anlagenrecht - von den Betreibern selbst übermittelt werden müssen. Während also bei den Behörden zunehmend wirtschaftlich relevante Unternehmensinformationen vorhanden sind, kodifiziert der Gesetzgeber in immer stärkeren Maße sog. Informationsgesetze, die der Öffentlichkeit bzw. Dritten eine Einsicht in die Datensammlungen der Verwaltung ermöglichen sollen - sei es im umweltrechtlichen Bereich durch das europäisch initiierte Umweltinformationsgesetz oder die allgemeinen Informationsgesetze des Bundes und der Länder. Diese Entwicklung führt dazu, dass immer häufiger auch im Rahmen verwaltungsgerichtlicher Prozesse der Inhalt solcher behördlichen Unternehmensinformationen selbst Streitgegenstand oder zumindest für den Prozess von verfahrensentscheidender Bedeutung ist. So gehört es mittlerweile zum standardisierten anwaltlichen Handwerkszeug, zur Vorbereitung oder im Rahmen eines umweltrechtlichen Verwaltungsgerichtsverfahrens die zur Verfügung stehenden behördlichen Informationsquellen durch Akteneinsicht oder Auskunftsantrag "auszuforschen". Dies führt - insbesondere in multipolaren Verhältnissen, in denen z.B. ein betroffener Dritte als Kläger, die Behörde als Beklagte und das Unternehmen als Beigeladener an einem Verfahrens beteiligt sind - zu einer erheblichen Interessenkonfliktslage zwischen Geheimhaltung und Offenbarung. Dieser Konflikt gibt Anlass, sich mit der gesetzlichen Gestaltung zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen in gerichtlichen Verfahren näher auseinander zu setzen und für die in den gesetzlichen Regelungen vorhandenen Probleme Lösungsansätze zu erarbeiten. Dabei beschränkt sich die Arbeit nicht nur auf die Untersuchung der prozessualen Verfahrensregelungen der §§ 99, 100 VwGO, sondern betrachtet auch diejenigen materiellen Regelungen, die für die Qualifikation einer (Umwelt )information als schützenswertes Betriebs- und Geschäftsgeheimnis entscheidend sind. Denn Reichweite und Regelungsdichte des materiellen Geheimnisschutzes wirken sich direkt auf die erforderliche verfahrensrechtliche Umsetzung aus. Der Arbeit liegt der Rechtsstand Ende des Jahres 2003 zugrunde, hat aber trotz der zwischenzeitlich eingetretenen Änderungen nicht an Aktualität verloren.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Geschäftsgeheimnisse des Versicherers

Geschäftsgeheimnisse des Versicherers von Rudkowski,  Lena
In einer Gesellschaft, in der Transparenz von immer größerer Bedeutung ist, wird zunehmend auch von Versicherungsunternehmen umfassende Offenlegung verlangt. Das führt naturgemäß zu einem Konflikt mit ihren Geheimhaltungsinteressen, der vom Gesetz nicht gelöst wird. Beispielsweise ist das Interesse des Versicherers an Geheimhaltung seiner Kalkulationen und Kostenstrukturen nicht vereinbar mit dem Interesse des Versicherungsnehmers an der Überprüfung seines Vertrags auf Diskriminierungsfreiheit. Auch die Transparenz staatlicher Stellen bleibt nicht ohne Auswirkungen auf die Geheimhaltungsinteressen der Versicherungsunternehmen: Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gewährt jedermann einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlicher Information. "Amtlich" sind aber auch die von der BaFin im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit von den Versicherungsunternehmen erlangten Informationen, selbst wenn es sich bei ihnen um Geschäftsgeheimnisse handelt. Die Autorin zeigt Wege zur Lösung der beiden skizzierten Interessenkonflikte auf und bietet damit Versicherungsunternehmen, BaFin und Gerichten Orientierung in diesen bisher noch wenig beleuchteten Problemfeldern.
Aktualisiert: 2023-01-30
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Geheimhaltung und rechtliches Gehör im Schiedsverfahren nach deutschem Recht

Geheimhaltung und rechtliches Gehör im Schiedsverfahren nach deutschem Recht von Sawang,  Judith
Die Intensivierung der internationalen Handelsbeziehungen hat zu einer hohen Akzeptanz von Schiedsverfahren geführt. Gleichzeitig gehört die Geheimhaltung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen zu den zentralen Bedürfnissen einer funktionierenden Marktwirtschaft. Dennoch werden Unternehmensgeheimnisse bislang weder im Zivilprozess noch im Schiedsverfahren effektiv geschützt. Insbesondere gibt es keine oder nur unzureichende Mittel, streitentscheidende Unternehmensgeheimnisse in den Prozess einzubringen, ohne sie - zumindest nach herkömmlicher Ansicht - zugleich dem Gegner, häufig einem unliebsamen Konkurrenten, preiszugeben. Oftmals verliert die beweisbelastete Partei folglich entweder ihr Geheimnis oder den Prozess. Unter Berücksichtigung höchstrichterlicher Rechsprechung untersucht Judith Sawang, ob und wie ein Schiedsgericht nach deutschem Schiedsverfahrensrecht hier Abhilfe schaffen kann. Die Arbeit wurde mit dem DIS-Förderpreis der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. 2011/2012 für eine hervorragende wissenschaftliche Arbeit auf dem Gebiet der Schiedsgerichtsbarkeit ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Informationsfreiheit im verwaltungsgerichtlichen Verfahren am Beispiel der Finanzmarktaufsicht

Informationsfreiheit im verwaltungsgerichtlichen Verfahren am Beispiel der Finanzmarktaufsicht von Riegler,  Andreas
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird in ihrer Arbeit häufig mit Informationsauskunftsansprüchen von geschädigten Anlegern konfrontiert. Diese Informationsverlangen dienen oftmals der Vorbereitung von Schadensersatzprozessen gegenüber insolventen Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituten. Mit Blick auf die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Institute wird die BaFin eine Auskunftserteilung verweigern. Die Aufsichtsbehörde wird ebenfalls versuchen, die sensiblen Daten auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren über eine Sperrerklärung zu schützen. Diese Sperrerklärung bildet sodann den Ausgangspunkt für das in-camera-Verfahren. In diesem Werk werden insbesondere die Tatbestandsvoraussetzungen der Sperrerklärung und die strukturellen Defizite des in-camera-Verfahrens herausgearbeitet. Diese zeigen sich vor allem dann, wenn das Klageziel einzig auf die Freigabe der Akten gerichtet ist. Bei den Tatbestandsvoraussetzungen der Sperrerklärung wird deutlich, dass hier die Rechtsprechung einen sehr restriktiven Weg einschlägt, welcher von der Literatur stark kritisiert wird. Unterstützung erfährt die Literatur dabei allerdings durch die aktuelle Rechtsprechung des EuGH. Die Ausgestaltung des in-camera-Verfahrens ist darüber hinaus maßgeblich durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geprägt. Die dazu ergangenen Entscheidungen werden ausgiebig dargestellt und gewürdigt. Flankiert werden diese Beobachtungen durch einen Vergleich mit dem in-camera-Verfahren nach § 138 TKG. Darauf aufbauend wird ein eigener Lösungsvorschlag entwickelt.
Aktualisiert: 2023-04-06
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