Der zweistufige Deliktsaufbau.

Der zweistufige Deliktsaufbau. von Rinck,  Klaus
Die vorherrschende strafrechtliche Irrtumsdogmatik leidet in einigen Bereichen, vornehmlich im Hinblick auf die Behandlung von Fehlvorstellungen über den Rechtfertigungssachverhalt, an erheblichen Friktionen. Die Entstehung einer Unzahl von Theorien dokumentiert die zahlreichen Versuche, die Konstellation des sog. "Erlaubnistatbestandsirrtums" adäquat darzustellen und zu lösen. Ihre Analyse führt zu dem bemerkenswerten Befund, daß die nach herkömmlicher Meinung dogmatisch stringenten Ansätze zu als unbillig empfundenen Ergebnissen führen, während im Gegensatz hierzu die mit akzeptablen Resultaten verbundenen Lösungen zu Analogiekonstruktionen Zuflucht zu suchen gezwungen sind, die ihren theoretischen Überbau desavouieren. Als Ursache dieses Mißstandes erkennt der Autor das überkommene Dogma eines dreistufigen Deliktsaufbaus. Der vorliegenden Arbeit liegt die Einsicht zugrunde, daß der tatbezogene Teil des Strafrechts durch einen grundlegenden Imperativ beherrscht wird, das Prinzip der geringstmöglichen Interessenverletzung. Die konsequente Durchdringung dieses Gedankens führt zu der Erkenntnis, daß das Unrecht der Tat einen homogenen Bereich bildet. Eine adäquate Abbildung dessen vermag nur der zweistufige Deliktsaufbau zu geben. Die logische Folgerichtigkeit und praktische Tauglichkeit dieses Ansatzes erweist sich insbesondere in seiner Anwendung auf die in der Auseinandersetzung stehenden Irrtumsprobleme.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Bürgerliches Recht

Bürgerliches Recht von Korenke,  Thomas
Im Unterschied zu den herkömmlichen Konzepten, die sich allzu strikt an die Aufteilung der Bücher des BGB halten, wird hier eine integrative Darstellung des Allgemeinen Teils sowie des Schuld- und Sachenrechts gewählt. Überdies werden Bezüge zum Handels- und Gesellschaftsrecht hergestellt. Diese Vorgehensweise erleichtert es, Querverbindungen zwischen den ersten drei Büchern des BGB aufzuzeigen und das typische Zusammenspiel wichtiger Normen zu verdeutlichen. Nur so wird man der Praxis gerecht, die zur Lösung von Fällen oftmals Vorschriften aus den verschiedensten Ecken des BGB sowie des Wirtschaftsprivatrechts heranzuziehen hat. Die systematische Darstellung des Pflichtstoffs wird anhand einprägsamer Fallbeispiele vertieft. Fragen und Antworten zur Wiederholung der wichtigsten Regeln und Definitionen runden die Darstellung des jeweiligen Kapitels ab. Inhaltliche Schwerpuntke bilden die Ansprüche sowie ihre Prüfung, die Rechtsgeschäfts- und Vertragslehre, das Verhältnis von Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäften sowie rechtsmethodische Grundlagen, wie etwa die Auslegung und analoge Anwendung gesetzlicher Vorschriften. Am Ende eines jeden Kapitels werden anhand von Fragen und Antworten die wichtigsten Inhalte und Definitionen wiederholt. Aus dem Inhalt: Das Bürgerliche Recht als Teil der Rechtsordnung. Ansprüche und ihre Prüfung. Das gesetzliche Schuldverhältnis der unerlaubten Handlung. Personen (Rechtssubjekte). Sachen. Die Willenserklärung. Die verschiedenen Rechtsgeschäfte. Das Verhältnis zur Verpflichtung und Verfügung. Die Delikts- und Geschäftsfähigkeit. Nichtigkeit wegen Formmangels sowie Nichtigkeit des Scheingeschäfts. Das Wirksamwerden von Willenserklärungen. Annahme und Angebot (§§ 145 ff.). Auslegung und analoge Anwendung gesetzlicher Vorschriften. Das Recht der Anfechtung. Das Recht der Stellvertretung.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Bürgerliches Recht

Bürgerliches Recht von Korenke,  Thomas
Im Unterschied zu den herkömmlichen Konzepten, die sich allzu strikt an die Aufteilung der Bücher des BGB halten, wird hier eine integrative Darstellung des Allgemeinen Teils sowie des Schuld- und Sachenrechts gewählt. Überdies werden Bezüge zum Handels- und Gesellschaftsrecht hergestellt. Diese Vorgehensweise erleichtert es, Querverbindungen zwischen den ersten drei Büchern des BGB aufzuzeigen und das typische Zusammenspiel wichtiger Normen zu verdeutlichen. Nur so wird man der Praxis gerecht, die zur Lösung von Fällen oftmals Vorschriften aus den verschiedensten Ecken des BGB sowie des Wirtschaftsprivatrechts heranzuziehen hat. Die systematische Darstellung des Pflichtstoffs wird anhand einprägsamer Fallbeispiele vertieft. Fragen und Antworten zur Wiederholung der wichtigsten Regeln und Definitionen runden die Darstellung des jeweiligen Kapitels ab. Inhaltliche Schwerpuntke bilden die Ansprüche sowie ihre Prüfung, die Rechtsgeschäfts- und Vertragslehre, das Verhältnis von Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäften sowie rechtsmethodische Grundlagen, wie etwa die Auslegung und analoge Anwendung gesetzlicher Vorschriften. Am Ende eines jeden Kapitels werden anhand von Fragen und Antworten die wichtigsten Inhalte und Definitionen wiederholt. Aus dem Inhalt: Das Bürgerliche Recht als Teil der Rechtsordnung. Ansprüche und ihre Prüfung. Das gesetzliche Schuldverhältnis der unerlaubten Handlung. Personen (Rechtssubjekte). Sachen. Die Willenserklärung. Die verschiedenen Rechtsgeschäfte. Das Verhältnis zur Verpflichtung und Verfügung. Die Delikts- und Geschäftsfähigkeit. Nichtigkeit wegen Formmangels sowie Nichtigkeit des Scheingeschäfts. Das Wirksamwerden von Willenserklärungen. Annahme und Angebot (§§ 145 ff.). Auslegung und analoge Anwendung gesetzlicher Vorschriften. Das Recht der Anfechtung. Das Recht der Stellvertretung.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Der zweistufige Deliktsaufbau.

Der zweistufige Deliktsaufbau. von Rinck,  Klaus
Die vorherrschende strafrechtliche Irrtumsdogmatik leidet in einigen Bereichen, vornehmlich im Hinblick auf die Behandlung von Fehlvorstellungen über den Rechtfertigungssachverhalt, an erheblichen Friktionen. Die Entstehung einer Unzahl von Theorien dokumentiert die zahlreichen Versuche, die Konstellation des sog. "Erlaubnistatbestandsirrtums" adäquat darzustellen und zu lösen. Ihre Analyse führt zu dem bemerkenswerten Befund, daß die nach herkömmlicher Meinung dogmatisch stringenten Ansätze zu als unbillig empfundenen Ergebnissen führen, während im Gegensatz hierzu die mit akzeptablen Resultaten verbundenen Lösungen zu Analogiekonstruktionen Zuflucht zu suchen gezwungen sind, die ihren theoretischen Überbau desavouieren. Als Ursache dieses Mißstandes erkennt der Autor das überkommene Dogma eines dreistufigen Deliktsaufbaus. Der vorliegenden Arbeit liegt die Einsicht zugrunde, daß der tatbezogene Teil des Strafrechts durch einen grundlegenden Imperativ beherrscht wird, das Prinzip der geringstmöglichen Interessenverletzung. Die konsequente Durchdringung dieses Gedankens führt zu der Erkenntnis, daß das Unrecht der Tat einen homogenen Bereich bildet. Eine adäquate Abbildung dessen vermag nur der zweistufige Deliktsaufbau zu geben. Die logische Folgerichtigkeit und praktische Tauglichkeit dieses Ansatzes erweist sich insbesondere in seiner Anwendung auf die in der Auseinandersetzung stehenden Irrtumsprobleme.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Der zweistufige Deliktsaufbau.

Der zweistufige Deliktsaufbau. von Rinck,  Klaus
Die vorherrschende strafrechtliche Irrtumsdogmatik leidet in einigen Bereichen, vornehmlich im Hinblick auf die Behandlung von Fehlvorstellungen über den Rechtfertigungssachverhalt, an erheblichen Friktionen. Die Entstehung einer Unzahl von Theorien dokumentiert die zahlreichen Versuche, die Konstellation des sog. "Erlaubnistatbestandsirrtums" adäquat darzustellen und zu lösen. Ihre Analyse führt zu dem bemerkenswerten Befund, daß die nach herkömmlicher Meinung dogmatisch stringenten Ansätze zu als unbillig empfundenen Ergebnissen führen, während im Gegensatz hierzu die mit akzeptablen Resultaten verbundenen Lösungen zu Analogiekonstruktionen Zuflucht zu suchen gezwungen sind, die ihren theoretischen Überbau desavouieren. Als Ursache dieses Mißstandes erkennt der Autor das überkommene Dogma eines dreistufigen Deliktsaufbaus. Der vorliegenden Arbeit liegt die Einsicht zugrunde, daß der tatbezogene Teil des Strafrechts durch einen grundlegenden Imperativ beherrscht wird, das Prinzip der geringstmöglichen Interessenverletzung. Die konsequente Durchdringung dieses Gedankens führt zu der Erkenntnis, daß das Unrecht der Tat einen homogenen Bereich bildet. Eine adäquate Abbildung dessen vermag nur der zweistufige Deliktsaufbau zu geben. Die logische Folgerichtigkeit und praktische Tauglichkeit dieses Ansatzes erweist sich insbesondere in seiner Anwendung auf die in der Auseinandersetzung stehenden Irrtumsprobleme.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Minderjährigkeit und finanzielle Überforderung

Minderjährigkeit und finanzielle Überforderung von Hergenröder,  Cyril H.
Die Verschuldung Minderjähriger ist nicht allein aus sozial- und volkswirtschaftlicher Perspektive von Interesse. Vielmehr stellt dieses Phänomen auch Rechtswissenschaft und -praxis vor erhebliche Probleme. Die fortschreitendende Digitalisierung des Alltags hat die rechtsgeschäftlichen und deliktischen Haftungsrisiken Minderjähriger erhöht. Cyril Hergenröder beleuchtet anhand praktischer Fallgestaltungen zunächst die zugunsten minderjähriger Schuldner bestehenden Schutzmechanismen. Bei dieser Analyse werden neben dem materiellen Zivilrecht auch verfahrensrechtliche Aspekte der Zivilprozessordnung und der Insolvenzordnung einbezogen. Der Autor untersucht die bestehende Gesetzeslage und widmet sich anschließend dem möglichen Reformpotential, welches hinsichtlich der im Zuge der Untersuchung zu Tage getretenen Schutzlücken besteht.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Minderjährigkeit und finanzielle Überforderung

Minderjährigkeit und finanzielle Überforderung von Hergenröder,  Cyril H.
Die Verschuldung Minderjähriger ist nicht allein aus sozial- und volkswirtschaftlicher Perspektive von Interesse. Vielmehr stellt dieses Phänomen auch Rechtswissenschaft und -praxis vor erhebliche Probleme. Die fortschreitendende Digitalisierung des Alltags hat die rechtsgeschäftlichen und deliktischen Haftungsrisiken Minderjähriger erhöht. Cyril Hergenröder beleuchtet anhand praktischer Fallgestaltungen zunächst die zugunsten minderjähriger Schuldner bestehenden Schutzmechanismen. Bei dieser Analyse werden neben dem materiellen Zivilrecht auch verfahrensrechtliche Aspekte der Zivilprozessordnung und der Insolvenzordnung einbezogen. Der Autor untersucht die bestehende Gesetzeslage und widmet sich anschließend dem möglichen Reformpotential, welches hinsichtlich der im Zuge der Untersuchung zu Tage getretenen Schutzlücken besteht.
Aktualisiert: 2022-12-22
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6. Düsseldorfer Verkehrsrechtsforum

6. Düsseldorfer Verkehrsrechtsforum von Looschelders,  Dirk, Michael,  Lothar
Immer wieder kommt es zu Verkehrsunfällen, an denen Kinder beteiligt sind. Die vier Referenten beleuchten die Besonderheiten, die bei solchen Unfällen zu berücksichtigen sind. Statistisch ist die Zahl der im Straßenverkehr verletzten Kinder in den letzten 20 Jahren deutlich gesunken. Dabei variieren die Zahlen je nach Alter und Art der Verkehrsteilnahme. Außerdem ist das Unfallverhalten der Kinder abhängig von Tages- und Jahreszeit. Im Rahmen von Verkehrsunfällen können Kinder sowohl als Opfer als auch als Täter involviert sein. Im ersteren Fall sind anspruchskürzende Umstände, wie beispielsweise das Fehlverhalten der Eltern, zu berücksichtigen. Im letzteren Fall ist vor allem die Deliktsfähigkeit des Minderjährigen zu klären. Oft führen Verkehrsunfälle zu schweren Verletzungen mit Dauerfolgen. Es kann zu einem Erwerbsschaden und einem Mehrbedarf durch Betreuung und Pflege kommen. Verunglücken die Eltern tödlich, geht es auf Seiten der Kinder vor allem um den Ersatz von Unterhaltsansprüchen. Der mit solchen Verkehrsunfällen betraute Rechtsanwalt hat darauf zu achten, dass er eine wirksame anwaltliche Vollmacht erhält und den Sachverhalt ausreichend aufklärt. Auch Kinder können für die Aufklärung wertvolle Zeugen sein. Bei der Auszahlung des Schadensersatzes kann der Rechtsanwalt gehalten sein, dafür Sorge zu tragen, dass das Geld mündelsicher angelegt wird. Der Band richtet sich an Richter, Fachanwälte und andere Praktiker aus dem Verkehrs- und Versicherungsrecht sowie Wissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Bürgerliches Recht

Bürgerliches Recht von Korenke,  Thomas
Im Unterschied zu den herkömmlichen Konzepten, die sich allzu strikt an die Aufteilung der Bücher des BGB halten, wird hier eine integrative Darstellung des Allgemeinen Teils sowie des Schuld- und Sachenrechts gewählt. Überdies werden Bezüge zum Handels- und Gesellschaftsrecht hergestellt. Diese Vorgehensweise erleichtert es, Querverbindungen zwischen den ersten drei Büchern des BGB aufzuzeigen und das typische Zusammenspiel wichtiger Normen zu verdeutlichen. Nur so wird man der Praxis gerecht, die zur Lösung von Fällen oftmals Vorschriften aus den verschiedensten Ecken des BGB sowie des Wirtschaftsprivatrechts heranzuziehen hat. Die systematische Darstellung des Pflichtstoffs wird anhand einprägsamer Fallbeispiele vertieft. Fragen und Antworten zur Wiederholung der wichtigsten Regeln und Definitionen runden die Darstellung des jeweiligen Kapitels ab. Inhaltliche Schwerpuntke bilden die Ansprüche sowie ihre Prüfung, die Rechtsgeschäfts- und Vertragslehre, das Verhältnis von Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäften sowie rechtsmethodische Grundlagen, wie etwa die Auslegung und analoge Anwendung gesetzlicher Vorschriften. Am Ende eines jeden Kapitels werden anhand von Fragen und Antworten die wichtigsten Inhalte und Definitionen wiederholt. Aus dem Inhalt: Das Bürgerliche Recht als Teil der Rechtsordnung. Ansprüche und ihre Prüfung. Das gesetzliche Schuldverhältnis der unerlaubten Handlung. Personen (Rechtssubjekte). Sachen. Die Willenserklärung. Die verschiedenen Rechtsgeschäfte. Das Verhältnis zur Verpflichtung und Verfügung. Die Delikts- und Geschäftsfähigkeit. Nichtigkeit wegen Formmangels sowie Nichtigkeit des Scheingeschäfts. Das Wirksamwerden von Willenserklärungen. Annahme und Angebot (§§ 145 ff.). Auslegung und analoge Anwendung gesetzlicher Vorschriften. Das Recht der Anfechtung. Das Recht der Stellvertretung.
Aktualisiert: 2023-03-27
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6. Düsseldorfer Verkehrsrechtsforum

6. Düsseldorfer Verkehrsrechtsforum von Looschelders,  Dirk, Michael,  Lothar
Immer wieder kommt es zu Verkehrsunfällen, an denen Kinder beteiligt sind. Die vier Referenten beleuchten die Besonderheiten, die bei solchen Unfällen zu berücksichtigen sind. Statistisch ist die Zahl der im Straßenverkehr verletzten Kinder in den letzten 20 Jahren deutlich gesunken. Dabei variieren die Zahlen je nach Alter und Art der Verkehrsteilnahme. Außerdem ist das Unfallverhalten der Kinder abhängig von Tages- und Jahreszeit. Im Rahmen von Verkehrsunfällen können Kinder sowohl als Opfer als auch als Täter involviert sein. Im ersteren Fall sind anspruchskürzende Umstände, wie beispielsweise das Fehlverhalten der Eltern, zu berücksichtigen. Im letzteren Fall ist vor allem die Deliktsfähigkeit des Minderjährigen zu klären. Oft führen Verkehrsunfälle zu schweren Verletzungen mit Dauerfolgen. Es kann zu einem Erwerbsschaden und einem Mehrbedarf durch Betreuung und Pflege kommen. Verunglücken die Eltern tödlich, geht es auf Seiten der Kinder vor allem um den Ersatz von Unterhaltsansprüchen. Der mit solchen Verkehrsunfällen betraute Rechtsanwalt hat darauf zu achten, dass er eine wirksame anwaltliche Vollmacht erhält und den Sachverhalt ausreichend aufklärt. Auch Kinder können für die Aufklärung wertvolle Zeugen sein. Bei der Auszahlung des Schadensersatzes kann der Rechtsanwalt gehalten sein, dafür Sorge zu tragen, dass das Geld mündelsicher angelegt wird. Der Band richtet sich an Richter, Fachanwälte und andere Praktiker aus dem Verkehrs- und Versicherungsrecht sowie Wissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-02-07
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Die Deliktsfähigkeit Minderjähriger

Die Deliktsfähigkeit Minderjähriger von Loheit,  Stephan
Nach der Konzeption des Bürgerlichen Gesetzbuches haften Minderjährige im Rahmen einer abgestuften Prüfung aus Deliktsfähigkeit und Verschulden vielfach selbst. Bis heute ist das zugrunde liegende Verhältnis zwischen § 828 BGB (Einsichtsfähigkeit) und § 276 BGB (Steuerungsfähigkeit) jedoch weitestgehend ungeklärt. Dem Wortl des § 828 BGB und seiner durch das Vernunftrecht der Aufklärung und die Rezeption römischen Rechts geprägten Entstehungsgeschichte folgend konnten sich Gesetzgeber und Rechtsprechung vor allem der wiederholten Forderung nach einer Einbeziehung der Steuerungsfähigkeit in die Prüfung der individuellen Reife nicht anschließen. Damit widersprechen Gesetzeswortl und Rechtsprechungspraxis modernen entwicklungspsychologischen Erkenntnissen und führen in praxi zur Haftung der noch nicht genügend entwickelten Minderjährigen, die vom "Durchschnitt" des Verkehrs abweichen. Und dies, obgleich der Gesetzgeber diese Minderjährigen gerade in verstärktem Maße vor einer haftungsrechtlichen Inanspruchnahme bei reifebedingten Mängeln durch die Normierung des § 828 BGB zu schützen gedachte. In der Studie wird nach einer rechtsgeschichtlichen Darstellung der Entwicklung der Deliktsfähigkeit, der Genese des Begriffs der "zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderlichen Einsicht" und einer Untersuchung seiner Auslegung durch die Rechtsprechung vor allem die Frage der zureichenden Berücksichtigung der haftungserheblichen Steuerungsfähigkeit beleuchtet und kritisch gegen entwicklungspsychologische Erkenntnisse hinterfragt. Im Ergebnis appelliert der Verfasser an den Gesetzgeber, eine an der ausschließlich individuellen Leistungsfähigkeit des Minderjährigen orientierte Haftung zu normieren.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Die deliktsrechtliche Verantwortung Minderjähriger im Vergleich zwischen deutschem, französischem und englischem Recht

Die deliktsrechtliche Verantwortung Minderjähriger im Vergleich zwischen deutschem, französischem und englischem Recht von Kurta,  Linda
Minderjährige sind auf Grund ihrer entwicklungsimmanenten Defizite nicht durchweg in der Lage, die Konsequenzen ihres Handelns zu übersehen und von einem als gefährlich erkannten Handeln Abstand zu nehmen. Der Gesetzgeber berücksichtigt diesen Umstand im Deliktsrecht, indem er in § 828 BGB bestimmte Reifegrade in Altersgrenzen gruppiert und den Minderjährigen im Bereich des Straßenverkehrs privilegiert. Diese im Jahre 2002 allein im Bereich des Straßenverkehrs erfolgte Besserstellung des Minderjährigen schärft allerdings den Blick dafür, dass die gesetzlichen Regeln möglicherweise nicht mit den Erkenntnissen der Entwicklungspsychologie im Einklang stehen und unter Umständen für eine Privilegierung des Minderjährigen auch außerhalb des Straßenverkehrs zu plädieren ist. In der Studie wird vor diesem Hintergrund der Umfang des bestehenden Schutzbedürfnisses des Minderjährigen vor einer deliktsrechtlichen Verantwortlichkeit untersucht und geprüft, inwiefern die deutsche Rechtordnung den Minderjährigen diesem Schutzbedürfnis entsprechend vor einer Haftung angemessen schützt. Im Rahmen dieser Untersuchung zieht die Autorin einerseits die Erkenntnisse der Entwicklungspsychologie zur Rate und arbeitet anhand einer sorgfältigen Analyse der Rechtsprechungspraxis die Gemeinsamkeiten der Überforderungssituationen von Kindern im und außerhalb des Straßenverkehrs heraus. Andererseits bedient sie sich des methodischen Prinzips der funktionalen Rechtsvergleichung und untersucht, ob ausländische Rechtsordnungen vorzugswürdigere Lösungen der Problematik bieten. Hierbei konzentriert sie sich auf das französische und englische Deliktsrecht, weil diese Rechtsordnungen auf Grund ihrer Leitbildfunktion die Gewähr für einen repräsentativen und auf Vollständigkeit bedachten Vergleich bieten. Nach Abwägung verschiedener Lösungsmodelle, die bereits das geltende Gesetzesrecht offenhält, sieht die Autorin keine Möglichkeit, dem rechtspolitischen Bedürfnis nach einer weitergehenden Entlastung Minderjähriger im Bereich der Deliktshaftung bereits de lege lata zu entsprechen und appelliert im Ergebnis an den Gesetzgeber, die Haftung des Minderjährigen sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach zu begrenzen, um sowohl den Erkenntnissen der Entwicklungspsychologie hinreichend Rechnung zu tragen als auch den verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Norm des § 828 BGB zu begegnen.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Der zweistufige Deliktsaufbau.

Der zweistufige Deliktsaufbau. von Rinck,  Klaus
Die vorherrschende strafrechtliche Irrtumsdogmatik leidet in einigen Bereichen, vornehmlich im Hinblick auf die Behandlung von Fehlvorstellungen über den Rechtfertigungssachverhalt, an erheblichen Friktionen. Die Entstehung einer Unzahl von Theorien dokumentiert die zahlreichen Versuche, die Konstellation des sog. "Erlaubnistatbestandsirrtums" adäquat darzustellen und zu lösen. Ihre Analyse führt zu dem bemerkenswerten Befund, daß die nach herkömmlicher Meinung dogmatisch stringenten Ansätze zu als unbillig empfundenen Ergebnissen führen, während im Gegensatz hierzu die mit akzeptablen Resultaten verbundenen Lösungen zu Analogiekonstruktionen Zuflucht zu suchen gezwungen sind, die ihren theoretischen Überbau desavouieren. Als Ursache dieses Mißstandes erkennt der Autor das überkommene Dogma eines dreistufigen Deliktsaufbaus. Der vorliegenden Arbeit liegt die Einsicht zugrunde, daß der tatbezogene Teil des Strafrechts durch einen grundlegenden Imperativ beherrscht wird, das Prinzip der geringstmöglichen Interessenverletzung. Die konsequente Durchdringung dieses Gedankens führt zu der Erkenntnis, daß das Unrecht der Tat einen homogenen Bereich bildet. Eine adäquate Abbildung dessen vermag nur der zweistufige Deliktsaufbau zu geben. Die logische Folgerichtigkeit und praktische Tauglichkeit dieses Ansatzes erweist sich insbesondere in seiner Anwendung auf die in der Auseinandersetzung stehenden Irrtumsprobleme.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Bürgerliches Recht

Bürgerliches Recht von Korenke,  Thomas
Im Unterschied zu den herkömmlichen Konzepten, die sich allzu strikt an die Aufteilung der Bücher des BGB halten, wird hier eine integrative Darstellung des Allgemeinen Teils sowie des Schuld- und Sachenrechts gewählt. Überdies werden Bezüge zum Handels- und Gesellschaftsrecht hergestellt. Diese Vorgehensweise erleichtert es, Querverbindungen zwischen den ersten drei Büchern des BGB aufzuzeigen und das typische Zusammenspiel wichtiger Normen zu verdeutlichen. Nur so wird man der Praxis gerecht, die zur Lösung von Fällen oftmals Vorschriften aus den verschiedensten Ecken des BGB sowie des Wirtschaftsprivatrechts heranzuziehen hat. Die systematische Darstellung des Pflichtstoffs wird anhand einprägsamer Fallbeispiele vertieft. Fragen und Antworten zur Wiederholung der wichtigsten Regeln und Definitionen runden die Darstellung des jeweiligen Kapitels ab. Inhaltliche Schwerpuntke bilden die Ansprüche sowie ihre Prüfung, die Rechtsgeschäfts- und Vertragslehre, das Verhältnis von Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäften sowie rechtsmethodische Grundlagen, wie etwa die Auslegung und analoge Anwendung gesetzlicher Vorschriften. Am Ende eines jeden Kapitels werden anhand von Fragen und Antworten die wichtigsten Inhalte und Definitionen wiederholt. Aus dem Inhalt: Das Bürgerliche Recht als Teil der Rechtsordnung. Ansprüche und ihre Prüfung. Das gesetzliche Schuldverhältnis der unerlaubten Handlung. Personen (Rechtssubjekte). Sachen. Die Willenserklärung. Die verschiedenen Rechtsgeschäfte. Das Verhältnis zur Verpflichtung und Verfügung. Die Delikts- und Geschäftsfähigkeit. Nichtigkeit wegen Formmangels sowie Nichtigkeit des Scheingeschäfts. Das Wirksamwerden von Willenserklärungen. Annahme und Angebot (§§ 145 ff.). Auslegung und analoge Anwendung gesetzlicher Vorschriften. Das Recht der Anfechtung. Das Recht der Stellvertretung.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Die Deliktsfähigkeit juristischer Personen

Die Deliktsfähigkeit juristischer Personen von Schaefer,  Susanne
Diese rechtsvergleichende Betrachtung an der Schnittstelle von Gesellschafts- und Haftungsrecht erarbeitet die Vorteile einer Reform der Deliktshaftung juristischer Personen anhand des englischen Modells. Nach einem vergleichenden Teil wird die Übertragbarkeit des englischen Modells ins deutsche Recht untersucht, wobei es um eine generell-abstrakte Prüfung der Übertragbarkeit in das gesellschaftsrechtliche und deliktsrechtliche Ordnungssystem des deutschen Rechts geht. Im Anschluß daran wird die konkrete Ausgestaltung und dogmatische Einbindung behandelt. Die Autorin entwirft hierbei ein Konzept für die Neuordnung der Deliktshaftung juristischer Personen im Sinne ihrer Deliktsfähigkeit. Sie kommt zu dem Schluß, daß dieses Konzept de lege lata ins deutsche Recht umgesetzt werden kann.
Aktualisiert: 2019-12-19
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